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Verwaltungsvorlage (161117 Bericht Nr. 09_2016_JA 2014 mit Stellungnahme der Verwaltung für Rat.pdf)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
3,3 MB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:53

Inhalt der Datei

3281/16 2014 09/2016 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 Bericht Nr. 09/2016 über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Krefeld zum 31.12.2014 gemäß § 101 (1) GO NRW durch die Rechnungsprüfung für den Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Krefeld Hinweis: Die Aufgabenzuweisung ergibt sich aus § 59 (3) in Verbindung mit § 101 (8) GO NRW. Seite 1 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 Seite 2 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 Inhaltsverzeichnis 1. GRUNDLAGEN ................................................................................................................................ 7 1.1 Rechtsvorschriften zur Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses ..................................................... 7 1.2 Prüfungsgegenstand ................................................................................................................................... 7 1.3 Prüfungsverpflichtungen aufgrund weiterer gesetzlicher Festlegungen ..................................................... 8 1.3.1 Stiftungen .................................................................................................................................................. 8 1.3.2 Entscheidungen und Verwaltungsvorgänge aus delegierten Aufgaben.................................................... 8 1.3.3 Gesamtabschluss ....................................................................................................................................... 8 1.4 Ablauf und Organisation der Prüfung ......................................................................................................... 9 1.5 Prüfungsbemerkungen und –hinweise im Prüfungsbericht; Wesentlichkeitsgrenze ................................. 10 2. PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2014...................................................................... 10 2.1 Allgemeine Hinweise ................................................................................................................................ 10 2.1.1 Jahresabschluss des Vorjahres ................................................................................................................ 10 2.1.2 Haushaltssatzung und Haushaltswirtschaft des Jahres 2014 .................................................................. 11 2.2 Aufstellung des Jahresabschlusses ........................................................................................................... 11 2.3 Feststellung des Jahresabschlusses .......................................................................................................... 12 2.4 Abbildung von Teilrechnungen mit Kennzahlen und Leistungsmengen .................................................... 13 2.5 Schwachstellen- und Risikoanalyse .......................................................................................................... 14 2.6 Korrekturen der Eröffnungsbilanz ............................................................................................................ 15 3. KONKRETE PRÜFUNGSHANDLUNGEN ZUM JAHRESABSCHLUSS 2014 ................... 17 3.1 Prüfung der Gesamtergebnisrechnung ..................................................................................................... 17 3.2 Prüfung der Gesamtfinanzrechnung ......................................................................................................... 19 3.3 Prüfung der Bilanz zum 31.12.2014 .......................................................................................................... 21 3.3.1 Prüfung der Aktiva ................................................................................................................................... 31 1. Anlagevermögen .......................................................................................................................................... 31 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände .................................................................................................. 31 1.2 Sachanlagen ........................................................................................................................................... 31 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ................................................................. 31 1.2.1.0 Allgemeine Erläuterungen ............................................................................................................... 31 1.2.1.1 Grünflächen ..................................................................................................................................... 32 1.2.1.2 Ackerland ......................................................................................................................................... 33 1.2.1.3 Wald, Forsten .................................................................................................................................. 33 1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke ................................................................................................... 34 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ...................................................................... 35 1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen ................................................................................................... 35 1.2.2.2 Schulen ............................................................................................................................................ 37 1.2.2.3 Wohnbauten .................................................................................................................................... 38 1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude......................................................................... 38 1.2.3 Infrastrukturvermögen ....................................................................................................................... 39 Seite 3 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 1.2.3.0 Allgemeine Erläuterungen ............................................................................................................... 39 1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens .............................................................................. 40 1.2.3.2 Brücken und Tunnel......................................................................................................................... 40 1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen, Verkehrslenkungsanlagen .......................................................... 41 1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens ................................................................................. 43 1.2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden .............................................................................................. 43 1.2.5 Kunstgegenstände .............................................................................................................................. 44 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge ................................................................................ 45 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung................................................................................................... 47 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen in Bau ............................................................................................ 49 1.3 Finanzanlagen ........................................................................................................................................ 50 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen ............................................................................................. 50 1.3.2 Beteiligungen ...................................................................................................................................... 51 1.3.3 Sondervermögen ................................................................................................................................ 53 1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens ................................................................................................... 53 1.3.5 Ausleihungen ...................................................................................................................................... 53 1.3.5.1 Ausleihungen an verbundene Unternehmen .................................................................................. 54 1.3.5.2 Ausleihungen an Beteiligungen ....................................................................................................... 54 1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen .................................................................................................................... 55 2.1 Vorräte ................................................................................................................................................... 55 2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren ............................................................................................... 56 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände ............................................................................. 57 2.2.0 Allgemeine Erläuterungen .................................................................................................................. 57 2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen................................... 59 2.2.1.1 Gebühren ......................................................................................................................................... 59 2.2.1.2 Beiträge ........................................................................................................................................... 60 2.2.1.3 Steuern ............................................................................................................................................ 61 2.2.1.4 Forderungen aus Transferleistungen............................................................................................... 63 2.2.1.5 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen .................................................................................... 63 2.2.2 Privatrechtliche Forderungen ............................................................................................................. 65 2.2.2.1 Privatrechtliche Forderungen gegenüber dem privaten Bereich .................................................... 65 2.2.2.2 Privatrechtliche Forderungen gegenüber dem öffentlichen Bereich .............................................. 66 2.2.2.3 Privatrechtliche Forderungen gegen verbundene Unternehmen ................................................... 67 2.2.2.4 Privatrechtliche Forderungen gegen Beteiligungen ........................................................................ 68 2.2.2.5 Privatrechtliche Forderungen gegen Sondervermögen .................................................................. 69 2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände ...................................................................................................... 69 2.4 Liquide Mittel ........................................................................................................................................ 72 3. Aktive Rechnungsabgrenzung ................................................................................................................. 75 3.3.2 Prüfung der Passiva ................................................................................................................................. 78 1. Eigenkapital ............................................................................................................................................. 78 1.1 Allgemeine Rücklage.............................................................................................................................. 78 1.2 Sonderrücklagen .................................................................................................................................... 80 1.4 Verlustvortrag ........................................................................................................................................ 81 1.5 Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag..................................................................................................... 81 2. Sonderposten .......................................................................................................................................... 82 2.0 Allgemeine Erläuterungen ..................................................................................................................... 82 2.2 Sonderposten für Beiträge .................................................................................................................... 84 2.3 Sonderposten für den Gebührenausgleich ............................................................................................ 85 2.4 Sonstige Sonderposten .......................................................................................................................... 86 3. Rückstellungen ........................................................................................................................................ 86 3.1 Pensionsrückstellungen ......................................................................................................................... 86 3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten .......................................................................................... 89 3.3 Instandhaltungsrückstellungen ............................................................................................................. 90 3.4 Sonstige Rückstellungen nach § 36 (4) und (5) GemHVO NRW............................................................. 93 4. Verbindlichkeiten..................................................................................................................................... 97 4.1 Anleihen ................................................................................................................................................. 98 4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen .................................................................................. 98 4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung ...................................................................... 99 Seite 4 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen .................... 100 4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ............................................................................ 100 4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen ........................................................................................... 101 4.7 Sonstige Verbindlichkeiten .................................................................................................................. 102 4.8 Erhaltene Anzahlungen........................................................................................................................ 103 5 Passive Rechnungsabgrenzung ............................................................................................................... 104 3.4 Bemerkungen zum Lagebericht .............................................................................................................. 106 3.5 Prüfung des Anlagenspiegels sowie der Abschreibungen und der Anlagenbuchhaltung ........................ 111 3.6 Aktivierte Eigenleistungen...................................................................................................................... 112 3.7 Investive Auszahlungen für Baumaßnahmen.......................................................................................... 113 3.8 Prüfungen von ausgewählten Produkten / Erträgen und Aufwendungen ............................................... 113 4. PRÜFUNG DER ABSCHLÜSSE UND MITTELVERWENDUNG DER STIFTUNGEN / NACHLÄSSE ....................................................................................................................................113 4.1 Prüfung der Stiftungsabschlüsse 2014 .................................................................................................... 113 4.2 Prüfung und Bewertung von Forderungen mit Auswirkung auf die Stiftungserträge .............................. 114 4.3 Prüfung des IKS in der Stiftungsverwaltung ............................................................................................ 114 5. PRÜFUNG DER ENTSCHEIDUNGEN UND VERWALTUNGSVORGÄNGE AUS DELEGIERTEN AUFGABEN ........................................................................................................115 5.1 Entscheidungen und Verwaltungsvorgänge aus delegierten Sozialhilfeausgaben ................................... 115 5.2 Zahlung von Wohngeld ........................................................................................................................... 116 6. INTERNES KONTROLLSYSTEM (IKS) DER VERWALTUNG .........................................116 7. KENNZAHLEN ZUM JAHRESABSCHLUSS 2014 ...............................................................119 8. BEMERKUNGEN ZUR PRÜFUNG ..........................................................................................122 9. BESTÄTIGUNGSVERMERK UND ENTLASTUNGSVORSCHLAG ...................................123 ANLAGE 1: ZUSAMMENSTELLUNG DER HINWEISE UND STELLUNGNAHME DES OBERBÜRGERMEISTERS ...........................................................................................................125 ANLAGE 2: ÜBERSICHT DER IM JAHRESABSCHLUSS 2014 VORGENOMMENEN ERÖFFNUNGSBILANZKORREKTUREN ..................................................................................135 Seite 5 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 Seite 6 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 1. Grundlagen 1.1 Rechtsvorschriften zur Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses Gemäß § 95 (1) der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalens (GO NRW) hat die Gemeinde („Stadt Krefeld“) zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertragsund Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern (s. § 101 (1) GO NRW). Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft nach § 59 (3) GO NRW für den Rat den Jahresabschluss der Gemeinde. Nach § 59 (3) Satz 2 und § 101 (8) GO NRW bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss zur Durchführung dieser Prüfungen der örtlichen Rechnungsprüfung, die auch aufgrund der gesetzlichen Regelung in § 103 (1) Ziffer 1 GO NRW für die Prüfung des Jahresabschlusses zuständig ist. Für die örtliche Rechnungsprüfung der Stadt Krefeld wurden zudem konkretisierende Regelungen zur Prüfung des Jahresabschlusses im § 10 der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Krefeld, getroffen (siehe Ziffer 1.4). Der Jahresabschluss besteht nach § 95 (1) S. 3 und 4 GO NRW und § 37 (1) und (2) Gemeindehaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalens (GemHVO NRW) aus • • • • • der Ergebnisrechnung – siehe Ziffer 3.1, der Finanzrechnung – siehe Ziffer 3.2, den Teilrechnungen (Teilergebnis- und Teilfinanzrechnungen) – siehe Ziffer 2.4, der Bilanz – siehe Ziffer 3.3 – nebst Anhang, dem Lagebericht nach § 48 GemHVO NRW – siehe Ziffer 3.4. Nach § 96 (1) GO NRW hat der Rat den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss durch Beschluss festzustellen, über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages zu beschließen und über die Entlastung des Oberbürgermeisters zu entscheiden. 1.2 Prüfungsgegenstand Die Prüfung erstreckt sich darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind. In die Prüfung einzubeziehen sind: • • • die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie der Lagebericht unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben. Seite 7 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 Der Rechnungsprüfungsausschuss bzw. die örtliche Rechnungsprüfung hat über Art und Umfang der Prüfung sowie über das Ergebnis der Prüfung einen Prüfungsbericht zu erstellen. Der Bestätigungsvermerk oder der Vermerk über seine Versagung ist in den Prüfungsbericht aufzunehmen – siehe Ziffer 9. 1.3 Prüfungsverpflichtungen aufgrund weiterer gesetzlicher Festlegungen Der Gesetzgeber hat in § 103 GO NRW weitere Prüfverpflichtungen festgelegt, die zu konkreten Aufgabenzuweisungen an die örtliche Rechnungsprüfung führen. Ein Teil der sich aus den Aufgabenzuweisungen ergebenden Prüfverpflichtungen kann zur Vermeidung von zusätzlichem Aufwand im Zusammenhang mit der Prüfung des Jahresabschlusses erledigt werden. 1.3.1 Stiftungen Nach § 103 (1) Ziffer 2 GO NRW sind von der örtlichen Rechnungsprüfung die Jahresabschlüsse der in § 97 (1) Nrn. 1 bis 4 GO NRW benannten Sondervermögen zu prüfen. In dieser Vorschrift sind als Sondervermögen u. a. die rechtlich unselbständigen örtlichen Stiftungen benannt. Eine detaillierte Prüfung der Stiftungen erfolgt seit 2011 im Rahmen der Prüfungen der jeweiligen Jahresabschlüsse der Stadt Krefeld. Insofern wird auf Ziffer 4 dieses Berichtes verwiesen. 1.3.2 Entscheidungen und Verwaltungsvorgänge aus delegierten Aufgaben Eine weitere Prüfverpflichtung mit Auswirkungen auf die Prüfung des Jahresabschlusses ergibt sich aus § 103 (1) S. 2 GO NRW. Danach sind in die Prüfung des Jahresabschlusses die Entscheidungen und Verwaltungsvorgänge aus delegierten Aufgaben auch dann einzubeziehen, wenn die Zahlungsvorgänge selbst durch den Träger der Aufgabe vorgenommen werden, sofern sie insgesamt von erheblicher finanzieller Bedeutung sind. Hinsichtlich der Ergebnisse dieser Prüfung wird auf Ziffer 5 dieses Berichtes verwiesen. 1.3.3 Gesamtabschluss Der Jahresabschluss der Stadt Krefeld („Kernverwaltung“) ist Teil des Gesamtabschlusses des Konzerns „Stadt Krefeld“, der nach § 116 (1) GO NRW aufzustellen ist. Die Prüfung des Gesamtabschlusses nach § 116 (6) und (7) GO NRW ist gemäß § 103 (1) Ziffer 3 GO NRW ebenfalls eine Pflichtaufgabe der örtlichen Rechnungsprüfung. Hier erfolgt eine gesonderte Prüfung mit Vorlage eines eigenen Berichtes. Der Prüfungsbericht zum Gesamtabschluss 2013 soll dem Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 30.11.2016 zur Beratung vorgelegt werden, der Gesamtabschluss 2014 befindet sich aktuell in der Prüfung. Seite 8 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 1.4 Ablauf und Organisation der Prüfung Bei der Ausgestaltung der Prüfung sollte ein angemessenes Verhältnis zwischen Prüfungsaufwand und Erkenntnisgewinn bestehen. Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) hatte in seinen Prüfungsstandards zur Eröffnungsbilanz (IDW PS 730) dazu Folgendes ausgeführt: “Die Prüfung ist so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des (…) vermittelten Bildes der Vermögens- und Schuldenlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gemeinde sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen Internen Kontrollsystems (IKS) sowie Nachweise für die Angaben (…) überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. (…)“ Der Auftrag des Gesetzgebers und die vom IDW entwickelten Prüfungsstandards dienen zur Ausrichtung der Prüfungshandlungen. Die an der Prüfung beteiligten Prüfer/-innen haben konkret beschriebene Prüfungsaufträge erhalten, die nach einer ersten Abschlussanalyse von der Prüfungsleitung formuliert wurden. Die Erledigung dieser Prüfungsaufträge wurde durch Prüfungsvermerke dokumentiert. Diese waren u. a. Grundlage für die Fertigung dieses Berichtes. Der Prüfungsumfang wurde erweitert, wenn sich Auffälligkeiten ergeben haben. Wie in den Vorjahren, wurden die notwendigen Prüfungen "retrograd" ausgeführt. Bei dieser Art von Prüfung wird nachvollzogen, ob die Differenz zwischen Abschlusswert und Ausgangswert richtig ermittelt wurde und die Veränderungen nachvollziehbar sind. Die Prüfung der Internen Kontrollsysteme (IKS) in den Fachbereichen wurde bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2014 fortgesetzt. Diesbezüglich wird auf Ziffer 6 dieses Berichtes verwiesen. Seit 2011 wird bei der Stadt Krefeld für die unterjährige Buchführung sowie für den Jahresabschluss die Buchhaltungssoftware DZ-Kommunalmaster (DZ-KM) eingesetzt, bei der es sich um ein SAP-basiertes IT-Verfahren handelt, welches durch die Datenzentrale Baden-Württemberg erstellt bzw. auf die kommunalen Bedürfnisse angepasst wurde. Der DZ-KM wird durch das Kommunale Rechenzentrum Niederrhein (KRZN) gehostet. Es zeichnet sich ab, dass für die Prüfung der Einsatz einer zusätzlichen Auswertungsund Analysesoftware hilfreich und daher in Erwägung zu ziehen ist, um große Datenmengen gezielt nach bestimmten Kriterien auswerten zu können. Beim KRZN wurde im Jahr 2015 der „Facharbeitskreis Rechnungsprüfung“ eingerichtet, der u.a. die Softwareauswahl vorbereiten soll. Die Ergebnisse bleiben abzuwarten. Eine Präsentation infrage kommender Anbieter fand im Frühsommer 2016 statt. Durch das KRZN ist die Systemkompatibilität mit dem DZ-Kommunalmaster sicherzustellen. Seite 9 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 1.5 Prüfungsbemerkungen und –hinweise im Prüfungsbericht; Wesentlichkeitsgrenze Der Rat der Stadt Krefeld hat am 04.11.2010 die aktuelle Rechnungsprüfungsordnung (RPO) beschlossen. Diese enthält in § 10 (1) für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Gesamtabschlusses Regelungen, die in diesem Bericht Beachtung finden. Prüfungsbemerkungen (= B mit Ziffer) werden der Verwaltung mitgeteilt, damit ggf. eine Änderung des Entwurfs des Jahresabschlusses erfolgt. Kann eine Prüfungsbemerkung nicht ausgeräumt werden, wird im Prüfungsbericht darauf hingewiesen. Ist eine einvernehmliche Wertung von Sachverhalten nicht möglich, so wird die letzte Entscheidung dem Rechnungsprüfungsausschuss vorbehalten bleiben. Im Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2008 wurde festgelegt, wie Prüfungsbemerkungen mit ihren Auswirkungen auf den Bestätigungsvermerk gemäß § 101 (3) GO NRW zu bewerten sind. Dem Stetigkeitsgrundsatz der Prüfung folgend, wurde das gleiche Verfahren wie bei der Prüfung der Eröffnungsbilanz angewandt. Dieses Verfahren ist im Bericht Nr. 01/2009 – Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Krefeld zum 01.01.2008 – beschrieben und bezieht sich auf die Bedeutung der betroffenen Bilanzposition und das Volumen der festgestellten Abweichung im Einzelfall. Wird den Vorschlägen der Rechnungsprüfung zur Korrektur eines Bilanzwertes gefolgt, soll keine Einschränkung des Testats bzw. Bestätigungsvermerks erfolgen, da die Grundlage für den ursprünglichen Mangel nicht mehr vorhanden ist. Eine Korrektur kann aus Gründen der Praktikabilität auch in Folgejahren erfolgen, wenn es sich um unwesentliche Änderungen handelt. Soll lediglich auf einen verbesserungsfähigen Sachverhalt hingewiesen werden, enthält der Bericht einen Hinweis (= H mit Ziffer). Die Verwaltung ist nicht verpflichtet, zu einem Hinweis eine Stellungnahme abzugeben. Sie hat zu den Hinweisen gleichwohl Stellung genommen; die Stellungnahme ist als Anlage 1 beigefügt. 2. Prüfung des Jahresabschlusses 2014 2.1 Allgemeine Hinweise 2.1.1 Jahresabschluss des Vorjahres Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 09.09.2015 den Bericht Nr. 02/2015 – Prüfung des Jahresabschlusses 2013 – (Vorlage Nr. 1596/15) zum Prüfungsbericht nach § 101 (1) S. 5 GO NRW erklärt. Der Bericht enthielt einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. In seiner Sitzung am 29.09.2015 hat der Rat den Jahresabschluss 2013 festgestellt und beschlossen, dass der Fehlbetrag 2013 von 37.174.707,93 Euro mit der Allgemeinen Rücklage 2014 verrechnet wird. Der Entlastung des Oberbürgermeisters gemäß § 96 (1) Satz 4 GO NRW wurde zugestimmt (Vorlage Nr. 1788/15). Seite 10 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 2.1.2 Haushaltssatzung und Haushaltswirtschaft des Jahres 2014 Nach § 78 (1) GO NRW hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Diese Bestimmung soll sicherstellen, dass für die Haushaltsausführung eine vom Rat legitimierte Grundlage existiert. Der Rat der Stadt Krefeld hat am 05.12.2012 die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 (Doppelhaushalt) sowie die 2. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für die Jahre 2010 bis 2014 beschlossen. Mit Verfügung vom 10.04.2013 wies die Bezirksregierung Düsseldorf darauf hin, dass der Beschluss zur 2. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes Pauschalkürzungen enthielt, die nicht hinreichend konkretisiert worden seien. Mit erneuter Beschlussfassung über die 2. Fortschreibung des HSK – unter Berücksichtigung eines zwischenzeitlich von der Verwaltung erstellten Veränderungsnachweises – hat der Rat in seiner Sitzung am 07.05.2013 die Anforderungen der Bezirksregierung zur Konkretisierung der am 05.12.2012 beschlossenen Kürzungsbeträge erfüllt und auch die Haushaltssatzung 2013/14 erneut beschlossen. Mit Verfügung vom 15.10.2014 hat die Bezirksregierung letztendlich die Genehmigung für die 2. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes der Stadt Krefeld versagt und bezog sich dabei auf die Mitteilung der Verwaltung vom September 2014, wonach „der Haushaltsausgleich aufgrund der aktuellen Entwicklung, insbesondere bedingt durch rückläufige Gewerbesteuererträge“ (in einem Volumen von rund 34 Mio. Euro) „nicht mehr erreichbar sei“. Die Haushaltssatzung für die Jahre 2013 und 2014 durfte damit nicht bekannt gegeben werden. Damit befand sich die Stadt im gesamten Jahr 2014 in der vorläufigen Haushaltsführung (§ 82 GO NRW) bzw. im Zustand des „Nothaushalts“. Der Jahresabschluss 2014 weist letztendlich einen Jahresfehlbetrag von rd. 66,9 Mio. Euro aus. 2.2 Aufstellung des Jahresabschlusses In § 95 (3) GO NRW ist festgelegt, dass der Entwurf des Jahresabschlusses vom Kämmerer aufgestellt und vom Oberbürgermeister bestätigt wird. Die Vorlage des Entwurfes hat innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres zu erfolgen. H 1 Die gesetzliche Frist zur Vorlage des Jahresabschlusses an den Rat wurde nicht eingehalten. Der Jahresabschluss 2014 der Stadt Krefeld hätte in Anwendung des § 95 (3) GO NRW dem Rat bis Ende März 2015 vorgelegt werden sollen. Tatsächlich wurde der Jahresabschluss 2014 durch den Rat aber erst rund 11 Monate später, in dessen Sitzung am 25.02.2016 (Vorlage Nr. 2103/15), zur Kenntnis genommen und zur Vorbereitung der Prüfung des Jahresabschlusses gemäß § 103 (1) Ziffer 1 GO NRW an die Rechnungsprüfung weitergeleitet. Seite 11 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 Die Verwaltung weist sowohl in der Vorlage selbst, als auch im Jahresbericht bzw. in der Mitteilung an die Bezirksregierung ausdrücklich auf das Fristversäumnis hin und begründet diese. In der Praxis hat sich zudem gezeigt, dass die vom Gesetzgeber festgelegte Frist zur Vorlage des Jahresabschlusses sehr eng bemessen ist und von vielen Kommunen in NRW nach wie vor nicht eingehalten werden kann. Allerdings wurde die Vorlagefrist mit dem 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz (NKFWG) vom 18.09.2012 nicht verlängert, sodass die Drei-Monats-Frist weiterhin vorgeschrieben bleibt. 2.3 Feststellung des Jahresabschlusses Gemäß § 96 (1) GO NRW stellt der Rat bis spätestens 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss durch Beschluss fest. Der vom Rat festgestellte Jahresabschluss ist nach § 96 (2) GO NRW der Aufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen. H2 Die gesetzliche Frist zur Feststellung des Jahresabschlusses durch den Rat wurde nicht eingehalten. Mangels Feststellung des Jahresabschlusses konnte eine Anzeige an die Bezirksregierung Düsseldorf als Aufsichtsbehörde bislang nicht erfolgen. Hierzu wird in der für die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 maßgeblichen fünften Handreichung des Innenministeriums zum Neuen Kommunalen Finanzmanagement in Nordrhein-Westfalen vom Oktober 2012 auf S. 873 ausgeführt, dass die Gemeinde im Falle einer Fristüberschreitung einer Anzeigepflicht an die Aufsichtsbehörde unterliegt und in der Anzeige die Verzögerung zu begründen sowie darzustellen hat, bis zu welchem schnellstmöglichen Zeitpunkt die Anzeige bei der Aufsichtsbehörde nachgeholt wird. Damit wird deutlich, dass es sich um einen heilbaren Fehler handelt und somit nicht um einen gewichtigen oder schwerwiegenden Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften, der zu einer entsprechenden Einschränkung oder Versagung des Bestätigungsvermerks gemäß § 101 (3) GO NRW führen könnte. Die erforderliche Information an die Bezirksregierung über die Nichteinhaltung der Jahresfrist zur Feststellung des Jahresabschlusses nebst Begründung ist durch die Verwaltung erfolgt. Mit Schreiben an die Bezirksregierung vom 22.12.2015 wurde die Bezirksregierung über die Zeitverzögerungen sowie die aktuellen Zeitplanungen zur Aufstellung und Prüfung der Jahres- und der Gesamtabschlüsse informiert und auf dem Laufenden gehalten. Zuletzt wurde der Bezirksregierung mit Schreiben vom 02.03.2016 übermittelt, dass die Vorlage des Jahresabschlusses 2014 in der Ratssitzung vom 25.02.2016 erfolgt sei und von dort zwecks Prüfung nach § 103 (1) S.1 GO NRW an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen worden ist. Die Bezirksregierung hat die Termine akzeptiert. Seite 12 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 2.4 Abbildung von Teilrechnungen mit Kennzahlen und Leistungsmengen Gemäß § 40 (1) GemHVO sind im Jahresabschluss Teilrechnungen, gegliedert in Teilergebnis- und Teilfinanzrechnungen, aufzustellen. Diese sind analog den Teilergebnisund Teilfinanzplänen entsprechend § 4 (1) GemHVO auf Produktbereichsebene nach den verbindlichen Vorgaben des Innenministeriums abgebildet. Darüber hinaus wird in der „Langversion“ des Jahresabschlusses ab Seite 127 Teilrechnungen nach örtlichen Verantwortungsbereichen der Stadt Krefeld (Geschäftsbereichsbudgets, unterteilt in Fachbereiche und Produktgruppen, d.h. im Regelfall Abteilungen) in der 2014 geltenden Organisationsstruktur abgebildet. Dabei erfolgt eine Zusammenfassung von Produkten zu einer Produktgruppe. Dies ist nach § 4 (1) in Verbindung mit § 4 (2) Ziffer 2 GemHVO NRW zulässig und zur Übersichtlichkeit in der Darstellung eines Haushaltsplans / Jahresrechnung auch zweckmäßig. In den Teilergebnisrechnungen werden auch die Erträge und Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen ausgewiesen, wenn die Teilergebnispläne solche Beträge vorsehen. Eine Teilfinanzrechnung besteht aus den Teilen A (Zahlungsnachweis für die Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit) und B (Nachweis einzelner Investitionsmaßnahmen größer/gleich 50.000 Euro). Die im Teil B ausgewiesenen Investitionsmaßnahmen erhalten gesonderte Projektnummern („PSP-Elemente“), damit eine nachvollziehbare und maßnahmenbezogene Bewirtschaftung der Haushaltsmittel erfolgen kann. Nach § 40 (2) GemHVO NRW sind die Teilrechnungen jeweils um die Ist-Zahlen zu den in den Teilplänen ausgewiesenen Leistungsmengen und Kennzahlen zu ergänzen. Produktorientierte Ziele und Kennzahlen sollen gemäß § 12 GemHVO zur Grundlage der Gestaltung der Planung, Steuerung und Erfolgskontrolle des jährlichen Haushalts gemacht werden. Kennzahlen und Leistungsmengen dienen dabei gemäß § 4 (2) Ziffer 2 GemHVO zur Messung der Zielerreichung. Im Jahresabschluss 2014 werden die entsprechenden Ist-Werte (nunmehr auch vollständig auch für das Vorjahr) ausgewiesen. Die Rechnungsprüfung hat sich bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2014 – wie in den Vorjahren – auf die Prüfung der Bilanzpositionen konzentriert. Die zusammengefassten Daten auf Produktgruppenebene, wie sie in den Teilrechnungen abgebildet werden, sind für eine Detailprüfung weniger aussagefähig. Eine Auswertung von Teilergebnisrechnungen sowie der Entwicklung von Kennzahlen im Soll-Ist-Vergleich und die Prüfung der Zielerreichung finden im Rahmen des Geschäftsbereichscontrollings statt. Dies ist Aufgabe der Verwaltung. Die Prüfung der Teilergebnisrechnungen wurde daher auf eine Plausibilitätskontrolle der Rechnungslegung beschränkt. Prüfungsrelevante Erkenntnisse haben sich bei dieser Überprüfung nicht ergeben. Seite 13 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 2.5 Schwachstellen- und Risikoanalyse Die Rechnungslegung ist zum einen durch gesetzliche Vorschriften wie z. B. die Gemeindeordnung (GO NRW) und die Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO NRW), zum anderen durch kaufmännische Regeln wie z. B. die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) beeinflusst, sodass für die Rechnungslegung ein umfangreiches Regelwerk existiert. Schwachstellen- und Risikoanalysen wurden daher ergänzend außerhalb dieser Bereiche durchgeführt. Ein hoher Unsicherheitsfaktor bei der kommunalen Finanzplanung bleibt die Entwicklung der Gewerbesteuererträge, deren Einbruch in 2013 und 2014 letztendlich eine Hauptursache für die Versagung der HSK-Genehmigung für die Haushaltsjahre 2013/14 war. Die Basis für die Ansatzbildung bei der Gewerbesteuer im Haushaltsplan 2013/14 wurde auch von der Gemeindeprüfungsanstalt NRW bei ihrer Verwaltungsprüfung als risikoreich eingeschätzt, da Basis für die Planungen das außergewöhnlich hohe Jahresergebnis 2011 war, welches nicht bereinigt wurde. Für das Jahr 2014 ergab sich letztendlich eine Verschlechterung der Gewerbesteuererträge in Höhe von 44,5 Mio. Euro im Vergleich zum fortgeschriebenen Ansatz. Auch bei den Personalaufwendungen ist es im Jahr 2014 nicht gelungen, die im Haushaltsplan vorgesehenen Einsparungen in Umsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes zu erreichen. Als unmittelbare Folge des Nothaushaltsrechts ist für die Jahre 2013 und 2014 eine Beförderungssperre in Kraft getreten. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen in 2014 sind im Vergleich zum fortgeschriebenen Ansatz in Summe um 23,6 Mio. Euro gestiegen. Die Überschreitung ist damit wesentlich stärker ausgefallen als im Vorjahr (1,0 Mio. Euro). Die Abweichung zum fortgeschriebenen Ansatz 2014 liegt insbesondere begründet in einem höheren Stellenbedarf, in der Verfehlung der Konsolidierungsziele im Personalbereich aus dem HSK und in der Anpassung des Beihilfeprozentsatzes für Pensionsverpflichtungen nach den beamtenrechtlichen Vorschriften. Diesbezüglich wird auf Ziffer 3.3.2, Bilanzposition 3.1 (Prüfung der Pensionsrückstellungen) sowie Ziffer 3.4 (Lagebericht) dieses Berichtes verwiesen. Wie in den Vorjahren ist bei den vom FB 51 – Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung – verwalteten Kostenarten für Transferaufwendungen auch nach der im Bereich der Hilfen zur Erziehung unter externer Beratung durchgeführten Organisationsentwicklungsmaßnahme, weiterhin ein Anstieg des Aufwandes / der Auszahlungen festzustellen. Bei den Kostenarten 52320000 – Kostenerstattung an Gemeinden, 53312000 – Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen sowie 53322000 – Jugendhilfe in Einrichtungen waren im Jahr 2014 insgesamt rd. 48,1 Mio. Euro als Hilfen zur Erziehung zu leisten (2013: rd. 41,5 Mio. Euro; 2012: rd. 35,1 Mio. Euro). Die Mehraufwendungen von rd. 10,8 Mio. Euro im Vergleich zum fortgeschriebenen Ansatz wurden durch den Rat nachbewilligt. Seitens der Rechnungsprüfung haben im Bereich der „Wirtschaftlichen Jugendhilfe“ und Kostenheranziehung in den Jahren 2012 und 2014 zwei Prüfungen stattgefunden. Die Ergebnisse sind im Detail in den Berichten 12/2012 und 06/2014 dargelegt. Beide Prüfungen offenbarten, dass die Durchsetzung von Forderungen im Bereich der Hilfen zur Erziehung deutlich verbesserungsbedürftig ist. Seite 14 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 2.6 Korrekturen der Eröffnungsbilanz Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass die Eröffnungsbilanz nach § 92 (7) GO NRW durch Berichtigung oder Nachholung des Wertansatzes korrigiert werden kann, wenn sich bei der Aufstellung späterer Jahresabschlüsse ergeben sollte, dass Vermögensgegenstände, Sonderposten oder Schulden fehlerhaft angesetzt worden sind. Somit gilt die Eröffnungsbilanz dann als geändert. Durch den NKF-Arbeitskreis der Bezirksregierungen in NRW, des Ministeriums für Inneres und Kommunales und der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) NRW wurde zwischenzeitlich festgestellt (Sitzung vom 10.12. 2012), dass die Regelungen des § 92 GO NRW hinsichtlich des Korrekturzeitraumes von nur vier Jahren nicht ausreichend sind und Korrekturen auch über den vierten Jahresabschluss nach der Eröffnungsbilanz hinaus noch möglich sind. Die Stadt Krefeld hat von dieser Regelung Gebrauch gemacht Erfolgt eine Korrektur auf der Grundlage dieser Vorschrift, ergeben sich Auswirkungen auf das Eigenkapital, da eine direkte, ergebnisneutrale Verrechnung mit der Allgemeinen Rücklage (Pos. 1.1 der Passiva der Bilanz) erfolgt. Die Eröffnungsbilanz der Stadt Krefeld wurde zum 01.01.2008 aufgestellt. Hinsichtlich der in den Vorjahren bereits vorgenommenen Eröffnungsbilanzkorrekturen wird Bezug auf den Bericht 18/2010 (Auswertung des Berichts der Gemeindeprüfungsanstalt NRW über die überörtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Krefeld) sowie die Prüfungsberichte zur Prüfung der Jahresrechnung der letzten Jahre (zuletzt Bericht 02/2015 zum Jahresabschluss 2013) genommen, in denen die Eröffnungsbilanzkorrekturen des jeweiligen Jahres detailliert erläutert wurden. Insgesamt ergab sich bislang aus Korrekturen der Eröffnungsbilanz saldiert die folgenden Eigenkapitalveränderungen: • im Jahresabschluss 2010 aufgrund der GPA-Prüfung berücksichtigte Korrekturen von +39.352.826,12 Euro • Anstieg aufgrund der abschließenden Stellungnahme der Bezirksregierung vom 26.06.12 sowie von im Rahmen der Erstellung der Jahresabschlüsse 2008 bis 2013 von der Stadt selbst festgestellter Korrekturbedarfe gegenüber den ursprünglich festgestellten bzw. fehlenden Bilanzansätzen von +33.724.721,57 Euro. • Die saldierte Gesamtsumme der Eigenkapitalveränderung aufgrund von Eröffnungsbilanzkorrekturen betrugt somit: +73.077.547,69 Euro. Auch im Jahresabschluss 2014 waren einige Eröffnungsbilanzkorrekturen erforderlich. Diese sind als Anlage 6 zum Jahresabschluss sowie als Anlage 2 zu diesem Prüfungsbericht dargestellt. Es handelt es sich im Wesentlichen um erforderliche Korrekturen der Eröffnungsbilanz bei folgenden Bilanzpositionen (saldierte Veränderungen): Seite 15 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 • 1.2.1.1 – Grünflächen: -0,20 Mio. Euro sowie 1.2.1.2 – Ackerland: - 0,17 Mio. Euro Hierbei handelt es sich um Grundstücke bzw. Grundstücksteile, welche seit der Eröffnungsbilanz irrtümlich sowohl bei der Stadt Krefeld als auch bei der Stadtentwässerung bilanziert wurden, was jedoch erst bei einem nachträglichen Abgleich (bei der Übernahme durch die Stadt) aufgefallen ist. Da die Grundstücke jedoch korrekterweise bei der Stadtentwässerung (nunmehr Eigenbetrieb Stadtentwässerung Krefeld) zuzuordnen sind, waren diese in der städtischen Bilanzposition auszubuchen (ebenfalls in den Bilanzpositionen 1.2.1.3 und 1.2.1.4, allerdings mit deutlich geringerem Umfang). • 1.2.2.3 – Wohnbauten: - 0,1 Mio. Euro Für die Grundstücke Gerberstraße 53 und 55 mit Wohnbauten wurden fehlerhafte Doppelbilanzierungen aus dem Jahr 2011 korrigiert. • 1.3.5.4 – Sonstige Ausleihungen – Darlehen FB 21: - 0,92 Mio. Euro Im Rahmen der Eröffnungsbilanz wurden zur Berechnung des Barwertes zu kurze Laufzeiten zu Grunde gelegt. Da hiervon auch die damit verbundene Berechnung des Barwertes verbunden war, wurde der Bestand an sonstigen Ausleihungen zu hoch ausgewiesen. • 2.2.3 – Sonstige Vermögensgegenstände – Übergeleitetes Personal Hafen: + 1,51 Mio. Euro In der Eröffnungsbilanz der Stadt Krefeld zum 01.01.2008 wurde es versäumt, gegenüber der Hafen GmbH & Co. KG eine Forderung für den vollständigen Erstattungsanspruch für die Pensions- und Beihilfeleistungen der zum Hafen abgestellten Beamten zu buchen. Dies wurde nun als Korrektur im Zuge des Jahresabschlusses 2014 nachgeholt. Die vorgenommenen Eröffnungsbilanzkorrekturen wurden im Rahmen der Prüfung der jeweiligen Bilanzkorrekturen einer gesonderten Prüfung unterzogen (siehe Ziffer 3.3 dieses Berichtes). Dabei wurde neben der Plausibilität der vorgenommenen Korrekturen auch die korrekte Verbuchung kontrolliert. Bei der Prüfung ergaben sich keine Beanstandungen. Insgesamt führen die im Rahmen des Jahresabschlusses 2014 gebuchten Korrekturen der Eröffnungsbilanz saldiert zu einer leichten Erhöhung der Allgemeinen Rücklage um 68.989,65 Euro. Die saldierte Gesamtsumme der Eigenkapitalverbesserungen aufgrund von Eröffnungsbilanzkorrekturen seit 2008 beträgt somit aktuell 73.146.537,34 Euro. Seite 16 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 3. Konkrete Prüfungshandlungen zum Jahresabschluss 2014 Die Prüfung erfolgte unter den in Ziffer 2 dieses Berichtes dargestellten Rahmenbedingungen. Der Schwerpunkt der Prüfung lag – wie auch im Jahresabschluss der Verwaltung – auf der kommunalen Bilanz. 3.1 Prüfung der Gesamtergebnisrechnung Die Gesamtergebnisrechnung beinhaltet die Aufwendungen und Erträge des abgelaufenen Haushaltsjahres und entspricht der kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Auch in der Ergebnisrechnung einer Kommune wird eine Unterscheidung zwischen ordentlichen und außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen vorgenommen. In der Ergebnisrechnung sind nach § 38 (1) GemHVO NRW die Jahresbeträge für die in § 2 (1) GemHVO NRW festgelegten Ertrags- und Aufwandsarten getrennt voneinander nachzuweisen. Dabei dürfen Aufwendungen und Erträge grundsätzlich nicht miteinander verrechnet werden (Bruttoprinzip). Erträge und Aufwendungen sind in ihrer Höhe in dem Haushaltsjahr abzurechnen, dem sie wirtschaftlich zuzuordnen sind, um das tatsächliche Ressourcenaufkommen bzw. den tatsächlichen Ressourcenverbrauch der Stadt in einem Haushaltsjahr abzubilden (Periodisierungsprinzip). Gemäß § 38 (2) GemHVO NRW sind in der Ergebnisrechnung den nachzuweisenden IstErgebnissen die Ergebnisse der Rechnung des Vorjahres und die fortgeschriebenen Planansätze des Haushaltsjahres voranzustellen; ferner ist ein Plan-/Ist-Vergleich anzufügen, der die aus dem Vorjahr übertragenen Ermächtigungen gesondert auszuweisen hat. Das Jahresergebnis wird entweder als Jahresüberschuss (Erträge höher als Aufwendungen) oder als Jahresfehlbetrag (Aufwendungen höher als Erträge) in die gemeindliche Bilanz übernommen. Die Gesamtergebnisrechnung des Jahres 2014 ist auf Seite 5 des Jahresabschlusses 2014 der Verwaltung abgebildet; sie stellt sich zusammengefasst wie folgt dar (vgl. Seite 67 des Jahresabschlusses; gegenüber der Gesamtdarstellung in Euro ergeben sich geringfügige Rundungsdifferenzen): Seite 17 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 Gesamtergebnisrechnung Bezeichnung Ordentliche Erträge Ordentliche Aufwendungen Ordentliches Ergebnis Finanzerträge Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen Finanzergebnis Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit außerordentliches Ergebnis Jahresergebnis Ergebnis 2013 (Mio. Euro) 647,787 -702,470 -54,683 29,313 Fortgeschriebener Ansatz 2014 (Mio. Euro) 691,105 -706,234 -15,129 33,496 -11,804 Ist-Ergebnis 2014 (Mio. Euro) 669,141 -744,176 -75,035 18,099 Verbesserung/ Verschlechterung Ist/Ansatz (Mio. Euro) -21,964 -37,942 -59,906 -15,397 -17,945 -9,942 +8,003 17,509 15,551 8,157 -7,394 -37,174 0,422 -66,878 -67,300 0 -37,174 0 0,422 0 -66,878 0 -67,300 Der Jahresfehlbetrag hat sich von rd. 37,2 Mio. Euro in 2013 um rd. 29,7 Mio. Euro auf rd. 66,9 Mio. Euro in 2014 erhöht. Im Vergleich zum fortgeschriebenen Ansatz ergibt sich eine Verschlechterung von rd. 67,3 Mio. Euro. Die wesentlichen Veränderungen bei den einzelnen Ertrags- und Aufwandspositionen sind auf den Seiten 67 bis 75 des Jahresabschlusses unter den Ziffern 8 und 9 des Lageberichtes zutreffend dargestellt. Hauptursachen für die Verschlechterung waren die bereits genannten Ertragsausfälle bei der Gewerbesteuer (Differenz zwischen fortgeschriebenem Ansatz und Ist 2014 = - 44,463 Mio. Euro), die Mehraufwendungen bei den Hilfen zur Erziehung (10,818 Mio. Euro) sowie bei den Personal- und Versorgungsaufwendungen (23,596 Mio. Euro). Hinzu kommen Verfehlungen der Konsolidierungsziele aus dem Haushaltssicherungskonzept. Diese Haushaltsverschlechterungen konnten nur teilweise, z. B. durch Wenigeraufwendungen bei den Sach- und Dienstleistungen (9,66 Mio. Euro, im Wesentlichen bei Gebäudeunterhaltung und Kostenerstattungen), der Gewerbesteuerumlage (5,219 Mio. Euro) oder im Finanzergebnis (bei den Zinsaufwendungen von 8,003 Mio. Euro) kompensiert werden. Die Verrechnung des im Jahresabschluss 2013 unter Verlustvortrag ausgewiesenen Fehlbetrags aus 2012 von rund 24,9 Mio. Euro wurde im Jahresabschluss 2014 gegen die Allgemeine Rücklage vorgenommen. Die Feststellung des Jahresabschlusses 2013 erfolgte am 29.09.2015. Die hieraus resultierende Verrechnung des Jahresfehlbetrags 2013 von rund 37,2 Mio. Euro wurde ebenfalls im Jahresabschluss 2014 gegen die Allgemeine Rücklage vorgenommen. Die Verrechnung des Jahresfehlbetrages 2014 mit der Allgemeinen Rücklage wird nach entsprechender Beschlussfassung voraussichtlich im Rahmen des Jahresabschlusses 2016 erfolgen. Bei der Plausibilitätsprüfung der Ergebnisrechnung haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass gebuchte Erträge zu einer fehlerhaften Gesamtergebnisrechnung geführt haben. Es wurde geprüft, ob die Buchungen durch Belege dokumentiert sind und ob die vorliegenden Belege und Rechnungen nachvollziehbar sind. Bei der Prüfung haben sich keine Erkenntnisse ergeben, dass die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) nicht eingehalten wurden. Seite 18 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 Diese Belegprüfung ist ein Teil der laufenden Prüfung der Vorgänge der Finanzbuchhaltung zur Vorbereitung der Prüfung des Jahresabschlusses gemäß § 103 (1) Ziffer 4 GO NRW in Verbindung mit Ziffer 3 der Dienstanweisung für den Fachbereich Rechnungsprüfung der Stadt Krefeld und umfasst u.a. die Prüfung von Kontierungsbelegen auf Vereinbarkeit mit den GoB, der Rechnungsprüfungsordnung und einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung. Es wurden einige hundert ausgewählte Belege – insbesondere bei konsumtiven Bauabrechnungen – geprüft. Weitere Belegprüfungen sind im Zusammenhang mit der Prüfung der Bilanzpositionen im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2014 erfolgt. Soweit Korrekturen erforderlich waren, wurden diese seitens der Verwaltung kurzfristig umgesetzt. Die Belegprüfung liefert zum Teil Hinweise für weitergehende Prüfungen. 3.2 Prüfung der Gesamtfinanzrechnung Die Finanzrechnung enthält nach § 39 GemHVO NRW die im Haushaltsjahr eingegangenen Einzahlungen sowie die geleisteten Auszahlungen. Sie informiert damit über die Finanzmittelherkunft und über die Finanzmittelverwendung. Eine Verrechnung von Ausmit Einzahlungen ist grundsätzlich unzulässig. Die Zahlungen aus der Aufnahme und der Tilgung von Krediten zur Liquiditätssicherung sind in der Finanzrechnung gesondert auszuweisen. Bei der Berechnung des aktuellen Standes der Liquiditätskredite sind vorhandene Bestände aus Vorjahren zu berücksichtigen. Der auf SAP basierende DZ-Kommunalmaster hat für eine statistische Mitbuchung der Finanzrechnung (Zeilen 1 – 17) die zahlungsrelevanten Sachkonten der Ergebnisrechnung mit den Finanzpositionen der Finanzrechnung über eine Ableitungstabelle verknüpft. Nichtzahlungsrelevante Buchungen wie z.B. bilanzielle Abschreibungen werden über gesonderte Sachkonten vorgenommen. Die Gesamtfinanzrechnung des Jahres 2014 ist auf Seite 7 des Jahresabschlusses 2014 der Verwaltung abgebildet (vgl. auch Seite 66 des Jahresabschlusses; gegenüber der Gesamtdarstellung in Euro ergeben sich geringfügige Rundungsdifferenzen): Gesamtfinanzrechnung Bezeichnung Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit Saldo aus lfd. Verw.tätigkeit Einzahlungen aus Investitionstätigkeit Auszahlungen aus Investitionstätigkeit Saldo aus Investitionstätigkeit Finanzmittelüberschuss/ -fehlbetrag Ergebnis 2013 (Mio. Euro) Fortgeschriebener Ansatz 2014 (Mio. Euro) Ist-Ergebnis 2014 (Mio. Euro) Verbesserung/ Verschlechterung Ist/Ansatz (Mio. Euro) 621,350 673,167 641,106 -32,061 -614,176 -625,569 -625,321 +0,249 7,174 47,598 15,785 -31,813 25,950 36,633 35,287 -1,346 -42,143 -60,754 -42,353 +18,401 -16,193 -24,121 -7,066 +17,055 -9,019 23,477 8,719 -14,758 Seite 19 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 Gesamtfinanzrechnung Bezeichnung Saldo aus Finanzierungstätigkeit Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln Ergebnis 2013 (Mio. Euro) Fortgeschriebener Ansatz 2014 (Mio. Euro) Ist-Ergebnis 2014 (Mio. Euro) Verbesserung/ Verschlechterung Ist/Ansatz (Mio. Euro) 11,213 0,677 1,007 +0,330 2,194 24,154 9,726 -14,428 2014 ergibt sich weiterhin ein positiver Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit (rd. 15,8 Mio. Euro gegenüber rd. 7,2 Mio. Euro im Jahr 2013). Demnach ist der Finanzmittelzufluss im konsumtiven Bereich höher als der Finanzmittelabfluss. Gegenüber der Planung (fortgeschriebener Ansatz) für das Jahr 2014 ergibt sich jedoch eine Abweichung von saldiert rd. – 31,8 Mio. Euro, was zu einem Großteil auf deutlich weniger Einzahlungen im Bereich der Steuern und ähnlichen Abgaben (saldiert rd. – 37,6 Mio. Euro), insbesondere aufgrund der Entwicklung im Bereich der Gewerbesteuern (- 41,9 Mio. Euro), zurückzuführen ist. Der Saldo aus Investitionstätigkeit beträgt rd. -7,1 Mio. Euro. Der Saldo zum Vorjahr (rd. -16,2 Mio. Euro) wurde deutlich, um rd. 9,1 Mio. Euro verringert, obwohl die Höhe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit in den Jahren 2013 und 2014 mit rd. 42 Mio. Euro nahezu identisch war. Zum fortgeschriebenen Ansatz 2014 ergibt sich eine Abweichung des Saldos aus Investitionstätigkeit von 17,1 Mio. Euro. Ursächlich ist hier insbesondere, dass 18,4 Mio. Euro weniger investive Auszahlungen in 2014 geleistet wurden. Dabei handelt sich besonders um Investitionsmaßnahmen, bei denen es im Vergleich zur ursprünglichen Maßnahmenplanung, zeitliche Verzögerungen gab. Mangels bekanntgemachter Haushaltssatzung lagen keine offiziellen Auszahlungsermächtigungen vor, so dass keine Ermächtigungsübertragungen nach 2014 erfolgen konnten. Saldiert man den (positiven) Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit mit dem (negativen) Saldo aus Investitionstätigkeit, ergibt sich ein Finanzmittelüberschuss von rd. 8,7 Mio. Euro, während im Vorjahr noch ein Finanzmittelfehlbetrag von rd. 9,0 Mio. Euro zu verzeichnen war. Durch den positiven Saldo aus Finanzierungstätigkeit (rd. 1,0 Mio. Euro) ergibt sich insgesamt eine Erhöhung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln um rd. 9,7 Mio. Euro (Vorjahr: Erhöhung um rd. 2,1 Mio. Euro). Die Buchungen bzw. die diesbezüglichen Erläuterungen im Jahresabschluss 2014 konnten nachvollzogen werden. Seite 20 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 3.3 Prüfung der Bilanz zum 31.12.2014 Die Gliederung der Aktiv- und der Passivseite der Bilanz ergibt sich detailliert aus § 41 GemHVO NRW. Die Bilanz der Stadt Krefeld entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Die Bilanzwerte werden, ausgehend von den Werten der Eröffnungsbilanz, u. a. unter Beachtung von § 33 (2) und (3) GemHVO NRW fortgeschrieben. Der Anhang zur Bilanz enthält Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzpositionen, die bei Bedarf angepasst werden. Die Bewertungsverfahren für die Bilanzpositionen wurden im Zusammenhang mit der Erstellung der Eröffnungsbilanz festgelegt. Eine Veränderung der Bewertungsmethoden soll nach § 32 (1) Ziffer 5 GemHVO NRW nicht erfolgen (Grundsatz der Stetigkeit). Dem Anhang ist nach § 44 (3) GemHVO NRW ein Anlagenspiegel (§ 45 GemHVO NRW), ein Forderungsspiegel (§ 46 GemHVO NRW) und ein Verbindlichkeitenspiegel (§ 47 GemHVO NRW) beizufügen. Nachfolgend wird die Bilanz der Stadt Krefeld zum Stichtag 31.12.2014 abgebildet (einschließlich der Entwicklung der Bilanzpositionen seit der Eröffnungsbilanz) sowie alle wesentlichen Positionen der Bilanz erläutert, die zum Stichtag einen Ansatz größer als Null hatten. Seite 21 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 Seite 22 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 Aktiva 1 1.1 31.12.2014 Euro 31.12.2013 Euro Passiva 1. 1.1 Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände 2.164.507.260,49 553.690,52 2.213.480.436,58 609.600,49 Sachanlagen Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Grünflächen Ackerland Wald, Forsten Sonstige unbebaute Grundstücke Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Kindertages- und Jugendeinrichtungen Schulen Wohnbauten Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude Infrastrukturvermögen Grund und Boden des Infrastrukturvermögens Brücken und Tunnel Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens Bauten auf fremdem Grund und Boden Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge Betriebs- und Geschäftsausstattung Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 1.499.784.516,52 1.516.735.949,71 106.423.336,12 13.208.875,78 14.848.226,67 55.655.761,46 108.046.833,83 13.154.299,26 14.820.755,67 57.153.626,22 51.631.426,85 311.360.356,29 12.190.558,96 145.139.683,74 40.934.982,89 317.603.067,19 12.204.825,19 158.545.414,51 191.515.129,50 36.033.898,25 0,00 0,00 405.492.624,24 5.432.120,65 57.846,45 74.484.575,09 9.762.729,19 25.023.965,42 41.523.401,86 191.501.236,50 36.695.085,21 0,00 0,00 416.386.239,00 5.532.162,89 19.288,35 74.267.476,23 9.140.973,05 24.986.763,96 35.742.919,76 Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen Beteiligungen Sondervermögen Wertpapiere des Anlagevermögens Ausleihungen an verbundenen Unternehmen an Beteiligungen an Sondervermögen Sonstige Ausleihungen 664.169.053,45 610.425.513,00 17.326.435,49 14.901.000,00 3.986.116,20 696.134.886,38 610.425.513,00 47.148.585,49 14.901.000,00 3.986.117,20 4.268.187,57 7.009.772,00 0,00 6.252.029,19 5.133.970,26 7.009.772,00 0,00 7.529.928,43 2. 2.1 2.1.1 2.1.2 Umlaufvermögen Vorräte Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren Geleistete Anzahlungen 62.003.446,23 685.607,64 685.607,64 0,00 60.509.392,56 669.839,96 669.839,96 0,00 2.2 2.2.1 43.707.327,97 50.743.470,21 2.984.923,83 269.469,37 12.647.733,83 455.970,12 8.172.473,34 3.198.840,34 257.697,70 15.646.080,84 300.922,38 10.256.109,55 2.2.3 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen Gebühren Beiträge Steuern Forderungen aus Transferleistungen Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen Privatrechtliche Forderungen gegenüber dem privaten Bereich gegenüber dem öffentlichen Bereich gegen verbundene Unternehmen gegen Beteiligungen gegen Sondervermögen Sonstige Vermögensgegenstände 3.875.769,89 595.424,31 2.820.133,30 178.882,32 567,24 11.705.980,42 3.204.198,93 620.604,68 9.192.132,27 74.164,27 0,00 7.992.719,25 2.3 2.4 Wertpapiere des Umlaufvermögens Liquide Mittel 0,00 17.610.510,62 0,00 9.096.082,39 3. Aktive Rechnungsabgrenzung 9.852.246,44 14.780.906,56 2.236.362.953,16 2.288.770.735,70 1.2 1.2.1 1.2.1.1 1.2.1.2 1.2.1.3 1.2.1.4 1.2.2 1.2.2.1 1.2.2.2 1.2.2.3 1.2.2.4 1.2.3 1.2.3.1 1.2.3.2 1.2.3.3 1.2.3.4 1.2.3.5 1.2.3.6 1.2.4 1.2.5 1.2.6 1.2.7 1.2.8 1.3 1.3.1 1.3.2 1.3.3 1.3.4 1.3.5 1.3.5.1 1.3.5.2 1.3.5.3 1.3.5.4 2.2.1.1 2.2.1.2 2.2.1.3 2.2.1.4 2.2.1.5 2.2.2 2.2.2.1 2.2.2.2 2.2.2.3 2.2.2.4 2.2.2.5 Seite 23 31.12.2014 Euro 31.12.2013 Euro 506.120.411,65 572.998.429,70 602.158.591,10 664.204.845,74 1.2 1.3 1.4 1.5 Eigenkapital Allgemeine Rücklage (davon zweckgebundene Deckungsrücklage: 0,00 Euro; im Vorjahr 0,00 Euro) Sonderrücklagen Ausgleichsrücklage Verlustvortrag Jahresfehlbetrag 0,00 0,00 0,00 -66.878.018,05 0,00 0,00 -24.871.546,71 -37.174.707,93 2. 2.1 2.2 2.3 2.4 Sonderposten für Zuwendungen für Beiträge für den Gebührenausgleich Sonstige Sonderposten 498.355.850,33 385.521.249,49 91.968.526,69 11.127.066,78 9.739.007,37 492.920.996,68 375.465.472,73 94.194.986,69 13.754.066,78 9.506.470,48 3. 3.1 3.2 3.3 3.4 Rückstellungen Pensionsrückstellungen Rückstellungen für Deponien und Altlasten Instandhaltungsrückstellungen Sonstige Rückstellungen nach § 36 Abs. 4 und 5 513.908.883,40 478.599.071,12 2.271.386,65 889.096,32 32.149.329,31 479.881.334,45 454.528.056,22 2.303.090,24 1.697.772,92 21.352.415,07 4. 4.1 4.2 Verbindlichkeiten Anleihen Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen von verbundenen Unternehmen von Beteiligungen von Sondervermögen vom öffentlichen Bereich von Kreditinstituten 664.847.892,81 0,00 190.295.021,80 0,00 0,00 0,00 113.763.589,34 76.531.432,46 663.316.734,63 0,00 195.243.411,13 0,00 0,00 0,00 102.683.823,38 92.559.587,75 426.550.000,00 420.550.000,00 4.5 4.6 4.7 4.8 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Verbindlichkeiten aus Transferleistungen Sonstige Verbindlichkeiten Erhaltene Anzahlungen 1.756.726,37 4.604.895,21 5.916.334,40 13.448.134,53 22.276.780,50 1.844.807,81 5.981.817,34 5.949.695,00 15.044.040,24 18.702.963,11 5. Passive Rechnungsabgrenzung 53.129.914,97 50.493.078,84 2.236.362.953,16 2.288.770.735,70 4.2.1 4.2.2 4.2.3 4.2.4 4.2.5 4.3 4.4 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 Bilanzposition nach § 41 GemHVO; Beträge in Euro Nr. Bezeichnung Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 Bilanzwert zum 31.12.2008 Bilanzwert zum 31.12.2009 Bilanzwert zum 31.12.2010 Bilanzwert zum 31.12.2011 Bilanzwert zum 31.12.2012 Bilanzwert zum 31.12.2013 Bilanzwert zum 31.12.2014 AKTIVA 1 Anlagevermögen 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 1.2 Sachanlagen 1.2.1 2.209.217.819,11 100.676,39 1.527.636.996,28 2.194.050.999,53 2.183.164.124,84 2.215.619.029,20 2.238.079.771,32 2.221.129.298,49 2.213.480.436,58 2.164.507.260,49 347.638,78 681.519,52 397.842,27 402.142,05 624.579,73 609.600,49 553.690,52 1.512.049.921,46 1.493.668.403,11 1.524.047.144,81 1.539.554.391,86 1.523.543.049,64 1.516.735.949,71 1.499.784.516,52 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.2.1.1 Grünflächen 91.086.687,81 90.992.386,35 92.589.363,95 97.180.870,75 108.155.604,04 107.904.858,93 108.046.833,83 106.423.336,12 1.2.1.2 Ackerland 12.470.606,00 12.271.477,50 12.271.477,50 12.374.470,10 13.255.604,10 13.323.518,76 13.154.299,26 13.208.875,78 1.2.1.3 Wald, Forsten 14.585.636,99 14.587.926,99 14.587.676,99 14.596.795,54 14.724.109,54 14.725.658,17 14.820.755,67 14.848.226,67 1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 61.261.581,41 61.772.210,99 60.325.979,68 63.359.473,79 61.742.586,56 60.679.652,92 57.153.626,22 55.655.761,46 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen 33.298.626,05 32.970.908,47 33.024.002,47 32.406.575,41 38.040.033,75 37.922.185,15 40.934.982,89 51.631.426,85 1.2.2.2 Schulen 332.722.626,31 329.344.521,96 323.735.666,52 322.498.393,22 332.933.588,36 327.127.283,56 317.603.067,19 311.360.356,29 1.2.2.3 Wohnbauten 8.236.333,41 8.111.788,34 6.486.929,55 11.367.289,26 13.125.057,31 12.161.418,43 12.204.825,19 12.190.558,96 1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude, Infrastrukturvermögen 164.269.190,67 173.569.935,31 168.694.262,10 162.837.334,99 169.679.223,98 163.898.252,10 158.545.414,51 145.139.683,74 Seite 24 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 Bilanzposition nach § 41 GemHVO; Beträge in Euro Nr. 1.2.3 Bezeichnung Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 Bilanzwert zum 31.12.2008 Bilanzwert zum 31.12.2009 Bilanzwert zum 31.12.2010 Bilanzwert zum 31.12.2011 Bilanzwert zum 31.12.2012 Bilanzwert zum 31.12.2013 Bilanzwert zum 31.12.2014 Infrastrukturvermögen 1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 166.106.499,00 166.057.835,52 166.039.880,89 191.024.754,01 191.060.475,22 191.423.809,96 191.501.236,50 191.515.129,50 1.2.3.2 Brücken und Tunnel 41.341.309,84 39.303.726,07 39.332.519,12 38.797.722,48 38.017.459,12 37.356.272,16 36.695.085,21 36.033.898,25 1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen 473.183.252,76 461.605.078,17 451.441.066,59 442.066.568,75 437.417.089,85 426.236.118,56 416.386.239,00 405.492.624,24 1.2.3.6 Sonstigen Bauten des Infrastrukturvermögens 0,00 1.374.874,32 5.564.732,42 5.775.798,10 5.686.039,55 5.632.205,14 5.532.162,89 5.432.120,65 1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden 0,00 0,00 0,00 21.634,23 20.852,27 20.070,31 19.288,35 57.846,45 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 70.625.910,50 70.627.155,29 70.755.790,36 74.827.115,11 74.954.842,77 74.802.945,81 74.267.476,23 74.484.575,09 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 8.738.302,83 8.236.016,73 7.700.271,41 7.494.061,47 8.575.493,60 8.844.287,48 9.140.973,05 9.762.729,19 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 28.256.015,21 27.509.744,34 26.996.923,24 26.485.797,75 25.412.206,82 25.590.117,61 24.986.763,96 25.023.965,42 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen in Bau 21.454.417,49 13.714.335,11 14.121.860,32 20.932.489,87 6.754.125,02 15.894.394,59 35.742.919,76 41.523.401,86 Finanzanlagen 681.480.146,44 681.653.439,29 688.814.202,21 691.174.042,12 698.123.237,41 696.961.669,12 696.134.886,38 664.169.053,45 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 638.624.751,00 638.833.263,00 639.123.263,00 610.025.513,00 610.025.513,00 610.025.513,00 610.425.513,00 610.425.513,00 1.3.2 Beteiligungen 11.330.254,00 11.333.484,49 11.333.484,49 47.144.335,49 47.148.585,49 47.148.585,49 47.148.585,49 17.326.435,49 1.3.3 Sondervermögen 19.823.640,19 20.759.511,87 20.681.085,97 14.901.000,00 14.901.000,00 14.901.000,00 14.901.000,00 14.901.000,00 1.3 Seite 25 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 Bilanzposition nach § 41 GemHVO; Beträge in Euro Nr. Bezeichnung 1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 1.3.5 Ausleihungen Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 Bilanzwert zum 31.12.2008 Bilanzwert zum 31.12.2009 Bilanzwert zum 31.12.2010 Bilanzwert zum 31.12.2011 3.698.274,44 3.698.274,44 3.713.274,44 3.986.117,20 3.986.117,20 0,00 0,00 7.752.004,88 0,00 0,00 637.955,59 0,00 0,00 7.516.494,26 0,00 0,00 0,00 Bilanzwert zum 31.12.2012 3.986.117,20 Bilanzwert zum 31.12.2013 Bilanzwert zum 31.12.2014 3.986.117,20 3.986.116,20 5.946.911,76 5.133.970,26 4.268.187,57 7.269.278,51 7.009.772,00 7.009.772,00 7.009.772,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.3.5.1 an verbundene Unternehmen 1.3.5.2 an Beteiligungen 1.3.5.3 an Sondervermögen 1.3.5.4 sonstige Ausleihungen 7.365.271,22 7.028.905,49 6.211.089,43 7.600.582,17 14.792.743,21 7.943.769,67 7.529.928,43 6.252.029,19 Umlaufvermögen 53.989.351,35 55.587.689,98 69.686.866,67 45.688.325,46 71.696.589,79 61.184.521,92 60.509.392,56 62.003.446,23 Vorräte 1.218.485,40 1.218.485,40 1.218.485,40 1.310.151,81 973.151,81 973.151,81 669.839,96 685.607,64 2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 1.218.485,40 1.218.485,40 1.218.485,40 1.310.151,81 973.151,81 973.151,81 669.839,96 685.607,64 2.1.2 Geleistete Anzahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 44.504.575,88 47.639.949,15 56.789.581,04 38.975.974,80 58.379.749,69 52.974.152,33 50.743.470,21 43.707.327,97 3.290.206,42 5.627.341,63 6.748.480,82 5.059.148,26 5.023.124,78 3.336.221,51 3.198.840,34 2.984.923,83 2 2.1 2.2 2.2.1 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen 2.2.1.1 Gebühren 2.2.1.2 Beiträge 243.904,05 197.187,08 201.657,25 175.972,73 173.560,29 359.148,58 257.697,70 269.469,37 2.2.1.3 Steuern 13.776.743,69 17.244.537,08 25.958.534,16 14.761.175,87 21.268.714,29 19.271.603,54 15.646.080,84 12.647.733,83 2.2.1.4 Forderungen aus Transferleistungen 1.942.235,16 702.596,63 657.525,39 731.078,02 790.431,03 656.850,63 300.922,38 455.970,12 Seite 26 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 Bilanzposition nach § 41 GemHVO; Beträge in Euro Nr. Bezeichnung 2.2.1.5 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen 2.2.2 Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 Bilanzwert zum 31.12.2008 Bilanzwert zum 31.12.2009 Bilanzwert zum 31.12.2010 Bilanzwert zum 31.12.2011 9.790.556,92 9.263.376,48 5.952.471,80 7.606.070,25 11.629.877,03 5.557.859,78 4.887.349,90 3.890.203,44 3.021.767,81 4.980.899,38 204.583,02 286.542,71 345.145,21 243.067,85 7.391.549,30 7.213.474,15 10.032.778,02 Bilanzwert zum 31.12.2012 11.342.915,73 Bilanzwert zum 31.12.2013 Bilanzwert zum 31.12.2014 10.256.109,55 8.172.473,34 4.995.921,23 3.204.198,93 3.875.769,89 210.122,70 638.144,41 620.604,68 595.424,31 1.692.887,01 6.029.870,19 5.827.194,46 9.192.132,27 2.820.133,30 Privatrechtliche Forderungen 2.2.2.1 gegenüber dem privaten Bereich 2.2.2.2 gegenüber dem öffentlichen Bereich 2.2.2.3 gegen verbundene Unternehmen 2.2.2.4 gegen Beteiligungen 560.281,12 341.387,66 312.972,43 2.862.802,78 74.937,84 37.919,13 74.164,27 178.882,32 2.2.2.5 gegen Sondervermögen 578.364,00 48.549,58 164.503,98 310.090,33 37.665,20 9,67 0,00 567,24 1.168.292,42 1.827.606,25 2.525.308,54 2.511.913,89 8.160.546,96 6.508.223,44 7.992.719,25 11.705.980,42 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 2.4 Liquide Mittel 8.266.290,07 6.729.255,43 11.678.800,23 5.402.198,85 12.343.688,29 7.237.217,78 9.096.082,39 17.610.510,62 Aktive Rechnungsabgrenzung 11.897.912,18 12.062.837,47 13.087.350,45 13.179.877,22 14.217.088,77 13.842.818,29 14.780.906,56 9.852.246,44 2.275.105.082,64 2.261.701.526,98 2.265.938.341,96 2.274.487.231,88 2.323.993.449,88 2.296.156.638,70 2.288.770.735,70 2.236.362.953,16 3 Bilanzsumme Aktiva Seite 27 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 Bilanzposition nach § 41 GemHVO; Beträge in Euro Nr. Bezeichnung Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 Bilanzwert zum 31.12.2008 Bilanzwert zum 31.12.2009 Bilanzwert zum 31.12.2010 Bilanzwert zum 31.12.2011 Bilanzwert Zum 31.12.2012 Bilanzwert zum 31.12.2013 Bilanzwert zum 31.12.2014 PASSIVA 1 Eigenkapital 787.741.360,28 776.002.201,68 702.237.809,17 667.643.713,53 661.752.189,06 639.779.488,02 602.158.591,10 506.120.411,65 Allgemeine Rücklage 678.495.517,28 678.495.517,28 678.495.517,28 717.848.343,40 698.628.943,82 664.651.034,73 664.204.845,74 572.998.429,70 davon zweckgebundene Deckungsrücklage 0,00 1.513.155,31 1.237.455,59 0,00 3.043.842,10 3.217.470,11 0,00 0,00 1.2 Sonderrücklage 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.3 Ausgleichsrücklage 109.245.843,00 109.245.843,00 97.506.684,40 23.742.291,89 0,00 0,00 0,00 0,00 1.4 Verlustvortrag 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -24.871.546,71 0,00 1.4 Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 0,00 -11.739.158,60 -73.764.392,51 -73.946.921,76 -36.876.754,76 -24.871.546,71 -37.174.707,93 -66.878.018,05 Sonderposten 480.375.283,93 473.269.171,83 468.782.732,21 474.270.932,22 497.537.279,67 489.050.762,27 492.920.996,68 498.355.850,33 2.1 für Zuwendungen 349.505.526,95 347.216.399,58 348.317.878,45 357.276.129,02 382.046.297,41 372.230.834,96 375.465.472,73 385.521.249,49 2.2 für Beiträge 110.129.813,09 107.005.615,14 104.342.911,27 101.584.074,19 98.294.647,51 96.647.511,58 94.194.986,69 91.968.526,69 2.3 für den Gebührenausgleich 12.952.118,78 11.442.498,78 8.549.368,78 7.054.038,78 8.045.618,78 11.185.718,78 13.754.066,78 11.127.066,78 2.4 Sonstige Sonderposten 7.787.825,11 7.604.658,33 7.572.573,71 8.376.690,23 9.150.715,97 8.986.696,95 9.506.470,48 9.739.007,37 Rückstellungen 430.585.287,79 438.450.504,02 437.708.027,75 448.917.480,23 463.026.845,46 465.818.674,03 479.881.334,45 513.908.883,40 3.1 Pensionsrückstellungen 392.199.788,79 403.762.679,40 410.490.089,71 418.573.482,23 438.014.949,62 446.821.606,41 454.528.056,22 478.599.071,12 3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten 3.474.165,00 3.474.165,00 3.474.165,00 2.957.876,00 2.949.516,06 2.414.004,55 2.303.090,24 2.271.386,65 1.1 2 3 Seite 28 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 Bilanzposition nach § 41 GemHVO; Beträge in Euro Nr. Bezeichnung Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 Bilanzwert zum 31.12.2008 Bilanzwert zum 31.12.2009 Bilanzwert zum 31.12.2010 Bilanzwert zum 31.12.2011 Bilanzwert Zum 31.12.2012 Bilanzwert zum 31.12.2013 Bilanzwert zum 31.12.2014 3.3 Instandhaltungsrückstellungen 16.500.000,00 13.639.758,53 7.913.749,95 4.537.302,61 3.403.313,02 486.687,72 1.697.772,92 889.096,32 3.4 Sonstige Rückstellungen nach § 36 Abs. 4 und Abs. 5 18.411.334,00 17.573.901,09 15.830.023,09 22.848.819,39 18.659.066,76 16.096.375,35 21.352.415,07 32.149.329,31 Verbindlichkeiten 535.245.665,92 531.394.645,46 614.297.717,75 640.869.306,50 653.927.263,81 651.226.152,53 663.316.734,63 664.847.892,81 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4 4.1 Anleihen 4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 216.404.810,28 201.742.215,05 207.372.524,51 196.931.216,79 193.167.252,71 190.399.538,68 195.243.411,13 190.295.021,80 4.2.1 von verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4.2.2 von Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4.2.3 von Sondervermögen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4.2.4 vom öffentlichen Bereich 767.679,71 116.127.591,44 106.287.271,59 98.100.100,90 98.346.881,71 94.865.722,84 102.683.823,38 113.763.589,34 4.2.5 vom privaten Kreditmarkt 215.637.130,57 85.614.623,61 101.085.252,92 98.831.115,89 94.820.371,00 95.533.815,84 92.559.587,75 76.531.432,46 4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 283.520.000,00 289.582.205,57 368.600.000,00 402.100.000,00 420.450.000,00 414.100.000,00 420.550.000,00 426.550.000,00 4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 2.683.011,65 2.426.029,73 2.297.784,92 4.062.251,23 1.825.212,43 1.798.759,66 1.844.807,81 1.756.726,37 4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung 713.568,88 214.357,14 1.213,80 0,00 4.955.756,83 4.404.523,27 5.981.817,34 4.604.895,21 4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 7.897.831,90 7.800.156,47 7.582.549,37 7.364.275,00 6.384.011,24 6.137.224,43 5.949.695,00 5.916.334,40 4.7 Sonstige Verbindlichkeiten 24.026.443,21 29.629.681,50 28.443.645,15 30.411.563,48 27.145.030,60 34.386.106,49 15.044.040,24 13.448.134,53 4.8 Erhaltene Anzahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 18.702.963,11 22.276.780,50 Seite 29 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 Bilanzposition nach § 41 GemHVO; Beträge in Euro Nr. 5 Bezeichnung Passive Rechnungsabgrenzung Bilanzsumme Passiva Bilanzwert zum 31.12.2008 Bilanzwert zum 31.12.2009 Bilanzwert zum 31.12.2010 Bilanzwert zum 31.12.2011 Bilanzwert Zum 31.12.2012 Bilanzwert zum 31.12.2013 Bilanzwert zum 31.12.2014 41.157.484,72 42.585.003,99 42.912.055,08 42.785.799,40 47.749.871,88 50.281.561,85 50.493.078,84 53.129.914,97 2.275.105.082,64 2.261.701.526,98 2.265.938.341,96 2.274.487.231,88 2.323.993.449,88 2.296.156.638,70 2.288.770.735,70 2.236.362.953,16 Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 Seite 30 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 3.3.1 Prüfung der Aktiva 1. Anlagevermögen 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände Stichtag 31.12.2013 31.12.2014 Veränderung Bilanzwert in Euro 609.600,49 553.690,52 -55.909,97 Bei immateriellen Vermögensgegenständen handelt es sich u. a. um Datenverarbeitungsprogramme sowie Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und Lizenzen (Software), die für den Betrieb von Computern benötigt werden. Im Jahre 2014 wurden insgesamt 8 Anlagegüter mit einem Anschaffungswert von rd. 38 T Euro aktiviert. Dem stehen Abgänge mit einem Wert von rd. 22 T Euro sowie planmäßigen Abschreibungen von rd. 93 T Euro gegenüber. Der bisherige Festwert Software wurde zum Jahresende aufgelöst. Die Anlagenzugänge wurden stichprobenartig überprüft. Alle geprüften Anlagegüter wurden ordnungsgemäß inventarisiert sowie verbucht und waren vor Ort vorhanden. Der Bilanzansatz zum 31.12.2014 konnte aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus der Buchführungssoftware DZ-Kommunalmaster hergeleitet werden. Die Bilanzposition umfasst folgende Unterkonten: Nummer 01110000 Bezeichnung Immaterielle Vermögensgegenstände 1.2 Sachanlagen Stichtag 31.12.2013 31.12.2014 Veränderung Bilanzwert in Euro 1.516.735.949,71 1.499.784.516,52 -16.951.433,19 Die Veränderung wird in den nachstehenden Unterpositionen erläutert. 