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Verwaltungsvorlage (Beratung über den Entwurf des Haushaltsplans 2015 und des Haushaltssicherungskonzeptes)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
446 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:09

Inhalt der Datei

TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 21.05.2015 Nr. 1491 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 20/1 - jü/1716 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 02.06.2015 Rat 18.06.2015 Betreff Beratung über den Entwurf des Haushaltsplans 2015 und des Haushaltssicherungskonzeptes a) Veränderungsnachweis der Verwaltung zum Haushaltsplanentwurf 2015 b) Fortschreibung des Konsolidierungszeitraumes bis 2020 Beschlussentwurf: 1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. 2. Den Veränderungen der Verwaltung wird zugestimmt. 3. Der Ausweitung des Konsolidierungszeitraumes bis 2020 wird zugestimmt. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 1491 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 1. Auswirkungen auf den Haushaltsplan Der Entwurf des Haushaltsplans 2015 sowie der Entwurf des Haushaltssicherungskonzeptes wurden dem Rat in seiner Sitzung am 11.12.2014 vorgelegt und von diesem zur Beratung an die Bezirksvertretungen und an die Fachausschüsse verwiesen. Zur endgültigen Beschlussfassung über die Haushaltssatzung am 18.06.2015 legt die Verwaltung dem Rat einen Veränderungsnachweis zum Haushaltsplanentwurf vor, der bislang ausschließlich Veränderungen der Verwaltung enthält, da in den Fachausschüssen keine Beschlüsse getroffen wurden (Anlage 1). Aus der Anlage ist themenbezogen und gegliedert nach Geschäftsbereichen ersichtlich, welche wesentlichen Sachverhalte auf Vorschlag der Verwaltung in den Veränderungsnachweis aufgenommen werden sollen und welche finanziellen Auswirkungen daraus entstehen. Über wesentliche Änderungen, die sich aus den Ergebnissen des Arbeitskreises "Steuerschätzungen" von November 2014 sowie der Entlastung der Kommunen nach dem Bundesteilhabegesetz auf die Haushaltsplanung 2015ff ergeben haben, wurde der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften bereits in seiner Sitzung am 27.01.2015 mit der Vorlage Nr. 962/15 informiert. Insofern wird auf diese Vorlage verwiesen. Darüber hinaus sind die Aufwendungen für Personalkosten aufgrund der Tarifsteigerungen und des Stellenplans 2015 (inklusive Veränderungsnachweis) sowie bei den Leistungen für Flüchtlinge stark angestiegen. Gleichzeitig mussten die Ertragserwartungen im Bereich der Gewerbesteuer (Anpassung an das Rechnungsergebnis 2014), Dividendenausschüttung der Städtischen Werke Krefeld AG und der Wohnstätte Krefeld (Anpassung an den Wirtschaftsplan) sowie im Bereich der Auflösung der Gewinnrücklage des Eigenbetriebs Stadtentwässerung nach unten angepasst werden. Aus diesem Grunde war ein Haushaltsausgleich im Jahr 2018 nicht mehr darstellbar. Die Verwaltung beabsichtigt deshalb, den Haushaltsausgleich im Jahr 2020 herbeizuführen. Die Darstellung des Ergebnisplans über den Finanzplanungszeitraum hinaus bis zum Jahr 2020 kann der Anlage 2 entnommen werden. Hierbei wurden wesentliche Haushaltspositionen als "davon-Ausweis" gesondert dargestellt. Darüber hinaus können den Erläuterungen die Planungsgrundlagen der Verwaltung für die Folgejahre entnommen werden. Die finanziellen Auswirkungen aufgrund der Fortführung der HSK – Maßnahmen sind in der Hochrechnung enthalten. Es wird an dieser Stelle noch einmal darauf hingewiesen, dass der aus dem Entwurf vorgesehene Konsolidierungszeitraum bis zum Jahr 2018 durch den Veränderungsnachweis der Verwaltung auf das Jahr 2020 ausgeweitet wird. Demnach sind grundsätzlich alle HSK – Maßnahmen aufgrund der Fortschreibung bis 2020 von Veränderungen betroffen. Da in den meisten Fällen die Beträge in den Folgejahren lediglich fortgeschrieben werden, wird hier auf einen gesonderten Ausweis verzichtet. 