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Verwaltungsvorlage (Neuwahl der städtischen Vertreter im Aufsichtsrat der HELIOS Klinikum Krefeld GmbH)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
267 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:47
Verwaltungsvorlage (Neuwahl der städtischen Vertreter im Aufsichtsrat der HELIOS Klinikum Krefeld GmbH) Verwaltungsvorlage (Neuwahl der städtischen Vertreter im Aufsichtsrat der HELIOS Klinikum Krefeld GmbH) Verwaltungsvorlage (Neuwahl der städtischen Vertreter im Aufsichtsrat der HELIOS Klinikum Krefeld GmbH)

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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 16.04.2015 Nr. 1314 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 20/0bs Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat 07.05.2015 Rat 18.06.2015 Betreff Neuwahl der städtischen Vertreter im Aufsichtsrat der HELIOS Klinikum Krefeld GmbH Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Krefeld beschließt, die folgenden Vertreter in den Aufsichtsrat der HELIOS Klinikum Krefeld GmbH zu entsenden: 1. 2. Oberbürgermeister Gregor Kathstede 3. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 1314 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Mit Beschluss des Rates vom 01.07.2014 Vorlage 35/14 hat der Rat der Stadt Krefeld die Ratsfrau Gisela Klaer, SPD und die Ratsfrau Britta Oellers, CDU in den Aufsichtsrat der HELIOS Klinikum Krefeld GmbH entsandt. Die Entsendung erfolgte unter der Auflage, dass die Amtszeit mit der Gesellschafterversammlung 2015 endet, die über das Geschäftsjahr 2014 beschließt. Nach § 8 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages hat die HELIOS Klinikum GmbH einen Aufsichtsrat. Die Stadt Krefeld hat das Recht, drei Vertreter, darunter den Oberbürgermeister oder einen von ihm vorgeschlagenen Beamten oder Angestellten der Stadt Krefeld, in den Aufsichtsrat zu entsenden. Die Amtszeit des Oberbürgermeisters oder des von ihm vorgeschlagenen Beamten oder Angestellten der Stadt Krefeld endet mit dem Ende der Amtszeit des Oberbürgermeisters. Nach § 8 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages endet die Amtsdauer der vom Rat der Stadt Krefeld entsandten Mitglieder mit dem Ablauf der jeweiligen Wahlperiode des Rates. Durch die Befristung der Amtsperiode des Aufsichtsrates auf 5 Jahre, wird formal die Neuwahl des Oberbürgermeisters oder des von ihm vorgeschlagenen Angestellten oder Beamten erforderlich.