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Verwaltungsvorlage (Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Krefeld für das Haushaltsjahr 2018)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
268 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:46
Verwaltungsvorlage (Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Krefeld für das Haushaltsjahr 2018) Verwaltungsvorlage (Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Krefeld für das Haushaltsjahr 2018) Verwaltungsvorlage (Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Krefeld für das Haushaltsjahr 2018)

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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 06.06.2017 Nr. 4056 /17 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 20/1 - pl Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat 06.07.2017 Betreff Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Krefeld für das Haushaltsjahr 2018 Beschlussentwurf: Der vom Stadtkämmerer aufgestellte und vom Oberbürgermeister bestätigte Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Krefeld für das Haushaltsjahr 2018 sowie der Entwurf des Haushaltsplans der Stadt Krefeld einschließlich des Entwurfs der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2015 bis 2020 werden eingebracht und zur Beratung an die Bezirksvertretungen und an die Fachausschüsse verwiesen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 4056 /17 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Gemäß § 78 und § 84 GO NRW hat die Stadt Krefeld für jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen und ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung zu Grunde zu legen. Außerdem legt die Verwaltung aufgrund der defizitären Entwicklung der Haushaltswirtschaft gemäß § 76 GO NRW zur Sicherung der dauerhaften Leistungsfähigkeit den Entwurf einer Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes vor. Das Haushaltssicherungskonzept bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Bei einem genehmigten Haushaltssicherungskonzept bleibt der im Rahmen der Genehmigung der Aufsichtsbehörde festgelegte Konsolidierungszeitraum auch für die jährlichen Fortschreibungen des Haushaltssicherungskonzeptes verbindlich. Ein Hinausschieben des Endzeitpunktes ist grundsätzlich nicht als zulässig anzusehen. Mit der vorliegenden Haushaltsplanung und der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes wird die Vorgabe der Bezirksregierung, einen Haushaltsausgleich bis zum Jahr 2020 herbeizuführen, erfüllt. Der vom Stadtkämmerer aufgestellte und vom Oberbürgermeister bestätigte Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 wird mit dem Haushaltsplanentwurf einschließlich des Entwurfs der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes in der Sitzung erläutert.