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Kommune
Krefeld
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16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:49
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 16.08.2017
Nr.
4310 /17
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 61/1 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bezirksvertretung West
12.09.2017
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
14.09.2017
Bezirksvertretung Fischeln
19.09.2017
Haupt- und Beschwerdeausschuss
19.09.2017
Rat
19.09.2017
Naturschutzbeirat
20.09.2017
Betreff
Bebauungsplan Nr. 804 – Anrather Straße / Westlich Hückelsmaystraße –
Aufstellung und öffentliche Auslegung
Beschlussentwurf:
I.
1.
2.
3.
4.
5.
6.
II.
1.
2.
Gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB), bekannt gemacht am 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414) in der derzeit
gültigen Fassung, wird für den Bereich nördlich der Bundesautobahn A 44 zwischen Autobahnzubringer A 44/
Bundesstraße B 57 und Hückelsmaystraße ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Geltungsbereich ist der Planurkunde zu entnehmen. Der Plan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 804 – Anrather Straße / Westlich
Hückelsmaystraße –
Über die bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen wird im Sinne der Begründung zur Vorlage entschieden.
Eine Umweltprüfung wird durchgeführt. Der Umweltbericht gemäß § 2a BauGB ist Bestandteil der Begründung
zum vorgenannten Planentwurf.
Der Begründung zum Entwurf des v.g. Bebauungsplanes (Anlage 4 zur Vorlage Nr. 4310/17) wird zugestimmt.
Der Entwurf des v.g. Bebauungsplanes wird mit der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden
umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
Alle gefassten Beschlüsse zum Bebauungsplan Nr. 597 – Südlich Anrather Straße zwischen Autobahnabfahrt
Krefeld-Forstwald und Hückelsmaystraße – werden aufgehoben, insbesondere der Einleitende Beschluss vom
03.12.1992, der Beschluss zur Aufstellung und öffentlichen Auslegung vom 26.08.1993 sowie der Beschluss zur
erneuten öffentlichen Auslegung vom 27.01.1994.
Die Bezirksvertretung Krefeld-West nimmt die Beschlussvorlage über den Aufstellungs- und Offenlagebeschluss
des Bebauungsplanes Nr. 804 zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung Krefeld-Fischeln nimmt die Beschlussvorlage über den Aufstellungs- und Offenlagebeschluss des Bebauungsplanes Nr. 804 gemäß § 2 Abs. 2 abweichend von § 2 Abs. 4 unter Anwendung von § 2
Abs. 5 der Bezirkssatzung in ihrer derzeit gültigen Fassung zur Kenntnis.
III.
Der Naturschutzbeirat nimmt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 804 zur Kenntnis.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 4310 /17
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Der Rat der Stadt Krefeld hat am 02.06.2016 den Einleitenden Beschluss für den Bebauungsplan
Nr. 804 – südlich Anrather Straße / westlich Hückelsmaystraße – gefasst. Dabei wurde zunächst
ausschließlich das Betriebsgelände der Deutschen Post sowie die an der Anrather Straße, im Zufahrtsbereich des Paketzentrums gelegene städtische Fläche für die Abwasserbeseitigung in das
Plangebiet einbezogen (Gesamtfläche: 17,72 ha).
Mit dem Beschluss zur Aufstellung und öffentlichen Auslegung wird das Plangebiet um die angrenzenden Ausgleichsflächen nördlich der Anrather Straße (ca. 6,99 ha) und südöstlich des Betriebsgeländes der Deutschen Post (ca. 0,26 ha) erweitert. Das Plangebiet besitzt nun eine Größe
von ca. 25,77 ha. Zur Abgrenzung des Plangebietes siehe Anlage 1 (Übersicht über den künftigen
Geltungsbereich). Der Plantitel wird entsprechend angepasst.
Der Entwurf des Bebauungsplanes wird nun zur Aufstellung und öffentlichen Auslegung vorgeschlagen. Der Plan erhält die Bezeichnung:
Bebauungsplan Nr. 804 – Anrather Straße / westlich Hückelsmaystraße –
I.
