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Verwaltungsvorlage (Leerung der Gelben Tonnen bzw. Abholung der Gelben Säcke im Stadtgebiet Krefeld - Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Krefeld vom 13.08.2014)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
284 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:56
Verwaltungsvorlage (Leerung der Gelben Tonnen bzw. Abholung der Gelben Säcke im Stadtgebiet Krefeld - Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Krefeld vom 13.08.2014) Verwaltungsvorlage (Leerung der Gelben Tonnen bzw. Abholung der Gelben Säcke im Stadtgebiet Krefeld - Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Krefeld vom 13.08.2014) Verwaltungsvorlage (Leerung der Gelben Tonnen bzw. Abholung der Gelben Säcke im Stadtgebiet Krefeld - Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Krefeld vom 13.08.2014) Verwaltungsvorlage (Leerung der Gelben Tonnen bzw. Abholung der Gelben Säcke im Stadtgebiet Krefeld - Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Krefeld vom 13.08.2014)

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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 25.08.2014 Nr. 300 /14 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 361-T1-Fe Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Umwelt, Energie, Ver- u. Entsorgung sowie Landwirtschaft 30.10.2014 Betreff Leerung der Gelben Tonnen bzw. Abholung der Gelben Säcke im Stadtgebiet Krefeld - Antrag der CDUFraktion im Rat der Stadt Krefeld vom 13.08.2014 Beschlussentwurf: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 300 /14 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Krefeld hat mit dem als Anlage beigefügten Antrag beantragt, die Leerung der Gelben Tonnen bzw. die Abholung der gelben Säcke im Stadtgebiet Krefeld in die Tagesordnung für die nächste Sitzung aufzunehmen und einer Beratung und Beschlussfassung zuzuführen. Hierzu berichtet die Verwaltung wie folgt: Hersteller und Vertreiber von Verkaufsverpackungen sind gemäß § 6 der Verordnung über die Vermeidung von Verpackungen (VerpackV) vom 21.08.1998 verpflichtet, sich an einem oder mehreren Systemen zu beteiligen, dass flächendeckend eine regelmäßige Abholung gebrauchter, restentleerter Verkaufsverpackungen beim privaten Endverbraucher gewährleistet. In der Bundesrepublik Deutschland sind derzeit 10 Unternehmen als sogenannte Duale Systeme etabliert. Finanziert wird die Einsammlung und Verwertung der gebrauchten Endverpackungen aus einem Lizenzentgelt, welches vom Hersteller / Vertreiber des Produktes an das jeweilige Duale System abgeführt wird. Die Kosten hierfür werden wiederum im Verkaufspreis des Produktes eingepreist und über den Käufer der Ware finanziert. Die Sammlung und Verwertung von Verkaufsverpackung erfolgt insofern außerhalb der öffentlichen Abfallentsorgung in einem privatwirtschaftlichen System, dem sogenannten Dualen System. Für das Gebiet der Stadt Krefeld haben sich die Systembetreiber darauf verständigt, dass die Erfassung von Leichtverpackungen von der Gesellschaft „Der grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH“ (DSD) koordiniert wird. Diese hat für das Gebiet der Stadt Krefeld nach Abschluss eines Ausschreibungsverfahrens die Fa. Borchers Kreislaufwirtschaft GmbH mit der Erfassung von Leichtverpackungen für den Zeitraum vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2016 beauftragt. Eine vertragliche Regelung zwischen der Stadt Krefeld und der Firma Borchers besteht daher nicht. Gemäß § 6 Abs. 4 VerpackV beschränkt sich der Einfluss der Stadt Krefeld auf das einzurichtende Sammelsystem zur Erfassung von Verkaufsverpackungen auf die Abstimmung auf vorhandene Sammelsysteme des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers. Hierzu hat die Stadt Krefeld im November 2005 eine Abstimmungsvereinbarung abgeschlossen, die zuletzt auf der Grundlage der Beratungen im Ausschuss für Umwelt, Energie, Ver- und Entsorgung am 30.01.2013 (Vorlagen Nr. 4389/13) bis zum 31.12.2016 verlängert wurde. Bestandteil der Abstimmungsvereinbarung sind die Nebenentgeltvereinbarung sowie die Systembeschreibungen für die Erfassung der Fraktionen LVP und Altglas. In § 6 der Abstimmungsvereinbarung sind hinsichtlich der Weisungs-, Eingriffs und Beanstandungsrechte folgende Regelungen getroffen: Begründung Seite 3 Aufgrund der im Zusammenhang mit der Abfuhr der gelben Säcke und der Leerung der gelben Tonnen zurückliegend aufgetretenen Ereignisse hat die Stadt Krefeld das Unternehmen DSD mit Datum vom 24.07.2014 angeschrieben und aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass die Systemabfuhr Gelb in Krefeld vereinbarungsgemäß durchgeführt wird und um Mitteilung geben, welche Maßnahmen ergriffen werden. DSD GmbH teilte am 31.07.2014 mit, dass die Fa. Borchers für den 08. August 2014 nach Köln einbestellt worden sei, mit dem Ziel, die Probleme mit der Abfuhr der gelben Tonnen und Säcke in Krefeld zu beheben. Mit Schreiben vom 12.08.2014 wurde zugesichert, dass DSD eine mangelhafte Systemabfuhr Gelb durch ihren Auftragnehmer, die Fa. Borchers, in Krefeld zukünftig nicht dulden wird.