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Verwaltungsvorlage (Sachstand der KInvFöG-Maßnahmen der Stadt Krefeld zum Stichtag 31.03.2018)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
276 kB
Datum
03.07.2018
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:58
Verwaltungsvorlage (Sachstand der KInvFöG-Maßnahmen der Stadt Krefeld zum Stichtag 31.03.2018) Verwaltungsvorlage (Sachstand der KInvFöG-Maßnahmen der Stadt Krefeld zum Stichtag 31.03.2018) Verwaltungsvorlage (Sachstand der KInvFöG-Maßnahmen der Stadt Krefeld zum Stichtag 31.03.2018)

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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Nr. 5291 /18 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Finanzsteuerung und Beteiligungsmanagement 20/1 Ong Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 27.06.2018 Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität 03.07.2018 Betreff Sachstand der KInvFöG-Maßnahmen der Stadt Krefeld zum Stichtag 31.03.2018 Beschlussentwurf: Der Sachstand zum Stichtag 31.03.2018 wird zur Kenntnis genommen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 5291 /18 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Sämtliche der folgend aufgeführten KInvFöG-Maßnahmen wurden durch den Rat der Stadt Krefeld am 10.12.2015 beschlossen. Der Tabelle kann die Beendigungsanzeige bei der Bezirksregierung Düsseldorf sowie der damit gleichzeitig erfolgte Abruf der Fördermittel zu den seit dem letzten Bericht abgeschlossenen Maßnahmen entnommen werden. Maßnahme Austausch Pumpen/Dämmung Rohrnetze Fabrik Heeder Radwegeerneuerung Traarer Straße Beendigungsanzeige 06.03.2018 23.04.2018 abgerufene Fördermittel 5.298,51 EUR 72.395,22 EUR Bei der KInvFöG-Maßnahme Kita Hermannstraße muss das Gewerk Fenster aufgrund der Nichterfüllung des Vertrages durch den Unternehmer neu ausgeschrieben werden. Hierdurch verlängert sich die Bauzeit bis ins Haushaltsjahr 2019. Durch diese Bauzeitverlängerung ist mit einer Kostensteigerung von ca. 18% zu rechnen. Durch die Bauzeitverlängerung der Maßnahme "Kita Hermannstraße" ergibt sich zwangsläufig eine Bauzeitverlängerung bei der KInvFöG-Maßnahme "Kita Dieselstraße". Diese ist dadurch bedingt, dass der Betrieb der beiden Kita`s in die Dependance Schwertstraße über die Bauzeit verlagert wird. Die Dependance Schwertstraße ist jedoch nur für die Unterbringung einer Kita ausgelegt. Es ist beabsichtigt, die KInvFöG-Maßnahmen "Energetische Sanierung Außenhülle Turnhalle Berufskolleg Kaufmannsschule" und "Energetische Sanierung Außenhülle Bauteil A und B Berufskolleg Kaufmannsschule" über das Kommunale Investitionsförderprogramm Kapitel II (KInvFöG II) abzubilden. Bei den Teilmaßnahmen "Austausch Pumpen / Dämmung Rohrnetze Deutsches Textilmuseum" und "Austausch Pumpem / Dämmung Rohrnetz Schulzentrum Horkesgath" werden zur Zeit in der Fachverwaltung Überlegungen angestellt, ob diese Teilmaßnahmen über die laufende Bauunterhaltung finanziert werden können. Die Maßnahmen "Optimierung Verkehrsabfluss: Frankenring - Deutscher Ring" und "Optimierung Verkehrsabfluss: Untergath" werden in jeweils zwei unterschiedliche Förderbereiche aufgeteilt. Der Schwerpunkt der Förderung verbleibt im Förderbereich Luftreinhaltung, der jeweils zweite Förderbereich betrifft die energetische Sanierung des sonstigen Infrastrukturvermögens. In diesem Förderbereich wird die Umstellung der Lichtzeichensignalanlagen auf LED abgebildet. Eine Förderschädlichkeit durch die Aufteilung der Maßnahmen liegt nicht vor. Der Umsetzungsstand der einzelnen KinvFöG Maßnahmen kann der beigefügten Anlage entnommen werden.