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Verwaltungsvorlage (Errichtung einer Gesamtschule in Oppum)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
339 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:46

Inhalt der Datei

Bg Micus und/oder LStVD Maas TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 22.09.2015 Nr. 1718 /15/1 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: 40/2 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Beschwerdeausschuss 29.09.2015 Rat 29.09.2015 Betreff Errichtung einer Gesamtschule in Oppum Beschlussentwurf: 1. Zum 1.8.2016 wird in der Stadt Krefeld gemäß §81 Abs 2 Schulgesetz NRW (SchulG) eine fünfte städtische Gesamtschule mit fünf Zügen errichtet. Der Aufbau der Gesamtschule erfolgt sukzessive mit der Bildung der 5. Jahrgangsstufe im Schuljahr 2016/2017. 2. Die Gesamtschule wird zunächst unter dem Namen "Gesamtschule Oppum - Städtische Gesamtschule Sekundarstufen I und II" geführt. Der Schule steht es frei, sich zu einem späteren Zeitpunkt einen anderen Namen zu wählen. 3. Die Gesamtschule wird an der Schmiedestraße 90-98, 47809 Krefeld errichtet. Um diese Lösung möglich zu machen, soll ab dem Schuljahr 2017/2018 ein (Teil-)Neubau auf dem Gelände errichtet werden. 4. Die Gesamtschule wird im gebundenen Ganztag geführt. 5. An der Gesamtschule wird mit Beginn des Schuljahres 2016/2017 Gemeinsames Lernen eingerichtet. Fortsetzung der Beschlussentwürfe siehe S. 4 Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Seite 2 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 1718 /15/1 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Für die notwendigen Neubaumaßnahmen der geplanten 5. Städtischen Gesamtschule am Standort Oppum, Schmiedestraße, ergibt sich lt. aktualisierter Kostenschätzung auf der Basis des Gutachtens des Gutachters Prof. Rotermund in den Haushaltsjahren 2017 bis 2020 voraussichtlich ein Investitionsbedarf i.H.v. insgesamt rd. 14 Mio EUR. Hinzu kommen Kosten für den Abriss der Altgebäude i. H. v. rd. 155.000 EUR in 2017 und Kosten für Interimslösungen ab 2016 bis zur Fertigstellung des Neubaus (voraussichtlich im August 2020) i. H. v. rd. 515.000 EUR. Darüberhinausgehende notwendige Umbaumaßnahmen im Bestand werden zum derzeitigen Zeitpunkt mit ca. 3,3 Mio EUR kalkuliert, so dass mit einem konsumtiven Gesamtbedarf i.H.v. ca. 4 Mio EUR gerechnet werden muss. In dem am 18.6.2015 vom Rat der Stadt Krefeld verabschiedeten Haushalt für das Jahr 2015 mit einer mittelfristigen Finanzplanung bis 2018 sind unter der Etatposition ”Schulformänderungen” 200.000 EUR in 2015 und jeweils 500.000 EUR in den Jahren 2016 bis 2018 für Hochbaumaßnahmen sowie 175.000 EUR (ab 2016) für Einrichtung eingeplant, die u.a. zur Finanzierung der neuen Gesamtschule dienen sollten. Die weitergehenden Finanzbedarfe wurden der Stadt Krefeld im Rahmen des eingangs genannten Gutachtens erst in der 23. Kalenderwoche bekannt und bis jetzt aktualisiert. Zu diesem Zeitpunkt war das Aufstellungs- und Beratungsverfahren für den Haushalt 2015 und das Haushaltssicherungskonzept 2015 – 2020 bereits abgeschlossen, so dass die aktualisierten Finanzbedarfe aus zeitlichen Gründen nicht mehr berücksichtigt werden konnten. Die infolge der Beschlüsse des Ausschusses für Schule und Weiterbildung vom 10.6.2015 und 24.6.2015 zu korrigierenden Haushaltspositionen