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Kommune
Krefeld
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16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:48
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Inhalt der Datei
Anlage 2 zur Vorlage Nr. 4310/17
Bebauungsplan Nr. 804: Beschluss zur Aufstellung und öffentlichen Auslegung
Fachbereich Stadtplanung
61/1
11. April 2017
Niederschrift
über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) zum Bebauungsplan Nr. 804 – südlich Anrather Straße / westlich Hückelsmaystraße – am Donnerstag, dem 06.04.2017, 18.00 Uhr, im Rathaus Fischeln, Kölner
Straße 517
Veranstaltungsleiterin: Frau Cäsar
stv. Bezirksvorsteherin Fischeln
von der Verwaltung:
Herr Walter
Fachbereich Stadtplanung
Frau Mojsisch
Fachbereich Stadtplanung
Frau Hofmann
Fachbereich Stadtplanung
(Schriftführung)
Frau Sondermann
IGK Ing.ges. Gierse-Klauke, Meschede
Frau Kahle
Herr Ludwigs
Herr Riedl
Deutsche Post AG, Bonn
Deutsche Post, Niederlassung Duisburg
Deutsche Post, Paketzentrum Krefeld
lt. Teilnehmerliste
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als Gäste:
Teilnehmer:
Um 18.00 Uhr eröffnet die stellvertretende Bezirksvorsteherin, Frau Cäsar, die Veranstaltung. Sie begrüßt die Teilnehmer und erläutert das weitere Verfahren. Auf die Frage
von Frau Cäsar, ob zur Fertigung der Niederschrift ein Aufnahmegerät genutzt werden
dürfe, werden von den Anwesenden keine Bedenken erhoben.
Herr Walter erklärt zunächst Sinn und Zweck der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3
Abs. 1 BauGB und das weitere Planverfahren. Sie weist darauf hin, dass zum o. g. Bauleitplan in den nächsten acht Tagen beim Fachbereich Stadtplanung, Parkstraße 10,
47829 Krefeld, Stellungnahmen zu Protokoll gegeben oder schriftlich eingereicht bzw.
angekündigt werden können. Es bestehe die Möglichkeit für die Bürger, sich im Rah-
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men der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes erneut zu äußern. Außerdem
erfolge eine Präsentation des Bebauungsplanes im Internet. Anfragen seien auch per EMail möglich.
Anhand einer Präsentation stellt Herr Walter die Planung näher vor. Das Gebiet des
Frachtpostzentrums befinde sich im Westen des Stadtbezirks Fischeln südlich der Anrather Straße zwischen dem Autobahnzubringer der A 44 und der Hückelsmaystraße.
Im Jahr 1993 habe der Rat der Stadt Krefeld den Offenlagebeschluss zur Planung des
Frachtpostzentrums gefasst. Da die Post seinerzeit noch Bundesbehörde gewesen sei,
habe man ohne Abschluss des Bebauungsplanverfahrens eine entsprechende Genehmigung erteilen können. Nachdem das Paketzentrum dann im Jahr 1994 errichtet worden war, habe es keine Notwendigkeit zur Beendigung des Bebauungsplanverfahrens
mehr gegeben. Das zwischenzeitlich privatisierte Frachtpostzentrum befinde sich im
planungsrechtlichen Außenbereich und sei von Landschaftsschutzgebiet umgeben,
was eine Erweiterung erschwere. Um die notwendige Erweiterung des Betriebes planungsrechtlich zu ermöglichen, sei im Juni 2016 die Einleitung eines neuen Bebauungsplanverfahrens beschlossen worden.
Im Anschluss erklärt Frau Kahle von der Deutschen Post, dass das Krefelder Paketzentrum einer der beiden umsatzstärksten Standorte im gesamten Bundesgebiet sei. Durch
die enorme Entwicklung des Online-Handels hätten die Sendungsmengen in den letzten fünf Jahren enorm zugenommen, und dieser Trend gehe weiter aufwärts. Aus diesem Grund seien die Grenzen der Leistungsfähigkeit des Paketzentrums seit einigen
Jahren erreicht und insbesondere in den Starkverkehrszeiten deutlich überschritten.
