Daten
Kommune
Krefeld
Größe
270 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:04
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Nr.
4603 /17
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 611 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bezirksvertretung Süd
21.03.2018
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
10.04.2018
Haupt- und Beschwerdeausschuss
12.04.2018
Rat
12.04.2018
Betreff
Bebauungsplan Nr. 683 - Kölner Straße, zwischen Feldstraße und Fütingsweg Aufstellung und öffentliche Auslegung
Beschlussentwurf:
I. Der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung sowie der Haupt- und Beschwerdeausschuss empfehlen, der Rat beschließt:
Gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB), bekannt gemacht am 03.11.2017 (BGBl. I. S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung, wird für den Bereich nördlich der Feldstraße, östlich der Kölner Straße, südlich des
Fütingsweg und westlich der Wohnbebauung, zwischen Fütingsweg und Feldstraße, ein Bebauungsplan
der Innenentwicklung gemäß 13a BauGB aufgestellt. Der Geltungsbereich ist der Planurkunde zu entnehmen. Der Plan erhält die Bezeichnung:
Bebauungsplan Nr. 683 – Kölner Straße, zwischen Feldstraße und Fütingsweg –
1.
Über die bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der
Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB der Beteiligung der Behörden vorgetragenen Stellungnahmen wird im Sinne der Begründung zur Vorlage entschieden.
2.
Der Begründung zum Entwurf des v. g. Bebauungsplanes (Anlage 2 zur Vorlage Nr. 4603/17)
wird zugestimmt.
3.
Der Entwurf des v. g. Bebauungsplanes wird mit der Begründung und den wesentlichen,
bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
ausgelegt.
4.
Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes soll innerhalb des Geltungsbereichs folgender
Bebauungsplan außer Kraft gesetzt werden:
Bebauungsplan Nr. 177 – östlich der Kölner Straße zwischen Fütingsweg und Feldstraße –
II.
Die Bezirksvertretung Krefeld –Süd nimmt den Aufstellungs- und Offenlagebeschluss des Bebauungsplanes Nr. 683 zur Kenntnis.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 4603 /17
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Anlage 1_Begründung zur Vorlage 4603/17
Seite 2