und Finanzplanungsdaten werden folglich im Aufstellungsverfahren für die Haushalte 2016 ff. zu berücksichtigen sein. Aufgrund des bereits ausgeschöpften Investitionsrahmens aus dem Haushaltsplan 2015 wird dabei eine Finanzierung voraussichtlich nur durch eine geänderte Prioritätenbildung und das Zurückstellen von Maßnahmen möglich sein. Nach zwischenzeitlich erfolgter Abstimmung mit der Bezirksregierung Düsseldorf (Dezernat 31 – Kommunalaufsicht, Dezernat 48 – Schulrecht) ist im Zusammenhang mit dem für die Genehmigung der Schulgründung notwendigen Nachweis der Finanzkraft des Schulträgers eine Erklärung notwendig, dass die für die Errichtung notwendigen Finanzmittel im Rahmen der finanzwirtschaftlichen Rahmenvorgaben der Stadt Krefeld vom Rat zur Verfügung gestellt werden. Insofern ist gegenüber der Beschlussfassung im Ausschuss für Schule und Weiterbildung am 8.9.2015 für die Ratsentscheidung eine Ergänzung um Punkt 9 notwendig. Seite 3 Fortsetzung der Beschlussentwürfe 6. Die städtische Realschule Oppum, Schmiedestraße 90-98, 47809 Krefeld wird ab dem 1.8.2016 gemäß §81 Abs 2 SchulG NRW sukzessive aufgelöst. Im Schuljahr 2016/2017 nimmt die Schule keine Eingangsklasse mehr auf. Die Schule wird solange fortgeführt, wie ein ordnungsgemäßer Schulbetrieb gewährleistet werden kann. Die Realschule Oppum führt vom 1.8.2017 bis längstens zum 31.7.2021 einen Teilstandort an der Rote-Kreuz-Straße 25, 47800 Krefeld. 7. Die Stephanusschule, städtische katholische Hauptschule Rote-Kreuz-Straße 25, 47800 Krefeld wird ab dem 1.8.2016 gemäß §81 Abs 2 SchulG NRW sukzessive aufgelöst. Im Schuljahr 2016/2017 nimmt die Schule keine Eingangsklasse mehr auf. Die Schule wird solange fortgeführt, wie ein ordnungsgemäßer Schulbetrieb gewährleistet werden kann. 8. Die Josef-Hafels-Schule, städtische Gemeinschaftshauptschule Hafelsstraße 41, 47807 Krefeld wird ab dem 1.8.2016 gemäß §81 Abs 2 SchulGNRW sukzessive aufgelöst. Im Schuljahr 2016/2017 nimmt die Schule keine Eingangsklasse mehr auf. Die Schule wird solange fortgeführt, wie ein ordnungsgemäßer Schulbetrieb gewährleistet werden kann. 9. Der Rat der Stadt Krefeld verpflichtet sich, die für die Errichtung der 5. Städtischen Gesamtschule in Oppum notwendigen Finanzmittel im Rahmen der finanzrechtlichen Rahmenvorgaben in den Haushalten 2016 ff sowie den damit korrespondierenden Finanzplanungszeiträumen einzuplanen und sukzessive bereitzustellen. Derzeit ist von ca. 14. Mio. Euro investiv und ca. 4. Mio. Euro konsumtiv auszugehen. Begründung § 81 Abs 2 SchulG räumt dem Schulträger grundsätzlich einen Gestaltungsfreiraum bei der Planung der Schullandschaft ein. Dieser ist begrenzt durch den § 82 Abs 1 SchulG, da dieser die Mindestzügigkeiten der Schulen festlegt. Im RdErl. d. MSW vom 6.5.1997 zur Errichtung, Änderung und Auflösung von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und Berufskollegs ist näher ausgeführt, dass das Bedürfnis zur Gründung einer Schule in einem förmlichen Verfahren (Elternbefragung) zu ermitteln ist. Zu 1. Am 5.7.2012 wurde der Schulentwicklungsplan 2011-2015 der allgemeinbildenden Schulen für die Stadt Krefeld durch den Rat beschlossen (Vorlage 3525/12). Dieser Schulentwicklungsplan beauftragte die Verwaltung konkret eine 4. Gesamtschule in Uerdingen zu errichten und legte in verschiedenen Modellen die Gründung einer 5. Gesamtschule nahe. Die Gesamtschule Uerdingen wurde zum Schuljahr 2013/2014 gegründet. Im Sommer 2013 wurde der Schulentwicklungsplan fortgeschrieben (Vorlagen 4771-13/13-1). Ausgangspunkt war dabei der mehrfach geäußerte Wunsch, auch die letzten Hauptschulen zu schließen, da diese unter den gegebenen Umständen ihre pädagogische Arbeit nach eigener Einschätzung nicht mehr sinnvoll fortsetzen könnten. Die Bezirksregierung hatte die Schließung auch der letzten Hauptschulen in Krefeld anlässlich ihrer Schulträgerberatung (4.7.2013) grundsätzlich für möglich erachtet, sofern den entsprechenden Schülerinnen und Schülern ein Schulangebot in einer Schule des längeren gemeinsamen Lernens gemacht würde und sofern neben den Hauptschulen auch eine Realschule geschlossen würde, um die nötige Heterogenität in der neuen Schule sicherstellen zu können. In der Fortschreibung wurde daher empfohlen, dass zur Auflösung der letzten Hauptschulen möglichst zwei, mindestens jedoch eine weitere Schule(n) des längeren gemeinsamen Lernens gegründet werden sollte. Diese Empfehlung fand im Ausschuss für Schule und Weiterbildung am 16.7.2013 (Vorlage 5016/13) eine Mehrheit und wurde weiterhin durch den Beschluss am 17.12.2014 Seite 4 (Vorlage 618/14) im Ausschuss mit Beauftragung der Verwaltung zur Durchführung einer Elternbefragung mit dem Ziel der Gründung einer 5. Gesamtschule bekräftigt. Aufgrund der Haushaltssituation war seinerzeit unklar, ob die Elternbefragung durchgeführt werden dürfte und es gab mehrere Schriftwechsel zwischen der Stadt Krefeld und der Bezirksregierung Düsseldorf als Genehmigungsbehörde für die weitere Gesamtschule. (Vorlage 5675/14)Die Elternbefragung wurde schließlich vom Rat am 5.2.2015 beschlossen. Die Anmeldungen der Krefelder Gesamtschulen sahen in den vergangenen Jahren wie folgt aus: Auch nach Gründung der 4. Städtischen Gesamtschule zum 1.8.2013 in Uerdingen wurden weiterhin mehr Kinder angemeldet, als aufgenommen werden konnten. Die Reduktion der Klassengrößen im Zuge der Inklusion hat zudem dazu geführt, dass in den Schulen mit gemeinsamem Unterricht durchschnittlich nur 27 Kinder pro Klasse aufgenommen werden. Die vier städtischen Gesamtschulen haben eine Aufnahmekapazität von insgesamt 21 Zügen. Die Anmeldezahlen überstiegen im letzten Jahr die Kapazität um knapp vier Züge (basierend auf der inklusionsbedingten Aufnahmekapazität von 27 Kindern pro Klasse). Elternbefragung Die Elternbefragung wurde nach dem Ratsbeschluss vom 5.2.2015 zunächst bei den Grundschulen angekündigt. Die drei Informationsveranstaltungen für die teilnahmeberechtigten Eltern fanden in der Woche vom 16.-20. März 2015 statt. Nachdem von jeder Schule die aktuellen Schülerzahlen des 2. und 3. Jahrgangs abgefragt worden waren, wurden 4095 Fragebögen über die Grundschulen ausgegeben und insgesamt 2902 Fragebögen bis zum 16. April 2015 wieder eingesammelt. Dies entspricht einer Rücklaufquote von 70,86 %. Die Angaben der auswärts wohnenden Eltern wurden nicht in die Auswertung einbezogen, weil das Bedürfnis nach einer neuen Schule von Eltern aus dem eigenen Stadtgebiet nachzuweisen ist, so dass schließlich 2779 Fragebögen in die Auswertung eingeflossen sind. Eltern von Mädchen und Jungen beteiligten sich gleichermaßen. Auf die Frage: ”Falls es in Krefeld neben den bereits bestehenden Gesamtschulen eine weitere Gesamtschule geben