Daten
Kommune
Krefeld
Größe
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:54
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Nr.
5060 /18 / 1
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 52/0 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Sportausschuss
14.03.2018
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
14.03.2018
Betreff
Erneuerung des Grotenburg-Stadions
Beschlussentwurf:
1. Der Sportausschuss und der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nehmen den
Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
2. Der Sportausschuss empfiehlt die Umsetzung der Maßnahme „Erneuerung des Grotenburg-Stadions“
für die Herstellung der Drittligatauglichkeit.
3. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beauftragt die Verwaltung, eine Vorlage
für die Ratssitzung am 12.04.2018 zu erstellen mit der Maßgabe,
- eine getrennte Darstellung der Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebes und der Drittligatauglichkeit sowie
- die finanzrechtliche Einschätzung der Einzelmaßnahmen nach konsumtiver und investiver Zuordnung
vorzunehmen und
- die Finanzierungsmöglichkeiten in den Haushaltsjahren 2018 und 2019 darzustellen.
4. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beauftragt die Verwaltung, die Ausführungsplanung als Phasenplanung und in Abstimmung mit dem Deutschen Fußball-Bund e.V. auf Basis der
Grobkostenschätzung vorzunehmen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 5060 /18 / 1
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Über die notwendige Mittelbereitstellung - im ersten Schritt für die Kostenblöcke Gutachten und Planung
- soll der Rat in seiner Sitzung am 12.04.2018 entscheiden, um belastbare Kosten (Kostenberechnung)
nach Abschluss der Leistungsphase 3, HOAI, ermitteln zu können.
Begründung
Seite 2
Die Verwaltung hat dem Sportausschuss in der Sitzung am 15.02.2018 einen Bericht über den kritischen
Zustand des Grotenburg-Stadions vorgelegt (Vorlage 4978/18) und über Erfordernisse und notwendige
Maßnahmen informiert, die die Aufrechterhaltung einer sportlichen Nutzung des Stadions sichern sollen.
Nach eingehender Diskussion im Ausschuss wurde die Verwaltung beauftragt, zur nächsten Sitzung des
Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einen Kostenrahmen zu ermitteln, der für
die Ertüchtigung der Grotenburg für die 3. Liga notwendig ist.
Der Anlagenbestand des Grotenburg-Stadions bewegt sich ressourcenbedingt auf einem Niveau der
1980-er Jahre. Aufgrund des fortgeschrittenen Alters des Stadions ist ein Betrieb unter den derzeitigen
Gegebenheiten stark risikobehaftet, auch, weil beispielsweise im Schadensfall nur noch sehr eingeschränkt Ersatzteile zur Verfügung stehen. Hinzu kommt, dass unter Berücksichtigung der sich gegebenenfalls einstellenden sportlichen Entwicklung des hauptnutzenden Vereins und die hierdurch notwendig
werdende Umsetzung von Auflagen des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) ein nicht unerheblicher, zusätzlicher Finanzierungsbedarf entstehen wird.
Im Ergebnis weist das Stadion große Mängel in den Bereichen Sicherheit und technische Gebäudeausrüstung auf und erfüllt nicht die Auflagen des DFB. Die im Stadionbereich vorhandenen sicherheitsrelevanten Einrichtungen, wie die/der:
- elektrischen Anlagen,
- Blitzschutzanlagen,
- Flutlichtanlage,
- Sicherheitsbeleuchtung,
- Notstromversorgung,
- IT und Telefonietechnik,
- Beschallungs-/Sprachalarm-/Videoanlagen,
- bauliche und technische Brandschutz,
- sonstigen technischen Einrichtungen, wie Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär- und Gebäudeleittechnik,
entsprechen nicht mehr den allgemein anerkannten Regeln der Technik und erfüllen somit in weiten Teilen nicht mehr die gesetzlichen Vorgaben. Um der mit dem Betrieb des Grotenburg-Stadions einhergehenden Betreiberverantwortung und Verkehrssicherungspflicht nachkommen zu können, bedarf es dringend der umgehenden Einbindung von Fachfirmen. Sofern Anlagenbestandteile den Begutachtungen
nicht gerecht werden, kann dies den weiteren Betrieb der Sportstätte gefährden.
