Daten
Kommune
Krefeld
Größe
611 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Krefeld
Jugend
9044
ÜBERÖRTLICHE
PRÜFUNG
Jugend der Stadt Krefeld
im Jahr 2014
Seite 1 von 42
Stadt Krefeld
Jugend
9044
INHALTSVERZEICHNIS
Jugend
3
Inhalte, Ziele und Methodik
3
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
4
Kinder- und Jugendeinwohner
4
Organisation und Steuerung
5
Fehlbetrag des Jugendamtes je Einwohner bis unter 21 Jahre
5
Kinder- und Jugendarbeit
7
Organisation und Steuerung
7
Fehlbetrag Kinder- und Jugendarbeit je Einwohner von 6 bis unter 21 Jahren
8
Tagesbetreuung für Kinder
13
Umsetzung der Empfehlungen aus der letzten Prüfrunde 2007/2008
14
Organisation und Steuerung
14
Fehlbetrag Tagesbetreuung für Kinder je Einwohner von 0 bis unter 6 Jahren
15
Fehlbetrag Tagesbetreuung für Kinder in Kindertageseinrichtungen je Platz
16
Wirkungszusammenhänge
16
Angebotsstruktur/Versorgungsquoten
17
Elternbeitragsquote
19
Plätze in kommunaler Trägerschaft
22
Anteile der Kindpauschalen nach Gruppenformen/Betreuungszeiten
23
Freiwillige Zuschüsse an freie Träger
25
Kindertagespflege
26
Hilfen innerhalb und außerhalb der Familie
27
Umsetzung der Empfehlungen aus der letzten Prüfrunde 2007/2008
27
Wirkungszusammenhänge
28
Offene Ganztagsschule
29
Organisation und Steuerung
30
Fehlbetrag OGS je betreuten Schüler
31
Teilnehmerquoten in der Offenen Ganztagsschule
35
Kinderschutzverfahren
37
Anforderungen an die Verfahrensstandards
37
Beachtung der Anforderungen an die Verfahrensstandards
40
Seite 2 von 42
Stadt Krefeld
Jugend
9044
Jugend
Inhalte, Ziele und Methodik
Das Prüfgebiet Jugend umfasst den Produktbereich 06 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe. Die1
ser bildet die originären Aufgaben der Jugendhilfe nach dem SGB VIII ab. Der Produktbereich
06 untergliedert sich in die Produktgruppen
• Kinder- und Jugendarbeit,
• Tagesbetreuung für Kinder und
• Hilfen innerhalb und außerhalb der Familie.
2
Bei der Datenabfrage zu dem Produktbereich Kinder, Jugend und Familienhilfe , den Produkt3
gruppen und den Produkten hat sich die GPA NRW an den folgenden Definitionen und Zuordnungen orientiert:
• Zuordnungsvorschriften zum Produktrahmen, den Vorschriften über die Zuordnung von
Aufgaben und Leistungen zu den Produktgruppen (ZOVPG),
4
• den statistischen Erhebungen von IT.NRW ,
• der Gliederung des SGB VIII - Zweites Kapitel Leistungen der Jugendhilfe und
• den Regelungen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) - Zweites Kapitel Finanzielle Förderung.
Die Prüfungsschwerpunkte liegen auf den Produktgruppen Kinder- und Jugendarbeit sowie
Tagesbetreuung für Kinder. Ergänzend prüft die GPA NRW das Produkt Offene Ganztagsschule aus dem Produktbereich 21 – Schulträgeraufgaben. Ergebnisse zur Produktgruppe Hilfen
innerhalb und außerhalb der Familie finden sich im GPA-Kennzahlenset. Dieses ist in dem Bericht kurz dargestellt und enthält in hochaggregierter Form die Kennzahlen zum Produkt Hilfen
zur Erziehung nach §§ 27 ff. SGB VIII. Abschließend nimmt die GPA NRW den Kinderschutz in
den Blick. Hier liegt der Schwerpunkt in der Überprüfung der örtlichen Verfahrensstandards
nach § 8a SGB VIII und deren Umsetzung in der praktischen Fallbearbeitung.
Ziel der Prüfung ist es, mögliche Handlungsoptionen aufzuzeigen, die zu Verbesserungen des
Ergebnisses führen. Auf der Grundlage der Daten bildet die GPA NRW Kennzahlen, die sie
interkommunal vergleicht. Für die Analyse und Bewertung führt die GPA NRW strukturierte
1
Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) in
der Zurzeit gültigen Fassung
2
verbindlich nach § 4 GemHVO
3
verbindliche Meldepflicht zur Finanzstatistik
4
Statistik der Kinder- und Jugendhilfe
Seite 3 von 42
Stadt Krefeld
Jugend
9044
5
Interviews und zieht weitere Informationen heran . Berücksichtigt werden zudem Besonderheiten der Leistungsorganisation, Leistungserbringung und Angebotssteuerung des Jugendamtes.
Schwerpunktmäßig richtet die GPA NRW den Blick auf die Fragestellungen des Ressourceneinsatzes und nicht auf die Qualität der Aufgabenerledigung.
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Kinder- und Jugendeinwohner
Einwohner nach Altersgruppen
2008
2009
2010
2011
2012
2015
2020
2025
2030
236.333
235.414
235.076
234.396
234.539
233.569
231.676
229.366
226.172
0 bis unter 3
5.764
5.638
5.618
5.428
5.446
5.534
5.636
5.557
5.254
3 bis unter 6
5.991
5.915
5.805
5.801
5.727
5.594
5.646
5.703
5.524
6 bis unter 10
8.425
8.320
8.128
7.979
7.975
7.880
7.577
7.676
7.670
0 bis unter 21
47.615
46.744
46.101
45.210
44.589
43.497
41.575
40.608
39.802
6 bis unter 21
35.860
35.191
34.678
33.981
33.416
32.369
30.293
29.348
29.024
Einwohner
gesamt
Quelle: IT.NRW (2008 bis 2012 zum 31.12. des Jahres, ab 2015 zum 01.01.)
Die Bevölkerungszahl der Stadt Krefeld sinkt. Dies zeigt nicht nur die Entwicklung der letzten
Jahre bis 2011, sondern auch die Prognose bis zum Jahr 2030. Grund ist vor allem, dass jedes
Jahr erheblich weniger Kinder geboren werden als Einwohner sterben. Von 2008 bis 2012 zogen mit Ausnahme des Jahres 2009 immer mehr Menschen nach Krefeld zu als fort. Dies gilt
auch für die in der Kinder- und Jugendhilfe relevanten Altersgruppen. Lediglich 2012 konnte das
positive Wanderungssaldo die natürliche Bevölkerungsbewegung ausgleichen bzw. sogar übertreffen. Aus diesem Grund ist 2012 ein leichter Bevölkerungsanstieg zu verzeichnen. Das positive Wanderungssaldo ist maßgeblich davon gezeichnet, dass Personen mit ausländischer
Staatangehörigkeit mehr zuziehen als fortziehen. Bei den deutschen Staatsangehörigen ist seit
2009 ein negatives Wanderungssaldo festzustellen.
Die demografische Entwicklung und die Sozialstruktur, die auch durch Armut und ethnische
Vielfalt gekennzeichnet ist, stellen für die Stadt Krefeld eine große Herausforderung dar. Dies
gilt insbesondere hinsichtlich der sozialen Integration und der Sicherung der Chancengleichheit
für Kinder- und Jugendliche. Insofern kommt der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe eine besondere Bedeutung zu.
5
z-B. Jahres-/Ergebnisrechnungen, interne Finanz- und Leistungsdaten, Controllingberichte, Jahres-/Geschäftsberichte, Kindergartenbedarfspläne, Kinder- und Jugendförderpläne, Förderrichtlinien, Satzungen, Dienst- und Arbeitsanweisungen, Rats- und Ausschussvorlagen etc.
Seite 4 von 42
Stadt Krefeld
Jugend
9044
Organisation und Steuerung
Die Stadt Krefeld bündelt die wichtige Schnittstelle Jugend und Schule seit 01. Dezember 2013
im Geschäftsbereich IV (Bildung, Kultur, Jugend). Zuvor war der Fachbereich 51 (Jugendhilfe
und Beschäftigungsförderung) mit dem Fachbereich 50 (Soziales, Senioren und Wohnen) im
Geschäftsbereich V (Soziales und Jugend) angesiedelt. Die Aufbauorganisation des Fachbereiches 51 ist seit der letzten überörtlichen Prüfung der GPA NRW unverändert. Innerhalb des
Sachgebietes 5130 (Hilfen für junge Menschen und Familien – Bezirkssozialdienst) strukturierte
die Stadt Krefeld allerdings die Bezirke zum August 2011 neu. Gleichzeitig schuf sie eine Fachstelle für die Bearbeitung der Leistungen nach § 35a SGB VIII in einem der vier neuen Bezirke.
Ein Jahr später integrierte sie das Sachgebiet 5132 (Wirtschaftliche Jugendhilfe) in die Bezirke.
Die Veränderungen sind das Ergebnis der von Juli 2009 bis November 2010 durchgeführten
Organisationsentwicklungsmaßnahme in der Abteilung 513 (Familien). Diese wurde begleitet
vom Institut für soziale Arbeit (ISA) und con_sens Consulting GmbH. Ziel der Organisationsentwicklung war es, Steuerungsmöglichkeiten, Arbeitsprozesse und -strukturen zu optimieren, um
die Leistungsqualität und die Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung zu steigern. Ein Großteil der erarbeiteten Empfehlungen wurde umgesetzt. Auch der Controllingprozess wurde weiterentwickelt.
Fehlbetrag des Jugendamtes je Einwohner bis unter 21 Jahre
Die Kennzahl bildet den durchschnittlichen Ressourceneinsatz für das Jugendamt ab (Nettoaufwand ohne Investitionen). Dazu wird das Teilergebnis des Produktbereiches 06 auf die für
die Jugendhilfe relevante Altersgruppe der Einwohner bezogen.
Der GPA NRW ist bewusst, dass der Produktbereich 06 aufgrund unterschiedlicher Organisationsstrukturen, Ausgliederungsgrade und politischen Ausrichtungen in den kreisfreien Städten
zum Teil deutlich differieren kann. Soweit erforderlich und möglich haben wir die Ergebnisse
entsprechend den oben genannten Definitionen und Zuordnungen (siehe Ausführungen zum
Thema „Inhalte, Ziele, Methodik“) angepasst. Beispielsweise wurden einzelne Produkte oder
Leistungen des Produktbereiches nicht berücksichtigt.
Fehlbetrag Jugendamt in Euro
2008
Fehlbetrag absolut
Fehlbetrag je EW bis unter 21 Jahre
2009
2010
2011
2012
56.290.136
61.173.370
66.733.376
67.122.140
65.623.983
1.182
1.309
1.448
1.485
1.472
Der steigende Fehlbetrag spiegelt, wie sich die einzelnen Produktgruppen in der Summe entwickeln. Diese Entwicklungen sind maßgeblich geprägt von steigenden Aufwendungen für die
Hilfen innerhalb und außerhalb der Familien und die Tagesbetreuung für Kinder. Die Kinderund Jugendarbeit stellt sich im Ergebnis vergleichsweise konstant dar. Die Entwicklungen in der
Tagesbetreuung für Kinder und der Kinder- und Jugendarbeit werden nachfolgend näher analysiert.
Zu 2012 ist anzumerken, dass der Jahresabschluss zum Datenbankstichtag noch nicht vorlag.
Jahresabschlussbuchungen werden den Fehlbetrag erhöhen.
Seite 5 von 42
Stadt Krefeld
Jugend
9044
Fehlbetrag Jugendamt je Einwohner bis unter 21 Jahre in Euro 2011
Krefeld
1.485
Minimum
Maximum
1.187
Mittelwert
2.128
1.529
2. Quartil
(Median)
1. Quartil
1.391
3. Quartil
1.489
Anzahl
Werte
1.669
22
Die leicht unterdurchschnittliche Positionierung des Fehlbetrages der Stadt Krefeld im interkommunalen Vergleich sagt für sich genommen noch nichts darüber aus, ob diese die Leistungen wirtschaftlich erbringt oder nicht. Dies ist maßgeblich abhängig vom Leistungsumfang und
Ausschöpfung der Refinanzierungsmöglichkeiten. Weitere Faktoren sind die Qualität der erbrachten Leistungen sowie die strukturellen Rahmenbedingungen (siehe hierzu auch Darstellung der Strukturdaten im Vorbericht). Im Weiteren geht die GPA NRW insbesondere auf den
Leistungsumfang ein.
Verteilung Fehlbetrag nach Produktgruppen in Prozent 2011
Abgebildet ist die Verteilung des Nettoaufwandes. Zu beachten ist, dass die Produktgruppenergebnisse durch unterschiedliche Refinanzierungssysteme geprägt sind.
Kennzahl
Krefeld
Minimum
Maximum
Mittelwert
Tagesbetreuung für Kinder
35,2
27,4
51,7
39,8
Hilfen innerhalb und außerhalb der
Familie
59,5
39,1
67,4
52,3
4,9
4,3
13,2
7,8
Kinder- und Jugendarbeit
Seite 6 von 42
Stadt Krefeld
Jugend
9044
Feststellung
Die Stadt Krefeld gibt netto annähernd 60 Prozent der für den Produktbereich 06 eingesetzten Mittel für die Hilfen innerhalb und außerhalb der Familie aus. Der Großteil davon entfällt
auf die Hilfen zur Erziehung.
Kinder- und Jugendarbeit
Der rechtliche Rahmen für die Leistungen der Kinder- und Jugendarbeit findet sich in den §§ 2,
11 bis 14, 74, 79, 79a, 80 SGB VIII, dem Kinder- und Jugendfördergesetz NRW (3. AG KJHG
NRW – KJFöG) nebst Kinder- und Jugendförderplan NRW (KJFP NRW) und den hierzu erlassenen Förderrichtlinien (KJP NRW) sowie den kommunalen Kinder- und Jugendförderplänen.
Diese Regelungen räumen der Kinder- und Jugendarbeit im Kontext der Jugendhilfe einen hohen Stellenwert ein. Die Kinder- und Jugendarbeit ist eine pflichtige Aufgabe, deren Ausgestaltung der Gesetzgeber den öffentlichen Trägern der Jugendhilfe überlässt. Im Rahmen ihrer
Gesamt- und Planungsverantwortung haben sie unter anderem
• den Bestand von Einrichtungen und Diensten festzustellen,
• deren Bedarf für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln,
• die zur Befriedigung des Bedarfes notwendigen Vorhaben zu planen und
• von den für die Jugendhilfe bereitgestellten Mitteln einen angemessenen Anteil für die
Jugendarbeit zu verwenden.
Die hierfür notwendigen Voraussetzungen sind auf örtlicher Ebene durch einen Kinder- und
Jugendförderplan zu konkretisieren und von der Politik zu beschließen. Der aktuelle Kinder- und
Jugendförderplan der Stadt Krefeld erfasst den Zeitraum von 2010 bis 2014.