sollte, würden Sie Ihr Kind dort anmelden?” wurde wie folgt geantwortet: ganz bestimmt 218 2. Klasse 730 261 3. Klasse 788 Seite 5 eher ja 512 527 eher nein 403 394 567 bestimmt nicht 164 216 ohne Angabe 43 Summe 1340 (Ergebnis ohne Auswärtige und komplett leer abgegebene Stimmzettel) 610 41 1439 Damit besteht eine Errichtungspflicht für die Gesamtschule. (Runderlass ”Errichtung, Änderung und Auflösung von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und Berufskollegs”, vgl. BASS 10-02 Nr. 9, hier: 2.1.d: ”Wenn die Auswertung eine zur Erreichung der Mindestzügigkeit ausreichende Schülerzahl ergibt, ist damit der für die Errichtung einer Schule erforderliche Elternwille gegeben und das Bedürfnis festgestellt. Dabei führt eine ausreichende Schülerzahl aus dem eigenen Gemeindegebiet zu der Pflicht, einen entsprechenden Errichtungsbeschluss unter dem Vorbehalt, dass im Anmeldeverfahren diese Schülerzahl erreicht wird, zu fassen (...).”) Die Auswertung der Elternbefragung wurde dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung am 10.6.2015 vorgelegt (siehe Vorlage 1394/15). Dabei wurden die Ergebnisse auch postleitzahlbezogen detailliert aufgeschlüsselt. Außerdem wurde dem Ausschuss –eine umfangreiche Vorlage zu den beiden möglichen Standorten Fischeln und Oppum (Vorlage 1395/15) sowie ein externes Gutachten zu den damit jeweils verbundenen Kosten vorgelegt. Der Ausschuss sprach sich schließlich mit deutlicher Mehrheit für die Gründung der 5. Gesamtschule am Standort Oppum aus. Gleichzeitig votierte er für die Schließung der Realschule Oppum, der Stephanusschule und der Josef-Hafels-Schule. Nachdem die Schulkonferenzen dieser drei Schulen hierzu Stellung genommen hatten, beauftragte der Ausschuss für Schule und Weiterbildung am 24.6.2015 die Verwaltung einstimmig, den Gründungsbeschluss der 5. städtischen Gesamtschule als 5-zügige Schule am Standort Schmiedestraße (Ein-Standort-Lösung) für die Ratssitzung am 29.09.2015 vorzulegen. Die 5. Gesamtschule wird fünfzügig errichtet. Der Bedarf hierfür ist durch die Elternbefragung nachgewiesen. Außerdem kann nach bisherigen Erfahrungen durch eine fünfzügige Sek I die Mindestschülerzahl für das erste Jahr der Qualifikationsphase der Sekundarstufe II als gesichert gelten. Insgesamt darf die Schülerzahl für mindestens 5 Jahre als gesichert gelten, vgl. hierzu ebenfalls Vorlage 1395/15. Zu 2. Die Vorbereitungsgruppe aus den beteiligten Schulen, der Schulaufsicht und der Schulverwaltung hat sich zum ersten Mal am 22.6.2015 getroffen und schlägt vor, der Schule zunächst den Namen ”Gesamtschule Oppum” zu geben. Dieser Name gibt der Schule eine klare Zuordnung und Unterscheidung zu den anderen Schulen in Krefeld. Hierbei soll es sich insofern um einen vorläufigen Namen handeln, als die Schule sich im Zuge ihres Aufbaus für einen anderen Namen entscheiden kann. Zu 3. Der Start der neuen Gesamtschule im Schuljahr 2016/2017 ist am Standort Schmiedestraße 90-98 vorgesehen. Die Gesamtschule Oppum wird sich in den folgenden Jahren die Gebäude mit der Realschule teilen. Im Gründungsjahr werden die Kapazitäten an diesem Standort für die Einrichtung von fünf Klassen und einem Lehrerzimmer ausreichen. Für den Verwaltungstrakt wird eine Lösung in Containern unumgänglich sein. Es ist angedacht, für die Gesamtschule das Nebengebäude 3 B zu nutzen. Seite 6 Für