Daten
Kommune
Krefeld
Größe
3,3 MB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:53
Stichworte
Inhalt der Datei
3281/16
2014
09/2016
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
Bericht Nr. 09/2016
über die Prüfung des Jahresabschlusses
der Stadt Krefeld zum 31.12.2014
gemäß § 101 (1) GO NRW
durch die Rechnungsprüfung
für den Rechnungsprüfungsausschuss
der Stadt Krefeld
Hinweis:
Die Aufgabenzuweisung ergibt sich aus § 59 (3) in Verbindung mit § 101 (8) GO NRW.
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Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
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Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
Inhaltsverzeichnis
1. GRUNDLAGEN ................................................................................................................................ 7
1.1 Rechtsvorschriften zur Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses ..................................................... 7
1.2 Prüfungsgegenstand ................................................................................................................................... 7
1.3 Prüfungsverpflichtungen aufgrund weiterer gesetzlicher Festlegungen ..................................................... 8
1.3.1 Stiftungen .................................................................................................................................................. 8
1.3.2 Entscheidungen und Verwaltungsvorgänge aus delegierten Aufgaben.................................................... 8
1.3.3 Gesamtabschluss ....................................................................................................................................... 8
1.4 Ablauf und Organisation der Prüfung ......................................................................................................... 9
1.5 Prüfungsbemerkungen und –hinweise im Prüfungsbericht; Wesentlichkeitsgrenze ................................. 10
2. PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2014...................................................................... 10
2.1 Allgemeine Hinweise ................................................................................................................................ 10
2.1.1 Jahresabschluss des Vorjahres ................................................................................................................ 10
2.1.2 Haushaltssatzung und Haushaltswirtschaft des Jahres 2014 .................................................................. 11
2.2 Aufstellung des Jahresabschlusses ........................................................................................................... 11
2.3 Feststellung des Jahresabschlusses .......................................................................................................... 12
2.4 Abbildung von Teilrechnungen mit Kennzahlen und Leistungsmengen .................................................... 13
2.5 Schwachstellen- und Risikoanalyse .......................................................................................................... 14
2.6 Korrekturen der Eröffnungsbilanz ............................................................................................................ 15
3. KONKRETE PRÜFUNGSHANDLUNGEN ZUM JAHRESABSCHLUSS 2014 ................... 17
3.1 Prüfung der Gesamtergebnisrechnung ..................................................................................................... 17
3.2 Prüfung der Gesamtfinanzrechnung ......................................................................................................... 19
3.3 Prüfung der Bilanz zum 31.12.2014 .......................................................................................................... 21
3.3.1 Prüfung der Aktiva ................................................................................................................................... 31
1. Anlagevermögen .......................................................................................................................................... 31
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände .................................................................................................. 31
1.2 Sachanlagen ........................................................................................................................................... 31
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ................................................................. 31
1.2.1.0 Allgemeine Erläuterungen ............................................................................................................... 31
1.2.1.1 Grünflächen ..................................................................................................................................... 32
1.2.1.2 Ackerland ......................................................................................................................................... 33
1.2.1.3 Wald, Forsten .................................................................................................................................. 33
1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke ................................................................................................... 34
1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ...................................................................... 35
1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen ................................................................................................... 35
1.2.2.2 Schulen ............................................................................................................................................ 37
1.2.2.3 Wohnbauten .................................................................................................................................... 38
1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude......................................................................... 38
1.2.3 Infrastrukturvermögen ....................................................................................................................... 39
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1.2.3.0 Allgemeine Erläuterungen ............................................................................................................... 39
1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens .............................................................................. 40
1.2.3.2 Brücken und Tunnel......................................................................................................................... 40
1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen, Verkehrslenkungsanlagen .......................................................... 41
1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens ................................................................................. 43
1.2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden .............................................................................................. 43
1.2.5 Kunstgegenstände .............................................................................................................................. 44
1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge ................................................................................ 45
1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung................................................................................................... 47
1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen in Bau ............................................................................................ 49
1.3 Finanzanlagen ........................................................................................................................................ 50
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen ............................................................................................. 50
1.3.2 Beteiligungen ...................................................................................................................................... 51
1.3.3 Sondervermögen ................................................................................................................................ 53
1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens ................................................................................................... 53
1.3.5 Ausleihungen ...................................................................................................................................... 53
1.3.5.1 Ausleihungen an verbundene Unternehmen .................................................................................. 54
1.3.5.2 Ausleihungen an Beteiligungen ....................................................................................................... 54
1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen .................................................................................................................... 55
2.1 Vorräte ................................................................................................................................................... 55
2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren ............................................................................................... 56
2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände ............................................................................. 57
2.2.0 Allgemeine Erläuterungen .................................................................................................................. 57
2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen................................... 59
2.2.1.1 Gebühren ......................................................................................................................................... 59
2.2.1.2 Beiträge ........................................................................................................................................... 60
2.2.1.3 Steuern ............................................................................................................................................ 61
2.2.1.4 Forderungen aus Transferleistungen............................................................................................... 63
2.2.1.5 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen .................................................................................... 63
2.2.2 Privatrechtliche Forderungen ............................................................................................................. 65
2.2.2.1 Privatrechtliche Forderungen gegenüber dem privaten Bereich .................................................... 65
2.2.2.2 Privatrechtliche Forderungen gegenüber dem öffentlichen Bereich .............................................. 66
2.2.2.3 Privatrechtliche Forderungen gegen verbundene Unternehmen ................................................... 67
2.2.2.4 Privatrechtliche Forderungen gegen Beteiligungen ........................................................................ 68
2.2.2.5 Privatrechtliche Forderungen gegen Sondervermögen .................................................................. 69
2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände ...................................................................................................... 69
2.4 Liquide Mittel ........................................................................................................................................ 72
3. Aktive Rechnungsabgrenzung ................................................................................................................. 75
3.3.2 Prüfung der Passiva ................................................................................................................................. 78
1. Eigenkapital ............................................................................................................................................. 78
1.1 Allgemeine Rücklage.............................................................................................................................. 78
1.2 Sonderrücklagen .................................................................................................................................... 80
1.4 Verlustvortrag ........................................................................................................................................ 81
1.5 Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag..................................................................................................... 81
2. Sonderposten .......................................................................................................................................... 82
2.0 Allgemeine Erläuterungen ..................................................................................................................... 82
2.2 Sonderposten für Beiträge .................................................................................................................... 84
2.3 Sonderposten für den Gebührenausgleich ............................................................................................ 85
2.4 Sonstige Sonderposten .......................................................................................................................... 86
3. Rückstellungen ........................................................................................................................................ 86
3.1 Pensionsrückstellungen ......................................................................................................................... 86
3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten .......................................................................................... 89
3.3 Instandhaltungsrückstellungen ............................................................................................................. 90
3.4 Sonstige Rückstellungen nach § 36 (4) und (5) GemHVO NRW............................................................. 93
4. Verbindlichkeiten..................................................................................................................................... 97
4.1 Anleihen ................................................................................................................................................. 98
4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen .................................................................................. 98
4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung ...................................................................... 99
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4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen .................... 100
4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ............................................................................ 100
4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen ........................................................................................... 101
4.7 Sonstige Verbindlichkeiten .................................................................................................................. 102
4.8 Erhaltene Anzahlungen........................................................................................................................ 103
5 Passive Rechnungsabgrenzung ............................................................................................................... 104
3.4 Bemerkungen zum Lagebericht .............................................................................................................. 106
3.5 Prüfung des Anlagenspiegels sowie der Abschreibungen und der Anlagenbuchhaltung ........................ 111
3.6 Aktivierte Eigenleistungen...................................................................................................................... 112
3.7 Investive Auszahlungen für Baumaßnahmen.......................................................................................... 113
3.8 Prüfungen von ausgewählten Produkten / Erträgen und Aufwendungen ............................................... 113
4. PRÜFUNG DER ABSCHLÜSSE UND MITTELVERWENDUNG DER STIFTUNGEN /
NACHLÄSSE ....................................................................................................................................113
4.1 Prüfung der Stiftungsabschlüsse 2014 .................................................................................................... 113
4.2 Prüfung und Bewertung von Forderungen mit Auswirkung auf die Stiftungserträge .............................. 114
4.3 Prüfung des IKS in der Stiftungsverwaltung ............................................................................................ 114
5. PRÜFUNG DER ENTSCHEIDUNGEN UND VERWALTUNGSVORGÄNGE AUS
DELEGIERTEN AUFGABEN ........................................................................................................115
5.1 Entscheidungen und Verwaltungsvorgänge aus delegierten Sozialhilfeausgaben ................................... 115
5.2 Zahlung von Wohngeld ........................................................................................................................... 116
6. INTERNES KONTROLLSYSTEM (IKS) DER VERWALTUNG .........................................116
7. KENNZAHLEN ZUM JAHRESABSCHLUSS 2014 ...............................................................119
8. BEMERKUNGEN ZUR PRÜFUNG ..........................................................................................122
9. BESTÄTIGUNGSVERMERK UND ENTLASTUNGSVORSCHLAG ...................................123
ANLAGE 1: ZUSAMMENSTELLUNG DER HINWEISE UND STELLUNGNAHME DES
OBERBÜRGERMEISTERS ...........................................................................................................125
ANLAGE 2: ÜBERSICHT DER IM JAHRESABSCHLUSS 2014 VORGENOMMENEN
ERÖFFNUNGSBILANZKORREKTUREN ..................................................................................135
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1. Grundlagen
1.1 Rechtsvorschriften zur Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses
Gemäß § 95 (1) der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalens (GO NRW) hat die Gemeinde („Stadt Krefeld“) zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen ist.
Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertragsund Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern (s. § 101 (1) GO NRW).
Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft nach § 59 (3) GO NRW für den Rat den Jahresabschluss der Gemeinde. Nach § 59 (3) Satz 2 und § 101 (8) GO NRW bedient sich der
Rechnungsprüfungsausschuss zur Durchführung dieser Prüfungen der örtlichen Rechnungsprüfung, die auch aufgrund der gesetzlichen Regelung in § 103 (1) Ziffer 1 GO
NRW für die Prüfung des Jahresabschlusses zuständig ist. Für die örtliche Rechnungsprüfung der Stadt Krefeld wurden zudem konkretisierende Regelungen zur Prüfung des
Jahresabschlusses im § 10 der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Krefeld, getroffen (siehe Ziffer 1.4).
Der Jahresabschluss besteht nach § 95 (1) S. 3 und 4 GO NRW und § 37 (1) und (2) Gemeindehaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalens (GemHVO NRW) aus
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der Ergebnisrechnung – siehe Ziffer 3.1,
der Finanzrechnung – siehe Ziffer 3.2,
den Teilrechnungen (Teilergebnis- und Teilfinanzrechnungen) – siehe Ziffer 2.4,
der Bilanz – siehe Ziffer 3.3 – nebst Anhang,
dem Lagebericht nach § 48 GemHVO NRW – siehe Ziffer 3.4.
Nach § 96 (1) GO NRW hat der Rat den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften
Jahresabschluss durch Beschluss festzustellen, über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages zu beschließen und über die
Entlastung des Oberbürgermeisters zu entscheiden.
1.2 Prüfungsgegenstand
Die Prüfung erstreckt sich darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden
sind. In die Prüfung einzubeziehen sind:
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die Buchführung,
die Inventur, das Inventar und die Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie
der Lagebericht unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben.
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Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
Der Rechnungsprüfungsausschuss bzw. die örtliche Rechnungsprüfung hat über Art
und Umfang der Prüfung sowie über das Ergebnis der Prüfung einen Prüfungsbericht zu
erstellen. Der Bestätigungsvermerk oder der Vermerk über seine Versagung ist in den
Prüfungsbericht aufzunehmen – siehe Ziffer 9.
1.3 Prüfungsverpflichtungen aufgrund weiterer gesetzlicher Festlegungen
Der Gesetzgeber hat in § 103 GO NRW weitere Prüfverpflichtungen festgelegt, die zu
konkreten Aufgabenzuweisungen an die örtliche Rechnungsprüfung führen. Ein Teil der
sich aus den Aufgabenzuweisungen ergebenden Prüfverpflichtungen kann zur Vermeidung von zusätzlichem Aufwand im Zusammenhang mit der Prüfung des Jahresabschlusses erledigt werden.
1.3.1 Stiftungen
Nach § 103 (1) Ziffer 2 GO NRW sind von der örtlichen Rechnungsprüfung die Jahresabschlüsse der in § 97 (1) Nrn. 1 bis 4 GO NRW benannten Sondervermögen zu
prüfen. In dieser Vorschrift sind als Sondervermögen u. a. die rechtlich unselbständigen örtlichen Stiftungen benannt. Eine detaillierte Prüfung der Stiftungen erfolgt seit
2011 im Rahmen der Prüfungen der jeweiligen Jahresabschlüsse der Stadt Krefeld.
Insofern wird auf Ziffer 4 dieses Berichtes verwiesen.
1.3.2 Entscheidungen und Verwaltungsvorgänge aus delegierten Aufgaben
Eine weitere Prüfverpflichtung mit Auswirkungen auf die Prüfung des Jahresabschlusses ergibt sich aus § 103 (1) S. 2 GO NRW. Danach sind in die Prüfung des Jahresabschlusses die Entscheidungen und Verwaltungsvorgänge aus delegierten Aufgaben
auch dann einzubeziehen, wenn die Zahlungsvorgänge selbst durch den Träger der
Aufgabe vorgenommen werden, sofern sie insgesamt von erheblicher finanzieller Bedeutung sind. Hinsichtlich der Ergebnisse dieser Prüfung wird auf Ziffer 5 dieses Berichtes verwiesen.
1.3.3 Gesamtabschluss
Der Jahresabschluss der Stadt Krefeld („Kernverwaltung“) ist Teil des Gesamtabschlusses des Konzerns „Stadt Krefeld“, der nach § 116 (1) GO NRW aufzustellen ist. Die Prüfung des Gesamtabschlusses nach § 116 (6) und (7) GO NRW ist gemäß § 103 (1) Ziffer
3 GO NRW ebenfalls eine Pflichtaufgabe der örtlichen Rechnungsprüfung. Hier erfolgt
eine gesonderte Prüfung mit Vorlage eines eigenen Berichtes. Der Prüfungsbericht zum
Gesamtabschluss 2013 soll dem Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung am
30.11.2016 zur Beratung vorgelegt werden, der Gesamtabschluss 2014 befindet sich
aktuell in der Prüfung.
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1.4 Ablauf und Organisation der Prüfung
Bei der Ausgestaltung der Prüfung sollte ein angemessenes Verhältnis zwischen Prüfungsaufwand und Erkenntnisgewinn bestehen.
Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) hatte in seinen Prüfungsstandards zur Eröffnungsbilanz (IDW PS 730) dazu Folgendes ausgeführt: “Die Prüfung
ist so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die
Darstellung des (…) vermittelten Bildes der Vermögens- und Schuldenlage wesentlich
auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gemeinde sowie die Erwartungen über mögliche Fehler
berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen Internen Kontrollsystems (IKS) sowie Nachweise für die Angaben (…)
überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. (…)“
Der Auftrag des Gesetzgebers und die vom IDW entwickelten Prüfungsstandards dienen
zur Ausrichtung der Prüfungshandlungen. Die an der Prüfung beteiligten Prüfer/-innen
haben konkret beschriebene Prüfungsaufträge erhalten, die nach einer ersten Abschlussanalyse von der Prüfungsleitung formuliert wurden. Die Erledigung dieser Prüfungsaufträge wurde durch Prüfungsvermerke dokumentiert. Diese waren u. a. Grundlage für die Fertigung dieses Berichtes. Der Prüfungsumfang wurde erweitert, wenn sich
Auffälligkeiten ergeben haben.
Wie in den Vorjahren, wurden die notwendigen Prüfungen "retrograd" ausgeführt. Bei
dieser Art von Prüfung wird nachvollzogen, ob die Differenz zwischen Abschlusswert
und Ausgangswert richtig ermittelt wurde und die Veränderungen nachvollziehbar sind.
Die Prüfung der Internen Kontrollsysteme (IKS) in den Fachbereichen wurde bei der
Prüfung des Jahresabschlusses 2014 fortgesetzt. Diesbezüglich wird auf Ziffer 6
dieses Berichtes verwiesen.
Seit 2011 wird bei der Stadt Krefeld für die unterjährige Buchführung sowie für den Jahresabschluss die Buchhaltungssoftware DZ-Kommunalmaster (DZ-KM) eingesetzt, bei
der es sich um ein SAP-basiertes IT-Verfahren handelt, welches durch die Datenzentrale Baden-Württemberg erstellt bzw. auf die kommunalen Bedürfnisse angepasst wurde.
Der DZ-KM wird durch das Kommunale Rechenzentrum Niederrhein (KRZN) gehostet.
Es zeichnet sich ab, dass für die Prüfung der Einsatz einer zusätzlichen Auswertungsund Analysesoftware hilfreich und daher in Erwägung zu ziehen ist, um große Datenmengen gezielt nach bestimmten Kriterien auswerten zu können. Beim KRZN wurde im
Jahr 2015 der „Facharbeitskreis Rechnungsprüfung“ eingerichtet, der u.a. die Softwareauswahl vorbereiten soll. Die Ergebnisse bleiben abzuwarten. Eine Präsentation
infrage kommender Anbieter fand im Frühsommer 2016 statt. Durch das KRZN ist die
Systemkompatibilität mit dem DZ-Kommunalmaster sicherzustellen.
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1.5 Prüfungsbemerkungen und –hinweise im Prüfungsbericht; Wesentlichkeitsgrenze
Der Rat der Stadt Krefeld hat am 04.11.2010 die aktuelle Rechnungsprüfungsordnung
(RPO) beschlossen. Diese enthält in § 10 (1) für die Prüfung des Jahresabschlusses und
des Gesamtabschlusses Regelungen, die in diesem Bericht Beachtung finden.
Prüfungsbemerkungen (= B mit Ziffer) werden der Verwaltung mitgeteilt, damit ggf. eine
Änderung des Entwurfs des Jahresabschlusses erfolgt. Kann eine Prüfungsbemerkung
nicht ausgeräumt werden, wird im Prüfungsbericht darauf hingewiesen. Ist eine einvernehmliche Wertung von Sachverhalten nicht möglich, so wird die letzte Entscheidung
dem Rechnungsprüfungsausschuss vorbehalten bleiben.
Im Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2008 wurde festgelegt, wie
Prüfungsbemerkungen mit ihren Auswirkungen auf den Bestätigungsvermerk gemäß
§ 101 (3) GO NRW zu bewerten sind. Dem Stetigkeitsgrundsatz der Prüfung folgend,
wurde das gleiche Verfahren wie bei der Prüfung der Eröffnungsbilanz angewandt. Dieses Verfahren ist im Bericht Nr. 01/2009 – Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Krefeld zum 01.01.2008 – beschrieben und bezieht sich auf die Bedeutung der
betroffenen Bilanzposition und das Volumen der festgestellten Abweichung im Einzelfall. Wird den Vorschlägen der Rechnungsprüfung zur Korrektur eines Bilanzwertes gefolgt, soll keine Einschränkung des Testats bzw. Bestätigungsvermerks erfolgen, da die
Grundlage für den ursprünglichen Mangel nicht mehr vorhanden ist. Eine Korrektur
kann aus Gründen der Praktikabilität auch in Folgejahren erfolgen, wenn es sich um
unwesentliche Änderungen handelt.
Soll lediglich auf einen verbesserungsfähigen Sachverhalt hingewiesen werden, enthält der Bericht einen Hinweis (= H mit Ziffer). Die Verwaltung ist nicht verpflichtet, zu
einem Hinweis eine Stellungnahme abzugeben. Sie hat zu den Hinweisen gleichwohl
Stellung genommen; die Stellungnahme ist als Anlage 1 beigefügt.
2. Prüfung des Jahresabschlusses 2014
2.1 Allgemeine Hinweise
2.1.1 Jahresabschluss des Vorjahres
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 09.09.2015 den Bericht Nr.
02/2015 – Prüfung des Jahresabschlusses 2013 – (Vorlage Nr. 1596/15) zum
Prüfungsbericht nach § 101 (1) S. 5 GO NRW erklärt. Der Bericht enthielt einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. In seiner Sitzung am 29.09.2015 hat der Rat den
Jahresabschluss 2013 festgestellt und beschlossen, dass der Fehlbetrag 2013 von
37.174.707,93 Euro mit der Allgemeinen Rücklage 2014 verrechnet wird. Der Entlastung des Oberbürgermeisters gemäß § 96 (1) Satz 4 GO NRW wurde zugestimmt (Vorlage Nr. 1788/15).
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2.1.2 Haushaltssatzung und Haushaltswirtschaft des Jahres 2014
Nach § 78 (1) GO NRW hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Diese Bestimmung soll sicherstellen, dass für die Haushaltsausführung eine vom Rat legitimierte Grundlage existiert. Der Rat der Stadt Krefeld hat
am 05.12.2012 die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 (Doppelhaushalt) sowie die 2. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) für die
Jahre 2010 bis 2014 beschlossen.
Mit Verfügung vom 10.04.2013 wies die Bezirksregierung Düsseldorf darauf hin, dass
der Beschluss zur 2. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes Pauschalkürzungen enthielt, die nicht hinreichend konkretisiert worden seien. Mit erneuter
Beschlussfassung über die 2. Fortschreibung des HSK – unter Berücksichtigung eines
zwischenzeitlich von der Verwaltung erstellten Veränderungsnachweises – hat der Rat
in seiner Sitzung am 07.05.2013 die Anforderungen der Bezirksregierung zur
Konkretisierung der am 05.12.2012 beschlossenen Kürzungsbeträge erfüllt und auch
die Haushaltssatzung 2013/14 erneut beschlossen.
Mit Verfügung vom 15.10.2014 hat die Bezirksregierung letztendlich die Genehmigung
für die 2. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes der Stadt Krefeld versagt
und bezog sich dabei auf die Mitteilung der Verwaltung vom September 2014, wonach
„der Haushaltsausgleich aufgrund der aktuellen Entwicklung, insbesondere bedingt
durch rückläufige Gewerbesteuererträge“ (in einem Volumen von rund 34 Mio. Euro)
„nicht mehr erreichbar sei“.
Die Haushaltssatzung für die Jahre 2013 und 2014 durfte damit nicht bekannt gegeben
werden. Damit befand sich die Stadt im gesamten Jahr 2014 in der vorläufigen Haushaltsführung (§ 82 GO NRW) bzw. im Zustand des „Nothaushalts“. Der Jahresabschluss
2014 weist letztendlich einen Jahresfehlbetrag von rd. 66,9 Mio. Euro aus.
2.2 Aufstellung des Jahresabschlusses
In § 95 (3) GO NRW ist festgelegt, dass der Entwurf des Jahresabschlusses vom
Kämmerer aufgestellt und vom Oberbürgermeister bestätigt wird. Die Vorlage des Entwurfes hat innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres zu erfolgen.
H 1
Die gesetzliche Frist zur Vorlage des Jahresabschlusses an den Rat
wurde nicht eingehalten.
Der Jahresabschluss 2014 der Stadt Krefeld hätte in Anwendung des § 95 (3) GO NRW
dem Rat bis Ende März 2015 vorgelegt werden sollen. Tatsächlich wurde der Jahresabschluss 2014 durch den Rat aber erst rund 11 Monate später, in dessen Sitzung am
25.02.2016 (Vorlage Nr. 2103/15), zur Kenntnis genommen und zur Vorbereitung der
Prüfung des Jahresabschlusses gemäß § 103 (1) Ziffer 1 GO NRW an die Rechnungsprüfung weitergeleitet.
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Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
Die Verwaltung weist sowohl in der Vorlage selbst, als auch im Jahresbericht bzw. in
der Mitteilung an die Bezirksregierung ausdrücklich auf das Fristversäumnis hin und
begründet diese. In der Praxis hat sich zudem gezeigt, dass die vom Gesetzgeber festgelegte Frist zur Vorlage des Jahresabschlusses sehr eng bemessen ist und von vielen
Kommunen in NRW nach wie vor nicht eingehalten werden kann. Allerdings wurde die
Vorlagefrist mit dem 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz (NKFWG) vom 18.09.2012 nicht
verlängert, sodass die Drei-Monats-Frist weiterhin vorgeschrieben bleibt.
2.3 Feststellung des Jahresabschlusses
Gemäß § 96 (1) GO NRW stellt der Rat bis spätestens 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss durch Beschluss fest. Der vom Rat festgestellte Jahresabschluss ist nach
§ 96 (2) GO NRW der Aufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen.
H2
Die gesetzliche Frist zur Feststellung des Jahresabschlusses durch den
Rat wurde nicht eingehalten.
Mangels Feststellung des Jahresabschlusses konnte eine Anzeige an die Bezirksregierung Düsseldorf als Aufsichtsbehörde bislang nicht erfolgen.
Hierzu wird in der für die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 maßgeblichen fünften
Handreichung des Innenministeriums zum Neuen Kommunalen Finanzmanagement in
Nordrhein-Westfalen vom Oktober 2012 auf S. 873 ausgeführt, dass die Gemeinde im
Falle einer Fristüberschreitung einer Anzeigepflicht an die Aufsichtsbehörde unterliegt
und in der Anzeige die Verzögerung zu begründen sowie darzustellen hat, bis zu
welchem schnellstmöglichen Zeitpunkt die Anzeige bei der Aufsichtsbehörde nachgeholt wird. Damit wird deutlich, dass es sich um einen heilbaren Fehler handelt und
somit nicht um einen gewichtigen oder schwerwiegenden Verstoß gegen gesetzliche
Vorschriften, der zu einer entsprechenden Einschränkung oder Versagung des Bestätigungsvermerks gemäß § 101 (3) GO NRW führen könnte.
Die erforderliche Information an die Bezirksregierung über die Nichteinhaltung der
Jahresfrist zur Feststellung des Jahresabschlusses nebst Begründung ist durch die Verwaltung erfolgt. Mit Schreiben an die Bezirksregierung vom 22.12.2015 wurde die Bezirksregierung über die Zeitverzögerungen sowie die aktuellen Zeitplanungen zur Aufstellung und Prüfung der Jahres- und der Gesamtabschlüsse informiert und auf dem
Laufenden gehalten. Zuletzt wurde der Bezirksregierung mit Schreiben vom
02.03.2016 übermittelt, dass die Vorlage des Jahresabschlusses 2014 in der Ratssitzung vom 25.02.2016 erfolgt sei und von dort zwecks Prüfung nach § 103 (1) S.1 GO
NRW an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen worden ist. Die Bezirksregierung
hat die Termine akzeptiert.
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2.4 Abbildung von Teilrechnungen mit Kennzahlen und Leistungsmengen
Gemäß § 40 (1) GemHVO sind im Jahresabschluss Teilrechnungen, gegliedert in Teilergebnis- und Teilfinanzrechnungen, aufzustellen. Diese sind analog den Teilergebnisund Teilfinanzplänen entsprechend § 4 (1) GemHVO auf Produktbereichsebene nach
den verbindlichen Vorgaben des Innenministeriums abgebildet.
Darüber hinaus wird in der „Langversion“ des Jahresabschlusses ab Seite 127 Teilrechnungen nach örtlichen Verantwortungsbereichen der Stadt Krefeld (Geschäftsbereichsbudgets, unterteilt in Fachbereiche und Produktgruppen, d.h. im Regelfall Abteilungen) in der 2014 geltenden Organisationsstruktur abgebildet. Dabei erfolgt eine
Zusammenfassung von Produkten zu einer Produktgruppe. Dies ist nach § 4 (1) in Verbindung mit § 4 (2) Ziffer 2 GemHVO NRW zulässig und zur Übersichtlichkeit in der Darstellung eines Haushaltsplans / Jahresrechnung auch zweckmäßig.
In den Teilergebnisrechnungen werden auch die Erträge und Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen ausgewiesen, wenn die Teilergebnispläne solche Beträge
vorsehen. Eine Teilfinanzrechnung besteht aus den Teilen A (Zahlungsnachweis für die
Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit) und B (Nachweis einzelner Investitionsmaßnahmen größer/gleich 50.000 Euro). Die im Teil B ausgewiesenen Investitionsmaßnahmen erhalten gesonderte Projektnummern („PSP-Elemente“), damit eine
nachvollziehbare und maßnahmenbezogene Bewirtschaftung der Haushaltsmittel erfolgen kann.
Nach § 40 (2) GemHVO NRW sind die Teilrechnungen jeweils um die Ist-Zahlen zu den
in den Teilplänen ausgewiesenen Leistungsmengen und Kennzahlen zu ergänzen.
Produktorientierte Ziele und Kennzahlen sollen gemäß § 12 GemHVO zur Grundlage der
Gestaltung der Planung, Steuerung und Erfolgskontrolle des jährlichen Haushalts
gemacht werden. Kennzahlen und Leistungsmengen dienen dabei gemäß § 4 (2) Ziffer
2 GemHVO zur Messung der Zielerreichung. Im Jahresabschluss 2014 werden die entsprechenden Ist-Werte (nunmehr auch vollständig auch für das Vorjahr) ausgewiesen.
Die Rechnungsprüfung hat sich bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2014 – wie in
den Vorjahren – auf die Prüfung der Bilanzpositionen konzentriert. Die zusammengefassten Daten auf Produktgruppenebene, wie sie in den Teilrechnungen abgebildet
werden, sind für eine Detailprüfung weniger aussagefähig. Eine Auswertung von Teilergebnisrechnungen sowie der Entwicklung von Kennzahlen im Soll-Ist-Vergleich und die
Prüfung der Zielerreichung finden im Rahmen des Geschäftsbereichscontrollings statt.
Dies ist Aufgabe der Verwaltung. Die Prüfung der Teilergebnisrechnungen wurde daher
auf eine Plausibilitätskontrolle der Rechnungslegung beschränkt. Prüfungsrelevante
Erkenntnisse haben sich bei dieser Überprüfung nicht ergeben.
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13
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
2.5 Schwachstellen- und Risikoanalyse
Die Rechnungslegung ist zum einen durch gesetzliche Vorschriften wie z. B. die
Gemeindeordnung (GO NRW) und die Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO NRW),
zum anderen durch kaufmännische Regeln wie z. B. die Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung (GoB) beeinflusst, sodass für die Rechnungslegung ein umfangreiches
Regelwerk existiert. Schwachstellen- und Risikoanalysen wurden daher ergänzend
außerhalb dieser Bereiche durchgeführt.
Ein hoher Unsicherheitsfaktor bei der kommunalen Finanzplanung bleibt die Entwicklung der Gewerbesteuererträge, deren Einbruch in 2013 und 2014 letztendlich eine Hauptursache für die Versagung der HSK-Genehmigung für die Haushaltsjahre
2013/14 war. Die Basis für die Ansatzbildung bei der Gewerbesteuer im Haushaltsplan
2013/14 wurde auch von der Gemeindeprüfungsanstalt NRW bei ihrer Verwaltungsprüfung als risikoreich eingeschätzt, da Basis für die Planungen das außergewöhnlich hohe Jahresergebnis 2011 war, welches nicht bereinigt wurde. Für das Jahr
2014 ergab sich letztendlich eine Verschlechterung der Gewerbesteuererträge in Höhe
von 44,5 Mio. Euro im Vergleich zum fortgeschriebenen Ansatz.
Auch bei den Personalaufwendungen ist es im Jahr 2014 nicht gelungen, die im Haushaltsplan vorgesehenen Einsparungen in Umsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes zu erreichen. Als unmittelbare Folge des Nothaushaltsrechts ist für die Jahre 2013
und 2014 eine Beförderungssperre in Kraft getreten. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen in 2014 sind im Vergleich zum fortgeschriebenen Ansatz in Summe um
23,6 Mio. Euro gestiegen. Die Überschreitung ist damit wesentlich stärker ausgefallen
als im Vorjahr (1,0 Mio. Euro). Die Abweichung zum fortgeschriebenen Ansatz 2014
liegt insbesondere begründet in einem höheren Stellenbedarf, in der Verfehlung der
Konsolidierungsziele im Personalbereich aus dem HSK und in der Anpassung des Beihilfeprozentsatzes für Pensionsverpflichtungen nach den beamtenrechtlichen Vorschriften. Diesbezüglich wird auf Ziffer 3.3.2, Bilanzposition 3.1 (Prüfung der Pensionsrückstellungen) sowie Ziffer 3.4 (Lagebericht) dieses Berichtes verwiesen.
Wie in den Vorjahren ist bei den vom FB 51 – Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung
– verwalteten Kostenarten für Transferaufwendungen auch nach der im Bereich der Hilfen zur Erziehung unter externer Beratung durchgeführten Organisationsentwicklungsmaßnahme, weiterhin ein Anstieg des Aufwandes / der Auszahlungen festzustellen. Bei
den Kostenarten 52320000 – Kostenerstattung an Gemeinden, 53312000 – Jugendhilfe außerhalb von Einrichtungen sowie 53322000 – Jugendhilfe in Einrichtungen waren im Jahr 2014 insgesamt rd. 48,1 Mio. Euro als Hilfen zur Erziehung zu leisten (2013:
rd. 41,5 Mio. Euro; 2012: rd. 35,1 Mio. Euro). Die Mehraufwendungen von rd. 10,8 Mio.
Euro im Vergleich zum fortgeschriebenen Ansatz wurden durch den Rat nachbewilligt.
Seitens der Rechnungsprüfung haben im Bereich der „Wirtschaftlichen Jugendhilfe“
und Kostenheranziehung in den Jahren 2012 und 2014 zwei Prüfungen stattgefunden.
Die Ergebnisse sind im Detail in den Berichten 12/2012 und 06/2014 dargelegt. Beide
Prüfungen offenbarten, dass die Durchsetzung von Forderungen im Bereich der Hilfen
zur Erziehung deutlich verbesserungsbedürftig ist.
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Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
2.6 Korrekturen der Eröffnungsbilanz
Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass die Eröffnungsbilanz nach § 92 (7) GO NRW
durch Berichtigung oder Nachholung des Wertansatzes korrigiert werden kann, wenn
sich bei der Aufstellung späterer Jahresabschlüsse ergeben sollte, dass Vermögensgegenstände, Sonderposten oder Schulden fehlerhaft angesetzt worden sind. Somit
gilt die Eröffnungsbilanz dann als geändert. Durch den NKF-Arbeitskreis der Bezirksregierungen in NRW, des Ministeriums für Inneres und Kommunales und der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) NRW wurde zwischenzeitlich festgestellt (Sitzung vom 10.12.
2012), dass die Regelungen des § 92 GO NRW hinsichtlich des Korrekturzeitraumes von
nur vier Jahren nicht ausreichend sind und Korrekturen auch über den vierten Jahresabschluss nach der Eröffnungsbilanz hinaus noch möglich sind. Die Stadt Krefeld hat von
dieser Regelung Gebrauch gemacht
Erfolgt eine Korrektur auf der Grundlage dieser Vorschrift, ergeben sich Auswirkungen
auf das Eigenkapital, da eine direkte, ergebnisneutrale Verrechnung mit der Allgemeinen Rücklage (Pos. 1.1 der Passiva der Bilanz) erfolgt.
Die Eröffnungsbilanz der Stadt Krefeld wurde zum 01.01.2008 aufgestellt. Hinsichtlich
der in den Vorjahren bereits vorgenommenen Eröffnungsbilanzkorrekturen wird Bezug
auf den Bericht 18/2010 (Auswertung des Berichts der Gemeindeprüfungsanstalt NRW
über die überörtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Krefeld) sowie die Prüfungsberichte zur Prüfung der Jahresrechnung der letzten Jahre (zuletzt Bericht
02/2015 zum Jahresabschluss 2013) genommen, in denen die Eröffnungsbilanzkorrekturen des jeweiligen Jahres detailliert erläutert wurden.
Insgesamt ergab sich bislang aus Korrekturen der Eröffnungsbilanz saldiert die folgenden Eigenkapitalveränderungen:
•
im Jahresabschluss 2010 aufgrund
der GPA-Prüfung berücksichtigte Korrekturen von
+39.352.826,12 Euro
•
Anstieg aufgrund der abschließenden Stellungnahme
der Bezirksregierung vom 26.06.12 sowie von im
Rahmen der Erstellung der Jahresabschlüsse 2008
bis 2013 von der Stadt selbst festgestellter Korrekturbedarfe gegenüber den ursprünglich festgestellten
bzw. fehlenden Bilanzansätzen von
+33.724.721,57 Euro.
•
Die saldierte Gesamtsumme der Eigenkapitalveränderung
aufgrund von Eröffnungsbilanzkorrekturen betrugt somit: +73.077.547,69 Euro.
Auch im Jahresabschluss 2014 waren einige Eröffnungsbilanzkorrekturen erforderlich.
Diese sind als Anlage 6 zum Jahresabschluss sowie als Anlage 2 zu diesem Prüfungsbericht dargestellt. Es handelt es sich im Wesentlichen um erforderliche Korrekturen
der Eröffnungsbilanz bei folgenden Bilanzpositionen (saldierte Veränderungen):
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Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
•
1.2.1.1 – Grünflächen: -0,20 Mio. Euro sowie 1.2.1.2 – Ackerland: - 0,17 Mio. Euro
Hierbei handelt es sich um Grundstücke bzw. Grundstücksteile, welche seit der Eröffnungsbilanz irrtümlich sowohl bei der Stadt Krefeld als auch bei der Stadtentwässerung bilanziert wurden, was jedoch erst bei einem nachträglichen Abgleich
(bei der Übernahme durch die Stadt) aufgefallen ist. Da die Grundstücke jedoch
korrekterweise bei der Stadtentwässerung (nunmehr Eigenbetrieb Stadtentwässerung Krefeld) zuzuordnen sind, waren diese in der städtischen Bilanzposition auszubuchen (ebenfalls in den Bilanzpositionen 1.2.1.3 und 1.2.1.4, allerdings mit
deutlich geringerem Umfang).
•
1.2.2.3 – Wohnbauten: - 0,1 Mio. Euro
Für die Grundstücke Gerberstraße 53 und 55 mit Wohnbauten wurden fehlerhafte
Doppelbilanzierungen aus dem Jahr 2011 korrigiert.
•
1.3.5.4 – Sonstige Ausleihungen – Darlehen FB 21: - 0,92 Mio. Euro
Im Rahmen der Eröffnungsbilanz wurden zur Berechnung des Barwertes zu kurze
Laufzeiten zu Grunde gelegt. Da hiervon auch die damit verbundene Berechnung
des Barwertes verbunden war, wurde der Bestand an sonstigen Ausleihungen zu
hoch ausgewiesen.
•
2.2.3 – Sonstige Vermögensgegenstände – Übergeleitetes Personal Hafen:
+ 1,51 Mio. Euro
In der Eröffnungsbilanz der Stadt Krefeld zum 01.01.2008 wurde es versäumt, gegenüber der Hafen GmbH & Co. KG eine Forderung für den vollständigen Erstattungsanspruch für die Pensions- und Beihilfeleistungen der zum Hafen abgestellten
Beamten zu buchen. Dies wurde nun als Korrektur im Zuge des Jahresabschlusses
2014 nachgeholt.
Die vorgenommenen Eröffnungsbilanzkorrekturen wurden im Rahmen der Prüfung der
jeweiligen Bilanzkorrekturen einer gesonderten Prüfung unterzogen (siehe Ziffer 3.3
dieses Berichtes). Dabei wurde neben der Plausibilität der vorgenommenen Korrekturen auch die korrekte Verbuchung kontrolliert. Bei der Prüfung ergaben sich keine
Beanstandungen.
Insgesamt führen die im Rahmen des Jahresabschlusses 2014 gebuchten Korrekturen
der Eröffnungsbilanz saldiert zu einer leichten Erhöhung der Allgemeinen Rücklage um
68.989,65 Euro.
Die saldierte Gesamtsumme der Eigenkapitalverbesserungen aufgrund von Eröffnungsbilanzkorrekturen seit 2008 beträgt somit aktuell
73.146.537,34 Euro.
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Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
3. Konkrete Prüfungshandlungen zum Jahresabschluss 2014
Die Prüfung erfolgte unter den in Ziffer 2 dieses Berichtes dargestellten Rahmenbedingungen. Der Schwerpunkt der Prüfung lag – wie auch im Jahresabschluss der Verwaltung – auf der kommunalen Bilanz.
3.1 Prüfung der Gesamtergebnisrechnung
Die Gesamtergebnisrechnung beinhaltet die Aufwendungen und Erträge des abgelaufenen Haushaltsjahres und entspricht der kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Auch in der Ergebnisrechnung einer Kommune wird eine Unterscheidung zwischen ordentlichen und außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen vorgenommen.
In der Ergebnisrechnung sind nach § 38 (1) GemHVO NRW die Jahresbeträge für die in
§ 2 (1) GemHVO NRW festgelegten Ertrags- und Aufwandsarten getrennt voneinander
nachzuweisen. Dabei dürfen Aufwendungen und Erträge grundsätzlich nicht miteinander verrechnet werden (Bruttoprinzip). Erträge und Aufwendungen sind in ihrer
Höhe in dem Haushaltsjahr abzurechnen, dem sie wirtschaftlich zuzuordnen sind, um
das tatsächliche Ressourcenaufkommen bzw. den tatsächlichen Ressourcenverbrauch
der Stadt in einem Haushaltsjahr abzubilden (Periodisierungsprinzip).
Gemäß § 38 (2) GemHVO NRW sind in der Ergebnisrechnung den nachzuweisenden IstErgebnissen die Ergebnisse der Rechnung des Vorjahres und die fortgeschriebenen
Planansätze des Haushaltsjahres voranzustellen; ferner ist ein Plan-/Ist-Vergleich
anzufügen, der die aus dem Vorjahr übertragenen Ermächtigungen gesondert auszuweisen hat.
Das Jahresergebnis wird entweder als Jahresüberschuss (Erträge höher als Aufwendungen) oder als Jahresfehlbetrag (Aufwendungen höher als Erträge) in die gemeindliche
Bilanz übernommen.
Die Gesamtergebnisrechnung des Jahres 2014 ist auf Seite 5 des Jahresabschlusses
2014 der Verwaltung abgebildet; sie stellt sich zusammengefasst wie folgt dar (vgl.
Seite 67 des Jahresabschlusses; gegenüber der Gesamtdarstellung in Euro ergeben
sich geringfügige Rundungsdifferenzen):
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Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
Gesamtergebnisrechnung
Bezeichnung
Ordentliche Erträge
Ordentliche Aufwendungen
Ordentliches Ergebnis
Finanzerträge
Zinsen und sonstige
Finanzaufwendungen
Finanzergebnis
Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
außerordentliches Ergebnis
Jahresergebnis
Ergebnis
2013
(Mio. Euro)
647,787
-702,470
-54,683
29,313
Fortgeschriebener
Ansatz 2014
(Mio. Euro)
691,105
-706,234
-15,129
33,496
-11,804
Ist-Ergebnis
2014
(Mio. Euro)
669,141
-744,176
-75,035
18,099
Verbesserung/
Verschlechterung
Ist/Ansatz
(Mio. Euro)
-21,964
-37,942
-59,906
-15,397
-17,945
-9,942
+8,003
17,509
15,551
8,157
-7,394
-37,174
0,422
-66,878
-67,300
0
-37,174
0
0,422
0
-66,878
0
-67,300
Der Jahresfehlbetrag hat sich von rd. 37,2 Mio. Euro in 2013 um rd. 29,7 Mio. Euro auf
rd. 66,9 Mio. Euro in 2014 erhöht. Im Vergleich zum fortgeschriebenen Ansatz ergibt
sich eine Verschlechterung von rd. 67,3 Mio. Euro.
Die wesentlichen Veränderungen bei den einzelnen Ertrags- und Aufwandspositionen
sind auf den Seiten 67 bis 75 des Jahresabschlusses unter den Ziffern 8 und 9 des
Lageberichtes zutreffend dargestellt. Hauptursachen für die Verschlechterung waren
die bereits genannten Ertragsausfälle bei der Gewerbesteuer (Differenz zwischen fortgeschriebenem Ansatz und Ist 2014 = - 44,463 Mio. Euro), die Mehraufwendungen bei
den Hilfen zur Erziehung (10,818 Mio. Euro) sowie bei den Personal- und Versorgungsaufwendungen (23,596 Mio. Euro). Hinzu kommen Verfehlungen der Konsolidierungsziele aus dem Haushaltssicherungskonzept. Diese Haushaltsverschlechterungen konnten nur teilweise, z. B. durch Wenigeraufwendungen bei den Sach- und Dienstleistungen (9,66 Mio. Euro, im Wesentlichen bei Gebäudeunterhaltung und Kostenerstattungen), der Gewerbesteuerumlage (5,219 Mio. Euro) oder im Finanzergebnis (bei
den Zinsaufwendungen von 8,003 Mio. Euro) kompensiert werden.
Die Verrechnung des im Jahresabschluss 2013 unter Verlustvortrag ausgewiesenen
Fehlbetrags aus 2012 von rund 24,9 Mio. Euro wurde im Jahresabschluss 2014 gegen
die Allgemeine Rücklage vorgenommen. Die Feststellung des Jahresabschlusses 2013
erfolgte am 29.09.2015. Die hieraus resultierende Verrechnung des Jahresfehlbetrags
2013 von rund 37,2 Mio. Euro wurde ebenfalls im Jahresabschluss 2014 gegen die Allgemeine Rücklage vorgenommen. Die Verrechnung des Jahresfehlbetrages 2014 mit
der Allgemeinen Rücklage wird nach entsprechender Beschlussfassung voraussichtlich
im Rahmen des Jahresabschlusses 2016 erfolgen.
Bei der Plausibilitätsprüfung der Ergebnisrechnung haben sich keine Anhaltspunkte
ergeben, dass gebuchte Erträge zu einer fehlerhaften Gesamtergebnisrechnung geführt
haben. Es wurde geprüft, ob die Buchungen durch Belege dokumentiert sind und ob
die vorliegenden Belege und Rechnungen nachvollziehbar sind. Bei der Prüfung haben
sich keine Erkenntnisse ergeben, dass die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
(GoB) nicht eingehalten wurden.
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18
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
Diese Belegprüfung ist ein Teil der laufenden Prüfung der Vorgänge der Finanzbuchhaltung zur Vorbereitung der Prüfung des Jahresabschlusses gemäß § 103 (1) Ziffer 4 GO
NRW in Verbindung mit Ziffer 3 der Dienstanweisung für den Fachbereich Rechnungsprüfung der Stadt Krefeld und umfasst u.a. die Prüfung von Kontierungsbelegen auf
Vereinbarkeit mit den GoB, der Rechnungsprüfungsordnung und einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung. Es wurden einige hundert ausgewählte Belege – insbesondere
bei konsumtiven Bauabrechnungen – geprüft. Weitere Belegprüfungen sind im Zusammenhang mit der Prüfung der Bilanzpositionen im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2014 erfolgt. Soweit Korrekturen erforderlich waren, wurden diese seitens der
Verwaltung kurzfristig umgesetzt. Die Belegprüfung liefert zum Teil Hinweise für weitergehende Prüfungen.
3.2 Prüfung der Gesamtfinanzrechnung
Die Finanzrechnung enthält nach § 39 GemHVO NRW die im Haushaltsjahr eingegangenen Einzahlungen sowie die geleisteten Auszahlungen. Sie informiert damit über die
Finanzmittelherkunft und über die Finanzmittelverwendung. Eine Verrechnung von Ausmit Einzahlungen ist grundsätzlich unzulässig. Die Zahlungen aus der Aufnahme und
der Tilgung von Krediten zur Liquiditätssicherung sind in der Finanzrechnung gesondert
auszuweisen. Bei der Berechnung des aktuellen Standes der Liquiditätskredite sind
vorhandene Bestände aus Vorjahren zu berücksichtigen.
Der auf SAP basierende DZ-Kommunalmaster hat für eine statistische Mitbuchung der
Finanzrechnung (Zeilen 1 – 17) die zahlungsrelevanten Sachkonten der Ergebnisrechnung mit den Finanzpositionen der Finanzrechnung über eine Ableitungstabelle
verknüpft. Nichtzahlungsrelevante Buchungen wie z.B. bilanzielle Abschreibungen
werden über gesonderte Sachkonten vorgenommen.
Die Gesamtfinanzrechnung des Jahres 2014 ist auf Seite 7 des Jahresabschlusses 2014
der Verwaltung abgebildet (vgl. auch Seite 66 des Jahresabschlusses; gegenüber der
Gesamtdarstellung in Euro ergeben sich geringfügige Rundungsdifferenzen):
Gesamtfinanzrechnung
Bezeichnung
Einzahlungen aus lfd.
Verwaltungstätigkeit
Auszahlungen aus lfd.
Verwaltungstätigkeit
Saldo aus lfd. Verw.tätigkeit
Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit
Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit
Saldo aus Investitionstätigkeit
Finanzmittelüberschuss/
-fehlbetrag
Ergebnis
2013
(Mio. Euro)
Fortgeschriebener
Ansatz 2014
(Mio. Euro)
Ist-Ergebnis
2014
(Mio. Euro)
Verbesserung/
Verschlechterung
Ist/Ansatz
(Mio. Euro)
621,350
673,167
641,106
-32,061
-614,176
-625,569
-625,321
+0,249
7,174
47,598
15,785
-31,813
25,950
36,633
35,287
-1,346
-42,143
-60,754
-42,353
+18,401
-16,193
-24,121
-7,066
+17,055
-9,019
23,477
8,719
-14,758
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19
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
Gesamtfinanzrechnung
Bezeichnung
Saldo aus
Finanzierungstätigkeit
Änderung des Bestandes an
eigenen Finanzmitteln
Ergebnis
2013
(Mio. Euro)
Fortgeschriebener
Ansatz 2014
(Mio. Euro)
Ist-Ergebnis
2014
(Mio. Euro)
Verbesserung/
Verschlechterung
Ist/Ansatz
(Mio. Euro)
11,213
0,677
1,007
+0,330
2,194
24,154
9,726
-14,428
2014 ergibt sich weiterhin ein positiver Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit
(rd. 15,8 Mio. Euro gegenüber rd. 7,2 Mio. Euro im Jahr 2013). Demnach ist der
Finanzmittelzufluss im konsumtiven Bereich höher als der Finanzmittelabfluss. Gegenüber der Planung (fortgeschriebener Ansatz) für das Jahr 2014 ergibt sich jedoch eine
Abweichung von saldiert rd. – 31,8 Mio. Euro, was zu einem Großteil auf deutlich weniger Einzahlungen im Bereich der Steuern und ähnlichen Abgaben (saldiert rd. – 37,6
Mio. Euro), insbesondere aufgrund der Entwicklung im Bereich der Gewerbesteuern
(- 41,9 Mio. Euro), zurückzuführen ist.
Der Saldo aus Investitionstätigkeit beträgt rd. -7,1 Mio. Euro. Der Saldo zum Vorjahr (rd.
-16,2 Mio. Euro) wurde deutlich, um rd. 9,1 Mio. Euro verringert, obwohl die Höhe der
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit in den Jahren 2013 und 2014 mit rd. 42 Mio.
Euro nahezu identisch war. Zum fortgeschriebenen Ansatz 2014 ergibt sich eine Abweichung des Saldos aus Investitionstätigkeit von 17,1 Mio. Euro. Ursächlich ist hier
insbesondere, dass 18,4 Mio. Euro weniger investive Auszahlungen in 2014 geleistet
wurden. Dabei handelt sich besonders um Investitionsmaßnahmen, bei denen es im
Vergleich zur ursprünglichen Maßnahmenplanung, zeitliche Verzögerungen gab. Mangels bekanntgemachter Haushaltssatzung lagen keine offiziellen Auszahlungsermächtigungen vor, so dass keine Ermächtigungsübertragungen nach 2014 erfolgen
konnten.
Saldiert man den (positiven) Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit mit dem (negativen)
Saldo aus Investitionstätigkeit, ergibt sich ein Finanzmittelüberschuss von rd. 8,7 Mio.
Euro, während im Vorjahr noch ein Finanzmittelfehlbetrag von rd. 9,0 Mio. Euro zu verzeichnen war. Durch den positiven Saldo aus Finanzierungstätigkeit (rd. 1,0 Mio. Euro)
ergibt sich insgesamt eine Erhöhung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln um rd.
9,7 Mio. Euro (Vorjahr: Erhöhung um rd. 2,1 Mio. Euro).
Die Buchungen bzw. die diesbezüglichen Erläuterungen im Jahresabschluss 2014
konnten nachvollzogen werden.
Seite
20
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
3.3 Prüfung der Bilanz zum 31.12.2014
Die Gliederung der Aktiv- und der Passivseite der Bilanz ergibt sich detailliert aus
§ 41 GemHVO NRW. Die Bilanz der Stadt Krefeld entspricht den gesetzlichen Vorgaben.
Die Bilanzwerte werden, ausgehend von den Werten der Eröffnungsbilanz, u. a. unter
Beachtung von § 33 (2) und (3) GemHVO NRW fortgeschrieben.
Der Anhang zur Bilanz enthält Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzpositionen, die bei
Bedarf angepasst werden. Die Bewertungsverfahren für die Bilanzpositionen wurden im
Zusammenhang mit der Erstellung der Eröffnungsbilanz festgelegt. Eine Veränderung
der Bewertungsmethoden soll nach § 32 (1) Ziffer 5 GemHVO NRW nicht erfolgen
(Grundsatz der Stetigkeit).
Dem Anhang ist nach § 44 (3) GemHVO NRW ein Anlagenspiegel (§ 45 GemHVO NRW),
ein Forderungsspiegel (§ 46 GemHVO NRW) und ein Verbindlichkeitenspiegel
(§ 47 GemHVO NRW) beizufügen.
Nachfolgend wird die Bilanz der Stadt Krefeld zum Stichtag 31.12.2014 abgebildet
(einschließlich der Entwicklung der Bilanzpositionen seit der Eröffnungsbilanz) sowie
alle wesentlichen Positionen der Bilanz erläutert, die zum Stichtag einen Ansatz größer
als Null hatten.
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Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
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Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
Aktiva
1
1.1
31.12.2014
Euro
31.12.2013
Euro
Passiva
1.
1.1
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände
2.164.507.260,49
553.690,52
2.213.480.436,58
609.600,49
Sachanlagen
Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Grünflächen
Ackerland
Wald, Forsten
Sonstige unbebaute Grundstücke
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Kindertages- und Jugendeinrichtungen
Schulen
Wohnbauten
Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude
Infrastrukturvermögen
Grund und Boden des Infrastrukturvermögens
Brücken und Tunnel
Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen
Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen
Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen
Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens
Bauten auf fremdem Grund und Boden
Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
1.499.784.516,52
1.516.735.949,71
106.423.336,12
13.208.875,78
14.848.226,67
55.655.761,46
108.046.833,83
13.154.299,26
14.820.755,67
57.153.626,22
51.631.426,85
311.360.356,29
12.190.558,96
145.139.683,74
40.934.982,89
317.603.067,19
12.204.825,19
158.545.414,51
191.515.129,50
36.033.898,25
0,00
0,00
405.492.624,24
5.432.120,65
57.846,45
74.484.575,09
9.762.729,19
25.023.965,42
41.523.401,86
191.501.236,50
36.695.085,21
0,00
0,00
416.386.239,00
5.532.162,89
19.288,35
74.267.476,23
9.140.973,05
24.986.763,96
35.742.919,76
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen
Beteiligungen
Sondervermögen
Wertpapiere des Anlagevermögens
Ausleihungen
an verbundenen Unternehmen
an Beteiligungen
an Sondervermögen
Sonstige Ausleihungen
664.169.053,45
610.425.513,00
17.326.435,49
14.901.000,00
3.986.116,20
696.134.886,38
610.425.513,00
47.148.585,49
14.901.000,00
3.986.117,20
4.268.187,57
7.009.772,00
0,00
6.252.029,19
5.133.970,26
7.009.772,00
0,00
7.529.928,43
2.
2.1
2.1.1
2.1.2
Umlaufvermögen
Vorräte
Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren
Geleistete Anzahlungen
62.003.446,23
685.607,64
685.607,64
0,00
60.509.392,56
669.839,96
669.839,96
0,00
2.2
2.2.1
43.707.327,97
50.743.470,21
2.984.923,83
269.469,37
12.647.733,83
455.970,12
8.172.473,34
3.198.840,34
257.697,70
15.646.080,84
300.922,38
10.256.109,55
2.2.3
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen
Gebühren
Beiträge
Steuern
Forderungen aus Transferleistungen
Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen
Privatrechtliche Forderungen
gegenüber dem privaten Bereich
gegenüber dem öffentlichen Bereich
gegen verbundene Unternehmen
gegen Beteiligungen
gegen Sondervermögen
Sonstige Vermögensgegenstände
3.875.769,89
595.424,31
2.820.133,30
178.882,32
567,24
11.705.980,42
3.204.198,93
620.604,68
9.192.132,27
74.164,27
0,00
7.992.719,25
2.3
2.4
Wertpapiere des Umlaufvermögens
Liquide Mittel
0,00
17.610.510,62
0,00
9.096.082,39
3.
Aktive Rechnungsabgrenzung
9.852.246,44
14.780.906,56
2.236.362.953,16
2.288.770.735,70
1.2
1.2.1
1.2.1.1
1.2.1.2
1.2.1.3
1.2.1.4
1.2.2
1.2.2.1
1.2.2.2
1.2.2.3
1.2.2.4
1.2.3
1.2.3.1
1.2.3.2
1.2.3.3
1.2.3.4
1.2.3.5
1.2.3.6
1.2.4
1.2.5
1.2.6
1.2.7
1.2.8
1.3
1.3.1
1.3.2
1.3.3
1.3.4
1.3.5
1.3.5.1
1.3.5.2
1.3.5.3
1.3.5.4
2.2.1.1
2.2.1.2
2.2.1.3
2.2.1.4
2.2.1.5
2.2.2
2.2.2.1
2.2.2.2
2.2.2.3
2.2.2.4
2.2.2.5
Seite
23
31.12.2014
Euro
31.12.2013
Euro
506.120.411,65
572.998.429,70
602.158.591,10
664.204.845,74
1.2
1.3
1.4
1.5
Eigenkapital
Allgemeine Rücklage
(davon zweckgebundene Deckungsrücklage: 0,00 Euro;
im Vorjahr 0,00 Euro)
Sonderrücklagen
Ausgleichsrücklage
Verlustvortrag
Jahresfehlbetrag
0,00
0,00
0,00
-66.878.018,05
0,00
0,00
-24.871.546,71
-37.174.707,93
2.
2.1
2.2
2.3
2.4
Sonderposten
für Zuwendungen
für Beiträge
für den Gebührenausgleich
Sonstige Sonderposten
498.355.850,33
385.521.249,49
91.968.526,69
11.127.066,78
9.739.007,37
492.920.996,68
375.465.472,73
94.194.986,69
13.754.066,78
9.506.470,48
3.
3.1
3.2
3.3
3.4
Rückstellungen
Pensionsrückstellungen
Rückstellungen für Deponien und Altlasten
Instandhaltungsrückstellungen
Sonstige Rückstellungen nach § 36 Abs. 4 und 5
513.908.883,40
478.599.071,12
2.271.386,65
889.096,32
32.149.329,31
479.881.334,45
454.528.056,22
2.303.090,24
1.697.772,92
21.352.415,07
4.
4.1
4.2
Verbindlichkeiten
Anleihen
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
von verbundenen Unternehmen
von Beteiligungen
von Sondervermögen
vom öffentlichen Bereich
von Kreditinstituten
664.847.892,81
0,00
190.295.021,80
0,00
0,00
0,00
113.763.589,34
76.531.432,46
663.316.734,63
0,00
195.243.411,13
0,00
0,00
0,00
102.683.823,38
92.559.587,75
426.550.000,00
420.550.000,00
4.5
4.6
4.7
4.8
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen
wirtschaftlich gleichkommen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
Sonstige Verbindlichkeiten
Erhaltene Anzahlungen
1.756.726,37
4.604.895,21
5.916.334,40
13.448.134,53
22.276.780,50
1.844.807,81
5.981.817,34
5.949.695,00
15.044.040,24
18.702.963,11
5.
Passive Rechnungsabgrenzung
53.129.914,97
50.493.078,84
2.236.362.953,16
2.288.770.735,70
4.2.1
4.2.2
4.2.3
4.2.4
4.2.5
4.3
4.4
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
Bilanzposition nach § 41 GemHVO;
Beträge in Euro
Nr.
Bezeichnung
Eröffnungsbilanz
zum
01.01.2008
Bilanzwert
zum
31.12.2008
Bilanzwert
zum
31.12.2009
Bilanzwert
zum
31.12.2010
Bilanzwert
zum
31.12.2011
Bilanzwert
zum
31.12.2012
Bilanzwert
zum
31.12.2013
Bilanzwert
zum
31.12.2014
AKTIVA
1
Anlagevermögen
1.1
Immaterielle Vermögensgegenstände
1.2
Sachanlagen
1.2.1
2.209.217.819,11
100.676,39
1.527.636.996,28
2.194.050.999,53 2.183.164.124,84 2.215.619.029,20 2.238.079.771,32 2.221.129.298,49 2.213.480.436,58 2.164.507.260,49
347.638,78
681.519,52
397.842,27
402.142,05
624.579,73
609.600,49
553.690,52
1.512.049.921,46 1.493.668.403,11 1.524.047.144,81 1.539.554.391,86 1.523.543.049,64 1.516.735.949,71 1.499.784.516,52
Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
1.2.1.1
Grünflächen
91.086.687,81
90.992.386,35
92.589.363,95
97.180.870,75
108.155.604,04
107.904.858,93
108.046.833,83
106.423.336,12
1.2.1.2
Ackerland
12.470.606,00
12.271.477,50
12.271.477,50
12.374.470,10
13.255.604,10
13.323.518,76
13.154.299,26
13.208.875,78
1.2.1.3
Wald, Forsten
14.585.636,99
14.587.926,99
14.587.676,99
14.596.795,54
14.724.109,54
14.725.658,17
14.820.755,67
14.848.226,67
1.2.1.4
Sonstige unbebaute Grundstücke
61.261.581,41
61.772.210,99
60.325.979,68
63.359.473,79
61.742.586,56
60.679.652,92
57.153.626,22
55.655.761,46
1.2.2
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
1.2.2.1
Kinder- und Jugendeinrichtungen
33.298.626,05
32.970.908,47
33.024.002,47
32.406.575,41
38.040.033,75
37.922.185,15
40.934.982,89
51.631.426,85
1.2.2.2
Schulen
332.722.626,31
329.344.521,96
323.735.666,52
322.498.393,22
332.933.588,36
327.127.283,56
317.603.067,19
311.360.356,29
1.2.2.3
Wohnbauten
8.236.333,41
8.111.788,34
6.486.929,55
11.367.289,26
13.125.057,31
12.161.418,43
12.204.825,19
12.190.558,96
1.2.2.4
Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude, Infrastrukturvermögen
164.269.190,67
173.569.935,31
168.694.262,10
162.837.334,99
169.679.223,98
163.898.252,10
158.545.414,51
145.139.683,74
Seite
24
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
Bilanzposition nach § 41 GemHVO;
Beträge in Euro
Nr.
1.2.3
Bezeichnung
Eröffnungsbilanz
zum
01.01.2008
Bilanzwert
zum
31.12.2008
Bilanzwert
zum
31.12.2009
Bilanzwert
zum
31.12.2010
Bilanzwert
zum
31.12.2011
Bilanzwert
zum
31.12.2012
Bilanzwert
zum
31.12.2013
Bilanzwert
zum
31.12.2014
Infrastrukturvermögen
1.2.3.1
Grund und Boden des Infrastrukturvermögens
166.106.499,00
166.057.835,52
166.039.880,89
191.024.754,01
191.060.475,22
191.423.809,96
191.501.236,50
191.515.129,50
1.2.3.2
Brücken und Tunnel
41.341.309,84
39.303.726,07
39.332.519,12
38.797.722,48
38.017.459,12
37.356.272,16
36.695.085,21
36.033.898,25
1.2.3.3
Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und
Sicherheitsanlagen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.2.3.4
Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.2.3.5
Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen
473.183.252,76
461.605.078,17
451.441.066,59
442.066.568,75
437.417.089,85
426.236.118,56
416.386.239,00
405.492.624,24
1.2.3.6
Sonstigen Bauten des Infrastrukturvermögens
0,00
1.374.874,32
5.564.732,42
5.775.798,10
5.686.039,55
5.632.205,14
5.532.162,89
5.432.120,65
1.2.4
Bauten auf fremdem
Grund und Boden
0,00
0,00
0,00
21.634,23
20.852,27
20.070,31
19.288,35
57.846,45
1.2.5
Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
70.625.910,50
70.627.155,29
70.755.790,36
74.827.115,11
74.954.842,77
74.802.945,81
74.267.476,23
74.484.575,09
1.2.6
Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
8.738.302,83
8.236.016,73
7.700.271,41
7.494.061,47
8.575.493,60
8.844.287,48
9.140.973,05
9.762.729,19
1.2.7
Betriebs- und Geschäftsausstattung
28.256.015,21
27.509.744,34
26.996.923,24
26.485.797,75
25.412.206,82
25.590.117,61
24.986.763,96
25.023.965,42
1.2.8
Geleistete Anzahlungen, Anlagen in Bau
21.454.417,49
13.714.335,11
14.121.860,32
20.932.489,87
6.754.125,02
15.894.394,59
35.742.919,76
41.523.401,86
Finanzanlagen
681.480.146,44
681.653.439,29
688.814.202,21
691.174.042,12
698.123.237,41
696.961.669,12
696.134.886,38
664.169.053,45
1.3.1
Anteile an verbundenen Unternehmen
638.624.751,00
638.833.263,00
639.123.263,00
610.025.513,00
610.025.513,00
610.025.513,00
610.425.513,00
610.425.513,00
1.3.2
Beteiligungen
11.330.254,00
11.333.484,49
11.333.484,49
47.144.335,49
47.148.585,49
47.148.585,49
47.148.585,49
17.326.435,49
1.3.3
Sondervermögen
19.823.640,19
20.759.511,87
20.681.085,97
14.901.000,00
14.901.000,00
14.901.000,00
14.901.000,00
14.901.000,00
1.3
Seite
25
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
Bilanzposition nach § 41 GemHVO;
Beträge in Euro
Nr.
Bezeichnung
1.3.4
Wertpapiere des Anlagevermögens
1.3.5
Ausleihungen
Eröffnungsbilanz
zum
01.01.2008
Bilanzwert
zum
31.12.2008
Bilanzwert
zum
31.12.2009
Bilanzwert
zum
31.12.2010
Bilanzwert
zum
31.12.2011
3.698.274,44
3.698.274,44
3.713.274,44
3.986.117,20
3.986.117,20
0,00
0,00
7.752.004,88
0,00
0,00
637.955,59
0,00
0,00
7.516.494,26
0,00
0,00
0,00
Bilanzwert
zum
31.12.2012
3.986.117,20
Bilanzwert
zum
31.12.2013
Bilanzwert
zum
31.12.2014
3.986.117,20
3.986.116,20
5.946.911,76
5.133.970,26
4.268.187,57
7.269.278,51
7.009.772,00
7.009.772,00
7.009.772,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.3.5.1
an verbundene Unternehmen
1.3.5.2
an Beteiligungen
1.3.5.3
an Sondervermögen
1.3.5.4
sonstige Ausleihungen
7.365.271,22
7.028.905,49
6.211.089,43
7.600.582,17
14.792.743,21
7.943.769,67
7.529.928,43
6.252.029,19
Umlaufvermögen
53.989.351,35
55.587.689,98
69.686.866,67
45.688.325,46
71.696.589,79
61.184.521,92
60.509.392,56
62.003.446,23
Vorräte
1.218.485,40
1.218.485,40
1.218.485,40
1.310.151,81
973.151,81
973.151,81
669.839,96
685.607,64
2.1.1
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren
1.218.485,40
1.218.485,40
1.218.485,40
1.310.151,81
973.151,81
973.151,81
669.839,96
685.607,64
2.1.2
Geleistete Anzahlungen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
44.504.575,88
47.639.949,15
56.789.581,04
38.975.974,80
58.379.749,69
52.974.152,33
50.743.470,21
43.707.327,97
3.290.206,42
5.627.341,63
6.748.480,82
5.059.148,26
5.023.124,78
3.336.221,51
3.198.840,34
2.984.923,83
2
2.1
2.2
2.2.1
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
öffentlich-rechtliche Forderungen und
Forderungen aus Transferleistungen
2.2.1.1
Gebühren
2.2.1.2
Beiträge
243.904,05
197.187,08
201.657,25
175.972,73
173.560,29
359.148,58
257.697,70
269.469,37
2.2.1.3
Steuern
13.776.743,69
17.244.537,08
25.958.534,16
14.761.175,87
21.268.714,29
19.271.603,54
15.646.080,84
12.647.733,83
2.2.1.4
Forderungen aus Transferleistungen
1.942.235,16
702.596,63
657.525,39
731.078,02
790.431,03
656.850,63
300.922,38
455.970,12
Seite
26
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
Bilanzposition nach § 41 GemHVO;
Beträge in Euro
Nr.
Bezeichnung
2.2.1.5
Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen
2.2.2
Eröffnungsbilanz
zum
01.01.2008
Bilanzwert
zum
31.12.2008
Bilanzwert
zum
31.12.2009
Bilanzwert
zum
31.12.2010
Bilanzwert
zum
31.12.2011
9.790.556,92
9.263.376,48
5.952.471,80
7.606.070,25
11.629.877,03
5.557.859,78
4.887.349,90
3.890.203,44
3.021.767,81
4.980.899,38
204.583,02
286.542,71
345.145,21
243.067,85
7.391.549,30
7.213.474,15
10.032.778,02
Bilanzwert
zum
31.12.2012
11.342.915,73
Bilanzwert
zum
31.12.2013
Bilanzwert
zum
31.12.2014
10.256.109,55
8.172.473,34
4.995.921,23
3.204.198,93
3.875.769,89
210.122,70
638.144,41
620.604,68
595.424,31
1.692.887,01
6.029.870,19
5.827.194,46
9.192.132,27
2.820.133,30
Privatrechtliche Forderungen
2.2.2.1
gegenüber dem privaten Bereich
2.2.2.2
gegenüber dem öffentlichen Bereich
2.2.2.3
gegen verbundene Unternehmen
2.2.2.4
gegen Beteiligungen
560.281,12
341.387,66
312.972,43
2.862.802,78
74.937,84
37.919,13
74.164,27
178.882,32
2.2.2.5
gegen Sondervermögen
578.364,00
48.549,58
164.503,98
310.090,33
37.665,20
9,67
0,00
567,24
1.168.292,42
1.827.606,25
2.525.308,54
2.511.913,89
8.160.546,96
6.508.223,44
7.992.719,25
11.705.980,42
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
2.2.3
Sonstige Vermögensgegenstände
2.3
Wertpapiere des Umlaufvermögens
2.4
Liquide Mittel
8.266.290,07
6.729.255,43
11.678.800,23
5.402.198,85
12.343.688,29
7.237.217,78
9.096.082,39
17.610.510,62
Aktive Rechnungsabgrenzung
11.897.912,18
12.062.837,47
13.087.350,45
13.179.877,22
14.217.088,77
13.842.818,29
14.780.906,56
9.852.246,44
2.275.105.082,64
2.261.701.526,98
2.265.938.341,96
2.274.487.231,88
2.323.993.449,88 2.296.156.638,70
2.288.770.735,70
2.236.362.953,16
3
Bilanzsumme Aktiva
Seite
27
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
Bilanzposition nach § 41 GemHVO;
Beträge in Euro
Nr.
Bezeichnung
Eröffnungsbilanz
zum
01.01.2008
Bilanzwert
zum
31.12.2008
Bilanzwert
zum
31.12.2009
Bilanzwert
zum
31.12.2010
Bilanzwert
zum
31.12.2011
Bilanzwert
Zum
31.12.2012
Bilanzwert
zum
31.12.2013
Bilanzwert
zum
31.12.2014
PASSIVA
1
Eigenkapital
787.741.360,28
776.002.201,68
702.237.809,17
667.643.713,53
661.752.189,06
639.779.488,02
602.158.591,10
506.120.411,65
Allgemeine Rücklage
678.495.517,28
678.495.517,28
678.495.517,28
717.848.343,40
698.628.943,82
664.651.034,73 664.204.845,74
572.998.429,70
davon zweckgebundene Deckungsrücklage
0,00
1.513.155,31
1.237.455,59
0,00
3.043.842,10
3.217.470,11
0,00
0,00
1.2
Sonderrücklage
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.3
Ausgleichsrücklage
109.245.843,00
109.245.843,00
97.506.684,40
23.742.291,89
0,00
0,00
0,00
0,00
1.4
Verlustvortrag
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-24.871.546,71
0,00
1.4
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag
0,00
-11.739.158,60
-73.764.392,51
-73.946.921,76
-36.876.754,76
-24.871.546,71
-37.174.707,93
-66.878.018,05
Sonderposten
480.375.283,93
473.269.171,83
468.782.732,21
474.270.932,22
497.537.279,67
489.050.762,27
492.920.996,68
498.355.850,33
2.1
für Zuwendungen
349.505.526,95
347.216.399,58
348.317.878,45
357.276.129,02
382.046.297,41
372.230.834,96
375.465.472,73
385.521.249,49
2.2
für Beiträge
110.129.813,09
107.005.615,14
104.342.911,27
101.584.074,19
98.294.647,51
96.647.511,58
94.194.986,69
91.968.526,69
2.3
für den Gebührenausgleich
12.952.118,78
11.442.498,78
8.549.368,78
7.054.038,78
8.045.618,78
11.185.718,78
13.754.066,78
11.127.066,78
2.4
Sonstige Sonderposten
7.787.825,11
7.604.658,33
7.572.573,71
8.376.690,23
9.150.715,97
8.986.696,95
9.506.470,48
9.739.007,37
Rückstellungen
430.585.287,79
438.450.504,02
437.708.027,75
448.917.480,23
463.026.845,46
465.818.674,03
479.881.334,45
513.908.883,40
3.1
Pensionsrückstellungen
392.199.788,79
403.762.679,40
410.490.089,71
418.573.482,23
438.014.949,62
446.821.606,41
454.528.056,22
478.599.071,12
3.2
Rückstellungen für Deponien und
Altlasten
3.474.165,00
3.474.165,00
3.474.165,00
2.957.876,00
2.949.516,06
2.414.004,55
2.303.090,24
2.271.386,65
1.1
2
3
Seite
28
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
Bilanzposition nach § 41 GemHVO;
Beträge in Euro
Nr.
Bezeichnung
Eröffnungsbilanz
zum
01.01.2008
Bilanzwert
zum
31.12.2008
Bilanzwert
zum
31.12.2009
Bilanzwert
zum
31.12.2010
Bilanzwert
zum
31.12.2011
Bilanzwert
Zum
31.12.2012
Bilanzwert
zum
31.12.2013
Bilanzwert
zum
31.12.2014
3.3
Instandhaltungsrückstellungen
16.500.000,00
13.639.758,53
7.913.749,95
4.537.302,61
3.403.313,02
486.687,72
1.697.772,92
889.096,32
3.4
Sonstige Rückstellungen
nach § 36 Abs. 4 und Abs. 5
18.411.334,00
17.573.901,09
15.830.023,09
22.848.819,39
18.659.066,76
16.096.375,35
21.352.415,07
32.149.329,31
Verbindlichkeiten
535.245.665,92
531.394.645,46
614.297.717,75
640.869.306,50
653.927.263,81
651.226.152,53
663.316.734,63
664.847.892,81
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
4
4.1
Anleihen
4.2
Verbindlichkeiten aus Krediten
für Investitionen
216.404.810,28
201.742.215,05
207.372.524,51
196.931.216,79
193.167.252,71
190.399.538,68
195.243.411,13
190.295.021,80
4.2.1
von verbundenen Unternehmen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
4.2.2
von Beteiligungen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
4.2.3
von Sondervermögen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
4.2.4
vom öffentlichen Bereich
767.679,71
116.127.591,44
106.287.271,59
98.100.100,90
98.346.881,71
94.865.722,84
102.683.823,38
113.763.589,34
4.2.5
vom privaten Kreditmarkt
215.637.130,57
85.614.623,61
101.085.252,92
98.831.115,89
94.820.371,00
95.533.815,84
92.559.587,75
76.531.432,46
4.3
Verbindlichkeiten aus Krediten zur
Liquiditätssicherung
283.520.000,00
289.582.205,57
368.600.000,00
402.100.000,00
420.450.000,00
414.100.000,00
420.550.000,00
426.550.000,00
4.4
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die
Kreditaufnahmen wirtschaftlich
gleichkommen
2.683.011,65
2.426.029,73
2.297.784,92
4.062.251,23
1.825.212,43
1.798.759,66
1.844.807,81
1.756.726,37
4.5
Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung
713.568,88
214.357,14
1.213,80
0,00
4.955.756,83
4.404.523,27
5.981.817,34
4.604.895,21
4.6
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
7.897.831,90
7.800.156,47
7.582.549,37
7.364.275,00
6.384.011,24
6.137.224,43
5.949.695,00
5.916.334,40
4.7
Sonstige Verbindlichkeiten
24.026.443,21
29.629.681,50
28.443.645,15
30.411.563,48
27.145.030,60
34.386.106,49
15.044.040,24
13.448.134,53
4.8
Erhaltene Anzahlungen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
18.702.963,11
22.276.780,50
Seite
29
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
Bilanzposition nach § 41 GemHVO;
Beträge in Euro
Nr.
5
Bezeichnung
Passive Rechnungsabgrenzung
Bilanzsumme Passiva
Bilanzwert
zum
31.12.2008
Bilanzwert
zum
31.12.2009
Bilanzwert
zum
31.12.2010
Bilanzwert
zum
31.12.2011
Bilanzwert
Zum
31.12.2012
Bilanzwert
zum
31.12.2013
Bilanzwert
zum
31.12.2014
41.157.484,72
42.585.003,99
42.912.055,08
42.785.799,40
47.749.871,88
50.281.561,85
50.493.078,84
53.129.914,97
2.275.105.082,64
2.261.701.526,98
2.265.938.341,96
2.274.487.231,88
2.323.993.449,88 2.296.156.638,70
2.288.770.735,70
2.236.362.953,16
Eröffnungsbilanz
zum
01.01.2008
Seite
30
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
3.3.1 Prüfung der Aktiva
1. Anlagevermögen
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände
Stichtag
31.12.2013
31.12.2014
Veränderung
Bilanzwert in Euro
609.600,49
553.690,52
-55.909,97
Bei immateriellen Vermögensgegenständen handelt es sich u. a. um Datenverarbeitungsprogramme sowie Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und Lizenzen (Software), die für den Betrieb von Computern benötigt werden.
Im Jahre 2014 wurden insgesamt 8 Anlagegüter mit einem Anschaffungswert von rd.
38 T Euro aktiviert. Dem stehen Abgänge mit einem Wert von rd. 22 T Euro sowie planmäßigen Abschreibungen von rd. 93 T Euro gegenüber. Der bisherige Festwert Software
wurde zum Jahresende aufgelöst. Die Anlagenzugänge wurden stichprobenartig überprüft. Alle geprüften Anlagegüter wurden ordnungsgemäß inventarisiert sowie verbucht
und waren vor Ort vorhanden.
Der Bilanzansatz zum 31.12.2014 konnte aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus
der Buchführungssoftware DZ-Kommunalmaster hergeleitet werden. Die Bilanzposition
umfasst folgende Unterkonten:
Nummer
01110000
Bezeichnung
Immaterielle Vermögensgegenstände
1.2 Sachanlagen
Stichtag
31.12.2013
31.12.2014
Veränderung
Bilanzwert in Euro
1.516.735.949,71
1.499.784.516,52
-16.951.433,19
Die Veränderung wird in den nachstehenden Unterpositionen erläutert.
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
1.2.1.0 Allgemeine Erläuterungen
Auf unbebauten Grundstücken befinden sich nach der Definition in § 72 Bewertungsgesetz keine benutzbaren Gebäude. Aufbauten können jedoch vorhanden sein. GrundSeite
31
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
stücksgleiche Rechte stellen dingliche Rechte dar, die wie Grundstücke behandelt werden; sie erhalten ein eigenes Grundbuchblatt und können belastet werden. In dieser
Bilanzposition werden auch Erbbaurechte nachgewiesen. Die Veränderungen werden in
den nachstehenden Unterpositionen erläutert.
1.2.1.1 Grünflächen
Stichtag
31.12.2013
31.12.2014
Veränderung
Bilanzwert in Euro
108.046.833,83
106.423.336,12
-1.623.497,71
Zu den Grünflächen gehören u. a. Park- und Gartenanlagen, Sportflächen und Kleingartendaueranlagen. Auf den Grünflächen können Aufbauten und Betriebsvorrichtungen vorhanden sein, die einem Werteverzehr unterliegen und daher – anders
als die Grundstücke selbst – abgeschrieben werden müssen. Bodenwerte und Aufbauten bzw. Betriebsvorrichtungen sind in getrennten Konten nachzuweisen.
Die Reduzierung des Bilanzwertes ist u.a. auf folgende Sachverhalte zurückzuführen:
•
außerplanmäßige Abschreibung und Wertberichtigungen aufgrund der dauerhaften Wertminderung der technischen Einrichtung des Krematoriums
(Einstellung des Betriebes aufgrund baulicher Mängel): rd. 1,178 Mio. Euro
•
Eröffnungsbilanzkorrektur aufgrund Doppelbilanzierung Stadt / Stadtentwässerung (siehe Erläuterung unter Ziffer 2.6): rd. - 0,2 Mio. Euro
•
Abgang und Wertberichtigung für den Aufbau bzw. die Betriebsvorrichtung
der Bezirkssportanlage Bockum (Abriss; der Neubau wurde durch den Verein
in Eigenregie finanziert)
•
Veräußerung von Grundstücken bzw. Umbuchung in das Umlaufvermögen
aufgrund Verkaufsabsicht.
Diesen Reduzierungen sowie den planmäßigen Abschreibungen standen Zugänge insbesondere im Bereich der Spielplätze (Spielgeräte, Gehölz- und Rasenflächen) auf
Spielplätzen (u.a. Braunschweiger Platz, Canisiusplatz) gegenüber.
Der Bilanzansatz zum 31.12.2014 konnte aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus
der Buchführungssoftware DZ-Kommunalmaster hergeleitet werden. Die Bilanzposition
umfasst folgende Unterkonten:
Nummer
02110000
02120000
Bezeichnung
Grünflächen
Aufbauten und Betriebsvorrichtungen auf Grünflächen
Seite
32
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
1.2.1.2 Ackerland
Stichtag
31.12.2013
31.12.2014
Veränderung
Bilanzwert in Euro
13.154.299,26
13.208.875,78
+54.576,52
Das Ackerland besteht aus landwirtschaftlichen oder für den Gartenbau genutzten
Flächen der Stadt. Auch auf dem Ackerland können Aufbauten und Betriebsvorrichtungen vorhanden sein, die getrennt von den Bodenwerten nachzuweisen sind.
U.a. einem Grundstücksankauf und zwei Umbuchungen aus den Anlagen in Bau
(Grundstücke Fischeln Südwest) steht eine Eröffnungsbilanzkorrektur aufgrund Doppelbilanzierung Stadt / Stadtentwässerung (siehe Erläuterung unter Ziffer 2.6) im Volumen von rd. – 170 T Euro gegenüber.
Der Bilanzansatz zum 31.12.2014 konnte aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus
der Buchführungssoftware DZ-Kommunalmaster hergeleitet werden. Die Bilanzposition
umfasst folgende Unterkonten:
Nummer
02210000
02220000
Bezeichnung
Ackerland
Aufbauten und Betriebsvorrichtungen (Ackerland)
1.2.1.3 Wald, Forsten
Stichtag
31.12.2013
31.12.2014
Veränderung
Bilanzwert in Euro
14.820.755,67
14.848.226,67
+27.471,00
Wald und Forsten sind Waldflächen und sonstige forstwirtschaftliche Flächen. Auch
hier wird ein separater Nachweis von Aufbauten und Betriebsvorrichtungen geführt.
Auch in dieser Bilanzposition wurde eine Eröffnungsbilanzkorrektur aufgrund Doppelbilanzierung Stadt / Stadtentwässerung (siehe Erläuterung unter Ziffer 2.6) gebucht,
Volumen: - 1.389 Euro. Ansonsten waren mehr Zugänge als Abgänge (u.a. Verkauf
Grundstück Hochbend in Vorst) zu verzeichnen.
Der Bilanzansatz zum 31.12.2014 konnte aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus
der Buchführungssoftware DZ-Kommunalmaster hergeleitet werden. Die Bilanzposition
umfasst folgende Unterkonten:
Nummer
02310000
02320000
Bezeichnung
Wald und Forsten
Aufbauten und Betriebsvorrichtungen Wald und Forsten
Seite
33
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke
Stichtag
31.12.2013
31.12.2014
Veränderung
Bilanzwert in Euro
57.153.626,22
55.655.761,46
-1.497.864,76
Hier werden unbebaute Grundstücke mit ihren Aufbauten und Betriebsvorrichtungen
nachgewiesen, die keiner der vorherigen Bilanzpositionen zugeordnet werden können.
Der Rückgang des Bilanzwertes ist im Wesentlichen auf Grundstücksverkäufe (u. a.
acht ehemalige Erbbaugrundstücke mit einem Gesamtbuchwert von rd. 0,6 Mio. Euro)
und Umbuchungen auf bebaute Grundstücke (weitere sieben Erbbaugrundstücke mit
einem Gesamtbuchwert von rd. 0,6 Mio. Euro) zurückzuführen. Hinzu kam auch in dieser Bilanzposition eine Eröffnungsbilanzkorrektur aufgrund Doppelbilanzierung Stadt /
Stadtentwässerung (siehe Erläuterung unter Ziffer 2.6) von - 89 T Euro.
Dem standen Umbuchungen aus dem Umlaufvermögen aufgrund nicht mehr vorhandener Verkaufsabsichten (Mühlenhof) sowie Grunderwerb gegenüber. Für das ehemalige
Gelände des Verwaltungsgebäudes Tannenstraße/Lewerentzstraße (Alte Samtweberei)
wurde ein Erinnerungswert von 1,00 Euro verbucht, weil die Stadt rechtmäßiger Grundstückseigentümer geblieben ist (Erbbauvertrag mit der Montag-Stiftung).
Wie bereits in den zurückliegenden Prüfungsberichten (zuletzt Bericht Nr. 02/2015 zur
Prüfung des Jahresabschlusses 2013) erwähnt, bleibt festzuhalten, dass die Pachteinnahmen für verpachtete Grundstücke in einigen Fällen nicht einmal oder nur knapp die
Kosten der durch die Stadt wahrzunehmenden Verkehrssicherungspflicht decken, so
dass die Verpachtung für die Stadt unwirtschaftlich ist. Hier besteht mit dem Ablauf der
Pachtverträge Handlungsbedarf, dem der zuständige Fachbereich 21 regelmäßig durch
Anpassung der Pachtzinsen nachkommt (Rheinufer, Fischereipachten, etc.).
Der Bilanzansatz zum 31.12.2014 konnte aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus
der Buchführungssoftware DZ-Kommunalmaster hergeleitet werden. Die Bilanzposition
umfasst folgende Unterkonten:
Nummer
02410000
02420000
Bezeichnung
Sonstige unbebaute Grundstücke
Aufbauten und Betriebsvorrichtungen sonstige unbebaute Grundstücke
Seite
34
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen
Stichtag
31.12.2013
31.12.2014
Veränderung
Bilanzwert in Euro
40.934.982,89
51.631.426,85
+10.696.443,96
In dieser Bilanzposition werden der Grund und Boden, die aufstehenden Gebäude
sowie die Außenanlagen nachgewiesen, die zu Kinder- und Jugendeinrichtungen
gehören. Solche Einrichtungen sind beispielsweise Kindertageseinrichtungen, Jugendhäuser, Jugendclubs und Kinderhilfezentren.
