Daten
Kommune
Krefeld
Größe
273 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:07
Stichworte
Inhalt der Datei
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 10.12.2014
Nr.
833 /14
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 61 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität
03.02.2015
Betreff
Sachstandsbericht Fahrradabstellsatzung, Schreiben der Ratsfraktion Bündnis 90-Die Grünen vom
12.08.2014 und 24.09.2014
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 833 /14
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Aufgrund der Schreiben der Ratsfraktion Bündnis 90—Die Grünen vom 12.08.2014 und
24.09.2014 wurde mit Unterstützung der AGFS (Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW) eine Befragung der AGFS-Mitgliederstädte
durchgeführt. Die Anfrage wurde seitens der Städte Münster und Marl beantwortet. Die Stadt
Hilden wurde separat um eine Stellungnahme gebeten, diese liegt bereits auch vor. Folgender
Sachverhalt kann kurz zusammengefasst werden.
1. Stadt Hilden:
- Eine Satzung nur für Besucher-Fahrradabstellplätze von frei zugänglichen Abstellanlagen werde seit 2011 angewendet. Der Stellplatznachweis nach §51 der BauO NRW sei davon nicht betroffen.
- Bisher ergaben sich in der Anwendung keine rechtlichen Probleme.
2. Stadt Münster:
- Stadt Münster darf die ursprünglich angewendete Satzung nach der Novelle der BauO NRW
im Jahr 2000 wegen fehlender Rechtsgrundlagen nicht mehr anwenden.
- Die Stadt Münster ist bestrebt, zusammen mit der AGFS diesbezüglich eine Änderung der
BauO NRW zu erreichen.
3. Stadt Marl:
- Anwendung einer Satzung seit 1997 mit allg. guten Erfahrungen. Eine Anpassung nach der
2000er Novellierung der BauO NRW ist nicht erfolgt.
Gemäß den aktuellen Informationen der AGFS-Geschäftsführung wird seitens der AGFS angestrebt, bei der nächsten Novellierung der BauO NRW entsprechende „fahrradabstellanlagenfreundliche“ Formulierungen, eine Satzungsermächtigung für Kommunen sowie weitere Details
in Form einer Verwaltungsvorschrift (VV) zu verankern. Entsprechende Optimierungsvorschläge
wurden bereits seitens der AGFS und Koordinatoren des Netzwerkes Verkehrssicheres NRW dem
Ministerium vorgelegt. Über die Novelle der BauO NRW wurde auch am 28.11.2014 im Landtag
diskutiert.
Die rechtliche Zulässigkeit einer Fahrradabstellsatzung wurde seitens der Krefelder Stadtverwaltung vor diesem Hintergrund juristisch nicht nochmals überprüft.
Die Verwaltung befürwortet grundsätzlich, unter dem Gesichtspunkt einer nachhaltigen Mobilität, die geplante „fahrradfreundliche“ Novellierung der BauO NRW und damit verbunden auch
die Ermächtigung zur Aufstellung/Anwendung einer Krefelder Fahrradabstellsatzung.
Angesichts des o. g. Sachverhaltes wird jedoch empfohlen, die Novellierung der BauO NRW (ggf.
inkl. VV) abzuwarten, da sie mit großer Wahrscheinlichkeit eine entsprechende, rechtssichere
Krefelder Fahrradabstellsatzung wesentlich vereinfachen bzw. sogar überflüssig machen wird.
Nach der Novelle der BauO NRW wird die Verwaltung die Rahmenbedingungen sowie die fachlichen Aspekte einer Krefelder Fahrradabstellsatzung detailliert prüfen und den politischen Gremien eine entsprechende, weitere Vorgehensweise zwecks Beschluss vorschlagen.