Anlass und Ziele der Planung
Die Paketzentren der Deutschen Post erfahren in den letzten Jahren insbesondere durch die
Entwicklung des Online-Handels eine wesentliche Erhöhung des Sendungsaufkommens. Das Paketzentrum Krefeld als einer der beiden umsatzstärksten Standorte im gesamten Bundesgebiet
mit rund 400 Mitarbeitern ist hiervon in besonderem Maße betroffen. So stieg die Sendungsmenge von 2009 bis 2014 um ca. 61 % an. Hinzu kommt, dass von Geschäfts- wie Privatkunden
zunehmend eine Qualitätserhöhung der Dienstleistung dahingehend erwartet wird, dass die eingelieferten Paketsendungen taggleich bearbeitet werden. Eine nicht taggleiche Bearbeitung
stellt inzwischen für Geschäftskunden einen schwerwiegenden Wettbewerbsnachteil dar. Aus
diesem Grund sind die Grenzen der Leistungsfähigkeit des Paketzentrums in Krefeld bereits seit
einigen Jahren erreicht und insbesondere in den Starkverkehrszeiten deutlich überschritten. Die
Auswirkungen sind bis in die örtlichen Verkehrs- und Wirtschaftssysteme spürbar.
Trotz zwischenzeitlich realisierter Ertüchtigung der Fördertechnik auf eine maximale Sortierkapazität von 32.000 Paketen pro Stunde beeinträchtigen das Fehlen ausreichend leistungsfähiger
Verkehrs- und Rangierfläche sowie von Wechselbrücken- / Containerabstellflächen im Außenbereich die Betriebsabläufe und damit die Abfertigungskapazitäten so stark, dass lokale und regionale Kunden nicht mehr bedarfsgerecht bedient werden können. Davon betroffen sind insbesondere Logistik-Betriebe, die sich in jüngster Zeit in den östlich gelegenen Gewerbegebieten in
räumlicher, verkehrsgünstiger Nähe zum Paketzentrum angesiedelt haben. Diese Gewerbeflächen (z.B. "Gewerbegebiet am Südpark") wurden u.a. mit dem Vorzug der direkten Nähe zum
Paketzentrum der Deutschen Post vermarktet. Fehlende Kapazitäten am Paketzentrum gefährden diesen Standortvorteil maßgeblich.
Zur Entlastung der Situation und zur Ertüchtigung des Standortes sind umfangreiche Umbau- und
Erweiterungsmaßnahmen der Außenanlagen des Paketzentrums erforderlich.
Da speziell die mangelnde Leistungsfähigkeit der Zufahrt zu einer Beeinträchtigung der örtlichen
Verkehrsabläufe führte und es regelmäßig zu verkehrsgefährdenden Rückstausituationen in den
öffentlichen Straßenraum bis auf die Bundesstraße B 57 kam, ist im Vorgriff auf den Bebauungsplan die Ertüchtigung der Zu- und Ausfahrtssituation als vorgezogene Maßnahmen unter Erteilung einer landschaftsrechtlichen Befreiung genehmigt und im Jahr 2016 umgesetzt worden.
Begründung
Seite 3
Allerdings besteht aufgrund der planungsrechtlichen Ausgangssituation des Standortes (kein
rechtskräftiger Bebauungsplan; Lage in einem Landschaftsschutzgebiet) im Plangebiet keinerlei
weiterer baulicher Entwicklungsspielraum mehr.
Ziel/Planungsanlass der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 804 ist es, die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die dringend erforderliche Ertüchtigung des Paketzentrums Krefeld im Sinne einer städtebaulich geordneten und umweltverträglichen Entwicklung zu schaffen.
Da die Größe des bisherigen Betriebsgrundstückes für den vorgesehenen Maßnahmenumfang
nicht ausreicht, sollen in diesem Zuge auch zwei Zukaufflächen mit einbezogen werden.