Örtlich unterschiedliche Bedarfslagen mit hierauf abgestimmten Angeboten prägen die Kinderund Jugendarbeit. Weiterhin wirken sich die Organisation und die Form der Aufgabenwahrnehmung (Durchführung in eigener Zuständigkeit und/oder Einbeziehung freier Träger/Verbände/
Vereine) auf das nachstehende Ergebnis aus.
Organisation und Steuerung
Die Kinder- und Jugendarbeit und der Kinder- und Jugendschutz ist im Sachgebiet 5120 verortet. Das Sachgebiet gehört zur Abteilung 512 (Jugend). Die Jugendsozialarbeit ist der Abteilung
514 (Kommunale Zentralstelle für Beschäftigungsförderung (Kom.ZfB)) zugeordnet. Das Kinderund Familienbüro ist der Abteilung 510 (Zentralbereich) angegliedert. Es informiert über Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien und erstellt den Familienkompass. Die Krefelder Familienkarte und das Projekt der Spielplatzpaten sind weitere Aufgabengebiete des Büros.
Zentrales Planungs- und Steuerungsinstrument der Kinder- und Jugendarbeit ist der Kinderund Jugendförderplan. Dieser gilt für die Dauer einer Wahlperiode der Vertretungskörperschaft.
Für die Erstellung entwickelte die Stadt Krefeld ein abgestimmtes Verfahren. Sie beteiligt die
freien Träger sowie involvierte Fachorganisationen und politische Mandatsträger in Workshops
und Trägerkonferenzen. Derzeit bereitet sie die Fortschreibung des Förderplanes vor. Dabei
Seite 7 von 42
Stadt Krefeld
Jugend
9044
berücksichtigt sie die aktuellen Entwicklungen. Der Jugendhilfeausschuss soll den Kinder- und
Jugendförderplan für die neue Wahlperiode Ende 2014 bzw. Anfang 2015 beschließen.
Jährliches Planungs- und Steuerungsinstrument ist der Wirksamkeitsdialog. Grundlage ist ein
einheitliches Berichtswesen. Darin enthalten sind Öffnungs- und Schließungszeiten, inhaltliche
Schwerpunkte, Kooperationspartner und die Einzelangebote. Für die Einzelangebote sind Zielgruppe, Teilnehmerzahl, Zeiten und Personalstunden festgelegt. Ergebnis- bzw. Wirkungsziele
sind beschrieben. Indikatoren der Zielerreichung sind ebenso aufgeführt wie Angebotsform/
Methode. Im Planungs- und Wirksamkeitsgespräch treffen Jugendamt und Träger verbindliche
Vereinbarungen. Im darauffolgenden Gespräch wird die Umsetzung bewertet. Die Erkenntnisse
fließen in die Planung für das nächste Jahr ein.
Feststellung
Die GPA NRW bewertet das Verfahren, die inhaltliche Ausgestaltung und die Dokumentation
des Wirksamkeitsdialoges der Stadt Krefeld positiv.
Fehlbetrag Kinder- und Jugendarbeit je Einwohner von 6 bis unter 21 Jahren
Die Kennzahl bildet den durchschnittlichen Ressourceneinsatz für die Kinder- und Jugendarbeit
ab (Nettoaufwand ohne Investitionen). Sie bezieht sich auf die Altersgruppe der Einwohner von
6 bis unter 21 Jahren. Die Kinder- und Jugendarbeit umfasst
• die Jugendarbeit mit ihren vielfältigen Arbeitsfeldern in den offenen Kinder- und Jugendeinrichtungen,
• die Jugendverbandsarbeit,
• die Jugendsozialarbeit und
• den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz.
Fehlbetrag Kinder- und Jugendarbeit in Euro
Kennzahl
2008
Fehlbetrag absolut
Fehlbetrag je EW von 6 bis unter 21
Jahre
2009
2010
2011
2012
3.259.494
3.526.043
3.374.201
3.281.449
3.350.072
91
100
97
97
100
Die Aufwendungen für Spielplätze sind in den Werten nicht berücksichtigt.
Fehlbetrag Kinder- und Jugendarbeit je Einwohner von 6 bis unter 21 Jahren in Euro 2011
Krefeld
97
Minimum
83
Maximum
408
Mittelwert
162
1. Quartil
116
2. Quartil
(Median)
157
3. Quartil
178
Anzahl
Werte
23
Um den Fehlbetrag der Stadt Krefeld im interkommunalen Vergleich besser einzuordnen, bildet
die GPA NRW weitere Kennzahlen. Diese stellen dar, in welchem Umfang die Jugendarbeit im
Seite 8 von 42
Stadt Krefeld
Jugend
9044
engeren Sinne das Ergebnis beeinflusst, Drittmittel zur Deckung beitragen, freie Träger Zuschüsse erhalten und sich der Anteil der Jugendsozialarbeit auswirkt.
Produkt Jugendarbeit (§11 SGB VIII) je Einwohner von 6 bis unter 21 Jahre
Die Schwerpunkte sind Offene Kinder- und Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit. In Krefeld
gibt es 18 Jugendfreizeiteinrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit mit hauptamtlichem sozialpädagogischem Personal. Weiteres Angebot ist das Spielmobil Mobifant. Der Träger arbeitet mit Partnern aus den Stadtteilen zusammen und ist vorwiegend dort präsent, wo die
Spielsituation für Kinder im Wohnumfeld verbesserungsbedürftig ist. Neben den Jugendfreizeiteinrichtungen bestehen u.a. zwei Jugendkunstschulen, die jugendkulturelle Bildungsarbeit leisten. Die Einrichtungen befinden sich überwiegend in freier Trägerschaft. Die Stadt Krefeld ist
Träger von zwei Einrichtungen.
Im Oktober 2013 wurde das Jugend- und Begegnungszentrum im Stadtteil Schicksbaum neu
eröffnet. Die Maßnahme gehört zu den Schwerpunkten des Kinder- und Jugendförderplanes.
Den Stadtteil kennzeichnet ein hoher Anteil Minderjähriger. Außerdem haben fast zwei Drittel
der Einwohner einen Migrationshintergrund. Eine Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit bestand nicht. Insofern reagierte die Stadt Krefeld mit der Errichtung des Jugendzentrums auf den strukturellen Handlungsbedarf.
Fehlbeträge des Produktes Jugendarbeit (§ 11 SGB VIII) je Einwohner von 6 bis unter 21 Jahre in
Euro
2008
2009
68
2010
70
2011
68
2012
63
52
Beim Fehlbetrag des Jahres 2012 fehlen die Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen. Bei gleichbleibender Höhe ergäbe sich 2012 ein Fehlbetrag von 61 Euro je Einwohner von
6 bis unter 21 Jahre. In 2013 wird die neu eröffnete Einrichtung den Fehlbetrag erhöhen.
Aus dem Produkt Jugendarbeit bezuschusste die Stadt Krefeld auch Ferienmaßnahmen. Diese
Zuschüsse reduzierte sie zur Haushaltskonsolidierung ab 2011.
Eine separate Darstellung der Fehlbeträge der eigenen Einrichtungen der Stadt Krefeld ist aufgrund der Datenlage nicht möglich. Dies hängt nach Auskunft der Stadt mit der Umstellung auf
SAP ab 2011 zusammen.
Empfehlung
Die Stadt Krefeld sollte durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass die Kostensituation
der städtischen Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit dargestellt werden
kann.
Seite 9 von 42
Stadt Krefeld
Jugend
9044
Fehlbeträge des Produktes Jugendarbeit (§ 11 SGB VIII) je Einwohner von 6 bis unter 21 Jahre in
Euro 2011
Krefeld
63
Minimum
63
Maximum
Mittelwert
278
125
1. Quartil
88
2. Quartil
(Median)
109
3. Quartil
149
Anzahl
Werte
23
Feststellung
Die Stadt Krefeld erzielt beim Fehlbetrag des Produktes Jugendarbeit je Einwohner von 6 bis
unter 21 Jahre den niedrigsten Wert der 23 kreisfreien Städte. Sie berücksichtigt beim Ressourceneinsatz die Haushaltssituation.
Der Kinder- und Jugendförderplan weist einen etwas höheren Fehlbetrag aus. Nach diesen
Plandaten ergäbe sich im Vergleichsjahr 2011 ein Fehlbetrag von 73 Euro je Einwohner von 6
bis unter 21 Jahre. Die Plan-Ist-Abweichung ist nach Angaben der Stadt Krefeld darauf zurückzuführen, dass Stellen zum Teil nicht besetzt waren. Zudem wurden einige Projekte nicht
durchgeführt.
Maßgeblichen Einfluss auf den Fehlbetrag haben die Personalkosten. Dies gilt auch für Einrichtungen freier Träger. Diese erhalten Zuschüsse. Die Höhe wird überwiegend durch Personalkosten bestimmt. Der niedrige Wert wird daher teilweise auf einen unterdurchschnittlichen Personaleinsatz zurückzuführen sein. Beeinflusst wird dies von der Anzahl der Jugendfreizeiteinrichtungen mit hauptamtlichen Personal und dem Umfang des eingesetzten hauptamtlichen
Personals. In Krefeld verfügen zwei Drittel der Einrichtungen über maximal eine Vollzeit-Stelle
für sozialpädagogisches Personal. Nur zwei Einrichtungen haben mehr als zwei Vollzeit-Stellen.
Dies wirkt sich positiv auf den Fehlbetrag aus. Das Angebot ist hingegen weniger umfangreich.
Dies zeigt sich bei den Öffnungszeiten. So bieten nur zwei Einrichtungen regelmäßig Öffnungszeiten an Wochenenden an. Andere Einrichtungen sind nur sporadisch für Veranstaltungen und
Projekte an Wochenenden geöffnet.
Prävention in der Jugendhilfe ist nicht nur dem Kinder- und Jugendschutz zugeordnet. Auch die
Kinder- und Jugendarbeit hat präventiven Charakter. Der Kinder- und Jugendförderplan der
Stadt Krefeld stellt die präventive Funktion der offenen Kinder- und Jugendarbeit heraus. Eine
Ausweitung präventiver Angebote in der offenen Kinder- und Jugendarbeit erscheint angebracht. Diese sollten auf eine Vermeidung teurer Hilfen zur Erziehung ausgerichtet sein.
Anteil der Zuschüsse an freie Träger
Soweit die Stadt Krefeld Leistungen der Kinder- und Jugendarbeit nicht selbst erbringt, kauft sie
diese bei freien Trägern ein. Diese erhalten für geleistete Kinder- und Jugendarbeit Zuschüsse.
Die Förderkriterien sind im Kinder- und Jugendförderplan und ergänzend in Richtlinien geregelt.
Auf dieser Grundlage schließt die Stadt Krefeld Leistungsvereinbarungen mit den freien Trägern
ab.
Die Stadt Krefeld beteiligt sich prozentual an den Personalkosten der freien Träger für hauptamtliches Personal in den Jugendfreizeiteinrichtungen. Trägervereine erhalten 90 Prozent, konfessionelle Träger 80 Prozent. Zusätzlich zahlt sie eine Pauschale für pädagogische Sachkosten, Honorarkosten, gebäudespezifische Aufwendungen und Verwaltungskosten. Die Pauscha-
Seite 10 von 42
Stadt Krefeld
Jugend
9044
le wurde einige Jahre nicht angepasst. Dies zieht steigende Eigenanteile der freien Träger nach
sich.
Die nachfolgende Kennzahl bildet ab, welchen Anteil die Transferleistungen (Zuschüsse) an
freie Träger/Verbände am ordentlichen Aufwand des Produktes Jugendarbeit (§ 11 SGB VIII)
umfassen.
Anteil der Zuschüsse an freie Träger/Verbände am ordentlichen Aufwand des Produktes Jugendarbeit (§ 11 SGB VIII) in Prozent
2008
2009
51,0
2010
51,3
2011
54,9
2012
53,5
58,1
2012 zahlte die Stadt Krefeld höhere Zuschüsse an freie Träger. Gleichzeitig reduzierten sich
die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Im Ergebnis stieg der Anteil der Zuschüsse
an freie Träger.
Anteil der Zuschüsse an freie Träger/Verbände am ordentlichen Aufwand des Produktes Jugendarbeit (§ 11 SGB VIII) in Prozent 2011
Krefeld
Minimum
53,5
Maximum
9,5
86,1
Mittelwert
42,5
1. Quartil
27,5
2. Quartil
(Median)
3. Quartil
40,6
Anzahl
Werte
59,2
23
Die Einrichtungen befinden sich überwiegend in freier Trägerschaft. Der Anteil der Zuschüsse
an freie Träger ist deshalb vergleichsweise hoch.
Anteil der Zuweisungen
Bei den Zuweisungen handelt es sich im Wesentlichen um die Zuweisungen des Landes auf
der Grundlage des Kinder- und Jugendförderplanes NRW. Darüber hinaus erhalten Kommunen
auf Antrag zweckgebundene Zuweisungen für förderungsfähige Projekte, z. B. aus Mitteln des
Europäischen Sozialfonds (ESF).
Anteil der Zuweisungen am ordentlichen Aufwand des Produktes Jugendarbeit (§ 11 SGB VIII) in
Prozent
2008
2009
14,5
2010
14,4
2011
15,0
2012
15,5
15,2
Die Stadt Krefeld erhielt für die Jugendarbeit ganz überwiegend Zuweisungen des Landes auf
der Grundlage des Kinder- und Jugendförderplanes NRW. Die Höhe dieser Zuweisungen ist im
Betrachtungszeitraum annähernd gleichbleibend. Der Anteil der Zuweisungen steigt also hauptsächlich wegen sinkender Aufwendungen. In geringem Umfang bekam die Stadt Krefeld Zuweisungen des sonstigen öffentlichen Bereiches. 2011 trug eine EU-Förderung für den internationalen Jugendaustausch zu einem höheren Ergebnis bei.
Seite 11 von 42
Stadt Krefeld
Jugend
9044
Anteil der Zuweisungen am ordentlichen Aufwand des Produktes Jugendarbeit (§ 11 SGB VIII) in
Prozent 2011
Krefeld
Minimum
15,5
Maximum
5,2
30,6
Mittelwert
1. Quartil
12,9
2. Quartil
(Median)
9,6
Anzahl
Werte
3. Quartil
11,5
15,1
23
Anteil der Jugendsozialarbeit
In Krefeld übernimmt die Jugendsozialarbeit bzw. Jugendberufshilfe eine Schnittstellenfunktion
zwischen dem SGB II, III und VIII. Sie umfasst
• die Sozialarbeit an Schulen (z. B. Projekte „Schulverweigerung – Die 2. Chance“, und
„Kompetenzagentur“)
• eine Beratungsstelle für junge Menschen, die arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht
sind,
• Qualifizierungs- und Beschäftigungsprojekte,
• das Projekt Casemanagement,
• das Ausbildungsstrukturprogramm „JobStarter – Ausbilden für die Zukunft“,
• die Schulsozialarbeit nach dem Bildungs- und Teilhabepaket seit Sommer 2011.
