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Verwaltungsvorlage (3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes zum Haushalt 2018 Neue Konsolidierungsmaßnahme des Fachbereiches Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
270 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:54
Verwaltungsvorlage (3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes zum Haushalt 2018 Neue Konsolidierungsmaßnahme des Fachbereiches Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung) Verwaltungsvorlage (3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes zum Haushalt 2018 Neue Konsolidierungsmaßnahme des Fachbereiches Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung) Verwaltungsvorlage (3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes zum Haushalt 2018 Neue Konsolidierungsmaßnahme des Fachbereiches Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung)

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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 20.07.2017 Nr. 4209 /17 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 51/01 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder Jugend und Familie 27.09.2017 Betreff 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes zum Haushalt 2018 Neue Konsolidierungsmaßnahme des Fachbereiches Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie - empfiehlt dem Rat der Stadt Krefeld, die dargestellte, neue Konsolidierungsmaßnahme neben den bereits existenten zu beschließen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 4209 /17 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen s. HSK-Maßnahmenblatt Begründung Seite 2 Im Rahmen des Haushaltsentwurfes für das Haushaltsjahr 2018 wurde, neben den bereits bekannten Maßnahmen, eine neue Konsolidierungsmaßnahme mit der lfd. Nr. IV - 17 und der Bezeichnung "Zuschuss zur Reduzierung des Trägeranteils für Kindertageseinrichtungen freier Träger und von Elterninitiativen ab dem Kindergartenjahr 2017/2018" aufgenommen. Die Maßnahme ist in der beigefügten Übersicht dargestellt. Die Realisierung der aufgeführten Konsolidierungsbeträge im Bereich des Personalaufwandes ist davon abhängig, zu welchem Zeitpunkt neue Kitas in freier Trägerschaft bzw. in Trägerschaft einer Elterninitiative in Betrieb gehen. Die in der Übersicht enthaltenen Summen stellen nicht Personalaufwendungen, sondern Gesamtkonsolidierungsbeiträge (Salden) dar, die sich aus veränderten Werten im Bereich der Erträge aus Landeszuschüssen, Personalaufwendungen und Sachaufwendungen ergeben, da freie Träger und Elterninitiativen durch die mit Vorlage Nr. 3899/17 vom Jugendhilfeausschuss und mit Vorlage Nr. 4016/17 vom Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschlossenen zusätzlichen Zuschüsse zur Absenkung des Trägeranteiles angeregt werden sollen, die Trägerschaft neuer Kitas zu übernehmen.