Daten
Kommune
Krefeld
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267 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:05
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 28.05.2015
Nr.
1440 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 20/1 kr Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Umwelt, Energie, Ver- u. Entsorgung sowie Landwirtschaft 17.06.2015
Betreff
Haushaltsberatungen 2015 und weitere Finanzplanung in den Fachausschüssen
- Anträge der Fraktionen der SPD vom 15.01.2015, FDP vom 06.05.2015 und DIE LINKE vom 08.05.2015 -
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Umwelt, Energie, Ver- und Entsorgung sowie Landwirtschaft nimmt die Stellungnahme
zum Thema Haushaltsberatungen 2015 zur Kenntnis.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 1440 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Mit Anträgen der FDP-Fraktion vom 06.05.2015 und DIE LINKE vom 08.05.2015 wird um Aufnahme des
Tagesordnungspunktes "Haushaltsberatungen 2015 und weitere Finanzplanung" auf die Tagesordnung
des Ausschusses für Umwelt, Energie, Ver- und Entsorgung sowie Landwirtschaft gebeten.
§ 57 GO NRW befasst sich mit der Bildung von Ausschüssen, für die der Rat zuständig ist. Sowohl die Gemeindeordnung als auch die Gemeindehaushaltsverordnung befassen sich nicht im Detail mit den Aufgaben der Fachausschüsse. Die Richtlinien für die Ausschüsse werden in der Hauptsatzung geregelt.
Gemäß § 9 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Krefeld sind die Ausschüsse beratend tätig, soweit ihnen
nicht durch das Gesetz Entscheidungsbefugnisse zustehen. Der Rat kann ihnen die Entscheidung über
bestimmte Angelegenheiten übertragen. Näheres regelt die Zuständigkeitsordnung.
In § 10 der Zuständigkeitsordnung sind die Zuständigkeiten des Ausschusses für Umwelt, Energie, Verund Entsorgung sowie Landwirtschaft dargestellt. In der umfassenden Auflistung der Zuständigkeiten sind
Haushaltsberatungen nicht thematisiert.
In § 13 der Zuständigkeitsordnung sind die Zuständigkeiten des Finanz- und Beteiligungsausschusses (neu:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften) geregelt. Absatz 1 besagt, dass der Finanzund Beteiligungsausschuss die Haushaltssatzung vorbereitet und die für die Ausführung des Haushaltsplanes erforderlichen Entscheidungen trifft, soweit hierfür nicht andere Ausschüsse zuständig sind. Außerdem berät der Finanz- und Beteiligungsausschuss alle Angelegenheiten finanzieller Art vor, die der
Zuständigkeit des Rates unterliegen und nicht delegiert werden können (Absatz 2).
Eine Beratung des Haushaltes 2015 war trotz fehlender rechtlicher Verpflichtung grundsätzlich in allen
Fachausschüssen möglich. In den vergangenen Monaten stand das Thema Haushalt jeweils auf der Tagesordnung.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften wurde in seiner Sitzung am 02.06.2015
umfassend und entsprechend seiner Zuständigkeit mit der Vorbereitung der Haushaltssatzung befasst.
Eine Beschlussfassung über die Haushaltssatzung ist für die Sitzung des Stadtrates am 18.06.2015 vorgesehen.