Entsprechend der im wirksamen Flächennutzungsplan bereits für einen Großteil des Plangebietes getroffenen Darstellung "Sondergebiet Frachtpostzentrum" soll ein Sonstiges Sondergebiet
entwickelt werden, das auf die Bedürfnisse eines Logistik- und Postunternehmens ausgerichtet
ist.
II.
Bisherige Verfahrensschritte
Einleitender Beschluss
Die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 804 – Südlich Anrather
Straße / Westlich Hückelsmaystraße – mit paralleler Flächennutzungsplan-Änderung wurde
durch den Rat der Stadt am 02.06.2016 nach Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und
Stadtsanierung vom 25.05.2016 beschlossen.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB beauftragte der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung die Verwaltung am 25.10.2016.
Diese wurde am 06.04.2017 in öffentlicher Veranstaltung durchgeführt.
Das Ergebnisprotokoll zu dieser Veranstaltung ist der Vorlage als Anlage 2 beigefügt. Unabhängig
von dieser öffentlichen Veranstaltung bestand für die Bürger die Gelegenheit, sich zu der Planung zu äußern. Die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und der vorgeschlagene Umgang mit diesen Stellungnahmen sind in Anlage 3 dieser
Vorlage aufgeführt.
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1
BauGB
Mit Schreiben vom 12. April 2017 wurde die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Die in diesem Rahmen eingegangenen Stellungnahmen und der vorgeschlagene Umgang mit
diesen Stellungnahmen sind in Anlage 3 dieser Vorlage aufgeführt.
III.
Anhörung der Bezirksvertretung
Im Rahmen der Anhörung zur Bauleitplanung wird der Bebauungsplanentwurf hiermit der Bezirksvertretung Krefeld-Fischeln gemäß § 2 Abs. 2 abweichend von § 2 Abs. 4 unter Anwendung
von § 2 Abs. 5 der Bezirkssatzung in ihrer derzeit gültigen Fassung zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Begründung
Seite 4
Wegen der betrieblichen Erfordernisse zur Realisierung der Planung zum Weihnachtsgeschäft
2018 soll der Beschluss zur Aufstellung und Offenlage in der Ratssitzung am 19.09.2017 gefasst
werden. Aufgrund des Sitzungskalenders ist eine termingerechte Beteiligung der Bezirksvertretung Fischeln vor dem Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung nicht mehr möglich. Die
Beteiligung erfolgt in einer Sondersitzung am 19.09.2017 vor der Sitzung von Haupt- und Beschwerdeausschuss und Rat.
Der Bebauungsplan wird hiermit ebenfalls der Bezirksvertretung Krefeld-West zur Kenntnisnahme vorgelegt, da das Bebauungsplangebiet an der Grenze zum Stadtbezirk West liegt. Die Beteiligung erfolgt vor dem Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung.
IV.
Anhörung des Naturschutzbeirats
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplanes der Stadt Krefeld (1992, Stand:
Juli 2017), innerhalb des Landschaftsschutzgebietes 2.2.7 Oberbenrad / Forstwald.
Daher ist der Naturschutzbeirat anzuhören.
Der Bebauungsplanentwurf wird hiermit dem Naturschutzbeirat zur Anhörung vorgelegt.
V.
Sonstiges
Alle bisher gefassten Beschlüsse des Bebauungsplanes Nr. 597 - Südlich Anrather Straße zwischen Autobahnabfahrt Krefeld-Forstwald und Hückelsmaystraße - werden aufgehoben. Dies
betrifft auch die über den Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 804 hinausgehenden Bereiche.
Zur besseren Orientierung ist als Anlage 1 eine Übersicht über den künftigen Geltungsbereich
des Bebauungsplanes Nr. 804 beigefügt.
Weitere Informationen zu den Inhalten des Planverfahrens sind der Begründung zum Entwurf
des Bebauungsplanes zu entnehmen, die der Vorlage als Anlage 4 beigefügt ist. Der Umweltbericht gemäß § 2a BauGB ist als Teil B der Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes als separates Dokument erstellt und der Vorlage als Anlage 5 beigefügt.
Anlagen