Daten
Kommune
Krefeld
Größe
276 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:47
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP 12
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 01.06.2017
Nr.
4036 /17
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 20 - 201/Bs Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
28.06.2017
Rat
06.07.2017
Betreff
Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2017
hier: Inanspruchnahme von Mitteln der Sportpauschale des Landes für Instandsetzungsarbeiten im
Freibad Hüls
Beschlussentwurf:
Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW wird der Leistung eines überplanmäßigen Aufwandes bzw. einer überplanmäßigen Auszahlung bei dem Innenauftrag P05203010000 - BgA Bäder -, Kostenart 52553000 /
72553000 - Unterhaltung der Betriebsvorrichtungen - in Höhe von 90.000,00 EUR zugestimmt.
Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge bei dem Innenauftrag P05202010000 - Sportförderung -, Kostenart 41410000 - Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke vom Land -.
In der Finanzrechnung erfolgt die Deckung durch Mehreinzahlungen bei dem Innenauftrag P99999990000
- Allgemeiner Haushalt -, Kostenart 69999998 - Mehreinzahlungen aus Vorjahren -.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 4036 /17
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
X nein
P05203010000 - BgA Bäder
52553000 - Unterhaltung der Betriebsvorrichtungen
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich einmalige Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
90.000,00 EUR
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
90.000,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
- 90.000,00 EUR
Bemerkungen
Nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz wird der Stadt jährlich eine Sportpauschale des Landes gewährt.
Nach dem am 10.11.16 gefassten Beschluss standen für Maßnahmen im Sportbereich noch Restmittel aus
dem Jahr 2016 von 471.017 EUR zur Verfügung. Da die nachfolgend dargestellte Maßnahme im Umfang
von 90.000 EUR vollständig aus diesen Restmitteln der Sportpauschale des Landes finanziert werden
kann, ergeben sich für den städt. Haushalt keine originären Belastungen.
Begründung
Seite 2
In der Sitzung vom 24.01.2017 hat der Sportausschuss die Entnahme von 90.000 EUR aus Restmitteln der Sportpauschale 2016 zur Finanzierung von Instandsetzungs- und Reparaturarbeiten
im Freibad Hüls beschlossen. Auf die Vorlage Nr. 3485/16 wird verwiesen.
Zur Ertüchtigung des Bades sollen nachfolgende Maßnahmen umgesetzt werden:
- Austausch der Boden-Kiesschicht im Schwimmerbereich
des Bades:
- Beseitigung von Frostschäden und Absenkungen im
Bereich der Beckenumgänge und Zuwegungen sowie
der Beckenschrägen:
- Beseitigung von Verletzungsgefahren durch
scharfkantige Bodenplatten im Nichtschwimmerbereich:
in Summe:
55.000 Euro
20.000 Euro
15.000 Euro
90.000 Euro
Da die für die Instandsetzungs- und Reparaturarbeiten erforderlichen finanziellen Mittel nicht als
Einzelmaßnahmen im Haushalt 2017 der Stadt Krefeld angesetzt sind, soll die Mittelbereitstellung aus der Sportpauschale des Landes NRW erfolgen.
Die Zustimmung des Rates ist erforderlich, da bei der o.g. Haushaltsposition mit dieser Mittelbereitstellung die Erheblichkeitsgrenze gem. § 22 Abs. 1 Nr. 4 der Hauptsatzung (100.000 EUR)
überschritten wird. Mit Verfügung des Stadtkämmerers vom 18.01.2017 wurden bereits
60.000,00 EUR für die Instandsetzung des Hubbodens im Bad am Stadtpark Fischeln überplanmäßig bereitgestellt.