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Verwaltungsvorlage (Neufassung der Satzung für die Friedhöfe der Stadt Krefeld (Friedhofssatzung))

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
306 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:57
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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 02.03.2016 Nr. 2485 /16 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 6740-13-2016 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität 05.04.2016 Rat 27.04.2016 Betreff Neufassung der Satzung für die Friedhöfe der Stadt Krefeld (Friedhofssatzung) Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität empfiehlt/ der Rat beschließt: Die Neufassung der Satzung für die Friedhöfe der Stadt Krefeld (Friedhofssatzung) wird gemäß Anlage 2 beschlossen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 2485 /16 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Aufgrund der in jüngster Zeit festgestellten Entwicklungen im Friedhofswesen und aufgenommener Anregungen der am Friedhofsgeschehen Beteiligten ist es erforderlich, die Friedhofssatzung neu zu fassen. Sie wurde außerdem an die aktuellen rechtlichen und verwaltungsmäßigen Erfordernisse angepasst. Um für alle Beteiligte Handlungssicherheit zu schaffen, wurde die Friedhofssatzung in enger Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Recht überarbeitet und neu strukturiert. In diesem Zusammenhang wurde die Satzung in ihrer Lesbarkeit vereinfacht und durch Klarstellungen an diversen Stellen verständlicher gestaltet. Alle Änderungen sind der Vorlage in einer Synopse (Anlage 1) beigefügt, in welcher die Veränderungen herausgearbeitet und hellgrau unterlegt sind, ebenso der komplette neu gefasste Satzungstext (Anlage 2). Jede veränderte oder ergänzte Vorschrift könnte auch unter mehreren der nachgenannten Aspekte aufgeführt sein. Um aber die Begründung kurz zu halten, wurde die Veränderung/Ergänzung dem maßgeblichen Aspekt zugeordnet. Die wichtigsten Aspekte sind: 1. Neustrukturierung der Satzungssystematik Aufgrund von Anpassungen in der Vergangenheit wurden die notwendigen Änderungen an zunächst passenden Stellen eingefügt. Das hat in der Folge dazu geführt, dass in verwaltungsrechtlicher Hinsicht zusammengehörende Aspekte letztlich über die Satzung verstreut an verschiedenen Stellen zu finden waren. Generelle Regelungen, die bisher in vielen Satzungsbestimmungen wiederholend formuliert waren, werden nunmehr gebündelt und dort, wo es sinnvoll ist den besonderen Regelungen systematisch vorangestellt. Im Einzelnen sind dies: 1.1 Begriffsbestimmungen und Grabstättenarten Siehe § 14 1.2 Nutzungsrechte Siehe § 15 1.3 Reihengrabstätten Siehe § 16 1.4 Wahlgrabstätten Siehe § 17 1.5 Besondere Wahlgrabstätten Siehe §§ 18 bis 26 1.6 Herrichtung und Pflege Siehe - § 31 Abs. 6 - § 33 Abs. 1 - § 34 Abs. 1 1.7 Wahlmöglichkeit von Beisetzungen Siehe § 32 1.8 Vorzeitiger Verzicht, Entzug und Einebnung Siehe - VI. Vorzeitiger Verzicht, Entzug und Einebnung - § 39 Abs. 2 (VII Grabmale) Begründung Seite 3 - § 39 Abs. 3 (VII Grabmale) - § 43 Abs. 3 (VII Grabmale) 2. Generelle Lesbarkeit, Verständlichkeit, Vereinfachung Gleichzeitig wird die Lesbarkeit der Satzungsvorschriften ausgehend vom Satzungsadressaten erhöht. Hierzu zählen grammatikalische und orthographische Änderungen, vereinfachte Satzgestaltung, einheitliche Verwendung von Begriffen sowie diverse Ergänzungen, die aus Adressatensicht zur Klarstellung des mit der Vorschrift Gewollten beitragen. Hierbei fließen die aktuellen Erkenntnisse aller an der Friedhofspraxis Beteiligten ein. Nachfolgend die entsprechenden Fundstellen: Siehe - § 2 Abs. 1 S. 2 - § 4 Abs. 2 Buchst. a) - § 4 Abs. 3 S. 1 - § 5 Abs. 1 S. 1 - § 6 Abs. 2 S. 1 - § 6 Abs. 3 S. 1 - § 6 Abs. 4 S. 1 - § 9 Abs. 1 - § 12 Abs. 1 S. 1 - § 12 Abs. 2 - § 13 Abs. 1 - § 13 Abs. 2 - § 13 Abs. 7 - § 29 - § 38 Abs. 3 - § 38 Abs. 4 - § 40 Abs. 1 - § 40 Abs. 2 - § 41 Abs. 1 - § 47 3. Besondere inhaltliche Veränderungen Neben den vorgenannten grundsätzlichen Optimierungen werden nachstehend zusammengefasst die besonderen erforderlichen Änderungen/Neuerungen aufgelistet. Diese können in der Synopse mit Hinweisen zum bisherigen Satzungstext nachverfolgt werden: 3.1 Memoriam-Garten Um der Entwicklung im Friedhofswesen - insbesondere der Weiterentwicklung der Beisetzungsangebote an den Bürger - gerecht zu werden, wird die Möglichkeit zur Gestaltung von sogenannten Memoriam-Gärten geschaffen. Es handelt sich hierbei um bereits vollständig und anspruchsvoll gestaltete gartenähnliche Anlagen. Marktbeobachtungen bei anderen Friedhöfen im näheren und weiteren Umfeld haben hier deutliche Tendenzen für eine Beisetzungsentscheidung in dieser Form gezeigt. Die Inbetriebnahme und individuelle Gestaltung des Memoriam-Gartens wird durch einen Kooperationsvertrag zwischen den Gartenbetreibern und der Stadt Krefeld geregelt. Siehe § 25 3.2 Gestaltungserleichterungen Umsetzung von Anregungen aus dem Umfeld der Friedhofspraxis im Hinblick auf größere Angebotsmöglichkeiten und Flexibilität der friedhofsnahen Fachunternehmen (z.B. Gärtner, Seinmetze). Begründung Seite 4 3.2.1 Vereinfachung des Gestaltungsspielraums mit Anpassung an derzeitige Fertigungsstandards. Siehe § 5 Abs. 4 3.2.2 Wegfall der bisherigen farblichen Einschränkungen (kein weißes Material) bei Grabfeldern mit besonderen Gestaltungsanforderungen. Damit erhöht sich der Gestaltungsspielraum für die Steinmetze und die Angebotspalette für den Bürger. Siehe § 34 Abs. 2 S.1 3.2.3 Vereinfachung der Grabmalgestaltung durch Wegfall der restriktiven Größenbegrenzungen; damit erhalten die Steinmetze mehr Gestaltungsspielraum für Kundenwünsche. Einzige Begrenzung ist die Breite der Grabstätte. Siehe § 40 Abs. 4 3.3 Klarstellung im Umgang mit Nutzungsrechten Die Änderung der Vorschriften trägt dem Gedanken Rechnung, dass das Nutzungsrecht an einer Grabstätte als subjektiv-öffentliches Sonderrecht in der freien Verfügungsgewalt des Nutzungsberechtigten steht. Erst wenn keine Verfügung durch den Nutzungsberechtigten erfolgt ist, greifen die familien- und dann die erbrechtlichen Rangreihenfolgen. Siehe § 15 Abs. 5 und 6 4. Sicherheit in der Rechtsanwendung Damit die Satzung als Handlungsgrundlage für alle Beteiligten und insbesondere für die Friedhofsverwaltung in geeigneter Form auch in die gängige Praxis umgesetzt werden kann und gleichzeitig nach aktueller Rechtslage gerichtsfest verfasst ist, wurde die Satzung in enger Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Recht überprüft und formuliert. Dazu wurden insbesondere Regelungen zu Zuständigkeits-, Verfahrens- und Haftungsfragen klarer und eindeutiger und unter Berücksichtigung höherrangiger Rechtsnormen gefasst. Im Einzelnen sind dies: 4.1 Maßnahmen gegenüber Gewerbetreibenden Siehe - § 5 Abs. 4 S. 3 - § 5 Abs. 6 - § 5 Abs. 7 Buchst. c) 4.2 Erforderliche Beisetzungsunterlagen Siehe - § 6 Abs. 1 S. 1 4.3 Zustimmung zu besonderen Urnenmaßen Siehe - § 8 Abs. 6 S. 2 4.4 Sargöffnungen und Trauerfeiern Siehe - § 9 Abs. 5 - § 10 Abs. 2 - § 10 Abs. 4 S. 2 4.5 Umbettungen Siehe - § 13 Abs. 1 - § 13 Abs. 2 - § 13 Abs. 3 S. 2 4.6 Grabmale Siehe - § 42 Abs. 1 Begründung Seite 5 - § 42 Abs. 3 S. 3 - § 42 Abs. 4 S. 2 (gestrichen, da Amtshaftung greift)