Durch die Erweiterung der Außenflächen sollten unter anderem mehr Abstellflächen für
die Wechselbehälter, mit denen die Pakete über Land transportiert werden, geschaffen
werden. Vorgesehen sei, die zurzeit auf dem Gelände sowohl tagsüber als auch nachts
aufgrund der längsseits aufgestellten Wechselbehälter stattfindenden Rangiervorgänge
zu vermeiden bzw. zu verringern. Dies wolle man durch eine Erhöhung der Zahl der
Wechselbrücken- und Containerabstellflächen erreichen. Der Standort solle außerdem
durch die Neuerrichtung einer mechanisierten Zustellbasis nördlich des Paketzentrums
erweitert werden. Vom Paketzentrum werden die Pakete zur Zustellbasis transportiert
und von dort aus in die entsprechenden Haushalte.
Auch seien eine leistungsfähige Zufahrt mit ausreichender Stauspur und zugehörigen
Abfertigungsflächen sowie eine entsprechende Ausfahrt geplant. Die Staustrecke sei
bereits letztes Jahr genehmigt worden, wofür man ausgesprochen dankbar sei, da hierdurch die Lkw die öffentlichen Straßen nicht mehr belasten.
Frau Sondermann erläutert anhand des Bebauungsplan-Vorentwurfs die geplanten
Festsetzungen. Wesentliche Eckdaten seien die Festsetzung eines Sondergebietes
„Frachtpostzentrum“ mit einer relativ flexiblen gewerblichen Ausnutzbarkeit der inneren Grundstücksflächen sowie die Festsetzung einer umgebenden Randeingrünung. Im
Zusammenhang mit den zu erstellenden Fachgutachten informiert sie anhand eines
Planes über die sogenannten Immissionsorte, die von der Planung unmittelbar oder
mittelbar betroffen sind. Es sei geprüft worden, ob die bestehenden Richtwerte auch
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hinsichtlich der nächtlichen Nutzung des Geländes an den Immissionsorten einhaltbar
seien. Weitere zu berücksichtigende Faktoren seien zum einen der Gewerbelärm der
Post, der Gewerbelärm aus den östlich liegenden Gewerbegebieten sowie der aufkommende Verkehrslärm. Durch nach Osten und Westen vorzusehende Lärmschutzeinrichtungen könne gewährleistet werden, dass der nächtliche Rangierbetrieb verträglich abgewickelt werden könne. Weitere im Zusammenhang mit der Planung abzuarbeitende
Gutachten seien ein Umweltbericht, der u. a. die im Plan dargestellten und von der Post
bereits erworbenen Flächen für Ausgleichsmaßnahmen vorsehe, und ein Artenschutzgutachten, das die Auswirkungen der Planung auf bestimmte planungsrelevante geschützte Arten darlegt. Außerdem sei bereits ein Verkehrsgutachten erstellt worden, in
dem grundsätzlich untersucht werde, wie sich die künftigen Verkehre des Paketzentrums auf das öffentliche Verkehrsnetz auswirkten. Durch eine effizientere Abwicklung
der Transporte in größeren Fahrzeugen mit weniger Leerfahrten werde es nicht zu einer
Zunahme des Lkw-Verkehrs kommen. Lediglich die Zunahme der Zustellerfahrzeuge
und der Anzahl der Mitarbeiter könne geringe Auswirkungen auf das Verkehrsnetz ausüben.
Herr Walter gibt noch Informationen zum Radweg an der Anrather Straße, der an der
Hückelsmaystraße endet. Die Verwaltung sei im Vorfeld des einleitenden Beschlusses
gebeten worden zu klären, inwieweit man die Verlängerung des Radweges mit dem Bebauungsplanverfahren abarbeiten könne. Dies sei nicht unmittelbar notwendig, da
dieser Lückenschluss als Fuß- und Radweg mit ca. 3m Breite durch den Fachbereich
Tiefbau geplant werde. Hierfür erhalte die Stadt Finanzmittel aus dem Kommunalen Investitionsfördergesetz. Dementsprechend könnte ab Herbst dieses Jahres bereits gebaut werden. Die Planung werde durch den Fachbereich Tiefbau demnächst in der Bezirksvertretung vorgestellt. Die vom südlich der Anrather Straße zu errichtenden Radweg betroffenen Grundstücke befänden sich im Eigentum von der Stadtverwaltung bzw.
den Stadtwerken. Zz. werde durch den Fachbereich Tiefbau die Ausgestaltung des im
Osten gelegenen Bahnübergangs konkret mit der Landeseisenbahnverwaltung abgestimmt. Da dieser Planungsprozess gesondert abgearbeitet werden könne, gehe die
Verwaltung davon aus, dass der Radweg nicht in den Bebauungsplan aufgenommen
werden müsse.
