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Verwaltungsvorlage (Weisung an den Vertreter in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Seidenweberhaus GmbH hier: Jahresabschluss 2014)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
270 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:54
Verwaltungsvorlage (Weisung an den Vertreter in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Seidenweberhaus GmbH hier: Jahresabschluss 2014) Verwaltungsvorlage (Weisung an den Vertreter in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Seidenweberhaus GmbH hier: Jahresabschluss 2014) Verwaltungsvorlage (Weisung an den Vertreter in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Seidenweberhaus GmbH hier: Jahresabschluss 2014)

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 18.05.2015 Nr. 1447 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 20/0bs Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 02.06.2015 Betreff Weisung an den Vertreter in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Seidenweberhaus GmbH hier: Jahresabschluss 2014 Beschlussentwurf: Dem Vertreter der Stadt in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Seidenweberhaus GmbH werden folgende Weisungen erteilt: 1. den Jahresabschluss mit der Bilanzsumme von 7.022.829,26 EUR, sowie die Gewinn- und Verlustrechnung mit einem Fehlbetrag von 3.246.152,19 EUR festzustellen. 2. unter Anrechnung der bereits für das Jahr 2014 geleisteten Einzahlung in die Kapitalrücklage von 2.896.000,00 EUR den verbleibenden Betrag in Höhe von 350.152,19 EUR für 2014 und den aus Vereinfachungsgründen für 2013 vorgetragenen Betrag in Höhe von 4.127,48 EUR in die Kapitalrücklage einzulegen (insgesamt 3.250.279,67 EUR). 3. bei der Aufstellung des Jahresabschlusses 2015 der Verrechnung des Jahresverlustes 2014 (als Verlustvortrag) mit der Kapitalrücklage zuzustimmen. 4. dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen. 5. der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen. 6. als Abschlussprüfer für das Jahr 2015 die RSM Verhülsdonk GmbH, Krefeld zu bestellen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 1447 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: X ja Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: nein P02002060000 - Seidenweberhaus GmbH 53150000 Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich einmalige Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten 354.279,67 EUR Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 354.279,67 EUR - Erträge - Einsparungen - 354.279,67 EUR Bemerkungen Der Mehrbedarf fließt über den Veränderungsnachweis in den Haushaltplan ein. Begründung Seite 2 Der Vertreter der Stadt Krefeld bedarf für die Gesellschafterversammlung der Seidenweberhaus GmbH der im Beschlussentwurf aufgeführten Weisungen. Der Aufsichtsrat der Seidenweberhaus GmbH hat in seiner Sitzung am 19.05.2015 mehrheitlich der Gesellschafterversammlung die Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2014 empfohlen. Die Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2014 sind als Anlage beigefügt. Der Jahresabschluss 2014 weist einen Fehlbetrag i. H. v. 3.246.152,19 EUR aus. Hierauf wurden im Jahr 2014 bereits Einzahlungen in die Kapitalrücklage i. H. v. 2.896.000,00 EUR geleistet. Unter Anrechnung dieser Einzahlungen ist der verbleibende Betrag i. H. v. 350.152,19 EUR für 2014 und der aus Vereinfachungsgründen aus 2013 vorgetragene Betrag in Höhe von 4.127,48 EUR in die Kapitalrücklage einzulegen (insgesamt 3.250.279,67 EUR). Der Jahresabschluss wurde von der RSM Verhülsdonk GmbH, Krefeld, geprüft. Der Prüfbericht schließt mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Es bestehen keine Bedenken, dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen. Es wird ferner vorgeschlagen die RSM Verhülsdonk GmbH, Krefeld, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu bestellen. Hiergegen bestehen keine Bedenken.