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Archiv (Bebauungsplan Nr. 726 – Inrather Straße / nördlich Wilmendyk- Aufstellung und öffentliche Auslegung)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
252 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:00
Archiv (Bebauungsplan Nr. 726 – Inrather Straße / nördlich Wilmendyk- Aufstellung und öffentliche Auslegung)

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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 23.11.2016 Nr. 2962 /16/1 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 61 Stadtplanung Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 01.12.2016 Haupt- und Beschwerdeausschuss 08.12.2016 Rat 08.12.2016 Betreff Bebauungsplan Nr. 726 – Inrather Straße / nördlich Wilmendyk – Aufstellung und öffentliche Auslegung Beschlussentwurf: I. 1. Gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB), bekannt gemacht am 23. September 2004 (BGBl. I. S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung, wird für den Bereich Inrather Straße / nördlich Wilmendyk ein Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Der Geltungsbereich ist der Planurkunde zu entnehmen. Der Plan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 726 – Inrather Straße / nördlich Wilmendyk –. 2. Über die bei der frühzeitigen Beteiligung der Behörden vorgetragenen Stellungnahmen wird im Sinne der Begründung zur Vorlage entschieden. 3. Der Begründung zum Entwurf des v.g. Bebauungsplanes (Nr. 2962/16/1) wird zugestimmt. 4. Der Entwurf des v.g. Bebauungsplanes wird mit der Begründung öffentlich ausgelegt. 5. Mit dem Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 726 wird innerhalb dieses Geltungsbereiches der Bebauungsplan Nr. 373 - Nordwestlich Girmesdyk, zwischen Inrather Straße und Breitendyk - außer Kraft gesetzt. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein