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Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 804 – Anrather Straße / Westlich Hückelsmaystraße – Aufstellung und öffentliche Auslegung)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
304 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:49
Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 804 – Anrather Straße / Westlich Hückelsmaystraße – Aufstellung und öffentliche Auslegung) Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 804 – Anrather Straße / Westlich Hückelsmaystraße – Aufstellung und öffentliche Auslegung) Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 804 – Anrather Straße / Westlich Hückelsmaystraße – Aufstellung und öffentliche Auslegung) Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 804 – Anrather Straße / Westlich Hückelsmaystraße – Aufstellung und öffentliche Auslegung) Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 804 – Anrather Straße / Westlich Hückelsmaystraße – Aufstellung und öffentliche Auslegung)

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 16.08.2017 Nr. 4310 /17 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 61/1 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bezirksvertretung West 12.09.2017 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 14.09.2017 Bezirksvertretung Fischeln 19.09.2017 Haupt- und Beschwerdeausschuss 19.09.2017 Rat 19.09.2017 Naturschutzbeirat 20.09.2017 Betreff Bebauungsplan Nr. 804 – Anrather Straße / Westlich Hückelsmaystraße – Aufstellung und öffentliche Auslegung Beschlussentwurf: I. 1. 2. 3. 4. 5. 6. II. 1. 2. Gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB), bekannt gemacht am 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung, wird für den Bereich nördlich der Bundesautobahn A 44 zwischen Autobahnzubringer A 44/ Bundesstraße B 57 und Hückelsmaystraße ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Geltungsbereich ist der Planurkunde zu entnehmen. Der Plan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 804 – Anrather Straße / Westlich Hückelsmaystraße – Über die bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen wird im Sinne der Begründung zur Vorlage entschieden. Eine Umweltprüfung wird durchgeführt. Der Umweltbericht gemäß § 2a BauGB ist Bestandteil der Begründung zum vorgenannten Planentwurf. Der Begründung zum Entwurf des v.g. Bebauungsplanes (Anlage 4 zur Vorlage Nr. 4310/17) wird zugestimmt. Der Entwurf des v.g. Bebauungsplanes wird mit der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Alle gefassten Beschlüsse zum Bebauungsplan Nr. 597 – Südlich Anrather Straße zwischen Autobahnabfahrt Krefeld-Forstwald und Hückelsmaystraße – werden aufgehoben, insbesondere der Einleitende Beschluss vom 03.12.1992, der Beschluss zur Aufstellung und öffentlichen Auslegung vom 26.08.1993 sowie der Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung vom 27.01.1994. Die Bezirksvertretung Krefeld-West nimmt die Beschlussvorlage über den Aufstellungs- und Offenlagebeschluss des Bebauungsplanes Nr. 804 zur Kenntnis. Die Bezirksvertretung Krefeld-Fischeln nimmt die Beschlussvorlage über den Aufstellungs- und Offenlagebeschluss des Bebauungsplanes Nr. 804 gemäß § 2 Abs. 2 abweichend von § 2 Abs. 4 unter Anwendung von § 2 Abs. 5 der Bezirkssatzung in ihrer derzeit gültigen Fassung zur Kenntnis. III. Der Naturschutzbeirat nimmt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 804 zur Kenntnis. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 4310 /17 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Der Rat der Stadt Krefeld hat am 02.06.2016 den Einleitenden Beschluss für den Bebauungsplan Nr. 804 – südlich Anrather Straße / westlich Hückelsmaystraße – gefasst. Dabei wurde zunächst ausschließlich das Betriebsgelände der Deutschen Post sowie die an der Anrather Straße, im Zufahrtsbereich des Paketzentrums gelegene städtische Fläche für die Abwasserbeseitigung in das Plangebiet einbezogen (Gesamtfläche: 17,72 ha). Mit dem Beschluss zur Aufstellung und öffentlichen Auslegung wird das Plangebiet um die angrenzenden Ausgleichsflächen nördlich der Anrather Straße (ca. 6,99 ha) und südöstlich des Betriebsgeländes der Deutschen Post (ca. 0,26 ha) erweitert. Das Plangebiet besitzt nun eine Größe von ca. 25,77 ha. Zur Abgrenzung des Plangebietes siehe Anlage 1 (Übersicht über den künftigen Geltungsbereich). Der Plantitel wird entsprechend angepasst. Der Entwurf des Bebauungsplanes wird nun zur Aufstellung und öffentlichen Auslegung vorgeschlagen. Der Plan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 804 – Anrather Straße / westlich Hückelsmaystraße – I. Anlass und Ziele der Planung Die Paketzentren der Deutschen Post erfahren in den letzten Jahren insbesondere durch die Entwicklung des Online-Handels eine wesentliche Erhöhung des Sendungsaufkommens. Das Paketzentrum Krefeld als einer der beiden umsatzstärksten Standorte im gesamten Bundesgebiet mit rund 400 Mitarbeitern ist hiervon in besonderem Maße betroffen. So stieg die Sendungsmenge von 2009 bis 2014 um ca. 61 % an. Hinzu kommt, dass von Geschäfts- wie Privatkunden zunehmend eine Qualitätserhöhung der Dienstleistung dahingehend erwartet wird, dass die eingelieferten Paketsendungen taggleich bearbeitet werden. Eine nicht taggleiche Bearbeitung stellt inzwischen für Geschäftskunden einen schwerwiegenden Wettbewerbsnachteil dar. Aus diesem Grund sind die Grenzen der Leistungsfähigkeit des Paketzentrums in Krefeld bereits seit einigen Jahren erreicht und insbesondere in den Starkverkehrszeiten deutlich überschritten. Die Auswirkungen sind bis in die örtlichen Verkehrs- und Wirtschaftssysteme spürbar. Trotz zwischenzeitlich realisierter Ertüchtigung der Fördertechnik auf eine maximale Sortierkapazität von 32.000 Paketen pro Stunde beeinträchtigen das Fehlen ausreichend leistungsfähiger Verkehrs- und Rangierfläche sowie von Wechselbrücken- / Containerabstellflächen im Außenbereich die Betriebsabläufe und damit die Abfertigungskapazitäten so stark, dass lokale und regionale Kunden nicht mehr bedarfsgerecht bedient werden können. Davon betroffen sind insbesondere Logistik-Betriebe, die sich in jüngster Zeit in den östlich gelegenen Gewerbegebieten in räumlicher, verkehrsgünstiger Nähe zum Paketzentrum angesiedelt haben. Diese Gewerbeflächen (z.B. "Gewerbegebiet am Südpark") wurden u.a. mit dem Vorzug der direkten Nähe zum Paketzentrum der Deutschen Post vermarktet. Fehlende Kapazitäten am Paketzentrum gefährden diesen Standortvorteil maßgeblich. Zur Entlastung der Situation und zur Ertüchtigung des Standortes sind umfangreiche Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen der Außenanlagen des Paketzentrums erforderlich. Da speziell die mangelnde Leistungsfähigkeit der Zufahrt zu einer Beeinträchtigung der örtlichen Verkehrsabläufe führte und es regelmäßig zu verkehrsgefährdenden Rückstausituationen in den öffentlichen Straßenraum bis auf die Bundesstraße B 57 kam, ist im Vorgriff auf den Bebauungsplan die Ertüchtigung der Zu- und Ausfahrtssituation als vorgezogene Maßnahmen unter Erteilung einer landschaftsrechtlichen Befreiung genehmigt und im Jahr 2016 umgesetzt worden. Begründung Seite 3 Allerdings besteht aufgrund der planungsrechtlichen Ausgangssituation des Standortes (kein rechtskräftiger Bebauungsplan; Lage in einem Landschaftsschutzgebiet) im Plangebiet keinerlei weiterer baulicher Entwicklungsspielraum mehr. Ziel/Planungsanlass der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 804 ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die dringend erforderliche Ertüchtigung des Paketzentrums Krefeld im Sinne einer städtebaulich geordneten und umweltverträglichen Entwicklung zu schaffen. Da die Größe des bisherigen Betriebsgrundstückes