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Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 779/II – Königsberger Straße / nördlich Rathenaustraße – Entscheidung über Stellungnahmen und Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
271 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:46
Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 779/II – Königsberger Straße / nördlich Rathenaustraße – Entscheidung über Stellungnahmen und Satzungsbeschluss) Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 779/II – Königsberger Straße / nördlich Rathenaustraße – Entscheidung über Stellungnahmen und Satzungsbeschluss) Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 779/II – Königsberger Straße / nördlich Rathenaustraße – Entscheidung über Stellungnahmen und Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 21.05.2015 Nr. 1487 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 61/02 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 16.06.2015 Bezirksvertretung Oppum-Linn 17.06.2015 Haupt- und Beschwerdeausschuss 18.06.2015 Rat 18.06.2015 Betreff Bebauungsplan Nr. 779/II – Königsberger Straße / nördlich Rathenaustraße –; Entscheidung über Stellungnahmen und Satzungsbeschluss Beschlussentwurf: I. 1. Über die im Bebauungsplanverfahren vorgebrachten Stellungnahmen wird im Sinne der Begründung zur Vorlage entschieden. 2. Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung i. V. m. § 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW. S. 666) in der derzeit gültigen Fassung wird der Bebauungsplan Nr. 779/II – Königs- berger Straße / nördlich Rathenaustraße – in der Fassung 2 als Satzung beschlossen. 3. Der Begründung nach § 9 Abs. 8 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 779/II – Königsberger Straße / nördlich Rathenaustraße – (Anlage Nr. 1) wird zugestimmt. 4. Mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 779/II wird innerhalb des Geltungsbereiches folgender Bebauungsplan außer Kraft gesetzt: Bebauungsplan Nr. 218 – Beiderseits Königsberger Straße – 5. Die Anhörung der Bezirksvertretung Krefeld Oppum - Linn gemäß § 2 Abs. 2 der Bezirkssatzung in ihrer derzeit gültigen Fassung erfolgt abweichend von § 2 Abs. 4 unter Anwendung von § 2 Abs. 5 der Bezirkssatzung. II. Die Bezirksvertretung Oppum - Linn nimmt den Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 779/II zur Kenntnis. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 1487 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Der Sachverhalt wird der Vorlage als Anlage beigefügt. Seite 2