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Verwaltungsvorlage (Kooperation von Rettungsdiensten und Kliniken in Krefeld - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25.09.2014)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
379 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:00

Inhalt der Datei

Anfrage der Ratsfraktion Bündnis`90 Die Grünen TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 09.10.2014 Nr. 468 /14 V Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit 22.10.2014 Betreff Kooperation von Rettungsdiensten und Kliniken in Krefeld Anfrage der Ratsfraktion Bündnis`90 Die Grünen Beschlussentwurf: Der Ausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 468 /14 V Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 1. Anteil von außer- und innerstädtischen Rettungsdiensten in Notfällen Im Jahre 2013 sind Rettungswagen (RTW) zu 19939 Einsätzen der Notfallrettung ausgerückt. In 15 Fällen wurden Rettungswagen aus der Nachbarschaft für Einsätze in Krefeld alarmiert. In diesen Fällen war entweder der Krefelder Rettungsdienst ausgelastet oder der Einsatz eines RTW aus der Nachbarschaft war günstiger als der eines Krefelder RTW Beispiel: Der RTW aus Kempen ist bei einem Notfall schneller in Hüls als ein in Krefeld-Linn oder Gartenstadt stationierter RTW. Bei insgesamt 6508 Alarmierungen eines Notarzteinsatzfahrzeugs (NEF) wurde 259mal ein benachbartes NEF alarmiert, überwiegend das in St. Tönis stationierte. Auf der Grundlage einer Vereinbarung über die interkommunale Zusammenarbeit im Rettungsdienst wird seit 2001 das am Krankenhaus St. Tönis stationierte NEF in einem festgelegten Einsatzgebiet im Westen der Stadt Krefeld eingesetzt. Zu diesem Einsatzbereich gehören neben dem Neubaugebiet „Am Schicksbaum" auch Teile der Bezirke Benrad und Forstwald bis zur Bahnlinie Krefeld / Viersen. 2. Gewährleistung des 6-Minuten-Zeitraums für die Anfahrt zu den Notfallorten Weder das Rettungsgesetz NRW noch ergänzende Erlasse des MGEPA Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter (MGEPA) enthalten für den Rettungsdienst konkrete Angaben über einzuhaltende Schutzziele. Nach § 6 RettG NRW sind die Träger des Rettungsdienstes verpflichtet, „die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der Leistungen der notärztlichen Versorgung (...) sicherzustellen“. Planung und Durchführung der Notfallrettung in Krefeld orientieren sich an den Schutzzielen, die der Kommentierung zum Rettungsgesetz zu entnehmen sind und auf die sich gerichtliche Entscheidungen in der jüngsten Vergangenheit stützen. Die Festlegung der Planungsgrößen ist letztendlich kommunale Aufgabe und bedarf der Entscheidung des Rates. Planungsgröße Hilfsfrist Die erste Planungsgröße ist die Eintreffzeit, auch Hilfsfrist genannt. Dies ist der Zeitraum zwischen dem Eingang der Notfallmeldung in der Leitstelle und dem Eintreffen des ersten Rettungsmittels am an einer öffentlichen Straße gelegenen Notfallort. Richtwerte in NordrheinWestfalen sind Hilfsfristen von höchstens acht Minuten in städtischen Kernbereichen und maximal zwölf Minuten in den übrigen Bereichen. Ziel für den größten Teil Krefelds, die Kernbereiche, ist eine Hilfsfrist von maximal acht Minuten. Für die ländlichen Bereiche (z. B. Hülser Berg, Vennikel, Orbroich) gelten maximal zwölf Minuten. Planungsgröße Erreichungsgrad Die zweite Planungsgröße ist der Erreichungsgrad. Bedingt durch widrige Wetterverhältnisse, Verkehrsbedingungen usw. ist die Hilfsfrist von acht bzw. zwölf Minuten in 100 Prozent aller Fälle nicht erreichbar. Der Erreichungsgrad soll bei 90% liegen. 