Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Verwaltungsvorlage (Festlegung Aufnahmerahmen für die städtischen Grundschulen zum Schuljahr 2016/2017)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
452 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:01
Verwaltungsvorlage (Festlegung Aufnahmerahmen für die städtischen Grundschulen zum Schuljahr 2016/2017) Verwaltungsvorlage (Festlegung Aufnahmerahmen für die städtischen Grundschulen zum Schuljahr 2016/2017) Verwaltungsvorlage (Festlegung Aufnahmerahmen für die städtischen Grundschulen zum Schuljahr 2016/2017) Verwaltungsvorlage (Festlegung Aufnahmerahmen für die städtischen Grundschulen zum Schuljahr 2016/2017) Verwaltungsvorlage (Festlegung Aufnahmerahmen für die städtischen Grundschulen zum Schuljahr 2016/2017) Verwaltungsvorlage (Festlegung Aufnahmerahmen für die städtischen Grundschulen zum Schuljahr 2016/2017)

öffnen download melden Dateigröße: 452 kB

Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 06.01.2016 Nr. 2241 /16 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 402 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule und Weiterbildung 27.01.2016 Betreff Festlegung Aufnahmerahmen für die städtischen Grundschulen zum Schuljahr 2016/2017 Beschlussentwurf: Die Zahl der Eingangsklassen in den städtischen Grundschulen wird für das Schuljahr 2016/2017 entsprechend der beigefügten Tabelle („Eingangsklassen“) festgelegt (§46 Abs. 3 SchulG). Für die Grundschulen des Gemeinsamen Lernens werden zusätzlich die maximal zur Verfügung stehenden Plätze aufgrund besonderer Lernbedingungen auf 25 pro Eingangsklasse festgelegt. Über die Verteilung in die Eingangsklassen innerhalb der maximalen Kapazität entscheidet die Schulleitung. Sollte insbesondere aufgrund vermehrter Zuzüge die Einrichtung weiterer Klassen nötig werden, so wird die Schulverwaltung ermächtigt, im Benehmen mit der Schulaufsicht und den entsprechenden Schulleitungen in Abhängigkeit von vorhandenen Raumkapazitäten bis zu drei weitere Klassen einzurichten. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 2241 /16 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: nein FB 60 Gebäudemanagement 52111000 und 54220000 Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten 26820,00 EUR Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 26820,00 EUR - Erträge - Einsparungen 26820,00 EUR Bemerkungen Zur notwendigen baulichen Maßnahme an der Geschwister-Scholl-Schule, Fungendonk: Für vorbereitenden Arbeiten z.B. Fundament, Entwässerung fallen im Haushaltsjahr 2016 rund 9.000,00 EUR an. Die Kosten für die Miete eines Containers bestehend aus drei Elementen betragen im 1. Jahr 5.400 EUR, im 2. Jahr 4.680 EUR im 3. Jahr 3.960 EUR und im 4. Jahr 3.780 EUR, für den Gesamtzeitraum: 17.820 EUR. Die Haushaltsmittel stehen im Haushaltsplanentwurf 2016 ff. zur Verfügung. Es wird derzeitig noch geprüft ob der Erwerb des Containers ggf. kostengünstiger ist. Hierfür müssten dann allerdings Haushaltsmittel zusätzlich investiv veranschlagt werden. Begründung Seite 2 Vorschlag Klassenbildung Max. Klassengröße Plätze Abweisungen / freie Plätze Forstwaldschule, Bellenweg 22 1 29 29 7 Bismarckschule, Bismarckstraße 85 3 27 81 -4 3 25 75 12 48 12 25 306 27 Buscher Holzweg 60 3 27 81 21 Grotenburg-Schule, Eichendorffstraße 95 3 27 81 -14 34 2 25 50 16 83 3 27 81 -2 Schule Gemeinsames Lernen Anmeldungen Stand 5.1.2016 Nach Abschluss des Anmeldeverfahrens der städtischen Grundschulen schlägt der Fachbereich Schule die folgende Verteilung von Eingangsklassen im Rahmen der Klassenrichtzahl vor: Gemeinsschaftsgrundschulen Astrid-Lindgren-Schule, Bonhoefferstraße x Teilstandort Amerner Straße Buchenschule, Buchenstraße (1-4 Ü) Brüder-Grimm-Schule, Freiligrathstraße 22 41 x x Geschwister-Scholl-Schule, Fungendonk Lindenschule, Gießerpfad x 66 3 25 75 9 Jahnschule, Girmesdyk x 79 3 25 75 -4 Regenbogenschule, Gladbacher Straße (1+2 Ü) x 48 5 25 125 15* 4 25 100 23 6 25 150 36 Mosaikschule, Hofstraße x Teilstandort Felbelstraße Horkesgath 55 22 x 77 Teilstandort Kempener Allee 37 Pestalozzischule, Hülser Straße (1+2 Ü) 52 4 26 104 0* Paul-Gerhardt-Schule, Joseph-Görres-Straße x 65 3 25 75 10 Johansenschule, Kohlplatzweg x 46 2 25 50 4 Südschule, Kölner Straße (1-4 Ü) x 65 12 25 318 10 Heinrichsschule, Körnerstraße x 26 1 25 25 -1 Mariannenschule, Mariannenstraße x 57 3 25 75 18 Schule an Haus Rath, Neukirchener Straße x 26 1 25 25 -1 44 5 25 125 15* 5 25 125 9 Schönwasserschule, Thielenstraße (1+2 Ü) Grundschule am Stadtpark Fischeln, Wimmersweg Teilstandort Vulkanstraße x 69 47 katholische Grundschulen Josefschule, An der Josefkirche 106 4 26 104 -2 St.-Michael-Schule, Gießerpfad 67 2 28 56 -11 Grundschule an der Burg, Herrenweg 69 3 27 81 12 Grundschule Königshof, Oberbruchstraße 53 2 28 56 3 Sollbrüggenschule, Sollbrüggenstraße 95 4 26 104 9 Edith-Stein-Schule, Traarer Straße 53 2 28 56 3 1814 105 2068 220 Insgesamt noch offen 66 3 220 Ü: jahrgangsübergreifend *bei 1+2 Ü reduziert sich freie Kapazität durch Kinder im 3. Schulbesuchsjahr 1. Kommunale Klassenrichtzahl Begründung Seite 3 Mit dem 8. Schulrechtsänderungsgesetz vom 13.11.2012 wurde das Instrument der kommunalen Klassenrichtzahl eingeführt (§ 46 (3) und §93 (2) SchulG), das durch die entsprechende Rechtsverordnung zu §93 SchulG NRW ausgestaltet wurde. Der Schulträger entscheidet demnach über die Zahl der zu bildenden Eingangsklassen in seinem Gemeindegebiet und deren Verteilung auf die Schulen und Teilstandorte. Die Zahl der in einer Kommune nach den auf Schulebene geltenden Regeln insgesamt gebildeten Eingangsklassen kann die kommunale Klassenrichtzahl unter-, jedoch nicht überschreiten. Demnach muss der Schulträger bis zum 15.01. jedes Jahres die Zahl der zu bildenden Eingangsklassen in der Grundschule ermitteln und über die Verteilung dieser Klassen an die Grundschulen entscheiden. Zur Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl wird die Zahl der zu erwartenden Schulneulinge und der Kinder, die mit Ihnen gemeinsam in übergreifendem Unterricht eine Klasse besuchen durch 23 geteilt, das Ergebnis wird nach bestimmten Regeln gerundet sowie in Großstädten mit mehr als 60 Eingangsklassen um eins reduziert. Dieser Definition zufolge sind alle Klassen, in denen Schulneulinge beschult werden, Eingangsklassen. Die kommunale Klassenrichtzahl in Krefeld für das Schuljahr 2016/17 beträgt demzufolge 108 Klassen. 