die ersten 5 Jahre wurde in einem Workshop gemeinsam mit den auslaufenden Schulen am 5.8.2015 ein Raumkonzept erarbeitet. Während die Haupt- und Realschulen auslaufen, müssen einige Einrichtungen gemeinsam genutzt werden, so dass eine enge Kooperation der Schulen notwendig ist. Die erarbeiteten Raumkonzepte gehen (zur Schaffung eines ausreichenden Baufeldes für den Neubau) von einem Abriss des Nebengebäudes 1 (C) sowie der Sanitäranlage an der Schmiedestraße im Schuljahr 2017/18 aus. Der Bau des neuen Gebäudes soll in diesem Szenario bis zum Schuljahr 2020/2021 abgeschlossen sein. Die erarbeiteten Planungen gehen davon aus, dass die Realschule Oppum ab dem Schuljahr 2017/18 mit 1-2 Jahrgängen das Gebäude an der Roten-Kreuz-Schule nutzt. Nach Fertigstellung des Neubaus an der Schmiedestraße, könnten die noch verbliebenden Klassen an ihren alten Standort in der Schmiedestraße zurückkehren. Die Schulleitung der Realschule Oppum gab zu bedenken, dass dies mit Pendeln der Lehrkräfte einherginge. Die Gruppe war sich allerdings einig, dass das in der Anlage zu findende Raumkonzept grundsätzlich die beste Lösung ist, um die Aufstellung von Provisorien weitgehend zu vermeiden. Alternativ müssten an der Schmiedestraße Container in erheblichem Umfang aufgestellt werden. Ob dies baurechtlich auf dem vorhandenen Gelände überhaupt möglich wäre, wird aktuell geprüft. In jedem Fall ist während der Umbauphase eine Anmietung von Toilettencontainern und von 3-5 Klassencontainern notwendig. Die Stephanusschule soll zum Schuljahr 2019/20 mit den dann noch vorhandenen Jahrgängen 9 und 10 an die Hafelsstraße umziehen. Auch der Gesamtbedarf für die Gesamtschule wurde im Workshop nochmals dargelegt. Demnach sollte für die fünfzügige Gesamtschule folgender Raumbedarf zugrunde gelegt werden: - 40 Klassenräume 17 Differenzierungsräume 2 Werkräume 9 Fachräume (Naturwissenschaften, Musik, Kunst) 3 IT-Räume (alternativ mobil darstellbar) Selbstlernzentrum Lehrküche Mensa Verwaltungsräume/Lehrerzimmer (erweiterte Schulleitungen in der Gesamtschule) Turnhalle Lehrerarbeitsplätze 2 Klassenräume für „Seiteneinsteigerklassen“ Welche Räume tatsächlich im Neubau entstehen sollen, wird im Zusammenhang mit der Überarbeitung der Raumverteilung in den bestehenden Gebäuden in den kommenden Monaten festgelegt werden. Zu 4. Zum pädagogischen Selbstverständnis der Schulform Gesamtschule gehört der gebundene Ganztag. Die Realschule Oppum, die bisher am Standort Schmiedestraße ansässig ist, hat bereits seit langer Zeit ein Angebot des gebundenen Ganztages. Diese Form der Unterrichtsorganisation ist demnach in Oppum bereits traditionell Bestandteil der Schullandschaft. Durch den vorhandenen Ganztag ist im Gebäude an der Schmiedestraße bereits eine 266 qm große Mensa vorhanden, die in der Übergangszeit von beiden Schulen genutzt werden kann. Zu 5. Seite 7 Im Zuge des 9. Schulrechtsänderungesetzes von 2013 wurde inklusive Bildung und Erziehung in allgemeinen Schulen als Regelfall im Schulgesetz verankert. Schulaufsicht und Schulträger haben sich gemeinsam zur Aufgabe gemacht, den Ausbau der Inklusion an Krefelder Schulen weiter voran zu bringen. Die Einrichtung des Gemeinsamen Lernens an einer neu zu gründenden Schule bietet die Möglichkeit, Inklusion von an Anfang an einzubeziehen und im Schulalltag zu leben. Gleichzeitig ist es notwendig, den