Im Rahmen der Ortsbegehungen wurde der bauliche Zustand der Tribünen in Augenschein genommen.
Demnach befinden sich nach erster Einschätzung zumindest die Tribünenkonstruktionen der Nord- und
Südtribüne in einem guten Zustand. Im Rahmen der weitergehenden Planungen werden diese sicherheitshalber nochmal untersucht.
Begründung
Seite 3
Neben weiteren umfangreichen Vorgaben verlangt der DFB, dass Drittliga-Spielstätten über ein sich auf
aktuellem Stand befindendes Sicherheits-, Brandschutz- und Entfluchtungskonzept verfügen.
Eine Drittligatauglichkeit des Grotenburg-Stadions setzt zwingend eine Fantrennung in Form einer Sektorenbildung voraus. Die Statuten des Deutschen Fußball-Bundes schreiben zudem spätestens im zweiten
Jahr der Drittligazugehörigkeit für Spielstätten das Vorhandensein einer Rasenheizung vor.
An den Eigentümer des Stadions, der Stadt Krefeld, sind aufgrund der aktuellen Situation folgende Aufgaben gestellt:
- das Stadion ist so zu ertüchtigen, dass die ausreichenden Voraussetzungen in puncto Technik und Sicherheit erfüllt werden,
- darüber hinaus sind Maßnahmen zu ergreifen, die einen dauerhaften Spielbetrieb gemäß den DrittligaStatuten des Deutschen Fußball-Bundes ermöglichen.
Grobkostenrahmen
Die inzwischen vorgenommenen Begutachtungen des Stadions durch sachkundige Experten lassen für die
vorgenannte umfängliche Aufgabenbewältigung einen geschätzten Kostenrahmen in Höhe von rd. 8,7
Mio. Euro erwarten:
Zusammenstellung Grobkostenrahmen
Herrichten und Erschließen
Rohbau
Ausbau
Haustechnik
Außenanlagen
Betriebseinrichtungen
Baunebenkosten/Gutachten
Planungskosten
Zuschlag für Unvorhergesehenes
Gesamtkosten – netto –
MwSt.
Gesamtkosten – brutto rund –
187.800 €
184.000 €
241.600 €
1.949.600 €
1.452.600 €
1.197.400 €
103.300 €
1.000.000 €
1.000.000 €
7.316.300 €
1.390.097 €
8.700.000 €
Von diesen Gesamtkosten entfallen rund 1,95 Mio. Euro auf Maßnahmen, die - unabhängig von einer
Ligazugehörigkeit - zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebes aufgewendet werden müssen.
Finanzierung und Umsetzung
Die Verwaltung empfiehlt, auf Basis des geschätzten Kostenrahmens die Gesamtplanung für die Ertüchtigung („Drittligatauglichkeit“) des Grotenburg-Stadions extern zu beauftragen.
Begründung
Seite 4
Aktuell arbeitet die Verwaltung an der konkreten Zuordnung der Kosten in konsumtive und investive Anteile. Eventuelle konsumtive Anteile könnten grundsätzlich aus dem allgemeinen Haushalt in 2018 finanziert sowie bei der Haushaltsplanaufstellung 2019 berücksichtigt werden. Investive Anteile könnten
grundsätzlich aus den Haushaltsansätzen 2018 und 2019 der Maßnahmen “Kommunales Konjunkturprogramm für Krefeld“ sowie „Investitionspaket Sportinfrastruktur“ finanziert werden.
Über die notwendige Mittelbereitstellung - im ersten Schritt für die Kostenblöcke Gutachten und Planung
- soll der Rat in seiner Sitzung am 12.04.2018 entscheiden, um belastbare Kosten (Kostenberechnung)
nach Abschluss der Leistungsphase 3, HOAI, ermitteln zu können.
Die Umsetzung der notwendigen Maßnahmen sollte nach Auffassung der Verwaltung in mehreren Bauabschnitten erfolgen. Kapazitätsbedingt können zwingend erforderliche Revisionen und Sanierungen der
technischen und sicherheitsrelevanten Stadioneinrichtungen sowie die Ausführung der zu realisierenden
Maßnahmen im Hinblick auf die Drittligatauglichkeit des Grotenburg-Stadions nur mit externer Unterstützung/externen Fachplanern erfolgen.