Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Verwaltungsvorlage (Änderung der Anlage 1 zu § 3 der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadt Krefeld vom 14.12.2007 in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom 28.11.2014 )

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
305 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:54
Verwaltungsvorlage (Änderung der Anlage 1 zu § 3 der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadt Krefeld vom 14.12.2007 in der Fassung der  5. Änderungssatzung vom 28.11.2014 ) Verwaltungsvorlage (Änderung der Anlage 1 zu § 3 der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadt Krefeld vom 14.12.2007 in der Fassung der  5. Änderungssatzung vom 28.11.2014 ) Verwaltungsvorlage (Änderung der Anlage 1 zu § 3 der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadt Krefeld vom 14.12.2007 in der Fassung der  5. Änderungssatzung vom 28.11.2014 ) Verwaltungsvorlage (Änderung der Anlage 1 zu § 3 der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadt Krefeld vom 14.12.2007 in der Fassung der  5. Änderungssatzung vom 28.11.2014 ) Verwaltungsvorlage (Änderung der Anlage 1 zu § 3 der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadt Krefeld vom 14.12.2007 in der Fassung der  5. Änderungssatzung vom 28.11.2014 ) Verwaltungsvorlage (Änderung der Anlage 1 zu § 3 der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadt Krefeld vom 14.12.2007 in der Fassung der  5. Änderungssatzung vom 28.11.2014 )