Bei den Gebäuden wurden Zugänge für 13 Kindertagesstätten gebucht; die größten
Zugänge betrafen die Kita’s Gatzenstraße (rd. 1,8 Mio. Euro), Krützboomweg (rd. 1,4
Mio. Euro), Westwall (rd. 0,8 Mio. Euro), Florastraße (rd. 0,7 Mio. Euro) und Remscheider Straße (rd. 0,2 Mio. Euro), teilweise nebst Außenanlagen. Hinzu kamen Umbuchungen aus der Bilanzposition „Anlagen in Bau“ aufgrund fertiggestellter, in den Vorjahren
noch in Bau befindlicher Gebäude bzw. Gebäudeteile; u.a. Kita Westwall (rd. 2,0 Mio.
Euro), Gatzenstraße (rd. 1,1 Mio. Euro), Florastraße (rd. 1,3 Mio. Euro), Feldstraße (rd.
0,6 Mio. Euro) und Remscheider Straße (rd. 0,6 Mio. Euro). Dem standen u.a. planmäßige Abschreibungen von rd. 1,4 Mio. Euro gegenüber.
H3
Bei wesentlichen Erhöhungen des Gebäudewertes aufgrund erheblicher
Um- oder Erweiterungsmaßnahmen ist zu prüfen, ob die Nutzungsdauer
von Gebäuden oder Gebäudeteilen entsprechend anzupassen ist.
Bei den werterhöhenden Maßnahmen fiel auf, dass trotz erhebliche Investitionssummen, die den Wert eines Anlagengutes gegenüber der Eröffnungsbilanz über 100% erhöhte, z.B. Kita Feldstraße von rd. 0,5 Mio. Euro auf rd. 1,1 Mio. Euro, keine Änderung
der Nutzungsdauer erfolgte; gleiches gilt für die Kita Westwall, für die in Teilen sogar
ein Ersatzneubau erstellt wurde.
Gemäß Handreichung des Innenministeriums zum Neuen Kommunalen Finanzmanagement NRW (z.B. 6. Auflage, Seite 2477 zu § 33 GemHVO) müssen bei abnutzbaren
Vermögensgegenständen „die durchgeführten Veränderungen, Erweiterungen oder
Verbesserungen (…) einen Anlass dafür darstellen, die Nutzungsdauer des betreffenden
Vermögensgegenstandes zu verlängern. In solchen Fällen sind die nachträglichen Herstellungskosten zusammen mit dem Restbuchwert auf die Restnutzungsdauern des
betreffenden Vermögensgegenstandes zu verteilen. In diesen Fällen ist dann der Abschreibungsplan für den betreffenden Vermögensgegenstandes entsprechend anzupassen und die Veränderungen sind ausreichend zu dokumentieren. Im Rahmen der
Prüfung, ob nachträgliche Herstellungskosten bei einem gemeindlichen Vermögensge-
Seite
35
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
genstand vorliegen, ist von der Gemeinde insbesondere eine Abgrenzung zwischen
Herstellung-und Instandhaltungsmaßnahmen vorzunehmen.“
Eine Anpassung der Restnutzungsdauern ist im Rahmen des Jahresabschlusses 2014
nicht erfolgt und wurde auch nicht ausdrücklich von den Fachbereichen abgefragt.
Sowohl die Höhe einer Bewertung als auch die Nutzungsdauer von abnutzbaren Vermögensgegenständen wirken sich durch die vorzunehmenden (bei Verlängerung der
Nutzungsdauer zu reduzierenden) Abschreibungen unmittelbar jährlich auf das Jahresergebnis in der Ergebnisrechnung aus. Aus diesem Grund geben die durchgeführten
Veränderungen, Erweiterungen oder Verbesserungen von Vermögensgegenständen
Anlass zu prüfen, ob die o.g. Voraussetzungen vorliegen und somit die Nutzungsdauer
zu verlängern ist. Ist eine Verlängerung der technischen Nutzungsdauer gegeben, ist
zwingend auch die Verlängerung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer zu prüfen.
Bei den o.g. Vermögensgegenständen fanden Erweiterungen an bestehenden Gebäuden statt, die als Herstellungskosten angenommen werden können. Selbst wenn keine
Änderung der Nutzungsdauer erfolgt, hätte dokumentiert werden müssen, aus welchen
Gründen eine solche Entscheidung getroffen worden ist. Mit der negativen Entscheidung haben sich die Abschreibungskosten deutlich erhöht, was zu einer Belastung der
Ergebnisrechnung führt.
H4
Die Bezeichnung der Anlagegüter sollte einer einheitlichen Systematik
folgen, um die Prüfung nicht unnötig zu erschweren.
Aktuell werden teilweise unterschiedliche Bezeichnungen für dieselben Anlagegüter
verwendet, wenn ein Bilanzwert sich aus mehreren Anlagegütern (z.B. Grundstücken,
Gebäuden und Aufbauten) zusammensetzt. Dies erschwert die Ermittlung des Gesamtwertes des jeweiligen Anlagegutes. So sind beispielsweise bei der Ermittlung des Bilanzwertes der Kindertagesstätte Gatzenstraße Anlagegüter zu summieren, bei denen
mal nur der Name des Flurstücks, mal Straßennahmen und mal zunächst der Zusatz
„Kita“ verwendet wird. Hier sollte eine einheitliche Bezeichnung erfolgen.
Der Bilanzansatz zum 31.12.2014 konnte aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus
der Buchführungssoftware DZ-Kommunalmaster hergeleitet werden.
Die Bilanzposition umfasst folgende Unterkonten:
Nummer
03110000
03120000
Bezeichnung
Grundstücke mit Kinder- und Jugendeinrichtungen
Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen bei Kinder- und Jugendeinrichtungen
Seite
36
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
1.2.2.2 Schulen
Stichtag
31.12.2013
31.12.2014
Veränderung
Bilanzwert in Euro
317.603.067,19
311.360.356,29
-6.242.710,90
In dieser Bilanzposition werden im Wesentlichen die Gebäudewerte der Schulen wie
auch der jeweilige Grund und Boden nachgewiesen. Die umfangreiche Ausstattung der
Schulen wird in der Bilanzposition 1.2.7 „Betriebs- und Geschäftsausstattung“ ausgewiesen.
Hauptursache für die Reduzierung des Bilanzwertes sind planmäßige Abschreibungen
(rd. 9,8 Mio. Euro). Weitere Abgänge bei dieser Bilanzposition waren
•
•
•
•
die Turnhalle der Realschule Lewerentzstraße (rd. 0,6 Mio. Euro aufgrund Abriss)
das ehemalige Schulgebäude Westwall 200 (Umbau zur Kindertagesstätte,
siehe Erläuterung zu Bilanzposition 1.2.2.1)
eine Eröffnungsbilanzkorrektur aufgrund Doppelbilanzierung Stadt / Stadtentwässerung (siehe Erläuterung unter Ziffer 2.6) von - 12 T Euro
sowohl im Bereich von Grund und Boden als auch Gebäude Umbuchungen in
das Umlaufvermögen aufgrund von Verkaufsabsichten (frühere Grundschule Königsberger Straße, frühere Erich-Kästner-Schule Kölner Straße, frühere Jugendverkehrsschule Fischeln).
Dem standen Zugänge sowie Umbuchungen aufgrund fertig gestellter Anlagen, die sich
im Vorjahr noch im Bau befanden, im Wesentlichen durch den Um- bzw. Neubau der
Albert-Schweitzer-Realschule gegenüber.
Hinsichtlich der Anpassung der Nutzungsdauer sowie der erforderlichen Vereinheitlichung der Bezeichnung der Anlagegüter eines Objektes wird auf H 3 und H 4 dieses
Berichtes (zu Bilanzposition 1.2.2.1) verwiesen. Mittelfristig wird sich der Bilanzansatz
weiter verringern, da in zukünftigen Jahren – trotz bspw. der Einrichtung weiterer Gesamtschulen – mit einem eher rückläufigen Bestand an Schulgebäuden zu rechnen ist.
Der Bilanzansatz zum 31.12.2014 konnte aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus
der Buchführungssoftware DZ-Kommunalmaster hergeleitet werden. Die Bilanzposition
umfasst folgende Unterkonten:
Nummer
03210000
03220000
Bezeichnung
Grundstücke mit Schulen
Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen Schulen
Seite
37
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
1.2.2.3 Wohnbauten
Stichtag
31.12.2013
31.12.2014
Veränderung
Bilanzwert in Euro
12.204.825,19
12.190.558,96
-14.266,23
Es werden im Wesentlichen die Gebäudewerte für Mehrfamilienhäuser, Einfamilienhäuser und andere für Wohnzwecke genutzten Gebäude wie auch der Wert für den
jeweiligen Grund und Boden ausgewiesen. Im Eigentum der Stadt stehen überwiegend
ältere Mehrfamilienhäuser, die zum Teil dem Stiftungsvermögen zuzuordnen sind.
Umbuchungen ins Umlaufvermögen wegen Verkaufsabsicht (Grundstücke Elmendonk,
Körner Straße, Bruckersche Straße, Wehrstraße) standen Umbuchungen von Grundstücken (Abgänge bei der Bilanzposition 1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke) aufgrund der Aufgabe von Erbbaurechten (Zugänge bei dieser Bilanzposition) gegenüber.
Einige Grundstücke wurden durch deren Verkauf direkt wieder in Abgang gestellt. Durch
den Verkauf der Gebäude Deutscher Ring 89 und 91 wurden weitere rd. 0,2 Mio. Euro in
Abgang gestellt. Hinzu kam auch in dieser Bilanzposition eine Eröffnungsbilanzkorrektur aufgrund Doppelbilanzierung Stadt / Stadtentwässerung (siehe Erläuterung unter
Ziffer 2.6) von - 100 T Euro.
Der Bilanzansatz zum 31.12.2014 konnte aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus
der Buchführungssoftware DZ-Kommunalmaster hergeleitet werden. Die Bilanzposition
umfasst folgende Unterkonten:
Nummer
03310000
03320000
Bezeichnung
Grundstücke mit Wohnbauten
Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen
Wohnbauten
1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude
Stichtag
31.12.2013
31.12.2014
Veränderung
Bilanzwert in Euro
158.545.414,51
145.139.683,74
-13.405.730,77
Dieser Bilanzposition werden Gebäude mit dem jeweiligen Grund und Boden
zugeschlagen, die keiner der Positionen 1.2.2.1 bis 1.2.2.3 zugeordnet werden können. Es handelt sich hierbei um Museen, Parkhäuser, Sportanlagen, Verwaltungsgebäude, die Mediothek und das Theater.
Die maßgebliche Veränderung des Bilanzansatzes resultiert aus der außerplanmäßigen
Abschreibung von Gebäudeteilen des Stadthauses in Höhe von rd. 12,1 Mio. Euro. Das
Stadthaus ist aufgrund des schlechten baulichen Zustandes, des erheblichen SanieSeite
38
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
rungsstaus und des fehlenden Brandschutzes zukünftig nicht mehr als Bürogebäude
nutzbar. Der Fachbereich 60 – Gebäudemanagement – hat mitgeteilt, dass aufgrund
dieser Mängel ein außerplanmäßiger Abschreibungsbedarf besteht, dem hat sich die
Verwaltung angeschlossen. Für das Stadthaus sind neun Gebäudeteile einzeln bewertet worden, die – bis auf das Stadtarchiv – gemäß § 30 (5) GemHVO mit Buchungsdatum 30.12.2014 auf einen Erinnerungswert von einem Euro abgeschrieben wurden.
Darüber hinaus wurden für die Gebäudeteile mit außerplanmäßigen Abschreibungen
auch planmäßige Abschreibungen für 2014 in Höhe von rd. 0,5 Mio. Euro vorgenommen. Die kumulierten (planmäßigen) Abschreibungsbeträge der übrigen Anlagengüter
belaufen sich auf rd. 5,2 Mio. Euro; die höchsten Abschreibungen entfallen auf das
Seidenweberhaus (rd. 0,6 Mio. Euro, das Badezentrum Bockum (rd. 0,6 Mio. Euro), das
Stadttheater (rd. 0,6 Mio. Euro), die Rheinlandhalle (rd. 0,3 Mio. Euro) und die Tiefgarage Theaterplatz (rd. 0,3 Million. Euro).
Ansonsten waren Umbuchungen ins Umlaufvermögen wegen Verkaufsabsicht (u.a. alte
Feuerwache in Hüls, Paschhof in Linn) sowie Abgänge wegen Verkauf (u.a. Haus Sollbrüggen, „Alte Post“) zu verzeichnen. Diesen standen Zugänge bzw. Umbuchungen
aufgrund fertig gestellter Anlagen gegenüber, die sich im Vorjahr noch im Bau befanden; hierzu gehören u.a. die Feuerwache Hüls (Zugang rd, 1,2 Mio. Euro, Umbuchung
rd. 1,6 Mio. Euro) sowie Gebäudeteile der Musikschule(Zugang rd. 0,6 Mio. Euro, Umbuchung rd. 2,1 Mio. Euro).
Der Bilanzansatz zum 31.12.2014 konnte aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus
der Buchführungssoftware DZ-Kommunalmaster hergeleitet werden. Die Bilanzposition
umfasst folgende Unterkonten:
Nummer
03410000
03420000
Bezeichnung
Grundstücke sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude
Gebäude, Aufbauten und Betriebsvorrichtungen
sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude
1.2.3 Infrastrukturvermögen
1.2.3.0 Allgemeine Erläuterungen
Stichtag
31.12.2013
31.12.2014
Veränderung
Bilanzwert in Euro
650.114.723,60
638.473.772,64
-11.640.950,96
Das Infrastrukturvermögen stellt knapp ein Drittel des gesamten Anlagevermögens der
Stadt Krefeld dar und umfasst die öffentlichen Einrichtungen und Anlagen der Stadt
Krefeld. Den mit ca. 63% größten Bilanzwertanteil bilden die Straßen, Wege, Plätze und
Verkehrslenkungsanlagen, auf diesen Bereich entfällt auch der größte Teil der VerändeSeite
39
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
rung. Das hier nachgewiesene Straßennetz verursacht erheblichen Aufwand durch Unterhaltung und Abschreibungen, die in der Ergebnisrechnung zu berücksichtigen sind.
Das Infrastrukturvermögen verringert sich jährlich. Ursache hierfür ist, dass den planmäßigen Abschreibungen ein verhältnismäßig geringer Wert als Anlagenzugang gegenüber steht. So sind im Jahr 2014 rd. 15,4 Mio. Abschreibungen zu verzeichnen, aber
nur rd. 2,2 Mio. Euro Zugänge bzw. Umbuchungen von anderen Bilanzpositionen. Die
konkrete Veränderung wird in den einzelnen Unterpositionen erläutert.
1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens
Stichtag
31.12.2013
31.12.2014
Veränderung
Bilanzwert in Euro
191.501.236,50
191.515.129,50
+13.893,00
Es wird der Bodenwert für die Einrichtungen und Aufbauten des Infrastrukturvermögens
nachgewiesen. Beim Grund und Boden des Infrastrukturvermögens können sich
Änderungen ergeben, wenn beispielsweise Grundstücke für Straßen gekauft bzw. nicht
benötigte Flächen veräußert werden. Der Bilanzwert für diese Position hat sich nur
geringfügig verändert.
Der Bilanzansatz zum 31.12.2014 konnte aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus
der Buchführungssoftware DZ-Kommunalmaster hergeleitet werden. Die Bilanzposition
umfasst folgende Unterkonten:
Nummer
04110000
Bezeichnung
Grund und Boden des Infrastrukturvermögens
1.2.3.2 Brücken und Tunnel
Stichtag
31.12.2013
31.12.2014
Veränderung
Bilanzwert in Euro
36.695.085,21
36.033.898,25
-661.186,96
Es werden wertmäßig alle Tunnel und Brücken nachgewiesen, die für Fußgänger,
Straßen- oder Schienenverkehr vorhanden sind. Die Veränderung ist in voller Höhe auf
die planmäßigen Abschreibungen zurückzuführen.
Der Bilanzansatz zum 31.12.2014 konnte aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus
der Buchführungssoftware DZ-Kommunalmaster hergeleitet werden. Die Bilanzposition
umfasst folgende Unterkonten:
Nummer
04210000
Brücken und Tunnel
Seite
40
Bezeichnung
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen, Verkehrslenkungsanlagen
Stichtag
31.12.2013
31.12.2014
Veränderung
Bilanzwert in Euro
416.386.239,00
405.492.624,24
-10.893.614,76
Das Straßennetz mit Wegen, Plätzen, Straßenmobiliar, Verkehrsschildern, Straßenbeleuchtung und Verkehrslenkungsanlagen umfasst alle gemeindlichen Straßen mit
Nebenflächen, die zur Nutzung für den öffentlichen Verkehr (mit Fahrzeugen und Fußgängern) errichtet wurden.
Abschreibungen von rd. 14,685 Mio. Euro sowie Abgängen von rd. 0,326 Mio. Euro stehen Zugänge von rd. 1,863 Mio. Euro sowie Umbuchungen von saldiert rd. 2,177 Mio.
Euro gegenüber. Die Reduzierung des Bilanzwertes wurde im Jahre 2014 also durch
Investitionen in Straßen und Lichtsignalanlagen wiederum bei weitem nicht kompensiert. Die größten Aktivierungen betrafen im Straßenbereich die Baumaßnahmen
Dakerstraße (Ausbau), Hülser Straße (Nachaktivierung), Schütenhofstraße (Erneuerung
im Bereich der Gleisanlage) und „An der Kesselschmiede“ (Erschließung, Drittfinanzierung). Zudem erfolgt eine Modernisierung von Lichtsignal- und Beleuchtungsanlagen
(Erneuerungsprogramm für Straßenbeleuchtung 2011 – 2017), sodass sich bei dieser
Position nicht nur durch Abschreibungen, sondern auch durch Veränderungen Zu- und
Abgänge ergeben haben und in Zukunft ergeben werden. Diesen Investitionen stehen
teilweise entsprechende Sonderposten gegenüber, gleiches gilt für die Straßenbaumaßnahme „An der Kesselschmiede“.
Bei der Herstellung von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens durch eigene
Mitarbeiter fallen „Aktivierte Eigenleistungen“ an. Da sich die Zuordnung bei einer Investition in Lichtzeichenanlagen schwierig gestaltete, sollen die aktivierten Eigenleistungen im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2015 einer intensiveren Prüfung unterzogen werden (siehe auch Ziffer 3.6).
Die Bestands- und Grunddaten des Krefelder Straßennetzes liefert seit der Erstellung
der Eröffnungsbilanz das Straßeninformationssystem „VIA-VIS“ des FB 66 – Tiefbau.
Der seinerzeit in der Eröffnungsbilanz festgestellte Wert wurde in Zustandsklassen 1
bis 4 (Sammelanlagen) unterteilt. Die Zustandsklassen werden aufgrund von Ausbau
oder Erneuerung von Straßen sukzessive durch konkrete Werte für benannte Straßenabschnitte ersetzt, neue Anlagen werden gebildet. Nach diesen Investitionen (Anlagenzugängen) sind zum Teil hohe Restbuchwerte aus den Sammelanlagen in Abgang zu
stellen.
H5
Der automatisierte Datenabgleich zwischen VIA-VIS und DZ-Kommunalmaster sollte endlich abgeschlossen werden. Der bisherige manuelle
Abgleich ist fehleranfällig.
Seite
41
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
Die Fortschreibung des Infrastrukturvermögens erfolgt vom FB 66 ebenfalls mittels
„VIA-VIS“. Zwar werden in „VIA-VIS“ Abschreibungen berechnet, diese wirken sich
jedoch allein auf den Bestand in „VIA-VIS“ aus. Die Zugänge werden im DZKommunalmaster anhand der vorliegenden Rechnungen verbucht/aktiviert. Der DZKommunalmaster ermittelt für Anlagengüter unter Berücksichtigung der hinterlegten
Nutzungsdauer automatisch eine Abschreibung. Diese ist mit dem im Fachverfahren
ermittelten Abschreibungswert manuell abzugleichen. Ein automatischer Abgleich von
Daten zwischen „VIA-VIS“ und der Anlagenbuchhaltung DZ-Kommunalmaster ist EDVtechnisch nicht möglich, da keine Schnittstelle besteht.
Bereits bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2011 (Bericht Nr. 18/2014) wurde unter
H 6 angeregt, dass ein bereits begonnener manueller Abgleich der beiden Datenbestände VIA-VIS und der Anlagenbuchhaltung DZ-Kommunalmaster möglichst bald abgeschlossen werden sollte, einschl. damit verbundener evtl. Korrekturen. Eine Sachstandsabfrage hat ergeben, dass dieser Abgleich immer noch nicht abgeschlossen ist.
Derzeit werden die Daten von einem EDV-Dienstleister analysiert. Wann die Beendigung des Abgleichs abgeschlossen ist, war zum Zeitpunkt der Prüfung noch nicht absehbar. Die Prüfung der Excel-Tabellen zur Entwicklung des Infrastrukturvermögens
gestaltete sich schwierig, da teilweise Werte fehlten bzw. diese unsortiert und nicht
aufsummiert waren. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Daten liegt beim Fachbereich 66.
H6
Die Wertermittlung für die wiederverwendete Substanz bei der Baumaßnahme „Backes Weg“ wurde nicht korrekt verbucht.
Im Rahmen der Aktivierung von Maßnahmen wird geprüft, in welchem Umfang Teile der
alten Anlage weiter nutzbar sind und damit wertmäßig erhalten bleiben. Zum Beispiel
fließen Teile des Straßen Unterbaus wertmäßig als Wiederverwendung in den neuen
Anlagen mit ein. Durch einen Vergleich der Ergebnisse aus VIA-VIS mit den in SAP erfassten Daten ist im Rahmen der Prüfung aufgefallen, dass die Wiederverwendung der
weiter genutzten Substanz für die Baumaßnahme Backes Weg fehlt, da die Umbuchungen zum Jahresabschluss 2014 versäumt wurde.
H7
Die Inventur des Straßenvermögens erfolgt nicht fristgerecht.
Im Rahmen des Jahresabschlusses 2013 hätte bereits die Inventur des kompletten
Straßenvermögens angestanden. Die Rechnungsprüfung hatte sich auf Antrag der Verwaltung seinerzeit bereit erklärt, aufgrund der Auszüge von etlichen Fachbereichen,
darunter auch FB 66, aus dem Stadthaus die Inventur um ein Jahr zu verschieben. Im
September 2015 wurde eine Zustandserfassung der Fahrbahnen und Nebenanlagen für
das gesamte öffentliche Straßennetz in Krefeld von rd. 800 km beauftragt. Im Rahmen
der Prüfung des Jahresabschlusses 2014 teilte die Verwaltung im Juni 2016 folgenden
aktuellen Sachstand mit: „Aktuell erfolgt mittels externer Unterstützung die Straßenzustandserfassung des Vorbehaltsnetzes sowie der Nebenstraßen. Im September 2016
Seite
42
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
wird die Zustandserfassung voraussichtlich abgeschlossen sein. Erst dann kann eine
weitere Bewertung bzw. ein Abgleich vorgenommen werden. Eine Erweiterung der Personalkapazität beim FB 66 wird angestrebt, denn ohne diese ist eine zeitnahe Erledigung nicht zu gewährleisten.“
Aus Kapazitätsgründen (Dringlichkeit der Prüfung der Anmeldung und Abwicklung von
Maßnahmen des Kommunalen Investitionsförderungsgesetztes) beschränkte sich die
Prüfung dieser Bilanzposition auf Stichproben; auf eine zusätzliche vollständige Detailprüfung einer Einzelmaßnahme wurde, wie auch in den Vorjahren, verzichtet.
Der Bilanzansatz zum 31.12.2014 konnte aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus
der Buchführungssoftware DZ-Kommunalmaster hergeleitet werden. Die Bilanzposition
umfasst folgende Unterkonten:
Nummer
04510000
Bezeichnung
Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen
1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens
Stichtag
31.12.2013
31.12.2014
Veränderung
Bilanzwert in Euro
5.532.162,89
5.432.120,65
-100.042,24
Zu den Sonstigen Bauten des Infrastrukturvermögens gehören diejenigen Vermögensgegenstände, die keiner anderen Kontenart des Infrastrukturvermögens zugeordnet
werden können, wie z. B. Versorgungseinrichtungen, Lärmschutz- und Stützwände. Die
Veränderung ist in voller Höhe auf die planmäßigen Abschreibungen zurückzuführen.
Der Bilanzansatz zum 31.12.2014 konnte aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus
der Buchführungssoftware DZ-Kommunalmaster hergeleitet werden. Die Bilanzposition
umfasst folgende Unterkonten:
Nummer
04610000
Bezeichnung
Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens
1.2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden
Stichtag
31.12.2013
31.12.2014
Veränderung
Bilanzwert in Euro
19.288,35
57.846,45
+38.558,10
Seite
43
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
Bauten auf fremdem Grund und Boden sind gemäß § 41 (3) GemHVO NRW bei einer
eigenen Bilanzposition und durch ein eigenes Konto nachzuweisen. Die Bauten werden
mit Einwilligung des Grundstückseigentümers auf Rechnung des Bauherrn auf dem
Grund und Boden des Grundstückseigentümers errichtet. Mit der Errichtung werden
die Bauten in der Regel wesentlicher Bestandteil des Grund und Bodens und gehen
damit in das Eigentum des Grundstückseigentümers über (§§ 94, 946 BGB). Nach Entscheidung des Bundesfinanzhofs können die Herstellungskosten nach den geltenden
Abschreibungsregeln abgeschrieben werden, und zwar unabhängig davon, wer wirtschaftlicher Eigentümer des Vermögensgegenstandes ist. Das bestehende Rechtsverhältnis beinhaltet kein grundstücksgleiches dingliches Recht, sondern ein vertraglich
gesichertes Recht (z. B. durch Miet- oder Pachtvertrag). Durch dieses vertraglich gesicherte Recht kann eine eigene bauliche Anlage auf fremdem Boden vorgehalten werden.
Der planmäßigen Abschreibung (für die Herrichtung des Teils des Willy-GöldenbachsPlatzes, der sich nicht im Eigentum der Stadt Krefeld befindet) steht ein Zugang aufgrund der Herrichtung der angemieteten Außenanlagen (rd. 40 T Euro) für die Nutzung
als Spiel- und Freifläche der ebenfalls angemieteten Räumlichkeiten der Kindertagesstätte Oberdießemer Straße gegenüber. Für Umbaumaßnahmen in den angemieteten
Räumen wurde zusätzlich ein städtischer Investitionskostenzuschuss von rd. 85 T Euro
gezahlt, der jedoch keine städtische Neubau-/Errichtungsmaßnahme darstellt und
deswegen nicht in dieser Bilanzposition nachzuweisen ist.
Der Bilanzansatz zum 31.12.2014 konnte aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus
der Buchführungssoftware DZ-Kommunalmaster hergeleitet werden. Die Bilanzposition
umfasst folgende Unterkonten:
Nummer
05110000
Bezeichnung
Bauten auf fremdem Grund und Boden
1.2.5 Kunstgegenstände
Stichtag
31.12.2013
31.12.2014
Veränderung
Bilanzwert in Euro
74.267.476,23
74.484.575,09
+217.098,86
Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler sind Vermögensgegenstände, deren Erhaltung
wegen ihrer Bedeutung für Kunst, Kultur und Geschichte im öffentlichen Interesse liegt.
Dies sind z. B. Gemälde, Skulpturen, Antiquitäten, Sammlungen sowie Gegenstände
mit kulturhistorischer Bedeutung. Die erfassten Kunstgegenstände sind überwiegend
Werke der Sammlung des Kaiser-Wilhelm-Kunstmuseums. Diese wurden zum Stichtag
01.01.2008 mit einem Wert von 66.245.750 Euro aktiviert. Die Bewertung der Kunstwerke im Zusammenhang mit der Aufstellung der Eröffnungsbilanz erfolgte unter Berücksichtigung von Vereinfachungsregeln, die nach § 55 (3) GemHVO NRW zulässig
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Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
sind. Kunstwerke wurden nur einzeln erfasst, wenn der Wert des Werkes größer/gleich
100.000 Euro war. Ab 01.01.2008 sind Kunstwerke mit dem Wert nachzuweisen, der
sich aus dem Anschaffungspreis, einem Gutachten oder durch einen Preisvergleich
ergeben kann; die Preisermittlung erfolgt i.d.R. durch die Kunstmuseen. Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler unterliegen keinem planmäßigen Werteverzehr, sodass
keine Abschreibung erfolgt. Wertberichtigungen aufgrund der Marktsituation werden
nicht vorgenommen.
Die Erhöhung des Bilanzwertes ist im Wesentlichen auf Ankäufe (rd. 22 T Euro) und erhaltene Schenkungen (192 T Euro) der Kunstmuseen zurückzuführen, hinzu kommen
Bühnenbilder des KRESCH-Theaters (zusammen rd. 3 T Euro). Der jährliche Ankaufsetat
der Kunstmuseen wird über den Verein der Freunde der Kunstmuseen Krefeld e.V. abgewickelt, die Aktivierung der Anlagegüter erfolgt im Jahr des Kaufes.
Ein Zugang betraf ein Werk des Künstlers Walter Icks (Wert: 2 T Euro), welches nachträglich inventarisiert wurde, da es ohne Inventarnummer gefunden wurde und sich
nicht mehr rekonstruieren ließ, wann es erworben wurde, so dass auch ein Erwerb noch
vor Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements denkbar ist.
Eine von den Kunstmuseen vorzunehmende, notwendige Komplettinventur aller vorhandenen Kunstgegenstände ist weiterhin offen und steht, nach der im Sommer 2016
erfolgten Wiedereröffnung des Kaiser-Wilhelm-Museums, auf der Agenda der neuen
Leiterin der Einrichtung.
Der Bilanzansatz zum 31.12.2014 konnte aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus
der Buchführungssoftware DZ-Kommunalmaster hergeleitet werden. Die Bilanzposition
umfasst folgende Unterkonten:
Nummer
06110000
06610000
06910000
06510000
Bezeichnung
Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
Bodendenkmäler
Sonstige Kulturdenkmäler
Baudenkmäler
1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
Stichtag
31.12.2013
31.12.2014
Veränderung
Bilanzwert in Euro
9.140.973,05
9.762.729,19
+621.756,14
Zu den Maschinen und technischen Anlagen gehören die technischen und nichttechnischen Vorrichtungen, die unmittelbar der gemeindlichen Leistungserbringung
dienen. Die Vermögensgegenstände dürfen nicht fest mit einem Gebäude verbunden
sein. Zu den Fahrzeugen gehören z. B. Pkws, Lkws, Friedhofsbagger, Sonderfahrzeuge
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Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
zur Straßenunterhaltung sowie Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge und auch das
Löschboot der Berufsfeuerwehr.
Die Erhöhung des Bilanzwertes ist, wie in den Vorjahren, insbesondere auf Fahrzeugbeschaffungen für die Berufsfeuerwehr (z.B. Drehleiterfahrzeug, Rettungswagen, Einsatzleitfahrzeuge, Mannschaftstransportwagen) sowie den Fachbereich Grünflächen
(Transporter, Großflächenmäher, Rasenmäher, Friedhofsbagger) zurückzuführen; hinzu
kommen z.B. Zugänge von fünf Fahrzeugen, die aus Leasingverträgen übernommen
wurden (Ankauf zum Restwert) sowie z.B. der Ersatz von drei Parkscheinautomaten.
Dem stehen Abgänge aus Verschrottung oder Verkauf von nicht mehr benötigter/einsetzbarer Anlagegütern (z. B. Rettungswagen, Einsatzleitwagen, LKW, drei Parkscheinautomaten) sowie Abschreibungen gegenüber. Die Veränderungen bei dieser
Bilanzposition unterliegen im Zusammenhang mit fast vollständigen Vergabeprüfungen
der laufenden Prüfung.
Hinsichtlich der Prüfung, ob ein durch die Stadt, städtische Töchter oder rein privatwirtschaftlich betriebener Carpool eingerichtet werden soll, sodass viele Pkws nicht
mehr im Anlagevermögen nachgewiesen werden müssten, war für 2014 kein neuer
Sachstand zu vermelden. Bei allen Optionen wird die Wirtschaftlichkeit des Modells
eine Rolle spielen. In Prüfungsberichten (bspw. Bericht Nr. 6 / 2014 – Prüfung des Betriebshofs FB 52 – Sport und Bäder – wegen Verdachts auf Unregelmäßigkeiten – wurde dargestellt, dass die momentan praktizierte dezentrale Lösung (also jeder Fachbereich beschafft die Fahrzeuge, die er für erforderlich hält, im Wege des Kaufs,
Leasings oder Mietkaufs selbst) zu Wirtschaftlichkeitsdefiziten führt, weil sowohl die
Ausschreibung der Fahrzeugbeschaffung, als auch die Auslastung des Fahrzeugparks
unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht sinnvoll ist. Die Haushaltssicherungskonzepte 2015 und 2016 sehen unter der Maßnahmen-Nummer III-9 die Einführung eines
Carsharings – „gemeinsamer Fuhrpark im Konzern Stadt“ ab 2016 vor. Lt. Bericht der
Verwaltung über die Umsetzung der HSK-Maßnahmen in 2016 zum Stichtag
31.03.2016 (ein aktuellerer Bericht lag zum Redaktionsschluss noch nicht vor) wird der
für 2016 eingeplante Konsolidierungsbetrag von rd. 50 T Euro voraussichtlich erreicht.
Der Bilanzansatz zum 31.12.2014 konnte aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus
der Buchführungssoftware DZ-Kommunalmaster hergeleitet werden. Die Bilanzposition
umfasst folgende Unterkonten:
Nummer
07110000
07210000
07310000
07510000
Maschinen
Technische Anlagen
Betriebsvorrichtungen
Fahrzeuge
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46
Bezeichnung
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung
Stichtag
31.12.2013
31.12.2014
Veränderung
Bilanzwert in Euro
24.986.763,96
25.023.965,42
+37.201,46
Die Bilanzposition Betriebs- und Geschäftsausstattung (BGA) weist das bewegliche
Vermögen, wie z. B. Büromöbel, Computer, Werkzeuge etc. aus. Die BGA dient der langfristigen Betriebsbereitschaft der Stadtverwaltung Krefeld.
a) Inventarisierung / Allgemeines
Die für die einzelnen beweglichen Vermögensgegenstände ermittelten Werte werden
einzeln in der Anlagenbuchhaltung erfasst und in der Bilanz angesetzt. Sie werden in
den künftigen Haushaltsjahren über die jeweils festgelegte Restnutzungsdauer des
betroffenen Vermögensgegenstandes abgeschrieben. Nach § 28 (1) GemHVO NRW sind
die Vermögensgegenstände mindestens alle fünf Jahre durch eine körperliche Inventur
aufzunehmen. Für die Inventarisierung sind die verwaltenden Dienststellen zuständig
und verantwortlich. Die vollständige Erfassung der zu inventarisierenden Gegenstände
ermöglicht und gewährleistet neben der wertmäßigen Ermittlung auch die Kontrolle
über den Verbleib. Die letzten Inventuren erfolgten zum Bilanzstichtag 31.12.2013. Im
Rahmen des Jahresabschlusses 2013 stand ursprünglich auch die Folgeinventur in den
Fachbereichen 10, 21, 31, 32, 36, 37, 40/VHS, 50, 52, 61, 62, 63 und 66 an. Aufgrund
der Auszüge etlicher Fachbereiche aus dem Stadthaus wurde die Inventur um ein Jahr
verschoben und im Jahr 2014 nachgeholt.
H8
Die Dienstanweisung für das Inventarwesen der Stadt Krefeld
bedarf weiterhin einer Aktualisierung.
Grundlage der Inventuren waren die jeweils durch den FB 20 – Zentrale Finanzsteuerung – erlassenen und den Fachbereichen zur Verfügung gestellten Inventurrichtlinien.
Diese Inventurrichtlinien legen den genauen Ablauf und die Vorgehensweisen fest
(z. B. Umgang mit Inventargütern mit falschen oder nicht vorhandenen Etiketten). Die
Dienstanweisung für das Inventarwesen / Inventarordnung ist hingegen aus dem Jahr
2001 und entspricht in keiner Weise den aktuellen Gegebenheiten. Nachdem dies bereits in den Prüfungsberichten zu den Jahresabschlüssen 2011 (H 12), 2012 (H 10) und
2013 (H7) bemängelt wurde, konnte auch für 2014 keine Änderung festgestellt werden.
Allerdings hat die Verwaltung zugesagt, bis zum 31.12.2015 eine neue Dienstanweisung zu erstellen bzw. die bestehende zu aktualisieren. Dies ist jedoch bis zum Redaktionsschluss dieses Berichtes immer noch nicht geschehen.
b) Bildung von Festwerten
Die Festwertbewertung als „Bewertungvereinfachungsverfahren“ nach § 34 Abs. 1
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47
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
GemHVO stellt eine praxisbezogene Vereinfachung hinsichtlich der Erfassung und Fortschreibung für Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens dar, die regelmäßig
ersetzt werden und deren Gesamtwert und Zusammensetzung nur geringen Schwankungen unterliegt sowie von nachrangiger Bedeutung für die Vermögens- und Schuldenlage der Gemeinde ist. Dem Festwert liegt somit grundsätzlich die Fiktion zu Grunde, dass für die einbezogenen Vermögensgegenstände lediglich Ersatzbeschaffungen
vorgenommen werden müssen. Außerdem werden die im Festwert zusammengefassten
Gegenstände nicht planmäßig abgeschrieben, weil der Werteverzehr u. a. bereits in die
Ermittlung des Festwertes eingeflossen ist. Dieses erfordert, dass die jährlichen Abgänge und Abschreibungen regelmäßig den Neuzugängen entsprechen müssen und
der Verbrauch eines Jahres bis zum Abschlussstichtag ersetzt wird. Eine körperliche
Inventur ist vor der erstmaligen Bildung von Festwerten sowie in der Regel alle drei Jahre erforderlich.
c) Entwicklung der Bilanzposition
Der Wert dieser Bilanzposition hat sich saldiert nur sehr geringfügig verändert (+ 37 T
Euro). Zugängen (u.a. Einrichtung der Kindertagesstätten Krützboomweg, Gatzenstraße
und Florastraße) sowie Umbuchungen (u.a. Festwert der Einrichtung Kindertagesstätten
Westwall, EDV und Lehrküche der Ter-Meer-Schule, Umbuchung der städtischen Server
von Festwert zu Einzelzuordnung) standen Abgänge (u.a. geringwertige Wirtschaftsgüter, die im Jahr der Anschaffung in Abgang zu stellen sind) sowie Abschreibungen (insbesondere im Fachbereich 37 – Feuerwehr und Zivilschutz, wo besonders viel hochwertige Technik eingesetzt wird) gegenüber.
Im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses 2014 wurden stichprobenartig aus den
Anlagenzugängen bei der BGA 30 Fälle aus 2014 geprüft. Alle neu angeschafften
Anlagegüter wurden mit ihrem Anschaffungswert in dem IT-Verfahren KAI gefunden. Die
Abschreibungszeiträume entsprachen den Vorgaben aus den Afa-Listen. Die Anlagengüter wurden vor Ort mit den entsprechenden KAI-Etiketten vorgefunden. Alle Vermögensgegenstände wurden in der Anlagenbuchhaltung mit ihrem Anschaffungspreis und
Nutzungsdauer berücksichtigt, so dass die Abschreibung im Jahresabschluss 2014
enthalten ist.
H9
Es wird angeregt zu prüfen, ob es sich rechnet, ausgesonderte ITKomponenten über eine amtliche Online-Plattform (z.B. www.zollauktion.de) zum Verkauf anzubieten.
Im Rahmen der Stichprobenprüfung wurden auch Zu- und Abgänge im IT-Bereich geprüft. Bei den Abgängen im Bereich der ausgesonderten Server und Netzwerkkomponenten wurde festgestellt, dass diese in der Regel unentgeltlich und ohne Ertrag verschrottet werden. Unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit ist zu prüfen, ob eine
Veräußerung der IT-Komponenten der Verschrottung vorzuziehen ist. Hierfür eignet sich
die vom Bund bereitgestellte Online-Plattform www.zoll-auktion.de, die Kommunen
unentgeltlich nutzen können. Nach Erkenntnissen der Rechnungsprüfung aus anderen
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48
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
Kommunen wären grundsätzlich Verkaufserlöse möglich, die den mit einem Verkauf
verbundenen Aufwand in Summe übersteigen dürften. Bei einer Veräußerung von ITKompontenten sind die Belange von Datenschutz und –sicherheit zu berücksichtigen.
Der Bilanzansatz zum 31.12.2014 konnte aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus
der Buchführungssoftware DZ-Kommunalmaster hergeleitet werden. Die Bilanzposition
umfasst folgende Unterkonten:
Nummer
08110000
08810000
Bezeichnung
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Nutzpflanzen und Nutztiere
1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen in Bau
Stichtag
31.12.2013
31.12.2014
Veränderung
Bilanzwert in Euro
35.742.919,76
41.523.401,86
+5.780.482,10
Geleistete Anzahlungen bezeichnen die geldlichen Vorleistungen der Gemeinde auf
noch zu erhaltende Sachanlagen. Im Bilanzwert zum 31.12.2014 sind keine geleisteten
Anzahlungen für noch zu erhaltene Sachanlagen enthalten.
Bei Anlagen in Bau handelt es sich um begonnene, aber bis zum Jahresabschluss 2014
noch nicht fertiggestellte (d.h. sich noch in der Herstellungsphase befindliche) Sachanlagen auf eigenen oder fremden Grundstücken, für die bereits Zahlungen geleistet wurden. Sofern Zuweisungen für noch nicht fertig gestellte Investitionsmaßnahmen vorliegen, sind diese gemäß dem 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz in der Bilanzposition 4.8
– erhaltene Anzahlungen – zu berücksichtigen.
Ursachen für die saldiert erhebliche Erhöhung des Bilanzwertes (in ähnlicher Größenordnung wie im Vorjahr) waren im Wesentlichen Zugänge aufgrund zahlreicher neuer
bzw. aus den Vorjahren fortgeführter, aber noch nicht fertig gestellter Sanierungs- und
Umbaumaßnahmen; u.a.:
•
im Bereich des FB 60 – Gebäudemanagement
o Kaiser-Wilhelm-Museum (+ 4,543 Mio. Euro)
o Ausbau offener Ganztag (+ 0,962 Mio. Euro)
•
im Bereich des FB 66 – Tiefbau:
o Ostwall, 2. Bauabschnitt (+8,245 Mio. Euro)
o Hafenring (+ 2,361 Mio. Euro)
o Rheindeiche (+ 2,306 Mio. Euro)
o Erneuerung der Straßenbeleuchtung (+ 1,334 Mio. Euro).
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49
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
Mit der Aktivierung wurden ggf. entsprechende Sonderposten für erhaltene Zuweisungen gebildet. Die Bilanzposition hat sich entsprechend erhöht (siehe Passiva 2.1).
Den Zugängen stehen Abgänge aufgrund Fertigstellung von Bauwerken gegenüber, z.B.
Kindertageseinrichtungen – 6.054 Mio. Euro (Umbuchung zur Bilanzposition 1.2.2.1 –
Kindertages- und Jugendeinrichtungen) oder Albert-Schweitzer-Realschule (Umbuchung zur Bilanzposition 1.2.2.2 – Schulen).
H 10 Eine Zahlung für die Bauleistungsversicherung bei der Kindertagesstätte
Westwall von 2.338,25 Euro wurde als Anlagevermögen aktiviert; es
handelt sich aber eine konsumtive Leistung.
