Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 01:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Entgelttarif zur Entgeltordnung für die Sportstätten der Stadt Krefeld (einschl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer - zz. 19%) zu Vorlage Nr. 2973/16
Alte Fassung
Neue Fassung
1. Sportliche Vereins- und Gruppennutzung
I. Sport-, Turnhallen, Gymnastik-, Tischtennis-, Schieß- und sonstige sportliche genutzte Räume
ab 01.01.17
1. Sportliche Vereins- und Gruppennutzung
gemeinnützige,
ortsansässige
Organisationen und
Mitgliedsvereine des SSB
pro Stunde
a) Sporthallen und Räume
bis zu einer Größe von 287 m²
1,10
übrige
Nutzer
pro Stunde
6,80
b) Sporthallen und Räume in
einer Größe von 288 - 539 m²
1,50
9,20
c) Sporthallen in einer Größe
von 540 – 799 m²
2,20
13,50
d) Zweifachhallen in einer Größe
von 800 – 945 m²
- Gesamtnutzung
- je Segment
2,90
1,50
gemeinnützige,
ortsansässige
Organisationen und
Mitgliedsvereine des SSB
pro Stunde
18,50
9,20
e) Dreifachhallen in einer Größe
von 946 – 1215 m²
- Gesamtnutzung
- je Segment
4,40
1,50
27,00
9,20
f) Halle Glockenspitz
- Gesamtnutzung
- je Segment
8,80
2,90
54,60
18,50
übrige
Nutzer
pro Stunde
a) Sporthallen und Räume
bis zu einer Größe von 287 m²
1,30
7,50
b) Sporthallen und Räume in
einer Größe von 288 - 539 m²
1,80
10,10
c) Sporthallen in einer Größe
von 540 – 799 m²
2,60
14,90
d) Zweifachhallen in einer Größe
von 800 – 945 m²
- Gesamtnutzung
- je Segment
3,60
1,80
20,20
10,10
e) Dreifachhallen in einer Größe
von 946 – 1215 m²
- Gesamtnutzung
- je Segment
5,40
1,80
30,30
10,10
f) Halle Glockenspitz
- Gesamtnutzung
- je Segment
10,50
3,50
60,60
20,20
Die Tarifstelle I. 2. bleibt unverändert.
Die Tarifstelle I. 2. bleibt unverändert.
I. Sport-, Turnhallen, Gymnastik-, Tischtennis-, Schieß- und sonstige sportliche genutzte Räume
3. Für sportfremde Nutzungen beträgt die Miete je angefangene 48 Stunden 1 Euro je qm Hallenfläche. Damit
sind die Kosten für die Bereitstellung der Halle, Beheizung, Allgemeinbeleuchtung und den Bereitschaftsdienst
abgegolten. Für alle übrigen erbrachten Leistungen werden die hierfür anfallenden Kosten gesondert in Rechnung gestellt.
4. Für die Benutzung von sonstigen Zusatzeinrichtungen je Veranstaltung
Podeste
Tische
Stühle
je Stück
je Stück
je Stück
7,25 Euro
3,75 Euro
1,00 Euro
Soweit für die Bereitstellung dieser Gegenstände Transporte erforderlich sind, werden die hierfür anfallenden Kosten gesondert in Rechnung gestellt.
II. Offene Sportanlagen
1.
Sportliche Vereins- und Gruppennutzung
II. Offene Sportanlagen
1.
gemeinnützige,
ortsansässige
Organisationen und
Mitgliedsvereine des SSB
pro Stunde
Sportliche Vereins- und Gruppennutzung
gemeinnützige,
ortsansässige
Organisationen und
Mitgliedsvereine des SSB
pro Stunde
a)eines Großspielfeldes und/
oder einer Laufbahn bzw. einer
leichtathletischen Anlage
b) eines Kleinspielfeldes
1,80
1,00
übrige
Nutzer
pro Stunde
12,40
6,40
Für Sportplatzanlagen, die von Vereinen betreut werden, sind die Nutzungsentgelte zu pauschalieren und die Energiekosten pauschal zu bezuschussen. Einzelheiten sind vertraglich zu regeln.
a)eines Großspielfeldes und/
oder einer Laufbahn bzw. einer
leichtathletischen Anlage
b) eines Kleinspielfeldes
2,20
1,20
übrige
Nutzer
pro Stunde
13,70
7,00
unverändert
Die Tarifstelle II. 2. bleibt unverändert.
