Daten
Kommune
Krefeld
Größe
262 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:47
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 22.05.2015
Nr.
1496 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - FB61 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
16.06.2015
Betreff
Parkraumkonzept Innenstadt, Untersuchungsumfang des geplanten Gutachtens
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung nimmt den Untersuchungsumfang des geplanten
Gutachtens "Parkraumkonzept Innenstadt" zur Kenntnis.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 1496 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Im aktuellen Entwurf des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) wurden als Konsolidierungsmaßnahmen u.
a. zusätzliche Einnahmen durch die Optimierung der Parkraumbewirtschaftung angesetzt. Da die Umsetzung der HSK-Maßnahmen als wichtiges Instrument zur Haushaltskonsolidierung schnellstmöglich erfolgen soll, muss im Vorfeld umgehend ein gutachterliches Parkraumkonzept Innenstadt beauftragt werden.
Das Parkraumkonzept Innenstadt (PKI) soll die vorhandene Parkraumsituation innerhalb des Innenstadtringes inkl. Ringstraßen (siehe Anlage) untersuchen und optimieren. Neben der Verbesserung des Verkehrsflusses, der Luft-, Lärmsituation und der Verkehrssicherheit durch Reduzierung der Parksuchverkehre und der Steigerung der Attraktivität des innerstädtischen Wohnens soll durch Optimierungs-, Ergänzungs- und Neumaßnahmen die Wirtschaftlichkeit der Parkraumbewirtschaftung verbessert werden.
Im Zuge des Gutachtens soll das o. g. Innenstadtgebiet flächendeckend und detailliert untersucht werden.
Aufgrund von vielen Abhängigkeiten und des Gleichbehandlungsprinzips sollen sämtliche Anlagen/Einrichtungen/Verfahren im Untersuchungsbereich begutachtet werden, sowohl öffentliche als auch
private. Im Wesentlichen sollen alle Straßen, Parkplätze/Garagen/Tiefgaragen/Parkhäuser, Behörden/Verwaltungen, Schulen, Kindergärten, Sportstätten, Sondergenehmigungen, etc. untersucht werden.
Neue Entwicklungen wie Carsharing, E-Fahrzeuge, E-Bikes(-sharing), Fahrradabstellanlagen, Fahrradsharing, etc. sollen konzeptionell, begleitend mitbetrachtet werden.