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Verwaltungsvorlage (Projekt "Kommunalbetrieb Krefeld" Satzung der Stadt Krefeld für den Kommunalbetrieb Krefeld, Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR))

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
285 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:47
Verwaltungsvorlage (Projekt "Kommunalbetrieb Krefeld" Satzung der Stadt Krefeld für den Kommunalbetrieb Krefeld, Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR)) Verwaltungsvorlage (Projekt "Kommunalbetrieb Krefeld" Satzung der Stadt Krefeld für den Kommunalbetrieb Krefeld, Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR)) Verwaltungsvorlage (Projekt "Kommunalbetrieb Krefeld" Satzung der Stadt Krefeld für den Kommunalbetrieb Krefeld, Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR)) Verwaltungsvorlage (Projekt "Kommunalbetrieb Krefeld" Satzung der Stadt Krefeld für den Kommunalbetrieb Krefeld, Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR))

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 08.11.2016 Nr. 3343 /16 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit 24.11.2016 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 29.11.2016 Haupt- und Beschwerdeausschuss 08.12.2016 Rat 08.12.2016 Betreff Projekt "Kommunalbetrieb Krefeld" Satzung der Stadt Krefeld für den Kommunalbetrieb Krefeld, Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit, der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften sowie der Haupt- und Beschwerdeausschuss empfehlen dem Rat folgende Beschlussfassung: 1. Der Rat der Stadt Krefeld beschließt die als Anlage beigefügte Satzung der Stadt Krefeld für den Kommunalbetrieb Krefeld, Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR). 2. Der Rat der Stadt Krefeld stellt die in der Anlage beigefügte Plan-Schlussbilanz der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Stadtentwässerung Krefeld" zum Stichtag 15.12.2016 fest und beschließt, dass das darin ausgewiesene Vermögen sowie dessen Finanzierung im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge auf den Kommunalbetrieb Krefeld AöR übertragen und Gegenstand der Plan-Eröffnungsbilanz sein wird. 3. Der Rat der Stadt Krefeld wählt gemäß § 6 Absatz 2 der Satzung der Stadt Krefeld für den Kommunalbetrieb Krefeld AöR aus seiner Mitte folgende 6 Mitglieder/Stellvertreter für den Verwaltungsrat des Kommunalbetriebs Krefeld, Anstalt des öffentlichen Rechts: Mitglieder: Stellvertreter: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 1. 2. 3. 4. 5. 6. ……………. ……………. ……………. ……………. ……………. ……………. ……………. ……………. ……………. ……………. ……………. ……………. 4. Der Rat der Stadt Krefeld wählt gemäß § 6 Absatz 2 der Satzung der Stadt Krefeld für den Kommunalbetrieb Krefeld AöR aus den Mitgliedern des Verwaltungsrates den/die erste/n und den/die zweite/n Stellvertreter/in des Oberbürgermeisters in seiner Funktion als Vorsitzender des Verwaltungsrates : 1. ……………. 2. ……………. 5. Der Rat der Stadt Krefeld bestellt gemäß § 6 Absatz 1 der Satzung der Stadt Krefeld für den Kommunalbetrieb Krefeld AöR Herrn Beigeordneten Thomas Visser als Vertreter des Oberbürgermeisters als Mitglied des Verwaltungsrates. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 3343 /16 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 In seiner Sitzung am 29.09.2016 hat der Rat der Stadt Krefeld der Umwandlung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Stadtentwässerung Krefeld“ in eine Anstalt des öffentlichen Rechts zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die notwendigen Schritte für eine Beschlussfassung spätestens im Dezember 2016 vorzubereiten. Ebenso hat der Betriebsausschuss Stadtentwässerung in seiner Sitzung am 27.09.2016 der entsprechenden Umwandlung zugestimmt. Auf die entsprechende Vorlage Nr. 3106/16 wird insoweit verwiesen. Die Gründung der Anstalt des öffentlichen Rechts bereits zum jetzigen Zeitpunkt erfolgt aus Gründen der Rechtssicherheit und zur Sicherung der Optionsmöglichkeit im Zusammenhang mit dem neuen Umsatzsteuerrecht, welches zum 01.01.2017 seine Wirkung entfaltet, durch Umwandlung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Stadtentwässerung Krefeld“ im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge. Sie dient dazu, Auswirkungen aus dem