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Verwaltungsvorlage (Sachstandsbericht Fahrradabstellsatzung, Schreiben der Ratsfraktion Bündnis 90-Die Grünen vom 12.08.2014 und 24.09.2014 )

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
273 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:07
Verwaltungsvorlage (Sachstandsbericht Fahrradabstellsatzung, Schreiben der Ratsfraktion Bündnis 90-Die Grünen vom 12.08.2014 und 24.09.2014 ) Verwaltungsvorlage (Sachstandsbericht Fahrradabstellsatzung, Schreiben der Ratsfraktion Bündnis 90-Die Grünen vom 12.08.2014 und 24.09.2014 ) Verwaltungsvorlage (Sachstandsbericht Fahrradabstellsatzung, Schreiben der Ratsfraktion Bündnis 90-Die Grünen vom 12.08.2014 und 24.09.2014 )

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Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 10.12.2014 Nr. 833 /14 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 61 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität 03.02.2015 Betreff Sachstandsbericht Fahrradabstellsatzung, Schreiben der Ratsfraktion Bündnis 90-Die Grünen vom 12.08.2014 und 24.09.2014 Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 833 /14 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Aufgrund der Schreiben der Ratsfraktion Bündnis 90—Die Grünen vom 12.08.2014 und 24.09.2014 wurde mit Unterstützung der AGFS (Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW) eine Befragung der AGFS-Mitgliederstädte durchgeführt. Die Anfrage wurde seitens der Städte Münster und Marl beantwortet. Die Stadt Hilden wurde separat um eine Stellungnahme gebeten, diese liegt bereits auch vor. Folgender Sachverhalt kann kurz zusammengefasst werden. 1. Stadt Hilden: - Eine Satzung nur für Besucher-Fahrradabstellplätze von frei zugänglichen Abstellanlagen werde seit 2011 angewendet. Der Stellplatznachweis nach §51 der BauO NRW sei davon nicht betroffen. - Bisher ergaben sich in der Anwendung keine rechtlichen Probleme. 2. Stadt Münster: - Stadt Münster darf die ursprünglich angewendete Satzung nach der Novelle der BauO NRW im Jahr 2000 wegen fehlender Rechtsgrundlagen nicht mehr anwenden. - Die Stadt Münster ist bestrebt, zusammen mit der AGFS diesbezüglich eine Änderung der BauO NRW zu erreichen. 3. Stadt Marl: - Anwendung einer Satzung seit 1997 mit allg. guten Erfahrungen. Eine Anpassung nach der 2000er Novellierung der BauO NRW ist nicht erfolgt. Gemäß den aktuellen Informationen der AGFS-Geschäftsführung wird seitens der AGFS angestrebt, bei der nächsten Novellierung der BauO NRW entsprechende „fahrradabstellanlagenfreundliche“ Formulierungen, eine Satzungsermächtigung für Kommunen sowie weitere Details in Form einer Verwaltungsvorschrift (VV) zu verankern. Entsprechende Optimierungsvorschläge wurden bereits seitens der AGFS und Koordinatoren des Netzwerkes Verkehrssicheres NRW dem Ministerium vorgelegt. Über die Novelle der BauO NRW wurde auch am 28.11.2014 im Landtag diskutiert. Die rechtliche Zulässigkeit einer Fahrradabstellsatzung wurde seitens der Krefelder Stadtverwaltung vor diesem Hintergrund juristisch nicht nochmals überprüft. Die Verwaltung befürwortet grundsätzlich, unter dem Gesichtspunkt einer nachhaltigen Mobilität, die geplante „fahrradfreundliche“ Novellierung der BauO NRW und damit verbunden auch die Ermächtigung zur Aufstellung/Anwendung einer Krefelder Fahrradabstellsatzung. Angesichts des o. g. Sachverhaltes wird jedoch empfohlen, die Novellierung der BauO NRW (ggf. inkl. VV) abzuwarten, da sie mit großer Wahrscheinlichkeit eine entsprechende, rechtssichere Krefelder Fahrradabstellsatzung wesentlich vereinfachen bzw. sogar überflüssig machen wird. Nach der Novelle der BauO NRW wird die Verwaltung die Rahmenbedingungen sowie die fachlichen Aspekte einer Krefelder Fahrradabstellsatzung detailliert prüfen und den politischen Gremien eine entsprechende, weitere Vorgehensweise zwecks Beschluss vorschlagen.