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Verwaltungsvorlage (Antrag VergnStS 28.04.pdf)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
108 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:50
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Inhalt der Datei

UWG Ratsgruppe im Rat der Stadt Krefeld UWG Ratsgruppe - Rathaus – 47798 Krefeld Vorsitzender: Andreas Drabben Stellvertr. Vorsitzende: Ruth Brauers Herr Oberbürgermeister Gregor Kathstede Rathaus 28.04.2015 Erlass einer Satzung zur Ratssitzung am 07.05.2015 Antrag vom 13.04.2015 Antrag vom 24.04.2015 Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, der Stadtrat möge die in Anlage beigefügte Änderungssatzung zur Satzung zur Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Krefeld (Krefelder Amtsblatt Nr. 52 vom 24.12.2014; S. 317-320) beschließen. Begründung: Steuergegenstand § 1 Abs. 2 Ziffer 7 und § 7 Besteuerung von Prostitution Mit § 1 Abs. 2 in Verbindung mit § 7 der Vergnügungssteuersatzung ist es möglich die Prostitution in der Stadt Krefeld insgesamt zu besteuern. Es ist vorgesehen das Angebot sexueller Handlungen gegen Entgelt in Beherbergungsbetrieben, Privatwohnungen, Wohnwagen und Kraftfahrzeugen, sowie die gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bars, Saunaclubs, FKK- und Swinger Clubs sowie ähnlichen Betrieb zu besteuern. Dabei würde die Vergnügungssteuer unabhängig von der tatsächlichen zeitlichen Inanspruchnahme und der Anzahl der sexuellen Handlungen grundsätzlich für jede/n Prostituierte/n 5,00 € pro Veranstaltungstag betragen. Ein Betrag von 5,00 € pro Tag wird für sachgerecht und vertretbar gehalten. Da alle sexuellen Vergnügungen besteuert werden sollen, ist auch für die gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bars, Saunaclubs, FKK- und Swinger Clubs, sowie ähnlichen Betrieben die Besteuerung zu regeln. Da hier lediglich Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden, richtet sich in diesen Fällen die Bemessungsgrundlage nach der Größe des benutzen Raumes (§ 5 VergnStS). UWG Ratsgruppe, Rathaus, Zimmer C17, Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld E-Mail: UWG-Ratsgruppe@krefeld.de Geschäftsführung: Sylvia Evertz Tel 02151/862070, Fax: 02151/862073 So erreichen Sie uns mit öffentlichen Verkehrsmitteln: Straßenbahnlinie 041 – Haltestelle Rathaus/Westwall UWG Ratsgruppe im Rat der Stadt Krefeld § 14 Steuerpflicht und Mitwirkungspflicht Die Besteuerung der Prostitution nach § 1 Abs. 2 Ziffer 7, 2. VergnStS soll in der Form eines Steuermeldeverfahrens erfolgen. Danach hat die/der Steuerpflichtige eine Steuermeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck einzureichen und gleichzeitig die errechnete und angemeldete Steuer an die Stadt Krefeld zu überweisen. Ein Vergnügungssteuerbescheid soll nur noch dann ergehen, wenn der Steuerpflichtige keine Steueranmeldung abgibt oder die Steuerschuld abweichend von der Anmeldung festzusetzen ist. Grund für die vorgeschlagenen Verfahrensweise ist, dass die Prostituierten ständig wechseln (in der Regel zumindest wöchentlich) und teilweise ihren Wohnsitz im Ausland haben. In diesen Fällen ist es schwieriger einen Steuerbescheid im Ausland zuzustellen und ggfls. Forderungen geltend zu machen. Des Weiteren können die gewerblichen Zimmervermieter die Prostituierten dazu anhalten, eine derartige Steueranmeldung vorzunehmen um intensive Ermittlungen in diesem Bereich möglichst zu vermeiden. Finanzielle Auswirkungen: Erträge: Bei einer steuerlichen Erfassung von ca. 200 Prostituierten könnten sich die Vergnügungssteuererträge um 300.000 € jährlich erhöhen (200 Prostituierte x 5,00 € x 25 Veranstaltungstage x 12 Monate). Aufwendungen: Die Veranlagungen der „Prostitutionssteuer“ erfordert aufgrund der großen Fluktuation, intensiven Kontrollen bzw. Ermittlungen in der Örtlichkeit und der ständigen Auswertung von Internetauftritten und Zeitungsinseraten einen relativ hohen Personalaufwand, der neben der normalen Vergnügungssteuersachbearbeitung nicht geleistet werden kann. Da bereits eine Besteuerung § 5 (VergnStS) – Steuer nach der Größe des benutzen Raumes – beschlossen (Vorlage-Nr. 219/14) wurde, wo ein Ertrag von + 315.000 € beziffert wird, kann nach Nachbesserung der Vergnügungssteuersatzung mit einem Gesamt-Mehrertrag von ca. 600.000 € gerechnet werden. Mit freundlichen Grüßen Ruth Brauers Stellvertr. Vorsitzende UWG Ratsgruppe, Rathaus, Zimmer C17, Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld E-Mail: UWG-Ratsgruppe@krefeld.de Geschäftsführung: Sylvia Evertz Tel 02151/862070, Fax: 02151/862073 So erreichen Sie uns mit öffentlichen Verkehrsmitteln: Straßenbahnlinie 041 – Haltestelle Rathaus/Westwall