Daten
Kommune
Krefeld
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265 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:55
Stichworte
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 07.07.2016
Nr.
2851 /16
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 75-mi Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Betriebsausschuss Stadtentwässerung
07.07.2016
Betreff
Bestellung eines stellvertretenen Schriftführers und eines weiteren Vertreters
Beschlussentwurf:
Nach § 58 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit § 52 Absatz 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen
und § 27 der Geschäftsordnung für den Rat, die Bezirksvertretungen und die Ausschüsse der Stadt Krefeld
wird Herr Werner Kondermann zum ersten Vertreter und Herr Lothar Leßmann zum zweiten Vertreter
des Schriftführers des Betriebsausschusses Stadtentwässerung Krefeld bestellt.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 2851 /16
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Nach § 58 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit § 52 Absatz 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist
für jeden Ausschuss ein Schriftführer zu bestellen. Für den Betriebsausschuss Stadtentwässerung Krefeld
wurde Herr Stephan Minor bestellt.
Es wird vorgeschlagen, auch als ersten Vertreter einen Mitarbeiter der Stadtentwässerung Krefeld in Person von Herrn Werner Kondermann zu bestellen. Der bisherige erste Vertreter, Herr Lothar Lessmann soll
zum zweiten Stellvertreter bestellt werden.
Somit ergäbe sich:
1. als Schriftführer: Herr Stephan Minor
2.als Stellvertreter: Herr Werner Kondermann
3. als zweiten Stellvertreter: Herr Lothar Lessmann