Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Beteiligung der Stadt Krefeld am Aktionsprogramm Mehrgenerationenhaus in den Jahren 2017 - 2020
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 11.01.2017
Nr.
3483 /16
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 50/30 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren
25.01.2017
Haupt- und Beschwerdeausschuss
09.02.2017
Rat
09.02.2017
Betreff
Haus der Familie - Mehrgenerationenhaus Krefeld
Beteiligung der Stadt Krefeld am Aktionsprogramm Mehrgenerationenhaus in den Jahren 2017 - 2020
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren sowie der Haupt- und Beschwerdeausschuss empfehlen, der Rat beschließt:
Die Stadt Krefeld bekannt sich zum Mehrgenerationenhaus und wird das Mehrgenerationenhaus
in die konzeptionellen Überlegungen der kommunalen Planungen zur demografischen Entwicklung im Sozialraum einbeziehen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 3483 /16
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
X ja
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
nein
P05004010000
53180000
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
10.000,00 EUR
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
10.000,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
- 10.000,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Seit dem Jahr 2012 beteiligt sich das Haus der Familie – Mehrgenerationenhaus Krefeld an dem
Folgeprogramm (2012 – 2016) des ursprünglichen Aktionsprogramms zur Förderung der Mehrgenerationenarbeit des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).
Zielsetzung des Programmes ist es, die Mehrgenerationenhäuser in ihrer Arbeit, den Zusammenhalt der Generationen nachhaltig zu stärken und ihre Türen für Menschen jeden Alters zu
öffnen, zu unterstützen. Ziel ist es, die geförderten Häuser jeweils mit einem Zuschuss von jährlich insgesamt 40.000 EUR zu fördern, hierbei werden 30.000 EUR aus Bundes- und ESF-Mitteln
und 10.000 EUR seitens der Kommune zur Verfügung gestellt.
Es erfolgte durch die Stadt Krefeld von 2012 bis 2016 eine kommunale Kofinanzierung des Aktionsprogramms Mehrgenerationenhaus mit jährlich 10.000 EUR.
Nach dem Ablauf des Folgeprogrammes hat die Leiterin des Mehrgenerationenhauses Krefeld,
Frau Müller, eine Interessenbekundung für das neue „Bundesprogramm Mehrgenerationenhäuser 2017 – 2020 mit den erforderlichen Absichtserklärungen zur kommunalen Einbindung und
zweckgebundenen Kofinanzierung gegenüber dem BMFSJF abgegeben.
Die im Interessenbekundungsverfahren notwendige
Absichtserklärung der Gebietskörperschaft zur zweckgebundenen Kofinanzierung des
Mehrgenerationenhauses sowie die
Absichtserklärung der Kommune zur Erbringung des Beschlusses der Vertretungskörperschaft über die kommunale Einbindung des Mehrgenerationenhauses
wurden dem Antrag beigefügt.
Die künftigen Schwerpunkte der Arbeit der Mehrgenerationenhäuser wurden insbesondere auf
die Gestaltung des demografischen Wandels sowie die Integration von Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte festgelegt.
Begleitet werden soll die Umsetzung dieser kernspezifischen Aufgaben von drei Querschnittszielen, die sich in der
•
generationenübergreifenden Arbeit
•
Einbindung von freiwilligem Engagement und
•
Sozialraumorientierung
manifestieren.
Eine zusätzliche Stärkung soll durch die Einbindung des MGH in die kommunalen Planungen oder
künftigen Planungen zur demografischen Entwicklung im Sozialraum erreicht werden.
Die geforderten Projektziele sollen durch folgende Aktivitäten umgesetzt werden:
•
Einrichtung von Familientagen an den Wochenenden
•
Ehrenamtliche Arbeit von aktiven und qualifizierten Senioren/innen mit Migranten- und
Flüchtlingsfamilien hinsichtlich der Sprachförderung
Begründung
Seite 3
•
Verstärkte Zusammenarbeit und Strategieplanung mit den Fachbereichen Soziales, Senioren und Wohnen (FB 50) und Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung (FB 51)
Die angestrebten Kernziele finden in der Arbeit des MGH – wie Frau Müller in einem persönlichen Gespräch beschrieben hat – sowie in der Interessenbekundung bereits schon jetzt größtenteils Berücksichtigung.
Das Angebot des MGH ist grundsätzlich auf das Zusammenleben aller im Stadtteil lebenden
Menschen ausgerichtet, so dass auch Migranten und Flüchtlinge davon jederzeit Gebrauch machen können. Es existiert bereits eine Zusammenarbeit aller im Bereich ansässigen Schulen, Kindergärten, städtischen Stellen, Beratungsstellen etc.
Das MGH leistet einen entscheidenden und nachhaltigen Beitrag zum alltäglichen Miteinander
zwischen den Generationen und Bevölkerungsgruppen des Quartieres und fördert somit eine
Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhaltes.
Mit Schreiben vom 05.09.2016 wurde nun das MGH Krefeld seitens des BMFSFJ für eine mögliche Förderung ausgewählt. In einem weiteren Schritt mussten seitens des MGH die Angaben aus
der Interessenbekundung um die Arbeitsplanung sowie die zu erreichenden Ziele im Jahr 2017
und die Gesamtfinanzierung konkretisiert werden; ergänzend wurde dem Antrag nochmals die
Absichtserklärung der Kommune zur Kofinanzierung des MGH im Jahr 2017 beigefügt.
Nach Rücksprache mit dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA),
das die Antragsverfahren zum Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus betreut, sind nun noch
neben den bereits ausgestellten Absichtserklärungen die Beschlussfassung der kommunalen Vertretungskörperschaft mit einem Bekenntnis zum Mehrgenerationenhaus und konzeptionelle
Überlegungen zur Einbindung des MGH in die konzeptionellen Überlegungen der kommunalen
Planungen zur demografischen Entwicklung im Sozialraum notwendig.
Die oben beschriebene Verfahrensweise wurde mit dem Fachbereich 51 - Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung sowie dem Leiter Flüchtlingskoordination abgestimmt.