Daten
Kommune
Krefeld
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16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:09
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 21.05.2015
Nr.
1491 /15
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 20/1 - jü/1716 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
02.06.2015
Rat
18.06.2015
Betreff
Beratung über den Entwurf des Haushaltsplans 2015 und des Haushaltssicherungskonzeptes
a) Veränderungsnachweis der Verwaltung zum Haushaltsplanentwurf 2015
b) Fortschreibung des Konsolidierungszeitraumes bis 2020
Beschlussentwurf:
1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Den Veränderungen der Verwaltung wird zugestimmt.
3. Der Ausweitung des Konsolidierungszeitraumes bis 2020 wird zugestimmt.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 1491 /15
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
1. Auswirkungen auf den Haushaltsplan
Der Entwurf des Haushaltsplans 2015 sowie der Entwurf des Haushaltssicherungskonzeptes wurden dem
Rat in seiner Sitzung am 11.12.2014 vorgelegt und von diesem zur Beratung an die Bezirksvertretungen
und an die Fachausschüsse verwiesen.
Zur endgültigen Beschlussfassung über die Haushaltssatzung am 18.06.2015 legt die Verwaltung dem Rat
einen Veränderungsnachweis zum Haushaltsplanentwurf vor, der bislang ausschließlich Veränderungen
der Verwaltung enthält, da in den Fachausschüssen keine Beschlüsse getroffen wurden (Anlage 1).
Aus der Anlage ist themenbezogen und gegliedert nach Geschäftsbereichen ersichtlich, welche wesentlichen Sachverhalte auf Vorschlag der Verwaltung in den Veränderungsnachweis aufgenommen werden
sollen und welche finanziellen Auswirkungen daraus entstehen.
Über wesentliche Änderungen, die sich aus den Ergebnissen des Arbeitskreises "Steuerschätzungen" von
November 2014 sowie der Entlastung der Kommunen nach dem Bundesteilhabegesetz auf die Haushaltsplanung 2015ff ergeben haben, wurde der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
bereits in seiner Sitzung am 27.01.2015 mit der Vorlage Nr. 962/15 informiert. Insofern wird auf diese
Vorlage verwiesen.
Darüber hinaus sind die Aufwendungen für Personalkosten aufgrund der Tarifsteigerungen und des Stellenplans 2015 (inklusive Veränderungsnachweis) sowie bei den Leistungen für Flüchtlinge stark angestiegen. Gleichzeitig mussten die Ertragserwartungen im Bereich der Gewerbesteuer (Anpassung an das
Rechnungsergebnis 2014), Dividendenausschüttung der Städtischen Werke Krefeld AG und der Wohnstätte Krefeld (Anpassung an den Wirtschaftsplan) sowie im Bereich der Auflösung der Gewinnrücklage des
Eigenbetriebs Stadtentwässerung nach unten angepasst werden.
Aus diesem Grunde war ein Haushaltsausgleich im Jahr 2018 nicht mehr darstellbar. Die Verwaltung beabsichtigt deshalb, den Haushaltsausgleich im Jahr 2020 herbeizuführen. Die Darstellung des Ergebnisplans über den Finanzplanungszeitraum hinaus bis zum Jahr 2020 kann der Anlage 2 entnommen werden.
Hierbei wurden wesentliche Haushaltspositionen als "davon-Ausweis" gesondert dargestellt. Darüber
hinaus können den Erläuterungen die Planungsgrundlagen der Verwaltung für die Folgejahre entnommen
werden.
Die finanziellen Auswirkungen aufgrund der Fortführung der HSK – Maßnahmen sind in der Hochrechnung enthalten.
Es wird an dieser Stelle noch einmal darauf hingewiesen, dass der aus dem Entwurf vorgesehene Konsolidierungszeitraum bis zum Jahr 2018 durch den Veränderungsnachweis der Verwaltung auf das Jahr 2020
ausgeweitet wird.
Demnach sind grundsätzlich alle HSK – Maßnahmen aufgrund der Fortschreibung bis 2020 von Veränderungen betroffen. Da in den meisten Fällen die Beträge in den Folgejahren lediglich fortgeschrieben werden, wird hier auf einen gesonderten Ausweis verzichtet.
2. Auswirkungen auf die Konsolidierungsmaßnahmen
Begründung
Seite 3
Zur besseren Übersicht werden nachfolgend lediglich die HSK – Maßnahmen gesondert aufgeführt, zu
denen sich Änderungen in den Konsolidierungsbeträgen bzw. Verschiebungen in den einzelnen Jahren
ergeben haben.
II – 06:
Erhöhung der Landpachten
2015
Entwurf
Veränderung
Neu
2016
2017
2018
2019
2020
40.000
40.000
40.000
40.000
40.000
40.000
-22.000
0
0
0
0
0
18.000
40.000
40.000
40.000
40.000
40.000
Mit Ratsbeschluss vom 11.12.2014 wurde die Anhebung der Pachten von 300 EUR auf 400 EUR je ha in
Abänderung des Ratsbeschlusses vom 18.10.2011 beschlossen. Es wurde bisher für 2015 mit Mehreinnahmen in Höhe von 40.000 EUR gerechnet. Aufgrund gesetzlicher Gegebenheiten
(§ 593 BGB) können Landpachten lediglich alle zwei Jahre mit Zustimmung der Pächter erhöht werden. Entsprechend ist
der Konsolidierungsbetrag für 2015 zu korrigieren.
II – 09:
Kontrolle des fließenden Verkehrs
2015
Entwurf
Veränderung
Neu
2016
2017
2018
2019
2020
961.900
958.919
955.868
952.745
949.546
946.269
-580.000
0
0
0
0
0
381.900
958.919
955.868
952.745
949.546
946.269
Die Umsetzung der Teilmaßnahme „Ankauf eines weiteren Kfz“ kann erst nach Genehmigung des Haushaltsplans 2015 umgesetzt werden (neue Investition, neue Stellen). Somit entfällt ein Teil des Konsolidierungsbeitrages für 2015.
IV – 04:
Erhöhung der Elternbeiträge im Offenen Ganztag durch Veränderung der Staffelung der
Einkommensstufen
2015
2016
2017
2018
2019
2020
Entwurf
31.095
74.728
74.728
74.728
74.728
74.728
Veränderung
32.335
72.504
72.504
72.504
72.504
72.504
Neu
63.430
147.232
147.232
147.232
147.232
147.232
Durch eine zwischenzeitlich bekannt gewordene Anhebung der Obergrenzen beim Offenen Ganztag von
bisher 150 EUR auf 170 EUR (Änderungserlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes
NRW vom 15.01.2015) sind gegenüber den im Entwurf dargestellten Werten höhere Konsolidierungsbeträge zu erwarten.
IV – Neu:
Reduzierung der Vergünstigungen für FlachsmarktbesucherInnen ab dem Jahr 2015
2015
Entwurf
2016
2017
2018
2019
2020
0
0
0
0
0
0
Veränderung
1.750
1.750
1.750
1.750
1.750
1.750
Neu
1.750
1.750
1.750
1.750
1.750
1.750
Die Maßnahme war bisher Bestandteil der Prüfaufträge der Verwaltung zum HSK und soll über den Veränderungsnachweis berücksichtigt werden.
VI – 04:
Erhöhung der Kleingartenpacht um 0,11 EUR
Begründung
Seite 4
2015
Entwurf
Veränderung
2016
2017
2018
2019
2020
156.000
156.000
156.000
156.000
156.000
156.000
-156.000
0
0
0
0
0
0
156.000
156.000
156.000
156.000
156.000
Neu
Die Erhöhung der Kleingartenpacht war ursprünglich für den 01.01.2015 vorgesehen. Aufgrund der bisher
nicht gefassten politischen Beschlüsse ist die Erhöhung nunmehr erst zum 01.01.2016 möglich. Die Maßnahme wurde vom GB VI in den GB II verlagert.
A – 01:
Neufassung der Hundesteuersatzung / Hundebestandsaufnahme
2015
Entwurf
Veränderung
Neu
2016
2017
2018
2019
2020
400.000
400.000
400.000
400.000
400.000
400.000
-200.000
0
0
0
0
0
200.000
400.000
400.000
400.000
400.000
400.000
Der Haushaltsansatz basierte auf dem noch nicht gefassten politischen Beschluss über die Neufassung der
Hundesteuersatzung. Unter dem Vorbehalt einer Beschlussfassung im Rat am 18.06.2015 würde die Neufassung zum 01.07.2015 in Kraft treten können.
A – 03:
Anhebung der Grundsteuer B
2015
Entwurf
Veränderung
Neu
2016
2017
2018
2019
2020
5.636.842
5.636.842
5.636.842
5.636.842
5.636.842
5.636.842
66.316
66.316
66.316
66.316
66.316
66.316
5.703.158
5.703.158
5.703.158
5.703.158
5.703.158
5.703.158
Der Planansatz basierte auf einer unterjährigen Prognose für das Jahr 2014. Nunmehr liegt das Rechnungsergebnis für 2014 vor, wonach die Basis für die Berechnung leicht auf 43 Mio. EUR gestiegen ist.