2. Vorschriften zur Klassenbildung Hinsichtlich der Klassenbildung ist zu berücksichtigen, dass durch die Rechtsverordnung zu §93 SchulG NRW de facto Klassenbildungskorridore eingeführt wurden, die im Ergebnis dazu führen, dass die Obergrenzen in den Eingangsklassen kleiner werden, je größer eine Schule ist (dies ist berücksichtigt in der Tabellenspalte „Vorschlag max. Klassengröße): - eine Klasse: bis zu 29 Kinder zwei Klassen: bis zu 28 Kinder pro Klasse (56 gesamt) drei Klassen: bis zu 27 Kinder pro Klasse (81 gesamt) vier Klassen: bis zu 26 Kinder pro Klasse (104 gesamt) fünf und mehr Klassen: bis zu 25 Kinder pro Klasse (125, 150 … gesamt) 3. Begrenzung der in den Eingangsklassen aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler zur Unterstützung der Schulen des Gemeinsamen Lernens Unter Einhaltung der kommunalen Klassenrichtzahl sowie unter Berücksichtigung der Vorschriften für die Klassengrößen kann der Schulträger außerdem nach §46 (3) SchulG NRW die Zahl der in die Eingangsklassen aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler begrenzen. Maßgeblich ist insoweit der Zeitpunkt der Aufnahmeentscheidungen durch die Schulleitungen. Die Begrenzung kann sich auf eine Grundschule, aber auch auf mehrere Grundschulen beziehen. Gründe für eine Begrenzung der in den Eingangsklassen aufzunehmenden Schüler können laut Schulgesetz sein: • Besondere Lernbedingungen, wie • Integration • Inklusion • Soziale Brennpunkte • Bauliche Gegebenheiten Begründung Seite 4 Im Vorschlag der Verwaltung ist in Abstimmung mit der unteren Schulaufsicht für Grundschulen diese Möglichkeit für die Grundschulen mit Gemeinsamen Lernen wie bereits im letzten Jahr eingeflossen. Die Schulen mit Gemeinsamen Lernen werden auf 25 Kinder je Klasse im Anmeldeverfahren begrenzt. 4. Konsequenzen für das Anmeldeverfahren 2016/17 Bei einer (rein rechnerischen) Bewertung (Stichtag: 05.01.2016), würde sich bei der vorgeschlagenen Klassenbildung an den nachstehend aufgeführten Schulen aus Kapazitätsgründen die Notwendigkeit von Abweisungen in dem unten beschriebenen Umfang ergeben. Ob alle aufgeführten Schulen nach Durchführung der schulärztlichen Untersuchungen, nachträglichen Umzügen, Aufnahmeentscheidungen privater Ersatz- und Ergänzungsschulen tatsächlich bzw. in dem beschriebenen Umfang betroffen sind, bleibt abzuwarten und wird im Einzelfall mit Schulleitung und Schulaufsicht abzustimmen sein. An den nachstehend jeweils als Alternative genannten Schulen sind ungeachtet dessen ausreichende Aufnahmekapazitäten vorhanden. Durch die Einrichtung der entsprechenden Anzahl von Klassen innerhalb der kommunalen Klassenrichtzahl kann an einigen Schulen unmittelbar auf die Anmeldewünsche reagiert werden (Sollbrüggenschule, Paul-Gerhardt Schule, Lindenschule, Buscher Holzweg). In Schulen, die erfahrungsgemäß noch Kinder aufnehmen, die im ersten Anmeldedurchgang nicht angemeldet worden sind, wird angeregt, höhere Kapazitäten zu schaffen, als sich dies nach dem ersten Anmeldeergebnis rechnerisch ergibt. Dies betrifft vor allem die Innenstadt-Grundschulen und deren weiteres Umfeld (Mariannenschule, Mosaikschule, Buchenschule, Horkesgath), in deren räumlichen Umfeld zudem Schwerpunkte bei der Unterbringung zugewanderter Familien festzustellen sind. Bismarckschule (rechnerisch bis zu 4 Abweisungen) Alternativen im Umkreis: Mosaikschule (23 Plätze), Mariannenschule (18 Plätze), Brüder-Grimm-Schule (16 Plätze) Grotenburg-Schule (rechnerisch bis zu 14 Abweisungen) Alternativen im Umkreis: Schönwasserschule (15Plätze), Sollbrüggenschule (9 Plätze), außerdem ggf. einige Doppelanmelder der Waldorfschule Geschwister-Scholl-Schule (rechnerisch bis zu 2 Abweisungen bei 3 Eingangsklassen; 27 bei 2 Eingangsklassen) Alternativen im Umkreis: Schönwasserschule (15 Plätze); Jahrgangsübergreifender Unterricht!), Johansenschule (4 Plätze), Grundschule am Stadtpark Fischeln (6 Plätze am Standort Wimmersweg) Die aktuellen räumlichen Kapazitäten lassen die Bildung von nur zwei Eingangsklassen zu. In diesem Fall müssten 27 Kinder abgewiesen werden. Mangels anderweitiger Alternativen schlägt die Verwaltung daher die Bildung von drei Eingangsklassen vor. Es besteht die Möglichkeit hierfür einen zusätzlichen Klassenraum – zunächst temporär durch die Anmietung oder den Kauf eines Containers – zu schaffen. Die Notwendigkeit, weiteren Schulraum zu schaffen, ist auch der besonderen Schulwegsituation in dem betroffenen Bereich geschuldet: Es wären Kinder aus dem Einzugsbereich Anger, Weiden, Alte Flur von der Abweisung betroffen. Für diese Kinder ist die GGS Thielenstraße zwar entfernungsmäßig nächstgelegene Schule, die aber offenkundig auch in der Vergangenheit schon u.a. wegen des Schulweges nicht angewählt wurde (sh. auch Stellungnahme der Schulaufsicht vom …). Die Verwaltung sieht keine andere Möglichkeit, als kurzfristig von der Option der Anmietung oder des Kaufes einer Containerklasse Gebrauch zu machen. Langfristig sollte geprüft werden, ob die Schule nicht dauerhaft baulich erweitert werden sollte, zumal es sich hier um eine der Krefelder Grundschulen mit den geringsten räumlichen Kapazitäten pro Schüler/in handelt. Bei einer weiteren Betrachtung dieser Problemstellung dürften auch die aktuell steigende Zuwanderung sowie städtebaulicher Entwicklungsvorhaben in Oppum zu berücksichtigen sein. Insofern ist es sinnvoll, bereits jetzt eine Erweiterung des ohnehin relativ geringen vorhandenen Raumangebots in Angriff zu nehmen. Begründung Seite 5 Jahnschule (rechnerisch bis zu 4 Abweisungen) Alternativen im Umkreis: Mosaikschule (23 Plätze), GGS Horkesgath (36 Plätze) Heinrichsschule (rechnerisch 1 Abweisung) Alternativen im Umkreis: Edith-Stein-Schule (3 Plätze), Paul-Gerhardt-Schule (10 Plätze) Schule an Haus Rath (rechnerisch 1 Abweisung) Alternativen im Umkreis: GGS Buscher-Holzweg (21 Plätze), Edith-Stein-Schule (3 Plätze), Sollbrüggenschule (9 Plätze) Josefschule (rechnerisch bis zu 2 Abweisungen) Alternativen im Umkreis: Lindenschule (9 Plätze), Buchenschule (27 Plätze), GGS Horkesgath (36 Plätze), Mosaikschule (23 Plätze), Mariannenschule (18 Plätze), Katholische Alternativen: Grundschule an der Burg (12 Plätze), Grundschule Königshof (3 Plätze), Sollbrüggenschule (9 Plätze), Edith-Stein-Schule (3 Plätze) St-Michael-Schule (rechnerisch bis zu 11 Abweisungen) Alternativen im Umkreis: Lindenschule (9 Plätze), Forstwaldschule (7 Plätze), Buchenschule (27 Plätze), GGS Horkesgath (36 Plätze) Katholische Alternativen : Grundschule an der Burg (12 Plätze), Grundschule Königshof (3 Plätze), Sollbrüggenschule (9 Plätze), Edith-Stein-Schule (3 Plätze)