Die kommunale Jugendberufshilfe ist in allen regionalen Arbeitskreisen vertreten, deren Ziel die
Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit ist. Angesiedelt ist sie bei der Kommunalen Zentralstelle für Beschäftigungsförderung (Kom.ZfB). Dort bestehen langjährige Erfahrungen mit der Entwicklung und Durchführung von Projekten für Jugendliche und junge Erwachsene mit dem Ziel
der beruflichen Eingliederung. Dies zeigt sich besonders beim Einwerben von Fördermitteln. In
der Vergangenheit konnte ein Großteil der Aufwendungen durch Mittel der ARGE Krefeld, dem
Land NRW, dem Bund sowie des Europäischen Sozialfonds (ESF) gedeckt werden.
Die Kennzahl bildet ab, in welchem Verhältnis der Fehlbetrag der Jugendsozialarbeit nach § 13
SGB VIII zum Fehlbetrag der Produktgruppe Kinder- und Jugendarbeit steht.
Anteil der Jugendsozialarbeit am Ergebnis der Produktgruppe Kinder- und Jugendarbeit in Prozent
2008
2009
22,5
2010
29,6
2011
30,7
2012
29,2
16,4
2012 fehlen die Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen.
Seite 12 von 42
Stadt Krefeld
Jugend
9044
Anteil der Jugendsozialarbeit am Ergebnis der Produktgruppe Kinder- und Jugendarbeit in Prozent
2011
Krefeld
29,2
Minimum
Maximum
1,3
40,0
Mittelwert
16,6
1. Quartil
4,5
2. Quartil
(Median)
12,1
3. Quartil
Anzahl
Werte
28,6
19
An der Spannweite der Kennzahlenwerte ist zu erkennen, dass das Verhältnis der Jugendsozialarbeit zu den übrigen Leistungen der Produktgruppe Kinder- und Jugendarbeit sehr unterschiedlich ist. In einigen Städten finanziert die ARGE Leistungen zur schulischen und beruflichen Integration, z. B. für Projekte zum Übergang von der Schule in den Beruf. In anderen
Städten gehen diese Leistungen zu Lasten des Jugendamtsbudgets. Die Kommunen ordnen
manche Leistung auch unterschiedlich der Jugendarbeit oder der Jugendsozialarbeit zu. Auch
zur Zuordnung der Schulsozialarbeit gibt es unterschiedliche Auffassungen. Aufwendungen
werden teils beim Jugendamt, teils beim Schulverwaltungsamt abgebildet. Im Ergebnis führen
die unterschiedlichen Bewertungen und Zuordnungen zu großen Differenzen beim Anteil der
Jugendsozialarbeit am Ergebnis der Produktgruppe Kinder- und Jugendarbeit. Unterschiede
beim Fehlbetrag der Produktgruppe Kinder- und Jugendarbeit je Einwohner von 6 bis unter 21
Jahre sind also zu einem großen Teil auf den Anteil der Jugendsozialarbeit zurückzuführen. In
Krefeld ist der Einfluss der Jugendsozialarbeit auf den Fehlbetrag der Produktgruppe Kinderund Jugendarbeit je Einwohner von 6 bis unter 21 Jahre deutlich überdurchschnittlich. Dies liegt
allerdings an den geringen Aufwendungen im Produkt Jugendarbeit. Der Fehlbetrag des Produktes Jugendsozialarbeit stellt sich im Verhältnis zu den Einwohnern von 6 bis unter 21 Jahre
etwas unterdurchschnittlich dar.
Tagesbetreuung für Kinder
Die rechtlichen Rahmenbedingungen haben sich in den letzten Jahren erheblich verändert
durch
• das zum 01. Januar 2005 in Kraft getretene Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG),
• das Kinderförderungsgesetz (KiFöG) und
• das Kinderbildungsgesetz (KiBiz), das zum 01. August 2008 das Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) in NRW abgelöst hat.
Zu nennen sind hier insbesondere der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für unter
dreijährige Kinder, die Gleichstellung der Betreuung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, die Forderung nach mehr Ganztagsbetreuung und eine veränderte Finanzierung der
Betriebskosten seitens des Landes NRW.
Vor allem die fristgerechte Umsetzung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz für
unter dreijährige Kinder zum 01. August 2013 forderte die Städte nicht nur finanziell, sondern
auch organisatorisch stark.
Auf örtlicher Ebene enthalten politische Beschlüsse regelmäßig Vorgaben für die Tagesbetreuung für Kinder. Diese betreffen häufig das Platzangebot, die U3-Ausbauziele, die Zuschüsse an
freie Träger und die Elternbeiträge. Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Krefeld beschloss am
24. Januar 2007 zudem den Berechnungsmodus für die Bedarfsermittlung.
Seite 13 von 42
Stadt Krefeld
Jugend
9044
Neben den rechtlichen Änderungen hatte die Stadt Krefeld zu berücksichtigen, wie sich die Zahl
der Kinder bis unter 6 Jahre entwickeln wird. Diese ging im Betrachtungszeitraum von 2008 bis
2012 zurück und ist nach der Prognose in den nächsten Jahren stabil bzw. sogar leicht steigend. Erst nach 2025 ist ein weiterer deutlicher Rückgang zu erwarten. Die Stadt Krefeld war
also einerseits gefordert, dass Angebot an U3-Plätzen auszubauen. Demgegenüber stand das
Erfordernis, eine entstehende Überversorgung abzubauen.
Umsetzung der Empfehlungen aus der letzten Prüfrunde 2007/2008
Die Stadt Krefeld hat die Empfehlung der GPA NRW zum Ausbau der Kindertagespflege aufgegriffen. Der Anteil lag im Jahre 2006 bei 1,6 Prozent. Bis zum Kindergartenjahr 2012/2013
konnte das Angebot auf 7,0 Prozent gesteigert werden (nähere Ausführungen siehe weiter unten zu den Themen „Versorgungsquote U3“ und „Kindertagespflege“).
Mit Blick auf die demografische Entwicklung hat die GPA NRW empfohlen, Plätze in Tageseinrichtungen für Kinder bedarfsgerecht abzubauen. Das zu schaffende U3-Betreuungsangebot
sollte dabei berücksichtigt werden. Auch diese Empfehlung hat die Stadt Krefeld umgesetzt.
Vom Kindergartenjahr 2008/2009 bis 2013/2014 wurden 694 Plätze für Kinder von 3 bis unter 6
abgebaut.
Organisation und Steuerung
Die Tagesbetreuung für Kinder ist im Fachbereich 51 der Abteilung 511 (Kinder) zugeordnet.
Die Kindergartenbedarfsplanung ist Teil der Jugendhilfeplanung. Diese ist zentral in der Abteilung 510 angesiedelt. Die Stadt Krefeld analysiert auf Ebene der 9 Stadtbezirke und bezieht die
Kindertagespflege ein. Basis für die Bedarfsermittlung ist der Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 24. Januar 2007. Der Planungsprozess verläuft seit vielen Jahren unverändert.
Darin betrachtet die Stadt Krefeld jede Einrichtung separat. Das Instrument der Elternbefragung
wird bislang nicht genutzt.
Feststellung
Die GPA NRW bewertet die Kindergartenbedarfsplanung positiv.
Die Stadt Krefeld beteiligt die freien Träger an der Kindergartenbedarfsplanung. Diese melden
bis Ende des Kalenderjahres Bedarfe an. Die Stadt Krefeld arbeitet die Bedarfsanmeldungen
für das folgende Kindergartenjahr auf. Auf dieser Grundlage findet dann ein Dialog mit den Trägern statt.
Anzumelden sind die Kinder direkt in den Kindertageseinrichtungen. Das Jugendamt koordiniert
das Anmeldeverfahren. Ein elektronisches Anmeldesystem setzt die Stadt Krefeld bislang nicht
ein. In Zusammenarbeit mit dem Kommunalen Rechenzentrum Niederrhein (KRZN) soll aber ab
Herbst 2014 die Testphase zur Einführung des Online-Anmeldeverfahrens des Programms
JUGIS beginnen. Der Echt-Einsatz des Verfahrens ist für das Kindergartenjahr 2016/2017 geplant.
Nach der zweiten KiBiz-Revision regelt das KiBiz ab dem 01. August 2014 erstmals das Anmeldeverfahren. Das Gesetz stärkt die Rolle des Jugendamtes im Anmeldeverfahren. Dies ist
nachvollziehbar im Hinblick auf den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz, der sich gegen
Seite 14 von 42
Stadt Krefeld
Jugend
9044
das Jugendamt richtet. Das Jugendamt kann die Tagesbetreuung für Kinder auch besser steuern, wenn es stärker in das Anmeldeverfahren einbezogen ist. Am größten ist der Steuerungsgewinn, wenn die Betreuungsbedarfe direkt beim Jugendamt anzumelden sind und auch die
Platzvergabe von dort erfolgt.
Empfehlung
Die GPA NRW empfiehlt der Stadt Krefeld in Abstimmung mit den freien Trägern ein zentrales Anmeldeverfahren einzuführen. Dies sollte wie geplant durch eine geeignete Software
unterstützt werden.
Fehlbetrag Tagesbetreuung für Kinder je Einwohner von 0 bis unter 6 Jahren
Diese Kennzahl zeigt den Ressourceneinsatz (Nettoaufwand ohne Investitionen). Sie umfasst
sowohl Tageseinrichtungen als auch Kindertagespflege und bezieht sich auf die für die Tagesbetreuung für Kinder relevante Altersgruppe der Bevölkerung.
Fehlbetrag Tagesbetreuung für Kinder in Euro
Kennzahl
2008
Fehlbetrag absolut
2009
2010
2011
2012
18.765.103
21.884.854
23.627.010
23.615.708
19.293.482
1.596
1.894
2.068
2.103
1.727
Fehlbetrag je EW von 0 bis unter 6
Jahre
Der steigende Fehlbetrag absolut bis 2010 ist darauf zurückzuführen, dass die Aufwendungen
stärker steigen als die Erträge. 2011 gleichen sich Ertragssteigerung und Aufwandssteigerung
in etwa aus. Der Fehlbetrag je Einwohner von 0 bis unter 6 Jahre steigt 2011 ausschließlich
wegen der sinkenden Kinderzahl in dieser Altersgruppe. 2012 wirken sich steigende Zuweisungen vom Land für die Beitragsbefreiung im dritten Kindergartenjahr positiv aus. Außerdem mindert eine 2012 vorgenommene Budgetverlagerung zum Fachbereich 60 (Zentrales Gebäudemanagement) den Aufwand. Ab diesem Zeitpunkt ist ausschließlich der Fachbereich 60 für die
Gebäudebewirtschaftung zuständig. Die bisher hierfür beim Fachbereich 51 veranschlagten
Mittel wurden dorthin verlagert. Eine Verschlechterung des Ergebnisses 2012 wird sich zudem
durch Jahresabschlussbuchungen ergeben, die zum Datenbankstichtag noch ausstanden.
Empfehlung
Soweit die Aufwendungen für die Gebäudebewirtschaftung ab 2012 beim Zentralen Gebäudemanagement nachgewiesen werden, sollten diese zu Lasten der Produktgruppe Tagesbetreuung für Kinder intern verrechnet werden. Ohne interne Leistungsverrechnung sind die
tatsächlichen Kosten der Tagesbetreuung für Kinder nicht erkennbar.
Fehlbetrag Tagesbetreuung für Kinder je Einwohner von 0 bis unter 6 Jahren in Euro 2011
Krefeld
2.103
Minimum
1.810
Maximum
3.280
Mittelwert
2.381
1. Quartil
2.077
2. Quartil
(Median)
2.330
3. Quartil
2.626
Anzahl
Werte
23
Seite 15 von 42
Stadt Krefeld
Jugend
9044
Die wesentlichen Gründe für die Positionierung der Stadt Krefeld sind nachfolgend bei der Darstellung der Wirkungszusammenhänge erkennbar. Der Einfluss der Kindertagespflege ist am
Ende des Kapitels „Tagesbetreuung für Kinder“ dargestellt.
Fehlbetrag Tagesbetreuung für Kinder in Kindertageseinrichtungen je Platz
Die Kennzahl bildet den durchschnittlichen Ressourceneinsatz ab (Nettoaufwand ohne Investitionen). Sie umfasst nur die Plätze in Tageseinrichtungen und bezieht sich auf das Betreuungsangebot nach der Kindergartenbedarfsplanung.
Fehlbetrag Tagesbetreuung für Kinder in Kindertageseinrichtungen je Platz in Euro
2008
2009
2.708
2010
3.181
2011
3.428
2012
3.357
2.662
Die Entwicklung des Fehlbetrages der Tagesbetreuung für Kinder in Kindertageseinrichtungen
je Platz zeigt bis 2010 eine ähnliche Verlaufskurve wie der zuvor dargestellte Fehlbetrag der
Tagesbetreuung je Einwohner von 0 bis unter 6 Jahre. 2011 unterscheidet sich. Der Grund: Der
absolute Fehlbetrag sinkt bei den Kindertageseinrichtungen stärker als in der Tagesbetreuung
für Kinder insgesamt. Dies liegt am steigenden Fehlbetrag in der Kindertagespflege. Der Kennzahlenwert 2012 wird wie schon oben der Fehlbetrag der Produktgruppe Tagesbetreuung für
Kinder durch die Budgetverlagerung zum Fachbereich 60 sowie ausstehende Jahresabschlussbuchungen verfälscht.
Fehlbetrag Tagesbetreuung für Kinder in Kindertageseinrichtungen je Platz in Euro 2011
Krefeld
3.357
Minimum
3.027
Maximum
4.999
Mittelwert
3.807
1. Quartil
3.348
2. Quartil
(Median)
3.720
3. Quartil
4.225
Anzahl
Werte
22
Wirkungszusammenhänge
Die folgende Grafik fasst das Ergebnis der Stadt Krefeld zusammen, indem es die Ausprägung
der wesentlichen Parameter und ihrer Wirkungen auf den Fehlbetrag der Tagesbetreuung für
Kinder aufzeigt. Das Diagramm enthält als Indexlinie den Mittelwert der geprüften Städte.
Seite 16 von 42
Stadt Krefeld
Jugend
9044
Wirkungszusammenhänge bei der Tagesbetreuung für Kinder 2011
Feststellung
Die den Fehlbetrag beeinflussenden Kennzahlen zeigen überwiegend belastende Ausprägungen. Dennoch liegt der Fehlbetrag der Tagesbetreuung für Kinder von 0 bis unter 6 Jahre etwas unter dem Mittelwert.
Im Folgenden analysiert die GPA NRW die beeinflussenden Kennzahlen, um evtl. bestehende
Handlungsmöglichkeiten für die Stadt Krefeld aufzuzeigen, mit denen das Ergebnis perspektivisch verbessert werden kann.
Angebotsstruktur/Versorgungsquoten
Seit Beginn des Kindergartenjahres 2013/2014 besteht der Rechtsanspruch auf U3-Betreuung.
