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Verwaltungsvorlage (Übersicht über die Nachbewilligungen in den Ergebnis- und Finanzplänen des III. Quartals 2014 und über die Nachbewilligungen 2014 in den Ergebnis- und Finanzplänen des Haushaltsjahres 2013 vom 01.01.2014 - 30.09.2014)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
267 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:47
Verwaltungsvorlage (Übersicht über die Nachbewilligungen in  den Ergebnis- und Finanzplänen des III. Quartals 2014 und über die Nachbewilligungen 2014 in den Ergebnis- und Finanzplänen des Haushaltsjahres 2013 vom 01.01.2014 - 30.09.2014) Verwaltungsvorlage (Übersicht über die Nachbewilligungen in  den Ergebnis- und Finanzplänen des III. Quartals 2014 und über die Nachbewilligungen 2014 in den Ergebnis- und Finanzplänen des Haushaltsjahres 2013 vom 01.01.2014 - 30.09.2014) Verwaltungsvorlage (Übersicht über die Nachbewilligungen in  den Ergebnis- und Finanzplänen des III. Quartals 2014 und über die Nachbewilligungen 2014 in den Ergebnis- und Finanzplänen des Haushaltsjahres 2013 vom 01.01.2014 - 30.09.2014)

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 06.10.2014 Nr. 501 /14 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 29.10.2014 Rat 04.11.2014 Betreff Übersicht über die Nachbewilligungen in den Ergebnis- und Finanzplänen des III. Quartals 2014 und über die Nachbewilligungen 2014 in den Ergebnis- und Finanzplänen des Haushaltsjahres 2013 vom 01.01.2014 - 30.09.2014 Beschlussentwurf: Folgende vom Stadtkämmerer bewilligten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen werden zur Kentnnis genommen: - aufgrund § 83 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 82 GO NRW in der Zeit vom 01.07.2014 - 30.09.2014 im Teilergebnisplan 2014 im Gesamtbetrag von 915.270,85 EUR gemäß Anlage Nr. 10/14 - aufgrund § 83 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 82 GO NRW in der Zeit vom 01.07.2014 - 30.09.2014 im Teilfinanzplan 2014 im Gesamtbetrag von 478.434,75 EUR gemäß Anlage Nr. 11/14 - aufgrund § 83 GO Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 82 GO NRW in der Zeit vom 01.01.2014 - 30.09.2014 im Teilergebnisplan 2013 im Gesamtbetrag von 746.517,71 EUR gemäß Anlage Nr. 12/14 - aufgrund § 83 GO Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 82 GO NRW in der Zeit vom 01.01.2014 - 30.09.2014 im Teilfinanzplan 2013 im Gesamtbetrag von 22.770,00 EUR gemäß Anlage Nr. 13/14 Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 501 /14 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Die vom Stadtkämmerer in der Zeit vom 01.07.2014 bis 30.09.2014 aufgrund § 83 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 82 GO NRW und § 22 Hauptsatzung bewilligten und in den Anlagen Nrn. 10/14 (III/14 für den Teilergebnisplan 2014) 11/14 (III/14 für den Teilfinanzplan 2014) und die vom Stadtkämmerer in der Zeit vom 01.01.2014 bis 30.09.2014 aufgrund § 83 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 82 GO NRW und § 22 Hauptsatzung bewilligten und in den Anlagen Nrn. 12/14 (2014 für den Teilergebnisplan 2013) 13/14 (2014 für den Teilfinanzplan 2013) zusammengestellten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen sind gemäß § 83 GO NRW dem Rat zur Kenntnis zu geben.