Daten
Kommune
Krefeld
Größe
267 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:47
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 16.04.2015
Nr.
1314 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 20/0bs Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat
07.05.2015
Rat
18.06.2015
Betreff
Neuwahl der städtischen Vertreter im Aufsichtsrat der HELIOS Klinikum Krefeld GmbH
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Krefeld beschließt, die folgenden Vertreter in den Aufsichtsrat der HELIOS Klinikum
Krefeld GmbH zu entsenden:
1.
2. Oberbürgermeister Gregor Kathstede
3.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 1314 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Mit Beschluss des Rates vom 01.07.2014 Vorlage 35/14 hat der Rat der Stadt Krefeld die Ratsfrau Gisela
Klaer, SPD und die Ratsfrau Britta Oellers, CDU in den Aufsichtsrat der HELIOS Klinikum Krefeld GmbH
entsandt. Die Entsendung erfolgte unter der Auflage, dass die Amtszeit mit der Gesellschafterversammlung 2015 endet, die über das Geschäftsjahr 2014 beschließt.
Nach § 8 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages hat die HELIOS Klinikum GmbH einen Aufsichtsrat. Die Stadt
Krefeld hat das Recht, drei Vertreter, darunter den Oberbürgermeister oder einen von ihm vorgeschlagenen Beamten oder Angestellten der Stadt Krefeld, in den Aufsichtsrat zu entsenden.
Die Amtszeit des Oberbürgermeisters oder des von ihm vorgeschlagenen Beamten oder Angestellten der
Stadt Krefeld endet mit dem Ende der Amtszeit des Oberbürgermeisters.
Nach § 8 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages endet die Amtsdauer der vom Rat der Stadt Krefeld entsandten Mitglieder mit dem Ablauf der jeweiligen Wahlperiode des Rates.
Durch die Befristung der Amtsperiode des Aufsichtsrates auf 5 Jahre, wird formal die Neuwahl
des Oberbürgermeisters oder des von ihm vorgeschlagenen Angestellten oder Beamten erforderlich.