Der neue Flächennutzungsplan müsse in zwei Bereichen geändert werden. Zum einen
müssten das Wäldchen an der Anrather Straße und zum anderen die Erweiterung nach
Osten ebenfalls als Sondergebiet dargestellt werden. Dieses Änderungsverfahren solle
parallel zum Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden; eine erste Zustimmung
durch die Bezirksregierung liege bereits vor.
Die stv. Bezirksvorsteherin, Frau Caesar, bedankt sich bei den Vortragenden und bittet
sodann die anwesenden Bürger, zu der Planung Anregungen vorzubringen bzw. Bedenken zu äußern.
Herr Meyer-Mangold vom Bürgerverein Holterhöfe äußert sich positiv zur geplanten
Aufforstung Richtung Hückelsmay, möchte aber wissen, warum diese nicht im Westen
des Paketzentrums an der A 44 Richtung Holterhöfe angelegt werde.
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Frau Kahle teilt mit, dass entlang dem Autobahnanschluss zum einen eine Fläche für
Straßenbegleitgrün vorgesehen sei und zum anderen eine Anbauverbotszone von 20 m
eingehalten werden müsse, in der eine intensiv verdichtete Begrünung mit Bäumen
und Sträuchern geplant sei, so dass ein Sichtschutz gewährleistet sei. Zum Einwand
von Herrn Meyer-Mangold, dass eine Böschung vorteilhafter wäre, da im Winter der
Schall durch die Bäume und Sträucher seinen Weg finden würde, entgegnet Frau Kahle,
dass auch ein Wall nicht als Schallschutz geeignet sei, sondern unmittelbar an den
Parkflächen Lärmschutzwände gesetzt würden. Die genaue Höhe und Lage der Lärmschutzwände seien noch in Berechnung.
Herr Dülks weist darauf hin, dass das Auf- und Absetzen der Container mit einem
dumpfen, dröhnenden Geräusch wahrzunehmen sei. Auch wenn der dB(A)-Wert nicht
überschritten werde, seien diese Geräusche vor allem nachts störend. Es sei davon
auszugehen, dass diese Werte mit der Expansion weiter nach oben tendierten. Auch
wenn die Anrather Straße in der Wertigkeit herabgestuft und die L 461 heraufgestuft
werde, sehe er weiterhin das Problem, dass viele Lkw weiterhin bei Zeitnot über die Anrather Straße fahren würden und somit das Wohngebiet Holterhöfe belasteten.
Herr Riedl erläutert, dass im Nachtdienst Pakete aus dem Umkreis von Krefeld, Mönchengladbach und Düsseldorf ankämen und die Post bereits heute in den Spitzenzeiten diese Mengen im Nachtdienst nicht mehr bewältigen könne. Selbst eine zukünftige
Erhöhung der Anzahl an Paketen im Nachtdienst würde diesen Zustand nicht ändern.
Im letzten Weihnachtsgeschäft hätten Pakete umgeleitet werden müssen, da der Krefelder Standort nicht mehr als 32.000 Pakete pro Stunde habe bewältigen können.
Durch die mechanisierten Zustellbasen sollen diese Probleme gelöst und eine Entlastung herbeigeführt werden. Zurzeit sei man in Düsseldorf in der Planung einer zusätzlichen mechanisierten Zustellbasis, so dass eine Teilmenge, die bis jetzt über das Krefelder Paketzentrum verteilt werde, zukünftig direkt nach Düsseldorf verfrachtet würde.
Herr Meyer-Mangold möchte wissen, ob der Bürgerverein sich auf dieses Statement
berufen dürfe, da die investierten Millionen sicherlich nicht ohne eine Erweiterung
flössen und man Sorge habe, dass die Lärmbelastung zunehme. Bereits heute würden
dem Verein aus der Bürgerschaft erhebliche Klagen wegen des Lkw-Verkehrs auf der
Anrather Straße zugetragen. Der Lkw-Verkehr sollte entweder umgeleitet werden, damit
er nicht direkt an der Wohnsiedlung Holterhöfe vorbeiführe, oder entsprechende Lärmschutzmaßnahmen geschaffen werden.
