Daten
Kommune
Krefeld
Größe
280 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:05
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Nr.
4718 /17
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 20/0bs Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat
05.12.2017
Betreff
Erwerb einer Beteiligung durch die NGN NETZGESELLSCHAFT NIEDERRHEIN MBH
Beschlussentwurf:
Der Rat stimmt dem Erwerb der KRT Kabel- und Rohrleitungstiefbau GmbH durch die NGN NETZGESELLSCHAFT NIEDERRHEIN MBH unter dem Vorbehalt der kommunalrechtlichen Unbedenklichkeit zu.
Einer neuerlichen Beschlussfassung des Rates der Stadt Krefeld in dieser Sache bedarf es nicht, soweit es
im Zuge des kommunalrechtlichen Anzeigeverfahrens noch zu unwesentlichen Änderungen des anliegenden Gesellschaftsvertragsentwurfs kommen sollte.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 4718 /17
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Die NGN NETZGESELLSCHAFT NIEDERRHEIN MBH (NGN), eine 100%ige Tochtergesellschaft der
SWK Stadtwerke Krefeld AG (SWK), die wiederum eine 100%ige Tochtergesellschaft der Stadt
Krefeld ist, beabsichtigt, 100% der Anteile an der KRT Kabel- und Rohrleitungstiefbau GmbH
(KRT) mit Sitz in Krefeld zu erwerben.
Die NGN ist unter anderem infolge geänderter regulatorischer Anforderung aus den Gesellschaften SWK AQUA GmbH, SWK SETEC GmbH und SWK NETZE GmbH zum 01.01.2016 entstanden
(Vorlage 2719/16). Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb und die Bewirtschaftung von
Energie- und Wasserversorgungsnetzen, die Vermarktung der Netzkapazitäten sowie der Betrieb
und die Bewirtschaftung von Infrastrukturanlagen, Netzen, Einrichtungen und Anlagen zur Abwasserbeseitigung und zur Straßenbeleuchtung nach § 107a Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW
(GO NRW). In diesem Rahmen leistet die Gesellschaft einen Beitrag zur Erfüllung gemeinwohlorientierter Aufgaben. Unternehmensgegenstand ist insbesondere die Verteilung von Elektrizität,
Gas, Fernwärme und Wasser, die Erzeugung bzw. Produktion von Fernwärme und Wasser sowie
der Betrieb, die Wartung und erforderlichenfalls der Ausbau dieser Netze, Einrichtungen und
Anlagen und die Erbringung damit zusammenhängender Dienstleistungen. Die NGN kann sich zur
Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen oder solche
Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe errichten, erwerben oder pachten.
Zum Ausbau der Netze, insbesondere der Tiefbau- und Verlegungsarbeiten hat sich die NGN bisher ausschließlich externer Unternehmen bedient. Der Hauptteil der Aufträge wird bislang von
der KRT wahrgenommen, die ihrerseits zu mehr als 95% für die NGN bzw. den SWK-Konzern tätig
ist. Die KRT erbringt mit aktuell 38 eigenen Mitarbeitern Rohr- und Kabelleitungstiefbauleistungen. Die durchschnittlichen Umsatzerlöse in den Jahren 2012 bis 2016 betrugen 3,6 Mio. EUR
pro Jahr. Das durchschnittliche Ergebnis im gleichen Zeitraum betrug 74,9 TEUR vor Steuern und
48,3 TEUR nach Steuern.
Infolge einer hohen Auftragsauslastung der Tiefbauunternehmen steigen die Preise für Tiefbauleistungen am Markt. Da der aktuelle Geschäftsführer und Gesellschafter der KRT sein Unternehmen aus Altersgründen aufgeben möchte, beabsichtigt die NGN diese Chance zu nutzen und
100% der Anteile an dem Unternehmen zu einem Kaufpreis von 600 TEUR zu erwerben.
Aus Sicht der NGN wird durch die Verlängerung der Wertschöpfungskette die Reaktionsfähigkeit
insbesondere im Hinblick auf kleine und mittlere Aufträge verbessert. Zudem erhöht eine vertikale Integration durch eine eigene „schnelle Eingreiftruppe“ die Flexibilität bei der Auftragsausführung und führt damit zu einer Verbesserung der Kundenorientierung bei der NGN. Auch im
Hinblick auf die immer restriktivere Regulierung der Netzentgelte können die dann innerhalb des
Konzerns entstehenden Kosten für den Tiefbau eine optimierende Wirkung haben.
Gemeinderechtlich beurteilt die Verwaltung die Tätigkeit der KRT wie folgt:
Nach § 107a Abs.1 GO NRW ist eine wirtschaftliche Betätigung der Gemeinde in den Bereichen
der Strom-, Gas- und Wärmeversorgung zulässig, sofern ein öffentlicher Zweck vorliegt und die
Tätigkeit nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zu der Leistungsfähigkeit der
Gemeinde steht. In Verbindung mit § 108 Abs. 6 GO NRW gelten diese Voraussetzungen auch für
den mittelbaren Erwerb von Gesellschaften.
Nach § 3 Nr. 36 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) umfasst der Begriff der Versorgung die
Erzeugung oder Gewinnung von Energie zur Belieferung von Kunden sowie den Vertrieb von
Energie an Kunden und den Betrieb eines Energieversorgungsnetzes.
Die NGN betreibt im Rahmen der gemeindlichen Daseinsvorsorge die Energieversorgungsnetze
auf dem Gebiet der Stadt Krefeld. Unmittelbar damit verbunden sind auch die Leistungen die zur
Begründung
Seite 3
Herstellung eines Energieversorgungsnetzes dienen, wie z.B. Kabel- und Rohrleitungstiefbauarbeiten. Die Tätigkeit der KRT dient damit einem öffentlichen Zweck und ist ein originärer Bestandteil.
Die Tätigkeit liegt sowohl in einem angemessenen Verhältnis zu der Leistungsfähigkeit der NGN
aber auch mittelbar der Stadt Krefeld.
Nach §§ 115 Abs. 1, 115 Abs. 2 GO NRW i.V.m. § 108 Abs. 6 GO NRW ist der Erwerb der KRT der
kommunalen Aufsichtsbehörde schriftlich anzuzeigen. Die Entscheidung des Rates steht somit
unter dem Vorbehalt der kommunalrechtlichen Unbedenklichkeit.
Der Aufsichtsrat der SWK hat in seiner Sitzung am 20. November 2017 dem Erwerb der KRT unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch den Rat der Stadt Krefeld zugestimmt.
Aus Sicht der Verwaltung ist der Erwerb der KRT zu begrüßen, da er die Struktur des SWKKonzerns nachhaltig stärkt und die Flexibilität der Aufgabenerfüllung erhöht. Durch den Erwerb
der Beteiligung werden langfristig Arbeitsplätze in Krefeld gesichert.
Der Entwurf des Gesellschaftsvertrages ist als Anlage beigefügt und wurde entsprechend den
Anforderungen an kommunale Gesellschaften ausgestaltet.