2013 lag der Wert für das ersteintreffende zuständige Rettungsmittel bei 91,6%. 3. Bedeutung des AOK-Gesundheitsreports 2013 für Krefeld Der AOK-Gesundheitsreport 2013 betrachtet das Jahr 2012. Hinsichtlich der Kooperation des Rettungsdienstes und der Krefelder Kliniken bezieht er sich auf die Versorgung von Schlaganfallpatienten. Der Schlaganfall als typische Komplikation eines vorgeschädigten Gefäßsystems galt noch vor zwei Jahrzehnten als therapeutisch wenig beeinflussbar, insbesondere in Bezug auf die Vermei- Begründung Seite 3 dung bleibender Behinderungen, typischerweise einer halbseitigen Lähmung. Mit dem therapeutischen Fortschritt ging die Erkenntnis, Schlaganfälle als zeitkritisch zu versorgende Notfälle mit einem kurzen Zeitfenster zu antizipieren, Hand in Hand. Die Kernaussage des AOK-Gesundheitsreport 2013 ist, dass durch den Rettungsdienst im Durchschnitt ein Viertel aller Schlaganfallpatienten in eine Klinik ohne spezielle Einrichtung zur Akutversorgung und Frührehabilitation, sogenannten Stroke Units, eingeliefert werden. Je früher die Aufnahme in einer Stroke Unit möglich ist, um so eher kann es gelingen, das geschädigte Hirnareal klein zu halten und damit den Grundstein für möglichst geringfügige bleibende Schädigungen zu legen. Nach Schätzungen von Ringelstein et al. (2004, S.13) ist für eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung ein Stroke Unit Bett pro 100 bis 300 Schlaganfallpatienten erforderlich. Dies würde für NRW ein Bettenbedarf von etwa 280 Stroke Unit Betten bedeuten. Der Ist-Bestand von heute beträgt in etwa 122 Stroke Unit Betten, was einer Bedarfsdeckung von ungefähr 45% entspricht. Daher wird nach Krankenhausplan NRW Anhang F I. keine Aufnahme sämtlicher Schlaganfallpatienten auf einer Stroke Unit angestrebt. Stroke Units sind seit etwa 10 Jahren in Deutschland etabliert, sie sind in NRW Gegenstand der Krankenhausplanung. Im Jahr 2012 gab es in Krefeld eine solche Einrichtung im Helios Klinikum Krefeld. Diese wurde im Jahr ~2004 gegründet und es wurde eine Kooperation zwischen dem Helios Klinikum Krefeld (damals noch städtische Krankenanstalten Krefeld), dem Krankenhaus Maria-Hilf, der AOK/Krankenkassen und dem Rettungsdienst geschlossen. Ziel war die eingangs beschriebene schnelle Zuführung zur Stroke Unit. Bezüglich der Krankenhausbettenplanung hat der Beigeordnete Herr Visser auf Initiative des Rettungsdienstes Krefeld ein Gespräch im Dezernat Gesundheit bei der Bezirksregierung erwirkt. Dabei konnte auch diese Problematik im Rahmen der notwendigen Intensivbettenplanung einbezogen werden. Das Helios Klinikum Krefeld und die Alexianer Krefeld GmbH, Krankenhaus Maria-Hilf, betreiben seit Jahren eine neurologische Abteilung. Im Jahr 2013 eröffnete auch die Alexianer Krefeld GmbH, Krankenhaus Maria-Hilf, ihre Stroke Unit, die 2014 zertifiziert wurde. Somit stehen in Krefeld nunmehr zwei Stroke Units zur Verfügung, von denen derzeit nur das Alexianer Maria Hilf formal zertifiziert ist. Hiermit einher geht eine weitere Stärkung der Anforderungen des Krankenhausplan NRW, welche eine flächendeckenden Versorgung und zeitlicher Erreichbarkeit einer Stroke Unit innerhalb einer Stunde nach Benachrichtigung des Rettungsdienstes