Die Tarifstelle II. 2. bleibt unverändert.
III. Städtische Eishallen
3. Für sportfremde Nutzungen beträgt die Miete je angefangene 48 Stunden 1,20 Euro je qm
Hallenfläche. Damit sind die Kosten für die Bereitstellung der Halle, Beheizung,
Allgemeinbeleuchtung und den Bereitschaftsdienst abgegolten. Für alle übrigen erbrachten
Leistungen werden die hierfür anfallenden Kosten gesondert in Rechnung gestellt.
Die Tarifstellen III. 1., 2. und 3. bleiben unverändert.
4. Für das Ausleihen von Schlittschuhen im Rahmen des Schulsports
je Paar Schlittschuhe
für übrige Nutzer je Laufzeit u. Paar Schlittschuhe
1,00 Euro
3,00 Euro.
5. Für das Schleifen von Schlittschuhen je Paar
Für Erstschliff bzw. stark verrostete Kufen je Paar
4,00 Euro.
7,00 Euro.
Die Tarifstelle 4. entfällt
Die Tarifstellen IV. bleiben unverändert.
IV. Bäder
Die Tarifstellen IV. bleiben unverändert.
V. Elfrather See
1.) Für die Benutzung der Wasserflächen
V. Elfrather See
a) Einzelkarte je Boot/Surfbrett
b) Für die Nutzung durch seeansässige Vereine je Saison
1.) Für die Benutzung der Wasserflächen
a) Einzelkarte je Boot/Surfbrett
b) Für die Nutzung durch seeansässige Vereine je Saison
3,25 Euro
1.400,00 Euro
3,60 Euro
1.540,00 Euro
Die Tarifstelle V. 2. bleibt unverändert.
2.) Für die Benutzung von Wasser- und Landflächen sowie Gebäuden des Erholungsparks als
auch für das Aufstellen von Verkaufsständen wird das Entgelt durch Sondervertrag geregelt.
VI. Sonstiges
VI. Sonstiges
1.) Für die Anmietung der Gaststätte in der Sporthalle Glockenspitz
1.) Für die Anmietung der Gaststätte in der Sporthalle Glockenspitz
a) durch Mitgliedsvereine des SSB sowie sonstige gemeinnützige, ortsansässige Organisationen je
angefangene 24 Stunden
78,00 Euro
zuzüglich entstehender Reinigungskosten.
b) durch übrige Nutzer je angefangene 24 Stunden
165,00 Euro
zuzüglich entstehender Reinigungskosten
a) durch Mitgliedsvereine des SSB sowie sonstige gemeinnützige, ortsansässige Organisationen
je angefangene 24 Stunden
65,00 Euro
zuzüglich entstehender Reinigungskosten.
b) durch übrige Nutzer je angefangene 24 Stunden
150,00 Euro
zuzüglich entstehender Reinigungskosten
Die Tarifstelle VI. 2. bleibt unverändert.
III. Städtische Eishallen
Die Tarifstellen III. 1., 2. und 3. bleiben unverändert.
4. Für das Ausleihen von Schlittschuhen im Rahmen des Schulsports
je Paar Schlittschuhe
für übrige Nutzer je Laufzeit u. Paar Schlittschuhe
Die Tarifstelle 5. entfällt
IV. Bäder
1,20 Euro
3,60 Euro.
Die Tarifstelle VI. 2. bleibt unverändert.