Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag der SPD-Fraktion vom 21.01.2016.
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 27.01.2016
Nr.
2324 /16V
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 36 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Umwelt, Energie, Ver- u. Entsorgung sowie Landwirtschaft 11.02.2016
Betreff
Lärmschutz Bahnverkehr - von den Niederlanden lernen
Antrag der SPD-Fraktion vom 21.01.2016.
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Umwelt, Energie, Ver- und Entsorgung sowie Landwirtschaft nimmt die Vorlage zur
Kenntnis.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 2324 /16V
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Die Betuwe-Linie ist Teil des EU-Förderprojektes CODE24 mit einem Gesamtbuget von 6,7 Mio.
Euro. Es soll der Erhöhung der Transportkapazitäten des Personen- und Güterverkehrs dienen.
Bereits 1992 wurde zwischen der Niederlande und Deutschland der Neubau der Betuwe-Linie
und der dreigleisige Ausbau der deutschen Anschlussstrecke vertraglich vereinbart. Während der
Neubau der Betuwe-Linie zwischen Rotterdam und Zevenaar in den Niederlanden 1998 begonnen und 2007 eröffnet wurde, hat die Realisierung der Anschlussstrecke in Deutschland erst in
der 2. Jahreshälfte 2015 begonnen. Der Vorteil der Betuwe-Linie in den Niederlanden ist ihr Verlauf entlang von Autobahnen und ihr in Teilen größerer Abstand zu Wohngebieten.
Der planungsrechtliche Status der Betuwe-Linie ist aber sowohl auf niederländischer als auch auf
deutscher Seite ein anderer als der des Eisernen Rheins. In den Niederlanden handelt es sich
um den Neubau der Betuwe-Linie, während auf deutscher Seite ein drittes Gleis realisiert wird,
so dass die 16. BImSchV und andere Lärmschutzregelungen auf der 46 km langen Strecke in
Deutschland überhaupt erst zum Tragen kommen können. Da ein Ausbau der Strecke des Eisernen Rheins zwischen Antwerpen und Duisburg nur in einem Streckenabschnitt vorgesehen ist
(Erweiterung eingleisig - zweigleisig), kommen nur dort zusätzliche Lärmminderungsmaßnahmen
zum Tragen. In allen anderen Streckenabschnitten wie in Krefeld wird kein Neu- oder Ausbau
vorgenommen, so dass allein die Erhöhung der Zugzahlen keine wesentliche Änderung der Strecke darstellt und zusätzlichem Lärmschutz die fachgesetzliche Grundlage fehlt.
Das "Nichtstun können" richtet sich nach der planungsrechtlichen Anwendbarkeit der Lärmschutzregelungen, insbesondere nach der 16 BImSchV, und nach dem Willen der Verkehrspolitik, andere Lösungen (Neubau, Ausbau, Alternativstrecken) zu suchen. Die Verwaltung geht daher davon aus, dass erst in einem Planfeststellungsverfahren die gewünschten Lärmschutzlösungen entlang des Eisernen Rheins möglich sind, analog den Planfeststellungsbeschlüssen für
den deutschen Abschnitt der Betuwe-Linie.
Ein bereits erlassener Planfeststellungsbeschluss für den dreigleisigen Ausbau der Betuwe-Linie
im Streckenabschnitt Oberhausen vom 24.09.2015 findet sich auf den Internetseiten des Eisenbahn-Bundesamtes unter www.eba.bund.de und kann dort eingesehen werden.