Daher müssen die Kommunen das Betreuungsangebot zeitnah und bedarfsgerecht ausbauen.
Als bedarfsgerecht ist eine Versorgungsquote von 35 Prozent im Bundesdurchschnitt definiert.
Für das Land NRW liegt die angestrebte Versorgungsquote bei durchschnittlich 32 Prozent. Der
tatsächliche Bedarf schwankt jedoch regional deutlich je nach örtlich vorhandener Nachfrage.
Es ist Aufgabe der Kommunen, den Bedarf in ihrer Kindergartenbedarfsplanung zu konkretisieren. Dabei nimmt die Kindertagespflege insbesondere im Rahmen der U3 Betreuung durch eine
hohe Flexibilität eine wichtige Funktion ein.
Die GPA NRW definiert die Versorgungsquote mit dem prozentualen Verhältnis der in der Jahresplanung vorgesehenen Betreuungsplätze zur Einwohnerzahl der Kinder in der relevanten
Altersgruppe.
Seite 17 von 42
Stadt Krefeld
Jugend
9044
Dabei zählen Betreuungsplätze sowohl in Kindertageseinrichtungen, als auch in der Kindertagespflege. Berücksichtigt werden nur öffentlich geförderte Betreuungsplätze. Die Einwohnerzahlen kommen aus der Einwohnerstatistik von IT.NRW zum Stichtag 31. Dezember.
Die von der Stadt Krefeld errechneten Versorgungsquoten weichen geringfügig von den in der
nachfolgenden Tabelle ausgewiesenen Versorgungsquoten ab. Der Grund: Die Stadt Krefeld
verwendet Bevölkerungsdaten aus dem eigenen Einwohnermelderegister. Bei der Ü3Versorgungsquote berücksichtigt sie 3 ¼ Jahrgänge.
Angebotsstruktur in der Tagesbetreuung für Kinder (Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege)
Kennzahl
2008/2009
2009/2010
2010/2011
2011/2012
2012/2013
2013/2014
Platzangebot
Plätze in Tageseinrichtungen
6.783
6.616
6.603
6.611
6.621
6.932
davon für Kinder unter 3 Jahre
467
700
871
900
1.004
1.310
angebotene Plätze der Kindertagespflege*
173
254
329
351
500
650
davon für Kinder unter 3 Jahre
139
199
266
286
400
500
20,2
21,8
25,8
33,2
Versorgungsquoten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege*
0 bis unter 3 Jahre
10,5
15,9
Versorgungsquoten nur in Kindertageseinrichtungen
0 bis unter 3 Jahre
8,1
12,4
15,5
16,6
18,4
24,1
3 bis unter 6 Jahre
105,1
100,0
98,8
98,4
98,1
98,2
*Kindertagespflege enthält bis 2011/2012 die Kinder in Kindertagespflege nach IT.NRW und ab 2012/2013 das von der
Stadt angegebene Platzangebot.
Bei der Berechnung der Versorgungsquoten für das Kindergartenjahr 2013/2014 wurden die Bevölkerungsdaten von
IT.NRW zum 31. Dezember 20012 berücksichtigt, da die Daten zum 31. Dezember 2013 zum Datenbankstichtag noch
nicht vorlagen.
Die Stadt Krefeld baute die U3-Betreuung kontinuierlich aus. Sie setzte dabei sowohl auf Kindertageseinrichtungen als auch auf Kindertagespflege. 2010 geriet der U3-Ausbau etwas ins
Stocken. In diesem Jahr lag kein genehmigter Haushalt vor. Das ganze Jahr galten die Einschränkungen der vorläufigen Haushaltsführung. Die Zahl der kommunalen U3-Plätze sank
zum Kindergartenjahr 2011/2012 sogar um sechs Plätze. Im Kindergartenjahr 2013/2014 nahmen einige neue Kindertageseinrichtungen den Betrieb auf. Dazu gehören auch neue städtische Einrichtungen.
Zum Kindergartenjahr 2013/2014 erreicht die Stadt Krefeld mit den in der Bedarfsplanung vorgesehenen Plätzen die vom Land NRW angestrebte U3-Versorgungsquote von 32 Prozent. Um
das zu erreichen, wurde auch von der Möglichkeit der Überbelegung Gebrauch gemacht. Anzumerken ist, dass sich Baumaßnahmen verzögern. Nicht alle geplanten Plätze stehen daher
bereits zum Beginn des Kindergartenjahres zur Verfügung. Nach den tatsächlich vorhandenen
U3-Plätzen liegt die Quote zum 01. August 2013 daher etwas niedriger. In 2014 soll das im
Stufenplan festgelegte Ausbauziel von 31 Prozent erreicht werden.
Seite 18 von 42
Stadt Krefeld
Jugend
9044
Die Versorgungssituation in den einzelnen Stadtteilen stellt sich unterschiedlich dar. Dadurch
entstehen Wartelisten für einzelne Einrichtungen. Die Summe der Kinder auf den Wartelisten
entsprach nach Auskunft der Stadt Krefeld der Summe der freien Plätze in anderen Einrichtungen. Kindern auf der Warteliste konnte daher ein Betreuungsplatz angeboten werden. Die Betreuungsbedarfe konnten dadurch gedeckt werden. Klagen gegen die Stadt Krefeld wegen
Nichterfüllung des Rechtsanspruches auf einen U3-Betreuungsplatz liegen nicht vor.
Feststellung
Die Stadt Krefeld erfüllt den seit dem 01. August 2013 geltenden Rechtsanspruch auf einen
U3-Betreuungsplatz.
Der noch nicht abgeschlossene U3-Ausbau fordert die Stadt Krefeld weiterhin.
Die rückläufige Bevölkerungszahl in der Altersgruppe von 0 bis unter 6 Jahren nutzte die Stadt
Krefeld, um nicht mehr benötigte Ü3-Betreuungsplätze in U3-Betreuungsplätze umzuwandeln.
Überhänge bei den Ü3-Betreuungsplätzen baute sie dadurch ab.
Darüber hinaus hat die Stadt Krefeld die Betreuungsplätze für Schulkinder in Horten der Kindertageseinrichtungen bereits zum Kindergartenjahr 2009/2010 vollständig abgebaut. Parallel dazu
wurde das Betreuungsangebot an offenen Ganztagsschulen ausgebaut (siehe auch Kapitel
„Offene Ganztagsschule“).
Feststellung
Die GPA NRW begrüßt, dass die Stadt Krefeld die Hortbetreuung zugunsten der günstigeren
Betreuung an offenen Ganztagsschulen aufgeben hat.
Versorgungsquoten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in Prozent 2011/2012
Krefeld
Minimum
Maximum
Mittelwert
1. Quartil
2. Quartil
(Median)
3. Quartil
Anzahl
Werte
Versorgungsquote für Kinder unter 3 Jahren in Tageseinrichtungen und Tagespflege*
21,8
15,1
31,7
22,6
19,6
21,8
25,2
23
19,0
23
Versorgungsquote für Kinder unter 3 Jahren ausschließlich in Tageseinrichtungen
16,6
10,3
24,8
17,1
13,9
17,2
Versorgungsquote für Kinder von 3 bis unter 6 Jahren ausschließlich in Tageseinrichtungen
98,4
92,5
107,5
99,4
97,2
99,3
101,4
23
Feststellung
Die leicht unterdurchschnittliche U3-Versorgungsquote in Kindertageseinrichtungen wirkt
sich im interkommunalen Vergleich positiv auf den Fehlbetrag aus. Allerdings wird der weitere U3-Ausbau den Fehlbetrag weiter erhöhen.
Elternbeitragsquote
Die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offenen Ganztagsschulen ist in der Elternbeitragssatzung der Stadt Krefeld vom 28.
September 2011 geregelt. Die GPA NRW hat diese näher betrachtet. Sie enthält folgende wesentliche Festlegungen:
Seite 19 von 42
Stadt Krefeld
Jugend
9044
• Die in der Beitragstabelle festgelegten Elternbeiträge sind seit dem 01. August 2008 unverändert.
• Die Höhe des Elternbeitrages richtet sich neben dem Betreuungsumfang und der Einkommenshöhe nach dem Alter des Kindes. Dabei unterscheidet die Elternbeitragstabelle
zwischen Kinder unter und über 2 Jahre.
• Die höchste Einkommensstufe ist auf ein Einkommen von über 61.400 Euro festgelegt.
• Die Höchstbeträge für eine 45-Stunden-Betreuung betragen 350 Euro für ein Kind unter 2
Jahre und 264 Euro für ein Kind über 2 Jahre.
• Geschwisterkind-Regelung: Beitragsfreiheit für das zweite und alle weiteren Kinder derselben Beitragspflichtigen, die zeitgleich elternbeitragspflichtige oder nach § 3 Abs. 2 der
Satzung beitragsbefreite Betreuungsangebote nutzten (der höchste Beitrag ist zu zahlen).
• Geschwisterkind-Befreiung gilt auch, wenn ein Kind aufgrund der Regelung des § 23
Abs. 3 KiBiz beitragsbefreit ist.
• Geschwisterkind-Regelung gilt systemübergreifend für die OGS (nähere Ausführungen
siehe im Kapitel „Offene Ganztagsschule“ zum Thema „Elternbeiträge“).
Die GPA NRW hat die Elternbeitragssatzung der Stadt Krefeld mit den Satzungen der anderen
kreisfreien Städte in NRW verglichen. Dieser Vergleich hat Folgendes ergeben:
• Mehr als ein Drittel der kreisfreien Städte verlangen für Kinder unter 3 Jahre einen höheren Elternbeitrag als für ältere Kinder. Sie erhalten dadurch ein Jahr länger die höheren
Elternbeiträge als die Stadt Krefeld.
• Die höchste Einkommensstufe und die zu zahlenden Höchstbeträge für eine 45-StundenBetreuung weisen im Vergleich sehr niedrige Werte aus.
• Die in Krefeld zu zahlenden Elternbeiträge sind im Vergleich der kreisfreien Städte insgesamt deutlich unterdurchschnittlich. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Elternbeiträge
für betreute Kinder über 2 Jahre.
• Die Geschwisterkind-Regelung mit einer Befreiung für das zweite und jedes weitere „Geschwisterkind“ ist der Regelfall. In einigen Städten wird die OGS in die GeschwisterkindRegelung einbezogen.
Empfehlung
Die GPA NRW empfiehlt der Stadt Krefeld die Elternbeitragstabelle wie folgt zu ändern:
• Weitere Einkommensstufen über 61.400 Euro sollte die Stadt Krefeld dringend einführen.
Die höchste Einkommensstufe sollte mindestens bei einem Einkommen von über
100.000 Euro liegen. Die Elternbeitragssätze sollte sie entsprechend höher festlegen. Die
wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Elternbeitragspflichtigen mit hohen Jahreseinkommen wird dadurch stärker berücksichtigt.
Denkbar ist auch ein prozentual festgelegter Beitragssatz. Eine Staffelung der Beiträge
entfiele dadurch gänzlich.
Seite 20 von 42
Stadt Krefeld
Jugend
9044
• Die Elternbeitragssätze sollte die Stadt Krefeld in allen Einkommensstufen erhöhen. Die
derzeit geltenden Sätze haben ein niedriges Niveau und sind seit sechs Jahren unverändert. Demgegenüber haben sich die an die Träger der Einrichtungen zu zahlenden Kindpauschalen erhöht.
• Die Differenzierung nach dem Alter sollte die Stadt Krefeld von 2 auf 3 Jahre anheben.
Die Elternbeitragsquote bildet das prozentuale Verhältnis der Elternbeiträge zu den ordentlichen
Aufwendungen für Kindertageseinrichtungen ab. Elternbeiträge sind die Erträge zuzüglich der
Zuweisungen des Landes NRW als Ausgleich für die geltende Beitragsbefreiung im dritten Kin6
dergartenjahr .
Die von der GPA NRW ermittelte Elternbeitragsquote ist damit nicht unmittelbar vergleichbar mit
dem im Gesamtfinanzierungsmodell des Landes NRW vorgesehenen fiktiven Elternbeitrag von
19 Prozent. Danach sind die Elternbeiträge eines Kindergartenjahres zu den reinen Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen ins Verhältnis zu setzen. Die von der Stadt Krefeld nach
dieser Berechnungsmethode errechneten Elternbeitragsquoten sind daher geringfügig höher als
die in der nachfolgenden Tabelle ausgewiesenen Elternbeitragsquoten:
Anteil Elternbeiträge an den Aufwendungen Tageseinrichtungen für Kinder (Elternbeitragsquote) in
Prozent
2008
2009
16,5
2010
13,5
2011
12,7
2012
11,5
13,5
2009 sanken die Erträge aus Elternbeiträgen gegenüber dem Vorjahr um fast 0,4 Mio. Euro auf
rund 5,5 Mio. Euro. Gleichzeitig stiegen die ordentlichen Aufwendungen um fast 5,2 Mio. Euro.
Beides zusammen führte zu einer deutlich niedrigeren Elternbeitragsquote. In den Folgejahren
verzeichnete die Stadt Krefeld leicht steigende Elternbeiträge. Dies hängt mutmaßlich zusammen mit steigenden Betreuungszeiten, einem Anstieg der Betreuung von Kindern unter 2 Jahren und den Ausgleichszahlungen des Landes NRW für die Beitragsbefreiung im dritten Kindergartenjahr. Durch überproportional steigende ordentliche Aufwendungen sank die Elternbeitragsquote aber weiter. Die Elternbeitragsquote 2012 wird tatsächlich niedriger sein als in der
vorstehenden Tabelle ausgewiesen. Die bereits erwähnte Budgetverlagerung sowie ausstehende Jahresabschlussbuchungen verfälschen den Wert.
Anteil Elternbeiträge an den Aufwendungen Tageseinrichtungen für Kinder (Elternbeitragsquote) in
Prozent 2011
Krefeld
11,5
6
Minimum
5,6
Maximum
17,0
Mittelwert
11,6
1. Quartil
10,2
2. Quartil
(Median)
11,2
3. Quartil
13,1
Anzahl
Werte
22
Ab dem Kindergartenjahr 2011/2012 besteht landesweit für das Kindergartenjahr vor der Einschulung eine gesetzliche Beitragsbefreiung (vgl. § 23 Abs. 3 KiBiz). Der hierfür vom Land den Kommunen erstattete Einnahmeausfall ist als Elternbeitrag zu berücksichtigen.
Seite 21 von 42
Stadt Krefeld
Jugend
9044
Die unterdurchschnittlichen Aufwendungen je Platz wirken sich positiv auf die Positionierung
der Elternbeitragsquote der Stadt Krefeld aus. Die überdurchschnittliche SGB II-Quote und die
zuvor beschriebenen Regelungen der Elternbeitragssatzung machen sich negativ bemerkbar.
Feststellung
Die minimal unterdurchschnittliche Elternbeitragsquote wirkt sich vergleichsweise belastend
auf den Fehlbetrag aus.