Bei einer Stichprobenprüfung wurde die Hochbaumaßnahme Umbau der ehemaligen
Schule Westwall 200 zur Kindertagesstätte ausgewählt. Dabei ist der o.g. Sachverhalt
aufgefallen. Zudem fiel auf, dass zahlreiche Kontierungen mit Abrechnungen auf Stundenbasis erfolgt sind, bei denen die entsprechenden Stundennachweise (zur Dokumentation des Umfangs der erbrachten Leistungen) nicht beigefügt waren.
Der Bilanzansatz zum 31.12.2014 konnte aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus
der Buchführungssoftware DZ-Kommunalmaster hergeleitet werden. Die Bilanzposition
umfasst u. a. folgende Unterkonten:
Nummer
09110000
09610000
Bezeichnung
Geleistete Anzahlungen auf Sachanlagen
Anlagen in Bau
1.3 Finanzanlagen
Stichtag
31.12.2013
31.12.2014
Veränderung
Bilanzwert in Euro
696.134.886,38
664.169.053,45
-31.965.832,93
Die Bilanzpositionen 1.3.1, 1.3.3, 1.3.4, 1.3.5.2 und 1.3.5.3 sind gegenüber dem Vorjahr unverändert. Die ausgewiesene Veränderung ergibt sich aus den Bilanzpositionen
1.3.2, 1.3.5.1 und 1.3.5.4. Alle Positionen werden zudem im Rahmen der Gesamtabschlussprüfung 2014 geprüft.
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen
Stichtag
31.12.2013
31.12.2014
Veränderung
Bilanzwert in Euro
610.425.513,00
610.425.513,00
0,00
Seite
50
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
In dieser Position werden u. a. Beteiligungen an Unternehmen ausgewiesen, die in
einem Gesamtabschluss gemäß § 116 GO NRW in Verbindung mit § 50 (1) und (2)
GemHVO NRW voll zu konsolidieren sind (verselbstständigte Aufgabenbereiche in
öffentlich-rechtlicher Organisationsform oder Unternehmen unter einheitlicher Leitung
der Gemeinde oder Unternehmen mit Beherrschungsrechten der Gemeinde).
Gegenüber dem Vorjahr haben sich keine Veränderungen ergeben. Im Rahmen der Gesamtabschlussprüfung 2014 wird dieser Bereich intensiv geprüft.
Der Bilanzansatz zum 31.12.2014 konnte aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus
der Buchführungssoftware DZ-Kommunalmaster hergeleitet werden. Die Bilanzposition
umfasst u. a. folgende Unterkonten:
Nummer
10110000
Bezeichnung
Anteile an verbundenen Unternehmen
1.3.2 Beteiligungen
Stichtag
31.12.2013
31.12.2014
Veränderung
Bilanzwert in Euro
47.148.585,49
17.326.435,49
-29.822.150,00
Hier sind die Anteile an Unternehmen nachgewiesen, die in der Absicht gehalten
werden, eine dauernde Verbindung herzustellen. Sie werden im Gesamtabschluss
gemäß § 116 GO NRW in Verbindung mit § 50 (3) GemHVO NRW nicht voll konsolidiert
(„assoziierte Unternehmen“ = verselbstständigte Aufgabenbereiche unter maßgeblichem Einfluss der Gemeinde), sondern fließen – sofern wesentlich – über die „EquityMethode“ analog §§ 311 – 315 HGB in den Gesamtabschluss der Stadt ein. Hier erfolgt
keine direkte Einbeziehung der Vermögensgegenstände und Schulden des assoziierten
Unternehmens in die Bilanz. Die Einbeziehung in den Gesamtabschluss erfolgt vielmehr entsprechend dem anteiligen Eigenkapital.
Hauptursache für die Verringerung ist die Neubewertung der Anteile an der Hafen
GmbH & Co. KG. Der Vermögensansatz für den Hafen musste aufgrund neuer Wirtschaftsplanungen um rd. 29,3 Mio. Euro auf nur noch 5,2 Mio. Euro reduziert werden.
Das entspricht einem Wertverfall von 84,93%.
Die Verwaltung begründet die Reduzierung des Bilanzwertes im Jahresabschluss 2014
auf Seite 18 wie folgt: „Die Bewertung der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG in der Eröffnungsbilanz (01.01.2008) basierte auf den im notariellen Rahmenvertrag zugrunde
gelegten verbindlichen Businessplanungen bis zum Jahr 2027. In diesen Businessplanungen wurde ein Ausbau des Hafens um drei wesentliche Komponenten eingeplant.
Vorgesehen waren die Errichtung eines KLV-Bahnhofs (Kombinierter Ladungsverkehr)
„Stichwort TTK“, eines Multi-Purpose-Terminals und eines Containerterminals. Nur der
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51
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
Containerterminal ist realisiert worden, blieb wirtschaftlich jedoch, wie der Hafen insgesamt, deutlich hinter den Erwartungen zurück.“
Die Begründung ist zutreffend. Bereits im Rahmen der Eröffnungsbilanzprüfung (siehe
Bericht 01/2009 Seite 84 bis 86) hatte die Rechnungsprüfung darauf hingewiesen,
dass das gewählte Bewertungsverfahren (Ertragswertverfahren inkl. wirtschaftliche Betrachtung von Planwerten über einen Zeitraum von 99 Jahren) Unsicherheiten enthält,
die in künftigen Jahren zu Korrekturen führen könnten. Die negativen Befürchtungen
der Rechnungsprüfung wurden durch die nun vorgenommene Abschreibung übertroffen. Die Korrektur stellt einen erheblichen Vermögensverlust dar, der aufgrund der direkten Verrechnung mit der allgemeinen Rücklage nicht die Ergebnisrechnung belastet,
aber dennoch zu einer erheblichen Eigenkapitalminderung führt.
Als weitere Ursachen sind Korrekturbewertungen der Standort Niederrhein GmbH und
der DSM Krefeld Außenwerbung GmbH zu nennen. Die Verwaltung begründet die Reduzierung des Bilanzwertes im Jahresabschluss 2014 auf Seite 18 wie folgt: „Die Bewertung der DSM Krefeld Außenwerbung GmbH in der Eröffnungsbilanz basierte auf der
Planung anlässlich des Anteilserwerbs. Die Geschäftsentwicklung blieb hinter diesen
Erwartungen zurück. Insbesondere die Finanzkrise hatte erhebliche Auswirkungen auf
die Umsätze in der Werbebranche. Der Eröffnungsbilanzwert der Standort Niederrhein
GmbH basierte auf einem Eigenkapital von 119.457 EUR. Der darin enthaltene Bilanzgewinn wurde zwischenzeitlich ausgeschüttet.“
Während bei der Standort Niederrhein GmbH die Eigenkapitalspiegelmethode angewandt wurde, ist die DSM GmbH analog zum Hafen nach der Ertragswertmethode bewertet worden. Die Stadt Krefeld hatte zum 31.12.2014 an der Standort Niederrhein
GmbH einen 14,29 %-Anteil. Dies entspricht einem Eigenkapitalanteil i. H. v. 7.700 Euro. Der Buchwert zum 01.01.2014 wurde mit 20 T Euro ausgewiesen. Die unterjährige
Veränderung wird durch einen Abschreibungsbetrag von 12,3 T Euro dokumentiert.
Bei der DSM wurde im Rahmen der Bewertung zur Eröffnungsbilanz ein Bewertungszeitraum von 99 Jahren zu Grunde gelegt. Der ursprüngliche Ansatz von 2,190 Mio. Euro
musste aufgrund verschlechterter Wirtschaftsdaten um 0,5 Mio. Euro nach unten angepasst werden. Der neue Bewertungsansatz liegt nun bei 1,690 Mio. Euro.
Der Bilanzansatz zum 31.12.2014 konnte aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus
der Buchführungssoftware DZ-Kommunalmaster hergeleitet werden. Die Bilanzposition
umfasst u. a. folgende Unterkonten:
Nummer
11110000
Bezeichnung
Beteiligungen
Seite
52
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
1.3.3 Sondervermögen
Stichtag
31.12.2013
31.12.2014
Veränderung
Bilanzwert in Euro
14.901.000,00
14.901.000,00
0,00
Hierzu zählen die eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen Stadtentwässerung und Senioreneinrichtungen.
Gegenüber dem Vorjahr haben sich keine Veränderungen ergeben.
Der Bilanzansatz zum 31.12.2014 konnte aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus
der Buchführungssoftware DZ-Kommunalmaster hergeleitet werden. Die Bilanzposition
umfasst folgende Unterkonten:
Nummer
12110000
Sondervermögen
Bezeichnung
1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens
Stichtag
31.12.2013
31.12.2014
Veränderung
Bilanzwert in Euro
3.986.117,20
3.986.116,20
-1,00
Die Position Zweckverband VRR war als Anlagegut zweimal in der Bilanz, einmal mit
einem Bewertungsansatz von 185 T Euro unter Beteiligungen und einmal mit einem
Bewertungsansatz von 1,00 Euro in der Position Wertpapiere des Anlagevermögens.
Dieser Fehler wurde in 2014 korrigiert und die Position mit 1,00 Euro eliminiert.
Der Bilanzansatz zum 31.12.2014 konnte aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus
der Buchführungssoftware DZ-Kommunalmaster hergeleitet werden. Die Bilanzposition
umfasst folgende Unterkonten:
Nummer
14110000
14120000
Bezeichnung
Unternehmensanteile als Anlagevermögen
Sonstige Wertpapiere des Anlagevermögens
1.3.5 Ausleihungen
Stichtag
31.12.2013
31.12.2014
Veränderung
Bilanzwert in Euro
19.673.670,69
17.529.988,76
-2.143.681,93
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Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
Ausleihungen sind ein Teil des Finanzanlagevermögens eines Unternehmens. Es
handelt sich dabei um Geldforderungen, z. B. um Darlehen, die (entsprechend der Definition des Anlagevermögens in § 247 Abs. 2 HGB) dazu bestimmt sind, dauernd dem
Geschäftsbetrieb zu dienen – d. h. Darlehen mit einer Laufzeit von mindestens einem
Jahr. Forderungen aus dem üblichen Geschäft (Lieferungen, Leistungen) fallen nicht
unter die Ausleihungen. Kurzfristige Darlehen mit einer Laufzeit unter einem Jahr hingegen würde man im Umlaufvermögen unter dem Bilanzposten Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände ausweisen. Ausleihungen sind grundsätzlich mit dem
Rückzahlungsbetrag anzusetzen. Die konkrete Veränderung wird in den einzelnen Unterpositionen erläutert.
1.3.5.1 Ausleihungen an verbundene Unternehmen
Stichtag
31.12.2013
31.12.2014
Veränderung
Bilanzwert in Euro
5.133.970,26
4.268.187,57
-865.782,69
Hierunter fällt u.a. eine Ausleihung an die SWK für das sogenannte Lampenlager.
Ausschlaggebend für die Verringerung des Bilanzwertes ist ein ehemaliges Erbbaurecht
an die EAG Entsorgungsanlagengesellschaft Krefeld GmbH & Co. KG. Dieses wurde
2012 nachträglich in ein Darlehen umgewandelt und wird seither mit jährlichen Annuitäten (2014: 865.782,69 Euro) getilgt. Die Schlussrate ist im Haushaltsjahr 2018 fällig.
Der Bilanzansatz zum 31.12.2014 konnte aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus
der Buchführungssoftware DZ-Kommunalmaster hergeleitet werden. Die Bilanzposition
umfasst folgende Unterkonten:
Nummer
13210000
Bezeichnung
Ausleihungen an verbundene Unternehmen
1.3.5.2 Ausleihungen an Beteiligungen
Stichtag
31.12.2013
31.12.2014
Veränderung
Bilanzwert in Euro
7.009.772,00
7.009.772,00
0,00
Hierbei handelt es sich um eine Ausleihung an die Hafen Krefeld GmbH & Co. KG.
Gegenüber dem Vorjahr haben sich keine Veränderungen ergeben.
Der Bilanzansatz zum 31.12.2014 konnte aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus
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Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
der Buchführungssoftware DZ-Kommunalmaster hergeleitet werden. Die Bilanzposition
umfasst folgende Unterkonten:
Nummer
13310000
Bezeichnung
Ausleihungen an Beteiligungen
1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen
Stichtag
31.12.2013
31.12.2014
Veränderung
Bilanzwert in Euro
7.529.928,43
6.252.029,19
-1.277.899,24
Unter „Sonstigen Ausleihungen“ werden Forderungen verstanden, die durch die
Hingabe von Kapital entstanden sind.
Wesentlicher Bestandteil des Bilanzwertes dieser Position sind mit rd. 3,416 Mio. Euro
(unverändert gegenüber dem Vorjahr) Festgelder und Wertpapiere (Immobilienfonds)
der unselbstständigen Stiftungen, hinzu kommen für den Stiftungsbereich noch Ausleihungen. Für städtische Baudarlehen, Wohnungsfürsorgedarlehen, Kaufpreisdarlehen
Siedlergemeinschaft, Darlehen für städtebauliche Maßnahmen, Obdachlosendarlehen
sowie Darlehen für Wohlfahrtspflege, an sonstige Krankenanstalten und an Jugendverbände sind rd. 2,810 Mio. Euro bilanziert.
Durch eine Eröffnungsbilanzkorrektur wurde der Wert der Bilanzposition um rd. 0,92
Mio. Euro reduziert. Ursache war, dass zur Berechnung des Barwertes zu kurze Laufzeiten zu Grunde gelegt wurden und der Bestand an sonstigen Ausleihungen damit zu
hoch ausgewiesen wurde. Die sonstige Reduzierung des Wertes des Bilanzansatzes
resultiert aus der ordentlichen Tilgung bei den sonstigen Ausleihungen.
Der Bilanzansatz zum 31.12.2014 konnte aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus
der Buchführungssoftware DZ-Kommunalmaster hergeleitet werden. Die Bilanzposition
umfasst folgende Unterkonten:
Nummer
13910000
Sonstige Ausleihungen
Bezeichnung
2. Umlaufvermögen
2.1 Vorräte
Stichtag
31.12.2013
31.12.2014
Veränderung
Bilanzwert in Euro
669.839,96
685.607,64
+15.767,68
Seite
55
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Festwerten, die nur in bestimmten Zyklen überprüft / aktualisiert werden. Die Veränderung im Jahr 2014 wird nachfolgend erläutert.
2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren
Stichtag
31.12.2013
31.12.2014
Veränderung
Bilanzwert in Euro
669.839,96
685.607,64
+15.767,68
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden hauptsächlich auf dem Betriebshof des FB
66 – Tiefbau – vorgehalten (Pflastersteine, Schüttgüter, Absperrmaterialien, Ersatzteile
für Lichtsignalanlagen, Verbrauchsstoffe für Fahrzeuge, etc.). Bis zum Jahr 2015 wurde
darüber hinaus ein verwaltungsweites Lager für Büromaterial und Papier im FB 10 –
Verwaltungssteuerung und –service vorgehalten (Umorganisation mit Wirkung zum
Jahresbeginn 2016). Die Bestände werden im Wesentlichen als Festwert gemäß
§ 34 (1) GemHVO NRW nachgewiesen. Eine körperliche Bestandsaufnahme der Festwerte ist gemäß den gesetzlichen Vorschriften nur alle drei Jahre erforderlich.
Da die letzte Überprüfung im Jahr 2013 erfolgte, war zum Jahresabschluss 2014 lediglich eine Buchinventur (Datenbanken) erforderlich. Diese hat zu Abgängen im Materialund Papierlager um rd. 23 T Euro geführt, was auf Mittelkürzungen im Rahmen der
Haushaltskonsolidierung zurückzuführen ist. Während die Mittelkürzungen im Vorjahr
auch zu einer Bestandsreduzierung im Magazin des Betriebshofs des FB 66 geführt
hatten, hat sich der Wert dort in 2014 um rd. 39 T Euro erhöht. Dies wird in einem Umfang von rd. 16 T Euro auf die höheren Kosten der Ersatzteile für Lichtzeichenanlagen
durch Umrüstung auf LED-Technik begründet, der verbleibende Betrag entfällt auf den
Bereich der Straßenunterhaltung, in dem zuvor deutlich reduzierte Bestände verstärkt
wieder aufgefüllt werden mussten. Das Magazin des FB 66 machte bei einem Ortstermin einen aufgeräumten Eindruck, alle Materialeingänge sowie –ausgaben werden in
einer Datenbank detailliert erfasst und in regelmäßigen Abständen mit dem definierten
„Soll-Bestand“ abgeglichen. Sachverhalte, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten,
wurden bei der Prüfung nicht festgestellt.
Der Bilanzansatz zum 31.12.2014 konnte aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus
der Buchführungssoftware DZ-Kommunalmaster hergeleitet werden.
Die Bilanzposition umfasst u. a. folgende Unterkonten:
Nummer
15110000
Bezeichnung
Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe und Waren
Seite
56
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Stichtag
31.12.2013
31.12.2014
Veränderung
Bilanzwert in Euro
50.743.470,21
43.707.327,97
-7.036.142,24
2.2.0 Allgemeine Erläuterungen
In der Bilanz werden hier neben den „sonstigen Vermögensgegenständen“ (+3,7 Mio.
Euro, siehe Ziffer 2.2.3) Forderungen ausgewiesen, die gegenüber natürlichen und juristischen Personen bestehen. Die Forderungen gehören zu den Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens. Nach § 35 (7) GemHVO NRW "sind bei Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens Abschreibungen vorzunehmen, um diese mit einem
niedrigeren Wert anzusetzen, der sich aus dem beizulegenden Wert zum Abschlussstichtag ergibt."
Es ergibt sich somit die Verpflichtung, die Werthaltigkeit zu überprüfen. Die Wertberichtigungen können als Einzel- und Pauschalwertberichtungen durchgeführt werden, des
Weiteren können Abschreibungen vorgenommen werden.
Pauschalwertberichtigungen werden vorgenommen, um das Ausfallrisiko unter Heranziehung der Altersstruktur für die wesentlichen Forderungskonten (offene und fällige
Forderungen) hinreichend vorsichtig bewerten zu können. Seitens der Rechnungsprüfung wurde in den letzten Jahren aufgrund des hohen Durchschnittsalters der Forderungen (insbesondere im Steuerbereich) und berechtigter Zweifel an der Bonität der
Schuldner weiterer Handlungsbedarf gesehen, Pauschal- wie Einzelwertberichtigungen
bei den Forderungen deutlich zu erhöhen.
Die Ermittlung der Pauschalwertberichtigung durch die Verwaltung erfolgt seit dem
Haushaltsjahr 2013 unter Berücksichtigung der Altersstruktur des Forderungsbestandes. Hierbei wurden die nunmehr vorhandenen Möglichkeiten genutzt, mit der Buchungssoftware DZ-KM (SAP) die Altersstruktur der Forderungen auswerten zu können.
Damit wurden nützliche Informationen zur Einschätzung der Realisierbarkeit der Forderungen geliefert. Es wurde festgelegt, dass die Realisierbarkeit der Forderungen „mit
einer Nettofälligkeit im Zeitraum 1990 bis 2009 bei 0% gesehen wird“ und „für die Jahre 2010, 2011 und 2012 … das Ausfallrisiko auf 75%, 50% und 25% eingeschätzt“
wurde. (Verfügung des Fachbereichs „Zentrale Finanzsteuerung“ vom 28.07.2014).
Die Verwaltung arbeitet zudem verstärkt an einer „beschleunigten Einzelwertberichtigung von u. a. Altforderungen“ durch stetige Weiterentwicklung des Forderungsmanagements mit dem Ziel, „den Altbestand abzubauen“ (s. o.g. Verfügung). Ebenso wurde
damit begonnen, das Forderungsmanagement zu zentralisieren.
Seite
57
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
Der von der Verwaltung eingeschlagene Weg wird von der Rechnungsprüfung ausdrücklich begrüßt. Gerade die erforderlichen Einzelwertberichtigungen werden dazu beitragen, dass die mangels konkreter Erkenntnisse pauschalen Wertberichtigungen wieder
zurückgefahren werden können und der Forderungsbestand noch realistischer eingeschätzt und bewertet werden kann.
Die Einzelwertberichtigungen haben sich gegenüber dem Vorjahr um rd. 3,5 Mio. Euro
auf 30,5 Mio. Euro erhöht, die Pauschalwertberichtigungen um rd. 1,3 Mio. Euro auf rd.
14,6 Mio. Euro; in beiden Fällen entfällt der größte Teil auf die Steuerforderungen.
Die eingeleiteten Maßnahmen haben wesentlich dazu beigetragen, dass der Forderungsbestand kontinuierlich reduziert werden kann. Auf Seite 60 des Jahresabschlusses der Verwaltung ist zutreffend dargestellt, dass die öffentlich-rechtlichen Forderungen im Jahr 2014 um rd. 5,130 Mio. Euro und die privat-rechtlichen Forderungen um rd.
5,620 Mio. Euro, insgesamt also um rd. 10,750 Mio. Euro oder rd. 25% zurückgeführt
werden konnten. Neben den vorgenannten Ursachen haben hierzu auch Rückgänge im
Bereich der privatrechtlichen Forderungen gegen private Unternehmen beigetragen.
Im Hinblick auf den realen Wert der Forderungen hat das Prüfungsergebnis im Rahmen
der Jahresabschlussprüfung 2014 insgesamt zu keinen Veränderungen durch die evtl.
sinnvolle höhere Berücksichtigung von Einzelwertberichtigungen geführt, da diese
höchstens im Austausch der bereits berücksichtigten Pauschalwertberichtigungen vorzunehmen gewesen wären. Die Werthaltigkeit des Bilanzansatzes kann nachvollzogen
werden, eine Detailprüfung ist in Stichproben erfolgt.
Inwieweit die Stadt die Forderungen in der ausgewiesenen Höhe realisieren kann,
bleibt auch bei den Forderungen offen, zu denen (noch) keine Einzelwertberichtungen
erfolgt sind. Hiervon sind insbesondere die Forderungen des Haushaltsjahres 2014
betroffen, die aus unterschiedlichen Gründen am 31.12.2014 noch nicht beglichen
waren. Insofern führen die durchgeführten Einzel- und Pauschalwertberichtigung (Forderungen ab 2013) zumindest bei den älteren Forderungen zu einer realistischen Bewertung der Forderungen. Auch durch Vollstreckungsmaßnahmen kann der Wert der
Forderungen geklärt/bestätigt werden. Möglicherweise bestreiten die Schuldner Art
und Höhe der Forderung nicht, sind aber zurzeit nicht zahlungsfähig. Letzteres mindert
die Wahrscheinlichkeit, dass die Forderung eingebracht werden kann; ggf. kommt es
zur Niederschlagung der Forderung.
Die konkrete Veränderung wird in den einzelnen Unterpositionen erläutert. Auch wenn
im 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz auf die zusätzliche Untergliederung der öffentlichrechtlichen und privat-rechtlichen Forderungen verzichtet wurde, diese also nicht mehr
verbindlich vorgeschrieben ist, hat die Verwaltung die Untergliederung im Jahresabschluss 2014 beibehalten.
Bei den nachfolgenden Bilanzpositionen aufgeführten Konten sind auch sog. „Korrekturkonten Umgliederungen“ ausgewiesen und ggf. bebucht. Bei diesen Konten werden
im Rahmen des Jahresabschlusses „kreditorische Debitoren“ (negative Forderungspositionen) umgebucht und den Sonstigen Verbindlichkeiten auf der Passivseite der Bilanz, Pos. 4.7, zugeordnet.
Seite
58
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen
2.2.1.1 Gebühren
Stichtag
31.12.2013
31.12.2014
Veränderung
Bilanzwert in Euro
3.198.840,34
2.984.923,83
-213.916,51
Gebühren werden nach § 4 (2) KAG NRW als Geldleistungen definiert, die eine Gegenleistung für eine besondere Leistung (Amtshandlung oder sonstige Tätigkeit) der Verwaltung (Verwaltungsgebühren) oder für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen und Anlagen (Benutzungsgebühren) darstellen. Der Bilanzwert zum 31.12.2014
setzt sich fast vollständig aus Forderungen gegen den privaten Bereich zusammen.
Es handelt sich dabei u. a. um Forderungen aus Abfallbeseitigungs-, Straßenreinigungs-, Kanalbenutzungs- sowie Rettungsdienst- und Baugenehmigungsgebühren.
Bei den Gebühren wurden Einzelwertberichtigungen von rd. 0,821 Mio. Euro sowie
Pauschalwertberichtigungen von rd. 0,926 Mio. Euro vorgenommen.
Zudem war eine Forderung von rd. 0,6 Million. Euro zu korrigieren. Hintergrund war,
dass im IT-Verfahren „Pro Bau“, welches im Fachbereich 63 – Bauordnung eingesetzt
wird, im Zeitraum 27.11. bis 05.12.2014 durch einen technischen Fehler im Rahmen
der Aufspielung eines Programmupdates irrtümlich Gebühren bis zu sechs Mal unter
demselben Kassenzeichen zum Soll gestellt worden waren. Dies ist jedoch erst zu Beginn des Folgejahres aufgefallen. Um diese Mehrfachsollstellungen in 2014 zu korrigieren und unberechtigte Mahnungen zu vermeiden, wurden die Beträge im Folgejahr in
einer Summe wieder ausgebucht. Die betroffenen Forderungen wurden vollständig kontrolliert, ob der korrekte Teil der Forderung bereits eingegangen ist oder (berechtigte)
Mahnungen zu veranlassen waren. Die Bilanzsumme gibt den korrekten Wert der Forderungen wieder. Siehe hierzu auch die Erläuterung zu Ziffer 2.2.3.
Zum Stichtag 31.12.2014 bestehende Forderungen gegen Krankenkassen etc. wegen
Rettungsdienstgebühren wurden – mit Ausnahme einiger aus sachlichen Gründen erforderlicher Wertberichtigungen – inzwischen beglichen. Gleiches gilt für etliche größere Forderungen bei den Baugenehmigungsgebühren.
Bei den restlichen Forderungen sind Risiken hinsichtlich der Werthaltigkeit der Forderung aufgrund der Vielzahl der Gebührenpflichtigen nicht bei allen Einzelansprüchen
gleich einzuschätzen, eine Überprüfung gestaltet sich schwierig.
Mit den durchgeführten verstärkten Pauschal- und Einzelwertberichtigungen wurden
aber langjährige Hinweise der Rechnungsprüfung hinsichtlich der kritischen Werthaltigkeit von Forderungen umgesetzt. Dieser Weg ist konsequent weiter zu beschreiten.
Der Bilanzansatz zum 31.12.2014 konnte aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus
der Buchführungssoftware DZ-Kommunalmaster hergeleitet werden.
Seite
59
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
Die Bilanzposition umfasst u. a. folgende Unterkonten:
Nummer
16101000
16101099
16102000
16103000
21201610
21101611
Bezeichnung
Gebührenforderungen gegen den privaten Bereich
Korrekturkonto Umgliederungen
Gebührenforderungen gegen den öffentlichen Bereich
Gebührenforderungen gegen verbundene Unternehmen
Pauschalwertberichtigungen für Gebührenforderungen
Einzelwertberichtigungen Gebührenforderungen gegen den privaten
Bereich
2.2.1.2 Beiträge
Stichtag
31.12.2013
31.12.2014
Veränderung
Bilanzwert in Euro
257.697,70
269.469,37
+11.771,67
Beiträge sind nach § 8 (2) KAG NRW Geldleistungen, die „dem Ersatz des Aufwands für
die Herstellung, Anschaffung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen und Anlagen
(…) bei Straßen, Wegen und Plätzen auch für deren Verbesserung dienen“, jedoch ohne
die laufende Unterhaltung und Instandsetzung.
Bei den Beiträgen wurden Einzelwertberichtigungen von rd. 13 T Euro sowie Pauschalwertberichtigungen von rd. 0,138 Mio. Euro vorgenommen. Dennoch ist der Bilanzwert
leicht angestiegen. Der Weg, Einzelwertberichtigungen bei zweifelhaften Forderungen
in ausreichendem Umfang durchzuführen, ist auch bei dieser Bilanzposition konsequent weiter zu verfolgen.
Zu den wesentlichen offenen Forderungen gehören Erschließungs- bzw. Kanalanschlussbeitragsforderungen, die in den Jahren 2012 bzw. 2013 gestundet wurden und
in 2016 bzw. 2018 fällig werden. Aufgrund der altersbezogenen Sichtweise bei der Berechnung der Pauschalwertberichtigungen (siehe Erläuterung zu Ziffer 2.2.0) wurden
die gestundeten Beträge der drei Schuldner bei den Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt, obwohl es sich ausschließlich um solvente Schuldner handelt (nur diesen
können Stundungen gewährt werden). Aufgrund der langen bzw. erneut verlängerten
Stundungsfristen (2018, Verzögerung beim Bau des Rheinblicks Uerdingen) kann die
Wertberichtigung jedoch gerechtfertigt werden.
Der Bilanzansatz zum 31.12.2014 konnte aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus
der Buchführungssoftware DZ-Kommunalmaster hergeleitet werden. Die Bilanzposition
umfasst u. a. folgende Unterkonten:
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60
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
Nummer
16201000
16201099
21101621
21201620
Bezeichnung
Beitragsforderungen gegen den privaten Bereich
Korrekturkonto Umgliederungen
Einzelwertberichtigungen für Beitragsforderungen gegen den privaten
Bereich
Pauschalwertberichtigung für Beitragsforderungen gegen den privaten
Bereich
2.2.1.3 Steuern
Stichtag
31.12.2013
31.12.2014
Veränderung
Bilanzwert in Euro
15.646.080,84
12.647.733,83
-2.998.347,01
Steuern sind Geldleistungen, die nicht Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz
die Leistungspflicht knüpft. Die Definition für Steuern erfolgt durch § 3 (1) AO. Von der
Stadt Krefeld werden Gewerbesteuern, Grundsteuern, Hundesteuern und Vergnügungssteuern erhoben. Die wichtigste Steuerquelle ist die Gewerbesteuer, deren Aufkommen
stark von der konjunkturellen Entwicklung beeinflusst wird.
Die Ertragsveränderungen wirken sich mittelbar auch auf die Steuerforderungen aus,
die sich im Jahresvergleich ebenfalls sehr schwankend darstellen, wobei festzustellen
ist, dass – ähnlich wie bei den Gewerbesteuererträgen – seit dem außergewöhnlich
hohen Jahresergebnis 2011 ein stetiger Rückgang zu verzeichnen ist.
Wie unter Ziffer 2.2.0 grundsätzlich erläutert, sind Hauptursachen für den Rückgang der
Steuerforderungen gegenüber dem Vorjahr die um insgesamt rd. 2,4 Mio. Euro (Vorjahr:
rd. 6,2 Mio. Euro) wiederum gestiegenen Einzel- und Pauschalwertberichtigungen bei
dieser Bilanzposition, denen ein vergleichsweise geringerer Zuwachs an neuen Forderungen gegenüberstand. Bei den Steuern wurden Einzelwertberichtigungen von rd.
20,143 Mio. Euro sowie Pauschalwertberichtigungen von rd. 8,674 Mio. Euro vorgenommen. Eine Einzelwertberichtigung im Millionenumfang betraf ein Unternehmen.
Diese Berichtigung der Forderungen konnte mittlerweile wieder aufgelöst werden, da
das betroffene Unternehmen zwischenzeitlich sämtliche alten und neuen Forderungen
aus Steuern, Säumniszuschlägen, Mahngebühren und Nachforderungszinsen (verbucht
bei Bilanzposition 2.2.1.5) beglichen hat.
Der Weg, Einzelwertberichtigungen bei zweifelhaften Forderungen in ausreichendem
Umfang durchzuführen, ist auch hier konsequent weiter zu verfolgen. Allen Einzelwertberichtigungen lagen Niederschlagungen (§ 26 II GemHVO) zugrunde. Der Unterausschuss für Steuerfragen hat im Jahr 2014 in etlichen Einzelfällen entsprechenden Wertberichtigungen zugestimmt. Weiterhin wurde der Ausschuss regelmäßig (halbjährig,
nachträglich) von der Verwaltung gemäß dem Ratsbeschluss vom 24.06.2010 in Form
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61
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
von Fallzahlen und (summarisch) bezifferter Steuerschuld über Aussetzungen von der
Vollziehung wegen Einspruchs- und Klageverfahren, Stundungen, Erlasse und befristete und unbefristete Niederschlagungen in Tabellenform, getrennt nach Steuerarten,
informiert. Es war somit eine ausreichende Information der Politik gegeben.
Die Entwicklung der Steuerforderungen seit der Eröffnungsbilanz wird in der nachfolgenden Grafik abgebildet:
Steuerforderungen in Euro jeweis zum 31.12.
28.000.000,00
25.958.534,16
24.000.000,00
21.268.714,29
19.271.603,54
20.000.000,00
17.244.537,08
Euro
15.646.080,84
15.537.009,87
16.000.000,00
13.776.743,69
12.647.733,83
12.000.000,00
8.000.000,00
4.000.000,00
0,00
EB
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
Nachfolgend wird dargestellt, wie sich die Steuerforderungen zusammensetzen.
Die Werte basieren auf einer Zusammenstellung von Daten der geprüften Konten im
DZ-Kommunalmaster (nach Saldierung mit Einzelwertberichtigungen).
Art der Steuerforderung
Gewerbesteuer
Grundsteuer
Vergnügungssteuer
Sonstige Steuern
Umgliederungen aus den
o.g. Steuerarten
Pauschalwertberichtigung
Steuerforderungen gesamt
Beträge in Euro
2013
20.761.598,27
1.009.264,05
1.006.941,34
215.407,67
113.259,41
Beträge in Euro
2014
19.014.882,55
868.694,20
987.614,39
226.984,80
223.222,08
-7.460.389,90
15.646.080,84
-8.673.664,19
12.647.733,83
Der Bilanzansatz zum 31.12.2014 konnte aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus
der Buchführungssoftware DZ-Kommunalmaster hergeleitet werden. Die Bilanzposition
umfasst u. a. folgende Unterkonten:
Seite
62
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
Nummer
16301000
16301099
21101631
21201630
Bezeichnung
Steuerforderungen gegen den privaten Bereich
Korrekturkonto Umgliederungen
Einzelwertberichtigungen Steuerforderungen gegen den privaten Bereich
Pauschalwertberichtigungen Steuerforderungen
2.2.1.4 Forderungen aus Transferleistungen
Stichtag
31.12.2013
31.12.2014
Veränderung
Bilanzwert in Euro
300.922,38
455.970,12
+155.047,74
Forderungen aus Transferleistungen resultieren aus einer Übertragung von – im Regelfall – finanziellen Mitteln an die Kommune aus dem öffentlichen und privaten Bereich,
denen keine private Leistung gegenübersteht; damit ist eine hohe Werthaltigkeit der
Forderungen gegeben.
Bei den Forderungen aus Transferleistungen wurden Einzelwertberichtigungen von rd.
0,123 Mio. Euro sowie Pauschalwertberichtigungen von rd. 0,160 Mio. Euro vorgenommen. Dennoch ist der Bilanzwert leicht angestiegen. Die größte Forderung bestand
gegenüber dem Jobcenter und ist stichtagsbezogen; sie wurde zwischenzeitlich bis auf
einen geringfügigen Restbetrag beglichen.
Der Bilanzansatz zum 31.12.2014 konnte aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus
der Buchführungssoftware DZ-Kommunalmaster hergeleitet werden. Die Bilanzposition
umfasst u. a. folgende Unterkonten:
Nummer
16401000
16402000
16402099
21101641
21101642
21201640
Bezeichnung
Forderungen aus Transferleistungen gegen den privaten Bereich
Forderungen aus Transferleistungen gegen den öffentlichen Bereich
Korrekturkonto Umgliederungen
Einzelwertberichtigungen Transferleistungen gegen den privaten Bereich
Einzelwertberichtigungen Transferleistungen gegen den öffentlichen
Bereich
Pauschalwertberichtigungen für Forderungen aus
Transferleistungen
2.2.1.5 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen
Stichtag
31.12.2013
31.12.2014
Veränderung
Bilanzwert in Euro
10.256.109,55
8.172.473,34
-2.083.636,21
Seite
63
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
In den sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen werden Forderungen des öffentlich-rechtlichen Bereichs und solche aus Transferleistungen nachgewiesen, die keiner
anderen Position zugeordnet werden können. Es handelt sich um eine Auffangposition,
mögliche andere Zuordnungen sind vorrangig vorzunehmen. Zu den „Sonstigen öffentlich-rechtliche Forderungen“ gehören Verwarnungs-, Buß- und Zwangsgelder, Forderungen aus investiven Maßnahmen, Unterhaltsverpflichtungen, Elternbeiträge zu Kindertageseinrichtungen und zur Ganztagsbetreuung in den Schulen sowie Nebenforderungen aus Gewerbesteuer (Mahngebühren, Säumniszuschläge, etc.).
Der Bilanzansatz ermittelt sich wie folgt:
Beschreibung
Beträge in Euro
2013
Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen
- gegen den privaten Bereich
- gegen den öffentlichen Bereich
- gegen verbundene Unternehmen
- gegen sonstige öffentliche Sonderrechnungen
Umgliederungen etc. (saldiert)
Einzelwertberichtigungen insgesamt
Pauschalwertberichtigung
Konto 16500000 (Abstimmkreis Landeshauhalt)
Bilanzansatz
Beträge in Euro
2014
13.049.780,22
12.461.791,02
6.469.134,54
6.996.551,38
250.002,46
0
201.346,87
-6.537.473,59
-3.176.680,95
169,23
28.085,29
108.239,04
-8.163.719,63
-3.259.196,49
553,50
8.172.473,34
10.256.109,55
H 11 Das Sachkonto 16500000 wurde dem falschen Buchungskreis zugeordnet. Es gehört zum Buchungskreis 3000 - Landeshaushalt. Der Wert der
Bilanzposition ist um 553,50 Euro zu reduzieren.
Bei dem in der städtischen Bilanz ausgewiesenen Betrag handelt es sich – auch nach
der Kontenbezeichnung – um einen dem Landeshaushalt zuzuordnenden Betrag, der
nicht der städtischen Bilanzposition zuzuordnen ist. Der Wert der Bilanzposition reduziert sich geringfügig auf 8.171.919,84 Euro. Die entsprechende Umbuchung ist im
Rahmen des Jahresabschlusses 2015 zu veranlassen.
Bei den sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen wurden Einzelwertberichtigungen
von rd. 8,164 Mio. Euro (insbesondere gegen öffentlich-rechtliche Schuldner) sowie
Pauschalwertberichtigungen von rd. 3,259 Mio. Euro vorgenommen. Dies ist auch die
Hauptursache für die Reduzierung des Wertes bei dieser Bilanzposition.
Hinsichtlich der Werthaltigkeitsanalyse besteht nach wie vor ein Bearbeitungsrückstau,
der sich aufgrund der Vielzahl der Zahlungspflichtigen und deren Lebensumstände
bzw. sozialer Verhältnisse etc. (z.B. im Bereich der Unterhaltsforderungen gegen Kindesväter) nicht ohne größeren Aufwand abarbeiten lässt. Durch die vorgenommenen
Wertberichtigungen und den weiteren Ausbau des Forderungsmanagements befindet
Seite
64
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
sich die Verwaltung aber auf einem guten Weg, der konsequent weiter zu beschreiten
ist.
Der Bilanzansatz zum 31.12.2014 konnte aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus
der Buchführungssoftware DZ-Kommunalmaster hergeleitet werden. Die Bilanzposition
umfasst u. a. folgende Unterkonten:
Nummer
16500000
16501000
16501099
16502000
16506000
21101650
bis 21101652
21201650
Bezeichnung
Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen (Abstimmung Landeshaushalt)
Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen gegen den privaten Bereich
Korrekturkonto Umgliederungen
Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen gegen den öffentlichen Bereich
Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen gegen sonstige öffentliche
Sonderrechnung
Einzelwertberichtigungen
Pauschalwertberichtigungen
2.2.2 Privatrechtliche Forderungen
2.2.2.1 Privatrechtliche Forderungen gegenüber dem privaten Bereich
Stichtag
31.12.2013
31.12.2014
Veränderung
Bilanzwert in Euro
3.204.198,93
3.875.769,89
+671.570,96
Eine privatrechtliche Forderung basiert auf dem Recht, von einem anderen aufgrund
eines Schuldverhältnisses eine Leistung zu fordern. Das Schuldverhältnis ergibt sich
aus einem Vertrag oder durch die Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen einer
Gesetzesvorschrift. In den privatrechtlichen Forderungen gegenüber dem privaten
Bereich werden insbesondere die auf die Stadt übergeleiteten privatrechtlichen Unterhaltsansprüche (nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, wegen Sozialhilfe- und Unterhaltsersatz und für Rückforderungen) nachgewiesen. Die restlichen Forderungen entfallen u. a. auf Mieten und Pachten, Verkäufe, Erbbauzinsen, Darlehensforderungen,
Verkaufserlöse, Erlöse für die Beköstigung in Kindertagesstätten und Ganztagsschulen,
sowie Zinsen.
Bei den privatrechtlichen Forderungen gegenüber dem privaten Bereich wurden Einzelwertberichtigungen von rd. 0,849 Mio. Euro (insbesondere im Bereich Kostenersatz für
Sozialhilfe) sowie Pauschalwertberichtigungen von rd. 1,346 Mio. Euro vorgenommen.
Dennoch ist der Bilanzwert angestiegen. Dies ist insbesondere auf die Forderungen
nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, wegen Sozial- und Unterhaltsersatz und Rückforderungen nach dem UVG zurückzuführen. Bei den Unterhaltsforderungen sind die
Schuldner vermehrt nicht in der Lage, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen,
Seite
65
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
so dass sich der Abbau von Forderungen in diesem Bereich auch nicht konsequent
über Vollstreckungsmaßnahmen durchsetzen lässt. Aufgrund der Vielzahl der Forderungen lassen sich die konkreten Ausfallrisiken allerdings nur schwer abschätzen.
Im Bereich der Miet- und Pachtrückstände wurden zumindest die hohen Forderungen
zwischenzeitlich ganz oder überwiegend beglichen. Dennoch verbleiben, wie bereits
unter H 8 im Bericht Nr. 02/2015 zur Prüfung des Jahresabschlusses 2013 angemerkt,
etlichen Fälle mit Forderungen zwischen rd. 7 T und 30 T Euro, die teilweise seit 2001
geschuldet werden. Hier stellt sich die Frage, warum die Stadt nicht (rechtzeitig) von
ihrem Kündigungsrecht Gebrauch macht.
Der Bilanzansatz zum 31.12.2014 konnte aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus
der Buchführungssoftware DZ-Kommunalmaster hergeleitet werden. Die Bilanzposition
umfasst u. a. folgende Unterkonten:
Nummer
17100000
17100099
21101710
21201710
Bezeichnung
Privatrechtliche Forderungen gegen den privaten Bereich
Korrekturkonto Umgliederungen
Einzelwertberichtigungen privatrechtliche Forderungen gegenüber dem
privaten Bereich
Pauschalwertberichtigungen privatrechtlicher Forderungen gegenüber
dem privaten Bereich
2.2.2.2 Privatrechtliche Forderungen gegenüber dem öffentlichen Bereich
Stichtag
31.12.2013
31.12.2014
Veränderung
Bilanzwert in Euro
620.604,68
595.424,31
-25.180,37
Es handelt sich um privatrechtliche Forderungen gegenüber dem Bund, dem Land und
Zweckverbänden usw..
Die Verringerung des Forderungsbestandes ist auch hier auf Einzelwert- und Pauschalwertberichtigungen zurückzuführen, die gegenüber dem öffentlichen Bereich naturgemäß geringer ausfallen. Die Höhe der Forderungen ist stichtagsbezogen; sie wurden
zwischenzeitlich zum größten Teil beglichen.