für den vorgesehenen Maßnahmenumfang nicht ausreicht, sollen in diesem Zuge auch zwei Zukaufflächen mit einbezogen werden. Entsprechend der im wirksamen Flächennutzungsplan bereits für einen Großteil des Plangebietes getroffenen Darstellung "Sondergebiet Frachtpostzentrum" soll ein Sonstiges Sondergebiet entwickelt werden, das auf die Bedürfnisse eines Logistik- und Postunternehmens ausgerichtet ist. II. Bisherige Verfahrensschritte Einleitender Beschluss Die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 804 – Südlich Anrather Straße / Westlich Hückelsmaystraße – mit paralleler Flächennutzungsplan-Änderung wurde durch den Rat der Stadt am 02.06.2016 nach Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Stadtsanierung vom 25.05.2016 beschlossen. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB beauftragte der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung die Verwaltung am 25.10.2016. Diese wurde am 06.04.2017 in öffentlicher Veranstaltung durchgeführt. Das Ergebnisprotokoll zu dieser Veranstaltung ist der Vorlage als Anlage 2 beigefügt. Unabhängig von dieser öffentlichen Veranstaltung bestand für die Bürger die Gelegenheit, sich zu der Planung zu äußern. Die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und der vorgeschlagene Umgang mit diesen Stellungnahmen sind in Anlage 3 dieser Vorlage aufgeführt. Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB Mit Schreiben vom 12. April 2017 wurde die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Die in diesem Rahmen eingegangenen Stellungnahmen und der vorgeschlagene Umgang mit diesen Stellungnahmen sind in Anlage 3 dieser Vorlage aufgeführt. III. Anhörung der Bezirksvertretung Im Rahmen der Anhörung zur Bauleitplanung wird der Bebauungsplanentwurf hiermit der Bezirksvertretung Krefeld-Fischeln gemäß § 2 Abs. 2 abweichend von § 2 Abs. 4 unter Anwendung von § 2 Abs. 5 der Bezirkssatzung in ihrer derzeit gültigen Fassung zur Kenntnisnahme vorgelegt. Begründung Seite 4 Wegen der betrieblichen Erfordernisse zur Realisierung der Planung zum Weihnachtsgeschäft 2018 soll der Beschluss zur Aufstellung und Offenlage in der Ratssitzung am 19.09.2017 gefasst werden. Aufgrund des Sitzungskalenders ist eine termingerechte Beteiligung der Bezirksvertretung Fischeln vor dem Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung nicht mehr möglich. Die Beteiligung erfolgt in einer Sondersitzung am 19.09.2017 vor der Sitzung von Haupt- und Beschwerdeausschuss und Rat. Der Bebauungsplan wird hiermit ebenfalls der Bezirksvertretung Krefeld-West zur Kenntnisnahme vorgelegt, da das Bebauungsplangebiet an der Grenze zum Stadtbezirk West liegt. Die Beteiligung erfolgt vor dem Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung. IV. Anhörung des Naturschutzbeirats Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplanes der Stadt Krefeld (1992, Stand: Juli 2017), innerhalb des Landschaftsschutzgebietes 2.2.7 Oberbenrad / Forstwald. Daher ist der Naturschutzbeirat anzuhören. Der Bebauungsplanentwurf wird hiermit dem Naturschutzbeirat zur Anhörung vorgelegt. V. Sonstiges Alle bisher gefassten Beschlüsse des Bebauungsplanes Nr. 597 - Südlich Anrather Straße zwischen Autobahnabfahrt Krefeld-Forstwald und Hückelsmaystraße - werden aufgehoben. Dies betrifft auch die über den Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 804 hinausgehenden Bereiche. Zur besseren Orientierung ist als Anlage 1 eine Übersicht über den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 804 beigefügt. Weitere Informationen zu den Inhalten des Planverfahrens sind der Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes zu entnehmen, die der Vorlage als Anlage 4 beigefügt ist. Der Umweltbericht gemäß § 2a BauGB ist als Teil B der Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes als separates Dokument erstellt und der Vorlage als Anlage 5 beigefügt. Anlagen