sind. Die statistische Erhebung des AOK-Gesundheitsreports 2013 sagt aus, dass durch den Rettungsdienst in Krefeld lediglich 60% der Schlaganfallpatienten in eine Stroke Unit gefahren wurden. Im direkten Vergleich mit Städten, die ebenfalls nur eine Stroke Unit in ihrem Bereich haben, liegt die Stadt Krefeld hiermit im oberen letzten Drittel. Fraglich sind die Angaben zu den Schlaganfallpatienten, die lysiert in die Klinik eingeliefert wurden. In Krefeld sollen es 20,63% der Patienten gewesen sein. Da im Rettungsdienst der Stadt Krefeld, aufgrund der kurzen Anfahrtswege und der Risiken einer prähospitalen Lyse, diese nicht durchführt wird, stellt sich bei den Verantwortlichen des Rettungsdienstes die Frage, auf welchen Grundlagen die Erhebungen durchgeführt worden sind. Für eine Präzise Bewertung stellen sich eine Reihe Fragen! Anfragen, die Zuweisung des Rettungsdienstes betreffend, gab es in Krefeld nicht! Wurden ausschließlich die Patienten erfasst, die durch den Rettungsdienst der Stadt Krefeld eingeliefert wurden oder wurden auch die Einlieferungen der umliegenden Rettungsdienste in die Krefelder Kliniken erfasst? Wo und wann wurde die Diagnose "Schlaganfall" gestellt? Wurden die Einlieferungen von Patienten mit Schlaganfall, in eine Interdisziplinäre Notfallaufnahme oder das Notfallzentrum als Zulieferung zur Stroke Unit gewertet? Begründung Seite 4 Die Angaben des Berichtes sind aus Sicht des ärztlichen Leiters Rettungsdienst, Herrn Dr. Lenssen, nachvollziehbar. So gibt es bei diesen Zahlen einerseits eine Reihe von Fehlerquellen, die zu Fehlinterpretationen verleiten, andererseits ist die Problematik sehr komplex, kann aber Dritten im Rahmen eines Vortrages ohne weiteres beschrieben werden. Die Fehlzahlen, die nach Korrektur für Krefeld verbleiben, spiegeln zum Teil die Grundproblematik wieder (Einweisungspraxis der Hausärzte, Selbsteinweisung beim Krefelder Patientenklientel, erforderliche Öffentlichkeitsarbeit) Alle Schlaganfallpatienten, die der Notfallrettung in Krefeld bekannt sind, werden direkt in eine Stroke Unit transportiert. Dies selbst, wenn die Hausärzte zunächst eine andere Klinik vorgeben wollen, so sorgt das RD-Personal in einem Gespräch für die entsprechende Zielklinik. Schlaganfallpatienten, die von Hausärzten eingewiesen werden und mittels Krankentransport verbracht werden, müssen zunächst in die bei der Einweisung angegebene Zielklinik gebracht werden. 4. Schulung von Rettungsdiensten bei Herzinfarkt- und Schlaganfallpatienten Im Rahmen der gesetzmäßigen 30-Stunden-Fortbildung werden alle am Rettungsdienst der Stadt Krefeld teilnehmenden Mitarbeiter (Berufsfeuerwehr, DRK und MHD) gemeinsam fortgebildet. Sie werden dabei nach den Vorgaben der Bundesärztekammer zur „Notkompetenz“ ausgebildet und erlangen Fertigkeiten, die sie unter bestimmten Voraussetzungen zur Durchführung lebensrettender Maßnahmen legitimiert, die ansonsten nur Ärzten vorbehalten sind. Diese umfangreichen Anforderungen wurden durch den Ärztlichen Leiter in sogenannten Leitlinien bzw. Standardregeln fixiert und seit 2005 durch den Ärztlichen Leiter Rettungsdienst jährlich zertifiziert. Dazu zählen insbesondere die Bereiche Herzinfarkt, Schlaganfall und Versorgung Schwerverletzter. Jeder Mitarbeiter im Rettungsdienst ist in der Lage diese Krankheitsbilder unmittelbar zu erkennen, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen und die Zeit zwischen