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Verwaltungsvorlage (Auszug 04_GPA_Bericht 2014_hier_Jugend.pdf)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
611 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:58

Inhalt der Datei

Stadt Krefeld Jugend 9044 ÜBERÖRTLICHE PRÜFUNG Jugend der Stadt Krefeld im Jahr 2014 Seite 1 von 42 Stadt Krefeld Jugend 9044 INHALTSVERZEICHNIS Jugend 3 Inhalte, Ziele und Methodik 3 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 4 Kinder- und Jugendeinwohner 4 Organisation und Steuerung 5 Fehlbetrag des Jugendamtes je Einwohner bis unter 21 Jahre 5 Kinder- und Jugendarbeit 7 Organisation und Steuerung 7 Fehlbetrag Kinder- und Jugendarbeit je Einwohner von 6 bis unter 21 Jahren 8 Tagesbetreuung für Kinder 13 Umsetzung der Empfehlungen aus der letzten Prüfrunde 2007/2008 14 Organisation und Steuerung 14 Fehlbetrag Tagesbetreuung für Kinder je Einwohner von 0 bis unter 6 Jahren 15 Fehlbetrag Tagesbetreuung für Kinder in Kindertageseinrichtungen je Platz 16 Wirkungszusammenhänge 16 Angebotsstruktur/Versorgungsquoten 17 Elternbeitragsquote 19 Plätze in kommunaler Trägerschaft 22 Anteile der Kindpauschalen nach Gruppenformen/Betreuungszeiten 23 Freiwillige Zuschüsse an freie Träger 25 Kindertagespflege 26 Hilfen innerhalb und außerhalb der Familie 27 Umsetzung der Empfehlungen aus der letzten Prüfrunde 2007/2008 27 Wirkungszusammenhänge 28 Offene Ganztagsschule 29 Organisation und Steuerung 30 Fehlbetrag OGS je betreuten Schüler 31 Teilnehmerquoten in der Offenen Ganztagsschule 35 Kinderschutzverfahren 37 Anforderungen an die Verfahrensstandards 37 Beachtung der Anforderungen an die Verfahrensstandards 40 Seite 2 von 42 Stadt Krefeld Jugend 9044 Jugend Inhalte, Ziele und Methodik Das Prüfgebiet Jugend umfasst den Produktbereich 06 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe. Die1 ser bildet die originären Aufgaben der Jugendhilfe nach dem SGB VIII ab. Der Produktbereich 06 untergliedert sich in die Produktgruppen • Kinder- und Jugendarbeit, • Tagesbetreuung für Kinder und • Hilfen innerhalb und außerhalb der Familie. 2 Bei der Datenabfrage zu dem Produktbereich Kinder, Jugend und Familienhilfe , den Produkt3 gruppen und den Produkten hat sich die GPA NRW an den folgenden Definitionen und Zuordnungen orientiert: • Zuordnungsvorschriften zum Produktrahmen, den Vorschriften über die Zuordnung von Aufgaben und Leistungen zu den Produktgruppen (ZOVPG), 4 • den statistischen Erhebungen von IT.NRW , • der Gliederung des SGB VIII - Zweites Kapitel Leistungen der Jugendhilfe und • den Regelungen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) - Zweites Kapitel Finanzielle Förderung. Die Prüfungsschwerpunkte liegen auf den Produktgruppen Kinder- und Jugendarbeit sowie Tagesbetreuung für Kinder. Ergänzend prüft die GPA NRW das Produkt Offene Ganztagsschule aus dem Produktbereich 21 – Schulträgeraufgaben. Ergebnisse zur Produktgruppe Hilfen innerhalb und außerhalb der Familie finden sich im GPA-Kennzahlenset. Dieses ist in dem Bericht kurz dargestellt und enthält in hochaggregierter Form die Kennzahlen zum Produkt Hilfen zur Erziehung nach §§ 27 ff. SGB VIII. Abschließend nimmt die GPA NRW den Kinderschutz in den Blick. Hier liegt der Schwerpunkt in der Überprüfung der örtlichen Verfahrensstandards nach § 8a SGB VIII und deren Umsetzung in der praktischen Fallbearbeitung. Ziel der Prüfung ist es, mögliche Handlungsoptionen aufzuzeigen, die zu Verbesserungen des Ergebnisses führen. Auf der Grundlage der Daten bildet die GPA NRW Kennzahlen, die sie interkommunal vergleicht. Für die Analyse und Bewertung führt die GPA NRW strukturierte 1 Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) in der Zurzeit gültigen Fassung 2 verbindlich nach § 4 GemHVO 3 verbindliche Meldepflicht zur Finanzstatistik 4 Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Seite 3 von 42 Stadt Krefeld Jugend 9044 5 Interviews und zieht weitere Informationen heran . Berücksichtigt werden zudem Besonderheiten der Leistungsorganisation, Leistungserbringung und Angebotssteuerung des Jugendamtes. Schwerpunktmäßig richtet die GPA NRW den Blick auf die Fragestellungen des Ressourceneinsatzes und nicht auf die Qualität der Aufgabenerledigung. Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Kinder- und Jugendeinwohner Einwohner nach Altersgruppen 2008 2009 2010 2011 2012 2015 2020 2025 2030 236.333 235.414 235.076 234.396 234.539 233.569 231.676 229.366 226.172 0 bis unter 3 5.764 5.638 5.618 5.428 5.446 5.534 5.636 5.557 5.254 3 bis unter 6 5.991 5.915 5.805 5.801 5.727 5.594 5.646 5.703 5.524 6 bis unter 10 8.425 8.320 8.128 7.979 7.975 7.880 7.577 7.676 7.670 0 bis unter 21 47.615 46.744 46.101 45.210 44.589 43.497 41.575 40.608 39.802 6 bis unter 21 35.860 35.191 34.678 33.981 33.416 32.369 30.293 29.348 29.024 Einwohner gesamt Quelle: IT.NRW (2008 bis 2012 zum 31.12. des Jahres, ab 2015 zum 01.01.) Die Bevölkerungszahl der Stadt Krefeld sinkt. Dies zeigt nicht nur die Entwicklung der letzten Jahre bis 2011, sondern auch die Prognose bis zum Jahr 2030. Grund ist vor allem, dass jedes Jahr erheblich weniger Kinder geboren werden als Einwohner sterben. Von 2008 bis 2012 zogen mit Ausnahme des Jahres 2009 immer mehr Menschen nach Krefeld zu als fort. Dies gilt auch für die in der Kinder- und Jugendhilfe relevanten Altersgruppen. Lediglich 2012 konnte das positive Wanderungssaldo die natürliche Bevölkerungsbewegung ausgleichen bzw. sogar übertreffen. Aus diesem Grund ist 2012 ein leichter Bevölkerungsanstieg zu verzeichnen. Das positive Wanderungssaldo ist maßgeblich davon gezeichnet, dass Personen mit ausländischer Staatangehörigkeit mehr zuziehen als fortziehen. Bei den deutschen Staatsangehörigen ist seit 2009 ein negatives Wanderungssaldo festzustellen. Die demografische Entwicklung und die Sozialstruktur, die auch durch Armut und ethnische Vielfalt gekennzeichnet ist, stellen für die Stadt Krefeld eine große Herausforderung dar. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der sozialen Integration und der Sicherung der Chancengleichheit für Kinder- und Jugendliche. Insofern kommt der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe eine besondere Bedeutung zu. 5 z-B. Jahres-/Ergebnisrechnungen, interne Finanz- und Leistungsdaten, Controllingberichte, Jahres-/Geschäftsberichte, Kindergartenbedarfspläne, Kinder- und Jugendförderpläne, Förderrichtlinien, Satzungen, Dienst- und Arbeitsanweisungen, Rats- und Ausschussvorlagen etc. Seite 4 von 42 Stadt Krefeld Jugend 9044 Organisation und Steuerung Die Stadt Krefeld bündelt die wichtige Schnittstelle Jugend und Schule seit 01. Dezember 2013 im Geschäftsbereich IV (Bildung, Kultur, Jugend). Zuvor war der Fachbereich 51 (Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung) mit dem Fachbereich 50 (Soziales, Senioren und Wohnen) im Geschäftsbereich V (Soziales und Jugend) angesiedelt. Die Aufbauorganisation des Fachbereiches 51 ist seit der letzten überörtlichen Prüfung der GPA NRW unverändert. Innerhalb des Sachgebietes 5130 (Hilfen für junge Menschen und Familien – Bezirkssozialdienst) strukturierte die Stadt Krefeld allerdings die Bezirke zum August 2011 neu. Gleichzeitig schuf sie eine Fachstelle für die Bearbeitung der Leistungen nach § 35a SGB VIII in einem der vier neuen Bezirke. Ein Jahr später integrierte sie das Sachgebiet 5132 (Wirtschaftliche Jugendhilfe) in die Bezirke. Die Veränderungen sind das Ergebnis der von Juli 2009 bis November 2010 durchgeführten Organisationsentwicklungsmaßnahme in der Abteilung 513 (Familien). Diese wurde begleitet vom Institut für soziale Arbeit (ISA) und con_sens Consulting GmbH. Ziel der Organisationsentwicklung war es, Steuerungsmöglichkeiten, Arbeitsprozesse und -strukturen zu optimieren, um die Leistungsqualität und die Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung zu steigern. Ein Großteil der erarbeiteten Empfehlungen wurde umgesetzt. Auch der Controllingprozess wurde weiterentwickelt. Fehlbetrag des Jugendamtes je Einwohner bis unter 21 Jahre Die Kennzahl bildet den durchschnittlichen Ressourceneinsatz für das Jugendamt ab (Nettoaufwand ohne Investitionen). Dazu wird das Teilergebnis des Produktbereiches 06 auf die für die Jugendhilfe relevante Altersgruppe der Einwohner bezogen. Der GPA NRW ist bewusst, dass der Produktbereich 06 aufgrund unterschiedlicher Organisationsstrukturen, Ausgliederungsgrade und politischen Ausrichtungen in den kreisfreien Städten zum Teil deutlich differieren kann. Soweit erforderlich und möglich haben wir die Ergebnisse entsprechend den oben genannten Definitionen und Zuordnungen (siehe Ausführungen zum Thema „Inhalte, Ziele, Methodik“) angepasst. Beispielsweise wurden einzelne Produkte oder Leistungen des Produktbereiches nicht berücksichtigt. Fehlbetrag Jugendamt in Euro 2008 Fehlbetrag absolut Fehlbetrag je EW bis unter 21 Jahre 2009 2010 2011 2012 56.290.136 61.173.370 66.733.376 67.122.140 65.623.983 1.182 1.309 1.448 1.485 1.472 Der steigende Fehlbetrag spiegelt, wie sich die einzelnen Produktgruppen in der Summe entwickeln. Diese Entwicklungen sind maßgeblich geprägt von steigenden Aufwendungen für die Hilfen innerhalb und außerhalb der Familien und die Tagesbetreuung für Kinder. Die Kinderund Jugendarbeit stellt sich im Ergebnis vergleichsweise konstant dar. Die Entwicklungen in der Tagesbetreuung für Kinder und der Kinder- und Jugendarbeit werden nachfolgend näher analysiert. Zu 2012 ist anzumerken, dass der Jahresabschluss zum Datenbankstichtag noch nicht vorlag. Jahresabschlussbuchungen werden den Fehlbetrag erhöhen. Seite 5 von 42 Stadt Krefeld Jugend 9044 Fehlbetrag Jugendamt je Einwohner bis unter 21 Jahre in Euro 2011 Krefeld 1.485 Minimum Maximum 1.187 Mittelwert 2.128 1.529 2. Quartil (Median) 1. Quartil 1.391 3. Quartil 1.489 Anzahl Werte 1.669 22 Die leicht unterdurchschnittliche Positionierung des Fehlbetrages der Stadt Krefeld im interkommunalen Vergleich sagt für sich genommen noch nichts darüber aus, ob diese die Leistungen wirtschaftlich erbringt oder nicht. Dies ist maßgeblich abhängig vom Leistungsumfang und Ausschöpfung der Refinanzierungsmöglichkeiten. Weitere Faktoren sind die Qualität der erbrachten Leistungen sowie die strukturellen Rahmenbedingungen (siehe hierzu auch Darstellung der Strukturdaten im Vorbericht). Im Weiteren geht die GPA NRW insbesondere auf den Leistungsumfang ein. Verteilung Fehlbetrag nach Produktgruppen in Prozent 2011 Abgebildet ist die Verteilung des Nettoaufwandes. Zu beachten ist, dass die Produktgruppenergebnisse durch unterschiedliche Refinanzierungssysteme geprägt sind. Kennzahl Krefeld Minimum Maximum Mittelwert Tagesbetreuung für Kinder 35,2 27,4 51,7 39,8 Hilfen innerhalb und außerhalb der Familie 59,5 39,1 67,4 52,3 4,9 4,3 13,2 7,8 Kinder- und Jugendarbeit Seite 6 von 42 Stadt Krefeld Jugend 9044 Feststellung Die Stadt Krefeld gibt netto annähernd 60 Prozent der für den Produktbereich 06 eingesetzten Mittel für die Hilfen innerhalb und außerhalb der Familie aus. Der Großteil davon entfällt auf die Hilfen zur Erziehung. Kinder- und Jugendarbeit Der rechtliche Rahmen für die Leistungen der Kinder- und Jugendarbeit findet sich in den §§ 2, 11 bis 14, 74, 79, 79a, 80 SGB VIII, dem Kinder- und Jugendfördergesetz NRW (3. AG KJHG NRW – KJFöG) nebst Kinder- und Jugendförderplan NRW (KJFP NRW) und den hierzu erlassenen Förderrichtlinien (KJP NRW) sowie den kommunalen Kinder- und Jugendförderplänen. Diese Regelungen räumen der Kinder- und Jugendarbeit im Kontext der Jugendhilfe einen hohen Stellenwert ein. Die Kinder- und Jugendarbeit ist eine pflichtige Aufgabe, deren Ausgestaltung der Gesetzgeber den öffentlichen Trägern der Jugendhilfe überlässt. Im Rahmen ihrer Gesamt- und Planungsverantwortung haben sie unter anderem • den Bestand von Einrichtungen und Diensten festzustellen, • deren Bedarf für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln, • die zur Befriedigung des Bedarfes notwendigen Vorhaben zu planen und • von den für die Jugendhilfe bereitgestellten Mitteln einen angemessenen Anteil für die Jugendarbeit zu verwenden. Die hierfür notwendigen Voraussetzungen