Herr Albrecht vom Bürgerverein Holterhöfe erwartet von der Verwaltung verbindliche
Aussagen über die vorgesehenen Maßnahmen zur Reduzierung des Lkw-Verkehrs in
der Siedlung, da die Lärmbelästigung so erheblich sei, dass man im Garten sein eigenes Wort nicht mehr verstehen könne. Auch die Menge der Verkehre sei so beträchtlich, dass die Siedlung morgens zwischen 7.30 Uhr und 8.30 Uhr blockiert sei und der
Verkehr zur Autobahnauffahrt sich staue. Nachmittags staue sich der Verkehr zwischen
der Kreuzung Oberschlesienstraße / Anrather Straße und Holterhöfe ebenfalls. Man
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erwarte von der Stadt, dafür Sorge zu tragen, dass diese bereits bestehenden erheblichen Belastungen nicht noch weiter ansteigen.
Herr Walter sagt zu, die Aussagen des Verkehrsgutachtens hinsichtlich der gerechneten Verkehre zu überprüfen. Die Verwaltung könne jedoch nicht dafür sorgen, dass die
Anrather Straße komplett für den Lkw-Verkehr gesperrt werde, da es sich hierbei um
eine Landesstraße handele und eine überörtliche Funktion innehabe. Eventuell bestünde die Möglichkeit, dass die Post auf die Lkw-Fahrten Einfluss nehmen könne. Er
nehme dies als Anregung auf und werde im Laufe des Verfahrens versuchen, eine Lösung für den Lärm verursachenden Verkehr, der in Teilen an den Holterhöfen vorbeigehe, zu finden.
Frau Sondermann fügt hinzu, dass der durch das Auf- und Absetzen der Container verbundene Lärm im Lärmschutzgutachten standardmäßig mit berücksichtigt werde.
Durch die in der TA Lärm enthaltenen Zuschläge für Impulshaftigkeit würden die besonderen Störwirkungen mit berücksichtigt. Es müsse sichergestellt werden, dass die
Richtwerte entsprechend eingehalten würden.
Herr Rips interessiert sich für die heute feststehenden bzw. zukünftig kalkulierten Umschlagszahlen und den Umfang der Erweiterung.
Frau Kahle erklärt, dass die Kapazität der Sortiermaschinen mit 32.000 Paketen pro
Stunde in den Spitzenzeiten erreicht sei. Die Regelkapazität belaufe sich im Durchschnitt auf ca. 25.000 Pakete/Stunde. Ein eventueller Zuwachs könnte in schwachen
Stunden aufgefangen werden. Andererseits sei das Kundenverhalten über die letzten
Jahre sehr stabil geblieben, so dass die Stoßzeiten in der Regel in den Abendstunden
lägen. Planungsziel sei eine optimalere Verteilung der Stellplätze, sozusagen die Zuordnung der Stellplätze zu den Toren. Im Verkehrsgutachten seien der im Moment vorhandene Verkehrslärm sowie das mögliche Maximum an Verkehrslärm in diesem Bereich errechnet worden. Die Post dürfe nicht einfach 2000 Lkw zusätzlich einsetzen.
Das Verkehrsgutachten könne bei der Offenlage eingesehen werden.
Die Nachfrage von Herrn Rips, ob es sich bei der Planung nicht um die Erweiterung der
Kapazitäten, sondern um eine Qualitätssteigerung handele, bejaht Frau Kahle.
Herr Ludwigs ergänzt, dass in der Halle eine Technik eingebaut sei, die an der Höchstkapazitätsgrenze stehe, was die Anzahl der dort bearbeiteten Pakete angehe. Ihnen
fehle ein entsprechender Hof, um die Koffer bzw. Container dort unterzubringen und
stehen zu lassen. Da der Hof zu klein sei, sei der Rangierverkehr der zum Paketzentrum
gehörenden Rangierfahrzeuge zurzeit deutlich erhöht. Zukünftig werde man den Rangierverkehr auf dem Hof verringern können, so dass die nächtlichen Lärmbelästigungen
sich reduzierten.
Herr Meyer-Mangold sieht das größte Problem in dem jetzt schon unerträglichen LkwVerkehr rund um Holterhöfe. Verschiedene Eingaben bei der Stadtverwaltung hätten
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bislang keinen Erfolg gehabt. Man habe sogar auf Kosten des Bürgervereins Geschwindigkeitsdaten ermittelt. In jeder Sitzung des Bürgervereins würden Beschwerden aufgrund der hohen Lärmbelastung durch den Lkw-Verkehr vorgetragen. Hiergegen müsse
dringend etwas getan werden, entweder durch Begrenzung oder durch Umleitung des
Verkehrs.