öffnen download melden Dateigröße: 305 kB

Inhalt der Datei

Änderung der Anlage 1 zu § 3 der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadt Krefeld vom 14.12.2007 in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom 28.11.2014 TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 07.08.2015 Nr. 1692 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bezirksvertretung West 08.09.2015 Betreff Änderung der Anlage 1 zu § 3 der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadt Krefeld vom 14.12.2007 in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom 28.11.2014 Beschlussentwurf: Die von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen des Straßenverzeichnisses zu § 3 der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadt Krefeld vom 14.12.2007 in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom 28.11.2014 werden zur Kenntnis genommen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 1692 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Begründung: Der seinerzeit für die Straßenreinigung zuständige Ausschuss für Abfallbeseitigung hat entschieden, die Änderung des Straßenreinigungsverzeichnisses gemäß Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Krefeld in den Bezirksvertretungen vor beraten zu lassen. Die Änderung der Anlage zu § 3 der vorerwähnten Satzung (Straßenverzeichnis) ist aufgrund von Bürgeranträgen, Einsprüchen, Straßenneuwidmungen, zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen der tatsächlichen Straßenverhältnisse sowie redaktioneller Änderungen nach Vorprüfung des Fachbereiches 36 für die in der beigefügten Zusammenstellung aufgeführten Straßen erforderlich. Die jeweiligen Begründungen der straßenbezogen notwendig werdenden Änderung der Reinigungs-/Winterdienstklasse sind nachfolgend dargestellt. Straße/ Reinigungsumfang Am Schirkeshof - Teilbereich vor den Häusern Nr. 1 bis 5 bis einschließlich der Zufahrt zum Seniorenzentrum Forstwaldstraße - Teilbereich von Haus Nr. 602 / 671 bis Stockweg RKL/WKL Verkehrs- RKL/WKL neu / Begründung lt. Satzung bedeutung RKL VI A Anlieger RKL VI A WKL 3 WKL 3 Redaktionelle Änderung zur besseren Lesbarkeit der Satzung. RKL VII i WKL 3 innerört- RKL VII i lich WKL 1 Redaktionelle Änderung bedingt durch einen Druckfehler bei der Erstellung der Änderungssatzung Forstwaldstraße - Stichstraße zu den Häusern Nr. 604 und 614 RKL VII i WKL 1 Prinzenbergstraße - Teilbereich von Weyerhofstraße bis Kleinewefersstraße RKL VI i WKL 3 innerört- RKL VII i lich WKL 3 Die Änderung der WKL erfolgt auf Grund der Erfahrungen bei der Durchführung der Winterwartung, um einen ordnungsgemäßen Winterdienst zu gewährleisten innerört- RKL IV i lich WKL 3 Redaktionelle Änderung bedingt durch einen Druckfehler bei der Erstellung der Änderungssatzung innerört- RKL VI i lich WKL 3 Redaktionelle Änderung bedingt durch einen Druckfehler bei der Erstellung der Änderungssatzung Randstraße keine - Stichstraße zwischen den Häusern Nr. 66 und 72 Straße Am Schirkeshof alte Gebührenhöhe in Euro-Stand 2015 RKL 5,09 EUR neue Gebührenhöhe in Euro-Stand 2015 RKL 5,09 EUR Begründung Seite 3 - Teilbereich vor den Häusern Nr. 1 bis 5 bis WKL 0,33 EUR einschließlich der Zufahrt zum Seniorenzentrum Forstwaldstraße RKL 2,29 EUR -Teilbereich von Haus. Nr. 602 / 671 bis WKL 0,33 EUR Stockweg WKL 0,33 EUR - Stichstraße zu den Häusern Nr. 604 und 614 RKL 2,29 EUR WKL 1,64 EUR Prinzenbergstraße RKL 4,58 EUR - Teilbereich von Weyerhofstraße bis KleiWKL 0,33 EUR newefersstraße Randstraße RKL keine - Stichstraße zwischen den Häusern Nr. 66 WKL keine und 72 RKL 2,29 EUR WKL 0,33 EUR RKL 7,64 EUR WKL 0,33 EUR RKL 2,29 EUR WKL 1,64 EUR RKL 4,58 EUR WKL 0,33 EUR Erläuterung der Reinigungsklassen gemäß Reinigungssatzung vom 14. Dezember 2007 in der Fassung der jeweils geltenden Änderungssatzung § 3 (auszugsweise) - Art und Umfang der Reinigungspflicht nach Reinigungsklassen (1) Die zu reinigenden Straßen sind in dem als Anlage 1 zur Reinigungssatzung geführten Straßenverzeichnis nach Reinigungsverpflichtung und -häufigkeit in Reinigungsklassen eingeteilt. (2) Im Einzelnen werden - unbeschadet der Regelung der Winterwartung in Abs. 3 - durchgeführt: a) In der Reinigungsklasse I : Die tägliche Reinigung aller Flächen, die dem öffentlichen Verkehr dienen, durch die Stadt oder durch die von ihr beauftragten Dritten. b) In der Reinigungsklasse II : Die wöchentlich dreimalige Reinigung aller Flächen, die dem öffentlichen Verkehr dienen, durch die Stadt oder durch die von ihr beauftragten Dritten. c) In der Reinigungsklasse III : Die wöchentlich zweimalige Reinigung aller Flächen, die dem öffentlichen Verkehr dienen, durch die Stadt oder durch die von ihr beauftragten Dritten. d) In der Reinigungsklasse IV : Die wöchentlich einmalige Reinigung aller Flächen, die dem öffentlichen Verkehr dienen, durch die Stadt oder durch die von ihr beauftragten Dritten. e) In der Reinigungsklasse V : Die wöchentlich zweimalige Reinigung nur der Fahrbahn durch die Stadt oder durch die von ihr beauftragten Dritten; die wöchentlich mindestens einmalige Reinigung der Gehwege durch die Anlieger. f) In der Reinigungsklasse VI : Die wöchentlich einmalige Reinigung nur der Fahrbahn durch die Stadt oder durch Begründung die von ihr beauftragten Dritten; die wöchentlich mindestens einmalige Reinigung der Gehwege durch die Anlieger. g) In der Reinigungsklasse VII : Die einmalige Reinigung nur der Fahrbahn im Abstand von 2 Wochen durch die Stadt oder durch die von ihr beauftragten Dritten; die wöchentlich mindestens einmalige Reinigung der Gehwege durch die Anlieger. h) In der Reinigungsklasse VIII : Die wöchentlich mindestens einmalige Reinigung der Fahrbahnen und Gehwege durch die Anlieger. Seite 4