Um die durchschnittliche Belastung je Kind darzustellen, hat die GPA NRW die Elternbeiträge
ins Verhältnis zu den in Kindertageseinrichtungen betreuten Kindern gesetzt.
Elternbeitrag im Bereich Kindertageseinrichtungen je Kind pro Jahr in Euro
2008
2009
2010
888
829
2011
853
2012
866
898
Die seit 2010 steigenden Elternbeiträge erhöhen den durchschnittlichen Elternbeitrag je Kind.
Elternbeitrag im Bereich Kindertageseinrichtungen je Kind pro Jahr in Euro 2011
Krefeld
Minimum
866
683
Maximum
Mittelwert
1.302
875
1. Quartil
809
2. Quartil
(Median)
848
3. Quartil
Anzahl
Werte
859
18
Plätze in kommunaler Trägerschaft
Auch der Anteil der Plätze in kommunalen Kindertageseinrichtungen beeinflusst den Fehlbetrag. Das Land NRW gewährt für sie einen geringeren Zuschuss im Vergleich zu den Plätzen in
Tageseinrichtungen freier Träger. Daher bringen die Kommunen als Träger der kommunalen
7
Kindertageseinrichtungen den höchsten Eigenanteil pro Platz auf .
Die Stadt Krefeld übernahm um die Jahrtausendwende einige kirchliche Kindertageseinrichtungen. Die Kirchen hatten diese „unrentablen“ Einrichtungen aufgegeben. Im Ergebnis stieg der
Anteil der Plätze in kommunalen Einrichtungen.
Anteil der Plätze in Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft in Prozent 2011/2012
Krefeld
Minimum
48,4
5,5
Maximum
58,1
Mittelwert
36,1
1. Quartil
25,9
2. Quartil
(Median)
36,2
3. Quartil
48,9
Anzahl
Werte
23
Feststellung
Der überdurchschnittliche Anteil der Plätze in kommunaler Trägerschaft belastet den Fehlbetrag der Tagesbetreuung für Kinder.
7
vgl. §§ 20, 21 KiBiz
Seite 22 von 42
Stadt Krefeld
Jugend
9044
Anteile der Kindpauschalen nach Gruppenformen/Betreuungszeiten
Die Träger von Kindertageseinrichtungen erhalten die Förderung nach dem KiBiz in Form von
8
Kindpauschalen. Deren Höhe richtet sich nach den Gruppenformen und Betreuungszeiten .
Besonders letztere haben damit einen großen Einfluss auf die Kostenstruktur.
Anteil der Kindpauschalen nach Gruppenformen in Prozent unter Berücksichtigung der Jugendhilfeplanung
Gruppenform I: Kinder im Alter von 2 Jahren bis zur Einschulung (altersgemischte Gruppe)
Gruppenform II: Kinder im Alter von unter 3 Jahren (Krippengruppe)
Gruppenform III: Kinder im Alter von 3 Jahren und älter (Kindergartengruppe und Hortgruppe)
Die Stadt Krefeld hat den U3-Ausbau in Kindertageseinrichtungen überwiegend durch die Umwandlung von Ü3-Plätzen in U3-Plätze vorgenommen. Nach den in der Jahresplanung vorgesehenen Plätzen werden im Kindergartenjahr 2013/2014 im Krefeld erstmals mehr Kinder in
altersgemischten Gruppen betreut als in traditionellen Kindergartengruppen. Neue Krippengruppen sind ebenfalls entstanden. Der Anteil der Plätze in Gruppenform II ist dadurch leicht
gestiegen. Diese Gruppenform ist ein wichtiger Bestandteil des U3-Ausbaus. Nur in Krippengruppen können Kinder betreut werden, die jünger als zwei Jahre sind.
Anteil der Kindpauschalen nach Gruppenformen in Prozent unter Berücksichtigung der Jugendhilfeplanung 2011/2012
Gruppenform
Gruppenform I
8
Krefeld
39,9
Minimum
16,3
Maximum
57,2
Mittelwert
31,2
1. Quartil
2. Quartil
(Median)
3. Quartil
24,4
30,3
36,9
Anzahl
Werte
23
§ 19 KiBiz in Verbindung mit der Anlage zu § 19 KiBiz
Seite 23 von 42
Stadt Krefeld
Jugend
Gruppenform
9044
Krefeld
Minimum
Maximum
Mittelwert
1. Quartil
2. Quartil
(Median)
3. Quartil
Anzahl
Werte
Gruppenform II
2,9
1,8
11,5
6,0
3,5
5,9
8,1
23
Gruppenform III
57,2
40,7
77,0
62,8
58,7
64,2
68,2
23
Anteil der wöchentlichen Betreuungszeiten in Prozent unter Berücksichtigung der Jugendhilfeplanung
Der kontinuierlich steigende Betreuungsumfang hat wie die steigende U3-Versorgungsquote zur
Folge, dass der Fehlbetrag steigt. Deshalb ist ein bedarfsgerechtes Angebot wichtig. Die Jugendhilfeplanung der Stadt Krefeld erhebt keine Daten zum bedarfsgerechten Betreuungsumfang. Eine Elternbefragung führte sie bislang nicht durch. Grundlage für die Entscheidung zur
Betreuungszeit sind vielmehr die Bedarfsmeldungen der Einrichtungen. Die danach bestehenden Betreuungswünsche konnten nach Angaben der Stadt Krefeld nicht alle erfüllt werden.
Grund ist die Regelung in § 19 Abs. 3 KiBiz. Danach darf der Anteil der Ü3-Kinder mit einem
Betreuungsumfang von 45 Stunden pro Woche um nicht mehr als vier Prozentpunkte jährlich
steigen. Ohne diese Reglementierung wäre der Anteil der 45-Stunden-Betreuung also noch
höher. Ob die ganztägige Betreuung tatsächlich benötigt wird, hinterfragt die Stadt Krefeld nicht.
Anteil der wöchentlichen Betreuungszeiten in Prozent unter Berücksichtigung der Jugendhilfeplanung 2011/2012
Betreuungsumfang
Krefeld
Minimum
Maximum
Mittelwert
1. Quartil
2. Quartil (Median)
3. Quartil
Anzahl
Werte
25 Stunden/Woche
2,5
0,0
21,1
6,4
1,9
3,7
9,0
23
35 Stunden/Woche
48,9
22,8
72,8
48,0
41,4
46,9
59,6
23
45 Stunden/Woche
48,6
23,4
76,6
45,6
35,8
43,3
53,7
23
Seite 24 von 42
Stadt Krefeld
Jugend
9044
Der überdurchschnittliche Anteil der 45-Stunden-Betreuung resultiert aus dem zuvor dargestellten steilen Anstieg. Den niedrigen Anteil der 25-Stunden-Betreuung begründet die Stadt Krefeld
mit einer geringen Nachfrage. Hier spielt aus Sicht der GPA NRW möglicherweise aber auch
die Ausgestaltung der Elternbeitragstabelle eine Rolle. Danach kostet die 35-StundenBetreuung von Kindern über 2 Jahre nur unwesentlich mehr als die 25-Stunden-Betreuung.
Dadurch schafft die Stadt Krefeld einen Anreiz für die Inanspruchnahme der höheren Betreuungszeit.
Feststellung
Die Verteilung der Betreuungszeiten wirkt sich im Vergleich negativ auf den Fehlbetrag aus.
Empfehlung
Die Stadt Krefeld sollte den Betreuungsbedarf stärker hinterfragen. Eine Elternbefragung
könnte hilfreich sein. Eine bessere Steuerung des Betreuungsangebotes ermöglicht zudem
das weiter oben empfohlene zentrale Anmeldeverfahren. Wird ein höherer Bedarf an 25Stunden-Betreuung festgestellt, sollte der oben beschriebene Anreiz in der Elternbeitragssatzung überdacht werden.
Freiwillige Zuschüsse an freie Träger
Viele Städte gewähren neben den gesetzlichen Betriebskostenzuschüssen nach dem KiBiz
zusätzlich freiwillige Zuschüsse aus kommunalen Haushaltsmitteln an die freien Träger von
Kindertageseinrichtungen. Den Ressourceneinsatz hierfür bildet die Kennzahl Freiwilliger Zuschuss je Kindergartenplatz in freier Trägerschaft ab.
Die Stadt Krefeld fördert seit Einführung des KiBiz grundsätzlich nur noch finanzschwache freie
Träger und Elterninitiativen durch freiwillige Zuschüsse. Es handelt sich um Bestandsschutzfälle. Die Träger erhielten also schon vor Inkrafttreten des KiBiz freiwillige Zuschüsse. Sie haben
eine angemessene Eigenleistung zu erbringen. Die Stadt fördert zudem nur Plätze, die durch
Krefelder Kinder belegt werden.
Neben den freiwilligen Zuschüssen zu den Betriebskosten leistet die Stadt Krefeld freiwillige
Investitionskostenzuschüsse für den Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren.
Die Investitionskostenzuschüsse sind bei der Bildung der Kennzahl Freiwilliger Zuschuss je
Kindergartenplatz in freier Trägerschaft generell nicht berücksichtigt.
Freiwilliger Zuschuss je Betreuungsplatz in Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft in
Euro
2008
2009
77
2010
88
2011
92
2012
90
92
Seite 25 von 42
Stadt Krefeld
Jugend
9044
Freiwilliger Zuschuss je Betreuungsplatz in Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft in
Euro 2011
Krefeld
Minimum
90
Maximum
0
670
Mittelwert
194
1. Quartil
72
2. Quartil
(Median)
197
Anzahl
Werte
3. Quartil
282
20
Feststellung
Die Stadt Krefeld verfährt bei der Gewährung freiwilliger Zuschüsse restriktiv. Dies wirkt sich
positiv auf die Höhe des Fehlbetrages der Tagesbetreuung für Kinder aus.
Kindertagespflege
Die Umsetzung des Rechtsanspruches für unter 3-jährige Kinder wertet die Kindertagespflege
zu einem gleichrangigen Angebot im Verhältnis zur institutionellen Kindertagesbetreuung auf.
Als flexibles Angebot kann die Kindertagespflege einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung des U3Rechtsanspruches leisten. Die folgenden Ausführungen zeigen, in welchem Umfang dies in der
Stadt Krefeld der Fall ist.
Die Betreuungsform der Kindertagespflege entwickelte sich in Krefeld kontinuierlich weiter. Sie
wurde quantitativ und qualitativ ausgebaut und in den U3-Ausbau einbezogen. Die Aufgaben
nimmt das Jugendamt zusammen mit dem Kooperationspartner Deutscher Kinderschutzbund
(DKSB) wahr. Dieser unterstützt die Stadt insbesondere bei der Akquise neuer Tagespflegepersonen sowie deren Beratung und Begleitung und bei der Vermittlung von Kindern. Die Höhe der
laufenden Geldleistungen für Tagespflegepersonen beschloss der Rat am 09. September 2010.
Platzangebot Kindertagespflege
Kennzahlen
2008/2009
2009/2010
2010/2011
2011/2012
2012/2013
2013/2014
Platzangebot
angebotene Plätze der
Kindertagespflege
200
250
300
400
500
650
Kinder in Kindertagespflege nach IT.NRW
173
254
329
351
*
*
Anteile der Kindertagespflegeplätze an den Kindertagesbetreuungsplätzen in Prozent
angebotene Plätze der
Kindertagespflege
2,9
3,6
4,3
5,7
7,0
8,6
Kinder in Kindertagespflege nach IT.NRW
2,5
3,7
4,7
5,0
*
*
*Anzahl der Kinder in Kindertagespflege nach IT.NRW liegt noch nicht vor
Die zusätzlichen Kindertagespflegeplätze schuf die Stadt Krefeld für den Ausbau der U3Betreuung, um den ab 01. August 2013 geltenden Rechtsanspruch erfüllen zu können. Der
Anteil der Kinder in Kindertagespflege an den U3-Betreuungsplätzen ist auf über 30 Prozent im
Seite 26 von 42
Stadt Krefeld
Jugend
9044
Kindergartenjahr 2011/2012 gestiegen. Die Stadt Krefeld erreicht somit den zwischen Bund,
Länder und Kommunen vereinbarten Anteil.
Anteil der Kindertagespflegeplätze an den Kindertagesbetreuungsplätzen insgesamt in Prozent
2011/2012
Krefeld
Minimum
Maximum
Mittelwert
1. Quartil
2. Quartil
(Median)
Anzahl
Werte
3. Quartil
Anteil der Kindertagespflege entsprechend dem Platzangebot nach der Jugendhilfeplanung
5,7
2,6
11,9
6,1
4,5
5,6
7,5
22
Anteil der Kindertagespflege unter Berücksichtigung der Kinder in Kindertagespflege nach IT.NRW
5,0
2,3
12,3
5,8
4,0
5,2
7,5
23
Feststellung
Der Ausbau der Kindertagespflege hat dazu beigetragen, dass die Stadt Krefeld den ab dem
01. August 2013 geltenden Rechtsanspruch auf einen U3-Betreuungsplatz erfüllen kann.
Empfehlung
Die Stadt Krefeld sollte auch in Zukunft ein bedarfsgerechtes Angebot an Kindertagespflegeplätzen vorhalten. Sie sollte auf eine hohe Akzeptanz und Auslastung dieses Betreuungsangebotes hinwirken.
Anteil ordentliches Ergebnis Kindertagespflege am ordentlichen Ergebnis der Produktgruppe Tagesbetreuung für Kinder in Prozent 2011
Krefeld
5,9
Minimum
0,0
Maximum
14,6
Mittelwert
6,4
1. Quartil
4,1
2. Quartil
(Median)
3. Quartil
5,8
Anzahl
Werte
8,9
20
Feststellung
Die Kindertagespflege belastet den Fehlbetrag der Tagesbetreuung für Kinder unterdurchschnittlich.
Hilfen innerhalb und außerhalb der Familie
Die Kennzahlen zu den Hilfen zur Erziehung im interkommunalen Vergleich werden im Anhang
zum Berichtsteil im Kennzahlenset dargestellt. Nachfolgend bildet die GPA NRW lediglich die
Wirkungszusammenhänge ab und zeigt die Entwicklung der Kennzahlen zu den Hilfen zur Erziehung im Betrachtungszeitraum auf.
Umsetzung der Empfehlungen aus der letzten Prüfrunde 2007/2008
Die Hilfen zur Erziehung bildeten den Schwerpunkt der letzten überörtlichen Prüfung der GPA
NRW. Ein erhebliches Potenzial wurde aufgezeigt. Zur Realisierung des Potenzials hat die GPA
NRW der Stadt Krefeld empfohlen, folgende Maßnahmen zu ergreifen und die dafür notwendigen Finanz- und Personalressourcen zur Verfügung zu stellen:
Seite 27 von 42
Stadt Krefeld
Jugend
9044
• Präventive Leistungen und ambulante Hilfen ausbauen.
• Qualitätssicherung und -entwicklung verstärken.
• Kostenintensiven Fallbestand überprüfen.