sind auf örtlicher Ebene durch einen Kinder- und Jugendförderplan zu konkretisieren und von der Politik zu beschließen. Der aktuelle Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Krefeld erfasst den Zeitraum von 2010 bis 2014. Örtlich unterschiedliche Bedarfslagen mit hierauf abgestimmten Angeboten prägen die Kinderund Jugendarbeit. Weiterhin wirken sich die Organisation und die Form der Aufgabenwahrnehmung (Durchführung in eigener Zuständigkeit und/oder Einbeziehung freier Träger/Verbände/ Vereine) auf das nachstehende Ergebnis aus. Organisation und Steuerung Die Kinder- und Jugendarbeit und der Kinder- und Jugendschutz ist im Sachgebiet 5120 verortet. Das Sachgebiet gehört zur Abteilung 512 (Jugend). Die Jugendsozialarbeit ist der Abteilung 514 (Kommunale Zentralstelle für Beschäftigungsförderung (Kom.ZfB)) zugeordnet. Das Kinderund Familienbüro ist der Abteilung 510 (Zentralbereich) angegliedert. Es informiert über Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien und erstellt den Familienkompass. Die Krefelder Familienkarte und das Projekt der Spielplatzpaten sind weitere Aufgabengebiete des Büros. Zentrales Planungs- und Steuerungsinstrument der Kinder- und Jugendarbeit ist der Kinderund Jugendförderplan. Dieser gilt für die Dauer einer Wahlperiode der Vertretungskörperschaft. Für die Erstellung entwickelte die Stadt Krefeld ein abgestimmtes Verfahren. Sie beteiligt die freien Träger sowie involvierte Fachorganisationen und politische Mandatsträger in Workshops und Trägerkonferenzen. Derzeit bereitet sie die Fortschreibung des Förderplanes vor. Dabei Seite 7 von 42 Stadt Krefeld Jugend 9044 berücksichtigt sie die aktuellen Entwicklungen. Der Jugendhilfeausschuss soll den Kinder- und Jugendförderplan für die neue Wahlperiode Ende 2014 bzw. Anfang 2015 beschließen. Jährliches Planungs- und Steuerungsinstrument ist der Wirksamkeitsdialog. Grundlage ist ein einheitliches Berichtswesen. Darin enthalten sind Öffnungs- und Schließungszeiten, inhaltliche Schwerpunkte, Kooperationspartner und die Einzelangebote. Für die Einzelangebote sind Zielgruppe, Teilnehmerzahl, Zeiten und Personalstunden festgelegt. Ergebnis- bzw. Wirkungsziele sind beschrieben. Indikatoren der Zielerreichung sind ebenso aufgeführt wie Angebotsform/ Methode. Im Planungs- und Wirksamkeitsgespräch treffen Jugendamt und Träger verbindliche Vereinbarungen. Im darauffolgenden Gespräch wird die Umsetzung bewertet. Die Erkenntnisse fließen in die Planung für das nächste Jahr ein. Feststellung Die GPA NRW bewertet das Verfahren, die inhaltliche Ausgestaltung und die Dokumentation des Wirksamkeitsdialoges der Stadt Krefeld positiv. Fehlbetrag Kinder- und Jugendarbeit je Einwohner von 6 bis unter 21 Jahren Die Kennzahl bildet den durchschnittlichen Ressourceneinsatz für die Kinder- und Jugendarbeit ab (Nettoaufwand ohne Investitionen). Sie bezieht sich auf die Altersgruppe der Einwohner von 6 bis unter 21 Jahren. Die Kinder- und Jugendarbeit umfasst • die Jugendarbeit mit ihren vielfältigen Arbeitsfeldern in den offenen Kinder- und Jugendeinrichtungen, • die Jugendverbandsarbeit, • die Jugendsozialarbeit und • den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz. Fehlbetrag Kinder- und Jugendarbeit in Euro Kennzahl 2008 Fehlbetrag absolut Fehlbetrag je EW von 6 bis unter 21 Jahre 2009 2010 2011 2012 3.259.494 3.526.043 3.374.201 3.281.449 3.350.072 91 100 97 97 100 Die Aufwendungen für Spielplätze sind in den Werten nicht berücksichtigt. Fehlbetrag Kinder- und Jugendarbeit je Einwohner von 6 bis unter 21 Jahren in Euro 2011 Krefeld 97 Minimum 83 Maximum 408 Mittelwert 162 1. Quartil 116 2. Quartil (Median) 157 3. Quartil 178 Anzahl Werte 23 Um den Fehlbetrag der Stadt Krefeld im interkommunalen Vergleich besser einzuordnen, bildet die GPA NRW weitere Kennzahlen. Diese stellen dar, in welchem Umfang die Jugendarbeit im Seite 8 von 42 Stadt Krefeld Jugend 9044 engeren Sinne das Ergebnis beeinflusst, Drittmittel zur Deckung beitragen, freie Träger Zuschüsse erhalten und sich der Anteil der Jugendsozialarbeit auswirkt. Produkt Jugendarbeit (§11 SGB VIII) je Einwohner von 6 bis unter 21 Jahre Die Schwerpunkte sind Offene Kinder- und Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit. In Krefeld gibt es 18 Jugendfreizeiteinrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit mit hauptamtlichem sozialpädagogischem Personal. Weiteres Angebot ist das Spielmobil Mobifant. Der Träger arbeitet mit Partnern aus den Stadtteilen zusammen und ist vorwiegend dort präsent, wo die Spielsituation für Kinder im Wohnumfeld verbesserungsbedürftig ist. Neben den Jugendfreizeiteinrichtungen bestehen u.a. zwei Jugendkunstschulen, die jugendkulturelle Bildungsarbeit leisten. Die Einrichtungen befinden sich überwiegend in freier Trägerschaft. Die Stadt Krefeld ist Träger von zwei Einrichtungen. Im Oktober 2013 wurde das Jugend- und Begegnungszentrum im Stadtteil Schicksbaum neu eröffnet. Die Maßnahme gehört zu den Schwerpunkten des Kinder- und Jugendförderplanes. Den Stadtteil kennzeichnet ein hoher Anteil Minderjähriger. Außerdem haben fast zwei Drittel der Einwohner einen Migrationshintergrund. Eine Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit bestand nicht. Insofern reagierte die Stadt Krefeld mit der Errichtung des Jugendzentrums auf den strukturellen Handlungsbedarf. Fehlbeträge des Produktes Jugendarbeit (§ 11 SGB VIII) je Einwohner von 6 bis unter 21 Jahre in Euro 2008 2009 68 2010 70 2011 68 2012 63 52 Beim Fehlbetrag des Jahres 2012 fehlen die Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen. Bei gleichbleibender Höhe ergäbe sich 2012 ein Fehlbetrag von 61 Euro je Einwohner von 6 bis unter 21 Jahre. In 2013 wird die neu eröffnete Einrichtung den Fehlbetrag erhöhen. Aus dem Produkt Jugendarbeit bezuschusste die Stadt Krefeld auch Ferienmaßnahmen. Diese Zuschüsse reduzierte sie zur Haushaltskonsolidierung ab 2011. Eine separate Darstellung der Fehlbeträge der eigenen Einrichtungen der Stadt Krefeld ist aufgrund der Datenlage nicht möglich. Dies hängt nach Auskunft der Stadt mit der Umstellung auf SAP ab 2011 zusammen. Empfehlung Die Stadt Krefeld sollte durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass die Kostensituation der städtischen Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit dargestellt werden kann. Seite 9 von 42 Stadt Krefeld Jugend 9044 Fehlbeträge des Produktes Jugendarbeit (§ 11 SGB VIII) je Einwohner von 6 bis unter 21 Jahre in Euro 2011 Krefeld 63 Minimum 63 Maximum Mittelwert 278 125 1. Quartil 88 2. Quartil (Median) 109 3. Quartil 149 Anzahl Werte 23 Feststellung Die Stadt Krefeld erzielt beim Fehlbetrag des Produktes Jugendarbeit je Einwohner von 6 bis unter 21 Jahre den niedrigsten Wert der 23 kreisfreien Städte. Sie berücksichtigt beim Ressourceneinsatz die Haushaltssituation. Der Kinder- und Jugendförderplan weist einen etwas höheren Fehlbetrag aus. Nach diesen Plandaten ergäbe sich im Vergleichsjahr 2011 ein Fehlbetrag von 73 Euro je Einwohner von 6 bis unter 21 Jahre. Die Plan-Ist-Abweichung ist nach Angaben der Stadt Krefeld darauf zurückzuführen, dass Stellen zum Teil nicht besetzt waren. Zudem wurden einige Projekte nicht durchgeführt. Maßgeblichen Einfluss auf den Fehlbetrag haben die Personalkosten. Dies gilt auch für Einrichtungen freier Träger. Diese erhalten Zuschüsse. Die Höhe wird überwiegend durch Personalkosten bestimmt. Der niedrige Wert wird daher teilweise auf einen unterdurchschnittlichen Personaleinsatz zurückzuführen sein. Beeinflusst wird dies von der Anzahl der Jugendfreizeiteinrichtungen mit hauptamtlichen Personal und dem Umfang des eingesetzten hauptamtlichen Personals. In Krefeld verfügen zwei Drittel der Einrichtungen über maximal eine Vollzeit-Stelle für sozialpädagogisches Personal. Nur zwei Einrichtungen haben mehr als zwei Vollzeit-Stellen. Dies wirkt sich positiv auf den Fehlbetrag aus. Das Angebot ist hingegen weniger umfangreich. Dies zeigt sich bei den Öffnungszeiten. So bieten nur zwei Einrichtungen regelmäßig Öffnungszeiten an Wochenenden an. Andere Einrichtungen sind nur sporadisch für Veranstaltungen und Projekte an Wochenenden geöffnet. Prävention in der Jugendhilfe ist nicht nur dem Kinder- und Jugendschutz zugeordnet. Auch die Kinder- und Jugendarbeit hat präventiven Charakter. Der Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Krefeld stellt die präventive Funktion der offenen Kinder- und Jugendarbeit heraus. Eine Ausweitung präventiver Angebote in der offenen Kinder- und Jugendarbeit erscheint angebracht. Diese sollten auf eine Vermeidung teurer Hilfen zur Erziehung ausgerichtet sein. Anteil der Zuschüsse an freie Träger Soweit die Stadt Krefeld Leistungen der Kinder- und Jugendarbeit nicht selbst erbringt, kauft sie diese bei freien Trägern ein. Diese erhalten für geleistete Kinder- und Jugendarbeit Zuschüsse. Die Förderkriterien sind im Kinder- und Jugendförderplan und ergänzend in Richtlinien geregelt. Auf dieser Grundlage schließt die Stadt Krefeld Leistungsvereinbarungen mit den freien Trägern ab. Die Stadt Krefeld beteiligt sich prozentual an den Personalkosten der freien Träger für hauptamtliches Personal in den Jugendfreizeiteinrichtungen. Trägervereine erhalten 90 Prozent, konfessionelle Träger 80 Prozent. Zusätzlich zahlt sie eine Pauschale für pädagogische Sachkosten, Honorarkosten, gebäudespezifische Aufwendungen und Verwaltungskosten. Die Pauscha- Seite 10 von 42 Stadt Krefeld Jugend 9044 le wurde einige Jahre nicht angepasst. Dies zieht steigende Eigenanteile der freien Träger nach sich. Die nachfolgende Kennzahl bildet ab, welchen Anteil die Transferleistungen (Zuschüsse) an freie Träger/Verbände am ordentlichen Aufwand des Produktes Jugendarbeit (§ 11 SGB VIII) umfassen. Anteil der Zuschüsse an freie Träger/Verbände am ordentlichen Aufwand des Produktes Jugendarbeit (§ 11 SGB VIII) in Prozent 2008 2009 51,0 2010 51,3 2011 54,9 2012 53,5 58,1 2012 zahlte die Stadt Krefeld höhere Zuschüsse an freie Träger. Gleichzeitig reduzierten sich die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Im Ergebnis stieg der Anteil der Zuschüsse an freie Träger. Anteil der Zuschüsse an freie Träger/Verbände am ordentlichen Aufwand des Produktes Jugendarbeit (§ 11 SGB VIII) in Prozent 2011 Krefeld Minimum 53,5 Maximum 9,5 86,1 Mittelwert 42,5 1. Quartil 27,5 2. Quartil (Median) 3. Quartil 40,6 Anzahl Werte 59,2 23 Die Einrichtungen befinden sich überwiegend in freier Trägerschaft. Der Anteil der Zuschüsse an freie Träger ist deshalb vergleichsweise hoch. Anteil der Zuweisungen Bei den Zuweisungen handelt es sich im Wesentlichen um die Zuweisungen des Landes auf der Grundlage des Kinder- und Jugendförderplanes NRW. Darüber hinaus erhalten Kommunen auf Antrag zweckgebundene Zuweisungen für förderungsfähige Projekte, z. B. aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF). Anteil der Zuweisungen am ordentlichen Aufwand des Produktes Jugendarbeit (§ 11 SGB VIII) in Prozent 2008 2009 14,5 2010 14,4 2011 15,0 2012 15,5 15,2 Die Stadt Krefeld erhielt für die Jugendarbeit ganz überwiegend Zuweisungen des Landes auf der Grundlage des Kinder- und Jugendförderplanes NRW. Die Höhe dieser Zuweisungen ist im Betrachtungszeitraum annähernd gleichbleibend. Der Anteil der Zuweisungen steigt also hauptsächlich wegen sinkender Aufwendungen. In geringem Umfang bekam die Stadt Krefeld Zuweisungen des sonstigen öffentlichen Bereiches. 2011 trug eine EU-Förderung für den internationalen Jugendaustausch zu einem höheren Ergebnis bei. Seite 11 von 42 Stadt Krefeld Jugend 9044 Anteil der Zuweisungen am ordentlichen Aufwand des Produktes Jugendarbeit (§ 11 SGB VIII) in Prozent 2011 Krefeld Minimum 15,5 Maximum 5,2 30,6 Mittelwert 1. Quartil 12,9 2. Quartil (Median) 9,6 Anzahl Werte 3. Quartil 11,5 15,1 23 Anteil der Jugendsozialarbeit In Krefeld übernimmt die Jugendsozialarbeit bzw. Jugendberufshilfe eine Schnittstellenfunktion zwischen dem SGB II, III und VIII. Sie umfasst • die Sozialarbeit an Schulen (z. B. Projekte „Schulverweigerung – Die 2. Chance“, und „Kompetenzagentur“) • eine Beratungsstelle für junge Menschen, die arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind, • Qualifizierungs- und Beschäftigungsprojekte, • das Projekt Casemanagement, • das Ausbildungsstrukturprogramm „JobStarter – Ausbilden für die Zukunft“, • die Schulsozialarbeit nach dem Bildungs- und Teilhabepaket seit Sommer 2011. Die kommunale Jugendberufshilfe ist in allen regionalen Arbeitskreisen vertreten, deren Ziel die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit ist. Angesiedelt ist sie bei der Kommunalen Zentralstelle für Beschäftigungsförderung (Kom.ZfB). Dort bestehen langjährige Erfahrungen mit der Entwicklung und Durchführung von Projekten für Jugendliche und junge Erwachsene mit dem Ziel der beruflichen Eingliederung. Dies zeigt sich besonders beim Einwerben von Fördermitteln. In der Vergangenheit konnte ein Großteil der Aufwendungen durch Mittel der ARGE Krefeld, dem Land NRW, dem Bund sowie des Europäischen Sozialfonds (ESF) gedeckt werden. Die Kennzahl bildet ab, in welchem Verhältnis der Fehlbetrag der Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII zum Fehlbetrag der Produktgruppe Kinder- und Jugendarbeit steht. Anteil der Jugendsozialarbeit am Ergebnis der Produktgruppe Kinder- und Jugendarbeit in Prozent 2008 2009 22,5 2010 29,6 2011 30,7 2012 29,2 16,4 2012 fehlen die Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen. Seite 12 von 42 Stadt Krefeld Jugend 9044 Anteil der Jugendsozialarbeit am Ergebnis der Produktgruppe Kinder- und Jugendarbeit in Prozent 2011 Krefeld 29,2 Minimum Maximum 1,3 40,0 Mittelwert 16,6 1. Quartil 4,5 2. Quartil (Median) 12,1 3. Quartil Anzahl Werte 28,6 19 An der Spannweite der Kennzahlenwerte ist zu erkennen, dass das Verhältnis der Jugendsozialarbeit zu den übrigen Leistungen der Produktgruppe Kinder- und Jugendarbeit sehr unterschiedlich ist. In einigen Städten finanziert die ARGE Leistungen zur schulischen und beruflichen Integration, z. B. für Projekte zum Übergang von der Schule in den Beruf. In anderen Städten gehen diese Leistungen zu Lasten des Jugendamtsbudgets. Die Kommunen ordnen manche Leistung auch unterschiedlich der Jugendarbeit oder der Jugendsozialarbeit zu. Auch zur Zuordnung der Schulsozialarbeit gibt es unterschiedliche Auffassungen. Aufwendungen werden teils beim Jugendamt, teils beim Schulverwaltungsamt abgebildet. Im Ergebnis führen die unterschiedlichen Bewertungen und Zuordnungen zu großen Differenzen beim Anteil der Jugendsozialarbeit am Ergebnis der Produktgruppe Kinder- und Jugendarbeit. Unterschiede beim Fehlbetrag der Produktgruppe Kinder- und Jugendarbeit je Einwohner von 6 bis unter 21 Jahre sind also zu einem großen Teil auf den Anteil der Jugendsozialarbeit zurückzuführen. In Krefeld ist der Einfluss der Jugendsozialarbeit auf den Fehlbetrag der Produktgruppe Kinderund Jugendarbeit je Einwohner von 6 bis unter 21 Jahre deutlich überdurchschnittlich. Dies liegt allerdings an den geringen Aufwendungen im Produkt Jugendarbeit. Der Fehlbetrag des Produktes Jugendsozialarbeit stellt sich im Verhältnis zu den Einwohnern von 6 bis unter 21 Jahre etwas unterdurchschnittlich dar. Tagesbetreuung für Kinder Die rechtlichen Rahmenbedingungen haben sich in den letzten Jahren erheblich verändert durch • das zum 01. Januar 2005 in Kraft getretene Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG), • das Kinderförderungsgesetz (KiFöG) und • das Kinderbildungsgesetz (KiBiz), das zum 01. August 2008 das Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) in NRW abgelöst hat. Zu nennen sind hier insbesondere der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für unter dreijährige Kinder, die Gleichstellung der Betreuung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, die Forderung nach mehr Ganztagsbetreuung und eine veränderte Finanzierung der Betriebskosten seitens des Landes NRW. Vor allem die fristgerechte Umsetzung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz für unter dreijährige Kinder zum 01. August 2013 forderte die Städte nicht nur finanziell, sondern auch organisatorisch stark. Auf örtlicher Ebene enthalten politische Beschlüsse regelmäßig Vorgaben für die Tagesbetreuung für Kinder. Diese betreffen häufig das Platzangebot, die U3-Ausbauziele, die Zuschüsse an freie Träger und die Elternbeiträge. Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Krefeld beschloss am 24. Januar 2007 zudem den Berechnungsmodus für die Bedarfsermittlung. Seite 13 von 42 Stadt Krefeld Jugend 9044 Neben den rechtlichen Änderungen hatte die Stadt Krefeld zu berücksichtigen, wie sich die Zahl der Kinder bis unter 6 Jahre entwickeln wird. Diese ging im Betrachtungszeitraum von 2008 bis 2012 zurück und ist nach der Prognose in den nächsten Jahren stabil bzw. sogar leicht steigend. Erst nach 2025 ist ein weiterer deutlicher Rückgang zu erwarten. Die Stadt Krefeld war also einerseits gefordert, dass Angebot an U3-Plätzen auszubauen. Demgegenüber stand das Erfordernis, eine entstehende Überversorgung abzubauen. Umsetzung der Empfehlungen aus der letzten Prüfrunde 2007/2008 Die Stadt Krefeld hat die Empfehlung der GPA NRW zum Ausbau der Kindertagespflege aufgegriffen. Der Anteil lag im Jahre 2006 bei 1,6 Prozent. Bis zum Kindergartenjahr 2012/2013 konnte das Angebot auf 7,0 Prozent gesteigert werden (nähere Ausführungen siehe weiter unten zu den Themen „Versorgungsquote U3“ und „Kindertagespflege“). Mit Blick auf die demografische Entwicklung hat die GPA NRW empfohlen, Plätze in Tageseinrichtungen für Kinder bedarfsgerecht abzubauen. Das zu schaffende U3-Betreuungsangebot sollte dabei berücksichtigt werden. Auch diese Empfehlung hat die Stadt Krefeld umgesetzt. Vom Kindergartenjahr 2008/2009 bis 2013/2014 wurden 694 Plätze für Kinder von 3 bis unter 6 abgebaut. Organisation und Steuerung Die Tagesbetreuung für Kinder ist im Fachbereich 51 der Abteilung 511 (Kinder) zugeordnet. Die Kindergartenbedarfsplanung ist Teil der Jugendhilfeplanung. Diese ist zentral in der Abteilung 510 angesiedelt. Die Stadt Krefeld analysiert auf Ebene der 9 Stadtbezirke und bezieht die Kindertagespflege ein. Basis für die Bedarfsermittlung ist der Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 24. Januar 2007. Der Planungsprozess verläuft seit vielen Jahren unverändert. Darin betrachtet die Stadt Krefeld jede Einrichtung separat. Das Instrument der Elternbefragung wird bislang nicht genutzt. Feststellung Die GPA NRW bewertet die Kindergartenbedarfsplanung positiv. Die Stadt Krefeld beteiligt die freien Träger an der Kindergartenbedarfsplanung. Diese melden bis Ende des Kalenderjahres Bedarfe an. Die Stadt Krefeld arbeitet die Bedarfsanmeldungen für das folgende Kindergartenjahr auf. Auf dieser Grundlage findet dann ein Dialog mit den Trägern statt. Anzumelden sind die Kinder direkt in den Kindertageseinrichtungen. Das Jugendamt koordiniert das Anmeldeverfahren. Ein elektronisches Anmeldesystem setzt die Stadt Krefeld bislang nicht ein. In Zusammenarbeit mit dem Kommunalen Rechenzentrum Niederrhein (KRZN) soll aber ab Herbst 2014 die Testphase zur Einführung des Online-Anmeldeverfahrens des Programms JUGIS beginnen. Der Echt-Einsatz des Verfahrens ist für das Kindergartenjahr 2016/2017 geplant. Nach der zweiten KiBiz-Revision regelt das KiBiz ab dem 01. August 2014 erstmals das Anmeldeverfahren. Das Gesetz stärkt die Rolle des Jugendamtes im Anmeldeverfahren. Dies ist nachvollziehbar im Hinblick auf den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz, der sich gegen Seite 14 von 42 Stadt Krefeld Jugend 9044 das Jugendamt richtet. Das Jugendamt kann die Tagesbetreuung für Kinder auch besser steuern, wenn es stärker in das Anmeldeverfahren einbezogen ist. Am größten ist der Steuerungsgewinn, wenn die Betreuungsbedarfe direkt beim Jugendamt anzumelden sind und auch die Platzvergabe von dort erfolgt. Empfehlung Die GPA NRW empfiehlt der Stadt Krefeld in Abstimmung mit den freien Trägern ein zentrales Anmeldeverfahren einzuführen. Dies sollte wie geplant durch eine geeignete Software unterstützt werden. Fehlbetrag Tagesbetreuung für Kinder je Einwohner von 0 bis unter 6 Jahren Diese Kennzahl zeigt den Ressourceneinsatz (Nettoaufwand ohne Investitionen). Sie umfasst sowohl Tageseinrichtungen als auch Kindertagespflege und bezieht sich auf die für die Tagesbetreuung für Kinder relevante Altersgruppe der Bevölkerung. Fehlbetrag Tagesbetreuung für Kinder in Euro Kennzahl 2008 Fehlbetrag absolut 2009 2010 2011 2012 18.765.103 21.884.854 23.627.010 23.615.708 19.293.482 1.596 1.894 2.068 2.103 1.727 Fehlbetrag je EW von 0 bis unter 6 Jahre Der steigende Fehlbetrag absolut bis 2010 ist darauf zurückzuführen, dass die Aufwendungen stärker steigen als die Erträge. 2011 gleichen sich Ertragssteigerung und Aufwandssteigerung in etwa aus. Der Fehlbetrag je Einwohner von 0 bis unter 6 Jahre steigt 2011 ausschließlich wegen der sinkenden Kinderzahl in dieser Altersgruppe. 2012 wirken sich steigende Zuweisungen vom Land für die Beitragsbefreiung im dritten Kindergartenjahr positiv aus. Außerdem mindert eine 2012 vorgenommene Budgetverlagerung zum Fachbereich 60 (Zentrales Gebäudemanagement) den Aufwand. Ab diesem Zeitpunkt ist ausschließlich der Fachbereich 60 für die Gebäudebewirtschaftung zuständig. Die bisher hierfür beim Fachbereich 51 veranschlagten Mittel wurden dorthin verlagert. Eine Verschlechterung des Ergebnisses 2012 wird sich zudem durch Jahresabschlussbuchungen ergeben, die zum Datenbankstichtag noch ausstanden. Empfehlung Soweit die Aufwendungen für die Gebäudebewirtschaftung ab 2012 beim Zentralen Gebäudemanagement nachgewiesen werden, sollten diese zu Lasten der Produktgruppe Tagesbetreuung für Kinder intern verrechnet werden. Ohne interne Leistungsverrechnung sind die tatsächlichen Kosten der Tagesbetreuung für Kinder nicht erkennbar. Fehlbetrag Tagesbetreuung für Kinder je Einwohner von 0 bis unter 6 Jahren in Euro 2011 Krefeld 2.103 Minimum 1.810 Maximum 3.280 Mittelwert 2.381 1. Quartil 2.077 2. Quartil (Median) 2.330 3. Quartil 2.626 Anzahl Werte 23 Seite 15 von 42 Stadt Krefeld Jugend 9044 Die wesentlichen Gründe für die Positionierung der Stadt Krefeld sind nachfolgend bei der Darstellung der Wirkungszusammenhänge erkennbar. Der Einfluss der Kindertagespflege ist am Ende des Kapitels „Tagesbetreuung für Kinder“ dargestellt. Fehlbetrag Tagesbetreuung für Kinder in Kindertageseinrichtungen je Platz Die Kennzahl bildet den durchschnittlichen Ressourceneinsatz ab (Nettoaufwand ohne Investitionen). Sie umfasst nur die Plätze in Tageseinrichtungen und bezieht sich auf das Betreuungsangebot nach der Kindergartenbedarfsplanung. Fehlbetrag Tagesbetreuung für Kinder in Kindertageseinrichtungen je Platz in Euro 2008 2009 2.708 2010 3.181 2011 3.428 2012 3.357 2.662 Die Entwicklung des Fehlbetrages der Tagesbetreuung für Kinder in Kindertageseinrichtungen je Platz zeigt bis 2010 eine ähnliche Verlaufskurve wie der zuvor dargestellte Fehlbetrag der Tagesbetreuung je Einwohner von 0 bis unter 6 Jahre. 2011 unterscheidet sich. Der Grund: Der absolute Fehlbetrag sinkt bei den Kindertageseinrichtungen stärker als in der Tagesbetreuung für Kinder insgesamt. Dies liegt am steigenden Fehlbetrag in der Kindertagespflege. Der Kennzahlenwert 2012 wird wie schon oben der Fehlbetrag der Produktgruppe Tagesbetreuung für Kinder durch die Budgetverlagerung zum Fachbereich 60 sowie ausstehende Jahresabschlussbuchungen verfälscht. Fehlbetrag Tagesbetreuung für Kinder in Kindertageseinrichtungen je Platz in Euro 2011 Krefeld 3.357 Minimum 3.027 Maximum 4.999 Mittelwert 3.807 1. Quartil 3.348 2. Quartil (Median) 3.720 3. Quartil 4.225 Anzahl Werte 22 Wirkungszusammenhänge Die folgende Grafik fasst das Ergebnis der Stadt Krefeld zusammen, indem es die Ausprägung der wesentlichen Parameter und ihrer Wirkungen auf den Fehlbetrag der Tagesbetreuung für Kinder aufzeigt. Das Diagramm enthält als Indexlinie den Mittelwert der geprüften Städte. Seite 16 von 42 Stadt Krefeld Jugend 9044 Wirkungszusammenhänge bei der Tagesbetreuung für Kinder 2011 Feststellung Die den Fehlbetrag beeinflussenden Kennzahlen zeigen überwiegend belastende Ausprägungen. Dennoch liegt der Fehlbetrag der Tagesbetreuung für Kinder von 0 bis unter 6 Jahre etwas unter dem Mittelwert. Im Folgenden analysiert die GPA NRW die beeinflussenden Kennzahlen, um evtl. bestehende Handlungsmöglichkeiten für die Stadt Krefeld aufzuzeigen, mit denen das Ergebnis perspektivisch verbessert werden kann. Angebotsstruktur/Versorgungsquoten Seit Beginn des Kindergartenjahres 2013/2014 besteht der Rechtsanspruch auf U3-Betreuung. Daher müssen die Kommunen das Betreuungsangebot zeitnah und bedarfsgerecht ausbauen. Als bedarfsgerecht ist eine Versorgungsquote von 35 Prozent im Bundesdurchschnitt definiert. Für das Land NRW liegt die angestrebte Versorgungsquote bei durchschnittlich 32 Prozent. Der tatsächliche Bedarf schwankt jedoch regional deutlich je nach örtlich vorhandener Nachfrage. Es ist Aufgabe der Kommunen, den Bedarf in ihrer Kindergartenbedarfsplanung zu konkretisieren. Dabei nimmt die Kindertagespflege insbesondere im Rahmen der U3 Betreuung durch eine hohe Flexibilität eine wichtige Funktion ein. Die GPA NRW definiert die Versorgungsquote mit dem prozentualen Verhältnis der in der Jahresplanung vorgesehenen Betreuungsplätze zur Einwohnerzahl der Kinder in der relevanten Altersgruppe. Seite 17 von 42 Stadt Krefeld Jugend 9044 Dabei zählen Betreuungsplätze sowohl in Kindertageseinrichtungen, als auch in der Kindertagespflege. Berücksichtigt werden nur öffentlich geförderte Betreuungsplätze. Die Einwohnerzahlen kommen aus der Einwohnerstatistik von IT.NRW zum Stichtag 31. Dezember. Die von der Stadt Krefeld errechneten Versorgungsquoten weichen geringfügig von den in der nachfolgenden Tabelle ausgewiesenen Versorgungsquoten ab. Der Grund: Die Stadt Krefeld verwendet Bevölkerungsdaten aus dem eigenen Einwohnermelderegister. Bei der Ü3Versorgungsquote berücksichtigt sie 3 ¼ Jahrgänge. Angebotsstruktur in der Tagesbetreuung für Kinder (Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege) Kennzahl 2008/2009 2009/2010 2010/2011 2011/2012 2012/2013 2013/2014 Platzangebot Plätze in Tageseinrichtungen 6.783 6.616 6.603 6.611 6.621 6.932 davon für Kinder unter 3 Jahre 467 700 871 900 1.004 1.310 angebotene Plätze der Kindertagespflege* 173 254 329 351 500 650 davon für Kinder unter 3 Jahre 139 199 266 286 400 500 20,2 21,8 25,8 33,2 Versorgungsquoten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege* 0 bis unter 3 Jahre 10,5 15,9 Versorgungsquoten nur in Kindertageseinrichtungen 0 bis unter 3 Jahre 8,1 12,4 15,5 16,6 18,4 24,1 3 bis unter 6 Jahre 105,1 100,0 98,8 98,4 98,1 98,2 *Kindertagespflege enthält bis 2011/2012 die Kinder in Kindertagespflege nach IT.NRW und ab 2012/2013 das von der Stadt angegebene Platzangebot. Bei der Berechnung der Versorgungsquoten für das Kindergartenjahr 2013/2014 wurden die Bevölkerungsdaten von IT.NRW zum 31. Dezember 20012 berücksichtigt, da die Daten zum 31. Dezember 2013 zum Datenbankstichtag noch nicht vorlagen. Die Stadt Krefeld baute die U3-Betreuung kontinuierlich aus. Sie setzte dabei sowohl auf Kindertageseinrichtungen als auch auf Kindertagespflege. 2010 geriet der U3-Ausbau etwas ins Stocken. In diesem Jahr lag kein genehmigter Haushalt vor. Das ganze Jahr galten die Einschränkungen der vorläufigen Haushaltsführung. Die Zahl der kommunalen U3-Plätze sank zum Kindergartenjahr 2011/2012 sogar um sechs Plätze. Im Kindergartenjahr 2013/2014 nahmen einige neue Kindertageseinrichtungen den Betrieb auf. Dazu gehören auch neue städtische Einrichtungen. Zum Kindergartenjahr 2013/2014 erreicht die Stadt Krefeld mit den in der Bedarfsplanung vorgesehenen Plätzen die vom Land NRW angestrebte U3-Versorgungsquote von 32 Prozent. Um das zu erreichen, wurde auch von der Möglichkeit der Überbelegung Gebrauch gemacht. Anzumerken ist, dass sich Baumaßnahmen verzögern. Nicht alle geplanten Plätze stehen daher bereits zum Beginn des Kindergartenjahres zur Verfügung. Nach den tatsächlich vorhandenen U3-Plätzen liegt die Quote zum 01. August 2013 daher etwas niedriger. In 2014 soll das im Stufenplan festgelegte Ausbauziel von 31 Prozent erreicht werden. Seite 18 von 42 Stadt Krefeld Jugend 9044 Die Versorgungssituation in den einzelnen Stadtteilen stellt sich unterschiedlich dar. Dadurch entstehen Wartelisten für einzelne Einrichtungen. Die Summe der Kinder auf den Wartelisten entsprach nach Auskunft der Stadt Krefeld der Summe der freien Plätze in anderen Einrichtungen. Kindern auf der Warteliste konnte daher ein Betreuungsplatz angeboten werden. Die Betreuungsbedarfe konnten dadurch gedeckt werden. Klagen gegen die Stadt Krefeld wegen Nichterfüllung des Rechtsanspruches auf einen U3-Betreuungsplatz liegen nicht vor. Feststellung Die Stadt Krefeld erfüllt den seit dem 01. August 2013 geltenden Rechtsanspruch auf einen U3-Betreuungsplatz. Der noch nicht abgeschlossene U3-Ausbau fordert die Stadt Krefeld weiterhin. Die rückläufige Bevölkerungszahl in der Altersgruppe von 0 bis unter 6 Jahren nutzte die Stadt Krefeld, um nicht mehr benötigte Ü3-Betreuungsplätze in U3-Betreuungsplätze umzuwandeln. Überhänge bei den Ü3-Betreuungsplätzen baute sie dadurch ab. Darüber hinaus hat die Stadt Krefeld die Betreuungsplätze für Schulkinder in Horten der Kindertageseinrichtungen bereits zum Kindergartenjahr 2009/2010 vollständig abgebaut. Parallel dazu wurde das Betreuungsangebot an offenen Ganztagsschulen ausgebaut (siehe auch Kapitel „Offene Ganztagsschule“). Feststellung Die GPA NRW begrüßt, dass die Stadt Krefeld die Hortbetreuung zugunsten der günstigeren Betreuung an offenen Ganztagsschulen aufgeben hat. Versorgungsquoten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in Prozent 2011/2012 Krefeld Minimum Maximum Mittelwert 1. Quartil 2. Quartil (Median) 3. Quartil Anzahl Werte Versorgungsquote für Kinder unter 3 Jahren in Tageseinrichtungen und Tagespflege* 21,8 15,1 31,7 22,6 19,6 21,8 25,2 23 19,0 23 Versorgungsquote für Kinder unter 3 Jahren ausschließlich in Tageseinrichtungen 16,6 10,3 24,8 17,1 13,9 17,2 Versorgungsquote für Kinder von 3 bis unter 6 Jahren ausschließlich in Tageseinrichtungen 98,4 92,5 107,5 99,4 97,2 99,3 101,4 23 Feststellung Die leicht unterdurchschnittliche U3-Versorgungsquote in Kindertageseinrichtungen wirkt sich im interkommunalen Vergleich positiv auf den Fehlbetrag aus. Allerdings wird der weitere U3-Ausbau den Fehlbetrag weiter erhöhen. Elternbeitragsquote Die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offenen Ganztagsschulen ist in der Elternbeitragssatzung der Stadt Krefeld vom 28. September 2011 geregelt. Die GPA NRW hat diese näher betrachtet. Sie enthält folgende wesentliche Festlegungen: Seite 19 von 42 Stadt Krefeld Jugend 9044 • Die in der Beitragstabelle festgelegten Elternbeiträge sind seit dem 01. August 2008 unverändert. • Die Höhe des Elternbeitrages richtet sich neben dem Betreuungsumfang und der Einkommenshöhe nach dem Alter des Kindes. Dabei unterscheidet die Elternbeitragstabelle zwischen Kinder unter und über 2 Jahre. • Die höchste Einkommensstufe ist auf ein Einkommen von über 61.400 Euro festgelegt. • Die Höchstbeträge für eine 45-Stunden-Betreuung betragen 350 Euro für ein Kind unter 2 Jahre und 264 Euro für ein Kind über 2 Jahre. • Geschwisterkind-Regelung: Beitragsfreiheit für das zweite und alle weiteren Kinder derselben Beitragspflichtigen, die zeitgleich elternbeitragspflichtige oder nach § 3 Abs. 2 der Satzung beitragsbefreite Betreuungsangebote nutzten (der höchste Beitrag ist zu zahlen). • Geschwisterkind-Befreiung gilt auch, wenn ein Kind aufgrund der Regelung des § 23 Abs. 3 KiBiz beitragsbefreit ist. • Geschwisterkind-Regelung gilt systemübergreifend für die OGS (nähere Ausführungen siehe im Kapitel „Offene Ganztagsschule“ zum Thema „Elternbeiträge“). Die GPA NRW hat die Elternbeitragssatzung der Stadt Krefeld mit den Satzungen der anderen kreisfreien Städte in NRW verglichen. Dieser Vergleich hat Folgendes ergeben: • Mehr als ein Drittel der kreisfreien Städte verlangen für Kinder unter 3 Jahre einen höheren Elternbeitrag als für ältere Kinder. Sie erhalten dadurch ein Jahr länger die höheren Elternbeiträge als die Stadt Krefeld. • Die höchste Einkommensstufe und die zu zahlenden Höchstbeträge für eine 45-StundenBetreuung weisen im Vergleich sehr niedrige Werte aus. • Die in Krefeld zu zahlenden Elternbeiträge sind im Vergleich der kreisfreien Städte insgesamt deutlich unterdurchschnittlich. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Elternbeiträge für betreute Kinder über 2 Jahre. • Die Geschwisterkind-Regelung mit einer Befreiung für das zweite und jedes weitere „Geschwisterkind“ ist der Regelfall. In einigen Städten wird die OGS in die GeschwisterkindRegelung einbezogen. Empfehlung Die GPA NRW empfiehlt der Stadt Krefeld die Elternbeitragstabelle wie folgt zu ändern: • Weitere Einkommensstufen über 61.400 Euro sollte die Stadt Krefeld dringend einführen. Die höchste Einkommensstufe sollte mindestens bei einem Einkommen von über 100.000 Euro liegen. Die Elternbeitragssätze sollte sie entsprechend höher festlegen. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Elternbeitragspflichtigen mit hohen Jahreseinkommen wird dadurch stärker berücksichtigt. Denkbar ist auch ein prozentual festgelegter Beitragssatz. Eine Staffelung der Beiträge entfiele dadurch gänzlich. Seite 20 von 42 Stadt Krefeld Jugend 9044 • Die Elternbeitragssätze sollte die Stadt Krefeld in allen Einkommensstufen erhöhen. Die derzeit geltenden Sätze haben ein niedriges Niveau und sind seit sechs Jahren unverändert. Demgegenüber haben sich die an die Träger der Einrichtungen zu zahlenden Kindpauschalen erhöht. • Die Differenzierung nach dem Alter sollte die Stadt Krefeld von 2 auf 3 Jahre anheben. Die Elternbeitragsquote bildet das prozentuale Verhältnis der Elternbeiträge zu den ordentlichen Aufwendungen für Kindertageseinrichtungen ab. Elternbeiträge sind die Erträge zuzüglich der Zuweisungen des Landes NRW als Ausgleich für die geltende Beitragsbefreiung im dritten Kin6 dergartenjahr . Die von der GPA NRW ermittelte Elternbeitragsquote ist damit nicht unmittelbar vergleichbar mit dem im Gesamtfinanzierungsmodell des Landes NRW vorgesehenen fiktiven Elternbeitrag von 19 Prozent. Danach sind die Elternbeiträge eines Kindergartenjahres zu den reinen Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen ins Verhältnis zu setzen. Die von der Stadt Krefeld nach dieser Berechnungsmethode errechneten Elternbeitragsquoten sind daher geringfügig höher als die in der nachfolgenden Tabelle ausgewiesenen Elternbeitragsquoten: Anteil Elternbeiträge an den Aufwendungen Tageseinrichtungen für Kinder (Elternbeitragsquote) in Prozent 2008 2009 16,5 2010 13,5 2011 12,7 2012 11,5 13,5 2009 sanken die Erträge aus Elternbeiträgen gegenüber dem Vorjahr um fast 0,4 Mio. Euro auf rund 5,5 Mio. Euro. Gleichzeitig stiegen die ordentlichen Aufwendungen um fast 5,2 Mio. Euro. Beides zusammen führte zu einer deutlich niedrigeren Elternbeitragsquote. In den Folgejahren verzeichnete die Stadt Krefeld leicht steigende Elternbeiträge. Dies hängt mutmaßlich zusammen mit steigenden Betreuungszeiten, einem Anstieg der Betreuung von Kindern unter 2 Jahren und den Ausgleichszahlungen des Landes NRW für die Beitragsbefreiung im dritten Kindergartenjahr. Durch überproportional steigende ordentliche Aufwendungen sank die Elternbeitragsquote aber weiter. Die Elternbeitragsquote 2012 wird tatsächlich niedriger sein als in der vorstehenden Tabelle ausgewiesen. Die bereits erwähnte Budgetverlagerung sowie ausstehende Jahresabschlussbuchungen verfälschen den Wert. Anteil Elternbeiträge an den Aufwendungen Tageseinrichtungen für Kinder (Elternbeitragsquote) in Prozent 2011 Krefeld 11,5 6 Minimum 5,6 Maximum 17,0 Mittelwert 11,6 1. Quartil 10,2 2. Quartil (Median) 11,2 3. Quartil 13,1 Anzahl Werte 22 Ab dem Kindergartenjahr 2011/2012 besteht landesweit für das Kindergartenjahr vor der Einschulung eine gesetzliche Beitragsbefreiung (vgl. § 23 Abs. 3 KiBiz). Der hierfür vom Land den Kommunen erstattete Einnahmeausfall ist als Elternbeitrag zu berücksichtigen. Seite 21 von 42 Stadt Krefeld Jugend 9044 Die unterdurchschnittlichen Aufwendungen je Platz wirken sich positiv auf die Positionierung der Elternbeitragsquote der Stadt Krefeld aus. Die überdurchschnittliche SGB II-Quote und die zuvor beschriebenen Regelungen der Elternbeitragssatzung machen sich negativ bemerkbar. Feststellung Die minimal unterdurchschnittliche Elternbeitragsquote wirkt sich vergleichsweise belastend auf den Fehlbetrag aus. Um die durchschnittliche Belastung je Kind darzustellen, hat die GPA NRW die Elternbeiträge ins Verhältnis zu den in Kindertageseinrichtungen betreuten Kindern gesetzt. Elternbeitrag im Bereich Kindertageseinrichtungen je Kind pro Jahr in Euro 2008 2009 2010 888 829 2011 853 2012 866 898 Die seit 2010 steigenden Elternbeiträge erhöhen den durchschnittlichen Elternbeitrag je Kind. Elternbeitrag im Bereich Kindertageseinrichtungen je Kind pro Jahr in Euro 2011 Krefeld Minimum 866 683 Maximum Mittelwert 1.302 875 1. Quartil 809 2. Quartil (Median) 848 3. Quartil Anzahl Werte 859 18 Plätze in kommunaler Trägerschaft Auch der Anteil der Plätze in kommunalen Kindertageseinrichtungen beeinflusst den Fehlbetrag. Das Land NRW gewährt für sie einen geringeren Zuschuss im Vergleich zu den Plätzen in Tageseinrichtungen freier Träger. Daher bringen die Kommunen als Träger der kommunalen 7 Kindertageseinrichtungen den höchsten Eigenanteil pro Platz auf . Die Stadt Krefeld übernahm um die Jahrtausendwende einige kirchliche Kindertageseinrichtungen. Die Kirchen hatten diese „unrentablen“ Einrichtungen aufgegeben. Im Ergebnis stieg der Anteil der Plätze in kommunalen Einrichtungen. Anteil der Plätze in Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft in Prozent 2011/2012 Krefeld Minimum 48,4 5,5 Maximum 58,1 Mittelwert 36,1 1. Quartil 25,9 2. Quartil (Median) 36,2 3. Quartil 48,9 Anzahl Werte 23 Feststellung Der überdurchschnittliche Anteil der Plätze in kommunaler Trägerschaft belastet den Fehlbetrag der Tagesbetreuung für Kinder. 7 vgl. §§ 20, 21 KiBiz Seite 22 von 42 Stadt Krefeld Jugend 9044 Anteile der Kindpauschalen nach Gruppenformen/Betreuungszeiten Die Träger von Kindertageseinrichtungen erhalten die Förderung nach dem KiBiz in Form von 8 Kindpauschalen. Deren Höhe richtet sich nach den Gruppenformen und Betreuungszeiten . Besonders letztere haben damit einen großen Einfluss auf die Kostenstruktur. Anteil der Kindpauschalen nach Gruppenformen in Prozent unter Berücksichtigung der Jugendhilfeplanung Gruppenform I: Kinder im Alter von 2 Jahren bis zur Einschulung (altersgemischte Gruppe) Gruppenform II: Kinder im Alter von unter 3 Jahren (Krippengruppe) Gruppenform III: Kinder im Alter von 3 Jahren und älter (Kindergartengruppe und Hortgruppe) Die Stadt Krefeld hat den U3-Ausbau in Kindertageseinrichtungen überwiegend durch die Umwandlung von Ü3-Plätzen in U3-Plätze vorgenommen. Nach den in der Jahresplanung vorgesehenen Plätzen werden im Kindergartenjahr 2013/2014 im Krefeld erstmals mehr Kinder in altersgemischten Gruppen betreut als in traditionellen Kindergartengruppen. Neue Krippengruppen sind ebenfalls entstanden. Der Anteil der Plätze in Gruppenform II ist dadurch leicht gestiegen. Diese Gruppenform ist ein wichtiger Bestandteil des U3-Ausbaus. Nur in Krippengruppen können Kinder betreut werden, die jünger als zwei Jahre sind. Anteil der Kindpauschalen nach Gruppenformen in Prozent unter Berücksichtigung der Jugendhilfeplanung 2011/2012 Gruppenform Gruppenform I 8 Krefeld 39,9 Minimum 16,3 Maximum 57,2 Mittelwert 31,2 1. Quartil 2. Quartil (Median) 3. Quartil 24,4 30,3 36,9 Anzahl Werte 23 § 19 KiBiz in Verbindung mit der Anlage zu § 19 KiBiz Seite 23 von 42 Stadt Krefeld Jugend Gruppenform 9044 Krefeld Minimum Maximum Mittelwert 1. Quartil 2. Quartil (Median) 3. Quartil Anzahl Werte Gruppenform II 2,9 1,8 11,5 6,0 3,5 5,9 8,1 23 Gruppenform III 57,2 40,7 77,0 62,8 58,7 64,2 68,2 23 Anteil der wöchentlichen Betreuungszeiten in Prozent unter Berücksichtigung der Jugendhilfeplanung Der kontinuierlich steigende Betreuungsumfang hat wie die steigende U3-Versorgungsquote zur Folge, dass der Fehlbetrag steigt. Deshalb ist ein bedarfsgerechtes Angebot wichtig. Die Jugendhilfeplanung der Stadt Krefeld erhebt keine Daten zum bedarfsgerechten Betreuungsumfang. Eine Elternbefragung führte sie bislang nicht durch. Grundlage für die Entscheidung zur Betreuungszeit sind vielmehr die Bedarfsmeldungen der Einrichtungen. Die danach bestehenden Betreuungswünsche konnten nach Angaben der Stadt Krefeld nicht alle erfüllt werden. Grund ist die Regelung in § 19 Abs. 3 KiBiz. Danach darf der Anteil der Ü3-Kinder mit einem Betreuungsumfang von 45 Stunden pro Woche um nicht mehr als vier Prozentpunkte jährlich steigen. Ohne diese Reglementierung wäre der Anteil der 45-Stunden-Betreuung also noch höher. Ob die ganztägige Betreuung tatsächlich benötigt wird, hinterfragt die Stadt Krefeld nicht. Anteil der wöchentlichen Betreuungszeiten in Prozent unter Berücksichtigung der Jugendhilfeplanung 2011/2012 Betreuungsumfang Krefeld Minimum Maximum Mittelwert 1. Quartil 2. Quartil (Median) 3. Quartil Anzahl Werte 25 Stunden/Woche 2,5 0,0 21,1 6,4 1,9 3,7 9,0 23 35 Stunden/Woche 48,9 22,8 72,8 48,0 41,4 46,9 59,6 23 45 Stunden/Woche 48,6 23,4 76,6 45,6 35,8 43,3 53,7 23 Seite 24 von 42 Stadt Krefeld Jugend 9044 Der überdurchschnittliche Anteil der 45-Stunden-Betreuung resultiert aus dem zuvor dargestellten steilen Anstieg. Den niedrigen Anteil der 25-Stunden-Betreuung begründet die Stadt Krefeld mit einer geringen Nachfrage. Hier spielt aus Sicht der GPA NRW möglicherweise aber auch die Ausgestaltung der Elternbeitragstabelle eine Rolle. Danach kostet die 35-StundenBetreuung von Kindern über 2 Jahre nur unwesentlich mehr als die 25-Stunden-Betreuung. Dadurch schafft die Stadt Krefeld einen Anreiz für die Inanspruchnahme der höheren Betreuungszeit. Feststellung Die Verteilung der Betreuungszeiten wirkt sich im Vergleich negativ auf den Fehlbetrag aus. Empfehlung Die Stadt Krefeld sollte den Betreuungsbedarf stärker hinterfragen. Eine Elternbefragung könnte hilfreich sein. Eine bessere Steuerung des Betreuungsangebotes ermöglicht zudem das weiter oben empfohlene zentrale Anmeldeverfahren. Wird ein höherer Bedarf an 25Stunden-Betreuung festgestellt, sollte der oben beschriebene Anreiz in der Elternbeitragssatzung überdacht werden. Freiwillige Zuschüsse an freie Träger Viele Städte gewähren neben den gesetzlichen Betriebskostenzuschüssen nach dem KiBiz zusätzlich freiwillige Zuschüsse aus kommunalen Haushaltsmitteln an die freien Träger von Kindertageseinrichtungen. Den Ressourceneinsatz hierfür bildet die Kennzahl Freiwilliger Zuschuss je Kindergartenplatz in freier Trägerschaft ab. Die Stadt Krefeld fördert seit Einführung des KiBiz grundsätzlich nur noch finanzschwache freie Träger und Elterninitiativen durch freiwillige Zuschüsse. Es handelt sich um Bestandsschutzfälle. Die Träger erhielten also schon vor Inkrafttreten des KiBiz freiwillige Zuschüsse. Sie haben eine angemessene Eigenleistung zu erbringen. Die Stadt fördert zudem nur Plätze, die durch Krefelder Kinder belegt werden. Neben den freiwilligen Zuschüssen zu den Betriebskosten leistet die Stadt Krefeld freiwillige Investitionskostenzuschüsse für den Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren. Die Investitionskostenzuschüsse sind bei der Bildung der Kennzahl Freiwilliger Zuschuss je Kindergartenplatz in freier Trägerschaft generell nicht berücksichtigt. Freiwilliger Zuschuss je Betreuungsplatz in Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft in Euro 2008 2009 77 2010 88 2011 92 2012 90 92 Seite 25 von 42 Stadt Krefeld Jugend 9044 Freiwilliger Zuschuss je Betreuungsplatz in Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft in Euro 2011 Krefeld Minimum 90 Maximum 0 670 Mittelwert 194 1. Quartil 72 2. Quartil (Median) 197 Anzahl Werte 3. Quartil 282 20 Feststellung Die Stadt Krefeld verfährt bei der Gewährung freiwilliger Zuschüsse restriktiv. Dies wirkt sich positiv auf die Höhe des Fehlbetrages der Tagesbetreuung für Kinder aus. Kindertagespflege Die Umsetzung des Rechtsanspruches für unter 3-jährige Kinder wertet die Kindertagespflege zu einem gleichrangigen Angebot im Verhältnis zur institutionellen Kindertagesbetreuung auf. Als flexibles Angebot kann die Kindertagespflege einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung des U3Rechtsanspruches leisten. Die folgenden Ausführungen zeigen, in welchem Umfang dies in der Stadt Krefeld der Fall ist. Die Betreuungsform der Kindertagespflege entwickelte sich in Krefeld kontinuierlich weiter. Sie wurde quantitativ und qualitativ ausgebaut und in den U3-Ausbau einbezogen. Die Aufgaben nimmt das Jugendamt zusammen mit dem Kooperationspartner Deutscher Kinderschutzbund (DKSB) wahr. Dieser unterstützt die Stadt insbesondere bei der Akquise neuer Tagespflegepersonen sowie deren Beratung und Begleitung und bei der Vermittlung von Kindern. Die Höhe der laufenden Geldleistungen für Tagespflegepersonen beschloss der Rat am 09. September 2010. Platzangebot Kindertagespflege Kennzahlen 2008/2009 2009/2010 2010/2011 2011/2012 2012/2013 2013/2014 Platzangebot angebotene Plätze der Kindertagespflege 200 250 300 400 500 650 Kinder in Kindertagespflege nach IT.NRW 173 254 329 351 * * Anteile der Kindertagespflegeplätze an den Kindertagesbetreuungsplätzen in Prozent angebotene Plätze der Kindertagespflege 2,9 3,6 4,3 5,7 7,0 8,6 Kinder in Kindertagespflege nach IT.NRW 2,5 3,7 4,7 5,0 * * *Anzahl der Kinder in Kindertagespflege nach IT.NRW liegt noch nicht vor Die zusätzlichen Kindertagespflegeplätze schuf die Stadt Krefeld für den Ausbau der U3Betreuung, um den ab 01. August 2013 geltenden Rechtsanspruch erfüllen zu können. Der Anteil der Kinder in Kindertagespflege an den U3-Betreuungsplätzen ist auf über 30 Prozent im Seite 26 von 42 Stadt Krefeld Jugend 9044 Kindergartenjahr 2011/2012 gestiegen. Die Stadt Krefeld erreicht somit den zwischen Bund, Länder und Kommunen vereinbarten Anteil. Anteil der Kindertagespflegeplätze an den Kindertagesbetreuungsplätzen insgesamt in Prozent 2011/2012 Krefeld Minimum Maximum Mittelwert 1. Quartil 2. Quartil (Median) Anzahl Werte 3. Quartil Anteil der Kindertagespflege entsprechend dem Platzangebot nach der Jugendhilfeplanung 5,7 2,6 11,9 6,1 4,5 5,6 7,5 22 Anteil der Kindertagespflege unter Berücksichtigung der Kinder in Kindertagespflege nach IT.NRW 5,0 2,3 12,3 5,8 4,0 5,2 7,5 23 Feststellung Der Ausbau der Kindertagespflege hat dazu beigetragen, dass die Stadt Krefeld den ab dem 01. August 2013 geltenden Rechtsanspruch auf einen U3-Betreuungsplatz erfüllen kann. Empfehlung Die Stadt Krefeld sollte auch in Zukunft ein bedarfsgerechtes Angebot an Kindertagespflegeplätzen vorhalten. Sie sollte auf eine hohe Akzeptanz und Auslastung dieses Betreuungsangebotes hinwirken. Anteil ordentliches Ergebnis Kindertagespflege am ordentlichen Ergebnis der Produktgruppe Tagesbetreuung für Kinder in Prozent 2011 Krefeld 5,9 Minimum 0,0 Maximum 14,6 Mittelwert 6,4 1. Quartil 4,1 2. Quartil (Median) 3. Quartil 5,8 Anzahl Werte 8,9 20 Feststellung Die Kindertagespflege belastet den Fehlbetrag der Tagesbetreuung für Kinder unterdurchschnittlich. Hilfen innerhalb und außerhalb der Familie Die Kennzahlen zu den Hilfen zur Erziehung im interkommunalen Vergleich werden im Anhang zum Berichtsteil im Kennzahlenset dargestellt. Nachfolgend bildet die GPA NRW lediglich die Wirkungszusammenhänge ab und zeigt die Entwicklung der Kennzahlen zu den Hilfen zur Erziehung im Betrachtungszeitraum auf. Umsetzung der Empfehlungen aus der letzten Prüfrunde 2007/2008 Die Hilfen zur Erziehung bildeten den Schwerpunkt der letzten überörtlichen Prüfung der GPA NRW. Ein erhebliches Potenzial wurde aufgezeigt. Zur Realisierung des Potenzials hat die GPA NRW der Stadt Krefeld empfohlen, folgende Maßnahmen zu ergreifen und die dafür notwendigen Finanz- und Personalressourcen zur Verfügung zu stellen: Seite 27 von 42 Stadt Krefeld Jugend 9044 • Präventive Leistungen und ambulante Hilfen ausbauen. • Qualitätssicherung und -entwicklung verstärken. • Kostenintensiven Fallbestand überprüfen. • Eingeleitete Maßnahmen zum Ausbau der Vollzeitpflege weiter verfolgen und optimieren. Die Stadt Krefeld hat im Anschluss an die letzte Prüfung eine Organisationsentwicklungsmaßnahme in der Abteilung 513 veranlasst. Diese wurde von Juli 2009 bis November 2011 durchgeführt. Sie wurde begleitet vom Institut für soziale Arbeit (ISA) und con_sens Consulting GmbH. Diese Berater nahmen Anfang 2013 eine Evaluation vor. Ziel der Organisationsentwicklungsmaßnahme war, eine wirtschaftlichere Aufgabenwahrnehmung sicherzustellen. Die entwickelten Steuerungsansätze beinhalten die von der GPA NRW gegebenen Empfehlungen. Die Umsetzungsphase ist noch nicht abgeschlossen. Die Evaluation zeigte zudem weitere Handlungsbedarfe auf. Die Organisationsentwicklungsmaßnahme beinhaltete auch eine Personalbemessung. Dabei wurde ein zusätzlicher Personalbedarf in den sozialpädagogischen Fachdiensten (Bezirkssozialdienst, Pflegekinderdienst und Team Kindeswohl Krefeld) von fünf Vollzeit-Stellen festgestellt. Die Stadt Krefeld richtete die erforderlichen Stellen ein. Wegen offensichtlicher Überlastung der Fachkräfte schuf sie im Anschluss drei weitere Stellen. Der Evaluationsprozess ergab einen zusätzlichen Personalbedarf von 4,8 Vollzeit-Stellen. Auch diese Stellen besetzte die Stadt Krefeld zwischenzeitlich. Feststellung Die Stadt Krefeld hat die Empfehlungen der GPA NRW aufgegriffen und notwendige Personalressourcen zur Verfügung gestellt. Die Ausgabenentwicklung bleibt ausweislich des Evaluationsberichtes deutlich hinter den Erwartungen zurück. In der Organisationsentwicklungsmaßnahme wurde zunächst eine mittelfristige Einsparung von jährlich 1,5 Mio. Euro errechnet. Dieser Betrag ist auch im Haushaltssicherungskonzept 2013/2014 hinterlegt. Im Evaluationsprozess reduzierte sich der Betrag auf 1,1 Mio. Euro jährlich. Gegenzurechnen sind dann noch Aufwandssteigerungen von rund 0,9 Mio. Euro jährlich. Die vielfältigen Gründe erläutert der Bericht. Weitere Handlungsnotwendigkeiten sind aufgezeigt. Entsprechende Maßnahmen leitete die Stadt Krefeld bereits ein. Sie erzielt nach eigenen Angaben erhebliche Veränderungen. Nach Auskunft des Jugendamtes wurde der Anstieg der Fallzahlen weitgehend gestoppt und der Anteil der Vollzeitpflegefälle deutlich gesteigert. Wirkungszusammenhänge Die folgende Grafik fasst das Ergebnis der Stadt Krefeld zusammen, indem es die Ausprägung der wesentlichen Parameter und ihrer Wirkungen auf den Fehlbetrag der Hilfen innerhalb und außerhalb der Familie aufzeigt. Das Diagramm enthält als Indexlinie den Mittelwert der geprüften Städte. Seite 28 von 42 Stadt Krefeld Jugend 9044 Wirkungszusammenhänge bei den Hilfen zur Erziehung 2011 Feststellung Hauptgrund für die schlechte Positionierung der Hilfen zur Erziehung im interkommunalen Vergleich ist die überdurchschnittliche Falldichte bei den Heimfällen nach § 34 SGB VIII. Rein rechnerisch könnte die Stadt Krefeld bei einer Reduzierung um 120 Heimfälle bei allen im Netzdiagramm dargestellten Kennzahlen in etwa Mittelwerte erreichen. Empfehlung Die GPA NRW empfiehlt der Stadt Krefeld, die im Evaluationsbericht aufgezeigten Handlungsnotwendigkeiten weiter umzusetzen. Sie sollte insbesondere die stationären Hilfen in den Focus nehmen. Offene Ganztagsschule Die Offene Ganztagsschule (OGS) umfasst das außerunterrichtliche Angebot in der Primarstufe (Grundschule und Förderschule). Die Teilnahme ist freiwillig. Bei einer Anmeldung besteht die Pflicht zur regelmäßigen, schultäglichen Teilnahme jeweils für die Dauer eines Schuljahres. 9 Es gibt mehrere gesetzliche Regelungen zur Kooperation von Schule und Jugendhilfe . Sie stellen die Bildung, Förderung, Erziehung und Betreuung in den Mittelpunkt der außerunterricht- 9 im Schulgesetz NRW (§§ 5, 9, 80), im Sozialgesetzbuch VIII (§ 80) und dem Kinder- und Jugendfördergesetz des Landes NRW (3. AGKJHG KJFöG, § 7) Seite 29 von 42 Stadt Krefeld Jugend 9044 lichen Angebote. Grundlage für die Umsetzung der außerunterrichtlichen Angebote ist der 10 Runderlass zur „Offenen Ganztagsschule im Primarbereich“. Die GPA NRW hat das Produkt Offene Ganztagsschule für die vergleichende Prüfung definiert. Allerdings sind die Städte überwiegend nicht in der Lage, alle auf die OGS entfallenden Leistungen konkret zu beziffern. Daher beschränkt sich die nachfolgende Betrachtung auf die Erfassung der Zuweisungen und Elternbeiträge, die Personalaufwendungen und die Zuschüsse an die Betreuungsträger. Der Ausbau der OGS startete in Krefeld mit dem Schuljahr 2003/2004 an zwei Grundschulen. Bis zum Schuljahr 2009/2010 wurde das OGS-Angebot flächendeckend an allen Grundschulen ausgebaut. Auch zwei Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung werden als OGS geführt. Für die vorgenommenen Baumaßnahmen und die Ausstattung der Schulbauten wurden in erheblichem Umfang Mittel des Bundes aus dem Investitionsprogramm „Zukunft Bildung und Betreuung" (IZBB) in Anspruch genommen. Zur Einrichtung der OGS entwickelte die Stadt Krefeld 2004 Standards. Sie regeln u.a. die Festlegung der Gruppengröße und die Personal- und Sachmittelausstattung. Die Trägerschaft ist je zur Hälfte auf neun anerkannte Träger der freien Jugendhilfe und die Stadt Krefeld aufgeteilt. Die Stadt Krefeld führt ihre OGS-Angebote mit Kooperationspartnern durch. Etwa die Hälfte der Kooperationspartner sind Fördervereine. Für andere Betreuungsbedarfe besteht an zweidrittel der Schulen zusätzlich zur OGS das Betreuungsangebot „Schule von acht bis eins“. Die Hortbetreuung in Kindertageseinrichtungen baute die Stadt Krefeld parallel zum OGS-Ausbau vollständig ab. Feststellung An den Krefelder Primarschulen besteht ein flächendeckendes OGS-Angebot. Träger sind anerkannte Träger der freien Jugendhilfe und die Stadt Krefeld gleichermaßen. Organisation und Steuerung Die Organisation und Steuerung der OGS obliegt dem Fachbereich 40 (Schule, Pädagogischer und Psychologischer Dienst). Dieser gehört zum Dezernat IV, in dem seit 01. Dezember 2013 auch der Fachbereich 51 angesiedelt ist. Schon vor Bündelung der Aufgabenbereiche Jugend und Schule auf Dezernatsebene bestanden vielfältige Kooperationen zwischen Jugendhilfe und Schule in diversen Arbeitsfeldern. Bei der Planung und Umsetzung des OGS-Ausbaues stimmten sich die beiden Fachbereiche eng miteinander ab. Die Zuständigkeiten und Aufgaben der Beteiligten am OGS-Prozess sind klar geregelt. Im Schuljahr 2011/2012 richtete die Stadt Krefeld mit Unterstützung der Serviceagentur „Ganztägig lernen in Nordrhein-Westfalen“ des Instituts für soziale Arbeit e.V. einen Qualitätszirkel sowie eine Steuergruppe OGS ein. Beteiligt sind neben den beiden Fachbereichen das Schulamt für die Stadt Krefeld, die Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände und der Stadtsportbund. Darüber hinaus finden gemeinsame Sitzungen des Ausschusses für Schule und Weiterbildung und des Jugendhilfeausschusses statt. 10 Runderlass zur „Offenen Ganztagsschule im Primarbereich, RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 23.12.2010 (ABl. NRW. 1/11 S. 38, berichtigt 2/11 S. 85) Seite 30 von 42 Stadt Krefeld Jugend 9044 Bereits im Mai 2009 schloss der Fachbereich 51 Kooperationsvereinbarungen mit allen allgemeinbildenden Krefelder Schulen ab. Damit verfolgt die Stadt Krefeld mehrere Ziele. Ein Ziel ist, Erziehungsberechtigte bei ihren Erziehungsaufgaben zu unterstützen. Außerdem sollen Hilfsangebote geschaffen werden, damit alle Schüler am gesellschaftlichen Leben und am Schulleben aktiv teilnehmen können. Die Einzelförderung von Kindern in der OGS durch das Jugendamt ist gleichwohl weniger stark ausgeprägt. Im Zuge der Qualitätsentwicklung führte die Stadt Krefeld ab dem Schuljahr 2011/2012 standardisierte Jahresberichte für Schulen und OGS-Träger ein. Die jährlichen Berichte werden in gemeinsamen Sitzungen des Ausschusses für Schule und Weiterbildung und des Jugendhilfeausschusses beraten. Zur Qualitätsentwicklung wird auch das Verfahren QUIGS „Qualität ins Ganztagsschulen“ eingesetzt. Dieses entwickelte die Serviceagentur „Ganztägig lernen in Nordrhein-Westfalen“. Feststellung Die GPA NRW bewertet die Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule in Krefeld positiv. Hervorzuheben sind zudem die Bemühungen bei der Qualitätsentwicklung. Die Einzelförderung von Kindern in der OGS durch das Jugendamt ist ausbaufähig. Das positive Klima der OGS könnte von der Jugendhilfe unter präventiven Gesichtspunkten noch stärker genutzt werden. Fehlbetrag OGS je betreuten Schüler Diese Kennzahl zeigt den Ressourceneinsatz (Nettoaufwand ohne Investitionen) auf der Grundlage des ordentlichen Ergebnisses. Aus dem ordentlichen Ergebnis lässt sich in Verbindung mit der Anzahl der Betreuungsplätze der kommunale Anteil ableiten. Fehlbetrag Offene Ganztagsschule Kennzahl Fehlbetrag absolut Fehlbetrag je betreuten Schüler 2008 2009 2010 2011 2012 1.431.883 1.962.562 2.110.145 1.834.043 2.077.808 714 827 816 656 738 Die Mieten für Räumlichkeiten der OGS sind nicht berücksichtigt. Auch nicht enthalten sind die anteiligen Personalkosten für Schulsekretärinnen. Diese erhielten je OGS einen Zuschlag von 2 Wochenstunden für den zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Dem Fehlbetrag liegt seit dem Schuljahr 2007/2008 folgendes Finanzierungsmodell zu Grunde: • Die OGS-Träger erhalten eine Personalkostenpauschale auf der Basis der Personalkostenmittelwerte der Stadt Krefeld nach dem TVöD. Für Erzieher wird die Entgeltgruppe S6 und für Hilfskräfte die Entgeltgruppe 3 berücksichtigt. • Finanziert werden Seite 31 von 42 Stadt Krefeld Jugend 9044 • Betreuungskräfte: für die erste Gruppe 1,0 Vollzeit-Stellen, für die zweite Gruppe 0,5 Vollzeit-Stellen, für die dritte Gruppe 1,0 Vollzeit-Stellen, für die vierte Gruppe 0,5 Vollzeit-Stellen usw. • Hilfskräfte: je 25 Plätze 10 Stunden pro Woche. • Für Kosten der Vertretung und Fortbildung erhalten die OGS-Träger eine Vertretungspauschale von 15 Prozent der Personalkosten für die erste und zweite Gruppe und 10 Prozent ab der dritten Gruppe. • Die Schulen bekommen 5,00 Euro je Schüler und Monat für Sachmittel. • Für das Betreuungsangebot „Schule von acht bis eins“ wird die Betreuungspauschale von 5.500 Euro zur Verfügung gestellt. • Die Finanzierung erfolgt durch Landeszuschüsse, Elternbeiträge sowie durch einen städtischen Zuschuss. • Die Stadt Krefeld verzichtet grundsätzlich auf eine Zuweisung von 0,1 Lehrerstellen pro 25 Schüler. Diese Lehrerstellenanteile werden kapitalisiert. Der Fehlbetrag je betreuten Schüler steigt 2009 aufgrund eines überproportionalen Anstieges der Personalkosten sowie der Zuschüsse an freie Träger. Bis zum Schuljahr 2009/2010 richtete die Stadt Krefeld noch neue OGS-Schulen ein. Dies bedeutete viele neue erste Gruppen mit höherer Personalausstattung als zweite Gruppen. Ab 2011 wirkt sich die Erhöhung der Zuweisungen des Landes ab dem Schuljahr 2011/2012 aus. Außerdem erzielt die Stadt Krefeld seit 2011 deutlich höhere Elternbeiträge. Die Stadt Krefeld schließt mit den freien Trägern und den Schulen für jede OGS eine Kooperationsvereinbarung ab. Enthalten sind neben der Finanzierung auch diverse Verpflichtungen zur Zusammenarbeit zwischen freien Träger und Schule (z. B. gemeinsame verbindliche Personaleinsatzplanung, gemeinsamer Jahresbericht, gemeinsame Qualitätsentwicklung). Die Vertragsdauer beträgt ein Schuljahr. Sie verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn sie nicht fristgerecht gekündigt wird. Feststellung Die GPA NRW begrüßt, dass die Stadt Krefeld Kooperationsvereinbarungen abschloss und darin die Zusammenarbeit regelte. Die kurzen Vertragslaufzeiten bewerten wir positiv. Fehlbetrag Offene Ganztagsschule je betreuten Schüler in Euro 2011 Krefeld 656 Minimum 161 Maximum 2.111 Mittelwert 745 1. Quartil 394 2. Quartil (Median) 633 3. Quartil 834 Anzahl Werte 18 Die Positionierung ist maßgeblich auf die Personalausstattung zurückzuführen. Ein unmittelbarer Vergleich der Personalausstattung der OGS in den Vergleichskommunen ist allerdings nicht möglich, weil diese sehr unterschiedlich geregelt ist. Seite 32 von 42 Stadt Krefeld Jugend 9044 Elternbeitragsquote Nach § 9 Abs. 3 SchulG NRW richtet sich die Erhebung von Elternbeiträgen nach § 5 Abs. 2 KiBiz. Dort ist geregelt, dass der Schulträger oder das Jugendamt für außerunterrichtliche Angebote in der OGS und für andere außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Schulen Elternbeiträge erheben können. Sie sollen eine soziale Staffelung der Beiträge vorsehen. 8.2 des o.g. Grundlagenerlasses begrenzt die Höhe der Elternbeiträge auf bis zu 150 Euro monatlich pro Kind. Die Erhebung von Elternbeiträgen für die OGS-Betreuung ist in einer Elternbeitragssatzung zusammen mit der Betreuung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege geregelt. Die Geschwisterkind-Befreiung gilt danach systemübergreifend für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und OGS. Auf die Ausführungen zum Satzungsinhalt wird auf das Thema „Elternbeiträge“ im Kapitel „Tagesbetreuung für Kinder“ verwiesen. Für die OGS gelten darüber hinaus folgende wesentliche Festlegungen: • Für die OGS-Betreuung ist derselbe Elternbeitrag zu leisten wie für die 25-StundenBetreuung eines Kindes über 2 Jahre in einer Kindertageseinrichtung. • Bis zu einem Jahreseinkommen von 55.200 Euro ist ein Elternbeitrag von nur 66 Euro pro Monat zu zahlen. In den beiden darüber liegenden Einkommensstufen sind deutlich höhere Elternbeiträge vorgesehen. • Der Höchstbetrag ist festgelegt auf 141 Euro monatlich. Beim Vergleich der Elternbeitragssatzung der Stadt Krefeld mit den Satzungen der anderen kreisfreien Städte in NRW fällt auf: • Die in Krefeld zu zahlenden Elternbeiträge sind bis zu einem Jahreseinkommen von 55.200 Euro deutlich unterdurchschnittlich. • Die meisten kreisfreien Städte erheben Elternbeiträge bis zu 150 Euro monatlich. • Eine systemübergreifende Geschwisterkind-Befreiung ist in mehreren kreisfreien Städten geregelt. Empfehlung Die GPA NRW empfiehlt der Stadt Krefeld die Elternbeiträge für die Teilnahme an der OGS wie folgt anzupassen: • Sie sollte die Elternbeitragssätze insbesondere in den mittleren Einkommensstufen bis 55.200 Euro erhöhen. Die derzeit geltenden Sätze haben ein niedriges Niveau und sind seit sechs Jahren unverändert. Demgegenüber haben sich die an die OGS-Träger zu zahlenden Zuschusspauschalen erhöht. • Sie sollte den rechtlich zulässigen Höchstbetrag von 150 Euro monatlich ausschöpfen. • Weitere Einkommensstufen über 61.400 Euro sollte sie nicht einführen. Im Gegensatz zur Tagesbetreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege ist der Höchstbetrag für die OGS beschränkt. Seite 33 von 42 Stadt Krefeld Jugend 9044 Die Erhebung der Elternbeiträge für die „Schule von acht bis eins“ überlässt die Stadt Krefeld den Trägern dieser Angebote. Diese erheben die Beiträge als privatrechtliche Entgelte. Diese Aufgabenwahrnehmung durch die Träger ist historisch zu erklären und nicht vertraglich geregelt. Seit der Änderung von § 9 Abs. 3 Satz 4 SchulG NRW durch das 2. Schulrechtsänderungsgesetz vom 27. Juni 2006 richtet sich die Erhebung von Elternbeiträgen für außerunterrichtliche Betreuungsangebote nach dem GTK (ab dem 01. August 2008 nach dem KiBiz). Elternbeiträge nach dem KiBiz sind öffentlich-rechtliche Abgaben (eigener Art), die allein aufgrund einer Sat11 zung erhoben werden dürfen (§ 2 Abs. 1 KAG). Diese Rechtsauffassung hat das OVG NRW bestätigt. Die Träger sind nicht zum Erlass öffentlich-rechtlicher Beitragssatzungen berechtigt. Sie können somit nicht über den Beitrag und seine Höhe disponieren. Dies ist dem Satzungsgeber vorbehalten. Feststellung Elternbeiträge für die „Schule von acht bis eins“ werden seit Änderung des Schulgesetzes in 2006 ohne rechtliche Ermächtigungsgrundlage als privatrechtliche Entgelte von den Trägern erhoben und eingezogen. Der Grundlagenerlass sieht vor, dass die Erhebung und Einziehung von Elternbeiträgen auf Dritte übertragen werden kann. Wegen des Satzungserfordernisses kann damit allein die Übertragung der Rechte zur „Beitragseinziehung“ gemeint sein. Eine Festsetzung durch den freien Träger auf der Grundlage einer städtischen Elternbeitragssatzung scheidet aus, weil der öffentlich-rechtliche Beitrag durch Bescheid festzusetzen ist. Der Bescheid ist ein Verwaltungsakt. Nach § 37 Abs. 3 VwVfG NRW muss ein schriftlicher Verwaltungsakt die ausstellende Behörde erkennen lassen. Da die freien Träger keine Behörden sind, können sie auch keine Beiträge durch Bescheid festsetzen. Empfehlung Die Stadt Krefeld sollte auch für die Teilnahme am Betreuungsangebot „Schule von acht bis eins“ eine Elternbeitragssatzung erlassen oder diesen Teil in die bestehende Satzung integrieren. Sie sollte die Elternbeiträge selbst durch Bescheid festsetzen und erheben. Die Stadt Krefeld hat signalisiert zu prüfen, wie die Empfehlung unter Berücksichtigung der Haushaltssituation umgesetzt werden kann. Sie geht davon aus, dass durch die Umstellung des Finanzierungsmodells zusätzliche Kosten und ein erhöhter Personalbedarf entstehen. Die Elternbeitragsquote bildet das prozentuale Verhältnis der Erträge aus Elternbeiträgen zu den ordentlichen Aufwendungen für die OGS ab. Elternbeitragsquote in der Offenen Ganztagsschule in Prozent 2008 2009 17,7 11 2010 14,5 2011 15,5 2012 17,6 17,1 Beschluss des OVG NRW vom 11. Januar 2012, Az.: 12 A 2436/11 Seite 34 von 42 Stadt Krefeld Jugend 9044 Die Summe der Elternbeiträge ist 2009 gegenüber dem Vorjahr gleichbleibend. Die Elternbeitragsquote verschlechterte sich wegen gestiegener Aufwendungen. Diese sind auf eine deutlich gestiegene Teilnehmerzahl zurückzuführen. 2010 und 2011 sind deutlich steigende Elternbeiträge zu verzeichnen. 2012 sind die Aufwendungen im Verhältnis stärker gestiegen als die Elternbeiträge. Elternbeitragsquote in der Offenen Ganztagsschule in Prozent 2011 Krefeld 17,6 Minimum 9,3 Maximum Mittelwert 28,8 1. Quartil 19,0 2. Quartil (Median) 15,5 3. Quartil 19,1 Anzahl Werte 22,4 18 Insbesondere die unterdurchschnittlichen Elternbeitragssätze bis zu einem Einkommen von 55.200 Euro und die systemübergreifende Geschwisterkind-Befreiung wirken sich im Vergleich negativ auf die Elternbeitragsquote der Stadt Krefeld aus. Die überdurchschnittliche SGB IIQuote macht sich hier ebenfalls negativ bemerkbar. Die Elternbeitragsquote kann maßgeblich von der Höhe der Aufwendungen geprägt sein. Sie sagt daher nur wenig über die Belastung der Beitragspflichtigen aus. Die GPA NRW hat daher die Elternbeiträge ins Verhältnis zu den teilnehmenden Schülern gesetzt und interkommunal verglichen. Elternbeitrag in der Offenen Ganztagsschule je teilnehmenden Schüler pro Jahr in Euro 2011 Krefeld 353 Minimum 205 Maximum Mittelwert 566 1. Quartil 381 2. Quartil (Median) 325 3. Quartil 361 Anzahl Werte 413 19 Der durchschnittliche Elternbeitrag je teilnehmenden Schüler positioniert sich ähnlich wie die Elternbeitragsquote. Teilnehmerquoten in der Offenen Ganztagsschule Ein Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz besteht nicht. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind jedoch gem. § 24 Abs. 4 SGB VIII verpflichtet, für Kinder im schulpflichtigen Alter ein bedarfsgerechtes Angebot in Kindertageseinrichtungen vorzuhalten. Nach § 5 Abs. 1 KiBiz kann diese Verpflichtung auch durch entsprechende Angebote in Schulen erfüllt werden. Von dieser Möglichkeit hat die Stadt Krefeld Gebrauch gemacht. Das OGS-Angebot wurde seit 2003 flächendeckend ausgebaut. Parallel dazu wurden die Hortplätze in Kindertageseinrichtungen abgebaut. Teilnehmerquoten in der Offenen Ganztagsschule in Prozent 2008/2009 2009/2010 2010/2011 2011/2012 2012/2013 Anzahl der Primarschüler in Grundschulen 8.169 7.962 7.801 7.752 7.638 Seite 35 von 42 Stadt Krefeld Jugend 9044 2008/2009 in Förderschulen 2009/2010 2010/2011 2011/2012 2012/2013 433 440 409 364 287 8.602 8.402 8.210 8.116 7.925 in Grundschulen 1.915 2.269 2.477 2.685 2.710 in Förderschulen 90 105 110 110 107 2.005 2.374 2.587 2.795 2.817 in der Grundschule 23,4 28,5 31,8 34,6 35,5 in der Förderschule 20,8 23,9 26,9 30,2 37,3 im Primarschulbereich gesamt 23,3 28,3 31,5 34,4 35,5 im Primarschulbereich gesamt Anzahl OGS-Schüler im Primarschulbereich gesamt Teilnehmerquoten OGS Die kontinuierliche Steigerung der OGS-Teilnehmerquoten im Primarschulbereich gesamt ist bis zum Schuljahr 2011/2012 überwiegend auf steigende Teilnehmerzahlen zurückzuführen. Zurückgehende Schülerzahlen erhöhen die Quoten zusätzlich. Im Schuljahr 2012/2013 ist der Rückgang der Schülerzahlen größer als die Zahl zusätzlicher OGS-Plätze. Bei den Förderschulen ist dieser Trend schon ein Jahr vorher festzustellen. Die Einrichtung neuer OGS war bereits zu Beginn des Schuljahres 2009/2010 abgeschlossen. Zusätzliche Plätze sind im Betrachtungszeitraum also nur durch Einrichtung neuer Gruppen an bestehenden OGS entstanden. Die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung bei den Kindern von 6 bis unter 10 Jahren lässt einen weiteren Schülerrückgang erwarten (zur Prognose siehe auch die Ausführungen zu den Grundschulen im Teilbericht „Schulen und Sport“, Kapitel „Flächenmanagement Schulen und Turnhallen“). Bei gleichbleibender Zahl der in der OGS betreuten Schüler wird die Teilnehmerquote daher auch weiterhin steigen. Es ist jedoch anzunehmen, dass der Bedarf an OGS-Plätzen weiterhin steigt. Wie im Kapitel „Tagesbetreuung für Kinder“ zum Thema „Betreuungszeiten“ ausgeführt, steigt in Kindertageseinrichtungen der Anteil der wöchentlichen Betreuungszeit von 45 Stunden pro Woche kontinuierlich. Unter anderem diese Entwicklung wird in der Folge mutmaßlich zu einer steigenden Nachfrage nach einer Nachmittagsbetreuung in der Schule führen. Eltern haben sich auf die Abwesenheit ihrer Kinder am Nachmittag eingerichtet. Um nur die in Kindertageseinrichtungen 45 Stunden pro Woche betreute Kinder in der OGS aufzunehmen, fehlen rechnerisch rund 200 OGS-Plätze. Im Schulentwicklungsplan 2012 stellt die Stadt Krefeld die Teilnehmerquoten je Schule dar. Diese schwanken im Schuljahr 2011/2012 zwischen 14 bis 62 Prozent. In einigen Grundschulen besteht ein hoher Anmelde-Überhang. Die Stadt Krefeld geht deshalb von einem weiter steigenden Bedarf aus. Sie rechnet mit einer Teilnehmerquote von 43 Prozent im Schuljahr 2015/2016. Ein nennenswerter Teil des Bedarfs wird über das Betreuungsangebot „Schule von acht bis eins“ mit ca. 1.000 Teilnehmern gedeckt. Hiermit haben im Schuljahr 2012/2013 über 48 Prozent der Schulkinder in der Primarstufe ein Betreuungsangebot in Anspruch genommen. Feststellung Die steigende Nachfrage nach OGS-Plätzen fordert die Stadt Krefeld weiterhin. Ohne das Betreuungsangebot „Schule von acht bis eins“ könnte der Betreuungsbedarf nicht gedeckt Seite 36 von 42 Stadt Krefeld Jugend 9044 werden. Es besteht das Risiko, dass der Bedarf stärker steigt als in der Schulentwicklungsplanung angenommen. Teilnehmerquoten in der Offenen Ganztagsschule in Prozent 2011/2012 Krefeld Minimum Maximum Mittelwert 1. Quartil 2. Quartil (Median) 3. Quartil Anzahl Werte Teilnehmerquote OGS in der Grundschule 34,6 17,8 61,6 40,9 31,3 39,4 52,9 23 26,9 15,6 29,3 37,0 23 31,4 39,3 51,7 23 Teilnehmerquote OGS in der Förderschule 30,2 0,7 59,6 Teilnehmerquote OGS im Primarschulbereich gesamt 34,4 15,5 60,7 39,7 Kinderschutzverfahren Die GPA NRW betrachtet die örtlichen Verfahrensstandards des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe zum Kinderschutz (§ 8a SGB VIII). Sie prüft ihre Umsetzung in der praktischen Fallbearbeitung durch Einsichtnahme in ausgesuchte Fallakten. Nicht geprüft werden die Interventionsmöglichkeiten des Jugendamtes bei Kindeswohlgefährdung. Die Anzahl der dokumentierten Meldungen zu Kindeswohlgefährdungen stieg in Krefeld von 2009 bis 2011. 2012 und 2013 ist ein leichter Rückgang zu verzeichnen. Der Höchststand in 2011 betrug 749 Meldungen. Gezählt sind hier allerdings nur die vom Team Kindeswohl Krefeld (TKK) bewerteten Meldungen. Daneben nehmen der Bezirkssozialdienst (BSD) und der Pflegekinderdienst (PKD) Meldebewertungen vor. Diese sind nicht zentral erfasst. Nach Auskunft der Stadt Krefeld handelt es sich um relativ wenige Fälle. Anforderungen an die Verfahrensstandards Die notwendigen Handlungsschritte bei Kindeswohlgefährdung sollten in einer verbindlichen Verwaltungsvorschrift festgelegt sein. Im Innenverhältnis ist eine Dienstvereinbarung besonders verbindlich. Diese konkretisiert die Pflichten des Arbeitnehmers und schafft die notwendige Handlungssicherheit. Sie hilft Fehlleistungen zu vermeiden. Sie dient auch dem Schutz der Handelnden, indem sie die Vorgehensweise definiert, Aufgaben abgrenzt und Verantwortlichkeiten zuweist. Für den im November 2008 eingerichteten Spezialdienst „Team Kindeswohl Krefeld“ (TKK) galt zunächst die Dienstanweisung zur Verfahrensweise bei Verdacht auf Gefährdung des Kindeswohles vom 03.November 2008. Diese Dienstanweisung wurde aufgehoben. Die Verfahrensstandards sind seither in der verbindlichen „Arbeitsanweisung Gefährdungseinschätzung“ geregelt. Diese ist Teil des Qualitätshandbuches der Abteilung 513. Sie gilt für das TKK, BSD und PKD. Die Arbeitsanweisung hat den Charakter einer Dienstanweisung. Sie beschreibt Handlungsstandards, gibt Verfahrensschritte vor und regelt die Dokumentation. Ein eigenes Kontrollsystem ist nicht etabliert. Seite 37 von 42 Stadt Krefeld Jugend 9044 Die GPA NRW hat Verfahrensanforderungen formuliert. Diese sind angelehnt an die gesetzlichen Reglungen und fachpolitischen Standards. Die Krefelder Verfahrensstandards wurden mit den Verfahrensanforderungen abgeglichen und bewertet. Die Empfehlungen und Anregungen der GPA NRW hat die Stadt Krefeld teilweise noch im Prüfungsverlauf umgesetzt. Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII in den Verfahrensregelungen Anforderung erfüllt/nicht erfüllt Die Handlungsanweisungen zum Tätigwerden sind eindeutig; sie bieten keine Handlungsalternativen. erfüllt Die Leistungsprozesse/Prozessschritte sind beschrieben und Verantwortlichkeiten zugeordnet. erfüllt* Dokumentationsstandards sind festgelegt (z.B. Meldung, Ersteinschätzung und Gefährdungs-/Risikoeinschätzung, Unterschriften). erfüllt Bei Gefährdungsrisiken erfolgen ein Hausbesuch und eine Inaugenscheinnahme der Kinder. erfüllt Der Hausbesuch erfolgt stets durch zwei Fachkräfte. erfüllt Beim Hausbesuch sollte mindestens eine Fachkraft als Kinderschutzfachkraft zertifiziert oder durch langjährige Berufserfahrung qualifiziert sein. erfüllt* Die beim Hausbesuch gewonnenen Erkenntnisse werden nach differenzierten Einschätzungsmerkmalen zum Gefährdungsrisiko dokumentiert. erfüllt Die Kinderschutzfälle werden zentral erfasst. erfüllt** Die Kinderschutzfälle werden systematisch ausgewertet und als Grundlage für die Weiterentwicklung der Verfahrensstandards genutzt (Evaluation). nicht erfüllt Die Zusammenarbeit mit Fachkräften der freien Träger der Jugendhilfe ist Gegenstand verbindlicher Handlungsanweisungen und durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung abgesichert. erfüllt Zur wirksamen Abwendung von Gefährdungsrisiken sind Vereinbarungen mit Dritten, wie der Polizei, den Kliniken, dem sozialpsychiatrischen Dienst, Fachärzten für Kinderheilkunde und Psychiatrie zum gemeinsamen Tätigwerden vereinbart. erfüllt * Anforderung erfüllt nach Anpassung im Prüfungsverlauf. ** Erfüllt im TKK, nicht erfüllt im BSD und PKD. Die GPA NRW begründet die Bewertungen zusammengefasst wie folgt: Die Arbeitsanweisung Gefährdungseinschätzung gibt einzuhaltende Standardprozesse vor und regelt wer verantwortlich ist. Gefährdungseinschätzung und Risikobewertung erfolgen nach objektiven Merkmalen und differenziert nach Alter. Die Aufgaben sind sowohl dem TKK als auch dem BSD bzw. dem PKD zugeordnet. Originär zuständig ist die Fachkraft, der die gewichtigen Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung bekannt werden. Die Dienstanweisung regelt, in welchen Fällen BSD und PKD das TKK beauftragen können. Sie sieht außerdem vor, dass die Fachkräfte von BSD bzw. PKD und TKK den jeweils anderen Fachdienst zur Gefährdungseinschätzung hinzuziehen können. Eine schematische Einstufung in eine Gefährdungsstufe ist bewusst nicht vorgesehen. Maßgeblich ist die individuelle sozialpädagogische Einschätzung der aufnehmenden Fachkraft. In Seite 38 von 42 Stadt Krefeld Jugend 9044 der zum Prüfungsbeginn vorgelegten Fassung des Meldebogens für das TKK fehlte vor den weiteren Bearbeitungshinweisen allerdings die ausdrückliche Feststellung, ob gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vorliegen. Das vom BSD bzw. PKD zu verwendende Formular „Aufnahme eines Anliegens“ enthielt kein Feld für eine differenzierte Angabe des Meldegrundes. Im Prüfungsverlauf wurden die Vordrucke auf Anregung der GPA NRW angepasst. Die Arbeitsanweisung bestimmt Dokumentationsstandards für die erste Dringlichkeitseinschätzung und die nachfolgende Risikoeinschätzung. Das TKK verwendet danach andere Vordrucke als der BSD und der PKD. Für das TKK galt zunächst eine eigene Dienstanweisung. Mit Überarbeitung der Arbeitsanweisung Gefährdungseinschätzung wurde die Dienstanweisung aufgehoben. Die etablierten Dokumentationsstandards des TKK wurden jedoch beibehalten. Die Stadt Krefeld differenziert hier bewusst. Der Grund: Das TKK hat ausschließlich die Aufgabe, eine Gefährdung abzuwenden. Hauptaufgabe von BSD und PKD sind die Hilfen zur Erziehung. Hier gelten hohe Anforderungen an die Feststellung des Hilfebedarfs. Insofern werden auch für die Bearbeitung von Gefährdungsmeldungen detailliertere Dokumentationen gefordert. In der aufgehobenen Dienstanweisung für das TKK waren ein Hilfe- und Schutzkonzept sowie ein Statistikbogen verbindlich vorgeschrieben. In der geltenden Arbeitsanweisung Gefährdungseinschätzung sind diese Dokumente nicht mehr genannt. In der Praxis verwendet das TKK diese weiterhin. Bei Anhaltspunkten für eine Gefährdung verpflichtet die Arbeitsanweisung zu einem Hausbesuch zu zweit. Dies gilt auch, wenn die Gefährdungslage lediglich eine Beobachtung der Situation erfordert. Eine Inaugenscheinnahme aller im Haushalt lebender Kinder ist bei der Gefährdungseinschätzung ebenfalls zwingend vorgesehen. Die GPA NRW hält bereits bei einem geringen bis mittleren Gefährdungsrisiko einen Hausbesuch mit Inaugenscheinnahme sowie eine Einbeziehung des Kindes oder des Jugendlichen für notwendig. Nur so kann eine umfassende Risikoeinschätzung erfolgen. Dies gilt natürlich nur, soweit der wirksame Schutz des Kindes oder des Jugendlichen dadurch nicht in Frage gestellt wird. Die Stadt Krefeld erfüllt diesen fachpolitischen GPA-Standard. Eine Regelung, nach der beim Hausbesuch mindestens eine Fachkraft als Kinderschutzfachkraft zertifiziert oder durch langjährige Berufserfahrung qualifiziert sein sollte, bestand nicht. Allerdings setzt die Stadt Krefeld im TKK ausschließlich erfahrene Fachkräfte ein. Dort werden nach Auskunft des Fachbereichs 51 rund 95 Prozent der Meldungen bearbeitet. Im BSD und im PKD wurde dieser über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende GPA-Standard in der Vergangenheit formal nicht erfüllt. In der Praxis achtete die Stadt Krefeld jedoch darauf, dass eine der am Hausbesuch beteiligten Fachkräfte über Berufserfahrung verfügt. Noch im Prüfungsverlauf regelte die Stadt Krefeld auch für den BSD und den PKD die Einbeziehung einer erfahrenen Fachkraft verbindlich. Das TKK erstellt Monatsberichte zu den Meldungen über eine vermutete Kindeswohlgefährdung. Grundlage sind die von dort erfassten Statistikbögen. Eine automatisierte Auswertung aus dem bisher verwendeten Anwendungsverfahren LogoData ist nicht eingerichtet. Die im BSD und PKD bearbeiteten Kinderschutzfälle werden nicht zentral erfasst. Sie sind deshalb in den Berichten nicht enthalten und können nicht evaluiert werden. Die Stadt Krefeld plant eine Umstellung auf das Anwendungsverfahren JUGIS. Mit dieser Software sollen dann auch alle Seite 39 von 42 Stadt Krefeld Jugend 9044 Kinderschutzfälle erfasst und automatisiert ausgewertet werden. Die Einführung eines eigenen Kontrollsystems zur Evaluation der Qualität der Kinderschutzarbeit ist aktuell nicht angedacht. Die Stadt Krefeld hat Vereinbarungen zur Wahrnehmung der Aufgaben des Kindesschutzes nach § 8a SGB VIII sowohl mit Trägern der freien Jugendhilfe als auch mit Dritten, wie z.B. Schulen, Klinik und Polizei abgeschlossen. Verhandlungen mit den Kinderärzten laufen. Für städtische Kindertageseinrichtungen und Schulen wurden Meldebögen entwickelt. Ein wichtiger Standard ist der Bereitschaftsdienst. Dieser wird von Mitarbeitern des Jugendamtes sichergestellt. Die Beteiligung ist freiwillig. Feststellung Die formulierten Mindestanforderungen an den Schutzauftrag für Kinder sind in der Stadt Krefeld fast vollständig umgesetzt. Kritikpunkte konnten zum Teil noch im Prüfungsverlauf ausgeräumt werden. Der Meldebogen für das TKK und das vom BSD und PKD zu verwendende Formular „Aufnahme eines Anliegens“ wurden angepasst. Die Einbeziehung einer erfahrenen Fachkraft wurde auch für den BSD und den PKD verbindlich geregelt. Positiv hervorzuheben sind die stringenten Regelungen zum Hausbesuch und zur Inaugenscheinnahme der Kinder. Empfehlung Die GPA NRW empfiehlt der Stadt Krefeld die Verfahrensstandards wie folgt anzupassen: • Die vom TKK verwendeten Dokumente „Hilfe- und Schutzkonzept“ und „Statistikbogen“ sollten in der Arbeitsanweisung Gefährdungseinschätzung verbindlich vorgeschrieben werden. Die Reglung sollte auch für BSD und PKD gelten. • Alle Dokumente sollten zeitnah in einem Anwendungsverfahren zur Verfügung stehen. Die Auswertung und Berichterstellung sollte mit Hilfe des Anwendungsverfahrens automatisiert werden. Die Berichte sollten auf eine inhaltliche Weiterentwicklung der Verfahrensstandards ausgerichtet und entsprechend genutzt werden. Beachtung der Anforderungen an die Verfahrensstandards Die GPA NRW prüfte, ob die Fachkräfte die Verfahrensstandards in der praktischen Fallbearbeitung einhielten. Hierzu sichteten wir sechs Fallakten. Folgende Anforderungen wurden bewertet: • Im Aktenvorblatt sind wesentliche Informationen und Ereignisse dokumentiert. • Meldung und Ersteinschätzung sind vollständig dokumentiert und von der Fall führenden Fachkraft unterzeichnet. • Die Vorgehensweise folgt den vorgegebenen Prozessschritten und Dokumentationsstandards. • Der Hausbesuch und die Inaugenscheinnahme des Kindes sind von zwei Fachkräften erfolgt und dokumentiert. Seite 40 von 42 Stadt Krefeld Jugend 9044 • Der Risikoeinschätzungsbogen ist vollständig ausgefüllt, ausgewertet und von der Fall führenden Fachkraft unterzeichnet. • Vereinbarungen mit den Erziehungsberechtigten bei notwendigen Leistungen zur Gefahrenabwehr sind von allen Beteiligten erörtert und schriftlich bestätigt. Zusammenfassende Ergebnisse: • Die Fallakten des TKK beginnen mit dem Meldebogen. Dieser enthält alle wesentlichen Informationen. In umfangreichen Leistungsakten des BSD gehen die Kinderschutzvorgänge unter. Sie sind nicht mit farblichen Trennblättern, Reitern oder auf sonstige geeignete Weise kenntlich gemacht. Ein Aktenvorblatt mit wesentlichen Informationen zu Gefährdungsmeldungen enthalten die Akten nicht. • Die vom TKK ausgefüllten Meldebögen enthielten keine Angabe zur Uhrzeit der Meldung. Eine Angabe war in dem Vordruck nicht vorgesehen. Die Stadt Krefeld ergänzte den Meldebogen im Prüfungsverlauf. • In einem Fall fehlte die Unterschrift auf dem Meldebogen, in einem anderen Fall auf dem Risikoeinschätzungsbogen. • Die Arbeitsanweisung Gefährdungseinschätzung sieht für die erste Dringlichkeitseinschätzung einen kurzen fachlichen Austausch vor. Aus den Meldebögen des TKK war nicht ersichtlich, ob ein Austausch stattfand. Eine Angabe war in dem Vordruck nicht vorgesehen. Die Stadt Krefeld fügte auf Anregung der GPA NRW ein entsprechendes Feld in den Meldebogen ein. • In einem Fall wurde eine Vereinbarung mit den Erziehungsberechtigten nicht auf dem vorgesehenen Dokument „Hilfe- und Schutzkonzept“ abgeschlossen. Die Vereinbarung war von der Fachkraft des TKK nicht unterschrieben. Feststellung Die Verfahrensstandards wurden bei der Bearbeitung von Gefährdungsmeldungen in allen wesentlichen Punkten eingehalten. Lediglich einige formelle Fehler in der Dokumentation sind zu bemängeln. Diese dürften sich nach Anpassung der Vordrucke kaum wiederholen. Seite 41 von 42 Stadt Krefeld Jugend 9044 Kontakt Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen Heinrichstraße 1, 44623 Herne Postfach 10 18 79, 44608 Herne t 0 23 23/14 80-0 f 0 23 23/14 80-333 e info@gpa.nrw.de i www.gpa.nrw.de Seite 42 von 42