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Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 683 - Kölner Straße, zwischen Feldstraße und Fütingsweg - Aufstellung und öffentliche Auslegung)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
270 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:04
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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Nr. 4603 /17 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 611 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bezirksvertretung Süd 21.03.2018 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 10.04.2018 Haupt- und Beschwerdeausschuss 12.04.2018 Rat 12.04.2018 Betreff Bebauungsplan Nr. 683 - Kölner Straße, zwischen Feldstraße und Fütingsweg Aufstellung und öffentliche Auslegung Beschlussentwurf: I. Der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung sowie der Haupt- und Beschwerdeausschuss empfehlen, der Rat beschließt: Gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB), bekannt gemacht am 03.11.2017 (BGBl. I. S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung, wird für den Bereich nördlich der Feldstraße, östlich der Kölner Straße, südlich des Fütingsweg und westlich der Wohnbebauung, zwischen Fütingsweg und Feldstraße, ein Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß 13a BauGB aufgestellt. Der Geltungsbereich ist der Planurkunde zu entnehmen. Der Plan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 683 – Kölner Straße, zwischen Feldstraße und Fütingsweg – 1. Über die bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB der Beteiligung der Behörden vorgetragenen Stellungnahmen wird im Sinne der Begründung zur Vorlage entschieden. 2. Der Begründung zum Entwurf des v. g. Bebauungsplanes (Anlage 2 zur Vorlage Nr. 4603/17) wird zugestimmt. 3. Der Entwurf des v. g. Bebauungsplanes wird mit der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. 4. Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes soll innerhalb des Geltungsbereichs folgender Bebauungsplan außer Kraft gesetzt werden: Bebauungsplan Nr. 177 – östlich der Kölner Straße zwischen Fütingsweg und Feldstraße – II. Die Bezirksvertretung Krefeld –Süd nimmt den Aufstellungs- und Offenlagebeschluss des Bebauungsplanes Nr. 683 zur Kenntnis. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 4603 /17 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Anlage 1_Begründung zur Vorlage 4603/17 Seite 2