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Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2016 hier: Mehrbedarf im Bereich der Kindertagespflege - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
272 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:51
Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2016 hier: Mehrbedarf im Bereich der Kindertagespflege - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -) Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2016 hier: Mehrbedarf im Bereich der Kindertagespflege - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -) Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2016 hier: Mehrbedarf im Bereich der Kindertagespflege - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -)

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 22.11.2016 Nr. 3422 /16 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 201/vb Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat 08.12.2016 Betreff Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2016 hier: Mehrbedarf im Bereich der Kindertagespflege - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses Beschlussentwurf: Der folgende von Oberbürgermeister Meyer und Ratsherrn Fasbender am 22.11.2016 gefasste Dringlichkeitsbeschluss wird genehmigt: Gemäß § 82 Abs. 1 GO NRW wird der Leistung eines überplanmäßigen Aufwandes / einer überplanmäßigen Auszahlung im Teilergebnisplan 2016 bei dem Innenauftrag P05101030000 -Kindertagespflege- , Kostenart 53312000 / 73312000 -Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen an natürliche Personen- in Höhe von 150.000,00 EUR zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch Wenigeraufwendungen / Wenigerauszahlungen bei dem Innenauftrag P05101010000 -Städtische Kindertageseinrichtungen- , Kostenart 50121000 / 70121000 -Vergütungen für tariflich Beschäftigte- . Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 3422 /16 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: nein P05101030000 - Kindertagespflege 53312000 Jugendhilfe a.v.E. an natürliche Personen Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich einmalige Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten 150.000,00 EUR Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 150.000,00 EUR - Erträge - Einsparungen - 150.000,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Die Betreuung in Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen ist für Kinder nach dem Gesetz über die frühe Förderung von Kindern - Kinderbildungsgesetz (Kibiz) ein gleichwertiges Angebot. Die Tagespflegepersonen haben einen gesetzlichen Anspruch auf die Geldleistung, die in der Satzung der Stadt Krefeld zur Regelung der Förderung von Kindern in städtischen Kindertageseinrichtungen oder in Kindertagespflege vom 03.11.2016 geregelt ist. Bereits in der Ratssitzung am 03.11.2016 wurde ein Mehraufwand im Bereich der Kindertagespflege in Höhe von 215.000,00 EUR nachbewilligt. Zu diesem Zeitpunkt war ein weiterer Mehraufwand bereits absehbar, konnte allerdings aufgrund verschiedener Faktoren, die die Höhe der Aufwandsentschädigungen an die Tagespflegepersonen beeinflussen, noch nicht konkret beziffert und begründet werden. Nunmehr ist jedoch eine Hochrechnung für den noch ausstehenden Zahllauf Dezember möglich gewesen, die einen Mehraufwand in Höhe von 150.000,00 EUR ergab. Dieser Mehraufwand ist insbesondere auf gestiegene Fallzahlen zurückzuführen. Aufgrund der Fallzahlen in 2015 wurde für den Zeitraum ab September in der Haushaltsplanung mit 477 Tagespflegeverhältnissen pro Monat kalkuliert. Dieser Wert wurde bereits im September um 44 Fälle überschritten. Für den Dezemberzahllauf ist die Zahl der Tagespflegeverhältnisse weiter angestiegen. Daraus ergibt sich der oben genannte Mehraufwand. Aufgrund der Besonderheiten des Abrechnungsverfahrens können exakte Angaben über die aktuelle Zahl der Tagespflegeverhältnisse und die Höhe der gesamten Aufwandsentschädigungen im Vorhinein nicht gemacht werden. Die Deckung erfolgt, wie im Beschlussentwurf dargestellt, durch Wenigeraufwendungen / Wenigerauszahlungen bei den Personalkosten, bei denen zum Jahresende mit einer deutlichen Unterschreitung gerechnet wird. Aufgrund des kausalen Zusammenhangs zwischen den Kosten der Kindertagespflege und den Personalkosten der Kindertageseinrichtungen herrscht zwischen den beteiligten Fachbereichen Einvernehmen über die Verfahrensweise. Da der Zahllauf für Dezember 2016 bereits zum Ende des Monats November erfolgt und die Stadt Krefeld zur Zahlung der Aufwandsentschädigung gesetzlich verpflichtet ist, war ein Dringlichkeitsbeschluss vor der nächsten Ratssitzung am 08.12.2016 erforderlich.