Daten
Kommune
Krefeld
Größe
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:55
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Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 28.07.2015
Nr.
1662 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 50 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
17.09.2015
Haupt- und Beschwerdeausschuss
29.09.2015
Rat
29.09.2015
Betreff
Jahresabschluss der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Senioreneinrichtungen der Stadt Krefeld für das
Wirtschaftsjahr 2013
Beschlussentwurf:
1. Der Bericht über die Pflichtprüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner GmbH vom 27. November 2014 wird zur Kenntnis genommen.
2. Gemäß § 26 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen werden für die
eigenbetriebsähnliche Einrichtung Senioreneinrichtungen der Stadt Krefeld für das Wirtschaftsjahr 2013
a) der Jahresabschluss mit einem Fehlbetrag von 98.699,27 EUR und der Lagebericht festgestellt,
b) beschlossen, den vorstehenden Fehlbetrag mit dem Gewinnvortrag in Höhe von 83.005,26 EUR zu verrechnen und den Verlust von 15.694,01 EUR auf neue Rechnung vorzutragen,
c) der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2013 Entlastung erteilt.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 1662 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Gemäß § 26 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen stellt der Rat der Gemeinde den Jahresabschluss und den Lagebericht innerhalb eines Jahres nach Abschluss des Wirtschaftsjahres fest. Zugleich beschließt er über die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages.
Der Jahresabschluss weist einen Jahresfehlbetrag von 98.699,27 EUR aus. Es wird vorgeschlagen, den
Jahresfehlbetrag nach Verrechnung mit dem Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Aufgrund des Beschlusses des Betriebsausschusses und mit Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt
NRW gemäß § 106 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner GmbH beauftragt, den Jahresabschluss und den Lagebericht zu
prüfen.
Im Bericht über die Pflichtprüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner GmbH vom 27. November 2014 wurde folgender uneingeschränkter
Bestätigungsvermerk erteilt:
"Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir dem Jahresabschluss zum 31. Dezember
2013 (Anlage 1, 2 und 3) und dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2013 (Anlage 4) der Senioreneinrichtungen der Stadt Krefeld unter gleichem Datum den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
erteilt, der hier wiedergegeben wird:
„Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
An die Senioreneinrichtungen der Stadt Krefeld:
Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang –
unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Senioreneinrichtungen der Stadt Krefeld
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2013 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und
den ergänzenden Regelungen der Eigenbetriebsverordnung NW sowie der Betriebssatzung liegen in der
Verantwortung der Betriebsleitung. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten
Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den
Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die
sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Einrichtung sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der
Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie
Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis
von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine
hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung und
Begründung
Seite 3
vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Den vorstehenden Prüfungsbericht erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften
und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450)."