A – 04:
Anhebung der Gewerbesteuer
2015
Entwurf
Veränderung
Neu
2016
2017
2018
2019
2020
8.844.318
9.088.636
9.332.955
9.577.273
9.821.591
10.065.909
-723.182
-723.181
-723.182
-723.182
-723.182
-723.182
8.121.136
8.365.455
8.609.773
8.854.091
9.098.409
9.342.727
Der Planansatz basierte auf in 2014 unterjährig geplanten Vorauszahlungen ab dem 01.01.2015. Die aktuelle Jahressollstellung bleibt hinter den Erwartungen bei der Haushaltsplanaufstellung zurück, so dass
hier eine Korrektur vorzunehmen ist.
A – 05:
Neufassung der Vergnügungssteuersatzung
Begründung
Seite 5
2015
2016
2017
2018
2019
2020
Entwurf
335.000
335.000
335.000
335.000
335.000
335.000
Veränderung
-10.000
-10.000
-10.000
-10.000
-10.000
-10.000
Neu
325.000
325.000
325.000
325.000
325.000
325.000
Der Haushaltsansatz basierte auf einer unterjährigen Stichtagsbetrachtung des Jahres 2014 unter Berücksichtigung der zum 01.01.2015 beschlossenen Änderungen der Vergnügungssteuersatzung. Die Ursprungsprognose weicht im Vergleich zum Rechnungsergebnis 2014 ab.
A – 07:
Verkauf von Aktien der Wohnstätte Krefeld AG
2015
2016
2017
2018
2019
2020
Entwurf
0
0
0
4.554.000
0
0
Veränderung
0
0
0
-4.554.000
0
4.554.000
Neu
0
0
0
0
0
4.554.000
Die Ausschüttung des Gewinns aus der Veräußerung der eigenen Anteile der Wohnstätte Krefeld AG ist
für 2020 vorgesehen.
A – 08:
Gewinnausschüttung Wohnstätte Krefeld AG
2015
Entwurf
Veränderung
Neu
2016
2017
2018
2019
2020
1.500.000
1.500.000
1.500.000
1.500.000
0
0
-500.000
-500.000
-500.000
500.000
2.000.000
2.000.000
1.000.000
1.000.000
1.000.000
2.000.000
2.000.000
2.000.000
Die Gewinnausschüttung der Wohnstätte Krefeld AG ist zum Teil in die Jahre 2018 bis 2020 verlagert
worden.
A – 09:
Gewinnausschüttung SWK
2015
2016
2017
2018
2019
2020
Entwurf
0
4.000.000
5.500.000
7.000.000
0
0
Veränderung
0
-1.895.626
-3.395.626
-2.454.550
5.303.025
4.713.800
Neu
0
2.104.374
2.104.374
4.545.450
5.303.025
4.713.800
Der SWK Stadtwerke Krefeld AG wird eine Erhöhung der jährlichen Gewinnausschüttung auferlegt. Dies
bedeutet, dass die SWK im Konsolidierungszeitraum von der Praxis, das hälftige Ergebnis der Gewinnrücklage zuzuführen, Abstand nehmen und in den Jahren 2016 und 2017 75% des Ergebnisses und in den Jahren 2018 bis 2020 das gesamte Ergebnis ausschütten muss.
A – 10:
Auflösung der vorhandenen Gewinnrücklage beim Eigenbetrieb Stadtentwässerung
Begründung
Seite 6
2015
Entwurf
Veränderung
2016
2017
2018
2019
2020
800.000
1.200.000
800.000
1.300.000
0
0
-800.000
-1.200.000
-800.000
100.000
1.400.000
1.400.000
0
0
0
1.400.000
1.400.000
1.400.000
Neu
Die Gewinnrücklage ist frei und nicht gebunden und soll nunmehr ab 2018 sukzessive aufgelöst werden.
A – 11:
Erschließung Fischeln Süd-West
2015
2016
2017
2018
2019
2020
Entwurf
0
0
0
3.500.000
0
0
Veränderung
0
0
0
-3.500.000
1.500.000
4.500.000
Neu
0
0
0
0
1.500.000
4.500.000
Die Umsetzung der Maßnahme soll nunmehr erst ab 2019 erfolgen. Darüber hinaus wird mit einem erhöhten Konsolidierungsbetrag gerechnet.