• Eingeleitete Maßnahmen zum Ausbau der Vollzeitpflege weiter verfolgen und optimieren.
Die Stadt Krefeld hat im Anschluss an die letzte Prüfung eine Organisationsentwicklungsmaßnahme in der Abteilung 513 veranlasst. Diese wurde von Juli 2009 bis November 2011 durchgeführt. Sie wurde begleitet vom Institut für soziale Arbeit (ISA) und con_sens Consulting
GmbH. Diese Berater nahmen Anfang 2013 eine Evaluation vor.
Ziel der Organisationsentwicklungsmaßnahme war, eine wirtschaftlichere Aufgabenwahrnehmung sicherzustellen. Die entwickelten Steuerungsansätze beinhalten die von der GPA NRW
gegebenen Empfehlungen. Die Umsetzungsphase ist noch nicht abgeschlossen. Die Evaluation
zeigte zudem weitere Handlungsbedarfe auf.
Die Organisationsentwicklungsmaßnahme beinhaltete auch eine Personalbemessung. Dabei
wurde ein zusätzlicher Personalbedarf in den sozialpädagogischen Fachdiensten (Bezirkssozialdienst, Pflegekinderdienst und Team Kindeswohl Krefeld) von fünf Vollzeit-Stellen festgestellt.
Die Stadt Krefeld richtete die erforderlichen Stellen ein. Wegen offensichtlicher Überlastung der
Fachkräfte schuf sie im Anschluss drei weitere Stellen. Der Evaluationsprozess ergab einen
zusätzlichen Personalbedarf von 4,8 Vollzeit-Stellen. Auch diese Stellen besetzte die Stadt
Krefeld zwischenzeitlich.
Feststellung
Die Stadt Krefeld hat die Empfehlungen der GPA NRW aufgegriffen und notwendige Personalressourcen zur Verfügung gestellt.
Die Ausgabenentwicklung bleibt ausweislich des Evaluationsberichtes deutlich hinter den Erwartungen zurück. In der Organisationsentwicklungsmaßnahme wurde zunächst eine mittelfristige Einsparung von jährlich 1,5 Mio. Euro errechnet. Dieser Betrag ist auch im Haushaltssicherungskonzept 2013/2014 hinterlegt. Im Evaluationsprozess reduzierte sich der Betrag auf 1,1
Mio. Euro jährlich. Gegenzurechnen sind dann noch Aufwandssteigerungen von rund 0,9 Mio.
Euro jährlich. Die vielfältigen Gründe erläutert der Bericht. Weitere Handlungsnotwendigkeiten
sind aufgezeigt. Entsprechende Maßnahmen leitete die Stadt Krefeld bereits ein. Sie erzielt
nach eigenen Angaben erhebliche Veränderungen. Nach Auskunft des Jugendamtes wurde der
Anstieg der Fallzahlen weitgehend gestoppt und der Anteil der Vollzeitpflegefälle deutlich gesteigert.
Wirkungszusammenhänge
Die folgende Grafik fasst das Ergebnis der Stadt Krefeld zusammen, indem es die Ausprägung
der wesentlichen Parameter und ihrer Wirkungen auf den Fehlbetrag der Hilfen innerhalb und
außerhalb der Familie aufzeigt. Das Diagramm enthält als Indexlinie den Mittelwert der geprüften Städte.
Seite 28 von 42
Stadt Krefeld
Jugend
9044
Wirkungszusammenhänge bei den Hilfen zur Erziehung 2011
Feststellung
Hauptgrund für die schlechte Positionierung der Hilfen zur Erziehung im interkommunalen
Vergleich ist die überdurchschnittliche Falldichte bei den Heimfällen nach § 34 SGB VIII.
Rein rechnerisch könnte die Stadt Krefeld bei einer Reduzierung um 120 Heimfälle bei allen
im Netzdiagramm dargestellten Kennzahlen in etwa Mittelwerte erreichen.
Empfehlung
Die GPA NRW empfiehlt der Stadt Krefeld, die im Evaluationsbericht aufgezeigten Handlungsnotwendigkeiten weiter umzusetzen. Sie sollte insbesondere die stationären Hilfen in
den Focus nehmen.
Offene Ganztagsschule
Die Offene Ganztagsschule (OGS) umfasst das außerunterrichtliche Angebot in der Primarstufe
(Grundschule und Förderschule). Die Teilnahme ist freiwillig. Bei einer Anmeldung besteht die
Pflicht zur regelmäßigen, schultäglichen Teilnahme jeweils für die Dauer eines Schuljahres.
9
Es gibt mehrere gesetzliche Regelungen zur Kooperation von Schule und Jugendhilfe . Sie
stellen die Bildung, Förderung, Erziehung und Betreuung in den Mittelpunkt der außerunterricht-
9
im Schulgesetz NRW (§§ 5, 9, 80), im Sozialgesetzbuch VIII (§ 80) und dem Kinder- und Jugendfördergesetz des Landes NRW (3. AGKJHG KJFöG, § 7)
Seite 29 von 42
Stadt Krefeld
Jugend
9044
lichen Angebote. Grundlage für die Umsetzung der außerunterrichtlichen Angebote ist der
10
Runderlass zur „Offenen Ganztagsschule im Primarbereich“.
Die GPA NRW hat das Produkt Offene Ganztagsschule für die vergleichende Prüfung definiert.
Allerdings sind die Städte überwiegend nicht in der Lage, alle auf die OGS entfallenden Leistungen konkret zu beziffern. Daher beschränkt sich die nachfolgende Betrachtung auf die Erfassung der Zuweisungen und Elternbeiträge, die Personalaufwendungen und die Zuschüsse
an die Betreuungsträger.
Der Ausbau der OGS startete in Krefeld mit dem Schuljahr 2003/2004 an zwei Grundschulen.
Bis zum Schuljahr 2009/2010 wurde das OGS-Angebot flächendeckend an allen Grundschulen
ausgebaut. Auch zwei Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung werden als OGS
geführt. Für die vorgenommenen Baumaßnahmen und die Ausstattung der Schulbauten wurden
in erheblichem Umfang Mittel des Bundes aus dem Investitionsprogramm „Zukunft Bildung und
Betreuung" (IZBB) in Anspruch genommen.
Zur Einrichtung der OGS entwickelte die Stadt Krefeld 2004 Standards. Sie regeln u.a. die Festlegung der Gruppengröße und die Personal- und Sachmittelausstattung.
Die Trägerschaft ist je zur Hälfte auf neun anerkannte Träger der freien Jugendhilfe und die
Stadt Krefeld aufgeteilt. Die Stadt Krefeld führt ihre OGS-Angebote mit Kooperationspartnern
durch. Etwa die Hälfte der Kooperationspartner sind Fördervereine.
Für andere Betreuungsbedarfe besteht an zweidrittel der Schulen zusätzlich zur OGS das Betreuungsangebot „Schule von acht bis eins“. Die Hortbetreuung in Kindertageseinrichtungen
baute die Stadt Krefeld parallel zum OGS-Ausbau vollständig ab.
Feststellung
An den Krefelder Primarschulen besteht ein flächendeckendes OGS-Angebot. Träger sind
anerkannte Träger der freien Jugendhilfe und die Stadt Krefeld gleichermaßen.
Organisation und Steuerung
Die Organisation und Steuerung der OGS obliegt dem Fachbereich 40 (Schule, Pädagogischer
und Psychologischer Dienst). Dieser gehört zum Dezernat IV, in dem seit 01. Dezember 2013
auch der Fachbereich 51 angesiedelt ist. Schon vor Bündelung der Aufgabenbereiche Jugend
und Schule auf Dezernatsebene bestanden vielfältige Kooperationen zwischen Jugendhilfe und
Schule in diversen Arbeitsfeldern. Bei der Planung und Umsetzung des OGS-Ausbaues stimmten sich die beiden Fachbereiche eng miteinander ab. Die Zuständigkeiten und Aufgaben der
Beteiligten am OGS-Prozess sind klar geregelt. Im Schuljahr 2011/2012 richtete die Stadt Krefeld mit Unterstützung der Serviceagentur „Ganztägig lernen in Nordrhein-Westfalen“ des Instituts für soziale Arbeit e.V. einen Qualitätszirkel sowie eine Steuergruppe OGS ein. Beteiligt sind
neben den beiden Fachbereichen das Schulamt für die Stadt Krefeld, die Arbeitsgemeinschaft
der Wohlfahrtsverbände und der Stadtsportbund. Darüber hinaus finden gemeinsame Sitzungen des Ausschusses für Schule und Weiterbildung und des Jugendhilfeausschusses statt.
10
Runderlass zur „Offenen Ganztagsschule im Primarbereich, RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 23.12.2010 (ABl.
NRW. 1/11 S. 38, berichtigt 2/11 S. 85)
Seite 30 von 42
Stadt Krefeld
Jugend
9044
Bereits im Mai 2009 schloss der Fachbereich 51 Kooperationsvereinbarungen mit allen allgemeinbildenden Krefelder Schulen ab. Damit verfolgt die Stadt Krefeld mehrere Ziele. Ein Ziel ist,
Erziehungsberechtigte bei ihren Erziehungsaufgaben zu unterstützen. Außerdem sollen Hilfsangebote geschaffen werden, damit alle Schüler am gesellschaftlichen Leben und am Schulleben aktiv teilnehmen können. Die Einzelförderung von Kindern in der OGS durch das Jugendamt ist gleichwohl weniger stark ausgeprägt.
Im Zuge der Qualitätsentwicklung führte die Stadt Krefeld ab dem Schuljahr 2011/2012 standardisierte Jahresberichte für Schulen und OGS-Träger ein. Die jährlichen Berichte werden in
gemeinsamen Sitzungen des Ausschusses für Schule und Weiterbildung und des Jugendhilfeausschusses beraten. Zur Qualitätsentwicklung wird auch das Verfahren QUIGS „Qualität ins
Ganztagsschulen“ eingesetzt. Dieses entwickelte die Serviceagentur „Ganztägig lernen in Nordrhein-Westfalen“.
Feststellung
Die GPA NRW bewertet die Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule in Krefeld positiv.
Hervorzuheben sind zudem die Bemühungen bei der Qualitätsentwicklung. Die Einzelförderung von Kindern in der OGS durch das Jugendamt ist ausbaufähig. Das positive Klima der
OGS könnte von der Jugendhilfe unter präventiven Gesichtspunkten noch stärker genutzt
werden.
Fehlbetrag OGS je betreuten Schüler
Diese Kennzahl zeigt den Ressourceneinsatz (Nettoaufwand ohne Investitionen) auf der Grundlage des ordentlichen Ergebnisses. Aus dem ordentlichen Ergebnis lässt sich in Verbindung mit
der Anzahl der Betreuungsplätze der kommunale Anteil ableiten.
Fehlbetrag Offene Ganztagsschule
Kennzahl
Fehlbetrag absolut
Fehlbetrag je betreuten Schüler
2008
2009
2010
2011
2012
1.431.883
1.962.562
2.110.145
1.834.043
2.077.808
714
827
816
656
738
Die Mieten für Räumlichkeiten der OGS sind nicht berücksichtigt. Auch nicht enthalten sind die anteiligen Personalkosten für Schulsekretärinnen. Diese erhielten je OGS einen Zuschlag von 2 Wochenstunden für den zusätzlichen Verwaltungsaufwand.
Dem Fehlbetrag liegt seit dem Schuljahr 2007/2008 folgendes Finanzierungsmodell zu Grunde:
• Die OGS-Träger erhalten eine Personalkostenpauschale auf der Basis der Personalkostenmittelwerte der Stadt Krefeld nach dem TVöD. Für Erzieher wird die Entgeltgruppe
S6 und für Hilfskräfte die Entgeltgruppe 3 berücksichtigt.
• Finanziert werden
Seite 31 von 42
Stadt Krefeld
Jugend
9044
• Betreuungskräfte: für die erste Gruppe 1,0 Vollzeit-Stellen, für die zweite Gruppe 0,5
Vollzeit-Stellen, für die dritte Gruppe 1,0 Vollzeit-Stellen, für die vierte Gruppe 0,5
Vollzeit-Stellen usw.
• Hilfskräfte: je 25 Plätze 10 Stunden pro Woche.
• Für Kosten der Vertretung und Fortbildung erhalten die OGS-Träger eine Vertretungspauschale von 15 Prozent der Personalkosten für die erste und zweite Gruppe und 10
Prozent ab der dritten Gruppe.
• Die Schulen bekommen 5,00 Euro je Schüler und Monat für Sachmittel.
• Für das Betreuungsangebot „Schule von acht bis eins“ wird die Betreuungspauschale
von 5.500 Euro zur Verfügung gestellt.
• Die Finanzierung erfolgt durch Landeszuschüsse, Elternbeiträge sowie durch einen städtischen Zuschuss.
• Die Stadt Krefeld verzichtet grundsätzlich auf eine Zuweisung von 0,1 Lehrerstellen pro
25 Schüler. Diese Lehrerstellenanteile werden kapitalisiert.
Der Fehlbetrag je betreuten Schüler steigt 2009 aufgrund eines überproportionalen Anstieges
der Personalkosten sowie der Zuschüsse an freie Träger. Bis zum Schuljahr 2009/2010 richtete
die Stadt Krefeld noch neue OGS-Schulen ein. Dies bedeutete viele neue erste Gruppen mit
höherer Personalausstattung als zweite Gruppen. Ab 2011 wirkt sich die Erhöhung der Zuweisungen des Landes ab dem Schuljahr 2011/2012 aus. Außerdem erzielt die Stadt Krefeld seit
2011 deutlich höhere Elternbeiträge.
Die Stadt Krefeld schließt mit den freien Trägern und den Schulen für jede OGS eine Kooperationsvereinbarung ab. Enthalten sind neben der Finanzierung auch diverse Verpflichtungen zur
Zusammenarbeit zwischen freien Träger und Schule (z. B. gemeinsame verbindliche Personaleinsatzplanung, gemeinsamer Jahresbericht, gemeinsame Qualitätsentwicklung).
Die Vertragsdauer beträgt ein Schuljahr. Sie verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate,
wenn sie nicht fristgerecht gekündigt wird.
Feststellung
Die GPA NRW begrüßt, dass die Stadt Krefeld Kooperationsvereinbarungen abschloss und
darin die Zusammenarbeit regelte. Die kurzen Vertragslaufzeiten bewerten wir positiv.
Fehlbetrag Offene Ganztagsschule je betreuten Schüler in Euro 2011
Krefeld
656
Minimum
161
Maximum
2.111
Mittelwert
745
1. Quartil
394
2. Quartil
(Median)
633
3. Quartil
834
Anzahl
Werte
18
Die Positionierung ist maßgeblich auf die Personalausstattung zurückzuführen. Ein unmittelbarer Vergleich der Personalausstattung der OGS in den Vergleichskommunen ist allerdings nicht
möglich, weil diese sehr unterschiedlich geregelt ist.