Der Bilanzansatz zum 31.12.2014 konnte aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus
der Buchführungssoftware DZ-Kommunalmaster hergeleitet werden. Die Bilanzposition
umfasst u. a. folgende Unterkonten:
Seite
66
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
Nummer
17201000
17202000
17203000
17204000
17205000
21101723
21201720
Bezeichnung
Privatrechtliche Forderungen gegen den Bund
Privatrechtliche Forderungen gegen das Land
Privatrechtliche Forderungen gegen Gemeinden und GV
Privatrechtliche Forderungen gegen Zweckverbände
Privatrechtliche Forderungen gegen den sonst. öff. Bereich
Einzelwertberichtigungen Forderungen gegen Gemeinden
Pauschalwertberichtigungen Forderungen gg. d. öff. Bereich
2.2.2.3 Privatrechtliche Forderungen gegen verbundene Unternehmen
Stichtag
31.12.2013
31.12.2014
Veränderung
Bilanzwert in Euro
9.192.132,27
2.820.133,30
-6.371.998,97
Bei den privatrechtlichen Forderungen gegen verbundene Unternehmen handelt es sich
im Wesentlichen um Forderungen aus der Gewinnabführung der städtischen Töchter.
Die Veränderung ist auf eine höhere Gewinnabführung der SWK AG zurückzuführen.
H 12 Der im Jahresabschluss ausgewiesene Wert weicht aufgrund von Umgliederungen, die nur in Excel dokumentiert wurden, aber nicht im DZKommunalmaster gebucht wurden, um 87.610,14 Euro vom stichtagsbezogenen SAP-Saldo ab.
Der in SAP / DZ-Kommunalmaster für diese Bilanzposition ausgewiesene Wert zum
Stichtag 31.12.2014 beträgt 2.907.743,34 Euro, in der Bilanz wird jedoch nur ein Wert
von 2.820.133,20 Euro ausgewiesen. Die Differenz von 87.610,14 Euro ist auf Umgliederungen (Zuordnung von Buchungen, die bei einer falschen Bilanzposition verbucht
wurden, zu den korrekten Bilanzpositionen) zurückzuführen, die aus systemtechnischen Gründen nicht im DZ-Kommunalmaster selbst durchgeführt werden können,
sondern nur über eine Excel-Tabelle dokumentiert werden konnten. Der Saldo war in
diesem Falle negativ und hat insofern zu einer Reduzierung der in SAP ausgewiesenen
Bilanzsumme geführt.
Art und Umfang der erforderlichen Umgliederungen konnten nachvollzogen werden.
Allerdings sollte angestrebt werden, durch entsprechende Veränderungen in der Programmierung des DZ-Kommunalmasters entsprechende Korrekturbuchungen unmittelbar im DZ-Kommunalmaster zu ermöglichen. Zwar handelt es sich nur um Ausweisveränderungen, die keinen Einfluss auf die Gesamtbilanzsumme haben. Aus Sicht der Prüfung sollten jedoch sämtliche Geschäftsvorgänge, auch Jahresabschlussbuchungen,
vollständig im DZ-Kommunalmaster als dem zentralen und einzigen Buchhaltungsprogramm durchgeführt und dokumentiert werden. Excel-Dateien sollten lediglich eine
nachrichtliche, ergänzende Dokumentation darstellen, nicht aber die Erläuterung für
Differenzen zwischen dem Buchhaltungsprogramm und der Bilanz.
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Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
Zur ausgewiesenen Veränderung des Bilanzwertes ist festzuhalten, dass es sich bei
Forderungen um Ansprüche der Stadt gegenüber externen Schuldnern handelt, die aus
der allgemeinen unterjährigen Geschäftstätigkeit resultieren, so dass die stichtagsbezogenen Bestände von Jahr zu Jahr unterschiedlich sind. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen zeichnen sich durch kurze Fälligkeiten von unter einem Jahr
aus. Das bedeutet, dass im Jahresabschluss 2013 ausgewiesene Forderungen im Geschäftsjahr 2014 zahlungswirksam wurden und somit zum Stichtag 31.12.2014 nicht
mehr im Bestand ausgewiesen werden.
Der Bilanzansatz zum 31.12.2014 konnte aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus
der Buchführungssoftware DZ-Kommunalmaster hergeleitet werden. Die Bilanzposition
umfasst u. a. folgende Unterkonten:
Die Bilanzposition umfasst u. a. folgende Unterkonten:
Nummer
17300000
17918701
17918702
17918703
Bezeichnung
Privatrechtliche Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen
Liquiditätskredite Seidenweberhaus
Liquiditätskredite Hafen Krefeld GmbH & Co.KG
Liquiditätskredite Krefelder Bau GmbH
2.2.2.4 Privatrechtliche Forderungen gegen Beteiligungen
Stichtag
31.12.2013
31.12.2014
Veränderung
Bilanzwert in Euro
74.164,27
178.882,32
+104.718,05
Es handelt sich im Wesentlichen um privatrechtliche Forderungen aus Personalkostenerstattungen zum Stichtag 31.12.2014 gegenüber DSM aus Mieten und Pachten, Theater und Helios.
H 13 Der im Jahresabschluss ausgewiesene Wert weicht aufgrund von Umgliederungen, die nur in Excel dokumentiert wurden, aber nicht im DZKommunalmaster gebucht wurden, um 67.122,20 Euro Euro vom stichtagsbezogenen SAP-Saldo ab.
Der in SAP / DZ-Kommunalmaster für diese Bilanzposition ausgewiesene Wert zum
Stichtag 31.12.2014 beträgt 111.760,12 Euro, in der Bilanz wird jedoch ein Wert von
178.882,32 Euro ausgewiesen. Dieser Betrag weicht um 67.122,20 Euro vom stichtagsbezogenen SAP-Saldo ab.
Hinsichtlich der Ursachen und der Einschätzung der Rechnungsprüfung hierzu wird auf
die vorstehenden Ausführungen zu Bilanzposition Aktiva 2.2.2.3 verwiesen.
Die Bilanzposition umfasst u. a. folgende Unterkonten:
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Nummer
17400000
Bezeichnung
Privatrechtliche Forderungen gegenüber Beteiligungen
2.2.2.5 Privatrechtliche Forderungen gegen Sondervermögen
Stichtag
31.12.2013
31.12.2014
Veränderung
Bilanzwert in Euro
0,00
567,24
+567,24
Der Bilanzansatz zum 31.12.2014 konnte aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus
der Buchführungssoftware DZ-Kommunalmaster hergeleitet werden. Die Bilanzposition
umfasst u. a. folgende Unterkonten:
Nummer
17506000
Bezeichnung
Privatrechtliche Forderungen gegen sonstige öffentliche Sonderrechnungen
2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände
Stichtag
31.12.2013
31.12.2014
Veränderung
Bilanzwert in Euro
7.992.719,25
11.705.980,42
+3.713.261,17
Die Bilanzposition Sonstige Vermögensgegenstände ist ein Auffangposten für
Vermögensgegenstände, die nicht dem bilanziellen Gliederungsschema zugeordnet
werden können. Hierzu zählen u. a. Ansprüche gegen Dritte, die weder aus Lieferungen
und Leistungen, noch aus Beteiligungen, Ausleihungen oder dergleichen entstanden
sind, so z. B. Kautionsleistungen, Forderungen gegenüber Institutionen, Behörden,
Mitarbeitern oder Organmitgliedern.
Darüber hinaus sind unter den Sonstigen Vermögensgegenständen Grundstücke auszuweisen, die wegen der Verkaufsabsicht dem Umlaufvermögen zuzuordnen sind.
Grundstücke, die drei Jahre lang nicht veräußert werden konnten, sind allerdings dann
nicht länger als Umlaufvermögen auszuweisen, sondern wieder zum Anlagevermögen
umzubuchen – es sei denn, die Veräußerungsabsicht besteht fort.
Bei Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens dürfen gemäß der Kommentierung
der GPA NRW zu § 35 (7) GemHVO NRW höchstens die Anschaffungs- oder Herstellungskosten in der Bilanz ausgewiesen werden. Der Ausweis erfolgt unter strenger Beachtung des Niederstwertprinzips.
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Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
In der folgenden Tabelle werden die Konten im Vergleich zum Jahr 2013 ausgewiesen
und nachfolgend die wesentlichen Positionen bezüglich ihrer Veränderungen erläutert:
Bilanzkonto
17609000
17610000
17610099
17630000
17900000
17919500
17999999
21101761
37950000
17660900
Betrag
in Euro 2013
Beschreibung
Betrag
in Euro 2014
Veränderung
in Euro
Andere sonstige
4.476.243,49 +1.075.513,65
3.400.729,84
Vermögensgegenstände
Privatrechtliche Forderung
171.470,56
+93.875,43
77.595,13
gegen Mitarbeiter u. a.
Umgliederungen
4.786,64
-9.145,52
13.932,16
Grundstücke 5.664.969,54 +1.424.007,07
4.240.962,47
zum Verkauf anstehend
Sonstige privatrechtliche
171,31
-192,00
363,31
Forderungen
Forderungen LOGA
-1.666,28
-3.028,35
1.362,07
Forderungen aus
114,18
-4.487,39
4.601,57
debitorischen Kreditoren
Einzelwertberichtigungen
-2.662,72
-628,99
-2.033,73
Private Forderung gegen Mitarbeiter
Verbindlichkeiten/Forderungen
gegenüber Finanzamt/
786.891,80
+531.685,37
255.206,43
Umsatz/Vorsteuer
Sonstige Umgliederungen
0
605.661,90
+605.661,90
Summe der Sonstigen
7.992.719,25 11.705.980,42 +3.713.261,17
Vermögensgegenstände
a) Andere sonstige Vermögensgegenstände:
Die Bilanzposition umfasst alle Vermögensgegenstände, die nicht anderweitig
zugeordnet werden können, z. B. personalrechtliche Sachverhalte wie Ansprüche auf
Erstattung künftiger Altersteilzeitleistungen durch verbundene Unternehmen oder
die Erstattung von Pensionszahlungen durch ehemaligen Dienstherren (bei Beamten, die zur Stadt Krefeld gewechselt sind). Diese Beträge unterliegen insoweit
Schwankungen, als Altersteilzeit-Verträge neu geschlossen werden oder wegfallen
bzw. sich die Fallzahl der von anderen Dienstherren gewechselten Beamten erhöht
oder vermindert. Der Wert des Bilanzkontos hat sich saldiert um rd. 1,076 Mio. Euro
erhöht. Die wesentlichen Ursachen der Veränderung werden nachfolgend erläutert.
In der Eröffnungsbilanz der Stadt Krefeld zum 01.01.2008 wurde es versäumt, gegenüber der Hafen GmbH & Co. KG eine Forderung für den vollständigen Erstattungsanspruchs für die Pensions- und Beihilfeleistungen der zum Hafen abgestellten Beamten zu buchen. Dies wurde nun als Korrektur im Zuge des Jahresabschlusses 2014 nachgeholt. Der Betrag von rd. 1,5 Mio. Euro setzt sich aus aktiven Beamten, Pensionären und Witwen sowie dem auf der Gesamtsumme hinzugerechneten Beihilfesatz von 23,37% zusammen.
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Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
Seit dem Jahr 2013 werden hier auch die Personalkostenerstattungen des Landes für
Beamte des Landes NRW verbucht, die im Rahmen der Kommunalisierung von bisherigen Landesaufgaben zum 01.01.2008 (Reform der Umwelt- und Versorgungsverwaltung in den Bereichen Immissionsschutz, Elterngeld, Schwerbehindertenrecht
und Soziales Entschädigungsrecht einschließlich Kriegsopferversorgung) zur Stadt
Krefeld gewechselt waren und in den Fachbereichen 36 - Umwelt, 50 – Soziales, Senioren und Wohnen, 51 – Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung – sowie 53 –
Gesundheit eingesetzt werden.
Die Forderung von 98.555,31 Euro gegen die Krefelder Bau GmbH aufgrund zu hoher
Pauschalzahlungen der Stadt für Instandhaltungsmaßnahmen am städtischen
Hausbesitz, die durch die Bau GmbH durchzuführen waren, wurde im Jahr 2014 vereinbarungsgemäß bis auf einen Restbetrag von 2.126,30 Euro durch Verrechnung
mit erbrachten Leistungen in den Folgejahren aufgelöst.
Im Vorverfahren „ProBauG“ wurden Ende 2014 Gebührenbescheide vielfach zum Soll
gestellt und in SAP gebucht (siehe Erläuterung zu Ziffer 2.2.1.1). Um diese Mehrfachsollstellungen zu korrigieren, wurde der Gesamtbetrag in Höhe von 605.661,90 Euro zunächst manuell aus dem Bilanzkonto 17660900 – Andere sonstige Vermögensgegenstände – herausgebucht, um im Anschluss eine Ausweiskorrektur der Forderungskonten
durch eine manuelle Umgliederung vorzunehmen. Durch diese Schritte wurden die Forderungsbestände neutralisiert, damit die Ergebnisrechnung 2014 nicht fälschlicherweise zu hoch und die Ergebnisrechnung 2015 nicht zu niedrig dargestellt werden.
b) Privatrechtliche Forderungen gegen Mitarbeiter u. a.:
Die privatrechtlichen Forderungen umfassen hauptsächlich Lohn- und Gehaltsvorschüsse an städtische Mitarbeiter, die von den Gehalts- und Besoldungszahlungen einbehalten werden. Die Einbehaltungen laufen insofern automatisiert ab, als
die Buchungen über das SAP-System (DZ-Kommunalmaster) durchgeführt werden,
der tatsächliche Abzug erfolgt über das Personalabrechnungsprogramm „LOGA“.
Des Weiteren werden über diese Position auch Überzahlungen von Kindergeld, Gehalt etc. abgebildet. Der Wert des Bilanzkontos hat sich saldiert um rd. 94 T Euro erhöht.
c) Grundstücke – zum Verkauf anstehend:
Aufgrund des Umfanges der zur Veräußerung anstehenden Grundstücke und Objekte, z.B. die alte Feuerwache in Hüls, das Gebäude Paschhof (Albert-Steeger-Straße
29), die alte Erich-Kästner-Schule an der Kölner Straße 285, die alte Grundschule
Königsberger Straße, der frühere Verkehrsübungsplatz an der Erkelenzer Straße 8
sowie der Gebäude Bruckersche Straße 11 und 13, hat sich der Wert um rd. 1,4 Millionen Euro erhöht.
Stichprobenartige Prüfungen haben ergeben, dass für einige Grundstücke und Gebäude,
z.B. Düsseldorfer Straße 305, Brempter Hof, Fi-10-678,680, 681,683 etc. bereits seit
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Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
Jahren im Umlaufvermögen aufgeführt sind. Der Verkauf des Brempter Hofes ist kurz vor
Vertragsabschluss gescheitert, so dass weiterhin Verkaufsabsicht unterstellt werden
kann. Ob dies auch in den anderen Fällen gegeben ist, sollte seitens der Verwaltung im
Rahmen künftiger Jahresabschlüsse im Einzelfall einer näheren Prüfung unterzogen und
begründet werden.
d) Forderungen aus debitorischen Kreditoren:
Mit der Einführung des DZ-Kommunalmasters (SAP) wurde auch die frühere AKDKasse aufgelöst. Es erfolgte ein Umgliederungslauf, in dem systemseitig die Geschäftspartner auf richtigen Ausweis überprüft und ggfs. umgebucht werden. Eine
Umkehrung der Buchung erfolgt wiederum systemseitig zum 01.01. des Folgejahres.
Die Forderungen aus debitorischen Kreditoren werden im Korrekturkonto Umgliederungen auf der Passivseite zu Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie aus Transferleistungen dargestellt.
Die Forderungen hatten sich von 2012 nach 2013 bereits um rd. 1,3 Mio. Euro reduziert und konnten im Jahr 2014 auf nahezu null gebracht werden.
e) Verbindlichkeiten/Forderungen gegenüber Finanzamt/Umsatz/Vorsteuer:
Der Umsatzsteuer-/Vorsteuerüberhang ist abhängig von den entsprechenden Aufwendungen/Erträgen im Bereich der Betriebe gewerblicher Art.
Seit dem Jahr 2012 hat sich die Zuordnung in der Bilanz für das Konto 37950000
„Verbindlichkeiten/Forderungen gegenüber Finanzamt aus Umsatzsteuer / Vorsteuer“ geändert. Bis 2011 war dieses Konto – unabhängig vom Endsaldo – in den Bereich der „Sonstigen Verbindlichkeiten“ (Passiva, Ziffer 4.7) ausgesteuert. Nunmehr
erfolgt zum Jahresabschluss automatisiert die Zuordnung in die Sonstigen Verbindlichkeiten bei einer Umsatzsteuerzahllast bzw. in die Sonstigen Vermögensgegenstände bei einem Vorsteuerüberhang.
Im Jahr 2014 hat sich ein Vorsteuerüberhang von rd. 0,790 Mio. Euro ergeben, der
somit auf der Aktivseite der Bilanz auszuweisen ist.
Die einzelnen Bilanzpositionen zum 31.12.2014 wurden anhand der zur Verfügung gestellten Kontoauszüge und Tabellen mit den im DZ-Kommunalmaster dargestellten Werten hinsichtlich ihrer Plausibilität vollständig nachvollzogen.
2.4 Liquide Mittel
Stichtag
31.12.2013
31.12.2014
Veränderung
Bilanzwert in Euro
9.096.082,39
17.610.510,62
+8.514.443,23
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Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
Diese Position umfasst alle Zahlungsmittel, die als Bar- oder Buchgeld zur Verfügung
stehen. Der Saldo wird in der Bilanz dem Umlaufvermögen zugerechnet. Es sind auch
Anteile enthalten, die für andere Stellen lediglich verwaltet werden (z. B. Schulgirokonten); für diese sich außerhalb der Verfügungsgewalt der Stadt Krefeld befindlichen
Mittel ist eine Gegenposition in entsprechender Höhe im Bereich der Sonstigen Verbindlichkeiten bzw. Sonstigen Sonderposten gebildet worden.
Bar- (z. B. Handkassen) und Buchgeldbestände (Bankguthaben) sind eine kurzfristige
Liquiditätsreserve. Die Zahlungsfähigkeit der Zahlungsabwicklung kann seit Jahren nur
durch Kredite zur Liquiditätssicherung aufrechterhalten werden. Es ist nicht davon auszugehen, dass sich dieser Zustand in absehbarer Zeit ändern wird.
Die Bestände auf den Konten im DZ-Kommunalmaster gliedern sich wie folgt:
Betrag in Euro
2013
Beschreibung
Differenz
Betrag in Euro
in Euro
2014
14.656.688,09 +8.770.464,35
2.595.282,19
-244.435,69
47.011,00
+1.083,96
0,00
-6.299,38
6.740,62
+15,90
5.886.223,74
Bestände Bank- und Girokonten der Stadt
2.839.717,88
Schulgirokonten
45.927,04
Barbestände in städtischen FB (Barkassen)
6.299,38
Barbestand Hauptkasse/Wechselgeldbestand
6.724,72
Mietkaution auf einem Sparbuch
Stiftungen
304.788,72
-6.400,91
311.189,63
Treuhandkonten
9.096.082,39
17.610.510,62
+8.514.443,23
Summe
Erläuterungen der Veränderungen bei den einzelnen Positionen:
a) Bestände Bank- und Girokonten der Stadt:
Die Bestände unterliegen starken Schwankungen, es handelt sich um eine Stichtagsbetrachtung. In den vergangenen Jahren waren die Guthaben erheblich geringer. Ursache
für die Bestandserhöhung ist im Wesentlichen, dass sich durch die Lage der Weihnachtsfeiertage bedingt relativ langen Betriebsferien der Verwaltung zum Jahreswechsel 2014/2015 ergeben haben, so dass in dieser Zeit weniger Auszahlungen für Lieferung und Leistung erfolgt sind als in den Vorjahren. Die Einzahlungsüberschüsse wurden über den Jahreswechsel auf den Konten belassen, da sie für das neue Jahr kurzfristig benötigt wurden und sich somit nicht für eine längerfristige Geldanlage geeignet
haben.
b) Schulgirokonten:
Die Schulgirokonten werden von den jeweiligen Schulen eigenorganisatorisch verwaltet und entziehen sich der Verfügungsgewalt der Stadt. Sie beinhalten städtische
Mittel sowie Drittmittel. Die einzelnen Schulkonten sind größeren Schwankungen
unterzogen, die darauf zurückzuführen sind, dass Mittel zum einen zur Durchführung
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Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
umfangreicher Projekte angespart und dann wiederum in einer Summe verausgabt
werden.
Eine Auflistung der Bestände der Schulgirokonten zum 31.12.2015 wurde dem Rechnunsgprüfungsausschuss zur Niederschrift der 7. Sitzung am 24.02.2016 zur Kenntnis
gegeben. Die ordnungsgemäße Verwendung der Schulgirogelder wurde in den letzten
Jahren stichprobenartig geprüft und die Ergebnisse in diversen Berichten der Rechnungsprüfung (z. B. Bericht Nr. 17/2014, 16/2015, 6/2016)), dargestellt.
Die Gegenposition zu den Schulgirokonten wird auf der Passivseite der Bilanz dargestellt, die Bestände der Liquiden Mittel der Schulgirokonten stimmen mit den sonstigen Verbindlichkeiten zweckgebundener Mittel auf Schulgirokonten von 2.595.282,19
Euro (Bilanzposition 4.7) überein.
c) Barbestände in städtischen Fachbereichen (Barkassen):
Die Fachbereiche sind lt. DA 207 gehalten, die Bargeldbestände mindestens einmal
jährlich unvermutet zu prüfen und die Ergebnisse der Prüfung schriftlich niederzulegen.
Darüber hinaus werden die Barkassen auch in Prüfungen des Fachbereiches Rechnungsprüfung einbezogen.
Gemäß der Jahresabschlussverfügung 2014 waren die Fachbereiche gehalten, den
Endstand der am 31.12.2014 tatsächlich vorliegenden Bargeldbestände aller Barkassen und Handvorschüsse zu ermitteln und zu dokumentieren.
Der Saldo resultiert insbesondere aus Bareinnahmen, die zum Bilanzstichtag noch
nicht auf ein Girokonto der Stadt Krefeld eingezahlt wurden. Eine alternative Verbuchung der Geschäftsvorfälle ist derzeit aus technischen Gründen nicht möglich.
d) Barbestände der Hauptkasse:
Der Bargeldbestand der Stadtkasse (Wechselgeldbestand) hat sich durch die Schließung der Barkasse auf Null reduziert.
e) Mietkaution:
Die Mietkaution hat sich zum Vorjahr nur um den Zinsbetrag verändert.
f) Stiftungen:
Die Geld- und Wertpapierbestände der Stiftungen teilen sich auf unterschiedliche
Anlageformen auf. Die langfristigen Wertpapieranlagen werden im Finanzanlagevermögen ausgewiesen, die Barbestände fließen in die städtischen Girokontenbestände mit
ein. Die Treuhandkonten umfassen den Gesamtbestand für die durch die Krefelder
Bau- GmbH verwalteten Mietobjekte der Gehlen Schenkung, des Nachlasses Nauen
sowie der Vereinigten-Familie-de-Greiff-Stiftung. Das Treuhandkonto für das Objekt
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Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
Philadelphiastraße der Gehlen Schenkung wurde bereits im Jahr 2011 eingerichtet und
einer gesonderten Prüfung im Jahresabschluss unterzogen. Die Konten für die beiden
anderen genannten Stiftungen wurden im Jahr 2012 eröffnet.
Die Stiftungsabschlüsse 2014 wurden hinsichtlich der Entwicklung der Geld- und Wertpapierbestände, der Aufschlüsselung der Erträge und des Aufwandes, der Verwendung
der Zuschüsse, der Abwicklung der Mieterträge und des Unterhaltungsaufwandes
durch die Krefelder Bau-GmbH sowie der Wahrnehmung der Aufgaben durch das
Stiftungsmanagement einer gesonderten Prüfung (siehe Ziffer 4 dieses Prüfungsberichtes) unterzogen.
Die einzelnen Bilanzpositionen zum 31.12.2014 wurden anhand der zur Verfügung
gestellten Kontoauszüge und Tabellen mit den im DZ-Kommunalmaster dargestellten
Werten hinsichtlich ihrer Plausibilität vollständig nachvollzogen.
Die Bilanzposition umfasst folgende Unterkonten:
Nummer
18110100
bis
18114100
18130000
18141000
bis
18142000
18149090
18310000
18310100
Bezeichnung
Guthaben bei Kreditinstituten (Bank)
Schulgirokonten
Bankbestände/Sparbücher/Treuhandkonten Stiftungen
Sparbuch Mietkaution
Kassenbestand
Barkassen der Fachbereiche
3. Aktive Rechnungsabgrenzung
Stichtag
31.12.2013
31.12.2014
Veränderung
Bilanzwert in Euro
14.780.906,56
9.852.246,44
-4.928.660,12
Die Notwendigkeit einer Rechnungsabgrenzung ergibt sich, wenn bei einem gegenseitigen Leistungsaustausch bei dem für eine bestimmte Zeit Leistungen zu erbringen
sind, diese Leistungen und die Gegenleistungen zeitlich auseinanderfallen, z. B. wenn
haushaltsjahrbezogene Aufwendungen und die jeweils dazu gehörigen Zahlungen in
unterschiedliche Haushaltsjahre fallen.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP) sind gemäß § 42 (1) GemHVO Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die aktive Rechnungsabgrenzung wird angesetzt, um eine haushaltsbezogene, periodengerechte Ergebnisermittlung zu gewährleisten. Sie stellt deshalb einen ergänzenden Korrekturposten zu den Vermögens- und Schuldenposten der
gemeindlichen Bilanz dar.
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Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
In die ARAP werden in Krefeld nur Sachverhalte einbezogen, deren finanzielle Auswirkungen über 5.000 Euro liegen. Zwischenzeitlich ist weitgehend von dem bisherigen
„Differenzverfahren“ Abstand genommen worden. Nur der FB 50 wendet diese Form
noch an, wobei jeweils zum Jahresende die Höhe der neu zu bildenden ARAP ermittelt
wird und ausschließlich die Differenz (Erhöhung bzw. Reduzierung) zwischen dem Vorjahreswert gebucht wird.
Die nachfolgende Tabelle stellt dar, welche Zu- und Abgänge zum Rückgang des Wertes
der Bilanzposition geführt haben:
Bezeichnung
Beträge in Euro
Beamtenbesoldung und - Versorgung
- Zugang Zahlung Januar 2015
- Abgang Zahlung Januar 2014
Zuführung zu Pflegegeldleistungen (saldiert)
Leistungen nach SGB XII und SGB II (saldiert)
Auflösung Förder- und Nebenkostenzuschüsse an Sportvereine
Auflösung Vorauszahlung Versicherungsprämie 2014
Auflösung Bildung und Teilhabe
Zuführung für Zuschuss zum Rosenmontagszug
Saldierte Veränderungen ARAP
+4.832.219,60
-4.756.401,15
+29.251,23
-4.927.300,59
-80.579,89
-37.256,25
-1.093,07
+12.500,00
-4.928.660,12
Die Zahlung der Januarbesoldung für die Beamtinnen/Beamte erfolgt aufgrund des Alimentationsprinzips jeweils am 1. des Monats, d.h. aufgrund der Feiertage zum Jahreswechsel bereits im Dezember des Vorjahres. Gegenüber 2013 hat sich die ARAP um rd.
76 T Euro (= 1,59%) erhöht, was auf erfolgte Besoldungserhöhungen aufgrund von
Tarifabschlüssen zurückzuführen ist.
Ebenfalls aufgrund rechtlicher Verpflichtungen sind den Hilfeempfängern in den Fällen
der „Pflegegeldzahlung“, „Bildung und Teilhabe“ und den „Leistungen nach dem SGB
XII und II“ jeweils am 1. des Monats die Mittel zur Verfügung zu stellen. Daher erfolgt
auch hier die Auszahlung der Hilfezahlung für Januar grundsätzlich bereits im Dezember des Vorjahres. Die Zahlungen werden über die im FB 50 – Soziales, Senioren und
Wohnen – bzw. FB 51 – Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung – eingesetzten Vorverfahren direkt an die Hilfeempfänger ausgezahlt. Die Reduzierung im Bereich der
Leistungen nach SGB XII und II ist darauf zurückzuführen, dass ein Teil der Sozialhilfeleistungen im Gegensatz zu der üblichen Verfahrensweise erst im Januar 2015 – also
periodengenau – erfolgt ist. Die Bildung einer ARAP in 2014 entfiel daher für diesen Teil
der Sozialleistungen.
Die in 2013 eingerichteten Rechnungsabgrenzungsposten „Förder- und Nebenkostenzuschüsse an Sportvereine“ sowie „Vorauszahlung Versicherungsprämie 2014 an die
Provinzial-Versicherung“, bei denen ebenfalls zum 01.01. eines Jahres die ÜberweiSeite
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Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
sung erfolgt, wurden in 2014 wieder aufgelöst. Offenbar kann nun eine zeitnahe
Überweisung gewährleistet werden, so dass kein Bedarf für einen ARAP mehr besteht.
Dafür wurde in 2014 ein ARAP für den Zuschuss zum Rosenmontagszug neu gebildet,
da die Auszahlung in zwei Raten erfolgt und die 2. Rate erst im Folgejahr ausgezahlt
wurde.
Der Bilanzansatz zum 31.12.2014 konnte aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus
der Buchführungssoftware DZ-Kommunalmaster hergeleitet werden. Die Bilanzposition
umfasst folgende Unterkonten:
Nummer
19110000
Bezeichnung
Aktive Rechnungsabgrenzung (ARAP)
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3.3.2 Prüfung der Passiva
1. Eigenkapital
1.1 Allgemeine Rücklage
Stichtag
31.12.2013
31.12.2014
Veränderung
Bilanzwert in Euro
664.204.845,74
572.998.429,70
-91.206.416,04
In der Bilanz ergibt sich die Allgemeine Rücklage aus dem Saldo der bereits vorhandenen Vermögens- und Schuldenpositionen (einschließlich der Rückstellungen) sowie
der Sonderposten, der Ausgleichsrücklage, der ggf. zu bildenden Sonderrücklagen und
der jeweiligen Jahresergebnisse (Residualgröße).
Die Allgemeine Rücklage ist in der Doppik ein Teil des Eigenkapitals und wird entsprechend auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen. Der Rücklage werden die Überschüsse aus der Ergebnisrechnung zugeführt. Gleichzeitig dient die Rücklage im Falle
eines Jahresfehlbetrags dem Ausgleich des selbigen.
Die Allgemeine Rücklage wurde gegenüber dem Vorjahr um 91,2 Mio. Euro reduziert.
Dies ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass der Jahresfehlbetrag des Jahres
2013 (37,1 Mio. Euro) und der im Vorjahr gebildete Verlustvortrag für das Jahr 2012
(24,9 Mio. Euro) erst nach entsprechender Beschlussfassung im Rat zur Feststellung
des Jahresabschlusses 2013 im Rahmen des Jahresabschlusses 2014 mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet wurden.
Weiterhin führt die durch das 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz vorgeschriebene Verrechnung von Aufwendungen und Erträgen aus dem Abgang der Veräußerung von Vermögensgegenständen gemäß § 43 (3) GemHVO i.V.m. § 90 (3) GO NRW saldiert zu einer Reduzierung der Allgemeinen Rücklage um 29,2 Mio. Euro. Der höchste Abgang
betrifft die außerplanmäßigen Abschreibungen auf die Beteiligungsbuchwerte der Hafen Krefeld GmbH & Co. KG, der DSM Krefeld Außenwerbung GmbH und der Standort
Niederrhein GmbH von rund 29,8 Mio. Euro. Diesbezüglich wird auf die Bilanzposition
„Beteiligungen“ im Kapitel 3.3.1, Ziffer 1.3.2 verwiesen.
Eine weitere, in 2014 allerdings wertmäßig deutlich geringere, Veränderung ergibt sich
aus § 92 (7) GO i.V.m. § 57 (2) GemHVO. Danach sind Wertansätze von Vermögensgegenständen aus der Eröffnungsbilanz zu berichtigen oder nachzuholen, sofern sich bei
der Aufstellung späterer Jahresabschlüsse Korrekturbedarfe ergeben. Die betroffenen
Positionen sind der Anlage 6 zu entnehmen. Die Anpassungsbuchungen erfolgten ergebnisneutral und wurden direkt mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet. Die Veränderungen bewirken eine Erhöhung der Allgemeinen Rücklage um rd. 69 T Euro. Diesbezüglich wird auf die Erläuterung zu Ziffer 2.6 verwiesen.
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78
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
Das nachfolgende Schaubild (Bruttobetrachtung) zeigt, dass – abgesehen von einer
leichten Stabilisierung im Jahr 2013, welche aber auf die wie oben dargestellt nicht
erfolgte Verrechnung des Jahresfehlbetrages mit der Allgemeinen Rücklage zurückzuführen ist – ein kontinuierlicher Rückgang des Bestandes der Allgemeinen Rücklage zu
verzeichnen und auch in Zukunft zu erwarten ist.
Entwicklung Allgemeine Rücklage in Euro jeweils zum
31.12.
750.000.000,00
717.848.343,40
700.000.000,00
698.628.943,82
678.495.517,28 678.495.517,28
664.651.034,73
664.204.845,74
650.000.000,00
600.000.000,00
572.998.429,70
550.000.000,00
500.000.000,00
450.000.000,00
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
In den Jahren 2010 und 2011 lagen diverse Sachverhalte vor, die Eröffnungsbilanzkorrekturen erforderlich machten, welche im Ergebnis dazu führten, dass der
Bestand der Allgemeinen Rücklage erhöht werden konnte (2010 + 39,4 Mio. Euro, 2011
+31,0 Mio. Euro aus Eröffnungsbilanzkorrekturen). Ohne die erforderlichen Eröffnungsbilanzkorrekturen würde sich die Entwicklung der Allgemeinen Rücklage – und damit
auch des Eigenkapitals – also deutlich schlechter darstellen.
Der Haushalt ist nach § 72 (2) GO nicht ausgeglichen, da der Gesamtbetrag der Aufwendungen die Erträge übersteigen. Die Möglichkeit eines sogenannten fiktiven Haushaltsausgleiches nach § 72 (2) S. 2 durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage ist für die Stadt Krefeld nicht möglich, da diese aufgebraucht ist (siehe unten, Ziffer
Passiva 1.3). Durch die notwendige Verringerung der Allgemeinen Rücklage nach § 75
(4) GO ist der Haushalt von der Aufsichtsbehörde, der Bezirksregierung Düsseldorf, zu
genehmigen.
Es ist absehbar, dass es auch in den Folgejahren bis einschließlich 2019, zu Jahresfehlbeträgen kommen wird. Diese werden zu einer weiteren Verminderung der Allgemeinen Rücklage führen.
In Konsequenz dieser Entwicklung ist eine stetige Reduzierung des Eigenkapitals der
Stadt Krefeld (Nettobetrachtung) zu verzeichnen:
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79
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
Entwicklung Eigenkapital in Euro jeweils zum 31.12.
800.000.000,00
776.002.201,68
750.000.000,00
702.237.809,17
700.000.000,00
667.643.713,53 661.752.189,06
639.779.488,02
650.000.000,00
602.158.591,10
600.000.000,00
550.000.000,00
506.120.411,65
500.000.000,00
450.000.000,00
400.000.000,00
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
Die Bilanzposition umfasst folgende Unterkonten:
Nummer
20110000
Bezeichnung
Allgemeine Rücklage
1.2 Sonderrücklagen
Sonderrücklagen sind gemäß § 41 (4) Ziffer 1.1.2 auf der Passivseite der Bilanz beim
Eigenkapital auszuweisen. Bei der Stadt Krefeld wurden seit der Eröffnungsbilanz keine
Sonderrücklagen gebildet.
1.3 Ausgleichsrücklage
Stichtag
31.12.2013
31.12.2014
Veränderung
Bilanzwert in Euro
0
0
0
Die Ausgleichsrücklage der Stadt Krefeld wurde im Jahr 2011 nach einem entsprechenden Ratsbeschluss zur Abdeckung des Fehlbetrages 2010 vollständig aufgezehrt.
Die Bilanzposition umfasst folgende Unterkonten:
Nummer
20410000
Bezeichnung
Ausgleichsrücklage
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80
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
1.4 Verlustvortrag
Stichtag
31.12.2013
31.12.2014
Veränderung
Bilanzwert in Euro
-24.871.546,71
0
-24.871.546,71
Wie oben unter Ziffer Passiva 1.1 dargestellt, konnte im Jahr 2013 keine Verrechnung
des Jahresfehlbetrages 2012 mit der Allgemeinen Rücklage im Rahmen des Jahresabschlusses 2013 erfolgen, da zum Zeitpunkt der Einbringung des Jahresabschlusses
2013 der Jahresabschluss 2012 noch nicht vom Rat festgestellt worden war und auch
noch kein Beschluss über die Behandlung des o. g. Fehlbetrages vorlag. Daher wurde
in der Bilanz ein entsprechender Verlustvortrag ausgewiesen. Zwischenzeitlich hat der
Rat am 11.12.2014 den Jahresabschluss 2012 festgestellt und die Verrechnung des
Fehlbetrages 2012 mit der Allgemeinen Rücklage beschlossen, so dass diese Verrechnung im Rahmen des Jahresabschlusses 2014 berücksichtigt worden ist. Im Jahr 2014
war kein Verlustvortrag erforderlich.
1.5 Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag
Stichtag
31.12.2013
31.12.2014
Veränderung
Bilanzwert in Euro
-37.174.707,93
-66.878.018,05
-29.703.310,12
In dieser Bilanzposition wird der Jahresfehlbetrag des Haushaltsjahres 2014 ausgewiesen. Während seit 2010 eine stetige Reduzierung des Fehlbetrages zu verzeichnen war,
hat sich der Fehlbetrag seit 2012 aufgrund der oben dargestellten Entwicklungen (insbesondere Einbruch bei der Gewerbesteuer, Nichtrealisierung von HSK-Maßnahmen)
jeweils deutlich erhöht (siehe nachfolgendes Schaubild).
Entwicklung Fehlbeträge in Euro jeweils zum 31.12.
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
0,00
-10.000.000,00
-20.000.000,00
-11.739.158,60
-30.000.000,00
-24.871.546,71
-40.000.000,00
-36.876.754,76
-50.000.000,00
-37.174.707,93
-60.000.000,00
-70.000.000,00
-66.878.018,05
-80.000.000,00
-73.764.392,51
-73.946.921,76
-90.000.000,00
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Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
Der Rat stellt nach § 96 (1) GO NRW den von der Rechnungsprüfung im Auftrag des
Rechnungsprüfungsausschusses geprüften Jahresabschluss durch Beschluss fest und
fasst einen Beschluss über die Behandlung des o. g. Fehlbetrages. Sofern eine Verrechnung durch den Rat beschlossen wird, wird der Jahresfehlbetrag 2014 mit der Allgemeinen Rücklage im Jahr 2016 verrechnet (da der Beschluss des Rates vor Einbringung des Jahresabschlusses 2015 noch nicht vorliegen wird). Die Allgemeine Rücklage
wird damit weiter reduziert.
Der Bilanzansatz zum 31.12.2014 konnte aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus
der Buchführungssoftware DZ-Kommunalmaster hergeleitet werden. Die Bilanzposition
umfasst folgende Unterkonten:
Nummer
20810000
Bezeichnung
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag
2. Sonderposten
2.0 Allgemeine Erläuterungen
Nach § 43 (5) GemHVO NRW sind Zuwendungen und Beiträge, die die Stadt zweckgebunden zur Durchführung von Investitionen erhält, als Sonderposten auf der Passivseite der Bilanz anzusetzen, sofern es sich um abnutzbare Vermögensgegenstände
handelt. Sie sind entsprechend der Abnutzung (AfA) des bezuschussten Vermögensgegenstandes ertragswirksam aufzulösen, wodurch eine haushaltswirtschaftliche
Entlastung entsteht. Der Sonderposten wird nach Aktivierung des Vermögenswertes
gebildet. Zum Ende der Abschreibung ist der Sonderposten aufgelöst.
Die Sonderposten haben quasi Eigenkapitalcharakter, wenn Zuschüsse und Fremdmittel im Rahmen einer Zweckbindung zur Finanzierung von städtischem Anlagevermögen nachgewiesen werden. Sie fließen in die Berechnung der Eigenkapitalquote II
ein (siehe Ziffer 7). Die Berechnung der Eigenkapitalquote I erfolgt ohne Berücksichtigung der Sonderposten. Die Auflösung der Sonderposten wird weitestgehend automatisiert im Buchungsverfahren erzeugt, diese automatisierte Buchung beinhaltet eine
geringe Fehlerwahrscheinlichkeit. Die Entwicklung der Sonderposten im Jahr 2014 wurde in erheblichem Maß von der Investitionstätigkeit und den von Dritten gezahlten Zuwendungen und Zuschüssen beeinflusst.
Die Entwicklung der Sonderposten für Zuwendungen, Beiträge, den Gebührenausgleich
und der sonstigen Sonderposten wird in den nachfolgenden Ziffern erläutert. Die nachfolgende Grafik stellt die Entwicklung aller Sonderposten dar:
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82
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
Sonderposten in Euro jeweils zum 31.12.
497.537.279,67
500.000.000,00
498.355.850,33
492.920.996,68
489.050.762,27
490.000.000,00
480.000.000,00
474.270.932,22
473.269.171,83
468.782.732,21
470.000.000,00
460.000.000,00
450.000.000,00
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
Durch den Abschluss der Maßnahmen des Konjunkturpaketes II (Gesetz zur Sicherung
von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland vom 02.03.2009) ist es durch entsprechende Zuwendungen zu einem Anstieg der Sonderposten in den Jahren 2010 und
2011 gekommen. In 2012 ist der Bilanzansatz der Sonderposten durch geringere Investitionstätigkeit und Auflösungen von Sonderposten sowie geringere Eröffnungsbilanzkorrekturen um saldiert 8.486.517,40 Euro zurückgegangen. Seit 2013 findet hingegen
wieder ein Anstieg statt. Die Ursachen für den Anstieg 2014 werden bei den nachfolgenden Bilanzpositionen erläutert:
2.1 Sonderposten für Zuwendungen
Stichtag
31.12.2013
31.12.2014
Veränderung
Bilanzwert in Euro
375.465.472,73
385.521.249,49
+10.055.776,76
Für Zuweisungen des Landes (Schul-/ Bildungs-, Sport- und Brandschutzpauschale)
und für Zuschüsse von Privaten und von verbundenen Unternehmen wurden in großem
Umfang neue Sonderposten gebildet (rd. 20 Mio. Euro), denen ertragswirksamen Auflösungen von rd. 9,602 Mio. Euro bei den Altfällen gegenüberstanden. Im Jahr 2014 waren zudem Eröffnungsbilanzkorrekturen zu verzeichnen, die unter Ziffer 2.6 dieses Berichtes sowie den korrespondierenden Bilanzpositionen näher erläutert wurden (Volumen bei dieser Bilanzposition saldiert rd. – 59 T Euro).
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83
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
Anzahlungen für künftige Sonderposten werden bei dieser Bilanzposition erst ausgewiesen, wenn die entsprechenden Maßnahmen auch tatsächlich in der Bilanz aktiviert
wurden (Beispiele: noch in der Entstehung befindliche Maßnahmen mit Zuweisungen
Ostwall, U3-Ausbau). Bis dahin werden sie unter Zwischenkonten in der Bilanzposition
Passiva 4.7 „Sonstige Verbindlichkeiten“ ausgewiesen (siehe dortige Darstellung).
