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Verwaltungsvorlage (Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH hier: Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 01.09.2016 bis 31.08.2017)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
273 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:48
Verwaltungsvorlage (Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH hier: Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 01.09.2016 bis 31.08.2017) Verwaltungsvorlage (Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH hier: Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 01.09.2016 bis 31.08.2017) Verwaltungsvorlage (Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH hier: Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 01.09.2016 bis 31.08.2017)

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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Nr. 5126 /18 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 200/vs Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 15.05.2018 Betreff Weisung an den Vertreter der Stadt Krefeld in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH hier: Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 01.09.2016 bis 31.08.2017 Beschlussentwurf: Der Vertreter der Stadt in der ordentlichen Gesellschafterversammlung wird angewiesen, folgende Beschlüsse zu fassen: 1. Der Jahresabschluss der Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH zum 31.08.2017 mit einer Bilanzsumme von 8.009.394,04 EUR wird festgestellt. 2. Der Jahresüberschuss in Höhe von 545.805,80 EUR wird dem Gewinnvortrag in Höhe von 1.005.263,44 EUR hinzugerechnet und der Gesamtbetrag von 1.551.069,24 EUR auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Dem Aufsichtsrat sowie der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 01.09.2016 bis 31.08.2017 Entlastung erteilt. 4. Der Bericht des Aufsichtsrats der Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH für das Geschäftsjahr 01.09.2016 bis 31.08.2017 wird zur Kenntnis genommen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 5126 /18 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Der Vertreter der Stadt bedarf für die Gesellschafterversammlung der Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH der im Beschlussentwurf aufgeführten Weisungen. Zu 1 und 2: Nach § 17 Abs. 1 Buchstabe e) des Gesellschaftsvertrags der Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH ist die Gesellschafterversammlung zuständig für die Feststellung des Jahresabschlusses und die Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung. Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und der Lagebericht zum 31.08.2017 sind als Anlage beigefügt. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat den von der Geschäftsführung aufgestellten Jahresabschluss nach § 14 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrags in seiner Sitzung am 22.03.2018 beraten und die Geschäftsführung beauftragt, den Jahresabschluss zum Zwecke der Feststellung und Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung der Gesellschafterversammlung vorzulegen. Der Aufsichtsrat empfiehlt die von der Geschäftsführung vorgeschlagene Ergebnisverwendung. Der Jahresabschluss wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RSM GmbH, Krefeld, geprüft. Im Prüfungsbericht wurde der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt. Zu 3: Nach § 17 Abs. 1 Buchstabe f) des Gesellschaftsvertrags der Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH beschließt die Gesellschafterversammlung über die Entlastung von Geschäftsführung und Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat hat der Gesellschafterversammlung in seiner Sitzung am 22.03.2018 die Entlastung der Geschäftsführung empfohlen. Es bestehen keine Bedenken, auch dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 01.09.2016 bis 31.08.2017 Entlastung zu erteilen. Zu 4: Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 22.03.2018 dem als Anlage beigefügten Bericht zugestimmt.