Seite 32 von 42
Stadt Krefeld
Jugend
9044
Elternbeitragsquote
Nach § 9 Abs. 3 SchulG NRW richtet sich die Erhebung von Elternbeiträgen nach § 5 Abs. 2
KiBiz. Dort ist geregelt, dass der Schulträger oder das Jugendamt für außerunterrichtliche Angebote in der OGS und für andere außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in
Schulen Elternbeiträge erheben können. Sie sollen eine soziale Staffelung der Beiträge vorsehen. 8.2 des o.g. Grundlagenerlasses begrenzt die Höhe der Elternbeiträge auf bis zu 150 Euro
monatlich pro Kind.
Die Erhebung von Elternbeiträgen für die OGS-Betreuung ist in einer Elternbeitragssatzung
zusammen mit der Betreuung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege geregelt. Die
Geschwisterkind-Befreiung gilt danach systemübergreifend für die Betreuung von Kindern in
Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und OGS. Auf die Ausführungen zum Satzungsinhalt wird auf das Thema „Elternbeiträge“ im Kapitel „Tagesbetreuung für Kinder“ verwiesen.
Für die OGS gelten darüber hinaus folgende wesentliche Festlegungen:
• Für die OGS-Betreuung ist derselbe Elternbeitrag zu leisten wie für die 25-StundenBetreuung eines Kindes über 2 Jahre in einer Kindertageseinrichtung.
• Bis zu einem Jahreseinkommen von 55.200 Euro ist ein Elternbeitrag von nur 66 Euro
pro Monat zu zahlen. In den beiden darüber liegenden Einkommensstufen sind deutlich
höhere Elternbeiträge vorgesehen.
• Der Höchstbetrag ist festgelegt auf 141 Euro monatlich.
Beim Vergleich der Elternbeitragssatzung der Stadt Krefeld mit den Satzungen der anderen
kreisfreien Städte in NRW fällt auf:
• Die in Krefeld zu zahlenden Elternbeiträge sind bis zu einem Jahreseinkommen von
55.200 Euro deutlich unterdurchschnittlich.
• Die meisten kreisfreien Städte erheben Elternbeiträge bis zu 150 Euro monatlich.
• Eine systemübergreifende Geschwisterkind-Befreiung ist in mehreren kreisfreien Städten
geregelt.
Empfehlung
Die GPA NRW empfiehlt der Stadt Krefeld die Elternbeiträge für die Teilnahme an der OGS
wie folgt anzupassen:
• Sie sollte die Elternbeitragssätze insbesondere in den mittleren Einkommensstufen bis
55.200 Euro erhöhen. Die derzeit geltenden Sätze haben ein niedriges Niveau und sind
seit sechs Jahren unverändert. Demgegenüber haben sich die an die OGS-Träger zu
zahlenden Zuschusspauschalen erhöht.
• Sie sollte den rechtlich zulässigen Höchstbetrag von 150 Euro monatlich ausschöpfen.
• Weitere Einkommensstufen über 61.400 Euro sollte sie nicht einführen. Im Gegensatz
zur Tagesbetreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege ist
der Höchstbetrag für die OGS beschränkt.
Seite 33 von 42
Stadt Krefeld
Jugend
9044
Die Erhebung der Elternbeiträge für die „Schule von acht bis eins“ überlässt die Stadt Krefeld
den Trägern dieser Angebote. Diese erheben die Beiträge als privatrechtliche Entgelte. Diese
Aufgabenwahrnehmung durch die Träger ist historisch zu erklären und nicht vertraglich geregelt.
Seit der Änderung von § 9 Abs. 3 Satz 4 SchulG NRW durch das 2. Schulrechtsänderungsgesetz vom 27. Juni 2006 richtet sich die Erhebung von Elternbeiträgen für außerunterrichtliche
Betreuungsangebote nach dem GTK (ab dem 01. August 2008 nach dem KiBiz). Elternbeiträge
nach dem KiBiz sind öffentlich-rechtliche Abgaben (eigener Art), die allein aufgrund einer Sat11
zung erhoben werden dürfen (§ 2 Abs. 1 KAG). Diese Rechtsauffassung hat das OVG NRW
bestätigt. Die Träger sind nicht zum Erlass öffentlich-rechtlicher Beitragssatzungen berechtigt.
Sie können somit nicht über den Beitrag und seine Höhe disponieren. Dies ist dem Satzungsgeber vorbehalten.
Feststellung
Elternbeiträge für die „Schule von acht bis eins“ werden seit Änderung des Schulgesetzes in
2006 ohne rechtliche Ermächtigungsgrundlage als privatrechtliche Entgelte von den Trägern
erhoben und eingezogen.
Der Grundlagenerlass sieht vor, dass die Erhebung und Einziehung von Elternbeiträgen auf
Dritte übertragen werden kann. Wegen des Satzungserfordernisses kann damit allein die Übertragung der Rechte zur „Beitragseinziehung“ gemeint sein. Eine Festsetzung durch den freien
Träger auf der Grundlage einer städtischen Elternbeitragssatzung scheidet aus, weil der öffentlich-rechtliche Beitrag durch Bescheid festzusetzen ist. Der Bescheid ist ein Verwaltungsakt.
Nach § 37 Abs. 3 VwVfG NRW muss ein schriftlicher Verwaltungsakt die ausstellende Behörde
erkennen lassen. Da die freien Träger keine Behörden sind, können sie auch keine Beiträge
durch Bescheid festsetzen.
Empfehlung
Die Stadt Krefeld sollte auch für die Teilnahme am Betreuungsangebot „Schule von acht bis
eins“ eine Elternbeitragssatzung erlassen oder diesen Teil in die bestehende Satzung integrieren. Sie sollte die Elternbeiträge selbst durch Bescheid festsetzen und erheben.
Die Stadt Krefeld hat signalisiert zu prüfen, wie die Empfehlung unter Berücksichtigung der
Haushaltssituation umgesetzt werden kann. Sie geht davon aus, dass durch die Umstellung des
Finanzierungsmodells zusätzliche Kosten und ein erhöhter Personalbedarf entstehen.
Die Elternbeitragsquote bildet das prozentuale Verhältnis der Erträge aus Elternbeiträgen zu
den ordentlichen Aufwendungen für die OGS ab.
Elternbeitragsquote in der Offenen Ganztagsschule in Prozent
2008
2009
17,7
11
2010
14,5
2011
15,5
2012
17,6
17,1
Beschluss des OVG NRW vom 11. Januar 2012, Az.: 12 A 2436/11
Seite 34 von 42
Stadt Krefeld
Jugend
9044
Die Summe der Elternbeiträge ist 2009 gegenüber dem Vorjahr gleichbleibend. Die Elternbeitragsquote verschlechterte sich wegen gestiegener Aufwendungen. Diese sind auf eine deutlich
gestiegene Teilnehmerzahl zurückzuführen. 2010 und 2011 sind deutlich steigende Elternbeiträge zu verzeichnen. 2012 sind die Aufwendungen im Verhältnis stärker gestiegen als die Elternbeiträge.
Elternbeitragsquote in der Offenen Ganztagsschule in Prozent 2011
Krefeld
17,6
Minimum
9,3
Maximum
Mittelwert
28,8
1. Quartil
19,0
2. Quartil
(Median)
15,5
3. Quartil
19,1
Anzahl
Werte
22,4
18
Insbesondere die unterdurchschnittlichen Elternbeitragssätze bis zu einem Einkommen von
55.200 Euro und die systemübergreifende Geschwisterkind-Befreiung wirken sich im Vergleich
negativ auf die Elternbeitragsquote der Stadt Krefeld aus. Die überdurchschnittliche SGB IIQuote macht sich hier ebenfalls negativ bemerkbar.
Die Elternbeitragsquote kann maßgeblich von der Höhe der Aufwendungen geprägt sein. Sie
sagt daher nur wenig über die Belastung der Beitragspflichtigen aus. Die GPA NRW hat daher
die Elternbeiträge ins Verhältnis zu den teilnehmenden Schülern gesetzt und interkommunal
verglichen.
Elternbeitrag in der Offenen Ganztagsschule je teilnehmenden Schüler pro Jahr in Euro 2011
Krefeld
353
Minimum
205
Maximum
Mittelwert
566
1. Quartil
381
2. Quartil
(Median)
325
3. Quartil
361
Anzahl
Werte
413
19
Der durchschnittliche Elternbeitrag je teilnehmenden Schüler positioniert sich ähnlich wie die
Elternbeitragsquote.
Teilnehmerquoten in der Offenen Ganztagsschule
Ein Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz besteht nicht. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe
sind jedoch gem. § 24 Abs. 4 SGB VIII verpflichtet, für Kinder im schulpflichtigen Alter ein bedarfsgerechtes Angebot in Kindertageseinrichtungen vorzuhalten. Nach § 5 Abs. 1 KiBiz kann
diese Verpflichtung auch durch entsprechende Angebote in Schulen erfüllt werden. Von dieser
Möglichkeit hat die Stadt Krefeld Gebrauch gemacht. Das OGS-Angebot wurde seit 2003 flächendeckend ausgebaut. Parallel dazu wurden die Hortplätze in Kindertageseinrichtungen abgebaut.
Teilnehmerquoten in der Offenen Ganztagsschule in Prozent
2008/2009
2009/2010
2010/2011
2011/2012
2012/2013
Anzahl der Primarschüler
in Grundschulen
8.169
7.962
7.801
7.752
7.638
Seite 35 von 42
Stadt Krefeld
Jugend
9044
2008/2009
in Förderschulen
2009/2010
2010/2011
2011/2012
2012/2013
433
440
409
364
287
8.602
8.402
8.210
8.116
7.925
in Grundschulen
1.915
2.269
2.477
2.685
2.710
in Förderschulen
90
105
110
110
107
2.005
2.374
2.587
2.795
2.817
in der Grundschule
23,4
28,5
31,8
34,6
35,5
in der Förderschule
20,8
23,9
26,9
30,2
37,3
im Primarschulbereich gesamt
23,3
28,3
31,5
34,4
35,5
im Primarschulbereich gesamt
Anzahl OGS-Schüler
im Primarschulbereich gesamt
Teilnehmerquoten OGS
Die kontinuierliche Steigerung der OGS-Teilnehmerquoten im Primarschulbereich gesamt ist bis
zum Schuljahr 2011/2012 überwiegend auf steigende Teilnehmerzahlen zurückzuführen. Zurückgehende Schülerzahlen erhöhen die Quoten zusätzlich. Im Schuljahr 2012/2013 ist der
Rückgang der Schülerzahlen größer als die Zahl zusätzlicher OGS-Plätze. Bei den Förderschulen ist dieser Trend schon ein Jahr vorher festzustellen. Die Einrichtung neuer OGS war bereits
zu Beginn des Schuljahres 2009/2010 abgeschlossen. Zusätzliche Plätze sind im Betrachtungszeitraum also nur durch Einrichtung neuer Gruppen an bestehenden OGS entstanden.
Die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung bei den Kindern von 6 bis unter 10 Jahren lässt
einen weiteren Schülerrückgang erwarten (zur Prognose siehe auch die Ausführungen zu den
Grundschulen im Teilbericht „Schulen und Sport“, Kapitel „Flächenmanagement Schulen und
Turnhallen“). Bei gleichbleibender Zahl der in der OGS betreuten Schüler wird die Teilnehmerquote daher auch weiterhin steigen.
Es ist jedoch anzunehmen, dass der Bedarf an OGS-Plätzen weiterhin steigt. Wie im Kapitel
„Tagesbetreuung für Kinder“ zum Thema „Betreuungszeiten“ ausgeführt, steigt in Kindertageseinrichtungen der Anteil der wöchentlichen Betreuungszeit von 45 Stunden pro Woche kontinuierlich. Unter anderem diese Entwicklung wird in der Folge mutmaßlich zu einer steigenden
Nachfrage nach einer Nachmittagsbetreuung in der Schule führen. Eltern haben sich auf die
Abwesenheit ihrer Kinder am Nachmittag eingerichtet. Um nur die in Kindertageseinrichtungen
45 Stunden pro Woche betreute Kinder in der OGS aufzunehmen, fehlen rechnerisch rund 200
OGS-Plätze. Im Schulentwicklungsplan 2012 stellt die Stadt Krefeld die Teilnehmerquoten je
Schule dar. Diese schwanken im Schuljahr 2011/2012 zwischen 14 bis 62 Prozent. In einigen
Grundschulen besteht ein hoher Anmelde-Überhang. Die Stadt Krefeld geht deshalb von einem
weiter steigenden Bedarf aus. Sie rechnet mit einer Teilnehmerquote von 43 Prozent im Schuljahr 2015/2016.
Ein nennenswerter Teil des Bedarfs wird über das Betreuungsangebot „Schule von acht bis
eins“ mit ca. 1.000 Teilnehmern gedeckt. Hiermit haben im Schuljahr 2012/2013 über 48 Prozent der Schulkinder in der Primarstufe ein Betreuungsangebot in Anspruch genommen.
Feststellung
Die steigende Nachfrage nach OGS-Plätzen fordert die Stadt Krefeld weiterhin. Ohne das
Betreuungsangebot „Schule von acht bis eins“ könnte der Betreuungsbedarf nicht gedeckt
Seite 36 von 42
Stadt Krefeld
Jugend
9044
werden. Es besteht das Risiko, dass der Bedarf stärker steigt als in der Schulentwicklungsplanung angenommen.
Teilnehmerquoten in der Offenen Ganztagsschule in Prozent 2011/2012
Krefeld
Minimum
Maximum
Mittelwert
1. Quartil
2. Quartil
(Median)
3. Quartil
Anzahl
Werte
Teilnehmerquote OGS in der Grundschule
34,6
17,8
61,6
40,9
31,3
39,4
52,9
23
26,9
15,6
29,3
37,0
23
31,4
39,3
51,7
23
Teilnehmerquote OGS in der Förderschule
30,2
0,7
59,6
Teilnehmerquote OGS im Primarschulbereich gesamt
34,4
15,5
60,7
39,7
Kinderschutzverfahren
Die GPA NRW betrachtet die örtlichen Verfahrensstandards des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe zum Kinderschutz (§ 8a SGB VIII). Sie prüft ihre Umsetzung in der praktischen Fallbearbeitung durch Einsichtnahme in ausgesuchte Fallakten. Nicht geprüft werden die Interventionsmöglichkeiten des Jugendamtes bei Kindeswohlgefährdung.
Die Anzahl der dokumentierten Meldungen zu Kindeswohlgefährdungen stieg in Krefeld von
2009 bis 2011. 2012 und 2013 ist ein leichter Rückgang zu verzeichnen. Der Höchststand in
2011 betrug 749 Meldungen. Gezählt sind hier allerdings nur die vom Team Kindeswohl Krefeld
(TKK) bewerteten Meldungen. Daneben nehmen der Bezirkssozialdienst (BSD) und der Pflegekinderdienst (PKD) Meldebewertungen vor. Diese sind nicht zentral erfasst. Nach Auskunft der
Stadt Krefeld handelt es sich um relativ wenige Fälle.