Der Bilanzansatz zum 31.12.2014 konnte aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus
der Buchführungssoftware DZ-Kommunalmaster hergeleitet werden. Die Bilanzposition
umfasst folgende Unterkonten:
Nummer
23100000
23102000
23110000
23120000
23140000
23150000
23160000
23170000
23180000
23190000
Bezeichnung
Sonderposten aus Zuwendungen für Altfälle
Sonderposten aus Zuwendungen Umlaufvermögen
Sonderposten aus Zuweisungen Bund
Sonderposten Zuweisungen Land
Sonderposten Zuweisungen Zweckverbände
Sonderposten Zuweisungen sonstiger öff. Bereich
Sonderposten Zuschüsse verbundene Unternehmen
Sonderposten Zuschüsse sonstige öfftl. Sondervermögen
Sonderposten Zuschüsse Private Unternehmen
Sonderposten Zuschüsse von übrigen Bereichen
2.2 Sonderposten für Beiträge
Stichtag
31.12.2013
31.12.2014
Veränderung
Bilanzwert in Euro
94.194.986,69
91.968.526,69
-2.226.460,00
Sonderposten für Beiträge werden aufgrund von Zahlungen gebildet, die von Abgabepflichtigen zur Erstellung von Infrastruktureinrichtungen, z. B. Straßen und Kanäle,
geleistet werden (Erschließungs- und Straßenbaubeiträge).
Dieser Sonderposten verringert sich im sechsten Jahr in Folge. Zwar ergeben sich aufgrund neu abgerechneter Beiträge auch Zugänge, allerdings überwiegen ertragswirksame Auflösungen der Sonderposten (insbesondere für Altfälle).
Der Bilanzansatz zum 31.12.2014 konnte aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus
der Buchführungssoftware DZ-Kommunalmaster hergeleitet werden. Die Bilanzposition
umfasst folgende Unterkonten:
Nummer
23210000
23220000
23240000
Bezeichnung
Sonderposten aus Beiträgen
Sonderposten aus Beiträgen (KAG)
Sonderposten aus Beiträgen für Altfälle
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84
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
2.3 Sonderposten für den Gebührenausgleich
Stichtag
31.12.2013
31.12.2014
Veränderung
Bilanzwert in Euro
13.754.066,78
11.127.066,78
-2.627.000,00
Nach § 6 KAG NRW werden Überschüsse der Gebührenhaushalte in diese Sonderposten
eingestellt. Durch die Auflösung der Sonderposten entstehen Erträge, die bei den nachfolgenden Gebührenkalkulationen berücksichtigt werden müssen und dadurch den Anstieg von Gebühren verhindern sollen. Die Zuführungen und Entnahmen erfolgen durch
Ratsbeschlüsse.
Der Sonderposten für den Gebührenausgleich teilen sich wie folgt auf:
Abfallbeseitigung
Straßenreinigung
Betrag in Euro
2013
11.557.018,00
2.197.048,78
Betrag in Euro
2014
10.095.018,00
1.032.048,78
Differenz
-1.462.000,00
-1.165.000,00
Die Höhe des Sonderpostens für den Gebührenausgleich „Abfallbeseitigung“ hat eine
Höhe von rund 10,1 Mio. Euro erreicht. Die Verringerung gegenüber dem Vorjahr ist darauf zurückzuführen, dass die Endabrechnung der GSAK zum Zeitpunkt der Jahresabschlussarbeiten noch nicht vorlag, so dass zur periodengerechten Abbildung statt der
Zuführung zur Gebührenrückstellungs-Sonderrücklage die Bildung einer sonstigen
Rückstellung vorgenommen wurde (siehe Erläuterung zur Bilanzposition Passiva 3.4).
Der Sonderposten für den Gebührenausgleich „Abfallbeseitigung“ hat sich entsprechend um die Auflösung von 1,462 Mio. Euro reduziert. Eine Zuführung wurde für das
Haushaltsjahr 2014 nicht vorgenommen.
Der Sonderposten für den Gebührenausgleich „Straßenreinigung“ hat sich aus dem
gleichen Grund gegenüber dem Vorjahr um die Auflösung von 1,165 Mio. Euro reduziert. Eine Zuführung wurde für das Haushaltsjahr 2014 nicht vorgenommen.
Sonderposten bei den Gebührenhaushalten sind grundsätzlich zulässig und zweckmäßig, um Gebührenschwankungen zu vermeiden. Zu beachten ist allerdings das Kostenüberschreitungsverbot nach § 6 (1) Satz 3 Kommunalabgabengesetz KAG.
Der Bilanzansatz zum 31.12.2014 konnte aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus
der Buchführungssoftware DZ-Kommunalmaster hergeleitet werden. Die Bilanzposition
umfasst folgende Unterkonten:
Nummer
23310000
23320000
Bezeichnung
Sonderposten für Gebührenausgleich "Abfallbeseitigung"
Sonderposten für Gebührenausgleich "Straßenreinigung"
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85
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
2.4 Sonstige Sonderposten
Stichtag
31.12.2013
31.12.2014
Veränderung
Bilanzwert in Euro
9.506.470,48
9.739.007,37
+232.536,89
Die sonstigen Sonderposten werden aufgrund der Zweckbindung des Vermögens der
rechtlich unselbstständigen Stiftungen sowie die gezahlten Stellplatzablösebeträge
nachgewiesen.
Die Erhöhung ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass die Erträge der Maxvon-der-Leyen-Stiftung für die Jahre 2008 bis 2013 in einer Summe im Jahr 2014 nachgebucht wurden.
Der Bilanzansatz zum 31.12.2014 konnte aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus
der Buchführungssoftware DZ-Kommunalmaster hergeleitet werden. Die Bilanzposition
umfasst folgende Unterkonten:
Nummer
23910000
23919000
Bezeichnung
Sonstige Sonderposten
andere sonstige Sonderposten
3. Rückstellungen
Stichtag
31.12.2013
31.12.2014
Veränderung
Bilanzwert in Euro
479.881.334,45
513.908.883,40
+34.027.548,95
Rückstellungen sind anzusetzen für Verbindlichkeiten, die dem Grunde oder der Höhe
nach noch nicht genau bekannt sind, für die es aber wahrscheinlich ist, dass eine zukünftige Verbindlichkeit entsteht. Durch die Bildung der Rückstellungen sollen die später zu leistenden Ausgaben den Perioden ihrer Verursachung zugerechnet werden.
In 2014 fand ein erheblicher Anstieg statt. Die Ursachen werden bei den nachfolgenden
Bilanzpositionen erläutert:
3.1 Pensionsrückstellungen
Stichtag
31.12.2013
31.12.2014
Veränderung
Bilanzwert in Euro
454.528.056,22
478.599.071,12
+24.071.014,90
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86
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
Die gesetzliche Grundlage für die Bildung von Rückstellungen für Pensionen und Beihilfen ergibt sich aus § 36 (1) Satz 1 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
NRW. Zu den Rückstellungen gehören bestehende Versorgungsansprüche sowie sämtliche Anwartschaften und andere fortgeltende Ansprüche nach dem Ausscheiden aus
dem aktiven Dienst. Sie sind zu bilden, um die Verpflichtungen der Stadt Krefeld zur
Zahlung von Pensionen und Beihilfe für Beamte in der Bilanz zu dokumentieren.
Die gebildeten Rückstellungen sind zunächst nicht zahlungswirksam, so dass zur späteren Auszahlung der tatsächlichen Beamtenpensionen die erforderliche Liquidität aus
laufenden Haushaltsmitteln sicherzustellen ist.
Des Weiteren sind gemäß § 36 (1) Satz 5 GemHVO NRW in Verbindung mit § 77 des
Landesbeamtengesetzes (LBG) NRW auch für Ansprüche, die aus künftigen Beihilfezahlungen an die Beschäftigten und Versorgungsempfänger entstehen können, Rückstellungen zu bilden. Der dieser Regelung zugrundeliegende Prozentsatz ist aus dem
Verhältnis des Volumens der an die Versorgungsempfänger gezahlten Leistungen zu
dem Volumen der gezahlten Versorgungsbezüge zu ermitteln und bemisst sich nach
dem Durchschnitt der dem Jahresabschluss vorangehenden drei Haushaltsjahre. Die
Berechnung dieses Prozentsatzes ist mindestens alle fünf Jahre vorzunehmen.
Im Jahr 2014 wurde aufgrund eines erheblichen Anstiegs der Beihilfezahlungen in der
Referenzperiode eine Anpassung auf einen Prozentsatz von 23,37% (Vorjahre: 20,68%)
vorgenommen.
Die Entwicklung der Pensionsrückstellungen und der Rückstellungen Beihilfen für Beschäftige und Versorgungsempfänger ist in der nachfolgenden Tabelle für die letzten
vier Haushaltsjahre dargestellt:
Konto
Bezeichnung
Rückstellungen Pensionen
Beträge in Euro
2011
2012
2013
2014
Veränderung
2013-2014
in %
25111000 Beschäftigte (aktive Beamte)
166.019.737,00
169.553.074,00
173.649.641,01 183.149.787,01
5,47
25112000 Versorgungsempfänger
196.935.972,00
200.700.163,00
202.989.450,99 204.788.180,99
0,89
362.955.709,00
370.253.237,00
376.639.092,00 387.937.968,00
25111000 Beschäftigte (aktive Beamte)
34.332.847,25
35.063.541,33
35.910.711,38
42.802.105,22
19,19
25112000 Versorgungsempfänger
40.726.393,37
41.504.828,08
41.978.252,84
47.858.997,90
14,01
Summe Beihilfen
75.059.240,62
76.568.369,41
77.888.964,22
90.661.103,12
16,40
Bilanzansatz
438.014.949,62
446.821.606,41
454.528.056,22 478.599.071,12
5,30
Summe Pensionen
3,00
Rückstellungen Beihilfen
Der Wert der Bilanzposition Pensions- und Beihilferückstellungen verzeichnet insgesamt eine Steigerung von 2013 nach 2014 in Höhe von 5,30 % (Vorjahr: rd. 1,72 %),
dies entspricht einem Betragsvolumen von rd. 24,071 Mio. Euro. Davon entfallen
11,299 Mio. Euro auf Rückstellungen für Pensionen und rd. 12,772 Mio. Euro auf Beihilferückstellungen.
Seite
87
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
Das nachfolgende Schaubild stellt den jährlichen Anstieg der Pensions- und Beihilferückstellungen seit der Eröffnungsbilanz bis 2014 grafisch dar:
Entwicklung der Pensions- und Beihilferückstellungen
in Euro jeweils zum 31.12.
500.000.000,00
478.599.071,12
470.000.000,00
454.528.056,22
446.821.606,41
438.014.949,62
440.000.000,00
418.573.482,23
410.000.000,00
410.490.089,71
403.762.679,40
380.000.000,00
350.000.000,00
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
Die Steigerung der Pensionsrückstellungen beinhaltet im Vergleich zum Vorjahr Besoldungserhöhungen von rd. 3,018 Mio. Euro inklusive der Änderung der Feuerwehrzulage. Die Steigerung beinhaltet im Vergleich zum Vorjahr Besoldungserhöhungen aufgrund Tarifabschlüssen (Anstieg 01/2014 um 2,95 % bis A10, ab A11 1% ab 01/2014
sowie 0,3 % + ab 05/2014). Hinzu kommt die o.g. Steigerung des Beihilfesatz um 2,69
Prozentpunkte. Beförderungen gab es in 2014 jedoch aufgrund der Beförderungssperre
im Zusammenhang mit der Versagung der HSK-Genehmigung nicht, was gegenüber
dem Jahr 2014 eine Veränderung von rd. -45 T Euro darstellt.
Wie in den Vorjahren greifen unabhängig von diesen beiden genannten, sich in den
Jahresverläufen stetig ändernden Faktoren weitere Einflüsse in die Berechnung der
Rückstellungen ein und führen zu einer stetigen Steigerung. Im Jahresprogress verschiebt sich der Berechnungsstichtag für die Mitarbeiter jeweils um ein Jahr, steigert
den Pensionsanspruch im aktiven Dienst und daraus resultierend den Barwert. Eine
Erhöhung der Rückstellungssumme ist also intensiv an den steigenden Altersdurchschnitt der aktiven Beamten, der Barwerterhöhung und der Anzahl der sich im aktiven
Dienst befindlichen Beamten geknüpft. Hinzu kommt die Personalfluktuation.
Die Stadt Krefeld beschäftigte im Jahr 2014 1038 (Vorjahr: 1050) Beamte/-innen. Die
Anzahl der Versorgungsempfänger/innen (inkl. Witwen und Waisen) hat sich auf 608
Seite
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Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
(Vorjahr 603) leicht erhöht. Die Versorgungslast steigt bei Bund, Ländern und Kommunen gleichermaßen. Insbesondere die Tendenzen in der Altersstruktur der Bevölkerung
und die längere Lebenserwartung führen zu einer weiteren Zunahme bei den Pensionslasten (Aspekte des demografischen Wandels). Erst mit Eintritt der starken Geburtsjahrgänge (1955 bis 1969) in das Pensionsalter (in ca. 15-20 Jahren) kann mit einer
Entlastung gerechnet werden. Daher wurde beschlossen, für die Jahre 2015-2019 eine
jährliche Zuführung zu den Pensionsrückstellungen i.H.v. 12,5 Mio. zu veranschlagen.
Dies scheint in Anbetracht der diesjährigen tatsächlichen Zuführung in Höhe von 11,3
Mio. Euro realistisch.
Bereits im Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2012 wurde unter H 13 vermerkt: „Die Ausgabedaten des Programms Haessler sind ohne manuelle Eingriffe in
den Jahresabschluss zu übernehmen. Bei notwendigen Änderungen ist eine entsprechende Neuberechnung durchzuführen.“ Bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2014
wurde erneut festgestellt, dass einige Tabellen nachträglich korrigiert wurden, u.a. weil
ein Software-Update eingespielt wurde. Es ist zukünftig darauf zu achten, dass keine
nachträglichen Veränderungen geschehen dürfen. Die Struktur und Dokumentation der
Datenermittlung für die Pensionsrückstellungen, auch im Zusammenspiel der beteiligten Fachbereiche 10 und 20, sollte insgesamt transparenter erfolgen.
Der Bilanzansatz zum 31.12.2014 konnte aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus
der Buchführungssoftware DZ-Kommunalmaster hergeleitet werden. Die Bilanzposition
umfasst folgende Unterkonten:
Nummer
25111000
25112000
Bezeichnung
Pensionsrückstellungen für Beschäftigte
Pensionsrückstellungen für Versorgungsempfänger
3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten
Stichtag
31.12.2013
31.12.2014
Veränderung
Bilanzwert in Euro
2.303.090,24
2.271.386,65
-31.703,59
Rückstellungen für die Rekultivierung und Nachsorge kommunaler Deponien bezeichnen ungewisse Verbindlichkeiten. Sie stellen die zukünftigen Verpflichtungen zur
Rekultivierung und Nachsorge dar, zu denen die Kommune als Betreiberin aufgrund
gesetzlicher Vorschriften (Landesabfallgesetz) verpflichtet ist. Die Höhe der zu bildenden Rückstellungen richtet sich gemäß § 36 (2) GemHVO NRW nach den zu erwartenden Gesamtkosten zum Zeitpunkt der Rekultivierungs- und Nachsorgemaßnahmen.
In Krefeld erfolgt seit Jahren eine Verbrennung des Mülls, sodass eine Nachsorge nur
für zwei Alt-Deponien betrieben werden muss. Hinzu kommen Altlastensanierungen.
Insgesamt setzt sich die Bilanzsumme aus vier Positionen zusammen: Die Sanierung der Seite
89
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
Deponien Kapuzinerberg (rd. 0,902 Mio. Euro), Kimplerstraße (rd. 29 T Euro) sowie der
Kleingartenanlage Süd II (rd. 1.2 Mio. Euro). Die Reduzierung der Bilanzsumme resultiert
ausschließlich aus der Sanierung der Altlast „ehemalige Großreinigung Froitzheim“ (Stand
31.12.2014: rd. 0,114 Mio. Euro). Die Reduzierung der Summe der Bilanzposition resultiert aus dem von der Stadt Krefeld zu leistenden Eigenanteil für diese Sanierungsmaßnahme in 2014. Das Gros der Maßnahme und die damit verbundenen Abrechnungen
wurden bereits in 2012 erledigt. Insgesamt ist die Maßnahme noch nicht abgeschlossen, bewegt sich aber im Rahmen der vorkalkulierten Kosten.
Der Bilanzansatz zum 31.12.2014 konnte aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus
der Buchführungssoftware DZ-Kommunalmaster hergeleitet werden. Die Bilanzposition
umfasst folgende Unterkonten:
Nummer
26110000
Bezeichnung
Rückstellungen für Deponie und Altlasten
3.3 Instandhaltungsrückstellungen
Stichtag
31.12.2013
31.12.2014
Veränderung
Bilanzwert in Euro
1.697.772,92
889.096,32
-808.676,60
Nach § 36 (3) GemHVO NRW sind für die unterlassene Instandhaltung von Sachanlagen
(z.B. Gebäude, Straßen) Rückstellungen anzusetzen, wenn die Nachholung „hinreichend konkret“ beabsichtigt ist und als bisher unterlassen bezeichnet werden muss.
Die vorgesehenen Maßnahmen müssen am Abschlussstichtag einzeln bestimmt und
wertmäßig beziffert worden sein. Die Rückstellungen sind nur zulässig, wenn eine konkrete Umsetzungsplanung existiert und für die konkrete Maßnahme eingeplante Mittel
noch zur Verfügung stehen; Mittelübertragungen von anderen Konten per Sollübertragung sind nicht zulässig. Diese Aufwandsrückstellung stellt nur eine interne Verpflichtung der Gemeinde dar, sodass sich Rechte Dritter daraus nicht herleiten lassen.
H 14 Die im Rahmen des Jahresabschlusses vorgelegten Erläuterungen zur
Bildung von Instandhaltungsrückstellungen reichen zur Prüfung der
rechtlichen Voraussetzungen nicht aus.
Die Zusammensetzung des Rückstellungsbestandes in der Zeit vom 31.12.2013 bis
zum 31.12.2014 ist gemäß § 44 (2) Ziffer 4 GemHVO NRW im Anhang der Bilanz anzugeben und zu erläutern. Die bisherige Darstellung im Anhang des Jahresabschlusses
(summarische Darstellung der Einzelmaßnahmen auf Seite 25 des Jahresabschlusses
der Verwaltung) erfüllt diese Voraussetzungen jedoch nicht. Eine Erläuterung der örtlich
vorgesehenen Maßnahmen lediglich mit Angabe eines Summenbetrages wird der Erläuterungspflicht im Anhang nicht gerecht.
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90
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
Zwar wurde der Rechnungsprüfung eine ergänzende Übersicht zur Verfügung gestellt.
Aus der vorgelegten Übersicht und dem dargestellten „aktuellen Sachstand“ geht aber
in der Mehrzahl der Fälle nicht nachvollziehbar hervor, ob die Bildung der Instandhaltungsrückstellungen den gesetzlichen Vorgaben entspricht; vielmehr handelt es sich
eher um interne Bearbeitungshinweise. Künftig sind für die Prüfung des Jahresabschlusses die begründenden Unterlagen vollständig vorzulegen.
Die daraufhin in der Rechnungsstelle des FB 60 – Gebäudemanagement – angeforderte
Dokumentation für die Bildung von Instandhaltungsrückstellungen war ebenfalls unzureichend. So ging aus den vorgelegten Akten z.B. nicht hervor, warum die zum
31.12.2013 gebildeten Instandhaltungsrückstellungen für das Museum Burg Linn (Sanierung Flachdach), BgA Großmarkt (Brandschutz) sowie Fabrik Heeder (Mauerkrone)
im Rahmen des Jahresabschlusses 2014 nicht aufgelöst wurden - zumal ersichtlich ist,
dass die Auflösung der Restbeträge in 2015 beabsichtigt ist. Letztlich wirft dies die
Frage auf, ob Restbeträge aus Instandhaltungsrückstellungen für Folgejahre von den
Fachverwaltungen nicht erneut schriftlich beantraget werden sollten und ansonsten
aufzulösen sind. In jedem Fall sind die den Entscheidungen im Rahmen der Rückstellungsbildung zugrunde liegenden Tatbestände umfangreicher zu dokumentieren.
H 15 Die Rechnungsprüfung empfiehlt, den als Anlage zum Kontierungsbeleg
für die Bildung von Instandhaltungsrückstellungen verwendeten Vordruck zu überarbeiten, so dass stärker auf die Umsetzungsplanungen
abgestellt wird und Angaben zur zeitlichen Dimension der Nachholung
gemacht werden müssen.
Gemäß Handreichung des Innenministeriums zu § 36 GemHVO NRW muss die Gemeinde jede vorgesehene Instandhaltungsmaßnahme im Einzelnen abgrenzen. Sie hat den
jeweils betroffenen Vermögensgegenstand zu bezeichnen und dazu die Instandhaltung
hinsichtlich des notwendigen Umfangs der Schadensbeseitigung und der Ausführung
der Instandhaltung genau zu beschreiben. Zudem bedarf es auch einer konkreten zeitlichen Einordnung der Umsetzung für das Haushaltsjahr und / oder die Folgejahre. Auf
konkrete Umsetzungsplanungen geht der o.g. Vordruck jedoch bislang nicht ein. Es
werden bislang lediglich der zugrunde liegende Sachverhalt sowie die Begründung,
warum die Maßnahme bis zum Stichtag des zurückliegenden Jahres nicht begonnen
wurde, abgefragt.
Die Instandhaltungsrückstellungen sind gegenüber dem Jahresabschluss des Vorjahres
insgesamt um rd. 0,8 Mio. Euro zurückgegangen (Saldierung aller Zu- und Abgänge),
der größte Teil davon entfällt auf Brandschutzmaßnahmen an Schulgebäuden. Während im Jahr 2013 ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen war, wurden in 2014 einige
Maßnahmen abgeschlossen und zudem in Umsetzung von H 13 aus dem Bericht zur
Prüfung des Jahresabschlusses 2013 die beiden Rückstellungen für den FB 52
(Sport+Bäder) aufgelöst.
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91
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
H 16 Aufgrund der zeitlich ungewissen Umsetzung der neu gebildeten Rückstellung „Löschwasserversorgung Glockenspitzhalle“ waren die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Rückstellungsbildung nicht gegeben.
Im Jahr 2014 waren keine Erhöhungen vorhandener Rückstellungen zu verzeichnen,
allerdings die Zuführung für eine neue Maßnahme (Sporthalle Glockenspitz, Löschwasserversorgung, 30 T Euro). Auf Anfrage konnte die Fachverwaltung keine konkrete Umsetzungsplanung vorlegen. Die Maßnahme wurde aufgrund mangelnder personeller
Kapazitäten in 2015 nicht durchgeführt und es ist bis zum Redaktionsschluss dieses
Berichtes aus gleichem Grund nicht absehbar, wann sich die Maßnahme umsetzen
lässt. Somit ist die Nachholung nicht hinreichend konkret beabsichtigt. Selbst wenn
doch noch eine Umsetzung im Laufe des Jahres 2016 erfolgen sollte (Brandschutz!), ist
die fehlende Umsetzungsplanung zum Zeitpunkt der Rückstellungsbildung und der Prüfung zu beanstanden.
Weiterhin wurde geprüft, ob bei Instandhaltungsrückstellungen aus Vorjahren, die bislang nicht in Anspruch genommen wurden, die Grundlage für eine Rückstellungsbildung weiterhin vorlag. Folgende Maßnahmen wurden als Stichproben geprüft:
•
•
•
•
•
•
Sanierung NW-Räume Schulen
Brandschutzmaßnahmen an Schulgebäuden
Brandschutz Schulen, Brandmelder und Hausalarmanlagen
Sanierung Flachdach Museum Burg Linn
Brandschutz BgA Großmarkt
Mauerkrone Fabrik Heeder.
Die ausstehenden Einzelmaßnahmen wurden hinsichtlich Ort (wo), durchzuführender
Maßnahme (was) und Umsetzungsplanung (wann) konkretisiert und entsprachen somit
den gesetzlichen Anforderungen.
Allerdings ist aufgefallen, dass von den Fachbereichen beantragte Aufstockungen der
Rückstellungsbeträge teilweise (z.B. Anträge des FB 60 zur Aufstockung Brandschutzmaßnahmen an Schulen um rd. 1,055 Mio. Euro sowie für Brandmelder und Hausalarmanlagen um rd. 0,336 Mio. Euro) beim Jahresabschluss nicht gefolgt wurde, ohne
dass hierzu eine entsprechende Dokumentation vorgelegt wurde bzw. der beantragende Fachbereich auf Nachfrage der Prüfung entsprechende Gründe nennen konnte. Es
wird angeregt, aus Transparenzgründen ein formelles Verfahren für entsprechende
Rückmeldungen an die Fachverwaltungen einzuführen.
Der Bilanzansatz zum 31.12.2014 konnte aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus
der Buchführungssoftware DZ-Kommunalmaster hergeleitet werden. Die Bilanzposition
umfasst folgende Unterkonten:
Nummer
27110000
Bezeichnung
Instandhaltungsrückstellungen
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92
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
3.4 Sonstige Rückstellungen nach § 36 (4) und (5) GemHVO NRW
Stichtag
31.12.2013
31.12.2014
Veränderung
Bilanzwert in Euro
21.352.415,07
32.149.329,31
+10.796.914,24
Nach § 36 (4) GemHVO NRW sind für Verpflichtungen, die dem Grund oder der Höhe
nach noch nicht bekannt sind, Rückstellungen anzusetzen, sofern der zu leistende
Betrag nicht geringfügig ist. Es muss wahrscheinlich sein, dass eine Verpflichtung
zukünftig entsteht, die wirtschaftliche Ursache vor dem Abschlussstichtag liegt und
eine Inanspruchnahme erfolgen wird.
Sonstige Rückstellungen sind u. a. für Urlaubsansprüche, Überstunden, Altersteilzeit,
Pensionsverpflichtungen für an andere Dienstherren abgegebene Beamte und sogenannte „ungewisse Verbindlichkeiten“ zu bilden. Die Wesentlichkeitsgrenze beträgt
auch für den Jahresabschluss 2014 wiederum 5.000 Euro.
Sofern der Gemeinde aus den schwebenden Geschäften Verluste drohen, sind nach
§ 36 (5) GemHVO NRW sogenannte Drohverlustrückstellungen zu bilden. Solche
Geschäfte wurden der Rechnungsprüfung für den Jahresabschluss 2014 nicht bekannt.
Die nachfolgende Tabelle stellt die Entwicklung der einzelnen Rückstellungsarten im
Vergleich der letzten drei Jahre dar:
Konto
Bezeichnung
Beträge in Euro
31.12.2012
31.12.2013
31.12.2014
28111000
Rückstellungen für nicht in Anspruch
genommenen Urlaub und geleistete
Überstunden
7.136.763,84
5.572.556,14
5.608.433,50
28112000
Rückstellungen für die Inanspruchnahme von Altersteilzeit
2.354.717,79
1.849.757,00
1.863.579,00
28910000
Andere sonstige Rückstellungen
(u. a. Pensionsverpflichtungen)
6.604.893,72
13.930.101,93
24.677.316,81
Summe der Sonstigen Rückstellungen nach § 36 Abs. 4 und 5 GemHVO
NRW
16.096.375,35
21.352.415,07
32.149.329,31
Die Rückstellungen für nicht in Anspruch genommenen Urlaub, Gleitzeitguthaben und
geleistete Überstunden haben sich im Vergleich zum Vorjahr geringfügig erhöht (rd.
+ 36 T Euro), nachdem im Vorjahr ein erheblicher Rückgang zu verzeichnen war.
Die nachfolgende Tabelle stellt die Aufteilung im Jahresvergleich 2013/2014 dar:
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93
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
Bezeichnung
Beträge in Euro
31.12.2013
31.12.2014
Differenz
Rückstellungssumme 2013/14
Anzahl
Rückstellungssumme
Anzahl
Rückstellungssumme
Differenz
Anzahl
2013/14
Urlaubstage
20.729
4.717.099 €
19.793
4.819.998 €
-936
+102.899 €
Gleitzeitguthaben
19.610
785.451 €
24.372
784.614 €
+4.762
-837 €
2.608
70.006 €
0
3.821 €
-2.608
-66.185 €
42.947
5.572.556
44.165
5.608.433 €
+1.218
+35.877 €
Überstunden/
Rufbereitschaft
FB 53
Gesamtsumme
Eine Erhöhung der Rückstellungssumme bei den Urlaubstagen trotz des Rückgangs der
Urlaubstage lässt sich durch Besoldungs- und Tariferhöhungen sowie Stufenerhöhungen oder Höhergruppierungen im Jahr 2014 erklären. Die Anordnung von Betriebsferien
(im Jahr 2014 waren es 5 Tage, 2013 = 4 Tage) trägt zwar zur Senkung der Urlaubtage
bei, allerdings führte dies nicht zu einer Senkung der Rückstellungssumme und damit
zur gewünschten wirtschaftlichen Verbesserung. Vielmehr hat die vorgenommene Kappung der Überstunden (s.u.) in einigen Fällen dazu geführt, dass überproportional
Überstunden abgebaut wurden, statt an diesen Tagen Urlaub zu nehmen.
Die größten Anteile an der Rückstellungssumme haben der Fachbereich 51 – Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung – mit rd. 1,1 Mio. Euro und die Fachbereiche 50 – Soziales und Wohnen – sowie 67 – Grünflächen – mit jeweils ca. 0,46 Mio. Euro. Dies ist
im Verhältnis zu den anderen Fachbereichen anhand der Personalstärke und Lohnsummen auch nachvollziehbar. Die größten Veränderungen gab es bei den Rückstellungszuführungen im Fachbereich 67 (+ 0,172 Mio. Euro / + 82 % / + 755 Urlaubstage auf
1.730 Tage, Vorjahr: 995 Tage). Die weitere Entwicklung ist hier zu beobachten, auf eine
Reduzierung der ins Folgejahr zu übertragenen Urlaubtage ist hinzuwirken.
Beim Gleitzeitguthaben ist eine gegenläufige Entwicklung im Vergleich zu den Urlaubstagen in der Bilanz ausgewiesen: obwohl die Anzahl um 24 % gegenüber 2013 gestiegen ist, hat sich die Rückstellungssumme leicht reduziert. Diese Entwicklung ist jedoch
nicht plausibel, sondern beruht auf Fehlern bei der Ermittlung der Rückstellungsbeträge, die sich auch auf die Urlaubstage auswirken:
H 17 Die Berechnungsgrundlage für die Ermittlung der Rückstellungssummen
war fehlerhaft. Die Rückstellung für Urlaub und Gleitzeit wurde mit
109.026,11 Euro zu niedrig angesetzt.
Bei der Prüfung wurde festgestellt, dass in der Mittelwertdatei für 2014 der Wert für den
Tarif S14 (staatlich anerkannte Sozialarbeiter/-innen sowie staatlich anerkannte Sozialpädagogen und –pädagoginnen) irrtümlich nicht berücksichtigt wurde. Auf Grundlage
der Mittelwerttabelle werden die Rückstellungssummen für den Urlaub und die Gleitzeitstunden ermittelt. In der Folge müssen die folgenden Rückstellungsbeträge in den
Fachbereichen 50 und 51 hinzuaddiert werden:
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Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
Fachbereich 50
Fachbereich 51
Summe
Urlaub
2.114,66 Euro
71.154,75 Euro
73.269,41 Euro
Gleitzeit
1.541,45 Euro
34.215,25 Euro
35.756,70 Euro
Gesamt
3.656,11 Euro
105.370,00 Euro
109.026,11 Euro
Zudem hat die Verwaltung mitgeteilt, dass der Vorjahresvergleich nicht gegeben wäre,
da die Berechnung der Rückstellungen aus Gleitzeitguthaben in 2013 fehlerhaft war.
Negative Gleitzeitstunden wurden zwar in die Stundenzahl mit eingerechnet, aber der
Betrag wurde mit 0,- Euro ausgewiesen. Für den Jahresabschluss 2015 wurde die Berechnungsgrundlage korrigiert.
Zum 31.12.2014 wurden keine Rückstellungen für Überstunden veranschlagt, daher ist
die Anzahl in der oben stehenden Übersicht mit „Null“ ausgewiesen. Die alte Rückstellungssumme war insbesondere auf den Überstundenausgleich bei der Feuerwehr bezogen. Zudem wurde eine „Kappungsgrenze“ im Zeitmanagementsystem der Verwaltung bei 40 Überstunden verfügt, d.h. das Gleitzeitguthaben wird auf 40 Mehrarbeitsstunden begrenzt und die unterjährigen genehmigungspflichtigen Mehrarbeitsstunden
werden unmittelbar bzw. innerhalb der Jahresperiode ausgeglichen oder ausgezahlt.
Eine Rückstellung für Überstunden ist demnach entbehrlich geworden. Die in der Zeile
angesetzte Rückstellungssumme von 3.821,- Euro bezieht sich nur noch auf die Rufbereitschaft im Fachbereich 53 – Gesundheit.
Insgesamt ist zu dieser Position festzuhalten, dass es trotz diverser Ansätze u.a. Anordnung von Betriebsferien oder Begrenzung des Gleizeitguthabens, noch nicht gelungen ist die Rückstellungen konstant zu senken. Die unterjährigen Entwicklungen, so z.
B. eine Veränderung des Personalbestandes bedingt durch gesetzliche Grundlagen in
einzelnen Fachbereichen, erhöhte Arbeitsverdichtung z.B. auch durch Krankheitsausfälle oder Nachbesetzungssperren als HSK-Maßnahme führen dazu, dass die Mitarbeiter/innen Urlaubstage und Gleitzeitguthaben nicht wie gewünscht abbauen können.
Die Rückstellungen für die Inanspruchnahme von Altersteilzeit sind in der Kostenart
28112000 gebucht. Es haben im Jahr 2014 insgesamt 60 Mitarbeiter/innen Altersteilzeit in Anspruch genommen, eine Verminderung zum Vorjahr um drei Personen. Die
Rückstellungssumme weist eine geringfügige Erhöhung (rd. + 14 T Euro) auf. Eine Erhöhung der Rückstellungssumme trotz des Rückgangs an Altersteilzeitverträgen lässt sich
durch Besoldungs- und Tariferhöhungen sowie ggfs. Stufenerhöhungen oder Höhergruppierungen im Jahr 2014 erklären. Zudem variieren die jährlichen Rückstellungsbeträge in Abhängigkeit der Restlaufzeit je Fall. Die Rückstellung für die Altersteilzeit wird
entgegen anderer Personalrückstellungen personenscharf gebildet und abgerechnet.
Die nachfolgende Tabelle stellt die Aufteilung im Jahresvergleich 2013/2014 dar:
Beamte
Tarifbesch.
Gesamt
Stand
31.12.13
1.105.136,00
744.621,00
1.849.757,00
Rückstellungen für Altersteilzeit – Beträge in Euro
Inanspruchnahme
233.252,15
412.156,51
645.408,66
Auflösung
Zuführung
483,25 322.151,40
4.872,28 342.434,79
5.355,53 664.586,19
Seite
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Stand
Veränderung
31.12.14
1.193.552,00
88.416,00
670.027,00
-74.594,00
1.863.579,00 +13.822,00
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
Die Kostenart 28910000 – Andere sonstige Rückstellungen – weist eine Vielzahl von
Einzelposten aus. Das Gesamtvolumen hat sich im Vergleich zum Jahresabschluss
2013 um rd. 10,75 Mio. Euro erhöht:
Andere sonstige Rückstellunen 2014 – Beträge in Euro
Stand
Stand
Inanspruchnahme
Veränderung
31.12.13
Auflösung
Zuführung
31.12.14
13.930.101,93
4.794.885,70
51.608,22 15.593.708,80 24.677.316,81 +10.747.214,88
Im nachfolgenden wird auf die Zuführungen, Inanspruchnahmen und Auflösungen im
Bereich der anderen sonstigen Rückstellungen eingegangen, die betragsmäßig auffallend sind:
•
Gebührenausgleich rd. + 5,9 Mio. Euro (GSAK: Abfallbeseitigung / Straßenreinigung):
Wegen der fehlenden Abrechnung der GSAK war die reguläre Bildung eines Sonderpostens für den Gebührenausgleich nicht möglich (siehe Erläuterung bei Bilanzposition Passiva 2.3 - Sonderposten für den Gebührenausgleich). Es musste erstmalig
ersatzweise eine Rückstellung gebildet werden. Um die geschätzte Überdeckung für
das Jahr 2014 aufzuzeigen wurde Aufwand an Rückstellung gebucht. Die o.g. Summe unterteilt sich in 4,897 Mio. Euro für die Abfallbeseitigung und 0,971 Mio. Euro
für die Straßenreinigung.
•
Mehrarbeitsvergütung für Feuerwehrbeamte rd. + 1,5 Mio. Euro:
Durch die Anwendung des EU-Arbeitsrechts wurden bei der Feuerwehr Krefeld
Höchstarbeitszeiten überschritten. 44 Feuerwehr-Beamte haben gegen die Stadt
Krefeld Klage aus einem EU-rechtlichen Staatshaftungsanspruch heraus erhoben
und Entschädigungsansprüche geltend gemacht. Im Hinblick auf laufende Vergleichsverhandlungen wurde eine Rückstellung von 1,5 Mio. Euro gebildet.
•
Rückzahlung von Gewerbesteuer und Zinsen rd. + 1,1 Mio. Euro:
Aufgrund zu viel gezahlter Gewerbesteuer waren einem Steuerpflichtigen die entsprechenden Beträge nebst Zinsen zu erstatten. Der Bescheid erging im Januar
2015, im Jahresabschluss 2014 wurde eine entsprechende Rückstellung gebildet.
•
Aufgrund einer Großbetriebsprüfung des Finanzamtes im Bereich der Betriebe
gewerblicher Art sind für die Jahre 2007 bis 2010 wegen Aberkennung der Gemeinnützigkeit und Wegfall des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von 7 % für
städtische Sporthallen etc. Steuern sowie Zinsen nachzuzahlen. Für das Jahr
2014 wurde eine Rückstellung von rd. 0,869 Mio. Euro in Anspruch genommen.
•
Die Rückstellung für nicht verausgabte Transferleistungen des Bereichs Bildung
und Teilhabe im FB 50 wurde angepasst und zum 31.12.2014 mit 0,719 Mio. Euro angesetzt.
•
In § 107 b Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) sind die Verpflichtungen und
Forderungen gegenüber anderen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber im Hinblick
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Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
auf den wechselnden Beamten verankert. Die Rückstellungen der Stadt Krefeld
haben sich um rd. 0,635 Mio. Euro auf rd. 3,6 Mio. Euro erhöht und sind auf die
zahlreicheren Wechsel von Beamten zu anderen Dienstherrn zurückzuführen.
Obschon dieser Betrag bei den sonstigen Rückstellungen auszuweisen ist, ist er
doch inhaltlich vielmehr den Pensionsrückstellungen zuzuordnen.
H 18 Für Beamte, die zu anderen Dienstherren gewechselt sind,
wurden die Pensionsrückstellungen falsch berechnet (Saldo:
+68.599,00 Euro).
In der im Jahresabschluss abgebildeten Teilwertsumme zur Berechnung der
Pensionsrückstellungen fehlen zwei Beamte (Korrekturbedarf +135.723,00 Euro), ferner ist eine Beamtin zu viel aufgeführt, die auf eigenen Antrag entlassen
wurde, so dass hier keine Versorgungslastenverteilung vorliegt (-67.124,00 Euro). Die Zeiten in der diese Beamtin versicherungsfrei beschäftigt war, wurden
bei der Deutschen Rentenversicherung nachversichert. Saldiert ergibt sich der
oben dargestellte Korrekturbedarf.
•
Die verschiedenen Rückstellungspositionen im Bereich der wirtschaftlichen Jugendhilfe – Kostenarten 53312000 und 53322000 – basieren auf system- und
abrechnungsbedingten Vorgängen sowie auf Rückständen in der Sachbearbeitung und beziehen sich auf Kostenerstattungsansprüche anderer Kommunen
oder Dritter.
Der Bilanzansatz zum 31.12.2014 konnte aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus
der Buchführungssoftware DZ-Kommunalmaster hergeleitet werden. Die Bilanzposition
umfasst folgende Unterkonten:
Nummer
28111000
28112000
28910000
Bezeichnung
Rückstellungen für nicht in Anspruch genommenen Urlaub/ geleistete
Überstunden
Rückstellungen für die Inanspruchnahme von Altersteilzeit
Sonstige Andere Rückstellungen
4. Verbindlichkeiten
Stichtag
31.12.2013
31.12.2014
Veränderung
Bilanzwert in Euro
663.316.734,63
664.847.892,81
+1.531.173,18
Im Gegensatz zu den Rückstellungen handelt es sich bei den Verbindlichkeiten um
eindeutig quantifizierbare, zivilrechtlich oder wirtschaftlich unumgängliche Verpflichtungen. Die Veränderungen werden bei den einzelnen Unterbilanzpositionen erläutert.
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Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
Neben den dort aufgeführten Konten sind bei allen Bilanzpositionen der Verbindlichkeiten darüber hinaus sog. „Korrekturkonten Umgliederungen“ ausgewiesen und ggf.
bebucht. Bei diesen Konten werden im Rahmen des Jahresabschlusses „debitorische
Kreditoren“ (positive Verbindlichkeitenpositionen) umgebucht und den Sonstigen
Vermögensgegenständen auf der Aktivseite der Bilanz, Pos. 2.2.3 (Konto 17999999),
zugeordnet.
4.1 Anleihen
Anleihen wurden in 2014 – wie auch in den Vorjahren – nicht ausgegeben.
4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
Stichtag
31.12.2013
31.12.2014
Veränderung
Bilanzwert in Euro
195.243.411,13
190.295.021,80
-4.948.389,33
Der Bilanzansatz hat sich gegenüber dem Jahresabschluss des Vorjahres um saldiert rd.
4,9 Mio. Euro reduziert; es liegt somit eine Nettokredittilgung vor. Die Verwaltung führt auf
Seite 65 des Jahresabschlusses hierzu aus: „Hintergrund war, dass die Genehmigung zur
Aufnahme von Investitionskrediten schlussendlich eine Neuaufnahme von 2,9 Mio. Euro
ermöglichte und damit die Tilgungsleistungen die Neuaufnahmen deutlich überstiegen. Im
Vorjahr lag eine Erhöhung um 4,8 Mio. Euro vor, was insbesondere im Zusammenhang mit
zeitlichen Verzögerungen bei Baumaßnahmen zu sehen war. Hierdurch waren in 2012
deutlich weniger Investitionskredite aufgenommen worden, entsprechende investive Ermächtigungsübertragungen wurden verfügt.“
Aus der Finanzrechung lässt sich ableiten, dass die Auszahlungen für Investitionen mit rd.
42,353 Mio. Euro auf dem Niveau des Vorjahres (rd. 42,143) Mio. Euro geblieben sind,
während die Einnahmen aus Investitionstätigkeit um rd. 9,3 Mio. Euro gestiegen sind. Gegenüber dem Vorjahr verbesserte sich der Saldo aus Investitionstätigkeit um rd. 9,126 Mio.
Euro, damit sank der Kreditbedarf gegenüber dem Vorjahr.
In 2014 hat zudem eine Verschiebung zwischen den Krediten vom öffentlichen Bereich
(+ 113,763 Mio. Euro) und den Kreditinstituten (-16,028 Mio. Euro) stattgefunden.
Der Bilanzansatz zum 31.12.2014 konnte aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus
der Buchführungssoftware DZ-Kommunalmaster hergeleitet werden. Die Bilanzposition
umfasst u. a. folgende Unterkonten:
Nummer
32420000
32460000
32510000
Bezeichnung
Investitionskredite vom Land
Investitionskredite von sonst. öffentl. Sonderrechnungen
Investitionskredite von Banken und Kreditinstituten
Seite
98
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung
Stichtag
31.12.2013
31.12.2014
Veränderung
Bilanzwert in Euro
420.550.000,00
426.550.000,00
+6.000.000,00
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung sind nach § 41 (4) GemHVO
NRW auf der Passivseite der Bilanz auszuweisen. Mit den Liquiditätskrediten muss die
Zahlungsfähigkeit der Finanzbuchhaltung/Zahlungsabwicklung sichergestellt werden.