Herr Beilmann vom Bürgerverein Holterhöfe möchte wissen, ob bereits ein Lärmgutachten und ein Schadstoffgutachten erarbeitet worden und diese öffentlich zugänglich
seien.
Frau Sondermann teilt mit, dass die Gutachten sich teilweise bereits in der Bearbeitung
befänden. Für das Lärmgutachten sei im Vorfeld eine Langzeitmessung durchgeführt
worden, um die verkehrliche Vorbelastung zu erfassen. Sämtliche Gutachten seien
während der öffentlichen Auslegung für jedermann einsehbar.
Herrn Beilmann interessiert außerdem, ob für die Verwaltung die Möglichkeit bestehe,
der Post Kapazitätsgrenzen vorzugeben, an die diese sich halten müsse.
Herr Walter führt aus, dass im Verkehrsplanungsbereich grundsätzlich prognostiziert,
überlegt und gemessen werden könne, wieviel Verkehr tatsächlich mit welcher Wahrscheinlichkeit auf welchen Straßen entlang fahre. Allerdings verhalte sich nicht jeder
Fahrer so, wie der Verkehrsplaner es sich gedacht hatte, so dass dieses Problem nicht
vollkommen bewältigt werden könne. Allerdings werde er als Anregung aufnehmen, die
bisher an das Paketzentrum angepassten Immissionsorte zu erweitern auf die anliegende Bebauung. Das Verkehrsgutachten liege bereits vor, aber für das Lärm- bzw.
Schallgutachten, nehme er als Anregung auf, durch den Gutachter die durch die Zustellfahrzeuge entstehende Mehrbelastung des Verkehrs prüfen zu lassen. Das Ergebnis müsse abgewartet werden, da sich die Planung erst in der ersten Phase, also der
Problemerfassung, befinde und noch keine Lösungen vorlägen.
Herr Dülks macht darauf aufmerksam, dass sich in dem Gebiet nicht nur das Paketfrachtzentrum befinde, sondern zusätzlich noch östlich hinter der Bahn überwiegend
Speditionsbetriebe, die die Auffahrt ebenfalls parallel zu den Lkw der Post verwendeten. Er empfehle, sich bei Berufsverkehrszeiten in diesem Bereich aufzuhalten, um einen Eindruck hiervon zu erhalten. Die Anrather Straße sei ab Bahnübergang bis zur
Kreuzung in einem desolaten Zustand und sollte im Ganzen ausgebaut werden. Man
habe bereits einmal den Vorschlag unterbreitet, dem Paketzentrum eine eigene Fahrspur, die mit dem Pförtner und der Ampelanlage gekoppelt sein sollte, zu widmen, um
die Lkw zügig von der Straße zu bekommen. Da als Belastung auch noch der Verkehr
der Oberschlesienstraße hinzukomme, müsse dieser Bereich im Gesamten betrachtet
werden.
Herr Renkens möchte wissen, wann mit einer Ausführung der Baumaßnahmen zu rechnen sei. Er hoffe, dass die L 384 entsprechend angepasst werde, da sich unmittelbar
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vor seinem Haus an der Anrather Straße Schlaglöcher befänden, die zu extremem Impulsschütteln führten. Generell sehe er die gesamte Maßnahme positiv.
Frau Ponzelar schlägt vor, den Kreuzungsbereich Anrather Straße / Gladbacher Straße
in den Stoßzeiten zu überprüfen, da dieser für den ganzen Lkw-Verkehr viel zu schmal
sei.
Herr Walter weist darauf hin, dass gerade aus diesem Grund eine sogenannte Stauspur
auf dem Postfrachtzentrum errichtet worden sei, damit die Lkw den Straßenraum nicht
blockierten.
Herr Meyer-Mangold betont noch einmal, dass der Verkehr sich vom Bahnübergang bis
zur Autobahn staue. Die Anrather Straße sei für das Lkw-Aufkommen zu schmal. Er fordert die Verwaltung auf, bei einem derart großen Projekt auch in die Infrastruktur zu investieren.