Anforderungen an die Verfahrensstandards
Die notwendigen Handlungsschritte bei Kindeswohlgefährdung sollten in einer verbindlichen
Verwaltungsvorschrift festgelegt sein. Im Innenverhältnis ist eine Dienstvereinbarung besonders
verbindlich. Diese konkretisiert die Pflichten des Arbeitnehmers und schafft die notwendige
Handlungssicherheit. Sie hilft Fehlleistungen zu vermeiden. Sie dient auch dem Schutz der
Handelnden, indem sie die Vorgehensweise definiert, Aufgaben abgrenzt und Verantwortlichkeiten zuweist.
Für den im November 2008 eingerichteten Spezialdienst „Team Kindeswohl Krefeld“ (TKK) galt
zunächst die Dienstanweisung zur Verfahrensweise bei Verdacht auf Gefährdung des Kindeswohles vom 03.November 2008. Diese Dienstanweisung wurde aufgehoben. Die Verfahrensstandards sind seither in der verbindlichen „Arbeitsanweisung Gefährdungseinschätzung“ geregelt. Diese ist Teil des Qualitätshandbuches der Abteilung 513. Sie gilt für das TKK, BSD und
PKD. Die Arbeitsanweisung hat den Charakter einer Dienstanweisung. Sie beschreibt Handlungsstandards, gibt Verfahrensschritte vor und regelt die Dokumentation. Ein eigenes Kontrollsystem ist nicht etabliert.
Seite 37 von 42
Stadt Krefeld
Jugend
9044
Die GPA NRW hat Verfahrensanforderungen formuliert. Diese sind angelehnt an die gesetzlichen Reglungen und fachpolitischen Standards. Die Krefelder Verfahrensstandards wurden mit
den Verfahrensanforderungen abgeglichen und bewertet. Die Empfehlungen und Anregungen
der GPA NRW hat die Stadt Krefeld teilweise noch im Prüfungsverlauf umgesetzt.
Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII in den Verfahrensregelungen
Anforderung
erfüllt/nicht erfüllt
Die Handlungsanweisungen zum Tätigwerden sind eindeutig; sie bieten keine Handlungsalternativen.
erfüllt
Die Leistungsprozesse/Prozessschritte sind beschrieben und Verantwortlichkeiten zugeordnet.
erfüllt*
Dokumentationsstandards sind festgelegt (z.B. Meldung, Ersteinschätzung und Gefährdungs-/Risikoeinschätzung, Unterschriften).
erfüllt
Bei Gefährdungsrisiken erfolgen ein Hausbesuch und eine Inaugenscheinnahme der Kinder.
erfüllt
Der Hausbesuch erfolgt stets durch zwei Fachkräfte.
erfüllt
Beim Hausbesuch sollte mindestens eine Fachkraft als Kinderschutzfachkraft zertifiziert
oder durch langjährige Berufserfahrung qualifiziert sein.
erfüllt*
Die beim Hausbesuch gewonnenen Erkenntnisse werden nach differenzierten Einschätzungsmerkmalen zum Gefährdungsrisiko dokumentiert.
erfüllt
Die Kinderschutzfälle werden zentral erfasst.
erfüllt**
Die Kinderschutzfälle werden systematisch ausgewertet und als Grundlage für die Weiterentwicklung der Verfahrensstandards genutzt (Evaluation).
nicht erfüllt
Die Zusammenarbeit mit Fachkräften der freien Träger der Jugendhilfe ist Gegenstand
verbindlicher Handlungsanweisungen und durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung abgesichert.
erfüllt
Zur wirksamen Abwendung von Gefährdungsrisiken sind Vereinbarungen mit Dritten, wie
der Polizei, den Kliniken, dem sozialpsychiatrischen Dienst, Fachärzten für Kinderheilkunde und Psychiatrie zum gemeinsamen Tätigwerden vereinbart.
erfüllt
* Anforderung erfüllt nach Anpassung im Prüfungsverlauf.
** Erfüllt im TKK, nicht erfüllt im BSD und PKD.
Die GPA NRW begründet die Bewertungen zusammengefasst wie folgt:
Die Arbeitsanweisung Gefährdungseinschätzung gibt einzuhaltende Standardprozesse vor und
regelt wer verantwortlich ist. Gefährdungseinschätzung und Risikobewertung erfolgen nach
objektiven Merkmalen und differenziert nach Alter. Die Aufgaben sind sowohl dem TKK als
auch dem BSD bzw. dem PKD zugeordnet. Originär zuständig ist die Fachkraft, der die gewichtigen Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung bekannt werden. Die Dienstanweisung
regelt, in welchen Fällen BSD und PKD das TKK beauftragen können. Sie sieht außerdem vor,
dass die Fachkräfte von BSD bzw. PKD und TKK den jeweils anderen Fachdienst zur Gefährdungseinschätzung hinzuziehen können.
Eine schematische Einstufung in eine Gefährdungsstufe ist bewusst nicht vorgesehen. Maßgeblich ist die individuelle sozialpädagogische Einschätzung der aufnehmenden Fachkraft. In
Seite 38 von 42
Stadt Krefeld
Jugend
9044
der zum Prüfungsbeginn vorgelegten Fassung des Meldebogens für das TKK fehlte vor den
weiteren Bearbeitungshinweisen allerdings die ausdrückliche Feststellung, ob gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vorliegen. Das vom BSD bzw. PKD zu verwendende Formular „Aufnahme eines Anliegens“ enthielt kein Feld für eine differenzierte Angabe des
Meldegrundes. Im Prüfungsverlauf wurden die Vordrucke auf Anregung der GPA NRW angepasst.
Die Arbeitsanweisung bestimmt Dokumentationsstandards für die erste Dringlichkeitseinschätzung und die nachfolgende Risikoeinschätzung. Das TKK verwendet danach andere Vordrucke
als der BSD und der PKD. Für das TKK galt zunächst eine eigene Dienstanweisung. Mit Überarbeitung der Arbeitsanweisung Gefährdungseinschätzung wurde die Dienstanweisung aufgehoben. Die etablierten Dokumentationsstandards des TKK wurden jedoch beibehalten. Die
Stadt Krefeld differenziert hier bewusst. Der Grund: Das TKK hat ausschließlich die Aufgabe,
eine Gefährdung abzuwenden. Hauptaufgabe von BSD und PKD sind die Hilfen zur Erziehung.
Hier gelten hohe Anforderungen an die Feststellung des Hilfebedarfs. Insofern werden auch für
die Bearbeitung von Gefährdungsmeldungen detailliertere Dokumentationen gefordert.
In der aufgehobenen Dienstanweisung für das TKK waren ein Hilfe- und Schutzkonzept sowie
ein Statistikbogen verbindlich vorgeschrieben. In der geltenden Arbeitsanweisung Gefährdungseinschätzung sind diese Dokumente nicht mehr genannt. In der Praxis verwendet das
TKK diese weiterhin.
Bei Anhaltspunkten für eine Gefährdung verpflichtet die Arbeitsanweisung zu einem Hausbesuch zu zweit. Dies gilt auch, wenn die Gefährdungslage lediglich eine Beobachtung der Situation erfordert. Eine Inaugenscheinnahme aller im Haushalt lebender Kinder ist bei der Gefährdungseinschätzung ebenfalls zwingend vorgesehen. Die GPA NRW hält bereits bei einem geringen bis mittleren Gefährdungsrisiko einen Hausbesuch mit Inaugenscheinnahme sowie eine
Einbeziehung des Kindes oder des Jugendlichen für notwendig. Nur so kann eine umfassende
Risikoeinschätzung erfolgen. Dies gilt natürlich nur, soweit der wirksame Schutz des Kindes
oder des Jugendlichen dadurch nicht in Frage gestellt wird. Die Stadt Krefeld erfüllt diesen
fachpolitischen GPA-Standard.
Eine Regelung, nach der beim Hausbesuch mindestens eine Fachkraft als Kinderschutzfachkraft zertifiziert oder durch langjährige Berufserfahrung qualifiziert sein sollte, bestand nicht.
Allerdings setzt die Stadt Krefeld im TKK ausschließlich erfahrene Fachkräfte ein. Dort werden
nach Auskunft des Fachbereichs 51 rund 95 Prozent der Meldungen bearbeitet. Im BSD und im
PKD wurde dieser über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende GPA-Standard in der
Vergangenheit formal nicht erfüllt. In der Praxis achtete die Stadt Krefeld jedoch darauf, dass
eine der am Hausbesuch beteiligten Fachkräfte über Berufserfahrung verfügt. Noch im Prüfungsverlauf regelte die Stadt Krefeld auch für den BSD und den PKD die Einbeziehung einer
erfahrenen Fachkraft verbindlich.
Das TKK erstellt Monatsberichte zu den Meldungen über eine vermutete Kindeswohlgefährdung. Grundlage sind die von dort erfassten Statistikbögen. Eine automatisierte Auswertung
aus dem bisher verwendeten Anwendungsverfahren LogoData ist nicht eingerichtet. Die im
BSD und PKD bearbeiteten Kinderschutzfälle werden nicht zentral erfasst. Sie sind deshalb in
den Berichten nicht enthalten und können nicht evaluiert werden. Die Stadt Krefeld plant eine
Umstellung auf das Anwendungsverfahren JUGIS. Mit dieser Software sollen dann auch alle
Seite 39 von 42
Stadt Krefeld
Jugend
9044
Kinderschutzfälle erfasst und automatisiert ausgewertet werden. Die Einführung eines eigenen
Kontrollsystems zur Evaluation der Qualität der Kinderschutzarbeit ist aktuell nicht angedacht.
Die Stadt Krefeld hat Vereinbarungen zur Wahrnehmung der Aufgaben des Kindesschutzes
nach § 8a SGB VIII sowohl mit Trägern der freien Jugendhilfe als auch mit Dritten, wie z.B.
Schulen, Klinik und Polizei abgeschlossen. Verhandlungen mit den Kinderärzten laufen. Für
städtische Kindertageseinrichtungen und Schulen wurden Meldebögen entwickelt.
Ein wichtiger Standard ist der Bereitschaftsdienst. Dieser wird von Mitarbeitern des Jugendamtes sichergestellt. Die Beteiligung ist freiwillig.
Feststellung
Die formulierten Mindestanforderungen an den Schutzauftrag für Kinder sind in der Stadt
Krefeld fast vollständig umgesetzt. Kritikpunkte konnten zum Teil noch im Prüfungsverlauf
ausgeräumt werden. Der Meldebogen für das TKK und das vom BSD und PKD zu verwendende Formular „Aufnahme eines Anliegens“ wurden angepasst. Die Einbeziehung einer erfahrenen Fachkraft wurde auch für den BSD und den PKD verbindlich geregelt.
Positiv hervorzuheben sind die stringenten Regelungen zum Hausbesuch und zur Inaugenscheinnahme der Kinder.
Empfehlung
Die GPA NRW empfiehlt der Stadt Krefeld die Verfahrensstandards wie folgt anzupassen:
• Die vom TKK verwendeten Dokumente „Hilfe- und Schutzkonzept“ und „Statistikbogen“
sollten in der Arbeitsanweisung Gefährdungseinschätzung verbindlich vorgeschrieben
werden. Die Reglung sollte auch für BSD und PKD gelten.
• Alle Dokumente sollten zeitnah in einem Anwendungsverfahren zur Verfügung stehen.
Die Auswertung und Berichterstellung sollte mit Hilfe des Anwendungsverfahrens automatisiert werden. Die Berichte sollten auf eine inhaltliche Weiterentwicklung der Verfahrensstandards ausgerichtet und entsprechend genutzt werden.
Beachtung der Anforderungen an die Verfahrensstandards
Die GPA NRW prüfte, ob die Fachkräfte die Verfahrensstandards in der praktischen Fallbearbeitung einhielten. Hierzu sichteten wir sechs Fallakten. Folgende Anforderungen wurden bewertet:
• Im Aktenvorblatt sind wesentliche Informationen und Ereignisse dokumentiert.
• Meldung und Ersteinschätzung sind vollständig dokumentiert und von der Fall führenden
Fachkraft unterzeichnet.
• Die Vorgehensweise folgt den vorgegebenen Prozessschritten und Dokumentationsstandards.
• Der Hausbesuch und die Inaugenscheinnahme des Kindes sind von zwei Fachkräften erfolgt und dokumentiert.
Seite 40 von 42
Stadt Krefeld
Jugend
9044
• Der Risikoeinschätzungsbogen ist vollständig ausgefüllt, ausgewertet und von der Fall
führenden Fachkraft unterzeichnet.
• Vereinbarungen mit den Erziehungsberechtigten bei notwendigen Leistungen zur Gefahrenabwehr sind von allen Beteiligten erörtert und schriftlich bestätigt.
Zusammenfassende Ergebnisse:
• Die Fallakten des TKK beginnen mit dem Meldebogen. Dieser enthält alle wesentlichen
Informationen. In umfangreichen Leistungsakten des BSD gehen die Kinderschutzvorgänge unter. Sie sind nicht mit farblichen Trennblättern, Reitern oder auf sonstige geeignete Weise kenntlich gemacht. Ein Aktenvorblatt mit wesentlichen Informationen zu Gefährdungsmeldungen enthalten die Akten nicht.
• Die vom TKK ausgefüllten Meldebögen enthielten keine Angabe zur Uhrzeit der Meldung.
Eine Angabe war in dem Vordruck nicht vorgesehen. Die Stadt Krefeld ergänzte den
Meldebogen im Prüfungsverlauf.
• In einem Fall fehlte die Unterschrift auf dem Meldebogen, in einem anderen Fall auf dem
Risikoeinschätzungsbogen.
• Die Arbeitsanweisung Gefährdungseinschätzung sieht für die erste Dringlichkeitseinschätzung einen kurzen fachlichen Austausch vor. Aus den Meldebögen des TKK war
nicht ersichtlich, ob ein Austausch stattfand. Eine Angabe war in dem Vordruck nicht vorgesehen. Die Stadt Krefeld fügte auf Anregung der GPA NRW ein entsprechendes Feld
in den Meldebogen ein.
• In einem Fall wurde eine Vereinbarung mit den Erziehungsberechtigten nicht auf dem
vorgesehenen Dokument „Hilfe- und Schutzkonzept“ abgeschlossen. Die Vereinbarung
war von der Fachkraft des TKK nicht unterschrieben.
Feststellung
Die Verfahrensstandards wurden bei der Bearbeitung von Gefährdungsmeldungen in allen
wesentlichen Punkten eingehalten. Lediglich einige formelle Fehler in der Dokumentation
sind zu bemängeln. Diese dürften sich nach Anpassung der Vordrucke kaum wiederholen.
Seite 41 von 42
Stadt Krefeld
Jugend
9044
Kontakt
Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen
Heinrichstraße 1, 44623 Herne
Postfach 10 18 79, 44608 Herne
t 0 23 23/14 80-0
f 0 23 23/14 80-333
e info@gpa.nrw.de
i www.gpa.nrw.de
Seite 42 von 42