Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:47
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 29.10.2015
Nr.
1985 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 20/0bs Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat
10.12.2015
Betreff
Ersatzwahl eines Vertreters im Aufsichtsrat der Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH
- Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -
Beschlussentwurf:
Der folgende von Oberbürgermeister Meyer und Ratsherrn Dr. Galke am 28.10.2015 gefasste Dringlichkeitsbeschluss wird genehmigt:
Der Rat der Stadt Krefeld beschließt, aus dem Aufsichtsrat der Theater Krefeld und Mönchengladbach
gGmbH zum Ende seiner Amtszeit als Oberbürgermeister abzuberufen:
Herrn Oberbürgermeister Gregor Kathstede
und an seiner Stelle mit Beginn seiner Amtszeit in den Aufsichtsrat zu entsenden:
Herrn Oberbürgermeister Frank Meyer.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 1985 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Nach § 10 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages wird unter anderem der Oberbürgermeister der Stadt Krefeld
oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter in den Aufsichtsrat entsandt.
Nach § 11 Abs. 2 endet die Amtszeit des Oberbürgermeisters mit dem Ausscheiden aus dem Amt. Durch
die Neuwahl eines Oberbürgermeisters für die Stadt Krefeld ist für die restliche Amtszeit des Aufsichtsrates sein Nachfolger zu entsenden.
Der Amtsantritt des neuen Oberbürgermeisters zum 21. Oktober 2015 machte einen Dringlichkeitsbeschluss erforderlich.