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Archiv (Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2017 hier: Inanspruchnahme von Mitteln der Sportpauschale des Landes für Instandsetzungsarbeiten im Freibad Hüls)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
276 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:47
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TOP 12 Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 01.06.2017 Nr. 4036 /17 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 20 - 201/Bs Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 28.06.2017 Rat 06.07.2017 Betreff Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2017 hier: Inanspruchnahme von Mitteln der Sportpauschale des Landes für Instandsetzungsarbeiten im Freibad Hüls Beschlussentwurf: Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW wird der Leistung eines überplanmäßigen Aufwandes bzw. einer überplanmäßigen Auszahlung bei dem Innenauftrag P05203010000 - BgA Bäder -, Kostenart 52553000 / 72553000 - Unterhaltung der Betriebsvorrichtungen - in Höhe von 90.000,00 EUR zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge bei dem Innenauftrag P05202010000 - Sportförderung -, Kostenart 41410000 - Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke vom Land -. In der Finanzrechnung erfolgt die Deckung durch Mehreinzahlungen bei dem Innenauftrag P99999990000 - Allgemeiner Haushalt -, Kostenart 69999998 - Mehreinzahlungen aus Vorjahren -. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 4036 /17 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: X nein P05203010000 - BgA Bäder 52553000 - Unterhaltung der Betriebsvorrichtungen Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich einmalige Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten 90.000,00 EUR Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 90.000,00 EUR - Erträge - Einsparungen - 90.000,00 EUR Bemerkungen Nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz wird der Stadt jährlich eine Sportpauschale des Landes gewährt. Nach dem am 10.11.16 gefassten Beschluss standen für Maßnahmen im Sportbereich noch Restmittel aus dem Jahr 2016 von 471.017 EUR zur Verfügung. Da die nachfolgend dargestellte Maßnahme im Umfang von 90.000 EUR vollständig aus diesen Restmitteln der Sportpauschale des Landes finanziert werden kann, ergeben sich für den städt. Haushalt keine originären Belastungen. Begründung Seite 2 In der Sitzung vom 24.01.2017 hat der Sportausschuss die Entnahme von 90.000 EUR aus Restmitteln der Sportpauschale 2016 zur Finanzierung von Instandsetzungs- und Reparaturarbeiten im Freibad Hüls beschlossen. Auf die Vorlage Nr. 3485/16 wird verwiesen. Zur Ertüchtigung des Bades sollen nachfolgende Maßnahmen umgesetzt werden: - Austausch der Boden-Kiesschicht im Schwimmerbereich des Bades: - Beseitigung von Frostschäden und Absenkungen im Bereich der Beckenumgänge und Zuwegungen sowie der Beckenschrägen: - Beseitigung von Verletzungsgefahren durch scharfkantige Bodenplatten im Nichtschwimmerbereich: in Summe: 55.000 Euro 20.000 Euro 15.000 Euro 90.000 Euro Da die für die Instandsetzungs- und Reparaturarbeiten erforderlichen finanziellen Mittel nicht als Einzelmaßnahmen im Haushalt 2017 der Stadt Krefeld angesetzt sind, soll die Mittelbereitstellung aus der Sportpauschale des Landes NRW erfolgen. Die Zustimmung des Rates ist erforderlich, da bei der o.g. Haushaltsposition mit dieser Mittelbereitstellung die Erheblichkeitsgrenze gem. § 22 Abs. 1 Nr. 4 der Hauptsatzung (100.000 EUR) überschritten wird. Mit Verfügung des Stadtkämmerers vom 18.01.2017 wurden bereits 60.000,00 EUR für die Instandsetzung des Hubbodens im Bad am Stadtpark Fischeln überplanmäßig bereitgestellt.