Daten
Kommune
Krefeld
Größe
286 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Überplanmäßiger Mehrbedarf bei Straßenbau und -instandsetzung
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Nr.
5063 /18
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 20/1 - bg Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat
12.04.2018
Betreff
Nachbewilligung im Teilfinanzplan 2018
Überplanmäßiger Mehrbedarf bei Straßenbau und -instandsetzung
Beschlussentwurf:
Gemäß § 83 Abs. 1 in Verbindung mit § 82 GO NRW wird der Leistung einer überplanmäßigen Auszahlung
von 291.000,00 EUR bei dem Innenauftrag P06602030000 - Straßenbau und -instandsetzung -, Kostenart
78520000 - Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen - (PSP-Element 7.266120.700.200 - Hauptstraße von
Fungendonk bis H.-Klausmann-Straße -) zugestimmt.
Die Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen bei dem Innenauftrag P06602030000 Straßenbau und -instandsetzung -, Kostenart 78520000 - Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen - (PSPElement 7.666411.700.100 - Erneuerung von Straßen und Gehwegen -).
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 5063 /18
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
X ja
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
nein
P06602030000 - Straßenbau und -instandsetzung
78520000 - Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen
7.266120.700.200 - Hauptstraße von Fungendonk bis H.-Klausmann-Straße
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Die KBK - Stadtentwässerung führte in 2017 eine Kanalverlegung (Sedi-Pipes-Anlagen) durch. Aufgrund
der zeitlichen Überschneidung konnte die o.g. Baumaßnahme aus dem KInvFöG-Programm nicht wie geplant ausgeführt werden.
Unter Berücksichtigung der vorliegenden Ergebnisse der Fahrbahnuntersuchungen (Bohrkerne, chemische Analysen) und unter Bezug zur Richtlinie für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen
von 2012 (RStO 12) wurde ein vollgebundener Oberbau nach Belastungsklasse 32 (Bk 32) mit einer Ausbaustärke von 42 cm gewählt (ggf. 52 cm, stellt sich erst nach Ausschachtung heraus). Durch den Ausbau
der belasteten Böden (gem. chemischer Analyse) und den verstärkten Oberbau der Schotter/Asphalttragschicht erhöhen sich die Kosten auf 801.000 EUR. Die Entsorgung der alten sowie der Bau der
neuen Tragschicht (in Höhe von 301.200 EUR) sind nicht nach KInvFöG förderfähig.
Somit ergibt sich:
aus Anmeldung 2017 ff.:
Auszahlung = 603.000 EUR / 90 % Förderung = 542.700 EUR / Eigenmittel = 60.300 EUR
gem. aktueller Kostenschätzung:
Auszahlung = 801.000 EUR gesamt
Auszahlung = 499.800 EUR / 90 % Förderung = 449.820 EUR / Eigenmittel = 49.980 EUR
Auszahlung = 301.200 EUR / keine Förderung
/ Eigenmittel = 301.200 EUR
Eigenmittel = 351.180 EUR
Differenz Anmeldung 2017 ff. und aktueller Kostenschätzung (60.300 EUR ./. 351.180 EUR)
mittel = 290.880 EUR
Eigen-
Hinsichtlich der Verkehrssituation zur Bauausführung kann diese nur in den Sommerferien durchgeführt
werden. Es wurde eine Ausnahmegenehmigung zur Busumleitung über die Autobahn 57 mit Aus/Auffahrt an der Geismühle von Straßen NRW eingeholt. Diese Genehmigung kann nur für die Zeit in den
Sommerferien erteilt werden. Die SWK Mobil kann außerhalb der Sommerferien keine Busumleitung garantieren.
Es wurde bereits eine Tempo-30-Zone eingerichtet (sonst 50 km/h). Falls die Bauausführung im Juli nicht
erfolgen kann, muss eine Vollsperrung der Hauptstraße eingerichtet werden.
Die Bezirksvertretungen Fischeln und Oppum sind informiert.
Die zusätzlichen Mittel von 291.000 EUR werden dringend zur Ausschreibung und Auftragsvergabe der
Verkehrswegebauarbeiten benötigt, um die Baumaßnahme zeitlich mit dem Beginn der Sommerferien
abstimmen zu können.
Die eingeplanten Mittel für die Maßnahme "Am Röttgen von Kurfürstenstraße bis Lange Straße", aus denen dieser Mehrbedarf gedeckt wird, werden 2018 nicht benötigt. Hierfür sind 2018 346.000 EUR eingeplant.
Die Stadt Krefeld ist als Eigentümer und Straßenbaulastträger verkehrssicherungspflichtig, sodass der
Beginn der Maßnahme während der vorläufigen Haushaltsführung möglich ist. Bis zur beabsichtigten
Auftragsvergabe am 09. Juli 2018 sind im Rahmen des Vergabeverfahrens mehrere Termine zwingend
einzuhalten, die die Mittelbereitstellung zum jetzigen Zeitpunkt erforderlich machen.