Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:00
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 23.11.2016
Nr.
2962 /16/1
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 61 Stadtplanung Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
01.12.2016
Haupt- und Beschwerdeausschuss
08.12.2016
Rat
08.12.2016
Betreff
Bebauungsplan Nr. 726 – Inrather Straße / nördlich Wilmendyk –
Aufstellung und öffentliche Auslegung
Beschlussentwurf:
I.
1. Gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB), bekannt gemacht am 23. September 2004 (BGBl. I. S. 2414)
in der derzeit gültigen Fassung, wird für den Bereich Inrather Straße / nördlich Wilmendyk ein Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Der Geltungsbereich ist der Planurkunde zu entnehmen. Der Plan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 726 – Inrather Straße /
nördlich Wilmendyk –.
2. Über die bei der frühzeitigen Beteiligung der Behörden vorgetragenen Stellungnahmen wird im Sinne
der Begründung zur Vorlage entschieden.
3. Der Begründung zum Entwurf des v.g. Bebauungsplanes (Nr. 2962/16/1) wird zugestimmt.
4. Der Entwurf des v.g. Bebauungsplanes wird mit der Begründung öffentlich ausgelegt.
5. Mit dem Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 726 wird innerhalb dieses Geltungsbereiches der Bebauungsplan Nr. 373 - Nordwestlich Girmesdyk, zwischen Inrather Straße und Breitendyk - außer Kraft
gesetzt.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein