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Verwaltungsvorlage (Erneuerungsprogramm für Straßenbeleuchtung 2011 bis 2017 - Konkretisierung des Erneuerungsprogramms)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
264 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:57
Verwaltungsvorlage (Erneuerungsprogramm für Straßenbeleuchtung 2011 bis 2017 - Konkretisierung des Erneuerungsprogramms) Verwaltungsvorlage (Erneuerungsprogramm für Straßenbeleuchtung 2011 bis 2017 - Konkretisierung des Erneuerungsprogramms) Verwaltungsvorlage (Erneuerungsprogramm für Straßenbeleuchtung 2011 bis 2017 - Konkretisierung des Erneuerungsprogramms)

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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 30.03.2015 Nr. 1076 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 66/01 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität 05.05.2015 Betreff Erneuerungsprogramm für Straßenbeleuchtung 2011 bis 2017 - Konkretisierung des Erneuerungsprogramms Beschlussentwurf: Der Bauausschuss beschließt die Änderung bzw. Ergänzung des Erneuerungsprogramms der Straßenbeleuchtung 2011 bis 2017 um die in der Anlage aufgeführten Straßenabschnitte. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 1076 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Für die in der Anlage aufgeführten Straßenabschnitte ist eine Konkretisierung bereits beschlossener Abschnitte für eine Beitragserhebung nach § 8 KAG NRW erforderlich. Es wird bislang davon ausgegangen, dass der Kostenrahmen des Erneuerungsprogramms (37,5 Mio EUR) nicht überschritten wird. Als Leuchten sollen die gleichen Typen verwendet werden, die bislang vom Bauausschuss bzw. von den Bezirksvertretungen für gleichartige Straßen beschlossen worden sind.