Nachdem auch Herr Albrecht unterstreicht, dass der Bereich von der Ausfahrt des Postfrachtzentrums bis zur Abbiegung Richtung Neersen an der Kreuzung Anrather Straße /
Gladbacher Straße definitiv zu schmal sei, sagt Herr Walter zu, diesen neuralgischen
Punkt aufzunehmen und mit den Verkehrsplanern abzuklären.
Zur Frage nach dem Zeitplan erklärt Frau Kahle, dass sie damit rechne, im März 2018
das Baurecht zu erhalten und hoffe, die Erweiterung bis Ende 2018 fertigzustellen.
Sollte sich das Verfahren verzögern, wäre es denkbar, zwei Teilbereiche zu bilden, um
dann einen Teil in 2018 und den anderen in 2019 zu beenden.
Herr Ludwigs teilt noch mit, dass sich in Rheinberg ein eigenes Sortierzentrum nur für
den Amazon-Onlinehandel befinde, so dass die von Amazon versandten Pakete nur zu
einem Bruchteil über das Krefelder Paketzentrum liefen.
Herr Beilmann macht den Vorschlag, bei einem Ausbau der Anrather Straße Flüsterasphalt zu verwenden, um die Lärmbelastung für die Anwohner zu senken.
Herr Dülks sieht das Problem darin, dass der Landesbetrieb Straßen NRW im Zuge des
Ausbaus der Anrather Straße den Bereich Holterhöfe nicht als Ortsdurchfahrt ansehe
und somit keine Kosten für Lärmschutz übernehme.
Herr Albrecht ergänzt, dass er seit sechs Jahren mit dem Landesbetrieb in Kontakt stehe und von diesem erklärt worden sei, dass aufgrund des gemessenen Verkehrsaufkommens kein Flüsterasphalt verlegt werden brauche.
Herr Walter erläutert, dass der Landesbetrieb zurzeit das Teilstück der Anrather Straße
an Holterhöfe vorbei ausbaue. Der Landesbetrieb werde in Kürze durch die Verwaltung
beteiligt und erstmals von der Planung des Frachtpostzentrums erfahren. Im Laufe des
Verfahrens müsse die Verwaltung diese Planung mit dem Landesbetrieb abstimmen.
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Die Verlegung von Flüsterasphalt mache erst bei höheren Geschwindigkeiten Sinn. Der
Bereich vor Holterhöfe falle in die Zuständigkeit des Landesbetriebes, während für das
Teilstück vor dem Frachtpostzentrum geprüft werden müsse, in welchem Unterhaltungszustand es sich befinde und ggf. über einen Ausbau – gerne auch mit Flüsterasphalt – Überlegungen angestellt würden. Herr Walter betont, dass er nicht in der Lage
sei, irgendwelche Zusagen zu machen, sondern die Anregungen lediglich in das Verfahren aufnehmen könne.
Herr Müller-Mangold bietet an, der Verwaltung die durch den Bürgerverein ermittelten
Geschwindigkeitsdaten zwecks Auswertung zur Verfügung zu stellen.
Herr Walter sagt zu, diese Daten auch dem Landesbetrieb und dem Verkehrsgutachter
weiterzuleiten.
Herrn Dülks interessiert, inwieweit die umliegenden Anwohner und das Wohngebiet
von den Lichtverhältnissen auf dem Betriebsgelände betroffen bzw. welche Regelwerke
hierfür vorgesehen seien.
Auf die Frage von Herrn Beilmann, ob es möglich sei, von dem Lärmschutzwall Fotografien zu erhalten, um sich ein Bild machen zu können, erklärt Frau Kahle, dass es hierüber bisher noch keine Dokumentation gebe.
Zur Frage nach den Lichtverhältnissen teilt sie mit, dass die Beleuchtung an den wichtigen Stellen erneuert werde. Sie werde zeitlich zu steuern sein, so dass in der Betriebsruhe eine reduzierte Beleuchtung zum Tragen komme. Die Erhellung werde nicht
nach oben, sondern nach unten stattfinden, so dass die Umgebung hierdurch nicht belastet werde.
Frau Cäsar bedankt sich bei den Bürgern, der Verwaltung, dem Planungsbüro und den
Gästen der Deutschen Post und stellt fest, dass keine weiteren Wortmeldungen mehr
vorliegen. Sie weist darauf hin, dass innerhalb einer Woche noch Stellungnahmen, Bedenken oder Anregungen beim Fachbereich Stadtplanung mündlich zu Protokoll oder
schriftlich eingereicht werden können. Sie schließt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung um 19:25 Uhr.