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.2.1.0 Allgemeine Erläuterungen Auf unbebauten Grundstücken befinden sich nach der Definition in § 72 Bewertungsgesetz keine benutzbaren Gebäude. Aufbauten können jedoch vorhanden sein. GrundSeite 31 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 stücksgleiche Rechte stellen dingliche Rechte dar, die wie Grundstücke behandelt werden; sie erhalten ein eigenes Grundbuchblatt und können belastet werden. In dieser Bilanzposition werden auch Erbbaurechte nachgewiesen. Die Veränderungen werden in den nachstehenden Unterpositionen erläutert. 1.2.1.1 Grünflächen Stichtag 31.12.2013 31.12.2014 Veränderung Bilanzwert in Euro 108.046.833,83 106.423.336,12 -1.623.497,71 Zu den Grünflächen gehören u. a. Park- und Gartenanlagen, Sportflächen und Kleingartendaueranlagen. Auf den Grünflächen können Aufbauten und Betriebsvorrichtungen vorhanden sein, die einem Werteverzehr unterliegen und daher – anders als die Grundstücke selbst – abgeschrieben werden müssen. Bodenwerte und Aufbauten bzw. Betriebsvorrichtungen sind in getrennten Konten nachzuweisen. Die Reduzierung des Bilanzwertes ist u.a. auf folgende Sachverhalte zurückzuführen: • außerplanmäßige Abschreibung und Wertberichtigungen aufgrund der dauerhaften Wertminderung der technischen Einrichtung des Krematoriums (Einstellung des Betriebes aufgrund baulicher Mängel): rd. 1,178 Mio. Euro • Eröffnungsbilanzkorrektur aufgrund Doppelbilanzierung Stadt / Stadtentwässerung (siehe Erläuterung unter Ziffer 2.6): rd. - 0,2 Mio. Euro • Abgang und Wertberichtigung für den Aufbau bzw. die Betriebsvorrichtung der Bezirkssportanlage Bockum (Abriss; der Neubau wurde durch den Verein in Eigenregie finanziert) • Veräußerung von Grundstücken bzw. Umbuchung in das Umlaufvermögen aufgrund Verkaufsabsicht. Diesen Reduzierungen sowie den planmäßigen Abschreibungen standen Zugänge insbesondere im Bereich der Spielplätze (Spielgeräte, Gehölz- und Rasenflächen) auf Spielplätzen (u.a. Braunschweiger Platz, Canisiusplatz) gegenüber. Der Bilanzansatz zum 31.12.2014 konnte aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus der Buchführungssoftware DZ-Kommunalmaster hergeleitet werden. Die Bilanzposition umfasst folgende Unterkonten: Nummer 02110000 02120000 Bezeichnung Grünflächen Aufbauten und Betriebsvorrichtungen auf Grünflächen Seite 32 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 1.2.1.2 Ackerland Stichtag 31.12.2013 31.12.2014 Veränderung Bilanzwert in Euro 13.154.299,26 13.208.875,78 +54.576,52 Das Ackerland besteht aus landwirtschaftlichen oder für den Gartenbau genutzten Flächen der Stadt. Auch auf dem Ackerland können Aufbauten und Betriebsvorrichtungen vorhanden sein, die getrennt von den Bodenwerten nachzuweisen sind. U.a. einem Grundstücksankauf und zwei Umbuchungen aus den Anlagen in Bau (Grundstücke Fischeln Südwest) steht eine Eröffnungsbilanzkorrektur aufgrund Doppelbilanzierung Stadt / Stadtentwässerung (siehe Erläuterung unter Ziffer 2.6) im Volumen von rd. – 170 T Euro gegenüber. Der Bilanzansatz zum 31.12.2014 konnte aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus der Buchführungssoftware DZ-Kommunalmaster hergeleitet werden. Die Bilanzposition umfasst folgende Unterkonten: Nummer 02210000 02220000 Bezeichnung Ackerland Aufbauten und Betriebsvorrichtungen (Ackerland) 1.2.1.3 Wald, Forsten Stichtag 31.12.2013 31.12.2014 Veränderung Bilanzwert in Euro 14.820.755,67 14.848.226,67 +27.471,00 Wald und Forsten sind Waldflächen und sonstige forstwirtschaftliche Flächen. Auch hier wird ein separater Nachweis von Aufbauten und Betriebsvorrichtungen geführt. Auch in dieser Bilanzposition wurde eine Eröffnungsbilanzkorrektur aufgrund Doppelbilanzierung Stadt / Stadtentwässerung (siehe Erläuterung unter Ziffer 2.6) gebucht, Volumen: - 1.389 Euro. Ansonsten waren mehr Zugänge als Abgänge (u.a. Verkauf Grundstück Hochbend in Vorst) zu verzeichnen. Der Bilanzansatz zum 31.12.2014 konnte aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus der Buchführungssoftware DZ-Kommunalmaster hergeleitet werden. Die Bilanzposition umfasst folgende Unterkonten: Nummer 02310000 02320000 Bezeichnung Wald und Forsten Aufbauten und Betriebsvorrichtungen Wald und Forsten Seite 33 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke Stichtag 31.12.2013 31.12.2014 Veränderung Bilanzwert in Euro 57.153.626,22 55.655.761,46 -1.497.864,76 Hier werden unbebaute Grundstücke mit ihren Aufbauten und Betriebsvorrichtungen nachgewiesen, die keiner der vorherigen Bilanzpositionen zugeordnet werden können. Der Rückgang des Bilanzwertes ist im Wesentlichen auf Grundstücksverkäufe (u. a. acht ehemalige Erbbaugrundstücke mit einem Gesamtbuchwert von rd. 0,6 Mio. Euro) und Umbuchungen auf bebaute Grundstücke (weitere sieben Erbbaugrundstücke mit einem Gesamtbuchwert von rd. 0,6 Mio. Euro) zurückzuführen. Hinzu kam auch in dieser Bilanzposition eine Eröffnungsbilanzkorrektur aufgrund Doppelbilanzierung Stadt / Stadtentwässerung (siehe Erläuterung unter Ziffer 2.6) von - 89 T Euro. Dem standen Umbuchungen aus dem Umlaufvermögen aufgrund nicht mehr vorhandener Verkaufsabsichten (Mühlenhof) sowie Grunderwerb gegenüber. Für das ehemalige Gelände des Verwaltungsgebäudes Tannenstraße/Lewerentzstraße (Alte Samtweberei) wurde ein Erinnerungswert von 1,00 Euro verbucht, weil die Stadt rechtmäßiger Grundstückseigentümer geblieben ist (Erbbauvertrag mit der Montag-Stiftung). Wie bereits in den zurückliegenden Prüfungsberichten (zuletzt Bericht Nr. 02/2015 zur Prüfung des Jahresabschlusses 2013) erwähnt, bleibt festzuhalten, dass die Pachteinnahmen für verpachtete Grundstücke in einigen Fällen nicht einmal oder nur knapp die Kosten der durch die Stadt wahrzunehmenden Verkehrssicherungspflicht decken, so dass die Verpachtung für die Stadt unwirtschaftlich ist. Hier besteht mit dem Ablauf der Pachtverträge Handlungsbedarf, dem der zuständige Fachbereich 21 regelmäßig durch Anpassung der Pachtzinsen nachkommt (Rheinufer, Fischereipachten, etc.). Der Bilanzansatz zum 31.12.2014 konnte aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus der Buchführungssoftware DZ-Kommunalmaster hergeleitet werden. Die Bilanzposition umfasst folgende Unterkonten: Nummer 02410000 02420000 Bezeichnung Sonstige unbebaute Grundstücke Aufbauten und Betriebsvorrichtungen sonstige unbebaute Grundstücke Seite 34 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen Stichtag 31.12.2013 31.12.2014 Veränderung Bilanzwert in Euro 40.934.982,89 51.631.426,85 +10.696.443,96 In dieser Bilanzposition werden der Grund und Boden, die aufstehenden Gebäude sowie die Außenanlagen nachgewiesen, die zu Kinder- und Jugendeinrichtungen gehören. Solche Einrichtungen sind beispielsweise Kindertageseinrichtungen, Jugendhäuser, Jugendclubs und Kinderhilfezentren. Bei den Gebäuden wurden Zugänge für 13 Kindertagesstätten gebucht; die größten Zugänge betrafen die Kita’s Gatzenstraße (rd. 1,8 Mio. Euro), Krützboomweg (rd. 1,4 Mio. Euro), Westwall (rd. 0,8 Mio. Euro), Florastraße (rd. 0,7 Mio. Euro) und Remscheider Straße (rd. 0,2 Mio. Euro), teilweise nebst Außenanlagen. Hinzu kamen Umbuchungen aus der Bilanzposition „Anlagen in Bau“ aufgrund fertiggestellter, in den Vorjahren noch in Bau befindlicher Gebäude bzw. Gebäudeteile; u.a. Kita Westwall (rd. 2,0 Mio. Euro), Gatzenstraße (rd. 1,1 Mio. Euro), Florastraße (rd. 1,3 Mio. Euro), Feldstraße (rd. 0,6 Mio. Euro) und Remscheider Straße (rd. 0,6 Mio. Euro). Dem standen u.a. planmäßige Abschreibungen von rd. 1,4 Mio. Euro gegenüber. H3 Bei wesentlichen Erhöhungen des Gebäudewertes aufgrund erheblicher Um- oder Erweiterungsmaßnahmen ist zu prüfen, ob die Nutzungsdauer von Gebäuden oder Gebäudeteilen entsprechend anzupassen ist. Bei den werterhöhenden Maßnahmen fiel auf, dass trotz erhebliche Investitionssummen, die den Wert eines Anlagengutes gegenüber der Eröffnungsbilanz über 100% erhöhte, z.B. Kita Feldstraße von rd. 0,5 Mio. Euro auf rd. 1,1 Mio. Euro, keine Änderung der Nutzungsdauer erfolgte; gleiches gilt für die Kita Westwall, für die in Teilen sogar ein Ersatzneubau erstellt wurde. Gemäß Handreichung des Innenministeriums zum Neuen Kommunalen Finanzmanagement NRW (z.B. 6. Auflage, Seite 2477 zu § 33 GemHVO) müssen bei abnutzbaren Vermögensgegenständen „die durchgeführten Veränderungen, Erweiterungen oder Verbesserungen (…) einen Anlass dafür darstellen, die Nutzungsdauer des betreffenden Vermögensgegenstandes zu verlängern. In solchen Fällen sind die nachträglichen Herstellungskosten zusammen mit dem Restbuchwert auf die Restnutzungsdauern des betreffenden Vermögensgegenstandes zu verteilen. In diesen Fällen ist dann der Abschreibungsplan für den betreffenden Vermögensgegenstandes entsprechend anzupassen und die Veränderungen sind ausreichend zu dokumentieren. Im Rahmen der Prüfung, ob nachträgliche Herstellungskosten bei einem gemeindlichen Vermögensge- Seite 35 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 genstand vorliegen, ist von der Gemeinde insbesondere eine Abgrenzung zwischen Herstellung-und Instandhaltungsmaßnahmen vorzunehmen.“ Eine Anpassung der Restnutzungsdauern ist im Rahmen des Jahresabschlusses 2014 nicht erfolgt und wurde auch nicht ausdrücklich von den Fachbereichen abgefragt. Sowohl die Höhe einer Bewertung als auch die Nutzungsdauer von abnutzbaren Vermögensgegenständen wirken sich durch die vorzunehmenden (bei Verlängerung der Nutzungsdauer zu reduzierenden) Abschreibungen unmittelbar jährlich auf das Jahresergebnis in der Ergebnisrechnung aus. Aus diesem Grund geben die durchgeführten Veränderungen, Erweiterungen oder Verbesserungen von Vermögensgegenständen Anlass zu prüfen, ob die o.g. Voraussetzungen vorliegen und somit die Nutzungsdauer zu verlängern ist. Ist eine Verlängerung der technischen Nutzungsdauer gegeben, ist zwingend auch die Verlängerung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer zu prüfen. Bei den o.g. Vermögensgegenständen fanden Erweiterungen an bestehenden Gebäuden statt, die als Herstellungskosten angenommen werden können. Selbst wenn keine Änderung der Nutzungsdauer erfolgt, hätte dokumentiert werden müssen, aus welchen Gründen eine solche Entscheidung getroffen worden ist. Mit der negativen Entscheidung haben sich die Abschreibungskosten deutlich erhöht, was zu einer Belastung der Ergebnisrechnung führt. H4 Die Bezeichnung der Anlagegüter sollte einer einheitlichen Systematik folgen, um die Prüfung nicht unnötig zu erschweren. Aktuell werden teilweise unterschiedliche Bezeichnungen für dieselben Anlagegüter verwendet, wenn ein Bilanzwert sich aus mehreren Anlagegütern (z.B. Grundstücken, Gebäuden und Aufbauten) zusammensetzt. Dies erschwert die Ermittlung des Gesamtwertes des jeweiligen Anlagegutes. So sind beispielsweise bei der Ermittlung des Bilanzwertes der Kindertagesstätte Gatzenstraße Anlagegüter zu summieren, bei denen mal nur der Name des Flurstücks, mal Straßennahmen und mal zunächst der Zusatz „Kita“ verwendet wird. Hier sollte eine einheitliche Bezeichnung erfolgen. Der Bilanzansatz zum 31.12.2014 konnte aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus der Buchführungssoftware DZ-Kommunalmaster hergeleitet werden. Die Bilanzposition umfasst folgende Unterkonten: Nummer 03110000 03120000 Bezeichnung Grundstücke mit Kinder- und Jugendeinrichtungen Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Kinder- und Jugendeinrichtungen Seite 36 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 1.2.2.2 Schulen Stichtag 31.12.2013 31.12.2014 Veränderung Bilanzwert in Euro 317.603.067,19 311.360.356,29 -6.242.710,90 In dieser Bilanzposition werden im Wesentlichen die Gebäudewerte der Schulen wie auch der jeweilige Grund und Boden nachgewiesen. Die umfangreiche Ausstattung der Schulen wird in der Bilanzposition 1.2.7 „Betriebs- und Geschäftsausstattung“ ausgewiesen. Hauptursache für die Reduzierung des Bilanzwertes sind planmäßige Abschreibungen (rd. 9,8 Mio. Euro). Weitere Abgänge bei dieser Bilanzposition waren • • • • die Turnhalle der Realschule Lewerentzstraße (rd. 0,6 Mio. Euro aufgrund Abriss) das ehemalige Schulgebäude Westwall 200 (Umbau zur Kindertagesstätte, siehe Erläuterung zu Bilanzposition 1.2.2.1) eine Eröffnungsbilanzkorrektur aufgrund Doppelbilanzierung Stadt / Stadtentwässerung (siehe Erläuterung unter Ziffer 2.6) von - 12 T Euro sowohl im Bereich von Grund und Boden als auch Gebäude Umbuchungen in das Umlaufvermögen aufgrund von Verkaufsabsichten (frühere Grundschule Königsberger Straße, frühere Erich-Kästner-Schule Kölner Straße, frühere Jugendverkehrsschule Fischeln). Dem standen Zugänge sowie Umbuchungen aufgrund fertig gestellter Anlagen, die sich im Vorjahr noch im Bau befanden, im Wesentlichen durch den Um- bzw. Neubau der Albert-Schweitzer-Realschule gegenüber. Hinsichtlich der Anpassung der Nutzungsdauer sowie der erforderlichen Vereinheitlichung der Bezeichnung der Anlagegüter eines Objektes wird auf H 3 und H 4 dieses Berichtes (zu Bilanzposition 1.2.2.1) verwiesen. Mittelfristig wird sich der Bilanzansatz weiter verringern, da in zukünftigen Jahren – trotz bspw. der Einrichtung weiterer Gesamtschulen – mit einem eher rückläufigen Bestand an Schulgebäuden zu rechnen ist. Der Bilanzansatz zum 31.12.2014 konnte aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus der Buchführungssoftware DZ-Kommunalmaster hergeleitet werden. Die Bilanzposition umfasst folgende Unterkonten: Nummer 03210000 03220000 Bezeichnung Grundstücke mit Schulen Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen Schulen Seite 37 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 1.2.2.3 Wohnbauten Stichtag 31.12.2013 31.12.2014 Veränderung Bilanzwert in Euro 12.204.825,19 12.190.558,96 -14.266,23 Es werden im Wesentlichen die Gebäudewerte für Mehrfamilienhäuser, Einfamilienhäuser und andere für Wohnzwecke genutzten Gebäude wie auch der Wert für den jeweiligen Grund und Boden ausgewiesen. Im Eigentum der Stadt stehen überwiegend ältere Mehrfamilienhäuser, die zum Teil dem Stiftungsvermögen zuzuordnen sind. Umbuchungen ins Umlaufvermögen wegen Verkaufsabsicht (Grundstücke Elmendonk, Körner Straße, Bruckersche Straße, Wehrstraße) standen Umbuchungen von Grundstücken (Abgänge bei der Bilanzposition 1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke) aufgrund der Aufgabe von Erbbaurechten (Zugänge bei dieser Bilanzposition) gegenüber. Einige Grundstücke wurden durch deren Verkauf direkt wieder in Abgang gestellt. Durch den Verkauf der Gebäude Deutscher Ring 89 und 91 wurden weitere rd. 0,2 Mio. Euro in Abgang gestellt. Hinzu kam auch in dieser Bilanzposition eine Eröffnungsbilanzkorrektur aufgrund Doppelbilanzierung Stadt / Stadtentwässerung (siehe Erläuterung unter Ziffer 2.6) von - 100 T Euro. Der Bilanzansatz zum 31.12.2014 konnte aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus der Buchführungssoftware DZ-Kommunalmaster hergeleitet werden. Die Bilanzposition umfasst folgende Unterkonten: Nummer 03310000 03320000 Bezeichnung Grundstücke mit Wohnbauten Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen Wohnbauten 1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude Stichtag 31.12.2013 31.12.2014 Veränderung Bilanzwert in Euro 158.545.414,51 145.139.683,74 -13.405.730,77 Dieser Bilanzposition werden Gebäude mit dem jeweiligen Grund und Boden zugeschlagen, die keiner der Positionen 1.2.2.1 bis 1.2.2.3 zugeordnet werden können. Es handelt sich hierbei um Museen, Parkhäuser, Sportanlagen, Verwaltungsgebäude, die Mediothek und das Theater. Die maßgebliche Veränderung des Bilanzansatzes resultiert aus der außerplanmäßigen Abschreibung von Gebäudeteilen des Stadthauses in Höhe von rd. 12,1 Mio. Euro. Das Stadthaus ist aufgrund des schlechten baulichen Zustandes, des erheblichen SanieSeite 38 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 rungsstaus und des fehlenden Brandschutzes zukünftig nicht mehr als Bürogebäude nutzbar. Der Fachbereich 60 – Gebäudemanagement – hat mitgeteilt, dass aufgrund dieser Mängel ein außerplanmäßiger Abschreibungsbedarf besteht, dem hat sich die Verwaltung angeschlossen. Für das Stadthaus sind neun Gebäudeteile einzeln bewertet worden, die – bis auf das Stadtarchiv – gemäß § 30 (5) GemHVO mit Buchungsdatum 30.12.2014 auf einen Erinnerungswert von einem Euro abgeschrieben wurden. Darüber hinaus wurden für die Gebäudeteile mit außerplanmäßigen Abschreibungen auch planmäßige Abschreibungen für 2014 in Höhe von rd. 0,5 Mio. Euro vorgenommen. Die kumulierten (planmäßigen) Abschreibungsbeträge der übrigen Anlagengüter belaufen sich auf rd. 5,2 Mio. Euro; die höchsten Abschreibungen entfallen auf das Seidenweberhaus (rd. 0,6 Mio. Euro, das Badezentrum Bockum (rd. 0,6 Mio. Euro), das Stadttheater (rd. 0,6 Mio. Euro), die Rheinlandhalle (rd. 0,3 Mio. Euro) und die Tiefgarage Theaterplatz (rd. 0,3 Million. Euro). Ansonsten waren Umbuchungen ins Umlaufvermögen wegen Verkaufsabsicht (u.a. alte Feuerwache in Hüls, Paschhof in Linn) sowie Abgänge wegen Verkauf (u.a. Haus Sollbrüggen, „Alte Post“) zu verzeichnen. Diesen standen Zugänge bzw. Umbuchungen aufgrund fertig gestellter Anlagen gegenüber, die sich im Vorjahr noch im Bau befanden; hierzu gehören u.a. die Feuerwache Hüls (Zugang rd, 1,2 Mio. Euro, Umbuchung rd. 1,6 Mio. Euro) sowie Gebäudeteile der Musikschule(Zugang rd. 0,6 Mio. Euro, Umbuchung rd. 2,1 Mio. Euro). Der Bilanzansatz zum 31.12.2014 konnte aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus der Buchführungssoftware DZ-Kommunalmaster hergeleitet werden. Die Bilanzposition umfasst folgende Unterkonten: Nummer 03410000 03420000 Bezeichnung Grundstücke sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 1.2.3 Infrastrukturvermögen 1.2.3.0 Allgemeine Erläuterungen Stichtag 31.12.2013 31.12.2014 Veränderung Bilanzwert in Euro 650.114.723,60 638.473.772,64 -11.640.950,96 Das Infrastrukturvermögen stellt knapp ein Drittel des gesamten Anlagevermögens der Stadt Krefeld dar und umfasst die öffentlichen Einrichtungen und Anlagen der Stadt Krefeld. Den mit ca. 63% größten Bilanzwertanteil bilden die Straßen, Wege, Plätze und Verkehrslenkungsanlagen, auf diesen Bereich entfällt auch der größte Teil der VerändeSeite 39 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 rung. Das hier nachgewiesene Straßennetz verursacht erheblichen Aufwand durch Unterhaltung und Abschreibungen, die in der Ergebnisrechnung zu berücksichtigen sind. Das Infrastrukturvermögen verringert sich jährlich. Ursache hierfür ist, dass den planmäßigen Abschreibungen ein verhältnismäßig geringer Wert als Anlagenzugang gegenüber steht. So sind im Jahr 2014 rd. 15,4 Mio. Abschreibungen zu verzeichnen, aber nur rd. 2,2 Mio. Euro Zugänge bzw. Umbuchungen von anderen Bilanzpositionen. Die konkrete Veränderung wird in den einzelnen Unterpositionen erläutert. 1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens Stichtag 31.12.2013 31.12.2014 Veränderung Bilanzwert in Euro 191.501.236,50 191.515.129,50 +13.893,00 Es wird der Bodenwert für die Einrichtungen und Aufbauten des Infrastrukturvermögens nachgewiesen. Beim Grund und Boden des Infrastrukturvermögens können sich Änderungen ergeben, wenn beispielsweise Grundstücke für Straßen gekauft bzw. nicht benötigte Flächen veräußert werden. Der Bilanzwert für diese Position hat sich nur geringfügig verändert. Der Bilanzansatz zum 31.12.2014 konnte aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus der Buchführungssoftware DZ-Kommunalmaster hergeleitet werden. Die Bilanzposition umfasst folgende Unterkonten: Nummer 04110000 Bezeichnung Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 1.2.3.2 Brücken und Tunnel Stichtag 31.12.2013 31.12.2014 Veränderung Bilanzwert in Euro 36.695.085,21 36.033.898,25 -661.186,96 Es werden wertmäßig alle Tunnel und Brücken nachgewiesen, die für Fußgänger, Straßen- oder Schienenverkehr vorhanden sind. Die Veränderung ist in voller Höhe auf die planmäßigen Abschreibungen zurückzuführen. Der Bilanzansatz zum 31.12.2014 konnte aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus der Buchführungssoftware DZ-Kommunalmaster hergeleitet werden. Die Bilanzposition umfasst folgende Unterkonten: Nummer 04210000 Brücken und Tunnel Seite 40 Bezeichnung Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen, Verkehrslenkungsanlagen Stichtag 31.12.2013 31.12.2014 Veränderung Bilanzwert in Euro 416.386.239,00 405.492.624,24 -10.893.614,76 Das Straßennetz mit Wegen, Plätzen, Straßenmobiliar, Verkehrsschildern, Straßenbeleuchtung und Verkehrslenkungsanlagen umfasst alle gemeindlichen Straßen mit Nebenflächen, die zur Nutzung für den öffentlichen Verkehr (mit Fahrzeugen und Fußgängern) errichtet wurden. Abschreibungen von rd. 14,685 Mio. Euro sowie Abgängen von rd. 0,326 Mio. Euro stehen Zugänge von rd. 1,863 Mio. Euro sowie Umbuchungen von saldiert rd. 2,177 Mio. Euro gegenüber. Die Reduzierung des Bilanzwertes wurde im Jahre 2014 also durch Investitionen in Straßen und Lichtsignalanlagen wiederum bei weitem nicht kompensiert. Die größten Aktivierungen betrafen im Straßenbereich die Baumaßnahmen Dakerstraße (Ausbau), Hülser Straße (Nachaktivierung), Schütenhofstraße (Erneuerung im Bereich der Gleisanlage) und „An der Kesselschmiede“ (Erschließung, Drittfinanzierung). Zudem erfolgt eine Modernisierung von Lichtsignal- und Beleuchtungsanlagen (Erneuerungsprogramm für Straßenbeleuchtung 2011 – 2017), sodass sich bei dieser Position nicht nur durch Abschreibungen, sondern auch durch Veränderungen Zu- und Abgänge ergeben haben und in Zukunft ergeben werden. Diesen Investitionen stehen teilweise entsprechende Sonderposten gegenüber, gleiches gilt für die Straßenbaumaßnahme „An der Kesselschmiede“. Bei der Herstellung von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens durch eigene Mitarbeiter fallen „Aktivierte Eigenleistungen“ an. Da sich die Zuordnung bei einer Investition in Lichtzeichenanlagen schwierig gestaltete, sollen die aktivierten Eigenleistungen im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2015 einer intensiveren Prüfung unterzogen werden (siehe auch Ziffer 3.6). Die Bestands- und Grunddaten des Krefelder Straßennetzes liefert seit der Erstellung der Eröffnungsbilanz das Straßeninformationssystem „VIA-VIS“ des FB 66 – Tiefbau. Der seinerzeit in der Eröffnungsbilanz festgestellte Wert wurde in Zustandsklassen 1 bis 4 (Sammelanlagen) unterteilt. Die Zustandsklassen werden aufgrund von Ausbau oder Erneuerung von Straßen sukzessive durch konkrete Werte für benannte Straßenabschnitte ersetzt, neue Anlagen werden gebildet. Nach diesen Investitionen (Anlagenzugängen) sind zum Teil hohe Restbuchwerte aus den Sammelanlagen in Abgang zu stellen. H5 Der automatisierte Datenabgleich zwischen VIA-VIS und DZ-Kommunalmaster sollte endlich abgeschlossen werden. Der bisherige manuelle Abgleich ist fehleranfällig. Seite 41 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 Die Fortschreibung des Infrastrukturvermögens erfolgt vom FB 66 ebenfalls mittels „VIA-VIS“. Zwar werden in „VIA-VIS“ Abschreibungen berechnet, diese wirken sich jedoch allein auf den Bestand in „VIA-VIS“ aus. Die Zugänge werden im DZKommunalmaster anhand der vorliegenden Rechnungen verbucht/aktiviert. Der DZKommunalmaster ermittelt für Anlagengüter unter Berücksichtigung der hinterlegten Nutzungsdauer automatisch eine Abschreibung. Diese ist mit dem im Fachverfahren ermittelten Abschreibungswert manuell abzugleichen. Ein automatischer Abgleich von Daten zwischen „VIA-VIS“ und der Anlagenbuchhaltung DZ-Kommunalmaster ist EDVtechnisch nicht möglich, da keine Schnittstelle besteht. Bereits bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2011 (Bericht Nr. 18/2014) wurde unter H 6 angeregt, dass ein bereits begonnener manueller Abgleich der beiden Datenbestände VIA-VIS und der Anlagenbuchhaltung DZ-Kommunalmaster möglichst bald abgeschlossen werden sollte, einschl. damit verbundener evtl. Korrekturen. Eine Sachstandsabfrage hat ergeben, dass dieser Abgleich immer noch nicht abgeschlossen ist. Derzeit werden die Daten von einem EDV-Dienstleister analysiert. Wann die Beendigung des Abgleichs abgeschlossen ist, war zum Zeitpunkt der Prüfung noch nicht absehbar. Die Prüfung der Excel-Tabellen zur Entwicklung des Infrastrukturvermögens gestaltete sich schwierig, da teilweise Werte fehlten bzw. diese unsortiert und nicht aufsummiert waren. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Daten liegt beim Fachbereich 66. H6 Die Wertermittlung für die wiederverwendete Substanz bei der Baumaßnahme „Backes Weg“ wurde nicht korrekt verbucht. Im Rahmen der Aktivierung von Maßnahmen wird geprüft, in welchem Umfang Teile der alten Anlage weiter nutzbar sind und damit wertmäßig erhalten bleiben. Zum Beispiel fließen Teile des Straßen Unterbaus wertmäßig als Wiederverwendung in den neuen Anlagen mit ein. Durch einen Vergleich der Ergebnisse aus VIA-VIS mit den in SAP erfassten Daten ist im Rahmen der Prüfung aufgefallen, dass die Wiederverwendung der weiter genutzten Substanz für die Baumaßnahme Backes Weg fehlt, da die Umbuchungen zum Jahresabschluss 2014 versäumt wurde. H7 Die Inventur des Straßenvermögens erfolgt nicht fristgerecht. Im Rahmen des Jahresabschlusses 2013 hätte bereits die Inventur des kompletten Straßenvermögens angestanden. Die Rechnungsprüfung hatte sich auf Antrag der Verwaltung seinerzeit bereit erklärt, aufgrund der Auszüge von etlichen Fachbereichen, darunter auch FB 66, aus dem Stadthaus die Inventur um ein Jahr zu verschieben. Im September 2015 wurde eine Zustandserfassung der Fahrbahnen und Nebenanlagen für das gesamte öffentliche Straßennetz in Krefeld von rd. 800 km beauftragt. Im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses 2014 teilte die Verwaltung im Juni 2016 folgenden aktuellen Sachstand mit: „Aktuell erfolgt mittels externer Unterstützung die Straßenzustandserfassung des Vorbehaltsnetzes sowie der Nebenstraßen. Im September 2016 Seite 42 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 wird die Zustandserfassung voraussichtlich abgeschlossen sein. Erst dann kann eine weitere Bewertung bzw. ein Abgleich vorgenommen werden. Eine Erweiterung der Personalkapazität beim FB 66 wird angestrebt, denn ohne diese ist eine zeitnahe Erledigung nicht zu gewährleisten.“ Aus Kapazitätsgründen (Dringlichkeit der Prüfung der Anmeldung und Abwicklung von Maßnahmen des Kommunalen Investitionsförderungsgesetztes) beschränkte sich die Prüfung dieser Bilanzposition auf Stichproben; auf eine zusätzliche vollständige Detailprüfung einer Einzelmaßnahme wurde, wie auch in den Vorjahren, verzichtet. Der Bilanzansatz zum 31.12.2014 konnte aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus der Buchführungssoftware DZ-Kommunalmaster hergeleitet werden. Die Bilanzposition umfasst folgende Unterkonten: Nummer 04510000 Bezeichnung Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen 1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens Stichtag 31.12.2013 31.12.2014 Veränderung Bilanzwert in Euro 5.532.162,89 5.432.120,65 -100.042,24 Zu den Sonstigen Bauten des Infrastrukturvermögens gehören diejenigen Vermögensgegenstände, die keiner anderen Kontenart des Infrastrukturvermögens zugeordnet werden können, wie z. B. Versorgungseinrichtungen, Lärmschutz- und Stützwände. Die Veränderung ist in voller Höhe auf die planmäßigen Abschreibungen zurückzuführen. Der Bilanzansatz zum 31.12.2014 konnte aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus der Buchführungssoftware DZ-Kommunalmaster hergeleitet werden. Die Bilanzposition umfasst folgende Unterkonten: Nummer 04610000 Bezeichnung Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 1.2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden Stichtag 31.12.2013 31.12.2014 Veränderung Bilanzwert in Euro 19.288,35 57.846,45 +38.558,10 Seite 43 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 Bauten auf fremdem Grund und Boden sind gemäß § 41 (3) GemHVO NRW bei einer eigenen Bilanzposition und durch ein eigenes Konto nachzuweisen. Die Bauten werden mit Einwilligung des Grundstückseigentümers auf Rechnung des Bauherrn auf dem Grund und Boden des Grundstückseigentümers errichtet. Mit der Errichtung werden die Bauten in der Regel wesentlicher Bestandteil des Grund und Bodens und gehen damit in das Eigentum des Grundstückseigentümers über (§§ 94, 946 BGB). Nach Entscheidung des Bundesfinanzhofs können die Herstellungskosten nach den geltenden Abschreibungsregeln abgeschrieben werden, und zwar unabhängig davon, wer wirtschaftlicher Eigentümer des Vermögensgegenstandes ist. Das bestehende Rechtsverhältnis beinhaltet kein grundstücksgleiches dingliches Recht, sondern ein vertraglich gesichertes Recht (z. B. durch Miet- oder Pachtvertrag). Durch dieses vertraglich gesicherte Recht kann eine eigene bauliche Anlage auf fremdem Boden vorgehalten werden. Der planmäßigen Abschreibung (für die Herrichtung des Teils des Willy-GöldenbachsPlatzes, der sich nicht im Eigentum der Stadt Krefeld befindet) steht ein Zugang aufgrund der Herrichtung der angemieteten Außenanlagen (rd. 40 T Euro) für die Nutzung als Spiel- und Freifläche der ebenfalls angemieteten Räumlichkeiten der Kindertagesstätte Oberdießemer Straße gegenüber. Für Umbaumaßnahmen in den angemieteten Räumen wurde zusätzlich ein städtischer Investitionskostenzuschuss von rd. 85 T Euro gezahlt, der jedoch keine städtische Neubau-/Errichtungsmaßnahme darstellt und deswegen nicht in dieser Bilanzposition nachzuweisen ist. Der Bilanzansatz zum 31.12.2014 konnte aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus der Buchführungssoftware DZ-Kommunalmaster hergeleitet werden. Die Bilanzposition umfasst folgende Unterkonten: Nummer 05110000 Bezeichnung Bauten auf fremdem Grund und Boden 1.2.5 Kunstgegenstände Stichtag 31.12.2013 31.12.2014 Veränderung Bilanzwert in Euro 74.267.476,23 74.484.575,09 +217.098,86 Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler sind Vermögensgegenstände, deren Erhaltung wegen ihrer Bedeutung für Kunst, Kultur und Geschichte im öffentlichen Interesse liegt. Dies sind z. B. Gemälde, Skulpturen, Antiquitäten, Sammlungen sowie Gegenstände mit kulturhistorischer Bedeutung. Die erfassten Kunstgegenstände sind überwiegend Werke der Sammlung des Kaiser-Wilhelm-Kunstmuseums. Diese wurden zum Stichtag 01.01.2008 mit einem Wert von 66.245.750 Euro aktiviert. Die Bewertung der Kunstwerke im Zusammenhang mit der Aufstellung der Eröffnungsbilanz erfolgte unter Berücksichtigung von Vereinfachungsregeln, die nach § 55 (3) GemHVO NRW zulässig Seite 44 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 sind. Kunstwerke wurden nur einzeln erfasst, wenn der Wert des Werkes größer/gleich 100.000 Euro war. Ab 01.01.2008 sind Kunstwerke mit dem Wert nachzuweisen, der sich aus dem Anschaffungspreis, einem Gutachten oder durch einen Preisvergleich ergeben kann; die Preisermittlung erfolgt i.d.R. durch die Kunstmuseen. Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler unterliegen keinem planmäßigen Werteverzehr, sodass keine Abschreibung erfolgt. Wertberichtigungen aufgrund der Marktsituation werden nicht vorgenommen. Die Erhöhung des Bilanzwertes ist im Wesentlichen auf Ankäufe (rd. 22 T Euro) und erhaltene Schenkungen (192 T Euro) der Kunstmuseen zurückzuführen, hinzu kommen Bühnenbilder des KRESCH-Theaters (zusammen rd. 3 T Euro). Der jährliche Ankaufsetat der Kunstmuseen wird über den Verein der Freunde der Kunstmuseen Krefeld e.V. abgewickelt, die Aktivierung der Anlagegüter erfolgt im Jahr des Kaufes. Ein Zugang betraf ein Werk des Künstlers Walter Icks (Wert: 2 T Euro), welches nachträglich inventarisiert wurde, da es ohne Inventarnummer gefunden wurde und sich nicht mehr rekonstruieren ließ, wann es erworben wurde, so dass auch ein Erwerb noch vor Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements denkbar ist. Eine von den Kunstmuseen vorzunehmende, notwendige Komplettinventur aller vorhandenen Kunstgegenstände ist weiterhin offen und steht, nach der im Sommer 2016 erfolgten Wiedereröffnung des Kaiser-Wilhelm-Museums, auf der Agenda der neuen Leiterin der Einrichtung. Der Bilanzansatz zum 31.12.2014 konnte aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus der Buchführungssoftware DZ-Kommunalmaster hergeleitet werden. Die Bilanzposition umfasst folgende Unterkonten: Nummer 06110000 06610000 06910000 06510000 Bezeichnung Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler Bodendenkmäler Sonstige Kulturdenkmäler Baudenkmäler 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge Stichtag 31.12.2013 31.12.2014 Veränderung Bilanzwert in Euro 9.140.973,05 9.762.729,19 +621.756,14 Zu den Maschinen und technischen Anlagen gehören die technischen und nichttechnischen Vorrichtungen, die unmittelbar der gemeindlichen Leistungserbringung dienen. Die Vermögensgegenstände dürfen nicht fest mit einem Gebäude verbunden sein. Zu den Fahrzeugen gehören z. B. Pkws, Lkws, Friedhofsbagger, Sonderfahrzeuge Seite 45 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 zur Straßenunterhaltung sowie Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge und auch das Löschboot der Berufsfeuerwehr. Die Erhöhung des Bilanzwertes ist, wie in den Vorjahren, insbesondere auf Fahrzeugbeschaffungen für die Berufsfeuerwehr (z.B. Drehleiterfahrzeug, Rettungswagen, Einsatzleitfahrzeuge, Mannschaftstransportwagen) sowie den Fachbereich Grünflächen (Transporter, Großflächenmäher, Rasenmäher, Friedhofsbagger) zurückzuführen; hinzu kommen z.B. Zugänge von fünf Fahrzeugen, die aus Leasingverträgen übernommen wurden (Ankauf zum Restwert) sowie z.B. der Ersatz von drei Parkscheinautomaten. Dem stehen Abgänge aus Verschrottung oder Verkauf von nicht mehr benötigter/einsetzbarer Anlagegütern (z. B. Rettungswagen, Einsatzleitwagen, LKW, drei Parkscheinautomaten) sowie Abschreibungen gegenüber. Die Veränderungen bei dieser Bilanzposition unterliegen im Zusammenhang mit fast vollständigen Vergabeprüfungen der laufenden Prüfung. Hinsichtlich der Prüfung, ob ein durch die Stadt, städtische Töchter oder rein privatwirtschaftlich betriebener Carpool eingerichtet werden soll, sodass viele Pkws nicht mehr im Anlagevermögen nachgewiesen werden müssten, war für 2014 kein neuer Sachstand zu vermelden. Bei allen Optionen wird die Wirtschaftlichkeit des Modells eine Rolle spielen. In Prüfungsberichten (bspw. Bericht Nr. 6 / 2014 – Prüfung des Betriebshofs FB 52 – Sport und Bäder – wegen Verdachts auf Unregelmäßigkeiten – wurde dargestellt, dass die momentan praktizierte dezentrale Lösung (also jeder Fachbereich beschafft die Fahrzeuge, die er für erforderlich hält, im Wege des Kaufs, Leasings oder Mietkaufs selbst) zu Wirtschaftlichkeitsdefiziten führt, weil sowohl die Ausschreibung der Fahrzeugbeschaffung, als auch die Auslastung des Fahrzeugparks unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht sinnvoll ist. Die Haushaltssicherungskonzepte 2015 und 2016 sehen unter der Maßnahmen-Nummer III-9 die Einführung eines Carsharings – „gemeinsamer Fuhrpark im Konzern Stadt“ ab 2016 vor. Lt. Bericht der Verwaltung über die Umsetzung der HSK-Maßnahmen in 2016 zum Stichtag 31.03.2016 (ein aktuellerer Bericht lag zum Redaktionsschluss noch nicht vor) wird der für 2016 eingeplante Konsolidierungsbetrag von rd. 50 T Euro voraussichtlich erreicht. Der Bilanzansatz zum 31.12.2014 konnte aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus der Buchführungssoftware DZ-Kommunalmaster hergeleitet werden. Die Bilanzposition umfasst folgende Unterkonten: Nummer 07110000 07210000 07310000 07510000 Maschinen Technische Anlagen Betriebsvorrichtungen Fahrzeuge Seite 46 Bezeichnung Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung Stichtag 31.12.2013 31.12.2014 Veränderung Bilanzwert in Euro 24.986.763,96 25.023.965,42 +37.201,46 Die Bilanzposition Betriebs- und Geschäftsausstattung (BGA) weist das bewegliche Vermögen, wie z. B. Büromöbel, Computer, Werkzeuge etc. aus. Die BGA dient der langfristigen Betriebsbereitschaft der Stadtverwaltung Krefeld. a) Inventarisierung / Allgemeines Die für die einzelnen beweglichen Vermögensgegenstände ermittelten Werte werden einzeln in der Anlagenbuchhaltung erfasst und in der Bilanz angesetzt. Sie werden in den künftigen Haushaltsjahren über die jeweils festgelegte Restnutzungsdauer des betroffenen Vermögensgegenstandes abgeschrieben. Nach § 28 (1) GemHVO NRW sind die Vermögensgegenstände mindestens alle fünf Jahre durch eine körperliche Inventur aufzunehmen. Für die Inventarisierung sind die verwaltenden Dienststellen zuständig und verantwortlich. Die vollständige Erfassung der zu inventarisierenden Gegenstände ermöglicht und gewährleistet neben der wertmäßigen Ermittlung auch die Kontrolle über den Verbleib. Die letzten Inventuren erfolgten zum Bilanzstichtag 31.12.2013. Im Rahmen des Jahresabschlusses 2013 stand ursprünglich auch die Folgeinventur in den Fachbereichen 10, 21, 31, 32, 36, 37, 40/VHS, 50, 52, 61, 62, 63 und 66 an. Aufgrund der Auszüge etlicher Fachbereiche aus dem Stadthaus wurde die Inventur um ein Jahr verschoben und im Jahr 2014 nachgeholt. H8 Die Dienstanweisung für das Inventarwesen der Stadt Krefeld bedarf weiterhin einer Aktualisierung. Grundlage der Inventuren waren die jeweils durch den FB 20 – Zentrale Finanzsteuerung – erlassenen und den Fachbereichen zur Verfügung gestellten Inventurrichtlinien. Diese Inventurrichtlinien legen den genauen Ablauf und die Vorgehensweisen fest (z. B. Umgang mit Inventargütern mit falschen oder nicht vorhandenen Etiketten). Die Dienstanweisung für das Inventarwesen / Inventarordnung ist hingegen aus dem Jahr 2001 und entspricht in keiner Weise den aktuellen Gegebenheiten. Nachdem dies bereits in den Prüfungsberichten zu den Jahresabschlüssen 2011 (H 12), 2012 (H 10) und 2013 (H7) bemängelt wurde, konnte auch für 2014 keine Änderung festgestellt werden. Allerdings hat die Verwaltung zugesagt, bis zum 31.12.2015 eine neue Dienstanweisung zu erstellen bzw. die bestehende zu aktualisieren. Dies ist jedoch bis zum Redaktionsschluss dieses Berichtes immer noch nicht geschehen. b) Bildung von Festwerten Die Festwertbewertung als „Bewertungvereinfachungsverfahren“ nach § 34 Abs. 1 Seite 47 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 GemHVO stellt eine praxisbezogene Vereinfachung hinsichtlich der Erfassung und Fortschreibung für Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens dar, die regelmäßig