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Verwaltungsvorlage (Erlass einer Satzung - Anträge der UWG-Ratsgruppe vom 13.04.2015, 24.04.2015, 28.04.2015 und 01.05.2015 sowie Verwaltungsvorlage -)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
266 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:50
Verwaltungsvorlage (Erlass einer Satzung - Anträge der UWG-Ratsgruppe vom 13.04.2015, 24.04.2015, 28.04.2015 und 01.05.2015 sowie Verwaltungsvorlage -) Verwaltungsvorlage (Erlass einer Satzung - Anträge der UWG-Ratsgruppe vom 13.04.2015, 24.04.2015, 28.04.2015 und 01.05.2015 sowie Verwaltungsvorlage -) Verwaltungsvorlage (Erlass einer Satzung - Anträge der UWG-Ratsgruppe vom 13.04.2015, 24.04.2015, 28.04.2015 und 01.05.2015 sowie Verwaltungsvorlage -)

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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 16.04.2015 Nr. 1298 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 211 - Zentraler Finanzservice und Liegenschaften Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat 07.05.2015 Rat 18.06.2015 Betreff Erlass einer Satzung - Anträge der UWG-Ratsgruppe vom 13.04.2015, 24.04.2015, 28.04.2015 und 01.05.2015 sowie Verwaltungsvorlage Beschlussentwurf: Die Anträge der UWG-Ratsgruppe vom 13.04.2015, 24.04.2015 und 28.04.2015 werden an den zuständigen Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verwiesen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 1298 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Vor dem Hintergrund der nach Vorberatung im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom Rat am 04.11.2014 beschlossenen Neufassung der Vergnügungssteuersatzung (Vorl.-Nr. 219/14) schlägt die Verwaltung vor, die Anträge an den zuständigen Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zu verweisen.