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Verwaltungsvorlage (Entwurf Synopse_ET2017.doc)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
279 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:59
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Inhalt der Datei

Entgelttarif zur Entgeltordnung für die Sportstätten der Stadt Krefeld (einschl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer - zz. 19%) zu Vorlage Nr. 2973/16 Alte Fassung Neue Fassung 1. Sportliche Vereins- und Gruppennutzung I. Sport-, Turnhallen, Gymnastik-, Tischtennis-, Schieß- und sonstige sportliche genutzte Räume ab 01.01.17 1. Sportliche Vereins- und Gruppennutzung gemeinnützige, ortsansässige Organisationen und Mitgliedsvereine des SSB pro Stunde a) Sporthallen und Räume bis zu einer Größe von 287 m² 1,10 übrige Nutzer pro Stunde 6,80 b) Sporthallen und Räume in einer Größe von 288 - 539 m² 1,50 9,20 c) Sporthallen in einer Größe von 540 – 799 m² 2,20 13,50 d) Zweifachhallen in einer Größe von 800 – 945 m² - Gesamtnutzung - je Segment 2,90 1,50 gemeinnützige, ortsansässige Organisationen und Mitgliedsvereine des SSB pro Stunde 18,50 9,20 e) Dreifachhallen in einer Größe von 946 – 1215 m² - Gesamtnutzung - je Segment 4,40 1,50 27,00 9,20 f) Halle Glockenspitz - Gesamtnutzung - je Segment 8,80 2,90 54,60 18,50 übrige Nutzer pro Stunde a) Sporthallen und Räume bis zu einer Größe von 287 m² 1,30 7,50 b) Sporthallen und Räume in einer Größe von 288 - 539 m² 1,80 10,10 c) Sporthallen in einer Größe von 540 – 799 m² 2,60 14,90 d) Zweifachhallen in einer Größe von 800 – 945 m² - Gesamtnutzung - je Segment 3,60 1,80 20,20 10,10 e) Dreifachhallen in einer Größe von 946 – 1215 m² - Gesamtnutzung - je Segment 5,40 1,80 30,30 10,10 f) Halle Glockenspitz - Gesamtnutzung - je Segment 10,50 3,50 60,60 20,20 Die Tarifstelle I. 2. bleibt unverändert. Die Tarifstelle I. 2. bleibt unverändert. I. Sport-, Turnhallen, Gymnastik-, Tischtennis-, Schieß- und sonstige sportliche genutzte Räume 3. Für sportfremde Nutzungen beträgt die Miete je angefangene 48 Stunden 1 Euro je qm Hallenfläche. Damit sind die Kosten für die Bereitstellung der Halle, Beheizung, Allgemeinbeleuchtung und den Bereitschaftsdienst abgegolten. Für alle übrigen erbrachten Leistungen werden die hierfür anfallenden Kosten gesondert in Rechnung gestellt. 4. Für die Benutzung von sonstigen Zusatzeinrichtungen je Veranstaltung Podeste Tische Stühle je Stück je Stück je Stück 7,25 Euro 3,75 Euro 1,00 Euro Soweit für die Bereitstellung dieser Gegenstände Transporte erforderlich sind, werden die hierfür anfallenden Kosten gesondert in Rechnung gestellt. II. Offene Sportanlagen 1. Sportliche Vereins- und Gruppennutzung II. Offene Sportanlagen 1. gemeinnützige, ortsansässige Organisationen und Mitgliedsvereine des SSB pro Stunde Sportliche Vereins- und Gruppennutzung gemeinnützige, ortsansässige Organisationen und Mitgliedsvereine des SSB pro Stunde a)eines Großspielfeldes und/ oder einer Laufbahn bzw. einer leichtathletischen Anlage b) eines Kleinspielfeldes 1,80 1,00 übrige Nutzer pro Stunde 12,40 6,40 Für Sportplatzanlagen, die von Vereinen betreut werden, sind die Nutzungsentgelte zu pauschalieren und die Energiekosten pauschal zu bezuschussen. Einzelheiten sind vertraglich zu regeln. a)eines Großspielfeldes und/ oder einer Laufbahn bzw. einer leichtathletischen Anlage b) eines Kleinspielfeldes 2,20 1,20 übrige Nutzer pro Stunde 13,70 7,00 unverändert Die Tarifstelle II. 2. bleibt unverändert. Die Tarifstelle II. 2. bleibt unverändert. III. Städtische Eishallen 3. Für sportfremde Nutzungen beträgt die Miete je angefangene 48 Stunden 1,20 Euro je qm Hallenfläche. Damit sind die Kosten für die Bereitstellung der Halle, Beheizung, Allgemeinbeleuchtung und den Bereitschaftsdienst abgegolten. Für alle übrigen erbrachten Leistungen werden die hierfür anfallenden Kosten gesondert in Rechnung gestellt. Die Tarifstellen III. 1., 2. und 3. bleiben unverändert. 4. Für das Ausleihen von Schlittschuhen im Rahmen des Schulsports je Paar Schlittschuhe für übrige Nutzer je Laufzeit u. Paar Schlittschuhe 1,00 Euro 3,00 Euro. 5. Für das Schleifen von Schlittschuhen je Paar Für Erstschliff bzw. stark verrostete Kufen je Paar 4,00 Euro. 7,00 Euro. Die Tarifstelle 4. entfällt Die Tarifstellen IV. bleiben unverändert. IV. Bäder Die Tarifstellen IV. bleiben unverändert. V. Elfrather See 1.) Für die Benutzung der Wasserflächen V. Elfrather See a) Einzelkarte je Boot/Surfbrett b) Für die Nutzung durch seeansässige Vereine je Saison 1.) Für die Benutzung der Wasserflächen a) Einzelkarte je Boot/Surfbrett b) Für die Nutzung durch seeansässige Vereine je Saison 3,25 Euro 1.400,00 Euro 3,60 Euro 1.540,00 Euro Die Tarifstelle V. 2. bleibt unverändert. 2.) Für die Benutzung von Wasser- und Landflächen sowie Gebäuden des Erholungsparks als auch für das Aufstellen von Verkaufsständen wird das Entgelt durch Sondervertrag geregelt. VI. Sonstiges VI. Sonstiges 1.) Für die Anmietung der Gaststätte in der Sporthalle Glockenspitz 1.) Für die Anmietung der Gaststätte in der Sporthalle Glockenspitz a) durch Mitgliedsvereine des SSB sowie sonstige gemeinnützige, ortsansässige Organisationen je angefangene 24 Stunden 78,00 Euro zuzüglich entstehender Reinigungskosten. b) durch übrige Nutzer je angefangene 24 Stunden 165,00 Euro zuzüglich entstehender Reinigungskosten a) durch Mitgliedsvereine des SSB sowie sonstige gemeinnützige, ortsansässige Organisationen je angefangene 24 Stunden 65,00 Euro zuzüglich entstehender Reinigungskosten. b) durch übrige Nutzer je angefangene 24 Stunden 150,00 Euro zuzüglich entstehender Reinigungskosten Die Tarifstelle VI. 2. bleibt unverändert. III. Städtische Eishallen Die Tarifstellen III. 1., 2. und 3. bleiben unverändert. 4. Für das Ausleihen von Schlittschuhen im Rahmen des Schulsports je Paar Schlittschuhe für übrige Nutzer je Laufzeit u. Paar Schlittschuhe Die Tarifstelle 5. entfällt IV. Bäder 1,20 Euro 3,60 Euro. Die Tarifstelle VI. 2. bleibt unverändert.