ersetzt werden und deren Gesamtwert und Zusammensetzung nur geringen Schwankungen unterliegt sowie von nachrangiger Bedeutung für die Vermögens- und Schuldenlage der Gemeinde ist. Dem Festwert liegt somit grundsätzlich die Fiktion zu Grunde, dass für die einbezogenen Vermögensgegenstände lediglich Ersatzbeschaffungen vorgenommen werden müssen. Außerdem werden die im Festwert zusammengefassten Gegenstände nicht planmäßig abgeschrieben, weil der Werteverzehr u. a. bereits in die Ermittlung des Festwertes eingeflossen ist. Dieses erfordert, dass die jährlichen Abgänge und Abschreibungen regelmäßig den Neuzugängen entsprechen müssen und der Verbrauch eines Jahres bis zum Abschlussstichtag ersetzt wird. Eine körperliche Inventur ist vor der erstmaligen Bildung von Festwerten sowie in der Regel alle drei Jahre erforderlich. c) Entwicklung der Bilanzposition Der Wert dieser Bilanzposition hat sich saldiert nur sehr geringfügig verändert (+ 37 T Euro). Zugängen (u.a. Einrichtung der Kindertagesstätten Krützboomweg, Gatzenstraße und Florastraße) sowie Umbuchungen (u.a. Festwert der Einrichtung Kindertagesstätten Westwall, EDV und Lehrküche der Ter-Meer-Schule, Umbuchung der städtischen Server von Festwert zu Einzelzuordnung) standen Abgänge (u.a. geringwertige Wirtschaftsgüter, die im Jahr der Anschaffung in Abgang zu stellen sind) sowie Abschreibungen (insbesondere im Fachbereich 37 – Feuerwehr und Zivilschutz, wo besonders viel hochwertige Technik eingesetzt wird) gegenüber. Im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses 2014 wurden stichprobenartig aus den Anlagenzugängen bei der BGA 30 Fälle aus 2014 geprüft. Alle neu angeschafften Anlagegüter wurden mit ihrem Anschaffungswert in dem IT-Verfahren KAI gefunden. Die Abschreibungszeiträume entsprachen den Vorgaben aus den Afa-Listen. Die Anlagengüter wurden vor Ort mit den entsprechenden KAI-Etiketten vorgefunden. Alle Vermögensgegenstände wurden in der Anlagenbuchhaltung mit ihrem Anschaffungspreis und Nutzungsdauer berücksichtigt, so dass die Abschreibung im Jahresabschluss 2014 enthalten ist. H9 Es wird angeregt zu prüfen, ob es sich rechnet, ausgesonderte ITKomponenten über eine amtliche Online-Plattform (z.B. www.zollauktion.de) zum Verkauf anzubieten. Im Rahmen der Stichprobenprüfung wurden auch Zu- und Abgänge im IT-Bereich geprüft. Bei den Abgängen im Bereich der ausgesonderten Server und Netzwerkkomponenten wurde festgestellt, dass diese in der Regel unentgeltlich und ohne Ertrag verschrottet werden. Unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit ist zu prüfen, ob eine Veräußerung der IT-Komponenten der Verschrottung vorzuziehen ist. Hierfür eignet sich die vom Bund bereitgestellte Online-Plattform www.zoll-auktion.de, die Kommunen unentgeltlich nutzen können. Nach Erkenntnissen der Rechnungsprüfung aus anderen Seite 48 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 Kommunen wären grundsätzlich Verkaufserlöse möglich, die den mit einem Verkauf verbundenen Aufwand in Summe übersteigen dürften. Bei einer Veräußerung von ITKompontenten sind die Belange von Datenschutz und –sicherheit zu berücksichtigen. Der Bilanzansatz zum 31.12.2014 konnte aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus der Buchführungssoftware DZ-Kommunalmaster hergeleitet werden. Die Bilanzposition umfasst folgende Unterkonten: Nummer 08110000 08810000 Bezeichnung Betriebs- und Geschäftsausstattung Nutzpflanzen und Nutztiere 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen in Bau Stichtag 31.12.2013 31.12.2014 Veränderung Bilanzwert in Euro 35.742.919,76 41.523.401,86 +5.780.482,10 Geleistete Anzahlungen bezeichnen die geldlichen Vorleistungen der Gemeinde auf noch zu erhaltende Sachanlagen. Im Bilanzwert zum 31.12.2014 sind keine geleisteten Anzahlungen für noch zu erhaltene Sachanlagen enthalten. Bei Anlagen in Bau handelt es sich um begonnene, aber bis zum Jahresabschluss 2014 noch nicht fertiggestellte (d.h. sich noch in der Herstellungsphase befindliche) Sachanlagen auf eigenen oder fremden Grundstücken, für die bereits Zahlungen geleistet wurden. Sofern Zuweisungen für noch nicht fertig gestellte Investitionsmaßnahmen vorliegen, sind diese gemäß dem 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz in der Bilanzposition 4.8 – erhaltene Anzahlungen – zu berücksichtigen. Ursachen für die saldiert erhebliche Erhöhung des Bilanzwertes (in ähnlicher Größenordnung wie im Vorjahr) waren im Wesentlichen Zugänge aufgrund zahlreicher neuer bzw. aus den Vorjahren fortgeführter, aber noch nicht fertig gestellter Sanierungs- und Umbaumaßnahmen; u.a.: • im Bereich des FB 60 – Gebäudemanagement o Kaiser-Wilhelm-Museum (+ 4,543 Mio. Euro) o Ausbau offener Ganztag (+ 0,962 Mio. Euro) • im Bereich des FB 66 – Tiefbau: o Ostwall, 2. Bauabschnitt (+8,245 Mio. Euro) o Hafenring (+ 2,361 Mio. Euro) o Rheindeiche (+ 2,306 Mio. Euro) o Erneuerung der Straßenbeleuchtung (+ 1,334 Mio. Euro). Seite 49 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 Mit der Aktivierung wurden ggf. entsprechende Sonderposten für erhaltene Zuweisungen gebildet. Die Bilanzposition hat sich entsprechend erhöht (siehe Passiva 2.1). Den Zugängen stehen Abgänge aufgrund Fertigstellung von Bauwerken gegenüber, z.B. Kindertageseinrichtungen – 6.054 Mio. Euro (Umbuchung zur Bilanzposition 1.2.2.1 – Kindertages- und Jugendeinrichtungen) oder Albert-Schweitzer-Realschule (Umbuchung zur Bilanzposition 1.2.2.2 – Schulen). H 10 Eine Zahlung für die Bauleistungsversicherung bei der Kindertagesstätte Westwall von 2.338,25 Euro wurde als Anlagevermögen aktiviert; es handelt sich aber eine konsumtive Leistung. Bei einer Stichprobenprüfung wurde die Hochbaumaßnahme Umbau der ehemaligen Schule Westwall 200 zur Kindertagesstätte ausgewählt. Dabei ist der o.g. Sachverhalt aufgefallen. Zudem fiel auf, dass zahlreiche Kontierungen mit Abrechnungen auf Stundenbasis erfolgt sind, bei denen die entsprechenden Stundennachweise (zur Dokumentation des Umfangs der erbrachten Leistungen) nicht beigefügt waren. Der Bilanzansatz zum 31.12.2014 konnte aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus der Buchführungssoftware DZ-Kommunalmaster hergeleitet werden. Die Bilanzposition umfasst u. a. folgende Unterkonten: Nummer 09110000 09610000 Bezeichnung Geleistete Anzahlungen auf Sachanlagen Anlagen in Bau 1.3 Finanzanlagen Stichtag 31.12.2013 31.12.2014 Veränderung Bilanzwert in Euro 696.134.886,38 664.169.053,45 -31.965.832,93 Die Bilanzpositionen 1.3.1, 1.3.3, 1.3.4, 1.3.5.2 und 1.3.5.3 sind gegenüber dem Vorjahr unverändert. Die ausgewiesene Veränderung ergibt sich aus den Bilanzpositionen 1.3.2, 1.3.5.1 und 1.3.5.4. Alle Positionen werden zudem im Rahmen der Gesamtabschlussprüfung 2014 geprüft. 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen Stichtag 31.12.2013 31.12.2014 Veränderung Bilanzwert in Euro 610.425.513,00 610.425.513,00 0,00 Seite 50 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 In dieser Position werden u. a. Beteiligungen an Unternehmen ausgewiesen, die in einem Gesamtabschluss gemäß § 116 GO NRW in Verbindung mit § 50 (1) und (2) GemHVO NRW voll zu konsolidieren sind (verselbstständigte Aufgabenbereiche in öffentlich-rechtlicher Organisationsform oder Unternehmen unter einheitlicher Leitung der Gemeinde oder Unternehmen mit Beherrschungsrechten der Gemeinde). Gegenüber dem Vorjahr haben sich keine Veränderungen ergeben. Im Rahmen der Gesamtabschlussprüfung 2014 wird dieser Bereich intensiv geprüft. Der Bilanzansatz zum 31.12.2014 konnte aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus der Buchführungssoftware DZ-Kommunalmaster hergeleitet werden. Die Bilanzposition umfasst u. a. folgende Unterkonten: Nummer 10110000 Bezeichnung Anteile an verbundenen Unternehmen 1.3.2 Beteiligungen Stichtag 31.12.2013 31.12.2014 Veränderung Bilanzwert in Euro 47.148.585,49 17.326.435,49 -29.822.150,00 Hier sind die Anteile an Unternehmen nachgewiesen, die in der Absicht gehalten werden, eine dauernde Verbindung herzustellen. Sie werden im Gesamtabschluss gemäß § 116 GO NRW in Verbindung mit § 50 (3) GemHVO NRW nicht voll konsolidiert („assoziierte Unternehmen“ = verselbstständigte Aufgabenbereiche unter maßgeblichem Einfluss der Gemeinde), sondern fließen – sofern wesentlich – über die „EquityMethode“ analog §§ 311 – 315 HGB in den Gesamtabschluss der Stadt ein. Hier erfolgt keine direkte Einbeziehung der Vermögensgegenstände und Schulden des assoziierten Unternehmens in die Bilanz. Die Einbeziehung in den Gesamtabschluss erfolgt vielmehr entsprechend dem anteiligen Eigenkapital. Hauptursache für die Verringerung ist die Neubewertung der Anteile an der Hafen GmbH & Co. KG. Der Vermögensansatz für den Hafen musste aufgrund neuer Wirtschaftsplanungen um rd. 29,3 Mio. Euro auf nur noch 5,2 Mio. Euro reduziert werden. Das entspricht einem Wertverfall von 84,93%. Die Verwaltung begründet die Reduzierung des Bilanzwertes im Jahresabschluss 2014 auf Seite 18 wie folgt: „Die Bewertung der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG in der Eröffnungsbilanz (01.01.2008) basierte auf den im notariellen Rahmenvertrag zugrunde gelegten verbindlichen Businessplanungen bis zum Jahr 2027. In diesen Businessplanungen wurde ein Ausbau des Hafens um drei wesentliche Komponenten eingeplant. Vorgesehen waren die Errichtung eines KLV-Bahnhofs (Kombinierter Ladungsverkehr) „Stichwort TTK“, eines Multi-Purpose-Terminals und eines Containerterminals. Nur der Seite 51 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 Containerterminal ist realisiert worden, blieb wirtschaftlich jedoch, wie der Hafen insgesamt, deutlich hinter den Erwartungen zurück.“ Die Begründung ist zutreffend. Bereits im Rahmen der Eröffnungsbilanzprüfung (siehe Bericht 01/2009 Seite 84 bis 86) hatte die Rechnungsprüfung darauf hingewiesen, dass das gewählte Bewertungsverfahren (Ertragswertverfahren inkl. wirtschaftliche Betrachtung von Planwerten über einen Zeitraum von 99 Jahren) Unsicherheiten enthält, die in künftigen Jahren zu Korrekturen führen könnten. Die negativen Befürchtungen der Rechnungsprüfung wurden durch die nun vorgenommene Abschreibung übertroffen. Die Korrektur stellt einen erheblichen Vermögensverlust dar, der aufgrund der direkten Verrechnung mit der allgemeinen Rücklage nicht die Ergebnisrechnung belastet, aber dennoch zu einer erheblichen Eigenkapitalminderung führt. Als weitere Ursachen sind Korrekturbewertungen der Standort Niederrhein GmbH und der DSM Krefeld Außenwerbung GmbH zu nennen. Die Verwaltung begründet die Reduzierung des Bilanzwertes im Jahresabschluss 2014 auf Seite 18 wie folgt: „Die Bewertung der DSM Krefeld Außenwerbung GmbH in der Eröffnungsbilanz basierte auf der Planung anlässlich des Anteilserwerbs. Die Geschäftsentwicklung blieb hinter diesen Erwartungen zurück. Insbesondere die Finanzkrise hatte erhebliche Auswirkungen auf die Umsätze in der Werbebranche. Der Eröffnungsbilanzwert der Standort Niederrhein GmbH basierte auf einem Eigenkapital von 119.457 EUR. Der darin enthaltene Bilanzgewinn wurde zwischenzeitlich ausgeschüttet.“ Während bei der Standort Niederrhein GmbH die Eigenkapitalspiegelmethode angewandt wurde, ist die DSM GmbH analog zum Hafen nach der Ertragswertmethode bewertet worden. Die Stadt Krefeld hatte zum 31.12.2014 an der Standort Niederrhein GmbH einen 14,29 %-Anteil. Dies entspricht einem Eigenkapitalanteil i. H. v. 7.700 Euro. Der Buchwert zum 01.01.2014 wurde mit 20 T Euro ausgewiesen. Die unterjährige Veränderung wird durch einen Abschreibungsbetrag von 12,3 T Euro dokumentiert. Bei der DSM wurde im Rahmen der Bewertung zur Eröffnungsbilanz ein Bewertungszeitraum von 99 Jahren zu Grunde gelegt. Der ursprüngliche Ansatz von 2,190 Mio. Euro musste aufgrund verschlechterter Wirtschaftsdaten um 0,5 Mio. Euro nach unten angepasst werden. Der neue Bewertungsansatz liegt nun bei 1,690 Mio. Euro. Der Bilanzansatz zum 31.12.2014 konnte aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus der Buchführungssoftware DZ-Kommunalmaster hergeleitet werden. Die Bilanzposition umfasst u. a. folgende Unterkonten: Nummer 11110000 Bezeichnung Beteiligungen Seite 52 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 1.3.3 Sondervermögen Stichtag 31.12.2013 31.12.2014 Veränderung Bilanzwert in Euro 14.901.000,00 14.901.000,00 0,00 Hierzu zählen die eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen Stadtentwässerung und Senioreneinrichtungen. Gegenüber dem Vorjahr haben sich keine Veränderungen ergeben. Der Bilanzansatz zum 31.12.2014 konnte aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus der Buchführungssoftware DZ-Kommunalmaster hergeleitet werden. Die Bilanzposition umfasst folgende Unterkonten: Nummer 12110000 Sondervermögen Bezeichnung 1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens Stichtag 31.12.2013 31.12.2014 Veränderung Bilanzwert in Euro 3.986.117,20 3.986.116,20 -1,00 Die Position Zweckverband VRR war als Anlagegut zweimal in der Bilanz, einmal mit einem Bewertungsansatz von 185 T Euro unter Beteiligungen und einmal mit einem Bewertungsansatz von 1,00 Euro in der Position Wertpapiere des Anlagevermögens. Dieser Fehler wurde in 2014 korrigiert und die Position mit 1,00 Euro eliminiert. Der Bilanzansatz zum 31.12.2014 konnte aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus der Buchführungssoftware DZ-Kommunalmaster hergeleitet werden. Die Bilanzposition umfasst folgende Unterkonten: Nummer 14110000 14120000 Bezeichnung Unternehmensanteile als Anlagevermögen Sonstige Wertpapiere des Anlagevermögens 1.3.5 Ausleihungen Stichtag 31.12.2013 31.12.2014 Veränderung Bilanzwert in Euro 19.673.670,69 17.529.988,76 -2.143.681,93 Seite 53 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 Ausleihungen sind ein Teil des Finanzanlagevermögens eines Unternehmens. Es handelt sich dabei um Geldforderungen, z. B. um Darlehen, die (entsprechend der Definition des Anlagevermögens in § 247 Abs. 2 HGB) dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen – d. h. Darlehen mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr. Forderungen aus dem üblichen Geschäft (Lieferungen, Leistungen) fallen nicht unter die Ausleihungen. Kurzfristige Darlehen mit einer Laufzeit unter einem Jahr hingegen würde man im Umlaufvermögen unter dem Bilanzposten Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände ausweisen. Ausleihungen sind grundsätzlich mit dem Rückzahlungsbetrag anzusetzen. Die konkrete Veränderung wird in den einzelnen Unterpositionen erläutert. 1.3.5.1 Ausleihungen an verbundene Unternehmen Stichtag 31.12.2013 31.12.2014 Veränderung Bilanzwert in Euro 5.133.970,26 4.268.187,57 -865.782,69 Hierunter fällt u.a. eine Ausleihung an die SWK für das sogenannte Lampenlager. Ausschlaggebend für die Verringerung des Bilanzwertes ist ein ehemaliges Erbbaurecht an die EAG Entsorgungsanlagengesellschaft Krefeld GmbH & Co. KG. Dieses wurde 2012 nachträglich in ein Darlehen umgewandelt und wird seither mit jährlichen Annuitäten (2014: 865.782,69 Euro) getilgt. Die Schlussrate ist im Haushaltsjahr 2018 fällig. Der Bilanzansatz zum 31.12.2014 konnte aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus der Buchführungssoftware DZ-Kommunalmaster hergeleitet werden. Die Bilanzposition umfasst folgende Unterkonten: Nummer 13210000 Bezeichnung Ausleihungen an verbundene Unternehmen 1.3.5.2 Ausleihungen an Beteiligungen Stichtag 31.12.2013 31.12.2014 Veränderung Bilanzwert in Euro 7.009.772,00 7.009.772,00 0,00 Hierbei handelt es sich um eine Ausleihung an die Hafen Krefeld GmbH & Co. KG. Gegenüber dem Vorjahr haben sich keine Veränderungen ergeben. Der Bilanzansatz zum 31.12.2014 konnte aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus Seite 54 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 der Buchführungssoftware DZ-Kommunalmaster hergeleitet werden. Die Bilanzposition umfasst folgende Unterkonten: Nummer 13310000 Bezeichnung Ausleihungen an Beteiligungen 1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen Stichtag 31.12.2013 31.12.2014 Veränderung Bilanzwert in Euro 7.529.928,43 6.252.029,19 -1.277.899,24 Unter „Sonstigen Ausleihungen“ werden Forderungen verstanden, die durch die Hingabe von Kapital entstanden sind. Wesentlicher Bestandteil des Bilanzwertes dieser Position sind mit rd. 3,416 Mio. Euro (unverändert gegenüber dem Vorjahr) Festgelder und Wertpapiere (Immobilienfonds) der unselbstständigen Stiftungen, hinzu kommen für den Stiftungsbereich noch Ausleihungen. Für städtische Baudarlehen, Wohnungsfürsorgedarlehen, Kaufpreisdarlehen Siedlergemeinschaft, Darlehen für städtebauliche Maßnahmen, Obdachlosendarlehen sowie Darlehen für Wohlfahrtspflege, an sonstige Krankenanstalten und an Jugendverbände sind rd. 2,810 Mio. Euro bilanziert. Durch eine Eröffnungsbilanzkorrektur wurde der Wert der Bilanzposition um rd. 0,92 Mio. Euro reduziert. Ursache war, dass zur Berechnung des Barwertes zu kurze Laufzeiten zu Grunde gelegt wurden und der Bestand an sonstigen Ausleihungen damit zu hoch ausgewiesen wurde. Die sonstige Reduzierung des Wertes des Bilanzansatzes resultiert aus der ordentlichen Tilgung bei den sonstigen Ausleihungen. Der Bilanzansatz zum 31.12.2014 konnte aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus der Buchführungssoftware DZ-Kommunalmaster hergeleitet werden. Die Bilanzposition umfasst folgende Unterkonten: Nummer 13910000 Sonstige Ausleihungen Bezeichnung 2. Umlaufvermögen 2.1 Vorräte Stichtag 31.12.2013 31.12.2014 Veränderung Bilanzwert in Euro 669.839,96 685.607,64 +15.767,68 Seite 55 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Festwerten, die nur in bestimmten Zyklen überprüft / aktualisiert werden. Die Veränderung im Jahr 2014 wird nachfolgend erläutert. 2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren Stichtag 31.12.2013 31.12.2014 Veränderung Bilanzwert in Euro 669.839,96 685.607,64 +15.767,68 Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden hauptsächlich auf dem Betriebshof des FB 66 – Tiefbau – vorgehalten (Pflastersteine, Schüttgüter, Absperrmaterialien, Ersatzteile für Lichtsignalanlagen, Verbrauchsstoffe für Fahrzeuge, etc.). Bis zum Jahr 2015 wurde darüber hinaus ein verwaltungsweites Lager für Büromaterial und Papier im FB 10 – Verwaltungssteuerung und –service vorgehalten (Umorganisation mit Wirkung zum Jahresbeginn 2016). Die Bestände werden im Wesentlichen als Festwert gemäß § 34 (1) GemHVO NRW nachgewiesen. Eine körperliche Bestandsaufnahme der Festwerte ist gemäß den gesetzlichen Vorschriften nur alle drei Jahre erforderlich. Da die letzte Überprüfung im Jahr 2013 erfolgte, war zum Jahresabschluss 2014 lediglich eine Buchinventur (Datenbanken) erforderlich. Diese hat zu Abgängen im Materialund Papierlager um rd. 23 T Euro geführt, was auf Mittelkürzungen im Rahmen der Haushaltskonsolidierung zurückzuführen ist. Während die Mittelkürzungen im Vorjahr auch zu einer Bestandsreduzierung im Magazin des Betriebshofs des FB 66 geführt hatten, hat sich der Wert dort in 2014 um rd. 39 T Euro erhöht. Dies wird in einem Umfang von rd. 16 T Euro auf die höheren Kosten der Ersatzteile für Lichtzeichenanlagen durch Umrüstung auf LED-Technik begründet, der verbleibende Betrag entfällt auf den Bereich der Straßenunterhaltung, in dem zuvor deutlich reduzierte Bestände verstärkt wieder aufgefüllt werden mussten. Das Magazin des FB 66 machte bei einem Ortstermin einen aufgeräumten Eindruck, alle Materialeingänge sowie –ausgaben werden in einer Datenbank detailliert erfasst und in regelmäßigen Abständen mit dem definierten „Soll-Bestand“ abgeglichen. Sachverhalte, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten, wurden bei der Prüfung nicht festgestellt. Der Bilanzansatz zum 31.12.2014 konnte aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus der Buchführungssoftware DZ-Kommunalmaster hergeleitet werden. Die Bilanzposition umfasst u. a. folgende Unterkonten: Nummer 15110000 Bezeichnung Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe und Waren Seite 56 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Stichtag 31.12.2013 31.12.2014 Veränderung Bilanzwert in Euro 50.743.470,21 43.707.327,97 -7.036.142,24 2.2.0 Allgemeine Erläuterungen In der Bilanz werden hier neben den „sonstigen Vermögensgegenständen“ (+3,7 Mio. Euro, siehe Ziffer 2.2.3) Forderungen ausgewiesen, die gegenüber natürlichen und juristischen Personen bestehen. Die Forderungen gehören zu den Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens. Nach § 35 (7) GemHVO NRW "sind bei Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens Abschreibungen vorzunehmen, um diese mit einem niedrigeren Wert anzusetzen, der sich aus dem beizulegenden Wert zum Abschlussstichtag ergibt." Es ergibt sich somit die Verpflichtung, die Werthaltigkeit zu überprüfen. Die Wertberichtigungen können als Einzel- und Pauschalwertberichtungen durchgeführt werden, des Weiteren können Abschreibungen vorgenommen werden. Pauschalwertberichtigungen werden vorgenommen, um das Ausfallrisiko unter Heranziehung der Altersstruktur für die wesentlichen Forderungskonten (offene und fällige Forderungen) hinreichend vorsichtig bewerten zu können. Seitens der Rechnungsprüfung wurde in den letzten Jahren aufgrund des hohen Durchschnittsalters der Forderungen (insbesondere im Steuerbereich) und berechtigter Zweifel an der Bonität der Schuldner weiterer Handlungsbedarf gesehen, Pauschal- wie Einzelwertberichtigungen bei den Forderungen deutlich zu erhöhen. Die Ermittlung der Pauschalwertberichtigung durch die Verwaltung erfolgt seit dem Haushaltsjahr 2013 unter Berücksichtigung der Altersstruktur des Forderungsbestandes. Hierbei wurden die nunmehr vorhandenen Möglichkeiten genutzt, mit der Buchungssoftware DZ-KM (SAP) die Altersstruktur der Forderungen auswerten zu können. Damit wurden nützliche Informationen zur Einschätzung der Realisierbarkeit der Forderungen geliefert. Es wurde festgelegt, dass die Realisierbarkeit der Forderungen „mit einer Nettofälligkeit im Zeitraum 1990 bis 2009 bei 0% gesehen wird“ und „für die Jahre 2010, 2011 und 2012 … das Ausfallrisiko auf 75%, 50% und 25% eingeschätzt“ wurde. (Verfügung des Fachbereichs „Zentrale Finanzsteuerung“ vom 28.07.2014). Die Verwaltung arbeitet zudem verstärkt an einer „beschleunigten Einzelwertberichtigung von u. a. Altforderungen“ durch stetige Weiterentwicklung des Forderungsmanagements mit dem Ziel, „den Altbestand abzubauen“ (s. o.g. Verfügung). Ebenso wurde damit begonnen, das Forderungsmanagement zu zentralisieren. Seite 57 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 Der von der Verwaltung eingeschlagene Weg wird von der Rechnungsprüfung ausdrücklich begrüßt. Gerade die erforderlichen Einzelwertberichtigungen werden dazu beitragen, dass die mangels konkreter Erkenntnisse pauschalen Wertberichtigungen wieder zurückgefahren werden können und der Forderungsbestand noch realistischer eingeschätzt und bewertet werden kann. Die Einzelwertberichtigungen haben sich gegenüber dem Vorjahr um rd. 3,5 Mio. Euro auf 30,5 Mio. Euro erhöht, die Pauschalwertberichtigungen um rd. 1,3 Mio. Euro auf rd. 14,6 Mio. Euro; in beiden Fällen entfällt der größte Teil auf die Steuerforderungen. Die eingeleiteten Maßnahmen haben wesentlich dazu beigetragen, dass der Forderungsbestand kontinuierlich reduziert werden kann. Auf Seite 60 des Jahresabschlusses der Verwaltung ist zutreffend dargestellt, dass die öffentlich-rechtlichen Forderungen im Jahr 2014 um rd. 5,130 Mio. Euro und die privat-rechtlichen Forderungen um rd. 5,620 Mio. Euro, insgesamt also um rd. 10,750 Mio. Euro oder rd. 25% zurückgeführt werden konnten. Neben den vorgenannten Ursachen haben hierzu auch Rückgänge im Bereich der privatrechtlichen Forderungen gegen private Unternehmen beigetragen. Im Hinblick auf den realen Wert der Forderungen hat das Prüfungsergebnis im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2014 insgesamt zu keinen Veränderungen durch die evtl. sinnvolle höhere Berücksichtigung von Einzelwertberichtigungen geführt, da diese höchstens im Austausch der bereits berücksichtigten Pauschalwertberichtigungen vorzunehmen gewesen wären. Die Werthaltigkeit des Bilanzansatzes kann nachvollzogen werden, eine Detailprüfung ist in Stichproben erfolgt. Inwieweit die Stadt die Forderungen in der ausgewiesenen Höhe realisieren kann, bleibt auch bei den Forderungen offen, zu denen (noch) keine Einzelwertberichtungen erfolgt sind. Hiervon sind insbesondere die Forderungen des Haushaltsjahres 2014 betroffen, die aus unterschiedlichen Gründen am 31.12.2014 noch nicht beglichen waren. Insofern führen die durchgeführten Einzel- und Pauschalwertberichtigung (Forderungen ab 2013) zumindest bei den älteren Forderungen zu einer realistischen Bewertung der Forderungen. Auch durch Vollstreckungsmaßnahmen kann der Wert der Forderungen geklärt/bestätigt werden. Möglicherweise bestreiten die Schuldner Art und Höhe der Forderung nicht, sind aber zurzeit nicht zahlungsfähig. Letzteres mindert die Wahrscheinlichkeit, dass die Forderung eingebracht werden kann; ggf. kommt es zur Niederschlagung der Forderung. Die konkrete Veränderung wird in den einzelnen Unterpositionen erläutert. Auch wenn im 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz auf die zusätzliche Untergliederung der öffentlichrechtlichen und privat-rechtlichen Forderungen verzichtet wurde, diese also nicht mehr verbindlich vorgeschrieben ist, hat die Verwaltung die Untergliederung im Jahresabschluss 2014 beibehalten. Bei den nachfolgenden Bilanzpositionen aufgeführten Konten sind auch sog. „Korrekturkonten Umgliederungen“ ausgewiesen und ggf. bebucht. Bei diesen Konten werden im Rahmen des Jahresabschlusses „kreditorische Debitoren“ (negative Forderungspositionen) umgebucht und den Sonstigen Verbindlichkeiten auf der Passivseite der Bilanz, Pos. 4.7, zugeordnet. Seite 58 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen 2.2.1.1 Gebühren Stichtag 31.12.2013 31.12.2014 Veränderung Bilanzwert in Euro 3.198.840,34 2.984.923,83 -213.916,51 Gebühren werden nach § 4 (2) KAG NRW als Geldleistungen definiert, die eine Gegenleistung für eine besondere Leistung (Amtshandlung oder sonstige Tätigkeit) der Verwaltung (Verwaltungsgebühren) oder für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen und Anlagen (Benutzungsgebühren) darstellen. Der Bilanzwert zum 31.12.2014 setzt sich fast vollständig aus Forderungen gegen den privaten Bereich zusammen. Es handelt sich dabei u. a. um Forderungen aus Abfallbeseitigungs-, Straßenreinigungs-, Kanalbenutzungs- sowie Rettungsdienst- und Baugenehmigungsgebühren. Bei den Gebühren wurden Einzelwertberichtigungen von rd. 0,821 Mio. Euro sowie Pauschalwertberichtigungen von rd. 0,926 Mio. Euro vorgenommen. Zudem war eine Forderung von rd. 0,6 Million. Euro zu korrigieren. Hintergrund war, dass im IT-Verfahren „Pro Bau“, welches im Fachbereich 63 – Bauordnung eingesetzt wird, im Zeitraum 27.11. bis 05.12.2014 durch einen technischen Fehler im Rahmen der Aufspielung eines Programmupdates irrtümlich Gebühren bis zu sechs Mal unter demselben Kassenzeichen zum Soll gestellt worden waren. Dies ist jedoch erst zu Beginn des Folgejahres aufgefallen. Um diese Mehrfachsollstellungen in 2014 zu korrigieren und unberechtigte Mahnungen zu vermeiden, wurden die Beträge im Folgejahr in einer Summe wieder ausgebucht. Die betroffenen Forderungen wurden vollständig kontrolliert, ob der korrekte Teil der Forderung bereits eingegangen ist oder (berechtigte) Mahnungen zu veranlassen waren. Die Bilanzsumme gibt den korrekten Wert der Forderungen wieder. Siehe hierzu auch die Erläuterung zu Ziffer 2.2.3. Zum Stichtag 31.12.2014 bestehende Forderungen gegen Krankenkassen etc. wegen Rettungsdienstgebühren wurden – mit Ausnahme einiger aus sachlichen Gründen erforderlicher Wertberichtigungen – inzwischen beglichen. Gleiches gilt für etliche größere Forderungen bei den Baugenehmigungsgebühren. Bei den restlichen Forderungen sind Risiken hinsichtlich der Werthaltigkeit der Forderung aufgrund der Vielzahl der Gebührenpflichtigen nicht bei allen Einzelansprüchen gleich einzuschätzen, eine Überprüfung gestaltet sich schwierig. Mit den durchgeführten verstärkten Pauschal- und Einzelwertberichtigungen wurden aber langjährige Hinweise der Rechnungsprüfung hinsichtlich der kritischen Werthaltigkeit von Forderungen umgesetzt. Dieser Weg ist konsequent weiter zu beschreiten. Der Bilanzansatz zum 31.12.2014 konnte aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus der Buchführungssoftware DZ-Kommunalmaster hergeleitet werden. Seite 59 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 Die Bilanzposition umfasst u. a. folgende Unterkonten: Nummer 16101000 16101099 16102000 16103000 21201610 21101611 Bezeichnung Gebührenforderungen gegen den privaten Bereich Korrekturkonto Umgliederungen Gebührenforderungen gegen den öffentlichen Bereich Gebührenforderungen gegen verbundene Unternehmen Pauschalwertberichtigungen für Gebührenforderungen Einzelwertberichtigungen Gebührenforderungen gegen den privaten Bereich 2.2.1.2 Beiträge Stichtag 31.12.2013 31.12.2014 Veränderung Bilanzwert in Euro 257.697,70 269.469,37 +11.771,67 Beiträge sind nach § 8 (2) KAG NRW Geldleistungen, die „dem Ersatz des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen und Anlagen (…) bei Straßen, Wegen und Plätzen auch für deren Verbesserung dienen“, jedoch ohne die laufende Unterhaltung und Instandsetzung. Bei den Beiträgen wurden Einzelwertberichtigungen von rd. 13 T Euro sowie Pauschalwertberichtigungen von rd. 0,138 Mio. Euro vorgenommen. Dennoch ist der Bilanzwert leicht angestiegen. Der Weg, Einzelwertberichtigungen bei zweifelhaften Forderungen in ausreichendem Umfang durchzuführen, ist auch bei dieser Bilanzposition konsequent weiter zu verfolgen. Zu den wesentlichen offenen Forderungen gehören Erschließungs- bzw. Kanalanschlussbeitragsforderungen, die in den Jahren 2012 bzw. 2013 gestundet wurden und in 2016 bzw. 2018 fällig werden. Aufgrund der altersbezogenen Sichtweise bei der Berechnung der Pauschalwertberichtigungen (siehe Erläuterung zu Ziffer 2.2.0) wurden die gestundeten Beträge der drei Schuldner bei den Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt, obwohl es sich ausschließlich um solvente Schuldner handelt (nur diesen können Stundungen gewährt werden). Aufgrund der langen bzw. erneut verlängerten Stundungsfristen (2018, Verzögerung beim Bau des Rheinblicks Uerdingen) kann die Wertberichtigung jedoch gerechtfertigt werden. Der Bilanzansatz zum 31.12.2014 konnte aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus der Buchführungssoftware DZ-Kommunalmaster hergeleitet werden. Die Bilanzposition umfasst u. a. folgende Unterkonten: Seite 60 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 Nummer 16201000 16201099 21101621 21201620 Bezeichnung Beitragsforderungen gegen den privaten Bereich Korrekturkonto Umgliederungen Einzelwertberichtigungen für Beitragsforderungen gegen den privaten Bereich Pauschalwertberichtigung für Beitragsforderungen gegen den privaten Bereich 2.2.1.3 Steuern Stichtag 31.12.2013 31.12.2014 Veränderung Bilanzwert in Euro 15.646.080,84 12.647.733,83 -2.998.347,01 Steuern sind Geldleistungen, die nicht Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft. Die Definition für Steuern erfolgt durch § 3 (1) AO. Von der Stadt Krefeld werden Gewerbesteuern, Grundsteuern, Hundesteuern und Vergnügungssteuern erhoben. Die wichtigste Steuerquelle ist die Gewerbesteuer, deren Aufkommen stark von der konjunkturellen Entwicklung beeinflusst wird. Die Ertragsveränderungen wirken sich mittelbar auch auf die Steuerforderungen aus, die sich im Jahresvergleich ebenfalls sehr schwankend darstellen, wobei festzustellen ist, dass – ähnlich wie bei den Gewerbesteuererträgen – seit dem außergewöhnlich hohen Jahresergebnis 2011 ein stetiger Rückgang zu verzeichnen ist. Wie unter Ziffer 2.2.0 grundsätzlich erläutert, sind Hauptursachen für den Rückgang der Steuerforderungen gegenüber dem Vorjahr die um insgesamt rd. 2,4 Mio. Euro (Vorjahr: rd. 6,2 Mio. Euro) wiederum gestiegenen Einzel- und Pauschalwertberichtigungen bei dieser Bilanzposition, denen ein vergleichsweise geringerer Zuwachs an neuen Forderungen gegenüberstand. Bei den Steuern wurden Einzelwertberichtigungen von rd. 20,143 Mio. Euro sowie Pauschalwertberichtigungen von rd. 8,674 Mio. Euro vorgenommen. Eine Einzelwertberichtigung im Millionenumfang betraf ein Unternehmen. Diese Berichtigung der Forderungen konnte mittlerweile wieder aufgelöst werden, da das betroffene Unternehmen zwischenzeitlich sämtliche alten und neuen Forderungen aus Steuern, Säumniszuschlägen, Mahngebühren und Nachforderungszinsen (verbucht bei Bilanzposition 2.2.1.5) beglichen hat. Der Weg, Einzelwertberichtigungen bei zweifelhaften Forderungen in ausreichendem Umfang durchzuführen, ist auch hier konsequent weiter zu verfolgen. Allen Einzelwertberichtigungen lagen Niederschlagungen (§ 26 II GemHVO) zugrunde. Der Unterausschuss für Steuerfragen hat im Jahr 2014 in etlichen Einzelfällen entsprechenden Wertberichtigungen zugestimmt. Weiterhin wurde der Ausschuss regelmäßig (halbjährig, nachträglich) von der Verwaltung gemäß dem Ratsbeschluss vom 24.06.2010 in Form Seite 61 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 von Fallzahlen und (summarisch) bezifferter Steuerschuld über Aussetzungen von der Vollziehung wegen Einspruchs- und Klageverfahren, Stundungen, Erlasse und befristete und unbefristete Niederschlagungen in Tabellenform, getrennt nach Steuerarten, informiert. Es war somit eine ausreichende Information der Politik gegeben. Die Entwicklung der Steuerforderungen seit der Eröffnungsbilanz wird in der nachfolgenden Grafik abgebildet: Steuerforderungen in Euro jeweis zum 31.12. 