Daten
Kommune
Krefeld
Größe
108 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:50
Stichworte
Inhalt der Datei
UWG Ratsgruppe im Rat der Stadt Krefeld
UWG Ratsgruppe - Rathaus – 47798 Krefeld
Vorsitzender: Andreas Drabben
Stellvertr. Vorsitzende: Ruth Brauers
Herr Oberbürgermeister
Gregor Kathstede
Rathaus
28.04.2015
Erlass einer Satzung zur Ratssitzung am 07.05.2015
Antrag vom 13.04.2015
Antrag vom 24.04.2015
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
der Stadtrat möge die in Anlage beigefügte Änderungssatzung zur Satzung zur Erhebung von
Vergnügungssteuer in der Stadt Krefeld (Krefelder Amtsblatt Nr. 52 vom 24.12.2014; S. 317-320)
beschließen.
Begründung:
Steuergegenstand § 1 Abs. 2 Ziffer 7 und § 7 Besteuerung von Prostitution
Mit § 1 Abs. 2 in Verbindung mit § 7 der Vergnügungssteuersatzung ist es möglich die Prostitution in der
Stadt Krefeld insgesamt zu besteuern. Es ist vorgesehen das Angebot sexueller Handlungen gegen
Entgelt in Beherbergungsbetrieben, Privatwohnungen, Wohnwagen und Kraftfahrzeugen, sowie die
gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bars, Saunaclubs, FKK- und
Swinger Clubs sowie ähnlichen Betrieb zu besteuern. Dabei würde die Vergnügungssteuer unabhängig
von der tatsächlichen zeitlichen Inanspruchnahme und der Anzahl der sexuellen Handlungen
grundsätzlich für jede/n Prostituierte/n 5,00 € pro Veranstaltungstag betragen.
Ein Betrag von 5,00 € pro Tag wird für sachgerecht und vertretbar gehalten. Da alle sexuellen
Vergnügungen besteuert werden sollen, ist auch für die gezielte Einräumung der Gelegenheit zu
sexuellen Vergnügungen in Bars, Saunaclubs, FKK- und Swinger Clubs, sowie ähnlichen Betrieben die
Besteuerung zu regeln. Da hier lediglich Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden, richtet sich in
diesen Fällen die Bemessungsgrundlage nach der Größe des benutzen Raumes (§ 5 VergnStS).
UWG Ratsgruppe, Rathaus, Zimmer C17, Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld
E-Mail: UWG-Ratsgruppe@krefeld.de
Geschäftsführung: Sylvia Evertz Tel 02151/862070, Fax: 02151/862073
So erreichen Sie uns mit öffentlichen Verkehrsmitteln: Straßenbahnlinie 041 – Haltestelle Rathaus/Westwall
UWG Ratsgruppe im Rat der Stadt Krefeld
§ 14 Steuerpflicht und Mitwirkungspflicht
Die Besteuerung der Prostitution nach § 1 Abs. 2 Ziffer 7, 2. VergnStS soll in der Form eines
Steuermeldeverfahrens erfolgen. Danach hat die/der Steuerpflichtige eine Steuermeldung nach amtlich
vorgeschriebenem Vordruck einzureichen und gleichzeitig die errechnete und angemeldete Steuer an
die Stadt Krefeld zu überweisen. Ein Vergnügungssteuerbescheid soll nur noch dann ergehen, wenn
der Steuerpflichtige keine Steueranmeldung abgibt oder die Steuerschuld abweichend von der
Anmeldung festzusetzen ist. Grund für die vorgeschlagenen Verfahrensweise ist, dass die Prostituierten
ständig wechseln (in der Regel zumindest wöchentlich) und teilweise ihren Wohnsitz im Ausland haben.
In diesen Fällen ist es schwieriger einen Steuerbescheid im Ausland zuzustellen und ggfls. Forderungen
geltend zu machen. Des Weiteren können die gewerblichen Zimmervermieter die Prostituierten dazu
anhalten, eine derartige Steueranmeldung vorzunehmen um intensive Ermittlungen in diesem Bereich
möglichst zu vermeiden.
Finanzielle Auswirkungen:
Erträge:
Bei einer steuerlichen Erfassung von ca. 200 Prostituierten könnten sich die Vergnügungssteuererträge
um 300.000 € jährlich erhöhen (200 Prostituierte x 5,00 € x 25 Veranstaltungstage x 12 Monate).
Aufwendungen:
Die Veranlagungen der „Prostitutionssteuer“ erfordert aufgrund der großen Fluktuation, intensiven
Kontrollen bzw. Ermittlungen in der Örtlichkeit und der ständigen Auswertung von Internetauftritten und
Zeitungsinseraten einen relativ hohen Personalaufwand, der neben der normalen
Vergnügungssteuersachbearbeitung nicht geleistet werden kann.
Da bereits eine Besteuerung § 5 (VergnStS) – Steuer nach der Größe des benutzen Raumes –
beschlossen (Vorlage-Nr. 219/14) wurde, wo ein Ertrag von + 315.000 € beziffert wird, kann nach
Nachbesserung der Vergnügungssteuersatzung mit einem Gesamt-Mehrertrag von ca. 600.000 €
gerechnet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ruth Brauers
Stellvertr. Vorsitzende
UWG Ratsgruppe, Rathaus, Zimmer C17, Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld
E-Mail: UWG-Ratsgruppe@krefeld.de
Geschäftsführung: Sylvia Evertz Tel 02151/862070, Fax: 02151/862073
So erreichen Sie uns mit öffentlichen Verkehrsmitteln: Straßenbahnlinie 041 – Haltestelle Rathaus/Westwall