Eintreffen am Notfallort und Klinikeinlieferung zu minimieren. (In der bundesweiten „Fit-STEMI-Studie“ zur präklinischen Versorgung von Herzinfarktpatienten liegt Krefeld unter den ersten 10). Die Ausstattung im Rettungsdienst entspricht dem aktuellen notfallmedizinischen Standard und genügt in vollem Umfang den Anforderungen hinsichtlich der seit Jahren geübten Kooperation mit den Kliniken bei „heart-unit“ (Herzinfarkt), „stroke unit“ (Schlaganfall) und der Traumaversorgung für Unfallpatienten. Im Hinblick auf eine optimale medizinische Versorgung von Notfallpatienten wurde die nach Norm vorgesehene Ausstattung der Rettungswagen modular angepasst. So kommen u. a. halbautomatische Defibrillatoren zur Wiederbelebung durch ärztliches und nichtärztliches Personal, und ein Gerät für die externe Herzdruckmassage zum Einsatz, mit dem eine kontinuierliche Druckmassage auch während eines Transports erfolgt. Die Ausstattung mit halbautomatischen Defibrillatoren leitet eine optimierte präklinische Versorgung ein. Das EKG eines Patienten wird an die Aufnahmeklinik übertragen, damit bis zum Eintreffen des Patienten alle erforderlichen Maßnahmen bereits vorbereitet werden können. Auf diese Weise erhält der Notfallpatient eine schnelle und optimale Behandlung, die die Gefahr gravierender Spätschäden deutlich reduziert. Die Zeitspanne zwischen den Erstmaßnahmen des Rettungsdienstes und den Maßnahmen in der Klinik ist bundesweit beispielhaft. Mit der Chest-Pain- und Stroke-Unit wird sicher gestellt, dass parallel mit der Versorgung des Patienten an der Einsatzstelle und der Herstellung seiner Transportfähigkeit ein Bereit- Begründung Seite 5 schaftsteam alarmiert wird, um sofort nach der Einlieferung mit den erforderlichen Maßnahmen zu beginnen und somit Spätschäden zu minimieren. 5. Perspektiven für die Entwicklung des Angebots an zertifizierten Stroke-Unit- Kliniken Entscheidend für die Patientenversorgung bei diesem Krankheitsbild ist die frühzeitige Erkennung und damit die möglichst direkte Verbringung in eine Stroke-Unit. Selbsteinweisende/fußläufige Patienten wählen unter Umständen die falsche Klinik. So werden unter Umständen Verlegungen erforderlich. Der Rettungsdienst der Stadt Krefeld ist in der Lage derartige Verlegungen ohne Zeitverzug durchzuführen. Der Status Quo stellt sich für Krefeld wie folgt dar: a. Das Alexianer Krankenhaus Maria Hilf In Krefeld ist bisher als einzige Klinik durch die deutsche Schlaganfallgesellschaft zertifiziert. b. Das Helio-Klinikum-Krefeld ist in Bezug auf die erforderliche Akutversorgung und unter Berücksichtigung der für die Zertifizierung zu erfüllenden Kriterien ist als gleichwertig anzusehen, insbesondere da hier auch die Abteilungen für Neurologie und Neurochirurgie uneingeschränkt besetzt sind. c. Die Helios-Klinik-Hüls ist nicht zertifiziert, steht jedoch organisatorisch in enger Verbindung zum Klinikum Krefeld. Erforderliche Verlegungen ins Klinikum Krefeld haben unter Umständen eine Verzögerung von unter 1 Stunde zur Folge. d. Das Malteser Josefshospital Uerdingen ist ebenfalls nicht zertifiziert muss für die Bereiche CT und Neurologie externe Diagnostik hinzuziehen und ggf die Patienten in eine andere Klinik verlegen. Dies erfolgt bisher in eine Klinik in Duisburg. Die derzeitigen Bemühungen des ärztlichen Leiter Rettungsdienst zielen darauf ab, notwendige Verlegungen in eine krefelder Stroke-Unit zu erreichen.