28.000.000,00 25.958.534,16 24.000.000,00 21.268.714,29 19.271.603,54 20.000.000,00 17.244.537,08 Euro 15.646.080,84 15.537.009,87 16.000.000,00 13.776.743,69 12.647.733,83 12.000.000,00 8.000.000,00 4.000.000,00 0,00 EB 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Nachfolgend wird dargestellt, wie sich die Steuerforderungen zusammensetzen. Die Werte basieren auf einer Zusammenstellung von Daten der geprüften Konten im DZ-Kommunalmaster (nach Saldierung mit Einzelwertberichtigungen). Art der Steuerforderung Gewerbesteuer Grundsteuer Vergnügungssteuer Sonstige Steuern Umgliederungen aus den o.g. Steuerarten Pauschalwertberichtigung Steuerforderungen gesamt Beträge in Euro 2013 20.761.598,27 1.009.264,05 1.006.941,34 215.407,67 113.259,41 Beträge in Euro 2014 19.014.882,55 868.694,20 987.614,39 226.984,80 223.222,08 -7.460.389,90 15.646.080,84 -8.673.664,19 12.647.733,83 Der Bilanzansatz zum 31.12.2014 konnte aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus der Buchführungssoftware DZ-Kommunalmaster hergeleitet werden. Die Bilanzposition umfasst u. a. folgende Unterkonten: Seite 62 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 Nummer 16301000 16301099 21101631 21201630 Bezeichnung Steuerforderungen gegen den privaten Bereich Korrekturkonto Umgliederungen Einzelwertberichtigungen Steuerforderungen gegen den privaten Bereich Pauschalwertberichtigungen Steuerforderungen 2.2.1.4 Forderungen aus Transferleistungen Stichtag 31.12.2013 31.12.2014 Veränderung Bilanzwert in Euro 300.922,38 455.970,12 +155.047,74 Forderungen aus Transferleistungen resultieren aus einer Übertragung von – im Regelfall – finanziellen Mitteln an die Kommune aus dem öffentlichen und privaten Bereich, denen keine private Leistung gegenübersteht; damit ist eine hohe Werthaltigkeit der Forderungen gegeben. Bei den Forderungen aus Transferleistungen wurden Einzelwertberichtigungen von rd. 0,123 Mio. Euro sowie Pauschalwertberichtigungen von rd. 0,160 Mio. Euro vorgenommen. Dennoch ist der Bilanzwert leicht angestiegen. Die größte Forderung bestand gegenüber dem Jobcenter und ist stichtagsbezogen; sie wurde zwischenzeitlich bis auf einen geringfügigen Restbetrag beglichen. Der Bilanzansatz zum 31.12.2014 konnte aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus der Buchführungssoftware DZ-Kommunalmaster hergeleitet werden. Die Bilanzposition umfasst u. a. folgende Unterkonten: Nummer 16401000 16402000 16402099 21101641 21101642 21201640 Bezeichnung Forderungen aus Transferleistungen gegen den privaten Bereich Forderungen aus Transferleistungen gegen den öffentlichen Bereich Korrekturkonto Umgliederungen Einzelwertberichtigungen Transferleistungen gegen den privaten Bereich Einzelwertberichtigungen Transferleistungen gegen den öffentlichen Bereich Pauschalwertberichtigungen für Forderungen aus Transferleistungen 2.2.1.5 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen Stichtag 31.12.2013 31.12.2014 Veränderung Bilanzwert in Euro 10.256.109,55 8.172.473,34 -2.083.636,21 Seite 63 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 In den sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen werden Forderungen des öffentlich-rechtlichen Bereichs und solche aus Transferleistungen nachgewiesen, die keiner anderen Position zugeordnet werden können. Es handelt sich um eine Auffangposition, mögliche andere Zuordnungen sind vorrangig vorzunehmen. Zu den „Sonstigen öffentlich-rechtliche Forderungen“ gehören Verwarnungs-, Buß- und Zwangsgelder, Forderungen aus investiven Maßnahmen, Unterhaltsverpflichtungen, Elternbeiträge zu Kindertageseinrichtungen und zur Ganztagsbetreuung in den Schulen sowie Nebenforderungen aus Gewerbesteuer (Mahngebühren, Säumniszuschläge, etc.). Der Bilanzansatz ermittelt sich wie folgt: Beschreibung Beträge in Euro 2013 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen - gegen den privaten Bereich - gegen den öffentlichen Bereich - gegen verbundene Unternehmen - gegen sonstige öffentliche Sonderrechnungen Umgliederungen etc. (saldiert) Einzelwertberichtigungen insgesamt Pauschalwertberichtigung Konto 16500000 (Abstimmkreis Landeshauhalt) Bilanzansatz Beträge in Euro 2014 13.049.780,22 12.461.791,02 6.469.134,54 6.996.551,38 250.002,46 0 201.346,87 -6.537.473,59 -3.176.680,95 169,23 28.085,29 108.239,04 -8.163.719,63 -3.259.196,49 553,50 8.172.473,34 10.256.109,55 H 11 Das Sachkonto 16500000 wurde dem falschen Buchungskreis zugeordnet. Es gehört zum Buchungskreis 3000 - Landeshaushalt. Der Wert der Bilanzposition ist um 553,50 Euro zu reduzieren. Bei dem in der städtischen Bilanz ausgewiesenen Betrag handelt es sich – auch nach der Kontenbezeichnung – um einen dem Landeshaushalt zuzuordnenden Betrag, der nicht der städtischen Bilanzposition zuzuordnen ist. Der Wert der Bilanzposition reduziert sich geringfügig auf 8.171.919,84 Euro. Die entsprechende Umbuchung ist im Rahmen des Jahresabschlusses 2015 zu veranlassen. Bei den sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen wurden Einzelwertberichtigungen von rd. 8,164 Mio. Euro (insbesondere gegen öffentlich-rechtliche Schuldner) sowie Pauschalwertberichtigungen von rd. 3,259 Mio. Euro vorgenommen. Dies ist auch die Hauptursache für die Reduzierung des Wertes bei dieser Bilanzposition. Hinsichtlich der Werthaltigkeitsanalyse besteht nach wie vor ein Bearbeitungsrückstau, der sich aufgrund der Vielzahl der Zahlungspflichtigen und deren Lebensumstände bzw. sozialer Verhältnisse etc. (z.B. im Bereich der Unterhaltsforderungen gegen Kindesväter) nicht ohne größeren Aufwand abarbeiten lässt. Durch die vorgenommenen Wertberichtigungen und den weiteren Ausbau des Forderungsmanagements befindet Seite 64 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 sich die Verwaltung aber auf einem guten Weg, der konsequent weiter zu beschreiten ist. Der Bilanzansatz zum 31.12.2014 konnte aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus der Buchführungssoftware DZ-Kommunalmaster hergeleitet werden. Die Bilanzposition umfasst u. a. folgende Unterkonten: Nummer 16500000 16501000 16501099 16502000 16506000 21101650 bis 21101652 21201650 Bezeichnung Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen (Abstimmung Landeshaushalt) Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen gegen den privaten Bereich Korrekturkonto Umgliederungen Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen gegen den öffentlichen Bereich Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen gegen sonstige öffentliche Sonderrechnung Einzelwertberichtigungen Pauschalwertberichtigungen 2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 2.2.2.1 Privatrechtliche Forderungen gegenüber dem privaten Bereich Stichtag 31.12.2013 31.12.2014 Veränderung Bilanzwert in Euro 3.204.198,93 3.875.769,89 +671.570,96 Eine privatrechtliche Forderung basiert auf dem Recht, von einem anderen aufgrund eines Schuldverhältnisses eine Leistung zu fordern. Das Schuldverhältnis ergibt sich aus einem Vertrag oder durch die Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen einer Gesetzesvorschrift. In den privatrechtlichen Forderungen gegenüber dem privaten Bereich werden insbesondere die auf die Stadt übergeleiteten privatrechtlichen Unterhaltsansprüche (nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, wegen Sozialhilfe- und Unterhaltsersatz und für Rückforderungen) nachgewiesen. Die restlichen Forderungen entfallen u. a. auf Mieten und Pachten, Verkäufe, Erbbauzinsen, Darlehensforderungen, Verkaufserlöse, Erlöse für die Beköstigung in Kindertagesstätten und Ganztagsschulen, sowie Zinsen. Bei den privatrechtlichen Forderungen gegenüber dem privaten Bereich wurden Einzelwertberichtigungen von rd. 0,849 Mio. Euro (insbesondere im Bereich Kostenersatz für Sozialhilfe) sowie Pauschalwertberichtigungen von rd. 1,346 Mio. Euro vorgenommen. Dennoch ist der Bilanzwert angestiegen. Dies ist insbesondere auf die Forderungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, wegen Sozial- und Unterhaltsersatz und Rückforderungen nach dem UVG zurückzuführen. Bei den Unterhaltsforderungen sind die Schuldner vermehrt nicht in der Lage, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, Seite 65 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 so dass sich der Abbau von Forderungen in diesem Bereich auch nicht konsequent über Vollstreckungsmaßnahmen durchsetzen lässt. Aufgrund der Vielzahl der Forderungen lassen sich die konkreten Ausfallrisiken allerdings nur schwer abschätzen. Im Bereich der Miet- und Pachtrückstände wurden zumindest die hohen Forderungen zwischenzeitlich ganz oder überwiegend beglichen. Dennoch verbleiben, wie bereits unter H 8 im Bericht Nr. 02/2015 zur Prüfung des Jahresabschlusses 2013 angemerkt, etlichen Fälle mit Forderungen zwischen rd. 7 T und 30 T Euro, die teilweise seit 2001 geschuldet werden. Hier stellt sich die Frage, warum die Stadt nicht (rechtzeitig) von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch macht. Der Bilanzansatz zum 31.12.2014 konnte aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus der Buchführungssoftware DZ-Kommunalmaster hergeleitet werden. Die Bilanzposition umfasst u. a. folgende Unterkonten: Nummer 17100000 17100099 21101710 21201710 Bezeichnung Privatrechtliche Forderungen gegen den privaten Bereich Korrekturkonto Umgliederungen Einzelwertberichtigungen privatrechtliche Forderungen gegenüber dem privaten Bereich Pauschalwertberichtigungen privatrechtlicher Forderungen gegenüber dem privaten Bereich 2.2.2.2 Privatrechtliche Forderungen gegenüber dem öffentlichen Bereich Stichtag 31.12.2013 31.12.2014 Veränderung Bilanzwert in Euro 620.604,68 595.424,31 -25.180,37 Es handelt sich um privatrechtliche Forderungen gegenüber dem Bund, dem Land und Zweckverbänden usw.. Die Verringerung des Forderungsbestandes ist auch hier auf Einzelwert- und Pauschalwertberichtigungen zurückzuführen, die gegenüber dem öffentlichen Bereich naturgemäß geringer ausfallen. Die Höhe der Forderungen ist stichtagsbezogen; sie wurden zwischenzeitlich zum größten Teil beglichen. Der Bilanzansatz zum 31.12.2014 konnte aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus der Buchführungssoftware DZ-Kommunalmaster hergeleitet werden. Die Bilanzposition umfasst u. a. folgende Unterkonten: Seite 66 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 Nummer 17201000 17202000 17203000 17204000 17205000 21101723 21201720 Bezeichnung Privatrechtliche Forderungen gegen den Bund Privatrechtliche Forderungen gegen das Land Privatrechtliche Forderungen gegen Gemeinden und GV Privatrechtliche Forderungen gegen Zweckverbände Privatrechtliche Forderungen gegen den sonst. öff. Bereich Einzelwertberichtigungen Forderungen gegen Gemeinden Pauschalwertberichtigungen Forderungen gg. d. öff. Bereich 2.2.2.3 Privatrechtliche Forderungen gegen verbundene Unternehmen Stichtag 31.12.2013 31.12.2014 Veränderung Bilanzwert in Euro 9.192.132,27 2.820.133,30 -6.371.998,97 Bei den privatrechtlichen Forderungen gegen verbundene Unternehmen handelt es sich im Wesentlichen um Forderungen aus der Gewinnabführung der städtischen Töchter. Die Veränderung ist auf eine höhere Gewinnabführung der SWK AG zurückzuführen. H 12 Der im Jahresabschluss ausgewiesene Wert weicht aufgrund von Umgliederungen, die nur in Excel dokumentiert wurden, aber nicht im DZKommunalmaster gebucht wurden, um 87.610,14 Euro vom stichtagsbezogenen SAP-Saldo ab. Der in SAP / DZ-Kommunalmaster für diese Bilanzposition ausgewiesene Wert zum Stichtag 31.12.2014 beträgt 2.907.743,34 Euro, in der Bilanz wird jedoch nur ein Wert von 2.820.133,20 Euro ausgewiesen. Die Differenz von 87.610,14 Euro ist auf Umgliederungen (Zuordnung von Buchungen, die bei einer falschen Bilanzposition verbucht wurden, zu den korrekten Bilanzpositionen) zurückzuführen, die aus systemtechnischen Gründen nicht im DZ-Kommunalmaster selbst durchgeführt werden können, sondern nur über eine Excel-Tabelle dokumentiert werden konnten. Der Saldo war in diesem Falle negativ und hat insofern zu einer Reduzierung der in SAP ausgewiesenen Bilanzsumme geführt. Art und Umfang der erforderlichen Umgliederungen konnten nachvollzogen werden. Allerdings sollte angestrebt werden, durch entsprechende Veränderungen in der Programmierung des DZ-Kommunalmasters entsprechende Korrekturbuchungen unmittelbar im DZ-Kommunalmaster zu ermöglichen. Zwar handelt es sich nur um Ausweisveränderungen, die keinen Einfluss auf die Gesamtbilanzsumme haben. Aus Sicht der Prüfung sollten jedoch sämtliche Geschäftsvorgänge, auch Jahresabschlussbuchungen, vollständig im DZ-Kommunalmaster als dem zentralen und einzigen Buchhaltungsprogramm durchgeführt und dokumentiert werden. Excel-Dateien sollten lediglich eine nachrichtliche, ergänzende Dokumentation darstellen, nicht aber die Erläuterung für Differenzen zwischen dem Buchhaltungsprogramm und der Bilanz. Seite 67 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 Zur ausgewiesenen Veränderung des Bilanzwertes ist festzuhalten, dass es sich bei Forderungen um Ansprüche der Stadt gegenüber externen Schuldnern handelt, die aus der allgemeinen unterjährigen Geschäftstätigkeit resultieren, so dass die stichtagsbezogenen Bestände von Jahr zu Jahr unterschiedlich sind. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen zeichnen sich durch kurze Fälligkeiten von unter einem Jahr aus. Das bedeutet, dass im Jahresabschluss 2013 ausgewiesene Forderungen im Geschäftsjahr 2014 zahlungswirksam wurden und somit zum Stichtag 31.12.2014 nicht mehr im Bestand ausgewiesen werden. Der Bilanzansatz zum 31.12.2014 konnte aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus der Buchführungssoftware DZ-Kommunalmaster hergeleitet werden. Die Bilanzposition umfasst u. a. folgende Unterkonten: Die Bilanzposition umfasst u. a. folgende Unterkonten: Nummer 17300000 17918701 17918702 17918703 Bezeichnung Privatrechtliche Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen Liquiditätskredite Seidenweberhaus Liquiditätskredite Hafen Krefeld GmbH & Co.KG Liquiditätskredite Krefelder Bau GmbH 2.2.2.4 Privatrechtliche Forderungen gegen Beteiligungen Stichtag 31.12.2013 31.12.2014 Veränderung Bilanzwert in Euro 74.164,27 178.882,32 +104.718,05 Es handelt sich im Wesentlichen um privatrechtliche Forderungen aus Personalkostenerstattungen zum Stichtag 31.12.2014 gegenüber DSM aus Mieten und Pachten, Theater und Helios. H 13 Der im Jahresabschluss ausgewiesene Wert weicht aufgrund von Umgliederungen, die nur in Excel dokumentiert wurden, aber nicht im DZKommunalmaster gebucht wurden, um 67.122,20 Euro Euro vom stichtagsbezogenen SAP-Saldo ab. Der in SAP / DZ-Kommunalmaster für diese Bilanzposition ausgewiesene Wert zum Stichtag 31.12.2014 beträgt 111.760,12 Euro, in der Bilanz wird jedoch ein Wert von 178.882,32 Euro ausgewiesen. Dieser Betrag weicht um 67.122,20 Euro vom stichtagsbezogenen SAP-Saldo ab. Hinsichtlich der Ursachen und der Einschätzung der Rechnungsprüfung hierzu wird auf die vorstehenden Ausführungen zu Bilanzposition Aktiva 2.2.2.3 verwiesen. Die Bilanzposition umfasst u. a. folgende Unterkonten: Seite 68 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 Nummer 17400000 Bezeichnung Privatrechtliche Forderungen gegenüber Beteiligungen 2.2.2.5 Privatrechtliche Forderungen gegen Sondervermögen Stichtag 31.12.2013 31.12.2014 Veränderung Bilanzwert in Euro 0,00 567,24 +567,24 Der Bilanzansatz zum 31.12.2014 konnte aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus der Buchführungssoftware DZ-Kommunalmaster hergeleitet werden. Die Bilanzposition umfasst u. a. folgende Unterkonten: Nummer 17506000 Bezeichnung Privatrechtliche Forderungen gegen sonstige öffentliche Sonderrechnungen 2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände Stichtag 31.12.2013 31.12.2014 Veränderung Bilanzwert in Euro 7.992.719,25 11.705.980,42 +3.713.261,17 Die Bilanzposition Sonstige Vermögensgegenstände ist ein Auffangposten für Vermögensgegenstände, die nicht dem bilanziellen Gliederungsschema zugeordnet werden können. Hierzu zählen u. a. Ansprüche gegen Dritte, die weder aus Lieferungen und Leistungen, noch aus Beteiligungen, Ausleihungen oder dergleichen entstanden sind, so z. B. Kautionsleistungen, Forderungen gegenüber Institutionen, Behörden, Mitarbeitern oder Organmitgliedern. Darüber hinaus sind unter den Sonstigen Vermögensgegenständen Grundstücke auszuweisen, die wegen der Verkaufsabsicht dem Umlaufvermögen zuzuordnen sind. Grundstücke, die drei Jahre lang nicht veräußert werden konnten, sind allerdings dann nicht länger als Umlaufvermögen auszuweisen, sondern wieder zum Anlagevermögen umzubuchen – es sei denn, die Veräußerungsabsicht besteht fort. Bei Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens dürfen gemäß der Kommentierung der GPA NRW zu § 35 (7) GemHVO NRW höchstens die Anschaffungs- oder Herstellungskosten in der Bilanz ausgewiesen werden. Der Ausweis erfolgt unter strenger Beachtung des Niederstwertprinzips. Seite 69 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 In der folgenden Tabelle werden die Konten im Vergleich zum Jahr 2013 ausgewiesen und nachfolgend die wesentlichen Positionen bezüglich ihrer Veränderungen erläutert: Bilanzkonto 17609000 17610000 17610099 17630000 17900000 17919500 17999999 21101761 37950000 17660900 Betrag in Euro 2013 Beschreibung Betrag in Euro 2014 Veränderung in Euro Andere sonstige 4.476.243,49 +1.075.513,65 3.400.729,84 Vermögensgegenstände Privatrechtliche Forderung 171.470,56 +93.875,43 77.595,13 gegen Mitarbeiter u. a. Umgliederungen 4.786,64 -9.145,52 13.932,16 Grundstücke 5.664.969,54 +1.424.007,07 4.240.962,47 zum Verkauf anstehend Sonstige privatrechtliche 171,31 -192,00 363,31 Forderungen Forderungen LOGA -1.666,28 -3.028,35 1.362,07 Forderungen aus 114,18 -4.487,39 4.601,57 debitorischen Kreditoren Einzelwertberichtigungen -2.662,72 -628,99 -2.033,73 Private Forderung gegen Mitarbeiter Verbindlichkeiten/Forderungen gegenüber Finanzamt/ 786.891,80 +531.685,37 255.206,43 Umsatz/Vorsteuer Sonstige Umgliederungen 0 605.661,90 +605.661,90 Summe der Sonstigen 7.992.719,25 11.705.980,42 +3.713.261,17 Vermögensgegenstände a) Andere sonstige Vermögensgegenstände: Die Bilanzposition umfasst alle Vermögensgegenstände, die nicht anderweitig zugeordnet werden können, z. B. personalrechtliche Sachverhalte wie Ansprüche auf Erstattung künftiger Altersteilzeitleistungen durch verbundene Unternehmen oder die Erstattung von Pensionszahlungen durch ehemaligen Dienstherren (bei Beamten, die zur Stadt Krefeld gewechselt sind). Diese Beträge unterliegen insoweit Schwankungen, als Altersteilzeit-Verträge neu geschlossen werden oder wegfallen bzw. sich die Fallzahl der von anderen Dienstherren gewechselten Beamten erhöht oder vermindert. Der Wert des Bilanzkontos hat sich saldiert um rd. 1,076 Mio. Euro erhöht. Die wesentlichen Ursachen der Veränderung werden nachfolgend erläutert. In der Eröffnungsbilanz der Stadt Krefeld zum 01.01.2008 wurde es versäumt, gegenüber der Hafen GmbH & Co. KG eine Forderung für den vollständigen Erstattungsanspruchs für die Pensions- und Beihilfeleistungen der zum Hafen abgestellten Beamten zu buchen. Dies wurde nun als Korrektur im Zuge des Jahresabschlusses 2014 nachgeholt. Der Betrag von rd. 1,5 Mio. Euro setzt sich aus aktiven Beamten, Pensionären und Witwen sowie dem auf der Gesamtsumme hinzugerechneten Beihilfesatz von 23,37% zusammen. Seite 70 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 Seit dem Jahr 2013 werden hier auch die Personalkostenerstattungen des Landes für Beamte des Landes NRW verbucht, die im Rahmen der Kommunalisierung von bisherigen Landesaufgaben zum 01.01.2008 (Reform der Umwelt- und Versorgungsverwaltung in den Bereichen Immissionsschutz, Elterngeld, Schwerbehindertenrecht und Soziales Entschädigungsrecht einschließlich Kriegsopferversorgung) zur Stadt Krefeld gewechselt waren und in den Fachbereichen 36 - Umwelt, 50 – Soziales, Senioren und Wohnen, 51 – Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung – sowie 53 – Gesundheit eingesetzt werden. Die Forderung von 98.555,31 Euro gegen die Krefelder Bau GmbH aufgrund zu hoher Pauschalzahlungen der Stadt für Instandhaltungsmaßnahmen am städtischen Hausbesitz, die durch die Bau GmbH durchzuführen waren, wurde im Jahr 2014 vereinbarungsgemäß bis auf einen Restbetrag von 2.126,30 Euro durch Verrechnung mit erbrachten Leistungen in den Folgejahren aufgelöst. Im Vorverfahren „ProBauG“ wurden Ende 2014 Gebührenbescheide vielfach zum Soll gestellt und in SAP gebucht (siehe Erläuterung zu Ziffer 2.2.1.1). Um diese Mehrfachsollstellungen zu korrigieren, wurde der Gesamtbetrag in Höhe von 605.661,90 Euro zunächst manuell aus dem Bilanzkonto 17660900 – Andere sonstige Vermögensgegenstände – herausgebucht, um im Anschluss eine Ausweiskorrektur der Forderungskonten durch eine manuelle Umgliederung vorzunehmen. Durch diese Schritte wurden die Forderungsbestände neutralisiert, damit die Ergebnisrechnung 2014 nicht fälschlicherweise zu hoch und die Ergebnisrechnung 2015 nicht zu niedrig dargestellt werden. b) Privatrechtliche Forderungen gegen Mitarbeiter u. a.: Die privatrechtlichen Forderungen umfassen hauptsächlich Lohn- und Gehaltsvorschüsse an städtische Mitarbeiter, die von den Gehalts- und Besoldungszahlungen einbehalten werden. Die Einbehaltungen laufen insofern automatisiert ab, als die Buchungen über das SAP-System (DZ-Kommunalmaster) durchgeführt werden, der tatsächliche Abzug erfolgt über das Personalabrechnungsprogramm „LOGA“. Des Weiteren werden über diese Position auch Überzahlungen von Kindergeld, Gehalt etc. abgebildet. Der Wert des Bilanzkontos hat sich saldiert um rd. 94 T Euro erhöht. c) Grundstücke – zum Verkauf anstehend: Aufgrund des Umfanges der zur Veräußerung anstehenden Grundstücke und Objekte, z.B. die alte Feuerwache in Hüls, das Gebäude Paschhof (Albert-Steeger-Straße 29), die alte Erich-Kästner-Schule an der Kölner Straße 285, die alte Grundschule Königsberger Straße, der frühere Verkehrsübungsplatz an der Erkelenzer Straße 8 sowie der Gebäude Bruckersche Straße 11 und 13, hat sich der Wert um rd. 1,4 Millionen Euro erhöht. Stichprobenartige Prüfungen haben ergeben, dass für einige Grundstücke und Gebäude, z.B. Düsseldorfer Straße 305, Brempter Hof, Fi-10-678,680, 681,683 etc. bereits seit Seite 71 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 Jahren im Umlaufvermögen aufgeführt sind. Der Verkauf des Brempter Hofes ist kurz vor Vertragsabschluss gescheitert, so dass weiterhin Verkaufsabsicht unterstellt werden kann. Ob dies auch in den anderen Fällen gegeben ist, sollte seitens der Verwaltung im Rahmen künftiger Jahresabschlüsse im Einzelfall einer näheren Prüfung unterzogen und begründet werden. d) Forderungen aus debitorischen Kreditoren: Mit der Einführung des DZ-Kommunalmasters (SAP) wurde auch die frühere AKDKasse aufgelöst. Es erfolgte ein Umgliederungslauf, in dem systemseitig die Geschäftspartner auf richtigen Ausweis überprüft und ggfs. umgebucht werden. Eine Umkehrung der Buchung erfolgt wiederum systemseitig zum 01.01. des Folgejahres. Die Forderungen aus debitorischen Kreditoren werden im Korrekturkonto Umgliederungen auf der Passivseite zu Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie aus Transferleistungen dargestellt. Die Forderungen hatten sich von 2012 nach 2013 bereits um rd. 1,3 Mio. Euro reduziert und konnten im Jahr 2014 auf nahezu null gebracht werden. e) Verbindlichkeiten/Forderungen gegenüber Finanzamt/Umsatz/Vorsteuer: Der Umsatzsteuer-/Vorsteuerüberhang ist abhängig von den entsprechenden Aufwendungen/Erträgen im Bereich der Betriebe gewerblicher Art. Seit dem Jahr 2012 hat sich die Zuordnung in der Bilanz für das Konto 37950000 „Verbindlichkeiten/Forderungen gegenüber Finanzamt aus Umsatzsteuer / Vorsteuer“ geändert. Bis 2011 war dieses Konto – unabhängig vom Endsaldo – in den Bereich der „Sonstigen Verbindlichkeiten“ (Passiva, Ziffer 4.7) ausgesteuert. Nunmehr erfolgt zum Jahresabschluss automatisiert die Zuordnung in die Sonstigen Verbindlichkeiten bei einer Umsatzsteuerzahllast bzw. in die Sonstigen Vermögensgegenstände bei einem Vorsteuerüberhang. Im Jahr 2014 hat sich ein Vorsteuerüberhang von rd. 0,790 Mio. Euro ergeben, der somit auf der Aktivseite der Bilanz auszuweisen ist. Die einzelnen Bilanzpositionen zum 31.12.2014 wurden anhand der zur Verfügung gestellten Kontoauszüge und Tabellen mit den im DZ-Kommunalmaster dargestellten Werten hinsichtlich ihrer Plausibilität vollständig nachvollzogen. 2.4 Liquide Mittel Stichtag 31.12.2013 31.12.2014 Veränderung Bilanzwert in Euro 9.096.082,39 17.610.510,62 +8.514.443,23 Seite 72 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 Diese Position umfasst alle Zahlungsmittel, die als Bar- oder Buchgeld zur Verfügung stehen. Der Saldo wird in der Bilanz dem Umlaufvermögen zugerechnet. Es sind auch Anteile enthalten, die für andere Stellen lediglich verwaltet werden (z. B. Schulgirokonten); für diese sich außerhalb der Verfügungsgewalt der Stadt Krefeld befindlichen Mittel ist eine Gegenposition in entsprechender Höhe im Bereich der Sonstigen Verbindlichkeiten bzw. Sonstigen Sonderposten gebildet worden. Bar- (z. B. Handkassen) und Buchgeldbestände (Bankguthaben) sind eine kurzfristige Liquiditätsreserve. Die Zahlungsfähigkeit der Zahlungsabwicklung kann seit Jahren nur durch Kredite zur Liquiditätssicherung aufrechterhalten werden. Es ist nicht davon auszugehen, dass sich dieser Zustand in absehbarer Zeit ändern wird. Die Bestände auf den Konten im DZ-Kommunalmaster gliedern sich wie folgt: Betrag in Euro 2013 Beschreibung Differenz Betrag in Euro in Euro 2014 14.656.688,09 +8.770.464,35 2.595.282,19 -244.435,69 47.011,00 +1.083,96 0,00 -6.299,38 6.740,62 +15,90 5.886.223,74 Bestände Bank- und Girokonten der Stadt 2.839.717,88 Schulgirokonten 45.927,04 Barbestände in städtischen FB (Barkassen) 6.299,38 Barbestand Hauptkasse/Wechselgeldbestand 6.724,72 Mietkaution auf einem Sparbuch Stiftungen 304.788,72 -6.400,91 311.189,63 Treuhandkonten 9.096.082,39 17.610.510,62 +8.514.443,23 Summe Erläuterungen der Veränderungen bei den einzelnen Positionen: a) Bestände Bank- und Girokonten der Stadt: Die Bestände unterliegen starken Schwankungen, es handelt sich um eine Stichtagsbetrachtung. In den vergangenen Jahren waren die Guthaben erheblich geringer. Ursache für die Bestandserhöhung ist im Wesentlichen, dass sich durch die Lage der Weihnachtsfeiertage bedingt relativ langen Betriebsferien der Verwaltung zum Jahreswechsel 2014/2015 ergeben haben, so dass in dieser Zeit weniger Auszahlungen für Lieferung und Leistung erfolgt sind als in den Vorjahren. Die Einzahlungsüberschüsse wurden über den Jahreswechsel auf den Konten belassen, da sie für das neue Jahr kurzfristig benötigt wurden und sich somit nicht für eine längerfristige Geldanlage geeignet haben. b) Schulgirokonten: Die Schulgirokonten werden von den jeweiligen Schulen eigenorganisatorisch verwaltet und entziehen sich der Verfügungsgewalt der Stadt. Sie beinhalten städtische Mittel sowie Drittmittel. Die einzelnen Schulkonten sind größeren Schwankungen unterzogen, die darauf zurückzuführen sind, dass Mittel zum einen zur Durchführung Seite 73 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 umfangreicher Projekte angespart und dann wiederum in einer Summe verausgabt werden. Eine Auflistung der Bestände der Schulgirokonten zum 31.12.2015 wurde dem Rechnunsgprüfungsausschuss zur Niederschrift der 7. Sitzung am 24.02.2016 zur Kenntnis gegeben. Die ordnungsgemäße Verwendung der Schulgirogelder wurde in den letzten Jahren stichprobenartig geprüft und die Ergebnisse in diversen Berichten der Rechnungsprüfung (z. B. Bericht Nr. 17/2014, 16/2015, 6/2016)), dargestellt. Die Gegenposition zu den Schulgirokonten wird auf der Passivseite der Bilanz dargestellt, die Bestände der Liquiden Mittel der Schulgirokonten stimmen mit den sonstigen Verbindlichkeiten zweckgebundener Mittel auf Schulgirokonten von 2.595.282,19 Euro (Bilanzposition 4.7) überein. c) Barbestände in städtischen Fachbereichen (Barkassen): Die Fachbereiche sind lt. DA 207 gehalten, die Bargeldbestände mindestens einmal jährlich unvermutet zu prüfen und die Ergebnisse der Prüfung schriftlich niederzulegen. Darüber hinaus werden die Barkassen auch in Prüfungen des Fachbereiches Rechnungsprüfung einbezogen. Gemäß der Jahresabschlussverfügung 2014 waren die Fachbereiche gehalten, den Endstand der am 31.12.2014 tatsächlich vorliegenden Bargeldbestände aller Barkassen und Handvorschüsse zu ermitteln und zu dokumentieren. Der Saldo resultiert insbesondere aus Bareinnahmen, die zum Bilanzstichtag noch nicht auf ein Girokonto der Stadt Krefeld eingezahlt wurden. Eine alternative Verbuchung der Geschäftsvorfälle ist derzeit aus technischen Gründen nicht möglich. d) Barbestände der Hauptkasse: Der Bargeldbestand der Stadtkasse (Wechselgeldbestand) hat sich durch die Schließung der Barkasse auf Null reduziert. e) Mietkaution: Die Mietkaution hat sich zum Vorjahr nur um den Zinsbetrag verändert. f) Stiftungen: Die Geld- und Wertpapierbestände der Stiftungen teilen sich auf unterschiedliche Anlageformen auf. Die langfristigen Wertpapieranlagen werden im Finanzanlagevermögen ausgewiesen, die Barbestände fließen in die städtischen Girokontenbestände mit ein. Die Treuhandkonten umfassen den Gesamtbestand für die durch die Krefelder Bau- GmbH verwalteten Mietobjekte der Gehlen Schenkung, des Nachlasses Nauen sowie der Vereinigten-Familie-de-Greiff-Stiftung. Das Treuhandkonto für das Objekt Seite 74 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 Philadelphiastraße der Gehlen Schenkung wurde bereits im Jahr 2011 eingerichtet und einer gesonderten Prüfung im Jahresabschluss unterzogen. Die Konten für die beiden anderen genannten Stiftungen wurden im Jahr 2012 eröffnet. Die Stiftungsabschlüsse 2014 wurden hinsichtlich der Entwicklung der Geld- und Wertpapierbestände, der Aufschlüsselung der Erträge und des Aufwandes, der Verwendung der Zuschüsse, der Abwicklung der Mieterträge und des Unterhaltungsaufwandes durch die Krefelder Bau-GmbH sowie der Wahrnehmung der Aufgaben durch das Stiftungsmanagement einer gesonderten Prüfung (siehe Ziffer 4 dieses Prüfungsberichtes) unterzogen. Die einzelnen Bilanzpositionen zum 31.12.2014 wurden anhand der zur Verfügung gestellten Kontoauszüge und Tabellen mit den im DZ-Kommunalmaster dargestellten Werten hinsichtlich ihrer Plausibilität vollständig nachvollzogen. Die Bilanzposition umfasst folgende Unterkonten: Nummer 18110100 bis 18114100 18130000 18141000 bis 18142000 18149090 18310000 18310100 Bezeichnung Guthaben bei Kreditinstituten (Bank) Schulgirokonten Bankbestände/Sparbücher/Treuhandkonten Stiftungen Sparbuch Mietkaution Kassenbestand Barkassen der Fachbereiche 3. Aktive Rechnungsabgrenzung Stichtag 31.12.2013 31.12.2014 Veränderung Bilanzwert in Euro 14.780.906,56 9.852.246,44 -4.928.660,12 Die Notwendigkeit einer Rechnungsabgrenzung ergibt sich, wenn bei einem gegenseitigen Leistungsaustausch bei dem für eine bestimmte Zeit Leistungen zu erbringen sind, diese Leistungen und die Gegenleistungen zeitlich auseinanderfallen, z. B. wenn haushaltsjahrbezogene Aufwendungen und die jeweils dazu gehörigen Zahlungen in unterschiedliche Haushaltsjahre fallen. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP) sind gemäß § 42 (1) GemHVO Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die aktive Rechnungsabgrenzung wird angesetzt, um eine haushaltsbezogene, periodengerechte Ergebnisermittlung zu gewährleisten. Sie stellt deshalb einen ergänzenden Korrekturposten zu den Vermögens- und Schuldenposten der gemeindlichen Bilanz dar. Seite 75 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 In die ARAP werden in Krefeld nur Sachverhalte einbezogen, deren finanzielle Auswirkungen über 5.000 Euro liegen. Zwischenzeitlich ist weitgehend von dem bisherigen „Differenzverfahren“ Abstand genommen worden. Nur der FB 50 wendet diese Form noch an, wobei jeweils zum Jahresende die Höhe der neu zu bildenden ARAP ermittelt wird und ausschließlich die Differenz (Erhöhung bzw. Reduzierung) zwischen dem Vorjahreswert gebucht wird. Die nachfolgende Tabelle stellt dar, welche Zu- und Abgänge zum Rückgang des Wertes der Bilanzposition geführt haben: Bezeichnung Beträge in Euro Beamtenbesoldung und - Versorgung - Zugang Zahlung Januar 2015 - Abgang Zahlung Januar 2014 Zuführung zu Pflegegeldleistungen (saldiert) Leistungen nach SGB XII und SGB II (saldiert) Auflösung Förder- und Nebenkostenzuschüsse an Sportvereine Auflösung Vorauszahlung Versicherungsprämie 2014 Auflösung Bildung und Teilhabe Zuführung für Zuschuss zum Rosenmontagszug Saldierte Veränderungen ARAP +4.832.219,60 -4.756.401,15 +29.251,23 -4.927.300,59 -80.579,89 -37.256,25 -1.093,07 +12.500,00 -4.928.660,12 Die Zahlung der Januarbesoldung für die Beamtinnen/Beamte erfolgt aufgrund des Alimentationsprinzips jeweils am 1. des Monats, d.h. aufgrund der Feiertage zum Jahreswechsel bereits im Dezember des Vorjahres. Gegenüber 2013 hat sich die ARAP um rd. 76 T Euro (= 1,59%) erhöht, was auf erfolgte Besoldungserhöhungen aufgrund von Tarifabschlüssen zurückzuführen ist. Ebenfalls aufgrund rechtlicher Verpflichtungen sind den Hilfeempfängern in den Fällen der „Pflegegeldzahlung“, „Bildung und Teilhabe“ und den „Leistungen nach dem SGB XII und II“ jeweils am 1. des Monats die Mittel zur Verfügung zu stellen. Daher erfolgt auch hier die Auszahlung der Hilfezahlung für Januar grundsätzlich bereits im Dezember des Vorjahres. Die Zahlungen werden über die im FB 50 – Soziales, Senioren und Wohnen – bzw. FB 51 – Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung – eingesetzten Vorverfahren direkt an die Hilfeempfänger ausgezahlt. Die Reduzierung im Bereich der Leistungen nach SGB XII und II ist darauf zurückzuführen, dass ein Teil der Sozialhilfeleistungen im Gegensatz zu der üblichen Verfahrensweise erst im Januar 2015 – also periodengenau – erfolgt ist. Die Bildung einer ARAP in 2014 entfiel daher für diesen Teil der Sozialleistungen. Die in 2013 eingerichteten Rechnungsabgrenzungsposten „Förder- und Nebenkostenzuschüsse an Sportvereine“ sowie „Vorauszahlung Versicherungsprämie 2014 an die Provinzial-Versicherung“, bei denen ebenfalls zum 01.01. eines Jahres die ÜberweiSeite 76 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 sung erfolgt, wurden in 2014 wieder aufgelöst. Offenbar kann nun eine zeitnahe Überweisung gewährleistet werden, so dass kein Bedarf für einen ARAP mehr besteht. Dafür wurde in 2014 ein ARAP für den Zuschuss zum Rosenmontagszug neu gebildet, da die Auszahlung in zwei Raten erfolgt und die 2. Rate erst im Folgejahr ausgezahlt wurde. Der Bilanzansatz zum 31.12.2014 konnte aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus der Buchführungssoftware DZ-Kommunalmaster hergeleitet werden. Die Bilanzposition umfasst folgende Unterkonten: Nummer 19110000 Bezeichnung Aktive Rechnungsabgrenzung (ARAP) Seite 77 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 3.3.2 Prüfung der Passiva 1. Eigenkapital 1.1 Allgemeine Rücklage Stichtag 31.12.2013 31.12.2014 Veränderung Bilanzwert in Euro 664.204.845,74 572.998.429,70 -91.206.416,04 In der Bilanz ergibt sich die Allgemeine Rücklage aus dem Saldo der bereits vorhandenen Vermögens- und Schuldenpositionen (einschließlich der Rückstellungen) sowie der Sonderposten, der Ausgleichsrücklage, der ggf. zu bildenden Sonderrücklagen und der jeweiligen Jahresergebnisse (Residualgröße). Die Allgemeine Rücklage ist in der Doppik ein Teil des Eigenkapitals und wird entsprechend auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen. Der Rücklage werden die Überschüsse aus der Ergebnisrechnung zugeführt. Gleichzeitig dient die Rücklage im Falle eines Jahresfehlbetrags dem Ausgleich des selbigen. Die Allgemeine Rücklage wurde gegenüber dem Vorjahr um 91,2 Mio. Euro reduziert. Dies ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass der Jahresfehlbetrag des Jahres 2013 (37,1 Mio. Euro) und der im Vorjahr gebildete Verlustvortrag für das Jahr 2012 (24,9 Mio. Euro) erst nach entsprechender Beschlussfassung im Rat zur Feststellung des Jahresabschlusses 2013 im Rahmen des Jahresabschlusses 2014 mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet wurden. Weiterhin führt die durch das 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz vorgeschriebene Verrechnung von Aufwendungen und Erträgen aus dem Abgang der Veräußerung von Vermögensgegenständen gemäß § 43 (3) GemHVO i.V.m. § 90 (3) GO NRW saldiert zu einer Reduzierung der Allgemeinen Rücklage um 29,2 Mio. Euro. Der höchste Abgang betrifft die außerplanmäßigen Abschreibungen auf die Beteiligungsbuchwerte der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG, der DSM Krefeld Außenwerbung GmbH und der Standort Niederrhein GmbH von rund 29,8 Mio. Euro. Diesbezüglich wird auf die Bilanzposition „Beteiligungen“ im Kapitel 3.3.1, Ziffer 1.3.2 verwiesen. Eine weitere, in 2014 allerdings wertmäßig deutlich geringere, Veränderung ergibt sich aus § 92 (7) GO i.V.m. § 57 (2) GemHVO. Danach sind Wertansätze von Vermögensgegenständen aus der Eröffnungsbilanz zu berichtigen oder nachzuholen, sofern sich bei der Aufstellung späterer Jahresabschlüsse Korrekturbedarfe ergeben. Die betroffenen Positionen sind der Anlage 6 zu entnehmen. Die Anpassungsbuchungen erfolgten ergebnisneutral und wurden direkt mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet. Die Veränderungen bewirken eine Erhöhung der Allgemeinen Rücklage um rd. 69 T Euro. Diesbezüglich wird auf die Erläuterung zu Ziffer 2.6 verwiesen. Seite 78 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 Das nachfolgende Schaubild (Bruttobetrachtung) zeigt, dass – abgesehen von einer leichten Stabilisierung im Jahr 2013, welche aber auf die wie oben dargestellt nicht erfolgte Verrechnung des Jahresfehlbetrages mit der Allgemeinen Rücklage zurückzuführen ist – ein kontinuierlicher Rückgang des Bestandes der Allgemeinen Rücklage zu verzeichnen und auch in Zukunft zu erwarten ist. Entwicklung Allgemeine Rücklage in Euro jeweils zum 31.12. 750.000.000,00 717.848.343,40 700.000.000,00 698.628.943,82 678.495.517,28 678.495.517,28 664.651.034,73 664.204.845,74 650.000.000,00 600.000.000,00 572.998.429,70 550.000.000,00 500.000.000,00 450.000.000,00 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 In den Jahren 2010 und 2011 lagen diverse Sachverhalte vor, die Eröffnungsbilanzkorrekturen erforderlich machten, welche im Ergebnis dazu führten, dass der Bestand der Allgemeinen Rücklage erhöht werden konnte (2010 + 39,4 Mio. Euro, 2011 +31,0 Mio. Euro aus Eröffnungsbilanzkorrekturen). Ohne die erforderlichen Eröffnungsbilanzkorrekturen würde sich die Entwicklung der Allgemeinen Rücklage – und damit auch des Eigenkapitals – also deutlich schlechter darstellen. Der Haushalt ist nach § 72 (2) GO nicht ausgeglichen, da der Gesamtbetrag der Aufwendungen die Erträge übersteigen. Die Möglichkeit eines sogenannten fiktiven Haushaltsausgleiches nach § 72 (2) S. 2 durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage ist für die Stadt Krefeld nicht möglich, da diese aufgebraucht ist (siehe unten, Ziffer Passiva 1.3). Durch die notwendige Verringerung der Allgemeinen Rücklage nach § 75 (4) GO ist der Haushalt von der Aufsichtsbehörde, der Bezirksregierung Düsseldorf, zu genehmigen. Es ist absehbar, dass es auch in den Folgejahren bis einschließlich 2019, zu Jahresfehlbeträgen kommen wird. Diese werden zu einer weiteren Verminderung der Allgemeinen Rücklage führen. In Konsequenz dieser Entwicklung ist eine stetige Reduzierung des Eigenkapitals der Stadt Krefeld (Nettobetrachtung) zu verzeichnen: Seite 79 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 Entwicklung Eigenkapital in Euro jeweils zum 31.12. 800.000.000,00 776.002.201,68 750.000.000,00 702.237.809,17 700.000.000,00 667.643.713,53 661.752.189,06 639.779.488,02 650.000.000,00 602.158.591,10 600.000.000,00 550.000.000,00 506.120.411,65 500.000.000,00 450.000.000,00 400.000.000,00 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Die Bilanzposition umfasst folgende Unterkonten: Nummer 20110000 Bezeichnung Allgemeine Rücklage 1.2 Sonderrücklagen Sonderrücklagen sind gemäß § 41 (4) Ziffer 1.1.2 auf der Passivseite der Bilanz beim Eigenkapital auszuweisen. Bei der Stadt Krefeld wurden seit der Eröffnungsbilanz keine Sonderrücklagen gebildet. 1.3 Ausgleichsrücklage Stichtag 31.12.2013 31.12.2014 Veränderung Bilanzwert in Euro 0 0 0 Die Ausgleichsrücklage der Stadt Krefeld wurde im Jahr 2011 nach einem entsprechenden Ratsbeschluss zur Abdeckung des Fehlbetrages 2010 vollständig aufgezehrt. Die Bilanzposition umfasst folgende Unterkonten: Nummer 20410000 Bezeichnung Ausgleichsrücklage Seite 80 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 1.4 Verlustvortrag Stichtag 31.12.2013 31.12.2014 Veränderung Bilanzwert in Euro -24.871.546,71 0 -24.871.546,71 Wie oben unter Ziffer Passiva 1.1 dargestellt, konnte im Jahr 2013 keine Verrechnung des Jahresfehlbetrages 2012 mit der Allgemeinen Rücklage im Rahmen des Jahresabschlusses 2013 erfolgen, da zum Zeitpunkt der Einbringung des Jahresabschlusses 2013 der Jahresabschluss 2012 noch nicht vom Rat festgestellt worden war und auch noch kein Beschluss über die Behandlung des o. g. Fehlbetrages vorlag. Daher wurde in der Bilanz ein entsprechender Verlustvortrag ausgewiesen. Zwischenzeitlich hat der Rat am 11.12.2014 den Jahresabschluss 2012 festgestellt und die Verrechnung des Fehlbetrages 2012 mit der Allgemeinen Rücklage beschlossen, so dass diese Verrechnung im Rahmen des Jahresabschlusses 2014 berücksichtigt worden ist. Im Jahr 2014 war kein Verlustvortrag erforderlich. 1.5 Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag Stichtag 31.12.2013 31.12.2014 Veränderung Bilanzwert in Euro -37.174.707,93 -66.878.018,05 -29.703.310,12 In dieser Bilanzposition wird der Jahresfehlbetrag des Haushaltsjahres 2014 ausgewiesen. Während seit 2010 eine stetige Reduzierung des Fehlbetrages zu verzeichnen war, hat sich der Fehlbetrag seit 2012 aufgrund der oben dargestellten Entwicklungen (insbesondere Einbruch bei der Gewerbesteuer, Nichtrealisierung von HSK-Maßnahmen) jeweils deutlich erhöht (siehe nachfolgendes Schaubild). Entwicklung Fehlbeträge in Euro jeweils zum 31.12. 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 0,00 -10.000.000,00 -20.000.000,00 -11.739.158,60 -30.000.000,00 -24.871.546,71 -40.000.000,00 -36.876.754,76 -50.000.000,00 -37.174.707,93 -60.000.000,00 -70.000.000,00 -66.878.018,05 -80.000.000,00 -73.764.392,51 -73.946.921,76 -90.000.000,00 Seite 81 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 Der Rat stellt nach § 96 (1) GO NRW den von der Rechnungsprüfung im Auftrag des Rechnungsprüfungsausschusses geprüften Jahresabschluss durch Beschluss fest und fasst einen Beschluss über die Behandlung des o. g. Fehlbetrages. Sofern eine Verrechnung durch den Rat beschlossen wird, wird der Jahresfehlbetrag 2014 mit der Allgemeinen Rücklage im Jahr 2016 verrechnet (da der Beschluss des Rates vor Einbringung des Jahresabschlusses 2015 noch nicht vorliegen wird). Die Allgemeine Rücklage wird damit weiter reduziert. Der Bilanzansatz zum 31.12.2014 konnte aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus der Buchführungssoftware DZ-Kommunalmaster hergeleitet werden. Die Bilanzposition umfasst folgende Unterkonten: Nummer 20810000 Bezeichnung Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 2. Sonderposten 2.0 Allgemeine Erläuterungen Nach § 43 (5) GemHVO NRW sind Zuwendungen und Beiträge, die die Stadt zweckgebunden zur Durchführung von Investitionen erhält, als Sonderposten auf der Passivseite der Bilanz anzusetzen, sofern es sich um abnutzbare Vermögensgegenstände handelt. Sie sind entsprechend der Abnutzung (AfA) des bezuschussten Vermögensgegenstandes ertragswirksam aufzulösen, wodurch eine haushaltswirtschaftliche Entlastung entsteht. Der Sonderposten wird nach Aktivierung des Vermögenswertes gebildet. Zum Ende der Abschreibung ist der Sonderposten aufgelöst. Die Sonderposten haben quasi Eigenkapitalcharakter, wenn Zuschüsse und Fremdmittel im Rahmen einer Zweckbindung zur Finanzierung von städtischem Anlagevermögen nachgewiesen werden. Sie fließen in die Berechnung der Eigenkapitalquote II ein (siehe Ziffer 7). Die Berechnung der Eigenkapitalquote I erfolgt ohne Berücksichtigung der Sonderposten. Die Auflösung der Sonderposten wird weitestgehend automatisiert im Buchungsverfahren erzeugt, diese automatisierte Buchung beinhaltet eine geringe Fehlerwahrscheinlichkeit. Die Entwicklung der Sonderposten im Jahr 2014 wurde in erheblichem Maß von der Investitionstätigkeit und den von Dritten gezahlten Zuwendungen und Zuschüssen beeinflusst. Die Entwicklung der Sonderposten für Zuwendungen, Beiträge, den Gebührenausgleich und der sonstigen Sonderposten wird in den nachfolgenden Ziffern erläutert. Die nachfolgende Grafik stellt die Entwicklung aller Sonderposten dar: Seite 82 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 Sonderposten in Euro jeweils zum 31.12. 497.537.279,67 500.000.000,00 498.355.850,33 492.920.996,68 489.050.762,27 490.000.000,00 480.000.000,00 474.270.932,22 473.269.171,83 468.782.732,21 470.000.000,00 460.000.000,00 450.000.000,00 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Durch den Abschluss der Maßnahmen des Konjunkturpaketes II (Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland vom 02.03.2009) ist es durch entsprechende Zuwendungen zu einem Anstieg der Sonderposten in den Jahren 2010 und 2011 gekommen. In 2012 ist der Bilanzansatz der Sonderposten durch geringere Investitionstätigkeit und Auflösungen von Sonderposten sowie geringere Eröffnungsbilanzkorrekturen um saldiert 8.486.517,40 Euro zurückgegangen. Seit 2013 findet hingegen wieder ein Anstieg statt. Die Ursachen für den Anstieg 2014 werden bei den nachfolgenden Bilanzpositionen erläutert: 2.1 Sonderposten für Zuwendungen Stichtag 31.12.2013 31.12.2014 Veränderung Bilanzwert in Euro 375.465.472,73 385.521.249,49 +10.055.776,76 Für Zuweisungen des Landes (Schul-/ Bildungs-, Sport- und Brandschutzpauschale) und für Zuschüsse von Privaten und von verbundenen Unternehmen wurden in großem Umfang neue Sonderposten gebildet (rd. 20 Mio. Euro), denen ertragswirksamen Auflösungen von rd. 9,602 Mio. Euro bei den Altfällen gegenüberstanden. Im Jahr 2014 waren zudem Eröffnungsbilanzkorrekturen zu verzeichnen, die unter Ziffer 2.6 dieses Berichtes sowie den korrespondierenden Bilanzpositionen näher erläutert wurden (Volumen bei dieser Bilanzposition saldiert rd. – 59 T Euro). Seite 83 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 Anzahlungen für künftige Sonderposten werden bei dieser Bilanzposition erst ausgewiesen, wenn die entsprechenden Maßnahmen auch tatsächlich in der Bilanz aktiviert wurden (Beispiele: noch in der Entstehung befindliche Maßnahmen mit Zuweisungen Ostwall, U3-Ausbau). Bis dahin werden sie unter Zwischenkonten in der Bilanzposition Passiva 4.7 „Sonstige Verbindlichkeiten“ ausgewiesen (siehe dortige Darstellung). Der Bilanzansatz zum 31.12.2014 konnte aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus der Buchführungssoftware DZ-Kommunalmaster hergeleitet werden. Die Bilanzposition umfasst folgende Unterkonten: Nummer 23100000 23102000 23110000 23120000 23140000 23150000 23160000 23170000 23180000 23190000 Bezeichnung Sonderposten aus Zuwendungen für Altfälle Sonderposten aus Zuwendungen Umlaufvermögen Sonderposten aus Zuweisungen Bund Sonderposten Zuweisungen Land Sonderposten Zuweisungen Zweckverbände Sonderposten Zuweisungen sonstiger öff. Bereich Sonderposten Zuschüsse verbundene Unternehmen Sonderposten Zuschüsse sonstige öfftl. Sondervermögen Sonderposten Zuschüsse Private Unternehmen Sonderposten Zuschüsse von übrigen Bereichen 2.2 Sonderposten für Beiträge Stichtag 31.12.2013 31.12.2014 Veränderung Bilanzwert in Euro 94.194.986,69 91.968.526,69 -2.226.460,00 Sonderposten für Beiträge werden aufgrund von Zahlungen gebildet, die von Abgabepflichtigen zur Erstellung von Infrastruktureinrichtungen, z. B. Straßen und Kanäle, geleistet werden (Erschließungs- und Straßenbaubeiträge). Dieser Sonderposten verringert sich im sechsten Jahr in Folge. Zwar ergeben sich aufgrund neu abgerechneter Beiträge auch Zugänge, allerdings überwiegen ertragswirksame Auflösungen der Sonderposten (insbesondere für Altfälle). Der Bilanzansatz zum 31.12.2014 konnte aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus der Buchführungssoftware DZ-Kommunalmaster hergeleitet werden. Die Bilanzposition umfasst folgende Unterkonten: Nummer 23210000 23220000 23240000 Bezeichnung Sonderposten aus Beiträgen Sonderposten aus Beiträgen (KAG) Sonderposten aus Beiträgen für Altfälle Seite 84 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 2.3 Sonderposten für den Gebührenausgleich Stichtag 31.12.2013 31.12.2014 Veränderung Bilanzwert in Euro 13.754.066,78 11.127.066,78 -2.627.000,00 Nach § 6 KAG NRW werden Überschüsse der Gebührenhaushalte in diese Sonderposten eingestellt. Durch die Auflösung der Sonderposten entstehen Erträge, die bei den nachfolgenden Gebührenkalkulationen berücksichtigt werden müssen und dadurch den Anstieg von Gebühren verhindern sollen. Die Zuführungen und Entnahmen erfolgen durch Ratsbeschlüsse. Der Sonderposten für den Gebührenausgleich teilen sich wie folgt auf: Abfallbeseitigung Straßenreinigung Betrag in Euro 2013 11.557.018,00 2.197.048,78 Betrag in Euro 2014 10.095.018,00 1.032.048,78 Differenz -1.462.000,00 -1.165.000,00 Die Höhe des Sonderpostens für den Gebührenausgleich „Abfallbeseitigung“ hat eine Höhe von rund 10,1 Mio. Euro erreicht. Die Verringerung gegenüber dem Vorjahr ist darauf zurückzuführen, dass die Endabrechnung der GSAK zum Zeitpunkt der Jahresabschlussarbeiten noch nicht vorlag, so dass zur periodengerechten Abbildung statt der Zuführung zur Gebührenrückstellungs-Sonderrücklage die Bildung einer sonstigen Rückstellung vorgenommen wurde (siehe Erläuterung zur Bilanzposition Passiva 3.4). Der Sonderposten für den Gebührenausgleich „Abfallbeseitigung“ hat sich entsprechend um die Auflösung von 1,462 Mio. Euro reduziert. Eine Zuführung wurde für das Haushaltsjahr 2014 nicht vorgenommen. Der Sonderposten für den Gebührenausgleich „Straßenreinigung“ hat sich aus dem gleichen Grund gegenüber dem Vorjahr um die Auflösung von 1,165 Mio. Euro reduziert. Eine Zuführung wurde für das Haushaltsjahr 2014 nicht vorgenommen. Sonderposten bei den Gebührenhaushalten sind grundsätzlich zulässig und zweckmäßig, um Gebührenschwankungen zu vermeiden. Zu beachten ist allerdings das Kostenüberschreitungsverbot nach § 6 (1) Satz 3 Kommunalabgabengesetz KAG. Der Bilanzansatz zum 31.12.2014 konnte aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus der Buchführungssoftware DZ-Kommunalmaster hergeleitet werden. Die Bilanzposition umfasst folgende Unterkonten: Nummer 23310000 23320000 Bezeichnung Sonderposten für Gebührenausgleich "Abfallbeseitigung" Sonderposten für Gebührenausgleich "Straßenreinigung" Seite 85 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 2.4 Sonstige Sonderposten Stichtag 31.12.2013 31.12.2014 Veränderung Bilanzwert in Euro 9.506.470,48 9.739.007,37 +232.536,89 Die sonstigen Sonderposten werden aufgrund der Zweckbindung des Vermögens der rechtlich unselbstständigen Stiftungen sowie die gezahlten Stellplatzablösebeträge nachgewiesen. Die Erhöhung ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass die Erträge der Maxvon-der-Leyen-Stiftung für die Jahre 2008 bis 2013 in einer Summe im Jahr 2014 nachgebucht wurden. Der Bilanzansatz zum 31.12.2014 konnte aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus der Buchführungssoftware DZ-Kommunalmaster hergeleitet werden. Die Bilanzposition umfasst folgende Unterkonten: Nummer 23910000 23919000 Bezeichnung Sonstige Sonderposten andere sonstige Sonderposten 3. Rückstellungen Stichtag 31.12.2013 31.12.2014 Veränderung Bilanzwert in Euro 479.881.334,45 513.908.883,40 +34.027.548,95 Rückstellungen sind anzusetzen für Verbindlichkeiten, die dem Grunde oder der Höhe nach noch nicht genau bekannt sind, für die es aber wahrscheinlich ist, dass eine zukünftige Verbindlichkeit entsteht. Durch die Bildung der Rückstellungen sollen die später zu leistenden Ausgaben den Perioden ihrer Verursachung zugerechnet werden. In 2014 fand ein erheblicher Anstieg statt. Die Ursachen werden bei den nachfolgenden Bilanzpositionen erläutert: 3.1 Pensionsrückstellungen Stichtag 31.12.2013 31.12.2014 Veränderung Bilanzwert in Euro 454.528.056,22 478.599.071,12 +24.071.014,90 Seite 86 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 Die gesetzliche Grundlage für die Bildung von Rückstellungen für Pensionen und Beihilfen ergibt sich aus § 36 (1) Satz 1 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) NRW. Zu den Rückstellungen gehören bestehende Versorgungsansprüche sowie sämtliche Anwartschaften und andere fortgeltende Ansprüche nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst. Sie sind zu bilden, um die Verpflichtungen der Stadt Krefeld zur Zahlung von Pensionen und Beihilfe für Beamte in der Bilanz zu dokumentieren. Die gebildeten Rückstellungen sind zunächst nicht zahlungswirksam, so dass zur späteren Auszahlung der tatsächlichen Beamtenpensionen die erforderliche Liquidität aus laufenden Haushaltsmitteln sicherzustellen ist. Des Weiteren sind gemäß § 36 (1) Satz 5 GemHVO NRW in Verbindung mit § 77 des Landesbeamtengesetzes (LBG) NRW auch für Ansprüche, die aus künftigen Beihilfezahlungen an die Beschäftigten und Versorgungsempfänger entstehen können, Rückstellungen zu bilden. Der dieser Regelung zugrundeliegende Prozentsatz ist aus dem Verhältnis des Volumens der an die Versorgungsempfänger gezahlten Leistungen zu dem Volumen der gezahlten Versorgungsbezüge zu ermitteln und bemisst sich nach dem Durchschnitt der dem Jahresabschluss vorangehenden drei Haushaltsjahre. Die Berechnung dieses Prozentsatzes ist mindestens alle fünf Jahre vorzunehmen. Im Jahr 2014 wurde aufgrund eines erheblichen Anstiegs der Beihilfezahlungen in der Referenzperiode eine Anpassung auf einen Prozentsatz von 23,37% (Vorjahre: 20,68%) vorgenommen. Die Entwicklung der Pensionsrückstellungen und der Rückstellungen Beihilfen für Beschäftige und Versorgungsempfänger ist in der nachfolgenden Tabelle für die letzten vier Haushaltsjahre dargestellt: Konto Bezeichnung Rückstellungen Pensionen Beträge in Euro 2011 2012 2013 2014 Veränderung 2013-2014 in % 25111000 Beschäftigte (aktive Beamte) 166.019.737,00 169.553.074,00 173.649.641,01 183.149.787,01 5,47 25112000 Versorgungsempfänger 196.935.972,00 200.700.163,00 202.989.450,99 204.788.180,99 0,89 362.955.709,00 370.253.237,00 376.639.092,00 387.937.968,00 25111000 Beschäftigte (aktive Beamte) 34.332.847,25 35.063.541,33 35.910.711,38 42.802.105,22 19,19 25112000 Versorgungsempfänger 40.726.393,37 41.504.828,08 41.978.252,84 47.858.997,90 14,01 Summe Beihilfen 75.059.240,62 76.568.369,41 77.888.964,22 90.661.103,12 16,40 Bilanzansatz 438.014.949,62 446.821.606,41 454.528.056,22 478.599.071,12 5,30 Summe Pensionen 3,00 Rückstellungen Beihilfen Der Wert der Bilanzposition Pensions- und Beihilferückstellungen verzeichnet insgesamt eine Steigerung von 2013 nach 2014 in Höhe von 5,30 % (Vorjahr: rd. 1,72 %), dies entspricht einem Betragsvolumen von rd. 24,071 Mio. Euro. Davon entfallen 11,299 Mio. Euro auf Rückstellungen für Pensionen und rd. 12,772 Mio. Euro auf Beihilferückstellungen. Seite 87 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 Das nachfolgende Schaubild stellt den jährlichen Anstieg der Pensions- und Beihilferückstellungen seit der Eröffnungsbilanz bis 2014 grafisch dar: Entwicklung der Pensions- und Beihilferückstellungen in Euro jeweils zum 31.12. 500.000.000,00 478.599.071,12 470.000.000,00 454.528.056,22 446.821.606,41 438.014.949,62 440.000.000,00 418.573.482,23 410.000.000,00 410.490.089,71 403.762.679,40 380.000.000,00 350.000.000,00 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Die Steigerung der Pensionsrückstellungen beinhaltet im Vergleich zum Vorjahr Besoldungserhöhungen von rd. 3,018 Mio. Euro inklusive der Änderung der Feuerwehrzulage. Die Steigerung beinhaltet im Vergleich zum Vorjahr Besoldungserhöhungen aufgrund Tarifabschlüssen (Anstieg 01/2014 um 2,95 % bis A10, ab A11 1% ab 01/2014 sowie 0,3 % + ab 05/2014). Hinzu kommt die o.g. Steigerung des Beihilfesatz um 2,69 Prozentpunkte. Beförderungen gab es in 2014 jedoch aufgrund der Beförderungssperre im Zusammenhang mit der Versagung der HSK-Genehmigung nicht, was gegenüber dem Jahr 2014 eine Veränderung von rd. -45 T Euro darstellt. Wie in den Vorjahren greifen unabhängig von diesen beiden genannten, sich in den Jahresverläufen stetig ändernden Faktoren weitere Einflüsse in die Berechnung der Rückstellungen ein und führen zu einer stetigen Steigerung. Im Jahresprogress verschiebt sich der Berechnungsstichtag für die Mitarbeiter jeweils um ein Jahr, steigert den Pensionsanspruch im aktiven Dienst und daraus resultierend den Barwert. Eine Erhöhung der Rückstellungssumme ist also intensiv an den steigenden Altersdurchschnitt der aktiven Beamten, der Barwerterhöhung und der Anzahl der sich im aktiven Dienst befindlichen Beamten geknüpft. Hinzu kommt die Personalfluktuation. Die Stadt Krefeld beschäftigte im Jahr 2014 1038 (Vorjahr: 1050) Beamte/-innen. Die Anzahl der Versorgungsempfänger/innen (inkl. Witwen und Waisen) hat sich auf 608 Seite 88 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 (Vorjahr 603) leicht erhöht. Die Versorgungslast steigt bei Bund, Ländern und Kommunen gleichermaßen. Insbesondere die Tendenzen in der Altersstruktur der Bevölkerung und die längere Lebenserwartung führen zu einer weiteren Zunahme bei den Pensionslasten (Aspekte des demografischen Wandels). Erst mit Eintritt der starken Geburtsjahrgänge (1955 bis 1969) in das Pensionsalter (in ca. 15-20 Jahren) kann mit einer Entlastung gerechnet werden. Daher wurde beschlossen, für die Jahre 2015-2019 eine jährliche Zuführung zu den Pensionsrückstellungen i.H.v. 12,5 Mio. zu veranschlagen. Dies scheint in Anbetracht der diesjährigen tatsächlichen Zuführung in Höhe von 11,3 Mio. Euro realistisch. Bereits im Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2012 wurde unter H 13 vermerkt: „Die Ausgabedaten des Programms Haessler sind ohne manuelle Eingriffe in den Jahresabschluss zu übernehmen. Bei notwendigen Änderungen ist eine entsprechende Neuberechnung durchzuführen.“ Bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2014 wurde erneut festgestellt, dass einige Tabellen nachträglich korrigiert wurden, u.a. weil ein Software-Update eingespielt wurde. Es ist zukünftig darauf zu achten, dass keine nachträglichen Veränderungen geschehen dürfen. Die Struktur und Dokumentation der Datenermittlung für die Pensionsrückstellungen, auch im Zusammenspiel der beteiligten Fachbereiche 10 und 20, sollte insgesamt transparenter erfolgen. Der Bilanzansatz zum 31.12.2014 konnte aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus der Buchführungssoftware DZ-Kommunalmaster hergeleitet werden. Die Bilanzposition umfasst folgende Unterkonten: Nummer 25111000 25112000 Bezeichnung Pensionsrückstellungen für Beschäftigte Pensionsrückstellungen für Versorgungsempfänger 3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten Stichtag 31.12.2013 31.12.2014 Veränderung Bilanzwert in Euro 2.303.090,24 2.271.386,65 -31.703,59 Rückstellungen für die Rekultivierung und Nachsorge kommunaler Deponien bezeichnen ungewisse Verbindlichkeiten. Sie stellen die zukünftigen Verpflichtungen zur Rekultivierung und Nachsorge dar, zu denen die Kommune als Betreiberin aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Landesabfallgesetz) verpflichtet ist. Die Höhe der zu bildenden Rückstellungen richtet sich gemäß § 36 (2) GemHVO NRW nach den zu erwartenden Gesamtkosten zum Zeitpunkt der Rekultivierungs- und Nachsorgemaßnahmen. In Krefeld erfolgt seit Jahren eine Verbrennung des Mülls, sodass eine Nachsorge nur für zwei Alt-Deponien betrieben werden muss. Hinzu kommen Altlastensanierungen. Insgesamt setzt sich die Bilanzsumme aus vier Positionen zusammen: Die Sanierung der Seite 89 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 Deponien Kapuzinerberg (rd. 0,902 Mio. Euro), Kimplerstraße (rd. 29 T Euro) sowie der Kleingartenanlage Süd II (rd. 1.2 Mio. Euro). Die Reduzierung der Bilanzsumme resultiert ausschließlich aus der Sanierung der Altlast „ehemalige Großreinigung Froitzheim“ (Stand 31.12.2014: rd. 0,114 Mio. Euro). Die Reduzierung der Summe der Bilanzposition resultiert aus dem von der Stadt Krefeld zu leistenden Eigenanteil für diese Sanierungsmaßnahme in 2014. Das Gros der Maßnahme und die damit verbundenen Abrechnungen wurden bereits in 2012 erledigt. Insgesamt ist die Maßnahme noch nicht abgeschlossen, bewegt sich aber im Rahmen der vorkalkulierten Kosten. Der Bilanzansatz zum 31.12.2014 konnte aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus der Buchführungssoftware DZ-Kommunalmaster hergeleitet werden. Die Bilanzposition umfasst folgende Unterkonten: Nummer 26110000 Bezeichnung Rückstellungen für Deponie und Altlasten 3.3 Instandhaltungsrückstellungen Stichtag 31.12.2013 31.12.2014 Veränderung Bilanzwert in Euro 1.697.772,92 889.096,32 -808.676,60 Nach § 36 (3) GemHVO NRW sind für die unterlassene Instandhaltung von Sachanlagen (z.B. Gebäude, Straßen) Rückstellungen anzusetzen, wenn die Nachholung „hinreichend konkret“ beabsichtigt ist und als bisher unterlassen bezeichnet werden muss. Die vorgesehenen Maßnahmen müssen am Abschlussstichtag einzeln bestimmt und wertmäßig beziffert worden sein. Die Rückstellungen sind nur zulässig, wenn eine konkrete Umsetzungsplanung existiert und für die konkrete Maßnahme eingeplante Mittel noch zur Verfügung stehen; Mittelübertragungen von anderen Konten per Sollübertragung sind nicht zulässig. Diese Aufwandsrückstellung stellt nur eine interne Verpflichtung der Gemeinde dar, sodass sich Rechte Dritter daraus nicht herleiten lassen. H 14 Die im Rahmen des Jahresabschlusses vorgelegten Erläuterungen zur Bildung von Instandhaltungsrückstellungen reichen zur Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen nicht aus. Die Zusammensetzung des Rückstellungsbestandes in der Zeit vom 31.12.2013 bis zum 31.12.2014 ist gemäß § 44 (2) Ziffer 4 GemHVO NRW im Anhang der Bilanz anzugeben und zu erläutern. Die bisherige Darstellung im Anhang des Jahresabschlusses (summarische Darstellung der Einzelmaßnahmen auf Seite 25 des Jahresabschlusses der Verwaltung) erfüllt diese Voraussetzungen jedoch nicht. Eine Erläuterung der örtlich vorgesehenen Maßnahmen lediglich mit Angabe eines Summenbetrages wird der Erläuterungspflicht im Anhang nicht gerecht. Seite 90 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 Zwar wurde der Rechnungsprüfung eine ergänzende Übersicht zur Verfügung gestellt. Aus der vorgelegten Übersicht und dem dargestellten „aktuellen Sachstand“ geht aber in der Mehrzahl der Fälle nicht nachvollziehbar hervor, ob die Bildung der Instandhaltungsrückstellungen den gesetzlichen Vorgaben entspricht; vielmehr handelt es sich eher um interne Bearbeitungshinweise. Künftig sind für die Prüfung des Jahresabschlusses die begründenden Unterlagen vollständig vorzulegen. Die daraufhin in der Rechnungsstelle des FB 60 – Gebäudemanagement – angeforderte Dokumentation für die Bildung von Instandhaltungsrückstellungen war ebenfalls unzureichend. So ging aus den vorgelegten Akten z.B. nicht hervor, warum die zum 31.12.2013 gebildeten Instandhaltungsrückstellungen für das Museum Burg Linn (Sanierung Flachdach), BgA Großmarkt (Brandschutz) sowie Fabrik Heeder (Mauerkrone) im Rahmen des Jahresabschlusses 2014 nicht aufgelöst wurden - zumal ersichtlich ist, dass die Auflösung der Restbeträge in 2015 beabsichtigt ist. Letztlich wirft dies die Frage auf, ob Restbeträge aus Instandhaltungsrückstellungen für Folgejahre von den Fachverwaltungen nicht erneut schriftlich beantraget werden sollten und ansonsten aufzulösen sind. In jedem Fall sind die den Entscheidungen im Rahmen der Rückstellungsbildung zugrunde liegenden Tatbestände umfangreicher zu dokumentieren. H 15 Die Rechnungsprüfung empfiehlt, den als Anlage zum Kontierungsbeleg für die Bildung von Instandhaltungsrückstellungen verwendeten Vordruck zu überarbeiten, so dass stärker auf die Umsetzungsplanungen abgestellt wird und Angaben zur zeitlichen Dimension der Nachholung gemacht werden müssen. Gemäß Handreichung des Innenministeriums zu § 36 GemHVO NRW muss die Gemeinde jede vorgesehene Instandhaltungsmaßnahme im Einzelnen abgrenzen. Sie hat den jeweils betroffenen Vermögensgegenstand zu bezeichnen und dazu die Instandhaltung hinsichtlich des notwendigen Umfangs der Schadensbeseitigung und der Ausführung der Instandhaltung genau zu beschreiben. Zudem bedarf es auch einer konkreten zeitlichen Einordnung der Umsetzung für das Haushaltsjahr und / oder die Folgejahre. Auf konkrete Umsetzungsplanungen geht der o.g. Vordruck jedoch bislang nicht ein. Es werden bislang lediglich der zugrunde liegende Sachverhalt sowie die Begründung, warum die Maßnahme bis zum Stichtag des zurückliegenden Jahres nicht begonnen wurde, abgefragt. Die Instandhaltungsrückstellungen sind gegenüber dem Jahresabschluss des Vorjahres insgesamt um rd. 0,8 Mio. Euro zurückgegangen (Saldierung aller Zu- und Abgänge), der größte Teil davon entfällt auf Brandschutzmaßnahmen an Schulgebäuden. Während im Jahr 2013 ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen war, wurden in 2014 einige Maßnahmen abgeschlossen und zudem in Umsetzung von H 13 aus dem Bericht zur Prüfung des Jahresabschlusses 2013 die beiden Rückstellungen für den FB 52 (Sport+Bäder) aufgelöst. Seite 91 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 H 16 Aufgrund der zeitlich ungewissen Umsetzung der neu gebildeten Rückstellung „Löschwasserversorgung Glockenspitzhalle“ waren die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Rückstellungsbildung nicht gegeben. Im Jahr 2014 waren keine Erhöhungen vorhandener Rückstellungen zu verzeichnen, allerdings die Zuführung für eine neue Maßnahme (Sporthalle Glockenspitz, Löschwasserversorgung, 30 T Euro). Auf Anfrage konnte die Fachverwaltung keine konkrete Umsetzungsplanung vorlegen. Die Maßnahme wurde aufgrund mangelnder personeller Kapazitäten in 2015 nicht durchgeführt und es ist bis zum Redaktionsschluss dieses Berichtes aus gleichem Grund nicht absehbar, wann sich die Maßnahme umsetzen lässt. Somit ist die Nachholung nicht hinreichend konkret beabsichtigt. Selbst wenn doch noch eine Umsetzung im Laufe des Jahres 2016 erfolgen sollte (Brandschutz!), ist die fehlende Umsetzungsplanung zum Zeitpunkt der Rückstellungsbildung und der Prüfung zu beanstanden. Weiterhin wurde geprüft, ob bei Instandhaltungsrückstellungen aus Vorjahren, die bislang nicht in Anspruch genommen wurden, die Grundlage für eine Rückstellungsbildung weiterhin vorlag. Folgende Maßnahmen wurden als Stichproben geprüft: • • • • • • Sanierung NW-Räume Schulen Brandschutzmaßnahmen an Schulgebäuden Brandschutz Schulen, Brandmelder und Hausalarmanlagen Sanierung Flachdach Museum Burg Linn Brandschutz BgA Großmarkt Mauerkrone Fabrik Heeder. Die ausstehenden Einzelmaßnahmen wurden hinsichtlich Ort (wo), durchzuführender Maßnahme (was) und Umsetzungsplanung (wann) konkretisiert und entsprachen somit den gesetzlichen Anforderungen. Allerdings ist aufgefallen, dass von den Fachbereichen beantragte Aufstockungen der Rückstellungsbeträge teilweise (z.B. Anträge des FB 60 zur Aufstockung Brandschutzmaßnahmen an Schulen um rd. 1,055 Mio. Euro sowie für Brandmelder und Hausalarmanlagen um rd. 0,336 Mio. Euro) beim Jahresabschluss nicht gefolgt wurde, ohne dass hierzu eine entsprechende Dokumentation vorgelegt wurde bzw. der beantragende Fachbereich auf Nachfrage der Prüfung entsprechende Gründe nennen konnte. Es wird angeregt, aus Transparenzgründen ein formelles Verfahren für entsprechende Rückmeldungen an die Fachverwaltungen einzuführen. Der Bilanzansatz zum 31.12.2014 konnte aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus der Buchführungssoftware DZ-Kommunalmaster hergeleitet werden. Die Bilanzposition umfasst folgende Unterkonten: Nummer 27110000 Bezeichnung Instandhaltungsrückstellungen Seite 92 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 3.4 Sonstige Rückstellungen nach § 36 (4) und (5) GemHVO NRW Stichtag 31.12.2013 31.12.2014 Veränderung Bilanzwert in Euro 21.352.415,07 32.149.329,31 +10.796.914,24 Nach § 36 (4) GemHVO NRW sind für Verpflichtungen, die dem Grund oder der Höhe nach noch nicht bekannt sind, Rückstellungen anzusetzen, sofern der zu leistende Betrag nicht geringfügig ist. Es muss wahrscheinlich sein, dass eine Verpflichtung zukünftig entsteht, die wirtschaftliche Ursache vor dem Abschlussstichtag liegt und eine Inanspruchnahme erfolgen wird. Sonstige Rückstellungen sind u. a. für Urlaubsansprüche, Überstunden, Altersteilzeit, Pensionsverpflichtungen für an andere Dienstherren abgegebene Beamte und sogenannte „ungewisse Verbindlichkeiten“ zu bilden. Die Wesentlichkeitsgrenze beträgt auch für den Jahresabschluss 2014 wiederum 5.000 Euro. Sofern der Gemeinde aus den schwebenden Geschäften Verluste drohen, sind nach § 36 (5) GemHVO NRW sogenannte Drohverlustrückstellungen zu bilden. Solche Geschäfte wurden der Rechnungsprüfung für den Jahresabschluss 2014 nicht bekannt. Die nachfolgende Tabelle stellt die Entwicklung der einzelnen Rückstellungsarten im Vergleich der letzten drei Jahre dar: Konto Bezeichnung Beträge in Euro 31.12.2012 31.12.2013 31.12.2014 28111000 Rückstellungen für nicht in Anspruch genommenen Urlaub und geleistete Überstunden 7.136.763,84 5.572.556,14 5.608.433,50 28112000 Rückstellungen für die Inanspruchnahme von Altersteilzeit 2.354.717,79 1.849.757,00 1.863.579,00 28910000 Andere sonstige Rückstellungen (u. a. Pensionsverpflichtungen) 6.604.893,72 13.930.101,93 24.677.316,81 Summe der Sonstigen Rückstellungen nach § 36 Abs. 4 und 5 GemHVO NRW 16.096.375,35 21.352.415,07 32.149.329,31 Die Rückstellungen für nicht in Anspruch genommenen Urlaub, Gleitzeitguthaben und geleistete Überstunden haben sich im Vergleich zum Vorjahr geringfügig erhöht (rd. + 36 T Euro), nachdem im Vorjahr ein erheblicher Rückgang zu verzeichnen war. Die nachfolgende Tabelle stellt die Aufteilung im Jahresvergleich 2013/2014 dar: Seite 93 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 Bezeichnung Beträge in Euro 31.12.2013 31.12.2014 Differenz Rückstellungssumme 2013/14 Anzahl Rückstellungssumme Anzahl Rückstellungssumme Differenz Anzahl 2013/14 Urlaubstage 20.729 4.717.099 € 19.793 4.819.998 € -936 +102.899 € Gleitzeitguthaben 19.610 785.451 € 24.372 784.614 € +4.762 -837 € 2.608 70.006 € 0 3.821 € -2.608 -66.185 € 42.947 5.572.556 44.165 5.608.433 € +1.218 +35.877 € Überstunden/ Rufbereitschaft FB 53 Gesamtsumme Eine Erhöhung der Rückstellungssumme bei den Urlaubstagen trotz des Rückgangs der Urlaubstage lässt sich durch Besoldungs- und Tariferhöhungen sowie Stufenerhöhungen oder Höhergruppierungen im Jahr 2014 erklären. Die Anordnung von Betriebsferien (im Jahr 2014 waren es 5 Tage, 2013 = 4 Tage) trägt zwar zur Senkung der Urlaubtage bei, allerdings führte dies nicht zu einer Senkung der Rückstellungssumme und damit zur gewünschten wirtschaftlichen Verbesserung. Vielmehr hat die vorgenommene Kappung der Überstunden (s.u.) in einigen Fällen dazu geführt, dass überproportional Überstunden abgebaut wurden, statt an diesen Tagen Urlaub zu nehmen. Die größten Anteile an der Rückstellungssumme haben der Fachbereich 51 – Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung – mit rd. 1,1 Mio. Euro und die Fachbereiche 50 – Soziales und Wohnen – sowie 67 – Grünflächen – mit jeweils ca. 0,46 Mio. Euro. Dies ist im Verhältnis zu den anderen Fachbereichen anhand der Personalstärke und Lohnsummen auch nachvollziehbar. Die größten Veränderungen gab es bei den Rückstellungszuführungen im Fachbereich 67 (+ 0,172 Mio. Euro / + 82 % / + 755 Urlaubstage auf 1.730 Tage, Vorjahr: 995 Tage). Die weitere Entwicklung ist hier zu beobachten, auf eine Reduzierung der ins Folgejahr zu übertragenen Urlaubtage ist hinzuwirken. Beim Gleitzeitguthaben ist eine gegenläufige Entwicklung im Vergleich zu den Urlaubstagen in der Bilanz ausgewiesen: obwohl die Anzahl um 24 % gegenüber 2013 gestiegen ist, hat sich die Rückstellungssumme leicht reduziert. Diese Entwicklung ist jedoch nicht plausibel, sondern beruht auf Fehlern bei der Ermittlung der Rückstellungsbeträge, die sich auch auf die Urlaubstage auswirken: H 17 Die Berechnungsgrundlage für die Ermittlung der Rückstellungssummen war fehlerhaft. Die Rückstellung für Urlaub und Gleitzeit wurde mit 109.026,11 Euro zu niedrig angesetzt. Bei der Prüfung wurde festgestellt, dass in der Mittelwertdatei für 2014 der Wert für den Tarif S14 (staatlich anerkannte Sozialarbeiter/-innen sowie staatlich anerkannte Sozialpädagogen und –pädagoginnen) irrtümlich nicht berücksichtigt wurde. Auf Grundlage der Mittelwerttabelle werden die Rückstellungssummen für den Urlaub und die Gleitzeitstunden ermittelt. In der Folge müssen die folgenden Rückstellungsbeträge in den Fachbereichen 50 und 51 hinzuaddiert werden: Seite 94 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 Fachbereich 50 Fachbereich 51 Summe Urlaub 2.114,66 Euro 71.154,75 Euro 73.269,41 Euro Gleitzeit 1.541,45 Euro 34.215,25 Euro 35.756,70 Euro Gesamt 3.656,11 Euro 105.370,00 Euro 109.026,11 Euro Zudem hat die Verwaltung mitgeteilt, dass der Vorjahresvergleich nicht gegeben wäre, da die Berechnung der Rückstellungen aus Gleitzeitguthaben in 2013 fehlerhaft war. Negative Gleitzeitstunden wurden zwar in die Stundenzahl mit eingerechnet, aber der Betrag wurde mit 0,- Euro ausgewiesen. Für den Jahresabschluss 2015 wurde die Berechnungsgrundlage korrigiert. Zum 31.12.2014 wurden keine Rückstellungen für Überstunden veranschlagt, daher ist die Anzahl in der oben stehenden Übersicht mit „Null“ ausgewiesen. Die alte Rückstellungssumme war insbesondere auf den Überstundenausgleich bei der Feuerwehr bezogen. Zudem wurde eine „Kappungsgrenze“ im Zeitmanagementsystem der Verwaltung bei 40 Überstunden verfügt, d.h. das Gleitzeitguthaben wird auf 40 Mehrarbeitsstunden begrenzt und die unterjährigen genehmigungspflichtigen Mehrarbeitsstunden werden unmittelbar bzw. innerhalb der Jahresperiode ausgeglichen oder ausgezahlt. Eine Rückstellung für Überstunden ist demnach entbehrlich geworden. Die in der Zeile angesetzte Rückstellungssumme von 3.821,- Euro bezieht sich nur noch auf die Rufbereitschaft im Fachbereich 53 – Gesundheit. Insgesamt ist zu dieser Position festzuhalten, dass es trotz diverser Ansätze u.a. Anordnung von Betriebsferien oder Begrenzung des Gleizeitguthabens, noch nicht gelungen ist die Rückstellungen konstant zu senken. Die unterjährigen Entwicklungen, so z. B. eine Veränderung des Personalbestandes bedingt durch gesetzliche Grundlagen in einzelnen Fachbereichen, erhöhte Arbeitsverdichtung z.B. auch durch Krankheitsausfälle oder Nachbesetzungssperren als HSK-Maßnahme führen dazu, dass die Mitarbeiter/innen Urlaubstage und Gleitzeitguthaben nicht wie gewünscht abbauen können. Die Rückstellungen für die Inanspruchnahme von Altersteilzeit sind in der Kostenart 28112000 gebucht. Es haben im Jahr 2014 insgesamt 60 Mitarbeiter/innen Altersteilzeit in Anspruch genommen, eine Verminderung zum Vorjahr um drei Personen. Die Rückstellungssumme weist eine geringfügige Erhöhung (rd. + 14 T Euro) auf. Eine Erhöhung der Rückstellungssumme trotz des Rückgangs an Altersteilzeitverträgen lässt sich durch Besoldungs- und Tariferhöhungen sowie ggfs. Stufenerhöhungen oder Höhergruppierungen im Jahr 2014 erklären. Zudem variieren die jährlichen Rückstellungsbeträge in Abhängigkeit der Restlaufzeit je Fall. Die Rückstellung für die Altersteilzeit wird entgegen anderer Personalrückstellungen personenscharf gebildet und abgerechnet. Die nachfolgende Tabelle stellt die Aufteilung im Jahresvergleich 2013/2014 dar: Beamte Tarifbesch. Gesamt Stand 31.12.13 1.105.136,00 744.621,00 1.849.757,00 Rückstellungen für Altersteilzeit – Beträge in Euro Inanspruchnahme 233.252,15 412.156,51 645.408,66 Auflösung Zuführung 483,25 322.151,40 4.872,28 342.434,79 5.355,53 664.586,19 Seite 95 Stand Veränderung 31.12.14 1.193.552,00 88.416,00 670.027,00 -74.594,00 1.863.579,00 +13.822,00 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 Die Kostenart 28910000 – Andere sonstige Rückstellungen – weist eine Vielzahl von Einzelposten aus. Das Gesamtvolumen hat sich im Vergleich zum Jahresabschluss 2013 um rd. 10,75 Mio. Euro erhöht: Andere sonstige Rückstellunen 2014 – Beträge in Euro Stand Stand Inanspruchnahme Veränderung 31.12.13 Auflösung Zuführung 31.12.14 13.930.101,93 4.794.885,70 51.608,22 15.593.708,80 24.677.316,81 +10.747.214,88 Im nachfolgenden wird auf die Zuführungen, Inanspruchnahmen und Auflösungen im Bereich der anderen sonstigen Rückstellungen eingegangen, die betragsmäßig auffallend sind: • Gebührenausgleich rd. + 5,9 Mio. Euro (GSAK: Abfallbeseitigung / Straßenreinigung): Wegen der fehlenden Abrechnung der GSAK war die reguläre Bildung eines Sonderpostens für den Gebührenausgleich nicht möglich (siehe Erläuterung bei Bilanzposition Passiva 2.3 - Sonderposten für den Gebührenausgleich). Es musste erstmalig ersatzweise eine Rückstellung gebildet werden. Um die geschätzte Überdeckung für das Jahr 2014 aufzuzeigen wurde Aufwand an Rückstellung gebucht. Die o.g. Summe unterteilt sich in 4,897 Mio. Euro für die Abfallbeseitigung und 0,971 Mio. Euro für die Straßenreinigung. • Mehrarbeitsvergütung für Feuerwehrbeamte rd. + 1,5 Mio. Euro: Durch die Anwendung des EU-Arbeitsrechts wurden bei der Feuerwehr Krefeld Höchstarbeitszeiten überschritten. 44 Feuerwehr-Beamte haben gegen die Stadt Krefeld Klage aus einem EU-rechtlichen Staatshaftungsanspruch heraus erhoben und Entschädigungsansprüche geltend gemacht. Im Hinblick auf laufende Vergleichsverhandlungen wurde eine Rückstellung von 1,5 Mio. Euro gebildet. • Rückzahlung von Gewerbesteuer und Zinsen rd. + 1,1 Mio. Euro: Aufgrund zu viel gezahlter Gewerbesteuer waren einem Steuerpflichtigen die entsprechenden Beträge nebst Zinsen zu erstatten. Der Bescheid erging im Januar 2015, im Jahresabschluss 2014 wurde eine entsprechende Rückstellung gebildet. • Aufgrund einer Großbetriebsprüfung des Finanzamtes im Bereich der Betriebe gewerblicher Art sind für die Jahre 2007 bis 2010 wegen Aberkennung der Gemeinnützigkeit und Wegfall des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von 7 % für städtische Sporthallen etc. Steuern sowie Zinsen nachzuzahlen. Für das Jahr 2014 wurde eine Rückstellung von rd. 0,869 Mio. Euro in Anspruch genommen. • Die Rückstellung für nicht verausgabte Transferleistungen des Bereichs Bildung und Teilhabe im FB 50 wurde angepasst und zum 31.12.2014 mit 0,719 Mio. Euro angesetzt. • In § 107 b Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) sind die Verpflichtungen und Forderungen gegenüber anderen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber im Hinblick Seite 96 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 auf den wechselnden Beamten verankert. Die Rückstellungen der Stadt Krefeld haben sich um rd. 0,635 Mio. Euro auf rd. 3,6 Mio. Euro erhöht und sind auf die zahlreicheren Wechsel von Beamten zu anderen Dienstherrn zurückzuführen. Obschon dieser Betrag bei den sonstigen Rückstellungen auszuweisen ist, ist er doch inhaltlich vielmehr den Pensionsrückstellungen zuzuordnen. H 18 Für Beamte, die zu anderen Dienstherren gewechselt sind, wurden die Pensionsrückstellungen falsch berechnet (Saldo: +68.599,00 Euro). In der im Jahresabschluss abgebildeten Teilwertsumme zur Berechnung der Pensionsrückstellungen fehlen zwei Beamte (Korrekturbedarf +135.723,00 Euro), ferner ist eine Beamtin zu viel aufgeführt, die auf eigenen Antrag entlassen wurde, so dass hier keine Versorgungslastenverteilung vorliegt (-67.124,00 Euro). Die Zeiten in der diese Beamtin versicherungsfrei beschäftigt war, wurden bei der Deutschen Rentenversicherung nachversichert. Saldiert ergibt sich der oben dargestellte Korrekturbedarf. • Die verschiedenen Rückstellungspositionen im Bereich der wirtschaftlichen Jugendhilfe – Kostenarten 53312000 und 53322000 – basieren auf system- und abrechnungsbedingten Vorgängen sowie auf Rückständen in der Sachbearbeitung und beziehen sich auf Kostenerstattungsansprüche anderer Kommunen oder Dritter. Der Bilanzansatz zum 31.12.2014 konnte aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus der Buchführungssoftware DZ-Kommunalmaster hergeleitet werden. Die Bilanzposition umfasst folgende Unterkonten: Nummer 28111000 28112000 28910000 Bezeichnung Rückstellungen für nicht in Anspruch genommenen Urlaub/ geleistete Überstunden Rückstellungen für die Inanspruchnahme von Altersteilzeit Sonstige Andere Rückstellungen 4. Verbindlichkeiten Stichtag 31.12.2013 31.12.2014 Veränderung Bilanzwert in Euro 663.316.734,63 664.847.892,81 +1.531.173,18 Im Gegensatz zu den Rückstellungen handelt es sich bei den Verbindlichkeiten um eindeutig quantifizierbare, zivilrechtlich oder wirtschaftlich unumgängliche Verpflichtungen. Die Veränderungen werden bei den einzelnen Unterbilanzpositionen erläutert. Seite 97 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 Neben den dort aufgeführten Konten sind bei allen Bilanzpositionen der Verbindlichkeiten darüber hinaus sog. „Korrekturkonten Umgliederungen“ ausgewiesen und ggf. bebucht. Bei diesen Konten werden im Rahmen des Jahresabschlusses „debitorische Kreditoren“ (positive Verbindlichkeitenpositionen) umgebucht und den Sonstigen Vermögensgegenständen auf der Aktivseite der Bilanz, Pos. 2.2.3 (Konto 17999999), zugeordnet. 4.1 Anleihen Anleihen wurden in 2014 – wie auch in den Vorjahren – nicht ausgegeben. 4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen Stichtag 31.12.2013 31.12.2014 Veränderung Bilanzwert in Euro 195.243.411,13 190.295.021,80 -4.948.389,33 Der Bilanzansatz hat sich gegenüber dem Jahresabschluss des Vorjahres um saldiert rd. 4,9 Mio. Euro reduziert; es liegt somit eine Nettokredittilgung vor. Die Verwaltung führt auf Seite 65 des Jahresabschlusses hierzu aus: „Hintergrund war, dass die Genehmigung zur Aufnahme von Investitionskrediten schlussendlich eine Neuaufnahme von 2,9 Mio. Euro ermöglichte und damit die Tilgungsleistungen die Neuaufnahmen deutlich überstiegen. Im Vorjahr lag eine Erhöhung um 4,8 Mio. Euro vor, was insbesondere im Zusammenhang mit zeitlichen Verzögerungen bei Baumaßnahmen zu sehen war. Hierdurch waren in 2012 deutlich weniger Investitionskredite aufgenommen worden, entsprechende investive Ermächtigungsübertragungen wurden verfügt.“ Aus der Finanzrechung lässt sich ableiten, dass die Auszahlungen für Investitionen mit rd. 42,353 Mio. Euro auf dem Niveau des Vorjahres (rd. 42,143) Mio. Euro geblieben sind, während die Einnahmen aus Investitionstätigkeit um rd. 9,3 Mio. Euro gestiegen sind. Gegenüber dem Vorjahr verbesserte sich der Saldo aus Investitionstätigkeit um rd. 9,126 Mio. Euro, damit sank der Kreditbedarf gegenüber dem Vorjahr. In 2014 hat zudem eine Verschiebung zwischen den Krediten vom öffentlichen Bereich (+ 113,763 Mio. Euro) und den Kreditinstituten (-16,028 Mio. Euro) stattgefunden. Der Bilanzansatz zum 31.12.2014 konnte aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus der Buchführungssoftware DZ-Kommunalmaster hergeleitet werden. Die Bilanzposition umfasst u. a. folgende Unterkonten: Nummer 32420000 32460000 32510000 Bezeichnung Investitionskredite vom Land Investitionskredite von sonst. öffentl. Sonderrechnungen Investitionskredite von Banken und Kreditinstituten Seite 98 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung Stichtag 31.12.2013 31.12.2014 Veränderung Bilanzwert in Euro 420.550.000,00 426.550.000,00 +6.000.000,00 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung sind nach § 41 (4) GemHVO NRW auf der Passivseite der Bilanz auszuweisen. Mit den Liquiditätskrediten muss die Zahlungsfähigkeit der Finanzbuchhaltung/Zahlungsabwicklung sichergestellt werden. Die Kredite zur Liquiditätssicherung (im Wesentlichen handelt es sich um Kassenkredite) haben sich saldiert von 420,550 Mio. Euro um 6,0 Mio. Euro auf 426,550 Mio. Euro erhöht. Somit liegt – ähnlich wie im Vorjahr – eine Nettokreditaufnahme vor. Hier haben Umschichtungen vom öffentlichen Bereich zum privaten Bereich (Banken, + 99 Mio. Euro) stattgefunden. Von den aufgenommenen Liquiditätskrediten wurde ein Betrag von 0,950 Mio. Euro an die Seidenweberhaus GmbH weitergeleitet, hieraus ergibt sich eine Forderung gegen verbundene Unternehmen. Dem Verbindlichkeitenspiegel auf Seite 38 des Jahresabschlusses (Anlage 3 zum Jahresabschluss 2014) ist zu entnehmen, dass von dem zum Stichtag 31.12.2014 aufgenommenen Krediten zur Liquditätssicherung 70 Mio. Euro eine Restlaufzeit von 1 bis 5 Jahre und 356,550 Mio. Euro eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr besaßen. Bei Kassenprüfungen am 27.05. und 30.11.2014 (Berichte Nr. 10 und 21/2014) wurden auch die Kredite zur Liquiditätssicherungen geprüft. Im Haushaltsjahr 2014 wurde die lt. § 5 der Haushaltssatzung maßgebliche Obergrenze für entsprechende Kredite von 450 Mio. Euro nicht überschritten. (Hinweis: Im Jahresabschluss der Verwaltung wird auf Seite 65 diese Obergrenze für 2014 nicht erwähnt, sondern nur auf die 2013 gültigen 460 Mio. Euro sowie die in 2015 geltenden 520 Mio. Euro hingewiesen.) Aufgrund der günstigen Zinsentwicklung sind die Aufwendungen zur Finanzierung der Liquiditätskredite in den letzten Jahren ständig gesunken und betrugen im Jahr 2014 rd. 2,603 Mio. Euro. Aufgrund der hohen Kreditsummen wirken sich Zinserhöhungen aber unmittelbar negativ auf die Ergebnisrechnung aus. Die Stadt Krefeld befindet bei der Belastung durch Kredite zur Liquiditätssicherung in einer ähnlichen Situation wie andere Gebietskörperschaften. Der Bilanzansatz zum 31.12.2014 konnte aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus der Buchführungssoftware DZ-Kommunalmaster hergeleitet werden. Die Bilanzposition umfasst u. a. folgende Unterkonten: Nummer 3311 mit diversen Unterkonten 3346 mit diversen Unterkonten Bezeichnung Liquiditätsreserve vom öffentlichen Bereich Liquiditätsreserve vom privaten Kreditmarkt Seite 99 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen Stichtag 31.12.2013 31.12.2014 Veränderung Bilanzwert in Euro 1.844.807,81 1.756.726,37 -88.081,44 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen, können z. B. Schuldübernahmen, Leibrentenverträge und erworbene ehemalige Erbbaurechte bzw. erworbene (bewohnte) Gebäude aus ehemaligen Erbbaurechten sowie Schuldendiensthilfen sein. Die Verbindlichkeiten resultieren aus Leibrentenverträgen und einem Darlehen, das der Stadt Krefeld von der Krefelder Bau GmbH beim Bau der Südtribüne in der Rheinlandhalle gewährt wurde. Der Wert der Bilanzposition hat sich gegenüber dem Jahresabschluss des Vorjahres um rd. 88 T Euro reduziert, während im Vorjahr ein leichter Anstieg zu verzeichnen war, da ehemalige Erbbauberechtigte bei Ablauf der Verträge Wohnrechte statt der Verkaufspreise für ihre Wohnhäuser erhalten hatten. Der Bilanzansatz zum 31.12.2014 konnte aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus der Buchführungssoftware DZ-Kommunalmaster hergeleitet werden. Die Bilanzposition umfasst u. a. folgende Unterkonten: Nummer 34111000 34210000 34910000 Bezeichnung Leibrentenverträge Stadt Krefeld Verbindlichkeiten aus Erbbaurechtsverträgen Sonstige Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Stichtag 31.12.2013 31.12.2014 Veränderung Bilanzwert in Euro 5.981.817,34 4.604.895,21 -1.376.922,13 In den Positionen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden Verpflichtungen aus Verträgen (Kauf-, Werk-, Miet-, Dienstleistungsverträgen) dargestellt, bei denen Dritte bereits Leistungen für die Stadt Krefeld erbracht haben, deren Zahlung für diese Leistung jedoch noch aussteht. Im Zusammenhang mit der Feststellung von Veränderungen in dieser Position ist zu berücksichtigen, dass die Verbindlichkeiten stichtagsbezogen sind, zum Jahresende erfahrungsgemäß ein höheres Auftragsvolumen anfällt und die entspreche Begleichung Seite 100 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 der Rechnungen je nach Rechnungseingang teilweise noch vor dem Buchungsschluss (Aufwand/Auszahlung im laufenden Jahr) und teilweise erst danach (dann sind Verbindlichkeiten zu buchen) erfolgen kann. Die maßgebliche Veränderung des Bilanzansatzes resultiert aus der Veränderung im Bereich der Verbindlichkeiten gegenüber dem privaten Bereich, die sich um rund 1,377 Mio. Euro vermindert haben. Im Vorjahr waren die Betriebsferien zur Weihnachtszeit länger, so dass ggf. auch dadurch höhere Verbindlichkeiten angefallen waren. U.a. der Verminderung beim privaten Bereich steht eine Erhöhung bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen von rd. 0,579 Mio. Euro gegenüber. Hier handelt es sich u.a. um Forderungen der SWK Energie für die Unterhaltung der Straßenbeleuchtung und für die Erneuerung der Beleuchtungsanlagen, die erst im Folgejahr beglichen wurden und zum Stichtag daher als Forderung auszuweisen waren. Der Bilanzansatz zum 31.12.2014 konnte aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus der Buchführungssoftware DZ-Kommunalmaster hergeleitet werden. Die Bilanzposition umfasst folgende Unterkonten: Nummer 35110000 35210000 35310000 35410000 35510000 Bezeichnung Verbindlichkeiten aLL gegenüber verb. Unternehmen Verbindlichkeiten aLL gegenüber Beteiligungen Verbindlichkeiten aLL gegenüber Eigenbetrieben Verbindlichkeiten aLL gegenüber dem öff. Bereich Verbindlichkeiten aLL gegenüber dem priv. Bereich 4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen Stichtag 31.12.2013 31.12.2014 Veränderung Bilanzwert in Euro 5.949.695,00 5.916.334,40 -33.360,60 Die Verbindlichkeiten aus Transferleistungen stellen Positionen dar, denen keine unmittelbare Gegenleistung durch den Zahlungsempfänger gegenübersteht. Die hier ausgewiesenen Verbindlichkeiten stellen im Wesentlichen den Anteil der Stadt Krefeld an den bis zum 31.12.2007 aufgelaufenen Gesamtverlust des KRZN sowie an den Pensionen der KRZN-Beamten dar. Die summarische Differenz zum Vorjahresabschluss wird im Wesentlichen von einer Tilgungszahlung bestimmt. Der Bilanzansatz zum 31.12.2014 konnte aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus der Buchführungssoftware DZ-Kommunalmaster hergeleitet werden. Die Bilanzposition umfasst folgende Unterkonten: Seite 101 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 36410000 36411000 36510000 36511000 Bezeichnung Verbindlichkeiten aus Transferleistungen gegenüber dem öffentl. Bereich andere Verbindlichkeiten aus Transferleistungen gegenüber dem öffentl. Bereich Verbindlichkeiten aus Transferleistungen gegenüber dem übrigen Bereich andere Verbindlichkeiten aus Transferleistungen gegenüber dem übrigen Bereich 4.7 Sonstige Verbindlichkeiten Stichtag 31.12.2013 31.12.2014 Veränderung Bilanzwert in Euro 15.044.040,24 13.448.134,53 -1.595.890,71 Die Bilanzposition „Sonstige Verbindlichkeiten“ ist ein Auffangposten für Verbindlichkeiten, die nicht unter einem anderen Verbindlichkeitenposten gesondert anzusetzen sind. Sie sind auch im Verbindlichkeitenspiegel gemäß § 41 Absatz 4 Nummer 4.7 GemHVO NRW aufzuzeigen. Unter der Bilanzposition sind z.B. die Verbindlichkeiten anzusetzen, die dadurch entstehen, dass die Stadt Krefeld gesetzlich verpflichtet ist, bestimmte Steuern von anderen Steuerpflichtigen im Auftrag des Staates einzuziehen und abzuführen. Aber auch von kassenmäßig erfassten Einzahlungen, bei denen noch ungewiss ist, ob die von Dritten erhaltenen Finanzmittel der Stadt Krefeld tatsächlich zustehen oder ob diese Finanzmittel ggf. an den Einzahler zurückzuzahlen sind. Die wesentlichen Veränderungen im Vergleich zum Jahr 2013 werden in der folgenden Tabelle ausgewiesen und hinsichtlich Abweichungen und Veränderungen erläutert: Konto 37120000 37810000 37820000 37950000 37970000 37980000 37999999 Bezeichnung Abzuführende Lohn- und Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag der Beschäftigten Andere sonstige Verbindlichkeiten Sonstige Verbindlichkeiten zweckgebundene Mittel Schulgirokonten Verbindlichkeiten gegenüber Finanzamt Klärungsbestand ungeklärte Zahlungseingänge Debitorische Akontozahlungen Verbindlichkeiten aus kreditorischen Debitoren Sonstige Konten/Sachverhalte (Saldo) Gesamtsumme Seite 102 Betrag in Euro Betrag in Euro 2013 2014 2.104.231,01 2.498.307,71 2.609.925,44 2.839.717,88 3.086.247,79 2.595.282,19 -16.803,35 1.626.348,95 2.880.438,35 2.966.575,26 -46.499,28 1.497.117,39 2.607.579,22 1.117.100,95 15.044.040,24 13.448.134,53 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 Konto 37810000 – Andere sonstige Verbindlichkeiten: Die anderen sonstigen Verbindlichkeiten haben sich im Vergleich zum Vorjahr um rd. 0,476 Mio. Euro geändert. Diese Änderungen sind auf Auflösungen, Inanspruchnahmen und wenigen Neubildungen zurückzuführen. Konto 37820000 – Sonst. Verbindlichkeiten zweckgebundener Mittel (Schulgirokonten) Es handelt sich bei den Schulgirobeträgen um nicht in der Verfügungsgewalt der Stadt Krefeld befindliche Geldmittel. Die entsprechenden Guthaben werden auf der Aktivseite der Bilanz dargestellt. Die Verbindlichkeiten in Höhe von rd. 3,086 Mio. Euro stimmen mit den Beständen der Liquiden Mittel (Bilanzposition 18130000) überein und wurden bereits unter dieser Bilanzposition einer entsprechenden Prüfung unterzogen. Konto 3797000 - Klärungsbestand ungeklärte Zahlungseingänge: Die ungeklärten Zahlungseingänge sind gegenüber dem Vorjahr um rd. 30 T Euro auf rd. 46 T Euro angestiegen. Konto 37980000 - Debitorische Akontozahlungen: Bei den debitorischen Akontozahlungen handelt es sich u. a. um Beträge, deren Eingang bereits vor der Wertstellung zu verzeichnen war. Je nach Menge und Höhe der Wertstellungen und Zahlungsempfänger ist eine große Schwankung auf diesem Bilanzkonto nicht zu vermeiden. Konto 37999999 - Verbindlichkeiten aus kreditorischen Debitoren: Diese Verbindlichkeiten werden aus erstattungspflichtigen Erträgen gebildet (u. a. zu viel vereinnahmte Gewerbesteuervorauszahlungen). Auch bei dieser Position ist eine erhebliche Differenz zum Vorjahr aufgrund der Veränderlichkeit zwischen Planung/Festsetzung und tatsächlichen Gegebenheiten nicht ausgeschlossen. Der Bilanzansatz zum 31.12.2014 konnte aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus der Buchführungssoftware DZ-Kommunalmaster hergeleitet werden. Die wesentlichen Konten sind in der obigen Tabelle abgebildet. 4.8 Erhaltene Anzahlungen Stichtag 31.12.2013 31.12.2014 Veränderung Bilanzwert in Euro 18.702.963,11 22.276.780,50 +3.573.817,39 Seite 103 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 Die Ausweisung dieses Bilanzwertes erfolgt seit dem Jahresabschluss 2013 und ist auf die gemäß 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz vorgeschriebene Einführung der Bilanzposition 4.8 - erhaltene Anzahlungen – zurückzuführen, die zuvor in der Bilanzposition 4.7 enthalten waren. Hierunter fallen Zuwendungen für noch nicht fertig gestellte Investitionsmaßnahmen. Die Bilanzpositionen wurden im DZ-Kommunalmaster hinsichtlich ihrer Plausibilität vollständig nachvollzogen. 5 Passive Rechnungsabgrenzung Stichtag 31.12.2013 31.12.2014 Veränderung Bilanzwert in Euro 50.493.078,84 53.129.914,97 +2.636.836,13 Passive Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP) sind Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Erträge für eine bestimmte Zeit danach darstellen. Nach § 42 (3) GemHVO NRW sind für diese Einnahmen Rechnungsabgrenzungsposten auf der Passivseite der Bilanz zu bilden. Durch aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten werden Aufwendungen und Erträge den einzelnen Geschäftsjahren periodengerecht zugeordnet. Die PRAP entfallen auf konsumtive Zuwendungen und sonstige PRAP. Der größte Teil der PRAP entfällt auf die vorausbezahlten Nutzungsgebühren für Grabstätten, da die Nutzungsdauern der Grabstätten im Regelfall 30 Jahre beträgt; es handelt sich hierbei um sonstige PRAP, die entsprechend der Dauer des Nutzungsrechtes Jahr für Jahr aufgelöst werden. Die passivierten Nutzungsgebühren für Grabstätten haben sich wie folgt entwickelt: Wert in der Bilanz zum 31.12.2013 Auflösung 2014 Zugänge 2014 Wert in der Bilanz zum 31.12.2014 42.934.213,80 Euro -2.347.776,10 Euro +2.811.653,75 Euro 43.398.091,45 Euro Die Berechnung der Werte erfolgte mithilfe eines vom KRZN entwickelten Programms. Eine Plausibilitätsprüfung der Werte hat bereits stattgefunden (siehe Bericht 07/2012 über die Prüfung des Jahresabschlusses 2010, Seite 60). Die damalige Prüfung ergab keine Erkenntnisse, dass die Berechnung fehlerhaft ist. Eine erneute Prüfung am 10.07.2014 bestätigt die Erkenntnisse. Die leichte Erhöhung ist auf einen leichten Anstieg der Beerdigungszahlen zurückzuführen; eine erneute Erhöhung der Friedhofsgebühren (10. Änderung der Gebührensatzung) ist erst zum 01.01.2015 in Kraft getreten. Seite 104 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 Die Mittel für Sozialarbeit aus dem Bildungs- und Teilhabepaket wurden in 2011 erstmals gezahlt. Der Fachbereich Rechnungsprüfung hat in den Jahren 2012 und 2014 die Mittelverwendung für die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets (Mittel für Mittagessen, Ausflüge, Lernförderung, Schulmaterial, Kultur-Sport-Freizeit, Beförderungen) in Stichproben geprüft. Die entsprechenden Werte konnten nachvollzogen werden. Die Prüfung in 2014 erfolgte aufgrund eines Unterschlagungsfalls (Gesamtschaden 72.021,03 Euro; siehe Bericht Nr. 18/2014). Gesamtbetrag Bundesmittel 2011 Verwaltungskostenerstattung ARGE 2011 Ausgaben 2011 PRAP-Wert zum 31.12.2011(Bildung + Teilhabe) 6.119.179,32 Euro 781.171,83 Euro 952.311,42 Euro 4.385.696,08 Euro + Zuführung in 2012 Auflösung in 2012 PRAP-Wert zum 31.12.2012 (Bildung + Teilhabe) 2.528.971,02 Euro 12.811,24 Euro 6.901.855,86 Euro + Zuführung in 2013 Auflösung in 2013 PRAP-Wert zum 31.12.2013 (Bildung + Teilhabe) 776.076,23 Euro 1.912.976,66 Euro 5.764.955,43 Euro + Zuführung in 2014 Inanspruchnahme Auflösung in 2014 PRAP-Wert zum 31.12.2014 (Bildung und Teilhabe) 233.004,58 Euro -303.028,64 Euro -1.796.343,76 Euro 3.898.587,61 Euro In Bezug auf den PRAP „Bildung und Teilhabe“ liegt eine Reduzierung von saldiert rd. 1,775 Mio. Euro vor. Für die sonstigen PRAP ergibt sich eine Gesamtsumme von rd. 5,833 Mio. Euro (Vorjahr: rd. 1,794 Mio. Euro). Die Inanspruchnahmen von rd. 0,246 Mio. Euro lagen wertmäßig weit unter den Zuführungen von rd. 4,256 Millionen. Euro. Bei den Zuführungen sind insbesondere Landesmittel für Kindertageseinrichtungen (in städtischer und freier Trägerschaft) von rd. 2,576 Mio. Euro (Vorjahr: rd. 0,275 Mio. Euro) sowie die Sportpauschale von rd. 0,988 Mio. Euro, Mittel des Landschaftsverbandes zur Hilfe zur Pflege von rd. 0,301 Mio. Euro erwähnenswert. Der Bilanzansatz zum 31.12.2014 konnte aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus der Buchführungssoftware DZ-Kommunalmaster hergeleitet werden. Die Bilanzposition umfasst folgende Unterkonten: Nummer 39110000 Bezeichnung Passive Rechnungsabgrenzung (RAP) Seite 105 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 3.4 Bemerkungen zum Lagebericht Dem Jahresabschluss ist gemäß § 95 (1) S.4 GO NRW i.V.m. § 37 (2) GemHVO ein Lagebericht beizufügen. Die inhaltlichen Anforderungen an den Lagebricht werden in § 48 GemHVO konkretisiert. So ist der Lagebericht so zu fassen, dass er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt und darüber eine ausgewogene und umfassende, dem Umfang der gemeindlichen Aufgabenerfüllung, entsprechende Analyse der Haushaltswirtschaft enthält. In die Analyse sollen die produktorientierten Ziele und Kennzahlen einbezogen werden. Dazu ist ein Überblick über die wichtigen Ergebnisse des Jahresabschlusses und Rechenschaft über die Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Jahr zu geben. Im Hinblick auf die künftige Entwicklung, ist auf die Chancen und Risiken der Gemeinde einzugehen. Auf die hierfür zu Grunde liegenden Annahmen ist einzugehen. Über Vorgänge von besonderer Bedeutung, auch solcher, die nach dem Schluss des Haushaltsjahres eingetreten sind, ist zu berichten. Im Lagebericht wird die Situation unter Berücksichtigung der bis zum 31.10.2015 vorhandenen Erkenntnisse dargestellt. Daraus folgt, dass der Lagebericht noch Sachverhalte berücksichtigen konnte und musste, die nach dem Schluss des Haushaltsjahres 2014 bekannt geworden sind. Der Lagebericht der Verwaltung für das Jahr 2014 gliedert sich wie folgt: I. II. III. IV. V. VI. VII. Einleitung Rahmenbedingungen der gemeindlichen Verwaltungstätigkeit Der Jahresabschluss nach dem Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF) Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Chancen und Risiken – Ausblick Weitere Angaben Anlagen zum Lagebericht – Angaben zum Verwaltungsvorstand gemäß § 95 (2) GO NRW – Angaben zu den Ratsmitgliedern gemäß § 95 (2) GO NRW. Die Gestaltung des Lageberichtes entspricht im Wesentlichen der in den Handreichungen des Innenministeriums vorgeschlagenen Gliederung. Die vom § 95 (2) GO NRW geforderten Übersichten sind dem Lagebericht als Anlagen 1 und 2 angefügt. Die Gliederung des Lageberichtes entspricht der Gliederung der Lageberichte der Vorjahre. Die von der Rechnungsprüfung gewünschte Vergleichbarkeit mit den Lageberichten der Vorjahre ist somit gegeben. Aufgrund der Regelungen des § 48 GemHVO NRW ergibt sich für die Rechnungsprüfung nur ein sehr allgemeiner Prüfansatz. Wertungen, Prognosen und Schlussfolgerungen des Lageberichts unterliegen keiner Kontrolle durch die Rechnungsprüfung. Der Lagebericht erfüllt die allgemeinen Vorgaben des § 48 GemHVO NRW. Seite 106 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 Als Themen von besonderer Bedeutung für den Jahresabschluss werden im Lagebericht der Verwaltung unter Ziffer I – Einleitung – u.a. folgende Themen genannt, die hier schwerpunktmäßig wiedergegeben werden: - Negative Haushaltsentwicklung durch den weiteren Rückgang bei den Erträgen aus der Gewerbesteuer (gegenüber dem Ansatz um rd. 44,4 Mio. Euro, gegenüber dem Vorjahresergebnis um rd. 5 Mio. Euro), sowie die Verfehlung von Zielen aus der Haushaltskonsolidierung (um letztendlich rd. 18,3 Mio. Euro). Zudem gab es – wie in den Vorjahren – weitere Verschlechterungen im Bereich der Hilfen zur Erziehung, 2014 im Umfang von 10,8 Mio. Euro. Außerdem waren außerplanmäßige Abschreibungen für das Verwaltungsgebäude „Stadthaus“ (rd. 12,1 Mio. Euro) sowie auf die Hafen Krefeld GmbH & Co. KG (insbesondere wegen der Entwicklung im Projekt Transterminal, rd. 29,3 Mio. Euro) erforderlich. Diese Entwicklungen haben zur weiteren Reduzierung des Eigenkapitals um rd. 96,0 Mio. Euro beigetragen. - Die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder nach dem Kinderförderungsgesetz wurde durch die Fertigstellung weiterer U3Baumaßnahmen kontinuierlich verbessert. - Die Unterbringung von Asylbewerbern und die damit verbundenen Herausforderungen hinsichtlich der Kapazitätsgrenzen der Unterbringungseinrichtungen war im Jahr 2014 noch nicht das beherrschende Thema. Im Lagebericht der Verwaltung wird unter Ziffer IV – Darstellung der Vermögens- Finanzund Ertragslage – unter Nr. 1 dargelegt, dass sich das Anlagevermögen im Vergleich zum Vorjahr um rd. 2,2% (Vorjahr 0,4%) verringert hat. Es gelingt somit auch in 2014 nicht, den durch Abschreibungen und Abgänge entstandenen Werteverzehr vollständig durch neue Anschaffungen und Investitionen aufzufangen. Details zur Prüfung des Anlagevermögens 2014 sind in diesem Bericht in Ziffer 3.3.1, Bilanzposition 1 (und Unterpositionen) dargestellt. Zu der Bilanzposition des Umlaufsvermögens wird unter Ziffer IV Nr. 2 im Lagebericht eine deutliche Reduzierung der Forderungen von 25 % (im Vorjahr 8 %) dargestellt. In der Analyse wird zutreffend erläutert, dass die Veränderung im Wesentlichen auf die konsequente Aufarbeitung im Zuge der Optimierung des kommunalen Forderungsmanagements sowie auf die vorgenommenen, konsequent an der Altersstruktur der Forderungen orientierten Pauschalwertberichtigungen zurückzuführen ist. Details zur Prüfung der Forderungen 2014 sind in diesem Bericht in Ziffer 3.3.1 / Bilanzposition 2.2 (und Unterpositionen) dargestellt. In Ziffer IV Nr. 3 wird im Lagebericht dargestellt, dass die hohen Jahresfehlbeträge der letzten Jahre die Allgemeine Rücklage und damit das Eigenkapital stark vermindert haben. Zudem sind in 2014 gemäß § 43 (3) GemHVO ergebnisneutrale Verrechnungen saldiert in Höhe von 29,2 Mio. Euro mit der Allgemeinen Rücklage vorgenommen worden. Das Eigenkapital wurde in den letzten 7 Haushaltsjahren seit der Eröffnungsbilanz Seite 107 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 zum 01.01.2008 um rund 282 Mio. Euro reduziert. Dies entspricht einem prozentualen Rückgang von 35,8 %. Dieser starke Abbau des Eigenkapitals kann nur durch eine Konsolidierung des Haushalts gestoppt werden. Details zur Prüfung des Eigenkapitals 2014 sind in diesem Bericht in Ziffer 3.3.2 / Bilanzposition 1 (und Unterpositionen) dargestellt. Aussagen zur Eigenkapitalquote finden sich bei der Darstellung der Kennzahlen unter Ziffer 7 dieses Berichtes. In Ziffer IV Nr. 4 wird im Lagebericht auf den Anstieg bei den Rückstellungen um 34,0 Mio. Euro (Vorjahr 14,1 Mio. Euro) hingewiesen. H 19 Die Darstellung der Rückstellungen in der tabellarischen Übersicht auf Seite 63 des Jahresabschlusses ist hinsichtlich der Rückstellung für den Gebührenausgleich nicht korrekt. Die Rückstellung für den Gebührenausgleich wurde im Haushaltsjahr 2014 erstmalig gebildet (5,5868 Mio. Euro), der Vorjahreswert wäre somit mit 0,00 Euro auszuweisen gewesen. Tatsächlich wird jedoch ein Betrag von 5,573 Mio. Euro angegeben. Entsprechend ist die Darstellung in der Veränderungsspalte falsch. Es wird auf die rechnerisch korrekte Darstellung im Kapitel 4 Ziffer 3.4 auf Seite 26 im Jahresabschluss 2014 verwiesen. In der o.g. Tabelle wird zudem die Nachvollziehbarkeit der einzelnen Rückstellungsbeträge dadurch erschwert, dass nicht die einzelnen Bilanzpositionen (Pensionen / Deponien und Altlasten / Instandhaltung / Sonstige Rückstellungen“ dargestellt werden, sondern die „Sonstigen Rückstellungen“ ohne Summenbildung nur mit den Teilsummen „Gebührenausgleich“, „Hilfen zur Erziehung“, „Urlaub/Gleitzeit/Überstunden“ und „Übriges“ abgebildet werden. Es wird angeregt, die Bilanzposition „Sonstige Rückstellungen“ künftig eindeutig von den weiteren Bilanzpositionen abzugrenzen und erst dann nach Sachverhalten oder Unterkonten zu untergliedern. Details zur Prüfung der Rückstellungen 2014 sind in diesem Bericht in Ziffer 3.3.2 / Bilanzposition 3 (und Unterpositionen) dargestellt. In Ziffer IV Nr. 5 des Lageberichtes folgen Darstellungen zum Schuldenstand und der Kreditermächtigung. Die Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung sind gegenüber dem Vorjahr um 6,0 Mio. Euro gestiegen (Nettokreditaufnahme). Zutreffend wird im Lagebericht darauf hingewiesen, dass die Entwicklung der Verbindlichkeiten aus Liquiditätskrediten deutlich macht, dass es „derzeit nicht möglich ist, dauerhaft laufende Auszahlungen über entsprechende Einzahlungen zu decken“. Ein Zinsanstieg für kurzfristige Darlehen würde zudem zu erheblichen zusätzlichen Haushaltsbelastungen führen. Details zur Prüfung der Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 2014 sind in diesem Bericht in Ziffer 3.3.2 / Bilanzposition 4.3 dargestellt. Bei den Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten ist eine Nettokredittilgung in Höhe von 4,9 Mio. Euro zu verzeichnen. Details zur Prüfung der Verbindlichkeiten aus KrediSeite 108 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 ten zur Liquiditätssicherung 2014 sind in diesem Bericht in Ziffer 3.3.2 / Bilanzposition 4.2 dargestellt. In IV Nr. 7 des Lageberichtes der Verwaltung wird die Finanzlage anhand einer zusammengefassten Form der Finanzrechnung dargestellt. Die Gesamtfinanzrechnung weist zwar für die laufende Verwaltungstätigkeit einen positiven Saldo in Höher von 15,8 Mio. Euro aus, allerdings wurde der Planansatz mit 31,8 Mio. Euro deutlich verfehlt. In IV Nr. 8 des Lageberichtes wird die ertrags- und in Nr. 9 die aufwandsseitige Entwicklung einschließlich der wesentlichen Ursachen für die Veränderungen erläutert. Hierzu werden diverse Kennzahlen berechnet und dargestellt. Die Entwicklung der wesentlichen Kennzahlen wird unter Ziffer 7 dieses Berichtes dargestellt. Unter der Tabelle für die Transferaufwendungen auf Seite 72 wird erläutert, dass „zusätzlich zu den Transferaufwendungen für Hilfen zur Erziehung, Aufwendungen für Kostenerstattungen an Gemeinden für Hilfen zur Erziehung in Höhe von 3,2 Mio. Euro angefallen sind“. Die Formulierung ist missverständlich, da die Beträge nicht zu den ausgewiesenen Werten (Plan: 33,700 Mio. Euro; Ist: 44,518 Mio. Euro) hinzuzurechnen sind, sondern in diesen bereits enthalten sind, was sich aus dem letzten Satz der Erläuterung erklärt („Insgesamt betragen die Aufwendungen für Hilfe zur Erziehung 44,518 Mio. Euro). Es wird angeregt, die Erläuterung künftig so umzuformulieren, dass die in der Tabelle „Transferaufwendungen“ enthaltenen Beträge bei den Hilfen zur Erziehung nicht nur die eigentlichen Transferaufwendungen enthalten, sondern zur besseren Übersicht auch die eigentlich unter „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ verbuchten Beträge, so dass die „davon-Ausweisung“ unter Bezugnahme auf die Transferaufwendungen eigentlich so nicht zutrifft, da sie höhere Werte enthält. Als Fazit wird unter Ziffer IV Nr. 11 formuliert: „Sowohl Ertragssteigerungen als auch Aufwandsreduzierungen müssen weiterhin berücksichtigt werden, um zu einem späteren Zeitpunkt ausgeglichene Jahresergebnisse aufweisen zu können. Hierin sind auch die kommunalen Tochtergesellschaften gefordert, die nachhaltig ihren Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leisten müssen.“ (Seite 76 des Jahresabschlusses 2014). Das Fazit wird nachvollzogen. Unter Ziffer V – Chancen und Risiken – Ausblick sind einige der größten externen Risikofaktoren aufgeführt: • Auswirkungen der allgemeinen konjunkturellen Entwicklung auf o das Gewerbesteueraufkommen o den Arbeitsmarkt o die Transferleistungen im Sozial- und Jugendbereich; • Auswirkungen der steigenden Flüchtlingszahlen auf die Unterbringung und die Integration von Flüchtlingen, die sich kaum kalkulieren lassen und eine große finanzielle Belastung des Haushalts darstellen, insbesondere werden die entstehenden Kosten nicht ausreichend vom Bund oder Land gedeckt werden; Seite 109 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 • ggf. sinkende Landeszuweisungen infolge der Überprüfung von Landesförderprogrammen, • ggf. fehlende Kompensation zusätzlicher vom Bund / Land auf die Kommunen übertragener Aufgaben wie Inklusion in Kindertagesstätten und Schulen, U3Betreuung in Kindertagesstätten, Ausbau von Familienzentren und von Ganztagsschulen, etc., • Entwicklung der Rohstoff- und Energiepreise, • schwierige Situation der städtischen Töchter u.a. aufgrund der Entwicklungen auf dem Stromerzeugungs- und Abfallverbrennungsmarkt und die in der Folge drohenden außerplanmäßigen Abschreibungen auf städtische Beteiligungen, rückläufige Einwohnerentwicklung mit negativen Auswirkungen auf die Schlüsselzuweisungen (auf die anhängige Klage der Stadt Krefeld gegen die Ergebnisse der Volkszählung wird verwiesen), • • Entwicklung der Zinssätze (die bislang aufgrund der niedrigen Zinsen eine große Chance geboten hat und wohl in absehbarer Zukunft auch bieten wird, bei steigenden Zinssätzen aber auch einen erheblichen Risikofaktor aufgrund der Höhe der Fremdfinanzierung darstellen). Die aktuellen Entwicklungen bestätigen die dargestellten Risiken, selbst wenn sich die Entwicklung der Energiepreise und der Zinsen derzeit noch positiv auswirken. Hinzu werden weitere interne Handlungserfordernisse wie die • konsequente Weiterentwicklung des Forderungsmanagements, • Finanzierung der Pensionslasten (stetiger Anstieg, nicht ausreichende Liquiditätsvorsorge) • Umsetzung des Investitionsförderungsgesetzes bis 2018, • sowie die Neuorganisation der Stadtentwässerung Krefeld in eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung zum 01.01.2016, aufgeführt. In sämtlichen Themenbereichen besteht unstrittig Handlungsbedarf. Entscheidend für die Stadt Krefeld wird aber es sein, am weiteren Konsolidierungsprozess zu arbeiten und insbesondere die Maßnahmen aus dem Haushaltssicherungskonzept umzusetzen, so dass diese auch ihre ergebnis- und zahlungswirksame Wirkung entfalten können. Seite 110 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 Die Wertungen, Prognosen und Schlussfolgerungen im Lagebericht unterliegen aufgrund interpretationsfähiger Sachverhalte keiner Kontrolle durch die Rechnungsprüfung. Unter Würdigung aller Aspekte kann jedoch festgestellt werden: Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, seine Angaben erwecken keine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt. Die Chancen und Risiken für die zukünftige Entwicklung werden ausreichend dargestellt. Damit erfüllt der Lagebericht auch die Vorgaben des § 48 GemHVO NRW für die inhaltliche Gestaltung. In den Anlagen 1 und 2 des Lageberichtes wurden nach einer Plausibilitätsprüfung keine Fehler festgestellt, auch wenn nicht von allen Ratsmitgliedern der ausgeübte Beruf angegeben werden konnte. 3.5 Prüfung des Anlagenspiegels sowie der Abschreibungen und der Anlagenbuchhaltung Dem Anhang ist nach § 44 (3) GemHVO NRW ein Anlagenspiegel beizufügen, der nach § 41 (3) Nr. 1 GemHVO NRW zu gliedern ist. Der Anlagenspiegel liegt vor (Jahresabschluss 2014, Anlage 1, Seite 36) und entspricht dem durch den Verordnungsgeber vorgegebenen Aufbau. Der Buchwert des gesamten Anlagevermögens zum 31.12.2014 betrug rd. 2,165 Mrd. Euro gegenüber rd. 2,213 Mrd. Euro zum 31.12.2013, das sind somit rd. 48 Mio. Euro (Vorjahr: rd. 7,6 Mio. Euro) weniger als im Vorjahr. Die Zu- und Abgänge wirken sich unmittelbar auf die Bilanz aus. Im Anlagenspiegel zum 31.12.2014 werden die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sach- und Finanzanlagen von rd. 81,937 Mio. Euro (Vorjahr: rd. 39,639 Mio. Euro) zu den einzelnen Bilanzpositionen dargestellt. Der Abgang von Finanzanlagen für Beteiligungen, insbesondere für den Krefelder Hafen, erhöht die Abschreibungssumme im Anlagenspiegel um 29,812 Mio. Euro. Da es sich hierbei, um eine ergebnisneutrale Verrechnung nach § 43 (3) GemHVO handelt, wird diese Positionen nicht in der Gesamtergebnisrechnung als bilanzielle Abschreibung für das Haushaltsjahr 2014 ausgewiesen. Stattdessen sind dieser Haushalsposition noch die Abschreibungen für das Umlaufvermögen inkl. der Forderungsabschreibungen und der Aufwand für die Herabsetzung von Festwerten zuzuordnen (9,555 Mio. Euro). Zusammen ergeben sich daher in der Gesamtergebnisrechnung bilanzielle Abschreibungen von rd. 61,680 Mio. Euro (Vorjahr: rd. 54,755 Mio. Euro) s. Jahresabschluss 2014, Seite 5, Position 14). Diese differenzierte Ausweisung der Abschreibungsvorgänge entspricht der 5. NKF- Handreichung des Innenministeriums NRW. Seite 111 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 Für die Anlagenbuchhaltung wurde ein konkretisierter Prüfungsauftrag erteilt. In Stichproben wurden für alle betroffenen Bilanzpositionen (Aktiva 1.1 bis 1.3.5) Zugänge des Jahres 2014 sowie Umbuchungen (im Regelfall aus Anlagen im Bau) und Abgänge einschließlich der Wahl des richtigen Abschreibungszeitraums bei den geprüften Abschreibungsobjekten und Buchung der Abschreibungsbeträge in der Ergebnisrechnung geprüft. Die Abschreibung der Anlageobjekte hat laut § 35 GemHVO NRW zu erfolgen. Die Stadt Krefeld hat sich für die lineare Abschreibung entschieden. Die Abschreibungsdauer von Vermögensgegenständen richtet sich nach der „NKFRahmentabelle der Gesamtnutzungsdauer für kommunale Vermögensgegenstände“ in Verbindung mit den krefeldspezifischen Regelungen/Detaillierungen. Die Buchung der Abschreibungsbeträge erfolgt in der Gesamtergebnis- und in den Teilergebnisrechnungen. Im Rahmen der Prüfung wurden in Stichproben, insbesondere bei Zugängen, kontrolliert, ob die Abschreibung ordnungsgemäß ermittelt worden ist. Bemerkungen haben sich keine ergeben. 3.6 Aktivierte Eigenleistungen Den aktivierten Eigenleistungen stehen Aufwendungen gegenüber, die zur Herstellung von Anlagevermögen eingesetzt wurden. Es können nur Aufwendungen einbezogen werden, die zugleich auch Herstellungskosten darstellen. Zu den Herstellungskosten gehören beispielsweise Material- und unmittelbare Personalkosten. Die aktivierten Eigenleistungen erhöhen das Anlagevermögen und werden wie das Anlagevermögen abgeschrieben. Eine ertragswirksame Verbuchung der Aktivierung der Eigenleistung bewirkt, dass im Jahr der Aktivierung Erfolgsneutralität hergestellt wird. Diese Erfolgsneutralität bewirkt im Jahr der Aktivierung eine Steigerung der verfügbaren Haushaltsmittel. In der Ergebnisrechnung 2014 sind aktivierte Eigenleistungen von rd. 421 T Euro (Vorjahr: rd. 417 T Euro) ausgewiesen. Dieser Betrag wurde im Wesentlichen vom FB 66 – Tiefbau – "erwirtschaftet"; weitere Fachbereiche, die aktivierte Eigenleistungen abrechnen, sind die FB 60 – Zentrales Gebäudemanagement – und 67 - Grünflächen. Es handelt sich hierbei u. a. um Ingenieurleistungen, die im Zusammenhang mit der Herstellung von Anlagevermögen erbracht wurden. Die Prüfung dieser aktivierten Eigenleistungen gestaltet sich als sehr aufwändig. Aus Kapazitätsgründen wurde daher auf eine gesonderte Prüfung beim Jahresabschluss 2014 erneut verzichtet. Die Ausweitung der aktivierten Eigenleistungen wird von der Rechnungsprüfung weiterhin kritisch gesehen, da faktisch konsumtive Ausgaben (Personalausgaben) vermögenswirksam werden und Aufwand erforderlich ist, um die aktivierten Eigenleistungen zu ermitteln und nachzuweisen. Es ergeben sich durch aktivierte Eigenleistungen nur temporäre Entlastungen der Ergebnisrechnung. Seite 112 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 3.7 Investive Auszahlungen für Baumaßnahmen Stichtag 31.12.2013 31.12.2014 Veränderung Bilanzwert in Euro 29.774.251,93 33.526.292,27 +3.752.040,34 Die Auszahlungen für Baumaßnahmen gehören im Bereich der Gesamtfinanzrechnung zu den Investitionsausgaben, die unmittelbare Auswirkungen auf Bilanzpositionen des Anlagevermögens haben, da Vermögensmehrungen erzielt werden. Die Auszahlungen werden i. d. R. durch die Aufnahme von Krediten gemäß § 86 (1) GO NRW sowie einen positiven Saldo aus Finanzierungstätigkeit finanziert. Teilweise erfolgt auch eine Finanzierung durch Zuwendungen, so dass Sonderposten zu bilden sind. Ausgaben im Baubereich belasten die Stadt in den Folgejahren mit Abschreibungen und Ausgaben für die Bauunterhaltung, so dass Investitionen zu Folgekosten führen. Das oben ausgewiesene Ist-Ergebnis teilt sich wie folgt auf (investiv): Nummer Bezeichnung 78510000 Hochbaumaßmaßnahmen 78520000 Tiefbaumaßnahmen 78530000 Sonstige Baumaßnahmen Summe Betrag in Euro 15.338.785,07 Vorjahr: 19.574.641,52 18.139.175,25 Vorjahr: 10.000.215,00 48.331,95 Vorjahr: 199.395,41 33.526.292,27 Vorjahr: 29.774.251,93 Die den Konten zugeordneten Beträge konnten aus dem Buchhaltungssystem ermittelt werden. Bei Vorlage von Bauabrechnungen wurden die über die Konten erfolgten Auszahlungen teilweise geprüft. 3.8 Prüfungen von ausgewählten Produkten / Erträgen und Aufwendungen Die Prüfung der vereinnahmten Erträge und des wirtschaftlichen Einsatzes von Aufwendungen erfolgte auch bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2014 nur in Stichproben. 