neuen Umsatzsteuerrecht – durch Optionserklärung gegenüber dem Finanzamt bis zum 31.12.2016 – zu vermeiden (Fristwahrung). Die Gründung der sog. Kern-AöR hat keine präjudizierende Wirkung auf das Ergebnis des Gesamtprojektes. Sämtliche, sich aus dem Untersuchungsbereich im Rahmen der laufenden Projektarbeit ergebenden Aufgabenübertragungen unterliegen einer gesonderten personalvertretungsrechtlichen und politischen Entscheidung. Es ist das Ziel, den Betrieb eines umfassenden „Kommunalbetriebes Krefeld“, in dem wesentliche Aufgaben aus den Bereichen Planung, Bau und Unterhaltung öffentlicher Infrastruktur gebündelt und möglichst aus einer Hand wahrgenommen werden, zum 01. Januar 2018 aufzunehmen. Mit Schreiben vom 04.10.2016 hat die Verwaltung beim Gesamtpersonalrat der Stadt Krefeld die Zustimmung gemäß § 72 LPVG NRW zu den mitbestimmungspflichtigen Maßnahmen beantragt. Grundlage für die Beratung und Beschlussfassung des Gesamtpersonalrates war u.a. der Satzungsentwurf für den Kommunalbetrieb Krefeld. Der Gesamtpersonalrat hat auf dieser Basis und nach Vorlage eines entsprechenden Einigungsvertrages die Aufhebung der beabsichtigten Ablehnung vom 11.10.2016 beschlossen und der Maßnahme zugestimmt (vgl. Anlage 1). Der Übergang der Arbeitsverhältnisse der in der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Stadtentwässerung Krefeld" (EB 75) beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf die Anstalt richtet sich nach § 613a BGB. Die Einzelheiten des Überganges werden durch einen Personalüberleitungsvertrag geregelt. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses auf die Anstalt gemäß § 613a Absatz 6 BGB widersprechen, werden im Rahmen einer Personalgestellung gem. § 4 Absatz 3 TVöD bei der Anstalt beschäftigt. Entwürfe des Personalüberleitungsvertrages sowie des Personalgestellungsvertrages sind als Anlage 2 und 3 dieser Vorlage zur Kenntnisnahme beigefügt. Beamtinnen und Beamte, die vor der Umwandlung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Stadtentwässerung Krefeld" zugeordnet waren, werden von der Stadt Krefeld zur Anstalt versetzt oder befristet abgeordnet. Gemäß § 114 a Absatz 1 Satz 1 GO NRW kann die Gemeinde Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts errichten oder bestehende Regie- und Eigenbetriebe sowie eigenbetriebsähnliche Einrichtungen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge in rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts umwandeln. Nach § 114 a Absatz 2 Satz 1 GO NRW regelt die Gemeinde die Rechtsverhältnisse der Anstalt durch eine Satzung. Die Satzung muss Bestimmungen über den Namen und die Aufgaben der Anstalt, die Zahl der Mitglieder des Begründung Seite 3 Vorstands und des Verwaltungsrates, die Höhe des Stammkapitals, die Wirtschaftsführung, die Vermögensverwaltung und die Rechnungslegung enthalten. Die Satzung der Stadt Krefeld für den Kommunalbetrieb Krefeld, Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) ist als Anlage 4 dieser Vorlage beigefügt. Die Bekanntmachung der Satzung ist für den 15.12.2016 vorgesehen, sodass der Kommunalbetrieb Krefeld, Anstalt des öffentlichen Rechts ab dem 16.12.2016 seine Rechts- und damit Handlungsfähigkeit erlangt, soweit die Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Düsseldorf keine Bedenken erhebt. Die Verwaltung hat unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Rates der Stadt Krefeld bereits gemäß § 115 Absatz 1 Buchstabe h GO NRW zur Fristwahrung die Gründung einer Anstalt des öffentlichen Rechts bei der Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Düsseldorf angezeigt sowie vorsorglich einen Antrag auf Verkürzung der Anzeigefrist beantragt. Die Plan-Schlussbilanz der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung wird dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zum Stichtag 15.12.2016 als Tischvorlage und für die Sitzung des Rates als Anlage 5 zur Verfügung gestellt. In dem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Plan-Schlussbilanz der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Stadtentwässerung Krefeld" gleichzeitig die Plan-Eröffnungsbilanz des Kommunalbetriebes Krefeld, Anstalt des öffentlichen Rechts darstellt. Die Plan-Eröffnungsbilanz ist der Beschlussfassung des zu bildenden Verwaltungsrates vorbehalten.