Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:50
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 07.09.2015
Nr.
1799 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 61/02 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat
29.09.2015
Betreff
Bebauungsplan Nr. 798 - Oberdießemer Straße / Zur Feuerwache Einleitender Beschluss
- Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses Beschlussentwurf:
Der folgende von Oberbürgermeister Kathstede und Ratsherrn Hahnen am 18.08.2015 gefasste Dringlichkeitsbeschluss wird genehmigt:
I. 1. Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der
derzeit gültigen Fassung, wird für den Bereich Oberdießemer Straße / Zur Feuerwache, der begrenzt wird
im Süden durch die Ritterstraße bzw. die Neue Ritterstraße,
im Westen durch die westliche Straßenbegrenzungslinie der Oberdießemer Straße,
im Norden durch die Gleisanlagen der Deutschen Bahn AG und
im Osten durch die östliche Straßenbegrenzungslinie der Straße Zur Feuerwache
ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes eingeleitet.
Die genaue Abgrenzung des künftigen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem zu
diesem Beschluss gehörenden Plan.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung:
Bebauungsplan Nr. 798 – Oberdießemer Straße / Zur Feuerwache –
2. Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes soll der Fluchtlinienplan Nr. 16, förmlich festgestellt am
02.12.1902, innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 798 außer Kraft gesetzt werden:
3. Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes sollen folgende Bebauungspläne innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 798 aufgehoben werden:
Bebauungsplan Nr. 345 – Oberdießemer Str. von Ritterstraße bis Maria Hilf –
Bebauungsplan Nr. 166 1. Änderung und Ergänzung – Neue Ritterstraße / Dießemer Bruch –
4. In der Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren der Stadt Krefeld wird der Bebauungsplan Nr. 798 – Oberdießemer Straße / Zur Feuerwache – neu auf Rang 30 platziert. Die nachfolgend
gesetzten Planverfahren werden um einen Rang auf der Prioritätenliste nach hinten versetzt.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 1799 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2