4. Prüfung der Abschlüsse und Mittelverwendung der Stiftungen / Nachlässe 4.1 Prüfung der Stiftungsabschlüsse 2014 Die Stiftungsabschlüsse sind gemäß § 103 (1) Ziffer 2 i.V.m. § 97 (1) Nr. 2 GO NRW zu prüfen. Zudem bestehen Verbindungen von den Stiftungen zum Haushalt. Die BewirtSeite 113 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 schaftung der Stiftungen erfolgt über Innenaufträge. Die Stiftungsabschlüsse sind im Jahresabschluss 2014 als Anlage 5 (Seite 40 ff.) abgebildet. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 orientierte sich an der Nachvollziehbarkeit der Gesamtaufstellung unter Heranziehung der Einzelpositionen der Vermögensübersicht, der Jahresaufwendungen und den Erträgen. Die Barbestände werden nach dem Durchschnittszins für Tagesgeldanlagen tagesgenau verzinst. Außer den Barbeständen existieren Wertpapiere und Sparbücher, die wegen ihres auf Dauer angelegten Bestandes ins Anlagevermögen gebucht worden sind. Die langfristigen Wertanlagen sowie die Darlehensforderungen sind als Sonstige Ausleihungen (Bilanzkonto 13910000) verbucht. Aus der Teilergebnisrechnung Stiftungen ergibt sich ein Anstieg der privatrechtlichen Leistungsentgelte (Mieterträge) um rd. 16 T Euro gegenüber dem Vorjahr auf rd. 0,282 Mio. Euro. Die anderen ordentlichen Erträge (Auflösung Sonderposten und Holzverkauf bei der Max-von-der-Leyen-Stiftung) gingen gegenüber dem Vorjahr um rd. 0,183 Mio. Euro auf rd. 0,164 Mio. Euro zurück. Insgesamt blieben die ordentlichen Erträge um rd. 0,167 Mio. Euro unter denen des Vorjahres. Den gesunkenen Erträgen standen höhere Aufwendungen gegenüber, was insbesondere auf Anstiege im Bereich der Transferaufwendungen (Aufwendungen und Zuschüsse für lfd. Stiftungszwecke) und die sonstigen Aufwendungen zurückzuführen ist. So wurden beispielsweise Wertpapiere (nach Fälligkeit) im Bereich der Familie-de-Greiff-Stiftung ausgebucht und dem Barbestand zugeführt. Dies resultiert aus der Fälligkeit der Festgeldanlage bei der Volksbank und Aufstockung des Vermögensverwaltungsmandats durch diesen Betrag im Jahr 2015. Die Zinserträge konnten um 125 T Euro gesteigert werden. Im Rahmen der Prüfung wurden für alle Stiftungen die im Jahresabschluss 2014 ermittelten Erträge und Aufwendungen mit den Buchungen im DZ-Kommunalmaster abgeglichen. Aufgrund mehrerer unbesetzter Stellen sowie darauf zurückzuführende Zuständigkeitswechsel in der Rechnungsprüfung wurden darüber hinaus nur Plausibilitätsprüfungen durchgeführt. 4.2 Prüfung und Bewertung von Forderungen mit Auswirkung auf die Stiftungserträge Die Mietsituation hat sich in den betreuten Gebäuden insgesamt verbessert, nachdem weiter in die Gebäudeunterhaltung investiert wurde. 4.3 Prüfung des IKS in der Stiftungsverwaltung Weitere Schritte zur Einführung des Internen Kontrollsystems in der Stiftungsverwaltung wurden umgesetzt. So wurde ein regelmäßiges Reporting installiert, mit dem die Stiftungsverwaltung den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Seite 114 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 jährlich über die Entwicklungen des zurückliegenden Jahres informiert. Der Stiftungsbericht für das Jahr 2014 wurde dem Ausschuss am 12.04.2016 vorgelegt. Er orientiert sich inhaltlich an den Stiftungsabschlüssen und den dortigen Vermögens-und Ergebnisübersichten und enthält darüber hinaus Erläuterungen zu den Stiftungszwecken sowie einen Maßnahmenkatalog. Hinsichtlich der an die Krefelder Bau GmbH übertragenen Aufgaben der Wohnungsverwaltung, Objektbewirtschaftung sowie Miet- und Finanzbuchhaltung wird dem Vieraugenprinzip insoweit Rechnung getragen, als eine rechnerische Prüfung der Verwendung der Mittel unter Abgleich der Kontoauszüge erfolgt. Des Weiteren werden die jährlichen Abrechnungen für Sanierungsmaßnahmen durch den Fachbereich 60 vor dem Hintergrund sachlicher Richtigkeit geprüft, mit den vierteljährlichen Abschlägen verrechnet und der Restbetrag dem FB 21 in Rechnung gestellt. 5. Prüfung der Entscheidungen und Verwaltungsvorgänge aus delegierten Aufgaben Die sich aus § 103 (1) S. 2 GO NRW für die örtliche Rechnungsprüfung ergebende Prüfverpflichtung ist weder in der 5. bzw. 6. Auflage der Handreichungen des IM zum NKF noch im Kommentar der GPA zur GO NRW konkretisiert. Die Rechnungsprüfung soll die Entscheidungen und Verwaltungsvorgänge aus delegierten Aufgaben prüfen, bei denen die Zahlungsvorgänge durch den Träger der Aufgabe wahrgenommen werden und die insgesamt von finanzieller Bedeutung sind. Die Auswahl der zu prüfenden Sachverhalte kann durch die Rechnungsprüfung erfolgen, da Vorgaben Dritter nicht erfolgen bzw. nicht bekannt sind. Es wurden – wie in den Vorjahren – die Entscheidungen und Verwaltungsvorgänge aus delegierten Sozialhilfeaufgaben und die Zahlung von Wohngeld geprüft. Die Prüfungen wurden durch die Prüfungsvermerke Nr. 83/2015 (Sozialhilfe) und Nr. 65/2015 (Wohngeld) für das Haushaltsjahr 2014 dokumentiert. 5.1 Entscheidungen und Verwaltungsvorgänge aus delegierten Sozialhilfeausgaben Es wurden wieder die Entscheidungen und Verwaltungsvorgänge aus delegierten Sozialhilfeaufgaben geprüft. Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) macht von der Möglichkeit Gebrauch, Aufgaben nach § 3 SGB XII auf die Stadt Krefeld als örtlichen Träger der Sozialhilfe zu übertragen. Die Zahlungen erfolgen zulasten des LVR und werden diesem in Rechnung gestellt. Gem. § 1 der Sozialhilfesatzung des Landschaftsverbands Rheinland gewährt die Stadt Krefeld somit zu Lasten des LVR, soweit die Hilfeempfänger vom überörtlichen Träger der Sozialhilfe Leistungen erhalten: Seite 115 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII für Menschen mit Behinderungen, Hilfen nach den §§ 63 bis 65 SGB XII für Menschen mit Behinderungen, Hilfen zur Förderung der Verständigung mit der Umwelt sowie Hilfen zur Inanspruchnahme der Fahrdienste für Menschen mit Behinderungen, größere Hilfen bei der Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer Wohnung, die den besonderen Bedürfnissen der behinderten Menschen, Hilfe zur Pflege (§ 61 SGB XII), Eingliederungshilfe in Sonderkindergärten/integrativen Tagesstätten für Kinder, Versorgung von behinderten Menschen mit Körperersatzstücken, größeren orthopädischen und größeren anderen Hilfsmitteln mit Ausnahme der Hilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeuges und von Gebrauchsgegenständen des täglichen Lebens (der überörtliche Träger der Sozialhilfe entscheidet bei der Versorgung von Menschen mit Behinderungen jedoch in jedem Falle selbst, wenn der behinderte Mensch von ihm unmittelbar Hilfe in vollstationärer Form erhält), Hilfen nach dem 3. bis 9. Kapitel SGB XII außerhalb einer teilstationären oder stationären Einrichtung, wenn die Hilfe dazu bestimmt ist, Nichtsesshafte sesshaft zu machen. Die Prüfung der Abrechnungsunterlagen hat schlussendlich ergeben, dass entsprechend den Vorgaben des Landschaftsverbands die Einnahmen und Ausgaben mit dem überörtlichen Träger der Sozialhilfe abgerechnet wurden. Insbesondere wurden Abschlagszahlungen im Laufe des Jahres zeitnah den neuen Verhältnissen angepasst. Das Gesamtvolumen der gezahlten Aufwendungen (und entsprechend erhaltenen Erträgen vom Landschaftsverband) betrug im Jahr 2014 3.951.731,68 Euro. 5.2 Zahlung von Wohngeld Die Gewährung von Wohngeld erfolgt nach der Antragsbearbeitung durch die Stadt Krefeld. Die auf Antragsangaben basierenden Bescheide werden durch die Oberfinanzdirektion Düsseldorf gefertigt, die auch die fälligen Wohngeldzahlungen zulasten der Landeskasse veranlasst. Im Kalenderjahr 2014 wurde in 1.941 Fällen (Vorjahr: 2.218) Wohngeld (= 1.860 Miet- und 81 Lastenzuschüsse) mit einem Gesamtvolumen von 3.741.230,41 Euro (Vorjahr: 4.193.364,54 Euro) geleistet. Bei der Prüfung 2014 haben sich keine Beanstandungen ergeben. 6. Internes Kontrollsystem (IKS) der Verwaltung Die Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS) verpflichten alle Kommunen, ein flächendeckendes IKS einzurichten, das sich nicht alleine auf das Rechnungswesen beschränkt, sondern Steuerungs- und KontrollmaßSeite 116 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 nahmen in allen Prozessen des Verwaltungshandels umfasst. Interne Kontrollen sind nicht mit Controlling oder anderen die Führung unterstützenden Informationssystemen zu vergleichen. Ziel ist eine rechtmäßige und wirtschaftliche Aufgabenerledigung und Fehlervermeidung vor Ort. Die Fachbereiche müssen daher eigene interne Kontrollsysteme aufbauen. Die Rechnungsprüfung prüft dann die Wirksamkeit der IKS innerhalb der Verwaltung. Aber auch vorhandene interne Kontrollen werden keine hundertprozentige Fehlerfreiheit gewährleisten können. Ein effizientes IKS basiert deshalb auf dem Prinzip der Risikoanalyse: Risiken mit hohem Schadenspotential und/oder hoher Eintrittswahrscheinlichkeit sind vorrangig zu analysieren, Maßnahmen zur Vermeidung von Fehlern oder Verstößen sowie entsprechende Kontrollsysteme sind hier vorrangig zu etablieren. Weitere Grundlagen eines effektiven internen Kontrollsystems bilden u. a. die folgenden Prinzipien: • Das Prinzip der Transparenz besagt, dass für Prozesse Sollkonzepte etabliert sein müssen, die es einem Außenstehenden ermöglichen, zu beurteilen, inwieweit Beteiligte konform zu diesem Sollkonzept arbeiten. Gleichzeitig wird dadurch die Erwartungshaltung der Organisationsleitung definiert. • Das Vier-Augen-Prinzip besagt, dass in einem gut funktionierenden Kontrollsystem kein wesentlicher Vorgang ohne (Gegen-)Kontrolle bleiben soll. • Das Prinzip der Funktionstrennung besagt, dass vollziehende (z. B. Abwicklung von Einkäufen), verbuchende (z. B. Finanzbuchhaltung, Lagerbuchhaltung) und verwaltende (z. B. Lagerverwaltung) Tätigkeiten, die innerhalb eines Unternehmensprozesses (z. B. Einkaufsprozess, verstanden als Prozess von der Bedarfsermittlung bis zum Zahlungsausgang) vorgenommen werden, nicht in einer Hand vereinigt sein sollen. Weitere Anforderungen an ein Internes Kontrollsystem ergeben sich aus dem zum 31.12.2013 novellierten Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW, welches u. a. in § 21 ein Rotationsgebot in besonders korruptionsgefährdeten Bereichen vorsieht, die von der jeweiligen Verwaltung zu definieren sind. Die Schaffung effizienter Interner Kontrollsysteme und Korruptionsprävention ist eine Führungsaufgabe. Durch Maßnahmen zur Straffung von Arbeitsabläufen, Risikominimierung, Aufgabenkritik, Einnahme- und Ausgabekontrolle usw. kann ein effizientes IKS auch zur Verwaltungsvereinfachung und zur Haushaltskonsolidierung beitragen. Aktuelle Prüfungserkenntnisse belegen, dass die fachbereichsinternen Kontrollen immer noch weitgehend nicht ausreichend sind. So wurden wiederholt systemische und organisatorische Mängel mit Risiko- und Schadenspotential sowie tatsächliche Schäden festgestellt. Exemplarisch werden folgende Beispiele genannt: Seite 117 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 • Im Rahmen der „Prüfung der Abwicklung des Mietvertrags der U-3-Dependance Oberdießemer Straße“ (Bericht Nr. 04/2015) wurde festgestellt, dass der FB 60 außerhalb des politischen Mandats sowie außerhalb vertraglicher Verpflichtungen dem Vermieter obliegende Kosten für diverse Baumaßnahmen an der Mietsache i. H. v. 135.000 Euro übernommen hat. • Die „Prüfung der Auftragsvergabe von Estrich- sowie Putz- und Stuckarbeiten im Kaiser-Wilhelm-Museum (Bericht Nr. 03/2015 – FB 60)“ warf Fragen zum Projektmanagement auf. Festgestellt wurde, dass Gewerke infolge wiederholter Nichtbeachtung von Zuschlagsfristen nicht an den wirtschaftlichsten Bieter vergeben werden konnten und eine neue Ausschreibung erforderten. Der bezifferbare Schaden betrug 141.000 Euro. Zudem führten die halbjährigen Verzögerungen in den Auftragsvergaben zwangsläufig zu weiteren Verzögerungen der baulichen Abläufe am Großprojekt KWM. • Mit Bericht Nr. 09/2015 („Prüfung der Fallbearbeitung aufgrund von staatsanwaltlichen Ermittlungen – FB 63“) wurden Verwaltungsentscheidungen im Zusammenhang mit der Immobilie „Haus Verberg“ geprüft, die – wie durch Medienberichte bekannt wurde – durch Brandstiftung zerstört wurde. Festgestellt wurde, dass sich ein Mitarbeiter des FB 63 Insiderwissen zu Nutze machte, das Objekt selbst erwarb und sich selbst eine Abbruchgenehmigung erteilte, wozu er als Verfahrensbeteiligter nicht befugt war (Verstoß gegen § 20 Verwaltungsverfahrensgesetz). Darüber hinaus wurde ein weiterer Verstoß gegen Unterschriftsbefugnisse festgestellt. Um solchen Vorfällen vorzubeugen, hat der FB 63 zwischenzeitlich die fachbereichsinternen Unterschriftsbefugnisse sowie die Arbeitsanweisung der Innenrevision überarbeitet. Die Rechnungsprüfung empfiehlt in diesem Zusammenhang grundsätzlich, fachbereichsinterne Innenrevisoren stets der FBL unmittelbar zu unterstellen. • Im Juni 2015 unterrichtete die Leiterin der VHS den FB 14 über vermutete Unregelmäßigkeiten hinsichtlich der in einem gastronomischen Berufsvorbereitungsprojekt geführten Barkasse. Die Prüfung offenbarte teils gravierende Unregelmäßigkeiten – u. a. erhebliche Einnahmeausfälle, deren Höhe sich angesichts nicht auffindbarer Kassenbelege nicht abschließend beziffern ließ (siehe Bericht Nr. 20/2015 – „Prüfung von Geschäftsabläufen der VHS“). VHS-intern wurde der Bericht zum Anlass einer ganzheitlichen Prüfung des IKS genommen; um die Mitarbeiter zu sensibilisieren erfolgte u. a. eine ganztägige Schulung der Mitarbeiterschaft zum Themenbereich IKS/Korruptionsschutz. Details sind den jeweiligen Prüfungsberichten zu entnehmen, die vom Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnis genommen und beraten wurden. Die Verwaltung ist aufgefordert, die sich aus den Prüfungen sowie eigenen Recherchen ergebenden Erkenntnisse und Handlungsbedarfe umzusetzen. Festzustellen bleibt, dass der Aufbau und die Weiterentwicklung von IKS eine Daueraufgabe der Verwaltung bleiben wird. Die Rechnungsprüfung kann aufgrund der persoSeite 118 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 nellen Ausstattung nur eine unvollständige Überwachung und Kontrolle ausüben, sodass das IKS eine sinnvolle und notwendige Ergänzung der örtlichen Rechnungsprüfung darstellt. 7. Kennzahlen zum Jahresabschluss 2014 Auch dieser Bericht enthält einige ausgewählte Kennzahlen, die in gemeinsamer Arbeit von Aufsichtsbehörden und GPA sowie Vertretern von örtlichen Rechnungsprüfungen entwickelt wurden. Mithilfe der Kennzahlen sollen überregionale Vergleiche angestellt und die wirtschaftliche Lage der Kommunen beurteilt werden. Die örtliche Rechnungsprüfung ermittelt die ausgewählten Kennzahlen jährlich, und durch einen Vergleich mit dem Vorjahreswert werden Veränderungen erkennbar, so dass Aussagen zur Bilanz- und Haushaltsentwicklung möglich sind. Durch Runderlass des Innenministeriums vom 01.10.2008 – 34-48.04.05/01-2323/08 – wurden folgende Kennzahlen für die Bilanz- und Haushaltsentwicklung festgelegt: 1. 2. 3. 4. Aufwandsdeckungsgrad Eigenkapitalquote 1 Eigenkapitalquote 2 Fehlbetragsquote 5. 6. 7. 8. Infrastrukturquote Abschreibungsintensität Drittfinanzierungsquote Investitionsquote 9. 10. 11. 12. 13. Anlagendeckungsgrad 2 Dynamischer Verschuldungsgrad Liquidität 2. Grades Kurzfristige Verbindlichkeitsquote Zinslastquote 14. 15. 16. 17. 18. Steuerquote bzw. Allgemeine Umlagenquote Zuwendungsquote Personalintensität Sach- und Dienstleistungsintensität Transferaufwandsquote Haushaltswirtschaftliche Gesamtsituation Vermögenslage Finanzlage Ertragslage Die Kennzahlen können ein Hilfsmittel bei der Beurteilung der Haushaltssituation sein. Sie können durch (zulässige) Steuerung von Zahlungen beeinflusst werden. Seite 119 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 Nachfolgend wird die Entwicklung von ausgewählten Kennzahlen dargestellt. Es wird dabei vom Ist-Ergebnis ausgegangen. Der Landesdurchschnitt kreisfreier Städte kann hier als Orientierungswert zur Einschätzung des jeweiligen Wertes der Kennzahl dienen. Die aktuellsten verfügbaren Vergleichswerte ergeben sich aus dem Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW zur Verwaltungsprüfung der Stadt Krefeld in den Jahren 2012 – 2014 für das Jahr 2012 (Berichtsteil Finanzen, Seite 16; aktuellere Vergleichswerte lagen nicht vor). Aufwandsdeckungsgrad Kennzahl in % 2011 93,6 2012 94,4 2013 92,2 2014 89,9 Der "Aufwandsdeckungsgrad" gibt an, zu welchem Anteil die ordentlichen Aufwendungen (2014 = 744.176.172,12 Euro) durch ordentliche Erträge (2014 = 669.140.685,77 Euro) gedeckt werden können. Der Deckungsgrad hat sich aufgrund des erhöhten Haushaltsdefizits gegenüber dem Vorjahr verschlechtert. Der Landesdurchschnitt kreisfreier Städte in NRW im Jahr 2012 betrug 94,9%. Eigenkapitalquote I Kennzahl in % 2011 28,5 2012 27,9 2013 26,3 2014 22,6 Die „Eigenkapitalquote I“ gibt das Verhältnis des Eigenkapitals (2014 = 506.120.411,65 Euro) zur Bilanzsumme (2014= 2.236.362.953,16 Euro) auf der Passivseite der kommunalen Bilanz wieder. Hier ist ein stetiger Rückgang zu verzeichnen. Der Landesdurchschnitt kreisfreier Städte in NRW im Jahr 2012 betrug 15,0%. Die Stadt Krefeld liegt somit trotz ständig sinkender Quote weiterhin noch deutlich über dem Durchschnittswert. Eigenkapitalquote II Kennzahl in % 2011 49,1 2012 48,3 2013 46,82 2014 44,0 Die „Eigenkapitalquote II“ bildet das Verhältnis des Eigenkapitals (2014 = 506.120.411,65 Euro) unter Einbeziehung der „Sonderposten mit Eigenkapitalcharakter“ (Sonderposten für Zuwendungen: 2014 = 385.521.249,49 Euro sowie für Beiträge: 2014 = 91.968.526,69 Euro) zur Bilanzsumme (2014= 2.236.362.953,16 Euro) ab. Der Landesdurchschnitt kreisfreier Städte in NRW im Jahr 2012 betrug 34,7%. Die Stadt Krefeld liegt somit trotz ständig sinkender Quote auch hier weiterhin noch deutlich über dem Durchschnittswert. Fehlbetragsquote Kennzahl in % 2011 5,3 2012 3,7 2013 5,6 2014 11,7 Die "Fehlbetragsquote" gibt an, inwieweit Ausgleichsrücklage (2014 = 0 Euro) und Allgemeine Rücklage (2014 = 572.998.429,70 Euro) zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrages (2014 = -66.878.018,05 Euro) eingesetzt werden müssen. Bei einem aus- Seite 120 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 geglichenen Haushalt beträgt die Fehlbetragsquote „0%“. Die Quote hat sich aufgrund des erhöhten Haushaltsdefizits gegenüber dem Vorjahr deutlich verschlechtert. Der Landesdurchschnitt kreisfreier Städte in NRW im Jahr 2012 betrug 23,2%. Die Stadt Krefeld liegt somit trotz fast verdoppelter Quote weiterhin deutlich unter dem Durchschnittswert. Zinslastquote Kennzahl in % 2011 2,5 2012 1,9 2013 1,7 2014 1,3 Durch die "Zinslastquote" wird erkennbar, welche Belastung aus Finanzaufwendungen (2014 = 9.941.721,41 Euro) zusätzlich zu den (ordentlichen) Aufwendungen (2014 = 744.176.172,12 Euro) besteht. Die günstige Zinsentwicklung sowie reduzierte Kredite zur Liquiditätssicherung bei gleichzeitig steigenden ordentlichen Aufwendungen haben zu einer weiteren Verringerung des Wertes geführt. Der Landesdurchschnitt kreisfreier Städte in NRW im Jahr 2012 betrug 3,5%. Die Stadt Krefeld liegt somit weiterhin unter dem Durchschnittswert. Netto-Steuerquote Kennzahl in % 2011 44,5 2012 43,0 2013 41,3 2014 39,3 Die "Nettosteuerquote" gibt an, zu welchem Teil die Gemeinde "sich selbst" finanzieren kann und somit unabhängig von staatlichen Zuwendungen ist. Für eine realistische Ermittlung der Steuerkraft der Gemeinde ist es erforderlich, von den Steuererträgen insgesamt (2014 = 273.479.642,99 Euro) den Gemeindeanteil an der Gewerbesteuer (Gewerbesteuerumlage; 2014 = 9.032.897,41 Euro) und den Aufwand für die Finanzierungsbeteiligung am Fonds Deutsche Einheit (2014 = 8.774.815,54 Euro) in Abzug zu bringen. Die so bereinigten Steuererträge (2014 = 255.671.930,04 Euro) werden zu den ebenso bereinigten ordentlichen Erträgen (2014 = 651.332.972,82 Euro) ins Verhältnis gesetzt. Die Netto-Steuerquote ist im Vergleich zum Vorjahr um weitere 2,0 Prozentpunkte gesunken. Ursache hierfür war die stark rückläufige Entwicklung der Steuererträge. Es zeigt sich auch hier, dass die hohen Erträge des Jahres 2011 ein Ausreißer nach oben waren, der in den Vor- und Folgejahren so nicht wiederholt werden konnte. Der Landesdurchschnitt kreisfreier Städte im Jahr 2012 betrug 38,7 %. Personalintensität I Kennzahl in % 2011 23,2 2012 22,6 2013 22,5 2014 24,3 Die Kennzahl "Personalintensität" zeigt auf, welchen Anteil der Personalaufwand (2014 = 180.493.795,84 Euro) an den gesamten konsumtiven Aufwendungen (2014 = 744.176.172,12 Euro) hat. In den Werten sind keine Aufwendungen für Versorgungsund Beihilfeleistungen enthalten, da diese in einer gesonderten Zeile der Ergebnisrechnung ausgewiesen werden. Der Landesdurchschnitt kreisfreier Städte im Jahr 2012 betrug 20,4 %. In diesem Bereich liegt die Stadt Krefeld also weiterhin etwas höher als der Landesdurchschnitt. Seite 121 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 Transferaufwandsquote Kennzahl in % 2011 31,3 2012 32,4 2013 32,5 2014 32,1 Mit der "Transferaufwandsquote" lässt sich beurteilen, in welchem Umfang kommunale Transferaufwendungen (im Regelfall Zahlungen für den Sozial- und Jugendbereich; 2014 = 239.172.621,08 Euro) im Verhältnis zu den Gesamt- (ordentlichen) Aufwendungen (2014 = 744.176.172,12 Euro) erfolgen. Die Quote ist im Verhältnis zum relativ hohen Wert des Vorjahres leicht gesunken. Der Landesdurchschnitt kreisfreier Städte im Jahr 2012 betrug 40,0 %. Hier liegt die Stadt Krefeld wiederum und weiterhin deutlich unter dem Landesdurchschnitt. 8. Bemerkungen zur Prüfung Die Prüfung des NKF-Jahresabschlusses wurde beendet, ohne dass Sachverhalte bekannt wurden, die eine Einschränkung des Bestätigungsvermerkes erforderlich gemacht hätten. Die Hinweise im Bericht sollen – wie in Berichten der Vorjahre - Verbesserungen bewirken. Der Bericht zum Jahresabschluss 2014 wurde gemäß § 10 (5) RPO dem Oberbürgermeister zur Stellungnahme zugeleitet. Diese Stellungnahme ist als Anlage 1 dem Bericht beigefügt. Der Oberbürgermeister kann eine Stellungnahme zu den Hinweisen und zu weiteren Sachverhalten abgeben. Bei der Prüfung handelt es sich um eine Auftragsarbeit für den Rechnungsprüfungsausschuss, der als zuständiges Organ für die Prüfung des Jahresabschlusses bei der Beratung zur Ergänzung dieses Berichtes oder für zukünftige Berichte Prüffelder erweitern oder neu festlegen kann. Vorgaben des Ausschusses sind bisher nicht erfolgt. Seite 122 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 9. Bestätigungsvermerk und Entlastungsvorschlag Der Jahresabschluss der Stadt Krefeld zum 31.12.2014 wurde unter Beachtung des § 101 (1) i. V. m. § 95 GO NRW geprüft. Die Prüfung betraf u. a. die Ergebnis- und Finanzrechnung, die Teilergebnis- und Teilfinanzrechnungen, die Bilanz nebst Anhang sowie den Lagebericht. Außerdem erfolgte eine Prüfung der Entscheidungen und Verwaltungsvorgänge aus delegierten Aufgaben, bei denen der Träger der Aufgabe die Zahlungen vornimmt und die insgesamt finanziell von erheblicher Bedeutung sind. In die Prüfung einbezogen wurden die Buchführung, die Inventur, das Inventar, die Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und die ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und des sonstigen Ortrechts der Stadt Krefeld. Die Prüfung wurde so geplant und durchgeführt, dass wesentliche Unrichtigkeiten und Verstöße mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Die Beurteilung der Prüfungssachverhalte erfolgte im Wesentlichen auf der Basis von Stichproben und durch Plausibilitätsprüfungen. Der Jahresabschluss zeigt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Krefeld zum Jahresende. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beachtet. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, und seine Angaben erwecken keine falschen Vorstellungen von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt. Die Chancen und Risiken für die zukünftige Entwicklung werden dargestellt. Es wird ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Die durchgeführte Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt. Der Jahresabschluss entspricht aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse den gesetzlichen Vorschriften, Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt. Es kann somit festgestellt werden, dass die Prüfung des Jahresabschlusses keine Tatsachen ergeben hat, die der Feststellung des Jahresabschlusses 2014 und der Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2014 entgegenstehen. Dem Rat wird daher empfohlen, gemäß § 96 (1) GO NRW den Jahresabschluss durch Beschluss festzustellen. Ferner wird empfohlen, zu beschließen, den festgestellten Jahresfehlbetrag 2014 mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen. Seite 123 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 Krefeld, den 30.11.2016 _____________________________ (Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses) – Horster – __________________________ (Leiter der Rechnungsprüfung) – Hoffmann – Seite 124 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 Anlage 1: Zusammenstellung der Hinweise und Stellungnahme des Oberbürgermeisters Der Prüfungsbericht Nr. 09/2016 endet mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk nach § 101 (4) GO NRW. Die im Bericht enthaltenen Hinweise sind nachstehend in übersichtlicher Form zusammengestellt. Gemäß § 101 (2) S. 1 GO NRW ist dem Oberbürgermeister vor Abgabe des Prüfungsberichts durch den Rechnungsprüfungsausschuss an den Rat Gelegenheit zur Stellungnahme zum Prüfungsergebnis zu geben. Dieser Möglichkeit kommt der Oberbürgermeister durch Stellungnahme zu den einzelnen Prüfungshinweisen nachstehend nach. Seite 125 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 Nummer Seite Berichtsteil/Text Stellungnahme Verzögerungen in der Erstellung des Jahresabschlusses 2014 sind aufgrund der verspäteten Vorlage des Jahresabschlusses 2013, die vorrangige Bearbeitung anderer Themen, wie beispielsweise die Umsetzung von HSK-Maßnahmen entstanden. Der FB 20 strebt weiterhin die fristgerechte Jahresabschlusserstellung an. Aus o.g. Gründen (auf Stellungnahme zu Hinweis 1 wird verwiesen) konnte die Frist nicht eingehalten werden. Die Bezirksregierung Düsseldorf wurde hierüber informiert. 1 10 Aufstellung des Jahresabschlusses: Die gesetzliche Frist zur Vorlage des Jahresabschlusses an den Rat wurde nicht eingehalten. 2 11 Feststellung des Jahresabschlusses: Die gesetzliche Frist zur Feststellung des Jahresabschlusses durch den Rat wurde nicht eingehalten. 3 33 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte: Bei wesentlichen Erhöhungen des Gebäudewertes aufgrund erheblicher Um- oder Erweiterungsmaßnahmen ist zu prüfen, ob die Nutzungsdauer von Gebäuden oder Gebäudeteilen entsprechend anzupassen ist. In der jährlichen Jahresabschlussverfügung wird künftig dieser Aspekt nochmals ausdrücklich aufgenommen und eine Berücksichtigung in der Aktivierungsmeldung gefordert. Weiterhin wird aufgenommen, dass eine Erläuterung vorzunehmen ist, sofern bei größeren Baumaßnahmen keine Nutzungsdaueranpassung erfolgen soll. Der Fachbereich 21 (Anlagenbuchhaltung) wird die entsprechende Umsetzung im Rahmen der Aktivierung prüfen. Sollten die Aktivierungsmeldungen diesbezüglich nicht vollständig sein, veranlasst der Fachbereich 21 im Rahmen seines Internen Kontrollsystems eine Anfrage an den ausführenden Fachbereich. Zur TfK Feldstrasse ist zu sagen, dass das bisherige Gebäude grundsätzlich beibehalten wurde und um einen Neubau ergänzt wurde. Der Erweiterungsbau bildet mit dem bestehenden Gebäude eine Gebäudeeinheit; der Erweiterungsbau wurde hinzuaktiviert, die Nutzungsdauer des bestehenden Gebäudes änderte sich nicht. Seite 126 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 Nummer Seite 3 4 33 34 Berichtsteil/Text Fortsetzung Stellungnahme Da diesem Erweiterungsbau Landeszuweisungen in Höhe von nahezu 100% zugeordnet wurden, ergibt sich für diese Maßnahmen keine Ergebnisauswirkung- auch nicht bei einer höheren Nutzungsdauer. Zur TfK Westwall ist anzumerken, dass hier eine Neuaktivierung in 2014 erfolgt ist und eine Nutzungsdauer von 80 Jahren hinterlegt ist. Diese Nutzungsdauer entspricht dem vom Innenministerium maximal vorgegebenen Nutzungsdauerrahmen für Kindergärten/ Kindertagesstätten. Bebaute Grundstücke und grundDer Fachbereich 21 (Anlagenstücksgleiche Rechte: buchhaltung) achtet darauf, dass Die Bezeichnung der Anlagegüter grundsätzlich eine einheitliche sollte einer einheitlichen Systematik Bezeichnung der Anlagegüter verfolgen, um die Prüfung nicht unnötig wendet wird. Insoweit wird bei zu erschweren. den Kindertagesstätten der Zusatz „Kita“ vorweggestellt. Dies ist bei der im Prüfbericht aufgeführten Kindertagesstätte Gatzenstraße, im Anlagegut des Gebäudes und bei allen Außenanlagen der Fall. Das Anlagegut des Festwerts für die Einrichtung lautete allerdings „FW TfK Gatzenstr Einrichtung“. Dies wird von hier in „Kita Gatzenstr. FW Einrichtung“ korrigiert. Weitere fehlerhafte oder anderslautende Bezeichnungen für Grundstücke der genannten Kindertagesstätte sind in der Anlagenbuchhaltung nicht bekannt. Seite 127 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 Nummer Seite 5 39 6 40 7 40 8 45 Berichtsteil/Text Stellungnahme Straßennetz mit Wegen, Plätzen, Verkehrslenkungsanlagen: Der automatisierte Datenabgleich zwischen VIA-VIS und DZKommunalmaster sollte endlich abgeschlossen werden. Der bisherige manuelle Abgleich ist fehleranfällig. Straßennetz mit Wegen, Plätzen, Verkehrslenkungsanlagen: Die Wertermittlung für die wiederverwendete Substanz bei der Baumaßnahme „Backes Weg“ wurde nicht korrekt verbucht. Straßennetz mit Wegen, Plätzen, Verkehrslenkungsanlagen: Die Inventur des Straßenvermögens erfolgt nicht fristgerecht. Ein automatisierter Abgleich zwischen VIA-VIS und DZ-Kommunalmaster ist technisch nicht möglich, da keine Schnittstelle besteht. Die Daten für einen manuellen Abgleich werden vom EDVDienstleister analysiert. Die im Jahresabschluss 2014 versäumten 3 Umbuchungen über 1.761,93 Euro wurden im Jahresabschluss 2015 nachgeholt. Die Aufnahme des Straßennetzes (ohne Wirtschaftswege und das Hauptradwegenetz) wurde durch den beauftragten externen Dienstleister Ende August 2016 abgeschlossen. Die Erweiterung der Personalkapazität beim FB 66 wurde umgesetzt. Nach erfolgreicher Einarbeitung kann mit einer Zustandsbewertung -im Hinblick auf die Aufstellung des Unterhaltungsprogramms- und im Weiteren mit der Werthaltigkeitsprüfung begonnen werden. Betriebs- und Geschäftsausstattung: Die Überarbeitung der DienstanDie Dienstanweisung für das Inven- weisungen im Finanzbereich ertarwesen der Stadt Krefeld folgt seit Besetzung der neueingebedarf weiterhin einer Aktualisierichteten Stelle im April 2016 sukrung. zessive nach Priorisierung. Die Evaluierung der Dienstanweisung für das Inventarwesen der Stadt Krefeld durch den FB 20 ist bereits - wenn auch in nachrangiger - Bearbeitung, so dass in absehbarer Zeit die Dienstanweisung zum Inventarwesen abschließend überarbeitet sein wird. (Fortsetzung nächste Seite) Seite 128 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 Nummer Seite 8 45 9 46 Berichtsteil/Text Stellungnahme Fortsetzung Die Evaluation erfolgt unter Berücksichtigung der Änderungen des 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes sowie der gewonnenen Erkenntnisse aus den durchgeführten Folgeinventuren. Für die Durchführung der Folgeinventuren steht (und stand) den Fachbereichen bis dahin die Inventurrichtlinie der Stadt Krefeld zur Verfügung, wodurch bereits die gesetzlichen Anforderungen zum Inventarwesen größtenteils abgedeckt werden. Betriebs- und Geschäftsausstattung: IT-Komponenten haben in Krefeld Es wird angeregt zu prüfen, ob es eine verhältnismäßig hohe Einsich rechnet, ausgesonderte ITsatzdauer (fünf bis zehn Jahre) Komponenten über eine amtliche und sind bei ihrer Aussonderung Online-Plattform (z.B. www.zollin der Regel defekt, verfügen über auktion.de) zum Verkauf anzubieeine eingeschränkte Leistungsfäten. higkeit oder entsprechen nicht mehr den umwelttechnischen Anforderungen. Zudem müssen Speichermedien - wie z.B. Festplatten - nach Vorgabe des Bundesinnenministeriums mit spezieller Software zuverlässig und zeitaufwändig überarbeitet werden. Aufgrund des hohen Alters der in Krefeld eingesetzten ITKomponenten und dem hohen personellen Aufwand für die Vorbereitung und den Vertrieb der ITKomponenten werden die Verkaufserlöse bei Auktionen eher gering und damit als nicht wirtschaftlich eingestuft. Personalressourcen sind darüber hinaus für diese Aufgabe in der Abteilung nicht vorhanden. (Fortsetzung nächste Seite) Seite 129 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 Nummer Seite 9 46 10 48 11 62 Berichtsteil/Text Fortsetzung Stellungnahme Bezüglich des Gewährleistungsund Haftungsausschlusses wäre im Falle einer Veräußerung seitens des Fachbereichs 30 noch zu prüfen, inwieweit die Stadt Krefeld für Sachmängel bei versteigerten Waren haftbar gemacht werden könnte. Geleistete Anzahlungen, Anlagen in Die vorliegende Rechnung wurde irrtümlich zum Gebäude der KinderBau: tagesstätte Westwall aktiviert. Da Eine Zahlung für die Bauleistungsdiese Versicherungsleistung jedoch versicherung bei der Kindertagesnicht zu den für den Bau der Kinstätte Westwall von 2.338,25 Euro wurde als Anlagevermögen aktiviert; dertagesstätte notwendigen Anes handelt sich aber eine konsumti- schaffungs- und Herstellkosten gehört, erfolgte umgehend eine Korve Leistung. rektur in 2015. Der Abgang wurde in Höhe von 2.338,25 EUR gebucht, so dass der entsprechende Betrag im Anlagevermögen korrigiert wurde. Sonstige öffentlich-rechtliche Forde- Monatlich erfolgt eine Abrechnung mit dem Land über Sachverhalte, rungen: die die Stadt für das Land ausführt; Das Sachkonto 16500000 wurde im Wesentlichen handelt es sich um dem falschen Buchungskreis zugeBeihilfen für Lehrer. Im Rahmen der ordnet. Es gehört zum BuchungsAbstimmarbeiten zum Jahresabkreis 3000 - Landeshaushalt. Der schluss wurde festgestellt, dass Wert der Bilanzposition ist um nach erfolgter Dezember 2014553,50 Euro zu reduzieren. Abrechnung der Landeshaushalt in Höhe von 553,50 Euro nicht ausgeglichen war. In entsprechender Höhe erfolgte daher die Einbuchung einer Sonstigen Verbindlichkeit, um den Sachverhalt für die Stadt in 2014 zu korrigieren/neutralisieren. Im Rahmen der Januar-Abrechnung 2015 mit dem Land wurde der Sachverhalt dann berücksichtigt und damit abgeschlossen. Seite 130 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 Nummer Seite Berichtsteil/Text Stellungnahme Zur Korrektur von festgestellten Ausweisfehlern wurden manuelle Umgliederungen vorgenommen, die hinreichend dokumentiert wurden. Eine vollständige Korrektur der genannten Sachverhalte im DZKommunalmaster wäre nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand möglich gewesen und hätte keine bilanziellen Auswirkungen gehabt. Im vorgelegten Jahresabschluss erfolgt damit der korrekte Forderungsausweis dieser Sachverhalte. Auf die Stellungnahme zu Hinweis 12 wird verwiesen. 12 65 Privatrechtliche Forderungen gegen verbundene Unternehmen: Der im Jahresabschluss ausgewiesene Wert weicht aufgrund von Umgliederungen, die nur in Excel dokumentiert wurden, aber nicht im DZ-Kommunalmaster gebucht wurden, um 87.610,14 Euro vom stichtagsbezogenen SAP-Saldo ab. 13 66 14 88 Privatrechtliche Forderungen gegen Beteiligungen: Der im Jahresabschluss ausgewiesene Wert weicht aufgrund von Umgliederungen, die nur in Excel dokumentiert wurden, aber nicht im DZ-Kommunalmaster gebucht wurden, um 67.122,20 Euro Euro vom stichtagsbezogenen SAP-Saldo ab. Instandhaltungsrückstellungen: Die im Rahmen des Jahresabschlusses vorgelegten Erläuterungen zur Bildung von Instandhaltungsrückstellungen reichen zur Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen nicht aus. Seite 131 Die Verwaltung wird für die Jahresabschlussverfügung 2016 eine Überprüfung und Überarbeitung vornehmen. Die aufgeführte Instandhaltungsrückstellung für das Museum Burg Linn wurde in 2015 weiter in Anspruch genommen und der nicht mehr benötigte Betrag dann nach Abschluss der Maßnahme in 2015 aufgelöst (TEuro 9). Die Instandhaltungsmaßnahme für den BgA Großmarkt konnte bisher aus Kapazitätsgründen bzw. personellen Gründen nicht umgesetzt werden, die Notwendigkeit ist jedoch weiterhin gegeben. Für die Fabrik Heeder wurde die Auflösung des Restbetrags (TEuro 13) in 2015 nachgeholt. Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 Nummer Seite 15 89 16 90 17 92 18 95 Berichtsteil/Text Stellungnahme Instandhaltungsrückstellungen: Die Rechnungsprüfung empfiehlt, den als Anlage zum Kontierungsbeleg für die Bildung von Instandhaltungsrückstellungen verwendeten Vordruck zu überarbeiten, so dass stärker auf die Umsetzungsplanungen abgestellt wird und Angaben zur zeitlichen Dimension der Nachholung gemacht werden müssen. Instandhaltungsrückstellungen: Aufgrund der zeitlich ungewissen Umsetzung der neu gebildeten Rückstellung „Löschwasserversorgung Glockenspitzhalle“ waren die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Rückstellungsbildung nicht gegeben. Die Verwaltung wird für die Jahresabschlussverfügung 2016 eine Überprüfung und Überarbeitung vornehmen. Sonstige Rückstellungen nach § 36 (4) und (5) GemHVO NRW: Die Berechnungsgrundlage für die Ermittlung der Rückstellungssummen war fehlerhaft. Die Rückstellung für Urlaub und Gleitzeit wurde mit 109.026,11 Euro zu niedrig angesetzt. Sonstige Rückstellungen nach § 36 (4) und (5) GemHVO NRW: Für Beamte, die zu anderen Dienstherren gewechselt sind, wurden die Pensionsrückstellungen falsch berechnet (Saldo: +68.599,00 Euro). Seite 132 Die Umsetzung der Maßnahme „Löschwasserversorgung Glockenspitzhalle“ ist bisher nicht erfolgt, da dem FB 52 kein fachkundiges Personal zur Verfügung steht. Die Nachbesetzung der seit Juni 2015 vakanten Stelle ist trotz zweimaliger Ausschreibung bislang ohne Erfolg geblieben. Das Ergebnis der jüngsten Ausschreibung bleibt abzuwarten, die ausgeschriebene Stelle ist auf 2 Jahre befristet. Die Nachholung ist auch aufgrund der Vorgaben der Feuerwehr nach wie vor notwendig. Der Fehler wurde im Rahmen des Jahresabschlusses 2015 korrigiert. Der Fehler wird im Rahmen des Jahresabschlusses 2016 korrigiert. Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 Nummer Seite 19 106 Berichtsteil/Text Stellungnahme Lagebericht: Die Darstellung der Rückstellungen in der tabellarischen Übersicht auf Seite 63 des Jahresabschlusses ist hinsichtlich der Rückstellung für den Gebührenausgleich nicht korrekt. Der Vorjahreswert für die Rückstellung Gebührenausgleich zeigt im Lagebericht einen falschen Wert, korrekt ist ein Wert von 0,00 Euro. Die entsprechende Anhangangabe auf Seite 26 ist korrekt. Seite 133 5