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Verwaltungsvorlage (Vertretung der Stadt Krefeld in Gesellschafterversammlungen bzw. Hauptversammlungen städtischer Beteiligungen - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
263 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:50
Verwaltungsvorlage (Vertretung der Stadt Krefeld in Gesellschafterversammlungen bzw. Hauptversammlungen städtischer Beteiligungen - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -) Verwaltungsvorlage (Vertretung der Stadt Krefeld in Gesellschafterversammlungen bzw. Hauptversammlungen städtischer Beteiligungen - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -) Verwaltungsvorlage (Vertretung der Stadt Krefeld in Gesellschafterversammlungen bzw. Hauptversammlungen städtischer Beteiligungen - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -)

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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 29.10.2015 Nr. 1993 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 05/2 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat 10.12.2015 Betreff Vertretung der Stadt Krefeld in Gesellschafterversammlungen bzw. Hauptversammlungen städtischer Beteiligungen - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses Beschlussentwurf: Der folgende von Oberbürgermeister Meyer und Ratsherrn Reuters am 29.10.2015 gefasste Dringlichkeitsbeschluss wird genehmigt: Der Rat der Stadt Krefeld bestimmt Herrn Frank Meyer in seiner Funktion als Oberbürgermeister der Stadt Krefeld als Vertreter der Stadt Krefeld in Gesellschafter- und Hauptversammlungen der städtischen Beteiligungen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 1993 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Mit Ratsbeschluss vom 01.07.2014 (Vorlage 67/14) wurde der frühere Oberbürgermeister der Stadt Krefeld, Herr Gregor Kathstede, als Vertreter der Stadt Krefeld in den Gesellschafter- und Hauptversammlungen der städtischen Beteiligungen, mit Ausnahme der Gesellschafterversammlungen der HPZ - Heilpädagogisches Zentrum Krefeld - Kreis Viersen gGmbH, bestellt. Mit dem Ausscheiden von Herrn Gregor Kathstede aus dem Amt des Oberbürgermeisters am 20. Oktober 2015, ist als neuer Oberbürgermeister der Stadt Krefeld, Herr Frank Meyer als Vertreter der Stadt Krefeld in den Gesellschafter- und Hauptversammlungen der städtischen Beteiligungen, ausgenommen der HPZ - Heilpädagogisches Zentrum Krefeld - Kreis Viersen gGmbH, zu bestellen. Der Amtsantritt des neuen Oberbürgermeisters zum 21. Oktober 2015 machte einen Dringlichkeitsbeschluss erforderlich.