Rückgang integrativer Schulplätze durch die Schließung dreier Schulen mit Gemeinsamem Lernen zu kompensieren. Aufgrund der Chance, von Anfang an ein inklusives Schulprogramm zu entwickeln, der zu erwartenden weiteren Bedarfe und zur Sicherung des bisherigen Angebotes der inklusiven Beschulung in Krefeld, sollte die neue Gesamtschule Gemeinsames Lernen einrichten. Das Vorliegen der räumlichen und sächlichen Voraussetzungen für einen ordnungsgemäßen Schulbetrieb wird durch den Schulträger gewährleistet. Dabei wird der Raumbedarf für die inklusive Beschulung hierfür im Rahmen des geplanten Neubaus und der Umbauten im noch umzusetzenden Raumprogramm berücksichtigt werden. Zu 6., 7. und 8. Bereits in den vergangenen Jahren haben sich die Schulkonferenzen der Realschule Oppum, der Stephanusschule und der Josef-Hafels-Schule mehrfach dafür ausgesprochen, dass im Zuge der Gründung einer neuen Gesamtschule ihre Schulen sukzessive aufgelöst werden sollen. Nachdem sich der Schulausschuss am 10.06.2015 für die Schließung dieser Schulen ausgesprochen hatte, wurden die Schulkonferenzen nochmals angehört und nahmen am 02.06.2015 (Josef-Hafels-Schule), am 16.6.2015 (Realschule Oppum) und am 22.6.2015 (Stephanusschule) nochmals zur Schließung ihrer Schule positiv Stellung. Die Stellungnahmen sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Die sukzessive Auflösung der Schulen beginnt am 01.08.2016, indem keine neuen Eingangsklassen mehr gebildet werden. Bereits im Anmeldeverfahren der weiterführenden Schulen im Februar 2016 werden keine Anmeldungen für diese Schulen entgegen genommen. Wie aus der Anlage ersichtlich und oben ausgeführt, ist angedacht, dass die Realschule Oppum zeitweise mit 1-2 Jahrgängen mit in das Gebäude der Stephanusschule zieht. Die Stephanusschule wird vorussichtlich die letzten beiden Jahre mit im Gebäude der Josef-Hafels-Schule verbringen. Die Josef-Hafels-Schule soll nach den derzeitigen Planungen in ihrem Gebäude an der Hafelsstraße bleiben können. Wenn eine Unterrichtsversorgung nicht mehr möglich sein sollte, müsste das weitere Vorgehen mit den betroffenen Schulen besprochen werden. Vor der endgültigen Schließung (spätestens 2021) der Josef-Hafels-Schule werden die Optionen der Weiternutzung des Gebäudes geprüft. Das Gebäude an der Hafelsstraße wurde im Rahmen des Konjunkturpaktes II saniert und ist, bis auf den Pavillon, in einem guten Zustand. Zudem ergibt sich aus den Förderrichtlinien die Notwendigkeit, das Gebäude weiterhin (mindestens bis 2026) für Bildung zu nutzen. Daher wird angeregt, das Gebäude nach Möglichkeit weiterhin als Schulstandort zu erhalten. Zu 9. Nach zwischenzeitlich erfolgter Abstimmung mit der Bezirksregierung Düsseldorf (Dezernat 31 – Kommunalaufsicht, Dezernat 48 – Schulrecht) ist im Zusammenhang mit dem für die Genehmigung der Schulgründung notwendigen Nachweis der Finanzkraft des Schulträgers eine Erklärung notwendig, dass die für die Errichtung notwendigen Finanzmittel im Rahmen der finanzwirtschaftlichen Rahmenvorgaben der Stadt Krefeld vom Rat zur Verfügung gestellt werden. Insofern ist gegenüber der Beschlussfassung im Ausschuss für Schule und Weiterbildung am 8.9.2015 für die Ratsentscheidung eine Ergänzung um Punkt 9 notwendig. Nach aktuellem Informationsstand ist von ca. 14. Mio Euro investiv und ca. 4 Mio. Euro konsumtiv auszugehen. Seite 8