Die Kredite zur Liquiditätssicherung (im Wesentlichen handelt es sich um Kassenkredite)
haben sich saldiert von 420,550 Mio. Euro um 6,0 Mio. Euro auf 426,550 Mio. Euro erhöht.
Somit liegt – ähnlich wie im Vorjahr – eine Nettokreditaufnahme vor. Hier haben Umschichtungen vom öffentlichen Bereich zum privaten Bereich (Banken, + 99 Mio. Euro) stattgefunden. Von den aufgenommenen Liquiditätskrediten wurde ein Betrag von 0,950 Mio.
Euro an die Seidenweberhaus GmbH weitergeleitet, hieraus ergibt sich eine Forderung gegen verbundene Unternehmen.
Dem Verbindlichkeitenspiegel auf Seite 38 des Jahresabschlusses (Anlage 3 zum Jahresabschluss 2014) ist zu entnehmen, dass von dem zum Stichtag 31.12.2014 aufgenommenen Krediten zur Liquditätssicherung 70 Mio. Euro eine Restlaufzeit von 1 bis 5 Jahre und
356,550 Mio. Euro eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr besaßen.
Bei Kassenprüfungen am 27.05. und 30.11.2014 (Berichte Nr. 10 und 21/2014) wurden auch die Kredite zur Liquiditätssicherungen geprüft. Im Haushaltsjahr 2014 wurde
die lt. § 5 der Haushaltssatzung maßgebliche Obergrenze für entsprechende Kredite
von 450 Mio. Euro nicht überschritten. (Hinweis: Im Jahresabschluss der Verwaltung
wird auf Seite 65 diese Obergrenze für 2014 nicht erwähnt, sondern nur auf die 2013
gültigen 460 Mio. Euro sowie die in 2015 geltenden 520 Mio. Euro hingewiesen.)
Aufgrund der günstigen Zinsentwicklung sind die Aufwendungen zur Finanzierung der
Liquiditätskredite in den letzten Jahren ständig gesunken und betrugen im Jahr 2014
rd. 2,603 Mio. Euro. Aufgrund der hohen Kreditsummen wirken sich Zinserhöhungen
aber unmittelbar negativ auf die Ergebnisrechnung aus.
Die Stadt Krefeld befindet bei der Belastung durch Kredite zur Liquiditätssicherung in
einer ähnlichen Situation wie andere Gebietskörperschaften.
Der Bilanzansatz zum 31.12.2014 konnte aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus
der Buchführungssoftware DZ-Kommunalmaster hergeleitet werden. Die Bilanzposition
umfasst u. a. folgende Unterkonten:
Nummer
3311 mit diversen Unterkonten
3346 mit diversen Unterkonten
Bezeichnung
Liquiditätsreserve vom öffentlichen Bereich
Liquiditätsreserve vom privaten Kreditmarkt
Seite
99
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen
Stichtag
31.12.2013
31.12.2014
Veränderung
Bilanzwert in Euro
1.844.807,81
1.756.726,37
-88.081,44
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen,
können z. B. Schuldübernahmen, Leibrentenverträge und erworbene ehemalige Erbbaurechte bzw. erworbene (bewohnte) Gebäude aus ehemaligen Erbbaurechten sowie
Schuldendiensthilfen sein. Die Verbindlichkeiten resultieren aus Leibrentenverträgen
und einem Darlehen, das der Stadt Krefeld von der Krefelder Bau GmbH beim Bau der
Südtribüne in der Rheinlandhalle gewährt wurde.
Der Wert der Bilanzposition hat sich gegenüber dem Jahresabschluss des Vorjahres um rd.
88 T Euro reduziert, während im Vorjahr ein leichter Anstieg zu verzeichnen war, da ehemalige Erbbauberechtigte bei Ablauf der Verträge Wohnrechte statt der Verkaufspreise für ihre
Wohnhäuser erhalten hatten.
Der Bilanzansatz zum 31.12.2014 konnte aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus
der Buchführungssoftware DZ-Kommunalmaster hergeleitet werden. Die Bilanzposition
umfasst u. a. folgende Unterkonten:
Nummer
34111000
34210000
34910000
Bezeichnung
Leibrentenverträge Stadt Krefeld
Verbindlichkeiten aus Erbbaurechtsverträgen
Sonstige Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen
4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Stichtag
31.12.2013
31.12.2014
Veränderung
Bilanzwert in Euro
5.981.817,34
4.604.895,21
-1.376.922,13
In den Positionen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden Verpflichtungen aus Verträgen (Kauf-, Werk-, Miet-, Dienstleistungsverträgen) dargestellt, bei
denen Dritte bereits Leistungen für die Stadt Krefeld erbracht haben, deren Zahlung für
diese Leistung jedoch noch aussteht.
Im Zusammenhang mit der Feststellung von Veränderungen in dieser Position ist zu
berücksichtigen, dass die Verbindlichkeiten stichtagsbezogen sind, zum Jahresende
erfahrungsgemäß ein höheres Auftragsvolumen anfällt und die entspreche Begleichung
Seite
100
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
der Rechnungen je nach Rechnungseingang teilweise noch vor dem Buchungsschluss
(Aufwand/Auszahlung im laufenden Jahr) und teilweise erst danach (dann sind Verbindlichkeiten zu buchen) erfolgen kann.
Die maßgebliche Veränderung des Bilanzansatzes resultiert aus der Veränderung im
Bereich der Verbindlichkeiten gegenüber dem privaten Bereich, die sich um rund
1,377 Mio. Euro vermindert haben. Im Vorjahr waren die Betriebsferien zur Weihnachtszeit länger, so dass ggf. auch dadurch höhere Verbindlichkeiten angefallen waren. U.a. der Verminderung beim privaten Bereich steht eine Erhöhung bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen von rd. 0,579 Mio. Euro gegenüber.
Hier handelt es sich u.a. um Forderungen der SWK Energie für die Unterhaltung der
Straßenbeleuchtung und für die Erneuerung der Beleuchtungsanlagen, die erst im
Folgejahr beglichen wurden und zum Stichtag daher als Forderung auszuweisen waren.
Der Bilanzansatz zum 31.12.2014 konnte aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus
der Buchführungssoftware DZ-Kommunalmaster hergeleitet werden. Die Bilanzposition
umfasst folgende Unterkonten:
Nummer
35110000
35210000
35310000
35410000
35510000
Bezeichnung
Verbindlichkeiten aLL gegenüber verb. Unternehmen
Verbindlichkeiten aLL gegenüber Beteiligungen
Verbindlichkeiten aLL gegenüber Eigenbetrieben
Verbindlichkeiten aLL gegenüber dem öff. Bereich
Verbindlichkeiten aLL gegenüber dem priv. Bereich
4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
Stichtag
31.12.2013
31.12.2014
Veränderung
Bilanzwert in Euro
5.949.695,00
5.916.334,40
-33.360,60
Die Verbindlichkeiten aus Transferleistungen stellen Positionen dar, denen keine
unmittelbare Gegenleistung durch den Zahlungsempfänger gegenübersteht.
Die hier ausgewiesenen Verbindlichkeiten stellen im Wesentlichen den Anteil der Stadt
Krefeld an den bis zum 31.12.2007 aufgelaufenen Gesamtverlust des KRZN sowie an
den Pensionen der KRZN-Beamten dar. Die summarische Differenz zum Vorjahresabschluss wird im Wesentlichen von einer Tilgungszahlung bestimmt.
Der Bilanzansatz zum 31.12.2014 konnte aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus
der Buchführungssoftware DZ-Kommunalmaster hergeleitet werden. Die Bilanzposition
umfasst folgende Unterkonten:
Seite
101
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
36410000
36411000
36510000
36511000
Bezeichnung
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen gegenüber dem öffentl. Bereich
andere Verbindlichkeiten aus Transferleistungen gegenüber dem öffentl. Bereich
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen gegenüber dem übrigen Bereich
andere Verbindlichkeiten aus Transferleistungen gegenüber dem übrigen Bereich
4.7 Sonstige Verbindlichkeiten
Stichtag
31.12.2013
31.12.2014
Veränderung
Bilanzwert in Euro
15.044.040,24
13.448.134,53
-1.595.890,71
Die Bilanzposition „Sonstige Verbindlichkeiten“ ist ein Auffangposten für Verbindlichkeiten, die nicht unter einem anderen Verbindlichkeitenposten gesondert anzusetzen
sind. Sie sind auch im Verbindlichkeitenspiegel gemäß § 41 Absatz 4 Nummer 4.7
GemHVO NRW aufzuzeigen. Unter der Bilanzposition sind z.B. die Verbindlichkeiten
anzusetzen, die dadurch entstehen, dass die Stadt Krefeld gesetzlich verpflichtet ist,
bestimmte Steuern von anderen Steuerpflichtigen im Auftrag des Staates einzuziehen
und abzuführen. Aber auch von kassenmäßig erfassten Einzahlungen, bei denen noch
ungewiss ist, ob die von Dritten erhaltenen Finanzmittel der Stadt Krefeld tatsächlich
zustehen oder ob diese Finanzmittel ggf. an den Einzahler zurückzuzahlen sind.
Die wesentlichen Veränderungen im Vergleich zum Jahr 2013 werden in der folgenden
Tabelle ausgewiesen und hinsichtlich Abweichungen und Veränderungen erläutert:
Konto
37120000
37810000
37820000
37950000
37970000
37980000
37999999
Bezeichnung
Abzuführende Lohn- und Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag der Beschäftigten
Andere sonstige Verbindlichkeiten
Sonstige Verbindlichkeiten zweckgebundene Mittel
Schulgirokonten
Verbindlichkeiten gegenüber Finanzamt
Klärungsbestand ungeklärte Zahlungseingänge
Debitorische Akontozahlungen
Verbindlichkeiten aus kreditorischen Debitoren
Sonstige Konten/Sachverhalte (Saldo)
Gesamtsumme
Seite
102
Betrag in Euro Betrag in Euro
2013
2014
2.104.231,01
2.498.307,71
2.609.925,44
2.839.717,88
3.086.247,79
2.595.282,19
-16.803,35
1.626.348,95
2.880.438,35
2.966.575,26
-46.499,28
1.497.117,39
2.607.579,22
1.117.100,95
15.044.040,24
13.448.134,53
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
Konto 37810000 – Andere sonstige Verbindlichkeiten:
Die anderen sonstigen Verbindlichkeiten haben sich im Vergleich zum Vorjahr um rd.
0,476 Mio. Euro geändert. Diese Änderungen sind auf Auflösungen, Inanspruchnahmen
und wenigen Neubildungen zurückzuführen.
Konto 37820000 – Sonst. Verbindlichkeiten zweckgebundener Mittel (Schulgirokonten)
Es handelt sich bei den Schulgirobeträgen um nicht in der Verfügungsgewalt der Stadt
Krefeld befindliche Geldmittel. Die entsprechenden Guthaben werden auf der Aktivseite der Bilanz dargestellt. Die Verbindlichkeiten in Höhe von rd. 3,086 Mio. Euro stimmen mit den Beständen der Liquiden Mittel (Bilanzposition 18130000) überein und
wurden bereits unter dieser Bilanzposition einer entsprechenden Prüfung unterzogen.
Konto 3797000 - Klärungsbestand ungeklärte Zahlungseingänge:
Die ungeklärten Zahlungseingänge sind gegenüber dem Vorjahr um rd. 30 T Euro auf rd.
46 T Euro angestiegen.
Konto 37980000 - Debitorische Akontozahlungen:
Bei den debitorischen Akontozahlungen handelt es sich u. a. um Beträge, deren Eingang bereits vor der Wertstellung zu verzeichnen war. Je nach Menge und Höhe der
Wertstellungen und Zahlungsempfänger ist eine große Schwankung auf diesem Bilanzkonto nicht zu vermeiden.
Konto 37999999 - Verbindlichkeiten aus kreditorischen Debitoren:
Diese Verbindlichkeiten werden aus erstattungspflichtigen Erträgen gebildet (u. a. zu
viel vereinnahmte Gewerbesteuervorauszahlungen). Auch bei dieser Position ist eine
erhebliche Differenz zum Vorjahr aufgrund der Veränderlichkeit zwischen Planung/Festsetzung und tatsächlichen Gegebenheiten nicht ausgeschlossen.
Der Bilanzansatz zum 31.12.2014 konnte aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus
der Buchführungssoftware DZ-Kommunalmaster hergeleitet werden. Die wesentlichen
Konten sind in der obigen Tabelle abgebildet.
4.8 Erhaltene Anzahlungen
Stichtag
31.12.2013
31.12.2014
Veränderung
Bilanzwert in Euro
18.702.963,11
22.276.780,50
+3.573.817,39
Seite
103
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
Die Ausweisung dieses Bilanzwertes erfolgt seit dem Jahresabschluss 2013 und ist auf
die gemäß 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz vorgeschriebene Einführung der Bilanzposition 4.8 - erhaltene Anzahlungen – zurückzuführen, die zuvor in der Bilanzposition
4.7 enthalten waren. Hierunter fallen Zuwendungen für noch nicht fertig gestellte Investitionsmaßnahmen.
Die Bilanzpositionen wurden im DZ-Kommunalmaster hinsichtlich ihrer Plausibilität vollständig nachvollzogen.
5 Passive Rechnungsabgrenzung
Stichtag
31.12.2013
31.12.2014
Veränderung
Bilanzwert in Euro
50.493.078,84
53.129.914,97
+2.636.836,13
Passive Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP) sind Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Erträge für eine bestimmte Zeit danach darstellen. Nach § 42 (3)
GemHVO NRW sind für diese Einnahmen Rechnungsabgrenzungsposten auf der Passivseite der Bilanz zu bilden. Durch aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten
werden Aufwendungen und Erträge den einzelnen Geschäftsjahren periodengerecht
zugeordnet. Die PRAP entfallen auf konsumtive Zuwendungen und sonstige PRAP.
Der größte Teil der PRAP entfällt auf die vorausbezahlten Nutzungsgebühren für Grabstätten, da die Nutzungsdauern der Grabstätten im Regelfall 30 Jahre beträgt; es handelt sich hierbei um sonstige PRAP, die entsprechend der Dauer des Nutzungsrechtes
Jahr für Jahr aufgelöst werden.
Die passivierten Nutzungsgebühren für Grabstätten haben sich wie folgt entwickelt:
Wert in der Bilanz zum 31.12.2013
Auflösung 2014
Zugänge 2014
Wert in der Bilanz zum 31.12.2014
42.934.213,80 Euro
-2.347.776,10 Euro
+2.811.653,75 Euro
43.398.091,45 Euro
Die Berechnung der Werte erfolgte mithilfe eines vom KRZN entwickelten Programms.
Eine Plausibilitätsprüfung der Werte hat bereits stattgefunden (siehe Bericht 07/2012
über die Prüfung des Jahresabschlusses 2010, Seite 60). Die damalige Prüfung ergab
keine Erkenntnisse, dass die Berechnung fehlerhaft ist. Eine erneute Prüfung am
10.07.2014 bestätigt die Erkenntnisse. Die leichte Erhöhung ist auf einen leichten Anstieg der Beerdigungszahlen zurückzuführen; eine erneute Erhöhung der Friedhofsgebühren (10. Änderung der Gebührensatzung) ist erst zum 01.01.2015 in Kraft getreten.
Seite
104
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
Die Mittel für Sozialarbeit aus dem Bildungs- und Teilhabepaket wurden in 2011 erstmals gezahlt. Der Fachbereich Rechnungsprüfung hat in den Jahren 2012 und 2014 die
Mittelverwendung für die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets (Mittel für
Mittagessen, Ausflüge, Lernförderung, Schulmaterial, Kultur-Sport-Freizeit, Beförderungen) in Stichproben geprüft. Die entsprechenden Werte konnten nachvollzogen
werden. Die Prüfung in 2014 erfolgte aufgrund eines Unterschlagungsfalls (Gesamtschaden 72.021,03 Euro; siehe Bericht Nr. 18/2014).
Gesamtbetrag Bundesmittel 2011
Verwaltungskostenerstattung ARGE 2011
Ausgaben 2011
PRAP-Wert zum 31.12.2011(Bildung + Teilhabe)
6.119.179,32 Euro
781.171,83 Euro
952.311,42 Euro
4.385.696,08 Euro
+
Zuführung in 2012
Auflösung in 2012
PRAP-Wert zum 31.12.2012 (Bildung + Teilhabe)
2.528.971,02 Euro
12.811,24 Euro
6.901.855,86 Euro
+
Zuführung in 2013
Auflösung in 2013
PRAP-Wert zum 31.12.2013 (Bildung + Teilhabe)
776.076,23 Euro
1.912.976,66 Euro
5.764.955,43 Euro
+
Zuführung in 2014
Inanspruchnahme
Auflösung in 2014
PRAP-Wert zum 31.12.2014 (Bildung und Teilhabe)
233.004,58 Euro
-303.028,64 Euro
-1.796.343,76 Euro
3.898.587,61 Euro
In Bezug auf den PRAP „Bildung und Teilhabe“ liegt eine Reduzierung von saldiert rd.
1,775 Mio. Euro vor.
Für die sonstigen PRAP ergibt sich eine Gesamtsumme von rd. 5,833 Mio. Euro (Vorjahr:
rd. 1,794 Mio. Euro). Die Inanspruchnahmen von rd. 0,246 Mio. Euro lagen wertmäßig
weit unter den Zuführungen von rd. 4,256 Millionen. Euro. Bei den Zuführungen sind
insbesondere Landesmittel für Kindertageseinrichtungen (in städtischer und freier Trägerschaft) von rd. 2,576 Mio. Euro (Vorjahr: rd. 0,275 Mio. Euro) sowie die Sportpauschale von rd. 0,988 Mio. Euro, Mittel des Landschaftsverbandes zur Hilfe zur Pflege
von rd. 0,301 Mio. Euro erwähnenswert.
Der Bilanzansatz zum 31.12.2014 konnte aus den Ergebnissen der Einzelkonten aus
der Buchführungssoftware DZ-Kommunalmaster hergeleitet werden. Die Bilanzposition
umfasst folgende Unterkonten:
Nummer
39110000
Bezeichnung
Passive Rechnungsabgrenzung (RAP)
Seite
105
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
3.4 Bemerkungen zum Lagebericht
Dem Jahresabschluss ist gemäß § 95 (1) S.4 GO NRW i.V.m. § 37 (2) GemHVO ein Lagebericht beizufügen. Die inhaltlichen Anforderungen an den Lagebricht werden in § 48
GemHVO konkretisiert. So ist der Lagebericht so zu fassen, dass er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und
Finanzlage der Gemeinde vermittelt und darüber eine ausgewogene und umfassende,
dem Umfang der gemeindlichen Aufgabenerfüllung, entsprechende Analyse der Haushaltswirtschaft enthält. In die Analyse sollen die produktorientierten Ziele und Kennzahlen einbezogen werden. Dazu ist ein Überblick über die wichtigen Ergebnisse des
Jahresabschlusses und Rechenschaft über die Haushaltswirtschaft im abgelaufenen
Jahr zu geben. Im Hinblick auf die künftige Entwicklung, ist auf die Chancen und Risiken der Gemeinde einzugehen. Auf die hierfür zu Grunde liegenden Annahmen ist einzugehen.
Über Vorgänge von besonderer Bedeutung, auch solcher, die nach dem Schluss des
Haushaltsjahres eingetreten sind, ist zu berichten. Im Lagebericht wird die Situation
unter Berücksichtigung der bis zum 31.10.2015 vorhandenen Erkenntnisse dargestellt.
Daraus folgt, dass der Lagebericht noch Sachverhalte berücksichtigen konnte und
musste, die nach dem Schluss des Haushaltsjahres 2014 bekannt geworden sind.
Der Lagebericht der Verwaltung für das Jahr 2014 gliedert sich wie folgt:
I.
II.
III.
IV.
V.
VI.
VII.
Einleitung
Rahmenbedingungen der gemeindlichen Verwaltungstätigkeit
Der Jahresabschluss nach dem Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF)
Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Chancen und Risiken – Ausblick
Weitere Angaben
Anlagen zum Lagebericht
– Angaben zum Verwaltungsvorstand gemäß § 95 (2) GO NRW
– Angaben zu den Ratsmitgliedern gemäß § 95 (2) GO NRW.
Die Gestaltung des Lageberichtes entspricht im Wesentlichen der in den Handreichungen des Innenministeriums vorgeschlagenen Gliederung. Die vom § 95 (2) GO
NRW geforderten Übersichten sind dem Lagebericht als Anlagen 1 und 2 angefügt. Die
Gliederung des Lageberichtes entspricht der Gliederung der Lageberichte der Vorjahre.
Die von der Rechnungsprüfung gewünschte Vergleichbarkeit mit den Lageberichten der
Vorjahre ist somit gegeben.
Aufgrund der Regelungen des § 48 GemHVO NRW ergibt sich für die Rechnungsprüfung
nur ein sehr allgemeiner Prüfansatz. Wertungen, Prognosen und Schlussfolgerungen
des Lageberichts unterliegen keiner Kontrolle durch die Rechnungsprüfung. Der Lagebericht erfüllt die allgemeinen Vorgaben des § 48 GemHVO NRW.
Seite
106
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
Als Themen von besonderer Bedeutung für den Jahresabschluss werden im Lagebericht
der Verwaltung unter Ziffer I – Einleitung – u.a. folgende Themen genannt, die hier
schwerpunktmäßig wiedergegeben werden:
-
Negative Haushaltsentwicklung durch den weiteren Rückgang bei den Erträgen
aus der Gewerbesteuer (gegenüber dem Ansatz um rd. 44,4 Mio. Euro, gegenüber dem Vorjahresergebnis um rd. 5 Mio. Euro), sowie die Verfehlung von Zielen aus der Haushaltskonsolidierung (um letztendlich rd. 18,3 Mio. Euro). Zudem gab es – wie in den Vorjahren – weitere Verschlechterungen im Bereich der
Hilfen zur Erziehung, 2014 im Umfang von 10,8 Mio. Euro. Außerdem waren außerplanmäßige Abschreibungen für das Verwaltungsgebäude „Stadthaus“ (rd.
12,1 Mio. Euro) sowie auf die Hafen Krefeld GmbH & Co. KG (insbesondere wegen der Entwicklung im Projekt Transterminal, rd. 29,3 Mio. Euro) erforderlich.
Diese Entwicklungen haben zur weiteren Reduzierung des Eigenkapitals um rd.
96,0 Mio. Euro beigetragen.
-
Die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder nach
dem Kinderförderungsgesetz wurde durch die Fertigstellung weiterer U3Baumaßnahmen kontinuierlich verbessert.
-
Die Unterbringung von Asylbewerbern und die damit verbundenen Herausforderungen hinsichtlich der Kapazitätsgrenzen der Unterbringungseinrichtungen war
im Jahr 2014 noch nicht das beherrschende Thema.
Im Lagebericht der Verwaltung wird unter Ziffer IV – Darstellung der Vermögens- Finanzund Ertragslage – unter Nr. 1 dargelegt, dass sich das Anlagevermögen im Vergleich
zum Vorjahr um rd. 2,2% (Vorjahr 0,4%) verringert hat. Es gelingt somit auch in 2014
nicht, den durch Abschreibungen und Abgänge entstandenen Werteverzehr vollständig
durch neue Anschaffungen und Investitionen aufzufangen. Details zur Prüfung des
Anlagevermögens 2014 sind in diesem Bericht in Ziffer 3.3.1, Bilanzposition 1 (und
Unterpositionen) dargestellt.
Zu der Bilanzposition des Umlaufsvermögens wird unter Ziffer IV Nr. 2 im Lagebericht
eine deutliche Reduzierung der Forderungen von 25 % (im Vorjahr 8 %) dargestellt. In
der Analyse wird zutreffend erläutert, dass die Veränderung im Wesentlichen auf die
konsequente Aufarbeitung im Zuge der Optimierung des kommunalen Forderungsmanagements sowie auf die vorgenommenen, konsequent an der Altersstruktur der Forderungen orientierten Pauschalwertberichtigungen zurückzuführen ist. Details zur Prüfung der Forderungen 2014 sind in diesem Bericht in Ziffer 3.3.1 /
Bilanzposition 2.2 (und Unterpositionen) dargestellt.
In Ziffer IV Nr. 3 wird im Lagebericht dargestellt, dass die hohen Jahresfehlbeträge der
letzten Jahre die Allgemeine Rücklage und damit das Eigenkapital stark vermindert haben. Zudem sind in 2014 gemäß § 43 (3) GemHVO ergebnisneutrale Verrechnungen
saldiert in Höhe von 29,2 Mio. Euro mit der Allgemeinen Rücklage vorgenommen worden. Das Eigenkapital wurde in den letzten 7 Haushaltsjahren seit der Eröffnungsbilanz
Seite
107
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
zum 01.01.2008 um rund 282 Mio. Euro reduziert. Dies entspricht einem prozentualen
Rückgang von 35,8 %. Dieser starke Abbau des Eigenkapitals kann nur durch eine Konsolidierung des Haushalts gestoppt werden. Details zur Prüfung des Eigenkapitals
2014 sind in diesem Bericht in Ziffer 3.3.2 / Bilanzposition 1 (und Unterpositionen)
dargestellt. Aussagen zur Eigenkapitalquote finden sich bei der Darstellung der Kennzahlen unter Ziffer 7 dieses Berichtes.
In Ziffer IV Nr. 4 wird im Lagebericht auf den Anstieg bei den Rückstellungen um 34,0
Mio. Euro (Vorjahr 14,1 Mio. Euro) hingewiesen.
H 19 Die Darstellung der Rückstellungen in der tabellarischen Übersicht auf Seite 63 des Jahresabschlusses ist hinsichtlich der
Rückstellung für den Gebührenausgleich nicht korrekt.
Die Rückstellung für den Gebührenausgleich wurde im Haushaltsjahr 2014 erstmalig
gebildet (5,5868 Mio. Euro), der Vorjahreswert wäre somit mit 0,00 Euro auszuweisen
gewesen. Tatsächlich wird jedoch ein Betrag von 5,573 Mio. Euro angegeben. Entsprechend ist die Darstellung in der Veränderungsspalte falsch. Es wird auf die rechnerisch
korrekte Darstellung im Kapitel 4 Ziffer 3.4 auf Seite 26 im Jahresabschluss 2014 verwiesen.
In der o.g. Tabelle wird zudem die Nachvollziehbarkeit der einzelnen Rückstellungsbeträge dadurch erschwert, dass nicht die einzelnen Bilanzpositionen (Pensionen / Deponien und Altlasten / Instandhaltung / Sonstige Rückstellungen“ dargestellt werden,
sondern die „Sonstigen Rückstellungen“ ohne Summenbildung nur mit den Teilsummen „Gebührenausgleich“, „Hilfen zur Erziehung“, „Urlaub/Gleitzeit/Überstunden“
und „Übriges“ abgebildet werden. Es wird angeregt, die Bilanzposition „Sonstige Rückstellungen“ künftig eindeutig von den weiteren Bilanzpositionen abzugrenzen und erst
dann nach Sachverhalten oder Unterkonten zu untergliedern.
Details zur Prüfung der Rückstellungen 2014 sind in diesem Bericht in Ziffer 3.3.2 /
Bilanzposition 3 (und Unterpositionen) dargestellt.
In Ziffer IV Nr. 5 des Lageberichtes folgen Darstellungen zum Schuldenstand und der
Kreditermächtigung. Die Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung sind
gegenüber dem Vorjahr um 6,0 Mio. Euro gestiegen (Nettokreditaufnahme). Zutreffend
wird im Lagebericht darauf hingewiesen, dass die Entwicklung der Verbindlichkeiten
aus Liquiditätskrediten deutlich macht, dass es „derzeit nicht möglich ist, dauerhaft
laufende Auszahlungen über entsprechende Einzahlungen zu decken“. Ein Zinsanstieg
für kurzfristige Darlehen würde zudem zu erheblichen zusätzlichen Haushaltsbelastungen führen. Details zur Prüfung der Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 2014 sind in diesem Bericht in Ziffer 3.3.2 / Bilanzposition 4.3 dargestellt.
Bei den Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten ist eine Nettokredittilgung in Höhe
von 4,9 Mio. Euro zu verzeichnen. Details zur Prüfung der Verbindlichkeiten aus KrediSeite
108
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
ten zur Liquiditätssicherung 2014 sind in diesem Bericht in Ziffer 3.3.2 / Bilanzposition
4.2 dargestellt.
In IV Nr. 7 des Lageberichtes der Verwaltung wird die Finanzlage anhand einer zusammengefassten Form der Finanzrechnung dargestellt. Die Gesamtfinanzrechnung weist
zwar für die laufende Verwaltungstätigkeit einen positiven Saldo in Höher von 15,8
Mio. Euro aus, allerdings wurde der Planansatz mit 31,8 Mio. Euro deutlich verfehlt.
In IV Nr. 8 des Lageberichtes wird die ertrags- und in Nr. 9 die aufwandsseitige Entwicklung einschließlich der wesentlichen Ursachen für die Veränderungen erläutert. Hierzu
werden diverse Kennzahlen berechnet und dargestellt. Die Entwicklung der wesentlichen Kennzahlen wird unter Ziffer 7 dieses Berichtes dargestellt.
Unter der Tabelle für die Transferaufwendungen auf Seite 72 wird erläutert, dass „zusätzlich zu den Transferaufwendungen für Hilfen zur Erziehung, Aufwendungen für Kostenerstattungen an Gemeinden für Hilfen zur Erziehung in Höhe von 3,2 Mio. Euro angefallen sind“. Die Formulierung ist missverständlich, da die Beträge nicht zu den ausgewiesenen Werten (Plan: 33,700 Mio. Euro; Ist: 44,518 Mio. Euro) hinzuzurechnen sind,
sondern in diesen bereits enthalten sind, was sich aus dem letzten Satz der Erläuterung erklärt („Insgesamt betragen die Aufwendungen für Hilfe zur Erziehung 44,518
Mio. Euro). Es wird angeregt, die Erläuterung künftig so umzuformulieren, dass die in
der Tabelle „Transferaufwendungen“ enthaltenen Beträge bei den Hilfen zur Erziehung
nicht nur die eigentlichen Transferaufwendungen enthalten, sondern zur besseren
Übersicht auch die eigentlich unter „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“
verbuchten Beträge, so dass die „davon-Ausweisung“ unter Bezugnahme auf die Transferaufwendungen eigentlich so nicht zutrifft, da sie höhere Werte enthält.
Als Fazit wird unter Ziffer IV Nr. 11 formuliert: „Sowohl Ertragssteigerungen als auch
Aufwandsreduzierungen müssen weiterhin berücksichtigt werden, um zu einem späteren Zeitpunkt ausgeglichene Jahresergebnisse aufweisen zu können. Hierin sind auch
die kommunalen Tochtergesellschaften gefordert, die nachhaltig ihren Beitrag zur
Haushaltskonsolidierung leisten müssen.“ (Seite 76 des Jahresabschlusses 2014).
Das Fazit wird nachvollzogen.
Unter Ziffer V – Chancen und Risiken – Ausblick sind einige der größten externen Risikofaktoren aufgeführt:
•
Auswirkungen der allgemeinen konjunkturellen Entwicklung auf
o das Gewerbesteueraufkommen
o den Arbeitsmarkt
o die Transferleistungen im Sozial- und Jugendbereich;
•
Auswirkungen der steigenden Flüchtlingszahlen auf die Unterbringung und die
Integration von Flüchtlingen, die sich kaum kalkulieren lassen und eine große
finanzielle Belastung des Haushalts darstellen, insbesondere werden die entstehenden Kosten nicht ausreichend vom Bund oder Land gedeckt werden;
Seite
109
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
•
ggf. sinkende Landeszuweisungen infolge der Überprüfung von Landesförderprogrammen,
•
ggf. fehlende Kompensation zusätzlicher vom Bund / Land auf die Kommunen
übertragener Aufgaben wie Inklusion in Kindertagesstätten und Schulen, U3Betreuung in Kindertagesstätten, Ausbau von Familienzentren und von Ganztagsschulen, etc.,
•
Entwicklung der Rohstoff- und Energiepreise,
•
schwierige Situation der städtischen Töchter u.a. aufgrund der Entwicklungen
auf dem Stromerzeugungs- und Abfallverbrennungsmarkt und die in der Folge
drohenden außerplanmäßigen Abschreibungen auf städtische Beteiligungen,
rückläufige Einwohnerentwicklung mit negativen Auswirkungen auf die
Schlüsselzuweisungen (auf die anhängige Klage der Stadt Krefeld gegen die Ergebnisse der Volkszählung wird verwiesen),
•
•
Entwicklung der Zinssätze (die bislang aufgrund der niedrigen Zinsen eine große
Chance geboten hat und wohl in absehbarer Zukunft auch bieten wird, bei
steigenden Zinssätzen aber auch einen erheblichen Risikofaktor aufgrund der
Höhe der Fremdfinanzierung darstellen).
Die aktuellen Entwicklungen bestätigen die dargestellten Risiken, selbst wenn sich die
Entwicklung der Energiepreise und der Zinsen derzeit noch positiv auswirken.
Hinzu werden weitere interne Handlungserfordernisse wie die
•
konsequente Weiterentwicklung des Forderungsmanagements,
•
Finanzierung der Pensionslasten (stetiger Anstieg, nicht ausreichende Liquiditätsvorsorge)
•
Umsetzung des Investitionsförderungsgesetzes bis 2018,
•
sowie die Neuorganisation der Stadtentwässerung Krefeld in eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung zum 01.01.2016,
aufgeführt. In sämtlichen Themenbereichen besteht unstrittig Handlungsbedarf.
Entscheidend für die Stadt Krefeld wird aber es sein, am weiteren Konsolidierungsprozess zu arbeiten und insbesondere die Maßnahmen aus dem Haushaltssicherungskonzept umzusetzen, so dass diese auch ihre ergebnis- und zahlungswirksame Wirkung
entfalten können.
Seite
110
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
Die Wertungen, Prognosen und Schlussfolgerungen im Lagebericht unterliegen aufgrund interpretationsfähiger Sachverhalte keiner Kontrolle durch die Rechnungsprüfung.
Unter Würdigung aller Aspekte kann jedoch festgestellt werden:
Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, seine Angaben erwecken
keine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der
Stadt. Die Chancen und Risiken für die zukünftige Entwicklung werden ausreichend
dargestellt. Damit erfüllt der Lagebericht auch die Vorgaben des § 48 GemHVO NRW
für die inhaltliche Gestaltung.
In den Anlagen 1 und 2 des Lageberichtes wurden nach einer Plausibilitätsprüfung
keine Fehler festgestellt, auch wenn nicht von allen Ratsmitgliedern der ausgeübte
Beruf angegeben werden konnte.
3.5 Prüfung des Anlagenspiegels sowie der Abschreibungen und der
Anlagenbuchhaltung
Dem Anhang ist nach § 44 (3) GemHVO NRW ein Anlagenspiegel beizufügen, der nach
§ 41 (3) Nr. 1 GemHVO NRW zu gliedern ist.
Der Anlagenspiegel liegt vor (Jahresabschluss 2014, Anlage 1, Seite 36) und entspricht
dem durch den Verordnungsgeber vorgegebenen Aufbau. Der Buchwert des gesamten
Anlagevermögens zum 31.12.2014 betrug rd. 2,165 Mrd. Euro gegenüber rd. 2,213
Mrd. Euro zum 31.12.2013, das sind somit rd. 48 Mio. Euro (Vorjahr: rd. 7,6 Mio. Euro)
weniger als im Vorjahr. Die Zu- und Abgänge wirken sich unmittelbar auf die Bilanz aus.
Im Anlagenspiegel zum 31.12.2014 werden die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sach- und Finanzanlagen von rd. 81,937 Mio. Euro (Vorjahr:
rd. 39,639 Mio. Euro) zu den einzelnen Bilanzpositionen dargestellt. Der Abgang von
Finanzanlagen für Beteiligungen, insbesondere für den Krefelder Hafen, erhöht die Abschreibungssumme im Anlagenspiegel um 29,812 Mio. Euro. Da es sich hierbei, um
eine ergebnisneutrale Verrechnung nach § 43 (3) GemHVO handelt, wird diese Positionen nicht in der Gesamtergebnisrechnung als bilanzielle Abschreibung für das Haushaltsjahr 2014 ausgewiesen. Stattdessen sind dieser Haushalsposition noch die Abschreibungen für das Umlaufvermögen inkl. der Forderungsabschreibungen und der
Aufwand für die Herabsetzung von Festwerten zuzuordnen (9,555 Mio. Euro). Zusammen ergeben sich daher in der Gesamtergebnisrechnung bilanzielle Abschreibungen
von rd. 61,680 Mio. Euro (Vorjahr: rd. 54,755 Mio. Euro) s. Jahresabschluss 2014, Seite 5, Position 14). Diese differenzierte Ausweisung der Abschreibungsvorgänge entspricht der 5. NKF- Handreichung des Innenministeriums NRW.
Seite
111
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
Für die Anlagenbuchhaltung wurde ein konkretisierter Prüfungsauftrag erteilt. In Stichproben wurden für alle betroffenen Bilanzpositionen (Aktiva 1.1 bis 1.3.5) Zugänge des
Jahres 2014 sowie Umbuchungen (im Regelfall aus Anlagen im Bau) und Abgänge einschließlich der Wahl des richtigen Abschreibungszeitraums bei den geprüften
Abschreibungsobjekten und Buchung der Abschreibungsbeträge in der Ergebnisrechnung geprüft.
Die Abschreibung der Anlageobjekte hat laut § 35 GemHVO NRW zu erfolgen. Die Stadt
Krefeld hat sich für die lineare Abschreibung entschieden.
Die Abschreibungsdauer von Vermögensgegenständen richtet sich nach der „NKFRahmentabelle der Gesamtnutzungsdauer für kommunale Vermögensgegenstände“ in
Verbindung mit den krefeldspezifischen Regelungen/Detaillierungen. Die Buchung der
Abschreibungsbeträge erfolgt in der Gesamtergebnis- und in den Teilergebnisrechnungen. Im Rahmen der Prüfung wurden in Stichproben, insbesondere bei Zugängen, kontrolliert, ob die Abschreibung ordnungsgemäß ermittelt worden ist. Bemerkungen haben sich keine ergeben.
3.6 Aktivierte Eigenleistungen
Den aktivierten Eigenleistungen stehen Aufwendungen gegenüber, die zur Herstellung
von Anlagevermögen eingesetzt wurden. Es können nur Aufwendungen einbezogen
werden, die zugleich auch Herstellungskosten darstellen. Zu den Herstellungskosten
gehören beispielsweise Material- und unmittelbare Personalkosten. Die aktivierten
Eigenleistungen erhöhen das Anlagevermögen und werden wie das Anlagevermögen
abgeschrieben. Eine ertragswirksame Verbuchung der Aktivierung der Eigenleistung
bewirkt, dass im Jahr der Aktivierung Erfolgsneutralität hergestellt wird. Diese Erfolgsneutralität bewirkt im Jahr der Aktivierung eine Steigerung der verfügbaren Haushaltsmittel.
In der Ergebnisrechnung 2014 sind aktivierte Eigenleistungen von rd. 421 T Euro (Vorjahr: rd. 417 T Euro) ausgewiesen. Dieser Betrag wurde im Wesentlichen vom FB 66 –
Tiefbau – "erwirtschaftet"; weitere Fachbereiche, die aktivierte Eigenleistungen abrechnen, sind die FB 60 – Zentrales Gebäudemanagement – und 67 - Grünflächen. Es
handelt sich hierbei u. a. um Ingenieurleistungen, die im Zusammenhang mit der Herstellung von Anlagevermögen erbracht wurden.
Die Prüfung dieser aktivierten Eigenleistungen gestaltet sich als sehr aufwändig. Aus
Kapazitätsgründen wurde daher auf eine gesonderte Prüfung beim Jahresabschluss
2014 erneut verzichtet. Die Ausweitung der aktivierten Eigenleistungen wird von der
Rechnungsprüfung weiterhin kritisch gesehen, da faktisch konsumtive Ausgaben (Personalausgaben) vermögenswirksam werden und Aufwand erforderlich ist, um die aktivierten Eigenleistungen zu ermitteln und nachzuweisen. Es ergeben sich durch aktivierte Eigenleistungen nur temporäre Entlastungen der Ergebnisrechnung.
Seite
112
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
3.7 Investive Auszahlungen für Baumaßnahmen
Stichtag
31.12.2013
31.12.2014
Veränderung
Bilanzwert in Euro
29.774.251,93
33.526.292,27
+3.752.040,34
Die Auszahlungen für Baumaßnahmen gehören im Bereich der Gesamtfinanzrechnung
zu den Investitionsausgaben, die unmittelbare Auswirkungen auf Bilanzpositionen des
Anlagevermögens haben, da Vermögensmehrungen erzielt werden. Die Auszahlungen
werden i. d. R. durch die Aufnahme von Krediten gemäß § 86 (1) GO NRW sowie einen
positiven Saldo aus Finanzierungstätigkeit finanziert. Teilweise erfolgt auch eine Finanzierung durch Zuwendungen, so dass Sonderposten zu bilden sind. Ausgaben im Baubereich belasten die Stadt in den Folgejahren mit Abschreibungen und Ausgaben für
die Bauunterhaltung, so dass Investitionen zu Folgekosten führen.
Das oben ausgewiesene Ist-Ergebnis teilt sich wie folgt auf (investiv):
Nummer
Bezeichnung
78510000
Hochbaumaßmaßnahmen
78520000
Tiefbaumaßnahmen
78530000
Sonstige Baumaßnahmen
Summe
Betrag in Euro
15.338.785,07
Vorjahr: 19.574.641,52
18.139.175,25
Vorjahr: 10.000.215,00
48.331,95
Vorjahr: 199.395,41
33.526.292,27
Vorjahr: 29.774.251,93
Die den Konten zugeordneten Beträge konnten aus dem Buchhaltungssystem ermittelt
werden. Bei Vorlage von Bauabrechnungen wurden die über die Konten erfolgten Auszahlungen teilweise geprüft.
3.8 Prüfungen von ausgewählten Produkten / Erträgen und Aufwendungen
Die Prüfung der vereinnahmten Erträge und des wirtschaftlichen Einsatzes von Aufwendungen erfolgte auch bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2014 nur in Stichproben.
4. Prüfung der Abschlüsse und Mittelverwendung der Stiftungen /
Nachlässe
4.1 Prüfung der Stiftungsabschlüsse 2014
Die Stiftungsabschlüsse sind gemäß § 103 (1) Ziffer 2 i.V.m. § 97 (1) Nr. 2 GO NRW zu
prüfen. Zudem bestehen Verbindungen von den Stiftungen zum Haushalt. Die BewirtSeite
113
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
schaftung der Stiftungen erfolgt über Innenaufträge. Die Stiftungsabschlüsse sind im
Jahresabschluss 2014 als Anlage 5 (Seite 40 ff.) abgebildet.
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 orientierte sich an der Nachvollziehbarkeit
der Gesamtaufstellung unter Heranziehung der Einzelpositionen der Vermögensübersicht, der Jahresaufwendungen und den Erträgen.
Die Barbestände werden nach dem Durchschnittszins für Tagesgeldanlagen tagesgenau verzinst. Außer den Barbeständen existieren Wertpapiere und Sparbücher, die wegen ihres auf Dauer angelegten Bestandes ins Anlagevermögen gebucht worden sind.
Die langfristigen Wertanlagen sowie die Darlehensforderungen sind als Sonstige Ausleihungen (Bilanzkonto 13910000) verbucht.
Aus der Teilergebnisrechnung Stiftungen ergibt sich ein Anstieg der privatrechtlichen
Leistungsentgelte (Mieterträge) um rd. 16 T Euro gegenüber dem Vorjahr auf rd. 0,282
Mio. Euro. Die anderen ordentlichen Erträge (Auflösung Sonderposten und Holzverkauf
bei der Max-von-der-Leyen-Stiftung) gingen gegenüber dem Vorjahr um rd. 0,183 Mio.
Euro auf rd. 0,164 Mio. Euro zurück. Insgesamt blieben die ordentlichen Erträge um rd.
