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Verwaltungsvorlage (Lärmschutz Bahnverkehr - von den Niederlanden lernen)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
261 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:01
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Antrag der SPD-Fraktion vom 21.01.2016. TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 27.01.2016 Nr. 2324 /16V Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 36 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Umwelt, Energie, Ver- u. Entsorgung sowie Landwirtschaft 11.02.2016 Betreff Lärmschutz Bahnverkehr - von den Niederlanden lernen Antrag der SPD-Fraktion vom 21.01.2016. Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Umwelt, Energie, Ver- und Entsorgung sowie Landwirtschaft nimmt die Vorlage zur Kenntnis. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 2324 /16V Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Die Betuwe-Linie ist Teil des EU-Förderprojektes CODE24 mit einem Gesamtbuget von 6,7 Mio. Euro. Es soll der Erhöhung der Transportkapazitäten des Personen- und Güterverkehrs dienen. Bereits 1992 wurde zwischen der Niederlande und Deutschland der Neubau der Betuwe-Linie und der dreigleisige Ausbau der deutschen Anschlussstrecke vertraglich vereinbart. Während der Neubau der Betuwe-Linie zwischen Rotterdam und Zevenaar in den Niederlanden 1998 begonnen und 2007 eröffnet wurde, hat die Realisierung der Anschlussstrecke in Deutschland erst in der 2. Jahreshälfte 2015 begonnen. Der Vorteil der Betuwe-Linie in den Niederlanden ist ihr Verlauf entlang von Autobahnen und ihr in Teilen größerer Abstand zu Wohngebieten. Der planungsrechtliche Status der Betuwe-Linie ist aber sowohl auf niederländischer als auch auf deutscher Seite ein anderer als der des Eisernen Rheins. In den Niederlanden handelt es sich um den Neubau der Betuwe-Linie, während auf deutscher Seite ein drittes Gleis realisiert wird, so dass die 16. BImSchV und andere Lärmschutzregelungen auf der 46 km langen Strecke in Deutschland überhaupt erst zum Tragen kommen können. Da ein Ausbau der Strecke des Eisernen Rheins zwischen Antwerpen und Duisburg nur in einem Streckenabschnitt vorgesehen ist (Erweiterung eingleisig - zweigleisig), kommen nur dort zusätzliche Lärmminderungsmaßnahmen zum Tragen. In allen anderen Streckenabschnitten wie in Krefeld wird kein Neu- oder Ausbau vorgenommen, so dass allein die Erhöhung der Zugzahlen keine wesentliche Änderung der Strecke darstellt und zusätzlichem Lärmschutz die fachgesetzliche Grundlage fehlt. Das "Nichtstun können" richtet sich nach der planungsrechtlichen Anwendbarkeit der Lärmschutzregelungen, insbesondere nach der 16 BImSchV, und nach dem Willen der Verkehrspolitik, andere Lösungen (Neubau, Ausbau, Alternativstrecken) zu suchen. Die Verwaltung geht daher davon aus, dass erst in einem Planfeststellungsverfahren die gewünschten Lärmschutzlösungen entlang des Eisernen Rheins möglich sind, analog den Planfeststellungsbeschlüssen für den deutschen Abschnitt der Betuwe-Linie. Ein bereits erlassener Planfeststellungsbeschluss für den dreigleisigen Ausbau der Betuwe-Linie im Streckenabschnitt Oberhausen vom 24.09.2015 findet sich auf den Internetseiten des Eisenbahn-Bundesamtes unter www.eba.bund.de und kann dort eingesehen werden.