2. Auswirkungen auf die Konsolidierungsmaßnahmen Begründung Seite 3 Zur besseren Übersicht werden nachfolgend lediglich die HSK – Maßnahmen gesondert aufgeführt, zu denen sich Änderungen in den Konsolidierungsbeträgen bzw. Verschiebungen in den einzelnen Jahren ergeben haben. II – 06: Erhöhung der Landpachten 2015 Entwurf Veränderung Neu 2016 2017 2018 2019 2020 40.000 40.000 40.000 40.000 40.000 40.000 -22.000 0 0 0 0 0 18.000 40.000 40.000 40.000 40.000 40.000 Mit Ratsbeschluss vom 11.12.2014 wurde die Anhebung der Pachten von 300 EUR auf 400 EUR je ha in Abänderung des Ratsbeschlusses vom 18.10.2011 beschlossen. Es wurde bisher für 2015 mit Mehreinnahmen in Höhe von 40.000 EUR gerechnet. Aufgrund gesetzlicher Gegebenheiten (§ 593 BGB) können Landpachten lediglich alle zwei Jahre mit Zustimmung der Pächter erhöht werden. Entsprechend ist der Konsolidierungsbetrag für 2015 zu korrigieren. II – 09: Kontrolle des fließenden Verkehrs 2015 Entwurf Veränderung Neu 2016 2017 2018 2019 2020 961.900 958.919 955.868 952.745 949.546 946.269 -580.000 0 0 0 0 0 381.900 958.919 955.868 952.745 949.546 946.269 Die Umsetzung der Teilmaßnahme „Ankauf eines weiteren Kfz“ kann erst nach Genehmigung des Haushaltsplans 2015 umgesetzt werden (neue Investition, neue Stellen). Somit entfällt ein Teil des Konsolidierungsbeitrages für 2015. IV – 04: Erhöhung der Elternbeiträge im Offenen Ganztag durch Veränderung der Staffelung der Einkommensstufen 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Entwurf 31.095 74.728 74.728 74.728 74.728 74.728 Veränderung 32.335 72.504 72.504 72.504 72.504 72.504 Neu 63.430 147.232 147.232 147.232 147.232 147.232 Durch eine zwischenzeitlich bekannt gewordene Anhebung der Obergrenzen beim Offenen Ganztag von bisher 150 EUR auf 170 EUR (Änderungserlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes NRW vom 15.01.2015) sind gegenüber den im Entwurf dargestellten Werten höhere Konsolidierungsbeträge zu erwarten. IV – Neu: Reduzierung der Vergünstigungen für FlachsmarktbesucherInnen ab dem Jahr 2015 2015 Entwurf 2016 2017 2018 2019 2020 0 0 0 0 0 0 Veränderung 1.750 1.750 1.750 1.750 1.750 1.750 Neu 1.750 1.750 1.750 1.750 1.750 1.750 Die Maßnahme war bisher Bestandteil der Prüfaufträge der Verwaltung zum HSK und soll über den Veränderungsnachweis berücksichtigt werden. VI – 04: Erhöhung der Kleingartenpacht um 0,11 EUR Begründung Seite 4 2015 Entwurf Veränderung 2016 2017 2018 2019 2020 156.000 156.000 156.000 156.000 156.000 156.000 -156.000 0 0 0 0 0 0 156.000 156.000 156.000 156.000 156.000 Neu Die Erhöhung der Kleingartenpacht war ursprünglich für den 01.01.2015 vorgesehen. Aufgrund der bisher nicht gefassten politischen Beschlüsse ist die Erhöhung nunmehr erst zum 01.01.2016 möglich. Die Maßnahme wurde vom GB VI in den GB II verlagert. A – 01: Neufassung der Hundesteuersatzung / Hundebestandsaufnahme 2015 Entwurf Veränderung Neu 2016 2017 2018 2019 2020 400.000 400.000 400.000 400.000 400.000 400.000 -200.000 0 0 0 0 0 200.000 400.000 400.000 400.000 400.000 400.000 Der Haushaltsansatz basierte auf dem noch nicht gefassten politischen Beschluss über die Neufassung der Hundesteuersatzung. Unter dem Vorbehalt einer Beschlussfassung im Rat am 18.06.2015 würde die Neufassung zum 01.07.2015 in Kraft treten können. A – 03: Anhebung der Grundsteuer B 2015 Entwurf Veränderung Neu 2016 2017 2018 2019 2020 5.636.842 5.636.842 5.636.842 5.636.842 5.636.842 5.636.842 66.316 66.316 66.316 66.316 66.316 66.316 5.703.158 5.703.158 5.703.158 5.703.158 5.703.158 5.703.158 Der Planansatz basierte auf einer unterjährigen Prognose für das Jahr 2014. Nunmehr liegt das Rechnungsergebnis für 2014 vor, wonach die Basis für die Berechnung leicht auf 43 Mio. EUR gestiegen ist. A – 04: Anhebung der Gewerbesteuer 2015 Entwurf Veränderung Neu 2016 2017 2018 2019 2020 8.844.318 9.088.636 9.332.955 9.577.273 9.821.591 10.065.909 -723.182 -723.181 -723.182 -723.182 -723.182 -723.182 8.121.136 8.365.455 8.609.773 8.854.091 9.098.409 9.342.727 Der Planansatz basierte auf in 2014 unterjährig geplanten Vorauszahlungen ab dem 01.01.2015. Die aktuelle Jahressollstellung bleibt hinter den Erwartungen bei der Haushaltsplanaufstellung zurück, so dass hier eine Korrektur vorzunehmen ist. A – 05: Neufassung der Vergnügungssteuersatzung Begründung Seite 5 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Entwurf 335.000 335.000 335.000 335.000 335.000 335.000 Veränderung -10.000 -10.000 -10.000 -10.000 -10.000 -10.000 Neu 325.000 325.000 325.000 325.000 325.000 325.000 Der Haushaltsansatz basierte auf einer unterjährigen Stichtagsbetrachtung des Jahres 2014 unter Berücksichtigung der zum 01.01.2015 beschlossenen Änderungen der Vergnügungssteuersatzung. Die Ursprungsprognose weicht im Vergleich zum Rechnungsergebnis 2014 ab. A – 07: Verkauf von Aktien der Wohnstätte Krefeld AG 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Entwurf 0 0 0 4.554.000 0 0 Veränderung 0 0 0 -4.554.000 0 4.554.000 Neu 0 0 0 0 0 4.554.000 Die Ausschüttung des Gewinns aus der Veräußerung der eigenen Anteile der Wohnstätte Krefeld AG ist für 2020 vorgesehen. A – 08: Gewinnausschüttung Wohnstätte Krefeld AG 2015 Entwurf Veränderung Neu 2016 2017 2018 2019 2020 1.500.000 1.500.000 1.500.000 1.500.000 0 0 -500.000 -500.000 -500.000 500.000 2.000.000 2.000.000 1.000.000 1.000.000 1.000.000 2.000.000 2.000.000 2.000.000 Die Gewinnausschüttung der Wohnstätte Krefeld AG ist zum Teil in die Jahre 2018 bis 2020 verlagert worden. A – 09: Gewinnausschüttung SWK 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Entwurf 0 4.000.000 5.500.000 7.000.000 0 0 Veränderung 0 -1.895.626 -3.395.626 -2.454.550 5.303.025 4.713.800 Neu 0 2.104.374 2.104.374 4.545.450 5.303.025 4.713.800 Der SWK Stadtwerke Krefeld AG wird eine Erhöhung der jährlichen Gewinnausschüttung auferlegt. Dies bedeutet, dass die SWK im Konsolidierungszeitraum von der Praxis, das hälftige Ergebnis der Gewinnrücklage zuzuführen, Abstand nehmen und in den Jahren 2016 und 2017 75% des Ergebnisses und in den Jahren 2018 bis 2020 das gesamte Ergebnis ausschütten muss. A – 10: Auflösung der vorhandenen Gewinnrücklage beim Eigenbetrieb Stadtentwässerung Begründung Seite 6 2015 Entwurf Veränderung 2016 2017 2018 2019 2020 800.000 1.200.000 800.000 1.300.000 0 0 -800.000 -1.200.000 -800.000 100.000 1.400.000 1.400.000 0 0 0 1.400.000 1.400.000 1.400.000 Neu Die Gewinnrücklage ist frei und nicht gebunden und soll nunmehr ab 2018 sukzessive aufgelöst werden. A – 11: Erschließung Fischeln Süd-West 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Entwurf 0 0 0 3.500.000 0 0 Veränderung 0 0 0 -3.500.000 1.500.000 4.500.000 Neu 0 0 0 0 1.500.000 4.500.000 Die Umsetzung der Maßnahme soll nunmehr erst ab 2019 erfolgen. Darüber hinaus wird mit einem erhöhten Konsolidierungsbetrag gerechnet.