0,167 Mio. Euro unter denen des Vorjahres. Den gesunkenen Erträgen standen höhere
Aufwendungen gegenüber, was insbesondere auf Anstiege im Bereich der Transferaufwendungen (Aufwendungen und Zuschüsse für lfd. Stiftungszwecke) und die sonstigen
Aufwendungen zurückzuführen ist. So wurden beispielsweise Wertpapiere (nach Fälligkeit) im Bereich der Familie-de-Greiff-Stiftung ausgebucht und dem Barbestand zugeführt. Dies resultiert aus der Fälligkeit der Festgeldanlage bei der Volksbank und Aufstockung des Vermögensverwaltungsmandats durch diesen Betrag im Jahr 2015. Die
Zinserträge konnten um 125 T Euro gesteigert werden.
Im Rahmen der Prüfung wurden für alle Stiftungen die im Jahresabschluss 2014 ermittelten Erträge und Aufwendungen mit den Buchungen im DZ-Kommunalmaster abgeglichen. Aufgrund mehrerer unbesetzter Stellen sowie darauf zurückzuführende Zuständigkeitswechsel in der Rechnungsprüfung wurden darüber hinaus nur Plausibilitätsprüfungen durchgeführt.
4.2 Prüfung und Bewertung von Forderungen mit Auswirkung auf die Stiftungserträge
Die Mietsituation hat sich in den betreuten Gebäuden insgesamt verbessert, nachdem
weiter in die Gebäudeunterhaltung investiert wurde.
4.3 Prüfung des IKS in der Stiftungsverwaltung
Weitere Schritte zur Einführung des Internen Kontrollsystems in der Stiftungsverwaltung wurden umgesetzt. So wurde ein regelmäßiges Reporting installiert, mit dem die
Stiftungsverwaltung den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
Seite
114
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
jährlich über die Entwicklungen des zurückliegenden Jahres informiert. Der Stiftungsbericht für das Jahr 2014 wurde dem Ausschuss am 12.04.2016 vorgelegt. Er orientiert
sich inhaltlich an den Stiftungsabschlüssen und den dortigen Vermögens-und Ergebnisübersichten und enthält darüber hinaus Erläuterungen zu den Stiftungszwecken
sowie einen Maßnahmenkatalog.
Hinsichtlich der an die Krefelder Bau GmbH übertragenen Aufgaben der Wohnungsverwaltung, Objektbewirtschaftung sowie Miet- und Finanzbuchhaltung wird dem Vieraugenprinzip insoweit Rechnung getragen, als eine rechnerische Prüfung der Verwendung
der Mittel unter Abgleich der Kontoauszüge erfolgt. Des Weiteren werden die jährlichen
Abrechnungen für Sanierungsmaßnahmen durch den Fachbereich 60 vor dem Hintergrund sachlicher Richtigkeit geprüft, mit den vierteljährlichen Abschlägen verrechnet
und der Restbetrag dem FB 21 in Rechnung gestellt.
5. Prüfung der Entscheidungen und Verwaltungsvorgänge aus delegierten
Aufgaben
Die sich aus § 103 (1) S. 2 GO NRW für die örtliche Rechnungsprüfung ergebende
Prüfverpflichtung ist weder in der 5. bzw. 6. Auflage der Handreichungen des IM zum
NKF noch im Kommentar der GPA zur GO NRW konkretisiert. Die Rechnungsprüfung soll
die Entscheidungen und Verwaltungsvorgänge aus delegierten Aufgaben prüfen, bei
denen die Zahlungsvorgänge durch den Träger der Aufgabe wahrgenommen werden
und die insgesamt von finanzieller Bedeutung sind. Die Auswahl der zu prüfenden
Sachverhalte kann durch die Rechnungsprüfung erfolgen, da Vorgaben Dritter nicht
erfolgen bzw. nicht bekannt sind.
Es wurden – wie in den Vorjahren – die Entscheidungen und Verwaltungsvorgänge aus
delegierten Sozialhilfeaufgaben und die Zahlung von Wohngeld geprüft. Die Prüfungen
wurden durch die Prüfungsvermerke Nr. 83/2015 (Sozialhilfe) und Nr. 65/2015 (Wohngeld) für das Haushaltsjahr 2014 dokumentiert.
5.1 Entscheidungen und Verwaltungsvorgänge aus delegierten Sozialhilfeausgaben
Es wurden wieder die Entscheidungen und Verwaltungsvorgänge aus delegierten
Sozialhilfeaufgaben geprüft. Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) macht von der
Möglichkeit Gebrauch, Aufgaben nach § 3 SGB XII auf die Stadt Krefeld als örtlichen
Träger der Sozialhilfe zu übertragen. Die Zahlungen erfolgen zulasten des LVR und werden diesem in Rechnung gestellt.
Gem. § 1 der Sozialhilfesatzung des Landschaftsverbands Rheinland gewährt die Stadt
Krefeld somit zu Lasten des LVR, soweit die Hilfeempfänger vom überörtlichen Träger
der Sozialhilfe Leistungen erhalten:
Seite
115
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII für Menschen mit Behinderungen,
Hilfen nach den §§ 63 bis 65 SGB XII für Menschen mit Behinderungen,
Hilfen zur Förderung der Verständigung mit der Umwelt sowie Hilfen zur Inanspruchnahme der Fahrdienste für Menschen mit Behinderungen,
größere Hilfen bei der Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer Wohnung,
die den besonderen Bedürfnissen der behinderten Menschen,
Hilfe zur Pflege (§ 61 SGB XII),
Eingliederungshilfe in Sonderkindergärten/integrativen Tagesstätten für Kinder,
Versorgung von behinderten Menschen mit Körperersatzstücken, größeren orthopädischen und größeren anderen Hilfsmitteln mit Ausnahme der Hilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeuges und von Gebrauchsgegenständen des täglichen
Lebens (der überörtliche Träger der Sozialhilfe entscheidet bei der Versorgung
von Menschen mit Behinderungen jedoch in jedem Falle selbst, wenn der behinderte Mensch von ihm unmittelbar Hilfe in vollstationärer Form erhält),
Hilfen nach dem 3. bis 9. Kapitel SGB XII außerhalb einer teilstationären oder
stationären Einrichtung, wenn die Hilfe dazu bestimmt ist, Nichtsesshafte sesshaft zu machen.
Die Prüfung der Abrechnungsunterlagen hat schlussendlich ergeben, dass entsprechend den Vorgaben des Landschaftsverbands die Einnahmen und Ausgaben mit dem
überörtlichen Träger der Sozialhilfe abgerechnet wurden. Insbesondere wurden Abschlagszahlungen im Laufe des Jahres zeitnah den neuen Verhältnissen angepasst.
Das Gesamtvolumen der gezahlten Aufwendungen (und entsprechend erhaltenen
Erträgen vom Landschaftsverband) betrug im Jahr 2014 3.951.731,68 Euro.
5.2 Zahlung von Wohngeld
Die Gewährung von Wohngeld erfolgt nach der Antragsbearbeitung durch die Stadt
Krefeld. Die auf Antragsangaben basierenden Bescheide werden durch die Oberfinanzdirektion Düsseldorf gefertigt, die auch die fälligen Wohngeldzahlungen zulasten der
Landeskasse veranlasst. Im Kalenderjahr 2014 wurde in 1.941 Fällen (Vorjahr: 2.218)
Wohngeld (= 1.860 Miet- und 81 Lastenzuschüsse) mit einem Gesamtvolumen von
3.741.230,41 Euro (Vorjahr: 4.193.364,54 Euro) geleistet.
Bei der Prüfung 2014 haben sich keine Beanstandungen ergeben.
6. Internes Kontrollsystem (IKS) der Verwaltung
Die Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS) verpflichten alle Kommunen, ein flächendeckendes IKS einzurichten, das sich nicht
alleine auf das Rechnungswesen beschränkt, sondern Steuerungs- und KontrollmaßSeite
116
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
nahmen in allen Prozessen des Verwaltungshandels umfasst. Interne Kontrollen sind
nicht mit Controlling oder anderen die Führung unterstützenden Informationssystemen
zu vergleichen. Ziel ist eine rechtmäßige und wirtschaftliche Aufgabenerledigung und
Fehlervermeidung vor Ort. Die Fachbereiche müssen daher eigene interne Kontrollsysteme aufbauen. Die Rechnungsprüfung prüft dann die Wirksamkeit der IKS innerhalb der Verwaltung.
Aber auch vorhandene interne Kontrollen werden keine hundertprozentige Fehlerfreiheit gewährleisten können. Ein effizientes IKS basiert deshalb auf dem Prinzip der Risikoanalyse: Risiken mit hohem Schadenspotential und/oder hoher Eintrittswahrscheinlichkeit sind vorrangig zu analysieren, Maßnahmen zur Vermeidung von Fehlern oder
Verstößen sowie entsprechende Kontrollsysteme sind hier vorrangig zu etablieren.
Weitere Grundlagen eines effektiven internen Kontrollsystems bilden u. a. die folgenden Prinzipien:
•
Das Prinzip der Transparenz besagt, dass für Prozesse Sollkonzepte etabliert
sein müssen, die es einem Außenstehenden ermöglichen, zu beurteilen, inwieweit Beteiligte konform zu diesem Sollkonzept arbeiten. Gleichzeitig wird
dadurch die Erwartungshaltung der Organisationsleitung definiert.
•
Das Vier-Augen-Prinzip besagt, dass in einem gut funktionierenden Kontrollsystem kein wesentlicher Vorgang ohne (Gegen-)Kontrolle bleiben soll.
•
Das Prinzip der Funktionstrennung besagt, dass vollziehende (z. B. Abwicklung
von Einkäufen), verbuchende (z. B. Finanzbuchhaltung, Lagerbuchhaltung) und
verwaltende (z. B. Lagerverwaltung) Tätigkeiten, die innerhalb eines Unternehmensprozesses (z. B. Einkaufsprozess, verstanden als Prozess von der Bedarfsermittlung bis zum Zahlungsausgang) vorgenommen werden, nicht in einer
Hand vereinigt sein sollen.
Weitere Anforderungen an ein Internes Kontrollsystem ergeben sich aus dem zum
31.12.2013 novellierten Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW, welches u. a. in § 21 ein
Rotationsgebot in besonders korruptionsgefährdeten Bereichen vorsieht, die von der
jeweiligen Verwaltung zu definieren sind.
Die Schaffung effizienter Interner Kontrollsysteme und Korruptionsprävention ist eine
Führungsaufgabe. Durch Maßnahmen zur Straffung von Arbeitsabläufen, Risikominimierung, Aufgabenkritik, Einnahme- und Ausgabekontrolle usw. kann ein effizientes
IKS auch zur Verwaltungsvereinfachung und zur Haushaltskonsolidierung beitragen.
Aktuelle Prüfungserkenntnisse belegen, dass die fachbereichsinternen Kontrollen
immer noch weitgehend nicht ausreichend sind. So wurden wiederholt systemische
und organisatorische Mängel mit Risiko- und Schadenspotential sowie tatsächliche
Schäden festgestellt. Exemplarisch werden folgende Beispiele genannt:
Seite
117
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
•
Im Rahmen der „Prüfung der Abwicklung des Mietvertrags der U-3-Dependance
Oberdießemer Straße“ (Bericht Nr. 04/2015) wurde festgestellt, dass der FB 60
außerhalb des politischen Mandats sowie außerhalb vertraglicher Verpflichtungen dem Vermieter obliegende Kosten für diverse Baumaßnahmen an der Mietsache i. H. v. 135.000 Euro übernommen hat.
•
Die „Prüfung der Auftragsvergabe von Estrich- sowie Putz- und Stuckarbeiten im
Kaiser-Wilhelm-Museum (Bericht Nr. 03/2015 – FB 60)“ warf Fragen zum Projektmanagement auf. Festgestellt wurde, dass Gewerke infolge wiederholter
Nichtbeachtung von Zuschlagsfristen nicht an den wirtschaftlichsten Bieter vergeben werden konnten und eine neue Ausschreibung erforderten. Der bezifferbare Schaden betrug 141.000 Euro. Zudem führten die halbjährigen Verzögerungen in den Auftragsvergaben zwangsläufig zu weiteren Verzögerungen der
baulichen Abläufe am Großprojekt KWM.
•
Mit Bericht Nr. 09/2015 („Prüfung der Fallbearbeitung aufgrund von staatsanwaltlichen Ermittlungen – FB 63“) wurden Verwaltungsentscheidungen im Zusammenhang mit der Immobilie „Haus Verberg“ geprüft, die – wie durch Medienberichte bekannt wurde – durch Brandstiftung zerstört wurde. Festgestellt
wurde, dass sich ein Mitarbeiter des FB 63 Insiderwissen zu Nutze machte, das
Objekt selbst erwarb und sich selbst eine Abbruchgenehmigung erteilte, wozu er
als Verfahrensbeteiligter nicht befugt war (Verstoß gegen § 20 Verwaltungsverfahrensgesetz). Darüber hinaus wurde ein weiterer Verstoß gegen Unterschriftsbefugnisse festgestellt. Um solchen Vorfällen vorzubeugen, hat der FB 63 zwischenzeitlich die fachbereichsinternen Unterschriftsbefugnisse sowie die Arbeitsanweisung der Innenrevision überarbeitet. Die Rechnungsprüfung empfiehlt in diesem Zusammenhang grundsätzlich, fachbereichsinterne Innenrevisoren stets der FBL unmittelbar zu unterstellen.
•
Im Juni 2015 unterrichtete die Leiterin der VHS den FB 14 über vermutete Unregelmäßigkeiten hinsichtlich der in einem gastronomischen Berufsvorbereitungsprojekt geführten Barkasse. Die Prüfung offenbarte teils gravierende Unregelmäßigkeiten – u. a. erhebliche Einnahmeausfälle, deren Höhe sich angesichts nicht auffindbarer Kassenbelege nicht abschließend beziffern ließ (siehe
Bericht Nr. 20/2015 – „Prüfung von Geschäftsabläufen der VHS“). VHS-intern
wurde der Bericht zum Anlass einer ganzheitlichen Prüfung des IKS genommen;
um die Mitarbeiter zu sensibilisieren erfolgte u. a. eine ganztägige Schulung der
Mitarbeiterschaft zum Themenbereich IKS/Korruptionsschutz.
Details sind den jeweiligen Prüfungsberichten zu entnehmen, die vom Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnis genommen und beraten wurden. Die Verwaltung ist
aufgefordert, die sich aus den Prüfungen sowie eigenen Recherchen ergebenden Erkenntnisse und Handlungsbedarfe umzusetzen.
Festzustellen bleibt, dass der Aufbau und die Weiterentwicklung von IKS eine Daueraufgabe der Verwaltung bleiben wird. Die Rechnungsprüfung kann aufgrund der persoSeite
118
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
nellen Ausstattung nur eine unvollständige Überwachung und Kontrolle ausüben, sodass das IKS eine sinnvolle und notwendige Ergänzung der örtlichen Rechnungsprüfung darstellt.
7. Kennzahlen zum Jahresabschluss 2014
Auch dieser Bericht enthält einige ausgewählte Kennzahlen, die in gemeinsamer Arbeit
von Aufsichtsbehörden und GPA sowie Vertretern von örtlichen Rechnungsprüfungen
entwickelt wurden. Mithilfe der Kennzahlen sollen überregionale Vergleiche angestellt
und die wirtschaftliche Lage der Kommunen beurteilt werden.
Die örtliche Rechnungsprüfung ermittelt die ausgewählten Kennzahlen jährlich, und
durch einen Vergleich mit dem Vorjahreswert werden Veränderungen erkennbar,
so dass Aussagen zur Bilanz- und Haushaltsentwicklung möglich sind.
Durch Runderlass des Innenministeriums vom 01.10.2008 – 34-48.04.05/01-2323/08
– wurden folgende Kennzahlen für die Bilanz- und Haushaltsentwicklung festgelegt:
1.
2.
3.
4.
Aufwandsdeckungsgrad
Eigenkapitalquote 1
Eigenkapitalquote 2
Fehlbetragsquote
5.
6.
7.
8.
Infrastrukturquote
Abschreibungsintensität
Drittfinanzierungsquote
Investitionsquote
9.
10.
11.
12.
13.
Anlagendeckungsgrad 2
Dynamischer Verschuldungsgrad
Liquidität 2. Grades
Kurzfristige Verbindlichkeitsquote
Zinslastquote
14.
15.
16.
17.
18.
Steuerquote bzw. Allgemeine Umlagenquote
Zuwendungsquote
Personalintensität
Sach- und Dienstleistungsintensität
Transferaufwandsquote
Haushaltswirtschaftliche Gesamtsituation
Vermögenslage
Finanzlage
Ertragslage
Die Kennzahlen können ein Hilfsmittel bei der Beurteilung der Haushaltssituation sein.
Sie können durch (zulässige) Steuerung von Zahlungen beeinflusst werden.
Seite
119
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
Nachfolgend wird die Entwicklung von ausgewählten Kennzahlen dargestellt. Es wird
dabei vom Ist-Ergebnis ausgegangen. Der Landesdurchschnitt kreisfreier Städte kann
hier als Orientierungswert zur Einschätzung des jeweiligen Wertes der Kennzahl dienen. Die aktuellsten verfügbaren Vergleichswerte ergeben sich aus dem Bericht der
Gemeindeprüfungsanstalt NRW zur Verwaltungsprüfung der Stadt Krefeld in den Jahren
2012 – 2014 für das Jahr 2012 (Berichtsteil Finanzen, Seite 16; aktuellere Vergleichswerte lagen nicht vor).
Aufwandsdeckungsgrad
Kennzahl in %
2011
93,6
2012
94,4
2013
92,2
2014
89,9
Der "Aufwandsdeckungsgrad" gibt an, zu welchem Anteil die ordentlichen Aufwendungen (2014 = 744.176.172,12 Euro) durch ordentliche Erträge (2014 = 669.140.685,77
Euro) gedeckt werden können. Der Deckungsgrad hat sich aufgrund des erhöhten
Haushaltsdefizits gegenüber dem Vorjahr verschlechtert. Der Landesdurchschnitt kreisfreier Städte in NRW im Jahr 2012 betrug 94,9%.
Eigenkapitalquote I
Kennzahl in %
2011
28,5
2012
27,9
2013
26,3
2014
22,6
Die „Eigenkapitalquote I“ gibt das Verhältnis des Eigenkapitals (2014 =
506.120.411,65 Euro) zur Bilanzsumme (2014= 2.236.362.953,16 Euro) auf der
Passivseite der kommunalen Bilanz wieder. Hier ist ein stetiger Rückgang zu verzeichnen. Der Landesdurchschnitt kreisfreier Städte in NRW im Jahr 2012 betrug 15,0%. Die
Stadt Krefeld liegt somit trotz ständig sinkender Quote weiterhin noch deutlich über
dem Durchschnittswert.
Eigenkapitalquote II
Kennzahl in %
2011
49,1
2012
48,3
2013
46,82
2014
44,0
Die „Eigenkapitalquote II“ bildet das Verhältnis des Eigenkapitals (2014 =
506.120.411,65 Euro) unter Einbeziehung der „Sonderposten mit Eigenkapitalcharakter“ (Sonderposten für Zuwendungen: 2014 = 385.521.249,49 Euro sowie für Beiträge:
2014 = 91.968.526,69 Euro) zur Bilanzsumme (2014= 2.236.362.953,16 Euro) ab. Der
Landesdurchschnitt kreisfreier Städte in NRW im Jahr 2012 betrug 34,7%. Die Stadt
Krefeld liegt somit trotz ständig sinkender Quote auch hier weiterhin noch deutlich
über dem Durchschnittswert.
Fehlbetragsquote
Kennzahl in %
2011
5,3
2012
3,7
2013
5,6
2014
11,7
Die "Fehlbetragsquote" gibt an, inwieweit Ausgleichsrücklage (2014 = 0 Euro) und
Allgemeine Rücklage (2014 = 572.998.429,70 Euro) zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrages (2014 = -66.878.018,05 Euro) eingesetzt werden müssen. Bei einem aus-
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120
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
geglichenen Haushalt beträgt die Fehlbetragsquote „0%“. Die Quote hat sich aufgrund
des erhöhten Haushaltsdefizits gegenüber dem Vorjahr deutlich verschlechtert.
Der Landesdurchschnitt kreisfreier Städte in NRW im Jahr 2012 betrug 23,2%. Die Stadt
Krefeld liegt somit trotz fast verdoppelter Quote weiterhin deutlich unter dem Durchschnittswert.
Zinslastquote
Kennzahl in %
2011
2,5
2012
1,9
2013
1,7
2014
1,3
Durch die "Zinslastquote" wird erkennbar, welche Belastung aus Finanzaufwendungen
(2014 = 9.941.721,41 Euro) zusätzlich zu den (ordentlichen) Aufwendungen (2014 =
744.176.172,12 Euro) besteht. Die günstige Zinsentwicklung sowie reduzierte Kredite zur
Liquiditätssicherung bei gleichzeitig steigenden ordentlichen Aufwendungen haben zu
einer weiteren Verringerung des Wertes geführt. Der Landesdurchschnitt kreisfreier Städte in NRW im Jahr 2012 betrug 3,5%. Die Stadt Krefeld liegt somit weiterhin unter dem
Durchschnittswert.
Netto-Steuerquote
Kennzahl in %
2011
44,5
2012
43,0
2013
41,3
2014
39,3
Die "Nettosteuerquote" gibt an, zu welchem Teil die Gemeinde "sich selbst" finanzieren
kann und somit unabhängig von staatlichen Zuwendungen ist. Für eine realistische
Ermittlung der Steuerkraft der Gemeinde ist es erforderlich, von den Steuererträgen
insgesamt (2014 = 273.479.642,99 Euro) den Gemeindeanteil an der Gewerbesteuer
(Gewerbesteuerumlage; 2014 = 9.032.897,41 Euro) und den Aufwand für die Finanzierungsbeteiligung am Fonds Deutsche Einheit (2014 = 8.774.815,54 Euro) in Abzug zu
bringen. Die so bereinigten Steuererträge (2014 = 255.671.930,04 Euro) werden zu
den ebenso bereinigten ordentlichen Erträgen (2014 = 651.332.972,82 Euro) ins Verhältnis gesetzt. Die Netto-Steuerquote ist im Vergleich zum Vorjahr um weitere 2,0 Prozentpunkte gesunken. Ursache hierfür war die stark rückläufige Entwicklung der
Steuererträge. Es zeigt sich auch hier, dass die hohen Erträge des Jahres 2011 ein Ausreißer nach oben waren, der in den Vor- und Folgejahren so nicht wiederholt werden
konnte. Der Landesdurchschnitt kreisfreier Städte im Jahr 2012 betrug 38,7 %.
Personalintensität I
Kennzahl in %
2011
23,2
2012
22,6
2013
22,5
2014
24,3
Die Kennzahl "Personalintensität" zeigt auf, welchen Anteil der Personalaufwand (2014
= 180.493.795,84 Euro) an den gesamten konsumtiven Aufwendungen (2014 =
744.176.172,12 Euro) hat. In den Werten sind keine Aufwendungen für Versorgungsund Beihilfeleistungen enthalten, da diese in einer gesonderten Zeile der Ergebnisrechnung ausgewiesen werden. Der Landesdurchschnitt kreisfreier Städte im Jahr 2012
betrug 20,4 %. In diesem Bereich liegt die Stadt Krefeld also weiterhin etwas höher als
der Landesdurchschnitt.
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Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
Transferaufwandsquote
Kennzahl in %
2011
31,3
2012
32,4
2013
32,5
2014
32,1
Mit der "Transferaufwandsquote" lässt sich beurteilen, in welchem Umfang kommunale
Transferaufwendungen (im Regelfall Zahlungen für den Sozial- und Jugendbereich;
2014 = 239.172.621,08 Euro) im Verhältnis zu den Gesamt- (ordentlichen) Aufwendungen (2014 = 744.176.172,12 Euro) erfolgen. Die Quote ist im Verhältnis zum relativ
hohen Wert des Vorjahres leicht gesunken. Der Landesdurchschnitt kreisfreier Städte
im Jahr 2012 betrug 40,0 %. Hier liegt die Stadt Krefeld wiederum und weiterhin deutlich unter dem Landesdurchschnitt.
8. Bemerkungen zur Prüfung
Die Prüfung des NKF-Jahresabschlusses wurde beendet, ohne dass Sachverhalte
bekannt wurden, die eine Einschränkung des Bestätigungsvermerkes erforderlich
gemacht hätten.
Die Hinweise im Bericht sollen – wie in Berichten der Vorjahre - Verbesserungen
bewirken.
Der Bericht zum Jahresabschluss 2014 wurde gemäß § 10 (5) RPO dem Oberbürgermeister zur Stellungnahme zugeleitet. Diese Stellungnahme ist als Anlage 1 dem Bericht beigefügt. Der Oberbürgermeister kann eine Stellungnahme zu den Hinweisen und
zu weiteren Sachverhalten abgeben.
Bei der Prüfung handelt es sich um eine Auftragsarbeit für den Rechnungsprüfungsausschuss, der als zuständiges Organ für die Prüfung des Jahresabschlusses bei der
Beratung zur Ergänzung dieses Berichtes oder für zukünftige Berichte Prüffelder erweitern oder neu festlegen kann. Vorgaben des Ausschusses sind bisher nicht erfolgt.
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122
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
9. Bestätigungsvermerk und Entlastungsvorschlag
Der Jahresabschluss der Stadt Krefeld zum 31.12.2014 wurde unter Beachtung des
§ 101 (1) i. V. m. § 95 GO NRW geprüft. Die Prüfung betraf u. a. die Ergebnis- und
Finanzrechnung, die Teilergebnis- und Teilfinanzrechnungen, die Bilanz nebst Anhang
sowie den Lagebericht. Außerdem erfolgte eine Prüfung der Entscheidungen und Verwaltungsvorgänge aus delegierten Aufgaben, bei denen der Träger der Aufgabe die
Zahlungen vornimmt und die insgesamt finanziell von erheblicher Bedeutung sind.
In die Prüfung einbezogen wurden die Buchführung, die Inventur, das Inventar, die
Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände
und die ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und des sonstigen Ortrechts der
Stadt Krefeld.
Die Prüfung wurde so geplant und durchgeführt, dass wesentliche Unrichtigkeiten und
Verstöße mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Die Beurteilung der Prüfungssachverhalte erfolgte im Wesentlichen auf der Basis von Stichproben und durch
Plausibilitätsprüfungen.
Der Jahresabschluss zeigt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Krefeld zum Jahresende. Bei
der Erstellung des Jahresabschlusses wurden die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beachtet.
Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, und seine Angaben
erwecken keine falschen Vorstellungen von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und
Finanzlage der Stadt. Die Chancen und Risiken für die zukünftige Entwicklung werden
dargestellt.
Es wird ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.
Die durchgeführte Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt. Der Jahresabschluss
entspricht aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse den gesetzlichen
Vorschriften, Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage
der Stadt.
Es kann somit festgestellt werden, dass die Prüfung des Jahresabschlusses keine
Tatsachen ergeben hat, die der Feststellung des Jahresabschlusses 2014 und der Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2014 entgegenstehen.
Dem Rat wird daher empfohlen, gemäß § 96 (1) GO NRW den Jahresabschluss durch
Beschluss festzustellen. Ferner wird empfohlen, zu beschließen, den festgestellten
Jahresfehlbetrag 2014 mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen.
Seite
123
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
Krefeld, den 30.11.2016
_____________________________
(Vorsitzender des
Rechnungsprüfungsausschusses)
– Horster –
__________________________
(Leiter der Rechnungsprüfung)
– Hoffmann –
Seite
124
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
Anlage 1: Zusammenstellung der Hinweise und Stellungnahme des
Oberbürgermeisters
Der Prüfungsbericht Nr. 09/2016 endet mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk nach § 101 (4) GO NRW. Die im Bericht enthaltenen Hinweise sind nachstehend in übersichtlicher Form zusammengestellt.
Gemäß § 101 (2) S. 1 GO NRW ist dem Oberbürgermeister vor Abgabe des Prüfungsberichts durch den Rechnungsprüfungsausschuss an den Rat Gelegenheit zur
Stellungnahme zum Prüfungsergebnis zu geben. Dieser Möglichkeit kommt der Oberbürgermeister durch Stellungnahme zu den einzelnen Prüfungshinweisen nachstehend
nach.
Seite
125
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
Nummer Seite
Berichtsteil/Text
Stellungnahme
Verzögerungen in der Erstellung des
Jahresabschlusses 2014 sind aufgrund der verspäteten Vorlage des
Jahresabschlusses 2013, die vorrangige Bearbeitung anderer Themen,
wie beispielsweise die Umsetzung
von HSK-Maßnahmen entstanden.
Der FB 20 strebt weiterhin die fristgerechte Jahresabschlusserstellung an.
Aus o.g. Gründen (auf Stellungnahme
zu Hinweis 1 wird verwiesen) konnte
die Frist nicht eingehalten werden.
Die Bezirksregierung Düsseldorf wurde hierüber informiert.
1
10
Aufstellung des Jahresabschlusses:
Die gesetzliche Frist zur Vorlage des
Jahresabschlusses an den Rat wurde nicht eingehalten.
2
11
Feststellung des Jahresabschlusses:
Die gesetzliche Frist zur Feststellung
des Jahresabschlusses durch den
Rat wurde nicht eingehalten.
3
33
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte:
Bei wesentlichen Erhöhungen des
Gebäudewertes aufgrund erheblicher Um- oder Erweiterungsmaßnahmen ist zu prüfen, ob die Nutzungsdauer von Gebäuden oder Gebäudeteilen entsprechend anzupassen ist.
In der jährlichen Jahresabschlussverfügung wird künftig dieser Aspekt nochmals ausdrücklich aufgenommen und eine Berücksichtigung in der Aktivierungsmeldung
gefordert. Weiterhin wird aufgenommen, dass eine Erläuterung
vorzunehmen ist, sofern bei größeren Baumaßnahmen keine Nutzungsdaueranpassung
erfolgen
soll. Der Fachbereich 21 (Anlagenbuchhaltung) wird die entsprechende Umsetzung im Rahmen der Aktivierung prüfen. Sollten die Aktivierungsmeldungen
diesbezüglich nicht vollständig
sein, veranlasst der Fachbereich
21 im Rahmen seines Internen
Kontrollsystems eine Anfrage an
den ausführenden Fachbereich.
Zur TfK Feldstrasse ist zu sagen,
dass das bisherige Gebäude
grundsätzlich beibehalten wurde
und um einen Neubau ergänzt
wurde. Der Erweiterungsbau bildet
mit dem bestehenden Gebäude
eine Gebäudeeinheit; der Erweiterungsbau wurde hinzuaktiviert,
die Nutzungsdauer des bestehenden Gebäudes änderte sich nicht.
Seite
126
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
Nummer Seite
3
4
33
34
Berichtsteil/Text
Fortsetzung
Stellungnahme
Da diesem Erweiterungsbau Landeszuweisungen in Höhe von nahezu 100% zugeordnet wurden,
ergibt sich für diese Maßnahmen
keine Ergebnisauswirkung- auch
nicht bei einer höheren Nutzungsdauer.
Zur TfK Westwall ist anzumerken,
dass hier eine Neuaktivierung in
2014 erfolgt ist und eine Nutzungsdauer von 80 Jahren hinterlegt ist. Diese Nutzungsdauer entspricht dem vom Innenministerium maximal vorgegebenen Nutzungsdauerrahmen für Kindergärten/ Kindertagesstätten.
Bebaute Grundstücke und grundDer Fachbereich 21 (Anlagenstücksgleiche Rechte:
buchhaltung) achtet darauf, dass
Die Bezeichnung der Anlagegüter
grundsätzlich eine einheitliche
sollte einer einheitlichen Systematik Bezeichnung der Anlagegüter verfolgen, um die Prüfung nicht unnötig wendet wird. Insoweit wird bei
zu erschweren.
den Kindertagesstätten der Zusatz
„Kita“ vorweggestellt. Dies ist bei
der im Prüfbericht aufgeführten
Kindertagesstätte Gatzenstraße,
im Anlagegut des Gebäudes und
bei allen Außenanlagen der Fall.
Das Anlagegut des Festwerts für
die Einrichtung lautete allerdings
„FW TfK Gatzenstr Einrichtung“.
Dies wird von hier in „Kita Gatzenstr. FW Einrichtung“ korrigiert.
Weitere fehlerhafte oder anderslautende Bezeichnungen für
Grundstücke der genannten Kindertagesstätte sind in der Anlagenbuchhaltung nicht bekannt.
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127
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39
6
40
7
40
8
45
Berichtsteil/Text
Stellungnahme
Straßennetz mit Wegen, Plätzen,
Verkehrslenkungsanlagen:
Der automatisierte Datenabgleich
zwischen VIA-VIS und DZKommunalmaster sollte endlich abgeschlossen werden. Der bisherige
manuelle Abgleich ist fehleranfällig.
Straßennetz mit Wegen, Plätzen,
Verkehrslenkungsanlagen:
Die Wertermittlung für die wiederverwendete Substanz bei der Baumaßnahme „Backes Weg“ wurde
nicht korrekt verbucht.
Straßennetz mit Wegen, Plätzen,
Verkehrslenkungsanlagen:
Die Inventur des Straßenvermögens
erfolgt nicht fristgerecht.
Ein automatisierter Abgleich zwischen VIA-VIS und DZ-Kommunalmaster ist technisch nicht möglich, da keine Schnittstelle besteht. Die Daten für einen manuellen Abgleich werden vom EDVDienstleister analysiert.
Die im Jahresabschluss 2014 versäumten 3 Umbuchungen über
1.761,93 Euro wurden im Jahresabschluss 2015 nachgeholt.
Die Aufnahme des Straßennetzes
(ohne Wirtschaftswege und das
Hauptradwegenetz) wurde durch
den beauftragten externen Dienstleister Ende August 2016 abgeschlossen. Die Erweiterung der
Personalkapazität beim FB 66
wurde umgesetzt. Nach erfolgreicher Einarbeitung kann mit einer
Zustandsbewertung -im Hinblick
auf die Aufstellung des Unterhaltungsprogramms- und im Weiteren mit der Werthaltigkeitsprüfung
begonnen werden.
Betriebs- und Geschäftsausstattung: Die Überarbeitung der DienstanDie Dienstanweisung für das Inven- weisungen im Finanzbereich ertarwesen der Stadt Krefeld
folgt seit Besetzung der neueingebedarf weiterhin einer Aktualisierichteten Stelle im April 2016 sukrung.
zessive nach Priorisierung. Die
Evaluierung der Dienstanweisung
für das Inventarwesen der Stadt
Krefeld durch den FB 20 ist bereits
- wenn auch in nachrangiger - Bearbeitung, so dass in absehbarer
Zeit die Dienstanweisung zum
Inventarwesen abschließend
überarbeitet sein wird.
(Fortsetzung nächste Seite)
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128
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9
46
Berichtsteil/Text
Stellungnahme
Fortsetzung
Die Evaluation erfolgt unter Berücksichtigung der Änderungen
des 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes sowie der gewonnenen
Erkenntnisse aus den durchgeführten Folgeinventuren.
Für die Durchführung der Folgeinventuren steht (und stand) den
Fachbereichen bis dahin die Inventurrichtlinie der Stadt Krefeld
zur Verfügung, wodurch bereits
die gesetzlichen Anforderungen
zum Inventarwesen größtenteils
abgedeckt werden.
Betriebs- und Geschäftsausstattung: IT-Komponenten haben in Krefeld
Es wird angeregt zu prüfen, ob es
eine verhältnismäßig hohe Einsich rechnet, ausgesonderte ITsatzdauer (fünf bis zehn Jahre)
Komponenten über eine amtliche
und sind bei ihrer Aussonderung
Online-Plattform (z.B. www.zollin der Regel defekt, verfügen über
auktion.de) zum Verkauf anzubieeine eingeschränkte Leistungsfäten.
higkeit oder entsprechen nicht
mehr den umwelttechnischen Anforderungen. Zudem müssen
Speichermedien - wie z.B. Festplatten - nach Vorgabe des Bundesinnenministeriums mit spezieller Software zuverlässig und
zeitaufwändig überarbeitet werden. Aufgrund des hohen Alters
der in Krefeld eingesetzten ITKomponenten und dem hohen
personellen Aufwand für die Vorbereitung und den Vertrieb der ITKomponenten werden die Verkaufserlöse bei Auktionen eher
gering und damit als nicht wirtschaftlich eingestuft. Personalressourcen sind darüber hinaus für
diese Aufgabe in der Abteilung
nicht vorhanden.
(Fortsetzung nächste Seite)
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11
62
Berichtsteil/Text
Fortsetzung
Stellungnahme
Bezüglich des Gewährleistungsund Haftungsausschlusses wäre im
Falle einer Veräußerung seitens des
Fachbereichs 30 noch zu prüfen,
inwieweit die Stadt Krefeld für
Sachmängel bei versteigerten Waren haftbar gemacht werden könnte.
Geleistete Anzahlungen, Anlagen in Die vorliegende Rechnung wurde
irrtümlich zum Gebäude der KinderBau:
tagesstätte Westwall aktiviert. Da
Eine Zahlung für die Bauleistungsdiese Versicherungsleistung jedoch
versicherung bei der Kindertagesnicht zu den für den Bau der Kinstätte Westwall von 2.338,25 Euro
wurde als Anlagevermögen aktiviert; dertagesstätte notwendigen Anes handelt sich aber eine konsumti- schaffungs- und Herstellkosten gehört, erfolgte umgehend eine Korve Leistung.
rektur in 2015. Der Abgang wurde in
Höhe von 2.338,25 EUR gebucht, so
dass der entsprechende Betrag im
Anlagevermögen korrigiert wurde.
Sonstige öffentlich-rechtliche Forde- Monatlich erfolgt eine Abrechnung
mit dem Land über Sachverhalte,
rungen:
die die Stadt für das Land ausführt;
Das Sachkonto 16500000 wurde
im Wesentlichen handelt es sich um
dem falschen Buchungskreis zugeBeihilfen für Lehrer. Im Rahmen der
ordnet. Es gehört zum BuchungsAbstimmarbeiten zum Jahresabkreis 3000 - Landeshaushalt. Der
schluss wurde festgestellt, dass
Wert der Bilanzposition ist um
nach erfolgter Dezember 2014553,50 Euro zu reduzieren.
Abrechnung der Landeshaushalt in
Höhe von 553,50 Euro nicht ausgeglichen war. In entsprechender Höhe erfolgte daher die Einbuchung
einer Sonstigen Verbindlichkeit, um
den Sachverhalt für die Stadt in
2014 zu korrigieren/neutralisieren.
Im Rahmen der Januar-Abrechnung
2015 mit dem Land wurde der
Sachverhalt dann berücksichtigt
und damit abgeschlossen.
Seite
130
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
Nummer Seite
Berichtsteil/Text
Stellungnahme
Zur Korrektur von festgestellten
Ausweisfehlern wurden manuelle
Umgliederungen vorgenommen, die
hinreichend dokumentiert wurden.
Eine vollständige Korrektur der genannten Sachverhalte im DZKommunalmaster wäre nur mit einem unverhältnismäßig hohen
Aufwand möglich gewesen und hätte keine bilanziellen Auswirkungen
gehabt. Im vorgelegten Jahresabschluss erfolgt damit der korrekte
Forderungsausweis dieser Sachverhalte.
Auf die Stellungnahme zu Hinweis
12 wird verwiesen.
12
65
Privatrechtliche Forderungen gegen
verbundene Unternehmen:
Der im Jahresabschluss ausgewiesene Wert weicht aufgrund von Umgliederungen, die nur in Excel dokumentiert wurden, aber nicht im
DZ-Kommunalmaster gebucht wurden, um 87.610,14 Euro vom stichtagsbezogenen SAP-Saldo ab.
13
66
14
88
Privatrechtliche Forderungen gegen
Beteiligungen:
Der im Jahresabschluss ausgewiesene Wert weicht aufgrund von Umgliederungen, die nur in Excel dokumentiert wurden, aber nicht im
DZ-Kommunalmaster gebucht wurden, um 67.122,20 Euro Euro vom
stichtagsbezogenen SAP-Saldo ab.
Instandhaltungsrückstellungen:
Die im Rahmen des Jahresabschlusses vorgelegten Erläuterungen zur
Bildung von Instandhaltungsrückstellungen reichen zur Prüfung der
rechtlichen Voraussetzungen nicht
aus.
Seite
131
Die Verwaltung wird für die Jahresabschlussverfügung 2016 eine
Überprüfung und Überarbeitung
vornehmen.
Die aufgeführte Instandhaltungsrückstellung für das Museum Burg
Linn wurde in 2015 weiter in Anspruch genommen und der nicht
mehr benötigte Betrag dann nach
Abschluss der Maßnahme in 2015
aufgelöst (TEuro 9). Die Instandhaltungsmaßnahme für den BgA
Großmarkt konnte bisher aus Kapazitätsgründen bzw. personellen
Gründen nicht umgesetzt werden,
die Notwendigkeit ist jedoch weiterhin gegeben. Für die Fabrik
Heeder wurde die Auflösung des
Restbetrags (TEuro 13) in 2015
nachgeholt.
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
Nummer Seite
15
89
16
90
17
92
18
95
Berichtsteil/Text
Stellungnahme
Instandhaltungsrückstellungen:
Die Rechnungsprüfung empfiehlt,
den als Anlage zum Kontierungsbeleg für die Bildung von Instandhaltungsrückstellungen verwendeten Vordruck zu überarbeiten, so
dass stärker auf die Umsetzungsplanungen abgestellt wird und Angaben zur zeitlichen Dimension der
Nachholung gemacht werden müssen.
Instandhaltungsrückstellungen:
Aufgrund der zeitlich ungewissen
Umsetzung der neu gebildeten
Rückstellung „Löschwasserversorgung Glockenspitzhalle“ waren die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Rückstellungsbildung
nicht gegeben.
Die Verwaltung wird für die Jahresabschlussverfügung 2016 eine
Überprüfung und Überarbeitung
vornehmen.
Sonstige Rückstellungen nach § 36
(4) und (5) GemHVO NRW:
Die Berechnungsgrundlage für die
Ermittlung der Rückstellungssummen war fehlerhaft. Die Rückstellung für Urlaub und Gleitzeit
wurde mit 109.026,11 Euro zu niedrig angesetzt.
Sonstige Rückstellungen nach § 36
(4) und (5) GemHVO NRW:
Für Beamte, die zu anderen Dienstherren gewechselt sind, wurden die
Pensionsrückstellungen falsch berechnet (Saldo: +68.599,00 Euro).
Seite
132
Die Umsetzung der Maßnahme
„Löschwasserversorgung Glockenspitzhalle“ ist bisher nicht
erfolgt, da dem FB 52 kein fachkundiges Personal zur Verfügung
steht. Die Nachbesetzung der seit
Juni 2015 vakanten Stelle ist trotz
zweimaliger Ausschreibung bislang ohne Erfolg geblieben. Das
Ergebnis der jüngsten Ausschreibung bleibt abzuwarten, die ausgeschriebene Stelle ist auf 2 Jahre
befristet. Die Nachholung ist auch
aufgrund der Vorgaben der Feuerwehr nach wie vor notwendig.
Der Fehler wurde im Rahmen des
Jahresabschlusses 2015 korrigiert.
Der Fehler wird im Rahmen des
Jahresabschlusses 2016 korrigiert.
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014
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19
106
Berichtsteil/Text
Stellungnahme
Lagebericht:
Die Darstellung der Rückstellungen
in der tabellarischen Übersicht auf
Seite 63 des Jahresabschlusses ist
hinsichtlich der Rückstellung für
den Gebührenausgleich nicht korrekt.
Der Vorjahreswert für die Rückstellung Gebührenausgleich zeigt
im Lagebericht einen falschen
Wert, korrekt ist ein Wert von 0,00
Euro. Die entsprechende Anhangangabe auf Seite 26 ist korrekt.
Seite
133
5