Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:51
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 22.11.2016
Nr.
3422 /16
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 201/vb Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat
08.12.2016
Betreff
Nachbewilligung im Teilergebnisplan 2016
hier: Mehrbedarf im Bereich der Kindertagespflege
- Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses Beschlussentwurf:
Der folgende von Oberbürgermeister Meyer und Ratsherrn Fasbender am 22.11.2016 gefasste Dringlichkeitsbeschluss wird genehmigt:
Gemäß § 82 Abs. 1 GO NRW wird der Leistung eines überplanmäßigen Aufwandes / einer überplanmäßigen Auszahlung im Teilergebnisplan 2016 bei dem Innenauftrag P05101030000 -Kindertagespflege- , Kostenart 53312000 / 73312000 -Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen an natürliche Personen- in Höhe
von 150.000,00 EUR zugestimmt.
Die Deckung erfolgt durch Wenigeraufwendungen / Wenigerauszahlungen bei dem Innenauftrag
P05101010000 -Städtische Kindertageseinrichtungen- , Kostenart 50121000 / 70121000 -Vergütungen für
tariflich Beschäftigte- .
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 3422 /16
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
nein
P05101030000 - Kindertagespflege
53312000 Jugendhilfe a.v.E. an natürliche Personen
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich einmalige Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
150.000,00 EUR
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
150.000,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
- 150.000,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Die Betreuung in Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen ist für Kinder nach dem Gesetz über
die frühe Förderung von Kindern - Kinderbildungsgesetz (Kibiz) ein gleichwertiges Angebot. Die Tagespflegepersonen haben einen gesetzlichen Anspruch auf die Geldleistung, die in der Satzung der Stadt
Krefeld zur Regelung der Förderung von Kindern in städtischen Kindertageseinrichtungen oder in Kindertagespflege vom 03.11.2016 geregelt ist.
Bereits in der Ratssitzung am 03.11.2016 wurde ein Mehraufwand im Bereich der Kindertagespflege in
Höhe von 215.000,00 EUR nachbewilligt. Zu diesem Zeitpunkt war ein weiterer Mehraufwand bereits
absehbar, konnte allerdings aufgrund verschiedener Faktoren, die die Höhe der Aufwandsentschädigungen an die Tagespflegepersonen beeinflussen, noch nicht konkret beziffert und begründet werden.
Nunmehr ist jedoch eine Hochrechnung für den noch ausstehenden Zahllauf Dezember möglich gewesen,
die einen Mehraufwand in Höhe von 150.000,00 EUR ergab.
Dieser Mehraufwand ist insbesondere auf gestiegene Fallzahlen zurückzuführen. Aufgrund der Fallzahlen
in 2015 wurde für den Zeitraum ab September in der Haushaltsplanung mit 477 Tagespflegeverhältnissen
pro Monat kalkuliert. Dieser Wert wurde bereits im September um 44 Fälle überschritten. Für den Dezemberzahllauf ist die Zahl der Tagespflegeverhältnisse weiter angestiegen. Daraus ergibt sich der oben
genannte Mehraufwand.
Aufgrund der Besonderheiten des Abrechnungsverfahrens können exakte Angaben über die aktuelle Zahl
der Tagespflegeverhältnisse und die Höhe der gesamten Aufwandsentschädigungen im Vorhinein nicht
gemacht werden.
Die Deckung erfolgt, wie im Beschlussentwurf dargestellt, durch Wenigeraufwendungen / Wenigerauszahlungen bei den Personalkosten, bei denen zum Jahresende mit einer deutlichen Unterschreitung gerechnet wird. Aufgrund des kausalen Zusammenhangs zwischen den Kosten der Kindertagespflege und
den Personalkosten der Kindertageseinrichtungen herrscht zwischen den beteiligten Fachbereichen Einvernehmen über die Verfahrensweise.
Da der Zahllauf für Dezember 2016 bereits zum Ende des Monats November erfolgt und die Stadt Krefeld
zur Zahlung der Aufwandsentschädigung gesetzlich verpflichtet ist, war ein Dringlichkeitsbeschluss vor
der nächsten Ratssitzung am 08.12.2016 erforderlich.