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Verwaltungsvorlage (Wiederwahl des Schiedsmannes Hans-Walter Weiß für den Schiedsamtsbezirk 2, Krefeld-Nord)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
269 kB
Datum
19.06.2018
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:57
Verwaltungsvorlage (Wiederwahl des Schiedsmannes Hans-Walter Weiß für den Schiedsamtsbezirk 2, Krefeld-Nord) Verwaltungsvorlage (Wiederwahl des Schiedsmannes Hans-Walter Weiß für den Schiedsamtsbezirk 2, Krefeld-Nord) Verwaltungsvorlage (Wiederwahl des Schiedsmannes Hans-Walter Weiß für den Schiedsamtsbezirk 2, Krefeld-Nord)

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Nr. 5272 /18 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bezirksvertretung Nord 19.06.2018 Betreff Wiederwahl des Schiedsmannes Hans-Walter Weiß für den Schiedsamtsbezirk 2, Krefeld-Nord Beschlussentwurf: Nach § 3 Abs. 1 des Schiedsamtsgesetzes NRW (SchAG NRW) i.V.m. § 1 Abs. 2 Buchstabe o) der Bezirkssatzung vom 05.03.2012 wird gemäß § 50 Abs. 2 der Gemeindeordnung NRW Herr Hans-Walter Weiß zum Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk 2, Krefeld-Nord, wiedergewählt. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 5272 /18 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: X ja Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: nein P03001020000 52380000 u.a. Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich dauernde Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten 1.000,00 EUR Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich - Erträge 1.000,00 EUR 50,00 EUR - Einsparungen - 950,00 EUR Bemerkungen Finanzielle Auswirkungen entstehen, weil die Stadt Krefeld nach § 12 Abs. 1 des Schiedsamtsgesetzes NRW die Sachkosten des Schiedsamtes zu tragen hat. Die Kosten sind geschätzt. Begründung Seite 2 Die Amtszeit des Schiedsmannes für den Schiedsamtsbezirk 2, Krefeld-Nord, Herrn Hans-Walter Weiß endet 09.07.2018. Laut vorliegender Einverständniserklärung ist Herr Weiß bereit, sich für eine weitere Amtszeit von fünf Jahren zur Verfügung zu stellen. Auf Grund der erfolgten Ausschreibung im Krefelder Amtsblatt und in der lokalen Presse für die fast zeitgleich ablaufenden Amtszeiten in den Schiedsamtsbezirken 1.1, Krefeld-West (nördlicher Teil) und 2, Krefeld-Nord, erfolgte eine Bewerbung des Herrn Michael Schmeink, Höchterdyk 43, 47803 Krefeld für beide Schiedsamtsbezirke. Die Bewerbung soll für den Schiedsamtsbezirk 1.1 berücksichtigt werden, da dort der bisherige Schiedsmann Heinz-Günther Roeder für eine weitere Amtszeit nicht mehr zur Verfügung steht. Gemäß Nr. 1 der Verwaltungsvorschriften zu § 3 SchAG NRW wurde der örtlichen Bezirksvereinigung des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen Gelegenheit gegeben, sich zu einer Wiederwahl von Herrn Weiß zu äußern. Aus Sicht der Vereinigung bestehen keine Bedenken gegen eine mögliche Wiederwahl des Herrn Weiß. Auch die Leitung des Amtsgerichtes Krefeld hat signalisiert, im Falle einer Wiederwahl die erforderliche Bestätigung vorzunehmen. Angaben zur Person: Hans-Walter Weiß, geb. 16.11.1941 in Bochum, Bönnersdyk 15, 47803 Krefeld, Schiedsmann seit 13.06.2008