Daten
Kommune
Krefeld
Größe
124 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Fortsetzung des Beschlusses zu Vorlage Nr. 1718/15/1
6. Die städtische Realschule Oppum, Schmiedestraße 90-98, 47809 Krefeld wird ab dem 1.8.2016 gemäß
§81 Abs 2 SchulG NRW sukzessive aufgelöst. Im Schuljahr 2016/2017 nimmt die Schule keine Eingangsklasse mehr auf. Die Schule wird solange fortgeführt, wie ein ordnungsgemäßer Schulbetrieb gewährleistet werden kann. Die Realschule Oppum führt vom 1.8.2017 bis längstens zum 31.7.2021 einen Teilstandort an der Rote-Kreuz-Straße 25, 47800 Krefeld.
7. Die Stephanusschule, städtische katholische Hauptschule Rote-Kreuz-Straße 25, 47800 Krefeld wird ab
dem 1.8.2016 gemäß §81 Abs 2 SchulG NRW sukzessive aufgelöst. Im Schuljahr 2016/2017 nimmt die
Schule keine Eingangsklasse mehr auf. Die Schule wird solange fortgeführt, wie ein ordnungsgemäßer
Schulbetrieb gewährleistet werden kann.
8. Die Josef-Hafels-Schule, städtische Gemeinschaftshauptschule Hafelsstraße 41, 47807 Krefeld wird ab
dem 1.8.2016 gemäß §81 Abs 2 SchulGNRW sukzessive aufgelöst. Im Schuljahr 2016/2017 nimmt die
Schule keine Eingangsklasse mehr auf. Die Schule wird solange fortgeführt, wie ein ordnungsgemäßer
Schulbetrieb gewährleistet werden kann.
9. Der Rat der Stadt Krefeld verpflichtet sich, die für die Errichtung der 5. Städtischen Gesamtschule in
Oppum notwendigen Finanzmittel im Rahmen der finanzrechtlichen Rahmenvorgaben in den Haushalten
2016 ff sowie den damit korrespondierenden Finanzplanungszeiträumen einzuplanen und sukzessive
bereitzustellen. Derzeit ist von ca. 14. Mio. Euro investiv und ca. 4. Mio. Euro konsumtiv auszugehen.