Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung im Teilfinanzplan 2018)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
286 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:07
Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung im Teilfinanzplan 2018) Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung im Teilfinanzplan 2018) Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung im Teilfinanzplan 2018) Verwaltungsvorlage (Nachbewilligung im Teilfinanzplan 2018)

öffnen download melden Dateigröße: 286 kB

Inhalt der Datei

Überplanmäßiger Mehrbedarf bei Straßenbau und -instandsetzung TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Nr. 5063 /18 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 20/1 - bg Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat 12.04.2018 Betreff Nachbewilligung im Teilfinanzplan 2018 Überplanmäßiger Mehrbedarf bei Straßenbau und -instandsetzung Beschlussentwurf: Gemäß § 83 Abs. 1 in Verbindung mit § 82 GO NRW wird der Leistung einer überplanmäßigen Auszahlung von 291.000,00 EUR bei dem Innenauftrag P06602030000 - Straßenbau und -instandsetzung -, Kostenart 78520000 - Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen - (PSP-Element 7.266120.700.200 - Hauptstraße von Fungendonk bis H.-Klausmann-Straße -) zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch entsprechende Wenigerauszahlungen bei dem Innenauftrag P06602030000 Straßenbau und -instandsetzung -, Kostenart 78520000 - Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen - (PSPElement 7.666411.700.100 - Erneuerung von Straßen und Gehwegen -). Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten nein Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 5063 /18 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: X ja Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: nein P06602030000 - Straßenbau und -instandsetzung 78520000 - Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen 7.266120.700.200 - Hauptstraße von Fungendonk bis H.-Klausmann-Straße Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Die KBK - Stadtentwässerung führte in 2017 eine Kanalverlegung (Sedi-Pipes-Anlagen) durch. Aufgrund der zeitlichen Überschneidung konnte die o.g. Baumaßnahme aus dem KInvFöG-Programm nicht wie geplant ausgeführt werden. Unter Berücksichtigung der vorliegenden Ergebnisse der Fahrbahnuntersuchungen (Bohrkerne, chemische Analysen) und unter Bezug zur Richtlinie für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen von 2012 (RStO 12) wurde ein vollgebundener Oberbau nach Belastungsklasse 32 (Bk 32) mit einer Ausbaustärke von 42 cm gewählt (ggf. 52 cm, stellt sich erst nach Ausschachtung heraus). Durch den Ausbau der belasteten Böden (gem. chemischer Analyse) und den verstärkten Oberbau der Schotter/Asphalttragschicht erhöhen sich die Kosten auf 801.000 EUR. Die Entsorgung der alten sowie der Bau der neuen Tragschicht (in Höhe von 301.200 EUR) sind nicht nach KInvFöG förderfähig. Somit ergibt sich: aus Anmeldung 2017 ff.: Auszahlung = 603.000 EUR / 90 % Förderung = 542.700 EUR / Eigenmittel = 60.300 EUR gem. aktueller Kostenschätzung: Auszahlung = 801.000 EUR gesamt Auszahlung = 499.800 EUR / 90 % Förderung = 449.820 EUR / Eigenmittel = 49.980 EUR Auszahlung = 301.200 EUR / keine Förderung / Eigenmittel = 301.200 EUR Eigenmittel = 351.180 EUR Differenz Anmeldung 2017 ff. und aktueller Kostenschätzung (60.300 EUR ./. 351.180 EUR) mittel = 290.880 EUR Eigen- Hinsichtlich der Verkehrssituation zur Bauausführung kann diese nur in den Sommerferien durchgeführt werden. Es wurde eine Ausnahmegenehmigung zur Busumleitung über die Autobahn 57 mit Aus/Auffahrt an der Geismühle von Straßen NRW eingeholt. Diese Genehmigung kann nur für die Zeit in den Sommerferien erteilt werden. Die SWK Mobil kann außerhalb der Sommerferien keine Busumleitung garantieren. Es wurde bereits eine Tempo-30-Zone eingerichtet (sonst 50 km/h). Falls die Bauausführung im Juli nicht erfolgen kann, muss eine Vollsperrung der Hauptstraße eingerichtet werden. Die Bezirksvertretungen Fischeln und Oppum sind informiert. Die zusätzlichen Mittel von 291.000 EUR werden dringend zur Ausschreibung und Auftragsvergabe der Verkehrswegebauarbeiten benötigt, um die Baumaßnahme zeitlich mit dem Beginn der Sommerferien abstimmen zu können. Die eingeplanten Mittel für die Maßnahme "Am Röttgen von Kurfürstenstraße bis Lange Straße", aus denen dieser Mehrbedarf gedeckt wird, werden 2018 nicht benötigt. Hierfür sind 2018 346.000 EUR eingeplant. Die Stadt Krefeld ist als Eigentümer und Straßenbaulastträger verkehrssicherungspflichtig, sodass der Beginn der Maßnahme während der vorläufigen Haushaltsführung möglich ist. Bis zur beabsichtigten Auftragsvergabe am 09. Juli 2018 sind im Rahmen des Vergabeverfahrens mehrere Termine zwingend einzuhalten, die die Mittelbereitstellung zum jetzigen Zeitpunkt erforderlich machen.