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Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 798 - Oberdießemer Straße / Zur Feuerwache - Einleitender Beschluss - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
279 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:50
Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 798 - Oberdießemer Straße / Zur Feuerwache - Einleitender Beschluss - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -) Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 798 - Oberdießemer Straße / Zur Feuerwache - Einleitender Beschluss - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -) Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 798 - Oberdießemer Straße / Zur Feuerwache - Einleitender Beschluss - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -)

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 07.09.2015 Nr. 1799 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 61/02 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat 29.09.2015 Betreff Bebauungsplan Nr. 798 - Oberdießemer Straße / Zur Feuerwache Einleitender Beschluss - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses Beschlussentwurf: Der folgende von Oberbürgermeister Kathstede und Ratsherrn Hahnen am 18.08.2015 gefasste Dringlichkeitsbeschluss wird genehmigt: I. 1. Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der derzeit gültigen Fassung, wird für den Bereich Oberdießemer Straße / Zur Feuerwache, der begrenzt wird  im Süden durch die Ritterstraße bzw. die Neue Ritterstraße,  im Westen durch die westliche Straßenbegrenzungslinie der Oberdießemer Straße,  im Norden durch die Gleisanlagen der Deutschen Bahn AG und  im Osten durch die östliche Straßenbegrenzungslinie der Straße Zur Feuerwache ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes eingeleitet. Die genaue Abgrenzung des künftigen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörenden Plan. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 798 – Oberdießemer Straße / Zur Feuerwache – 2. Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes soll der Fluchtlinienplan Nr. 16, förmlich festgestellt am 02.12.1902, innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 798 außer Kraft gesetzt werden: 3. Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes sollen folgende Bebauungspläne innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 798 aufgehoben werden:  Bebauungsplan Nr. 345 – Oberdießemer Str. von Ritterstraße bis Maria Hilf –  Bebauungsplan Nr. 166 1. Änderung und Ergänzung – Neue Ritterstraße / Dießemer Bruch – 4. In der Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren der Stadt Krefeld wird der Bebauungsplan Nr. 798 – Oberdießemer Straße / Zur Feuerwache – neu auf Rang 30 platziert. Die nachfolgend gesetzten Planverfahren werden um einen Rang auf der Prioritätenliste nach hinten versetzt. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 1799 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2