Daten
Kommune
Krefeld
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Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:10
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Inhalt der Datei
Stadt Krefeld • -36- • 47792 Krefeld
Bezirksregierung Düsseldorf
Postfach 300865
40408 Düsseldorf
DER OBERBÜRGERMEISTER
Fachbereich Umwelt
Juli 2016
Ihr Schreiben
26.01.01.01-1
Mein Zeichen
36/13 ra
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Auskunft erteilt / E-Mail
Herr Dr. Rademacher
a.rademacher@krefeld.de
Anschrift / Zimmer
Elbestr. 7
Zimmer 113
Telefon / Fax
02151/36602451
02151/36602460
Luftverkehr; Antrag der Flughafen Düsseldorf GmbH vom 29.02.2016
Verfügung der Bezirksregierung Düsseldorf vom 13.04.2016 zur Beteiligung am Verwaltungsverfahren gem. § 8 ff. LuftVG;
hier: Stellungnahme der Stadt Krefeld zur beantragten Kapazitätserweiterung des Flughafens
Düsseldorf vom 29.02.2016; Abgabefrist: 31.07.2016
∙
Die Stadt Krefeld hat die Antragsunterlagen des Flughafens Düsseldorf zur geplanten Kapazitätserweiterung am 22.04.2016 mit Schreiben der Bezirksregierung Düsseldorf vom 13.04.2016
erhalten und geprüft. Zunächst halte ich fest, dass sowohl der Verkehrsflughafen Düsseldorf
und die geplante Kapazitätserweiterung als auch das Beteiligungsverfahren von außerordentlicher verkehrsökonomischer Bedeutung und Umweltrelevanz für die Region, ihre Kommunen,
Bürger und Unternehmen sind. Daher bedanke ich mich an dieser Stelle für die Möglichkeit, der
Stadt Krefeld im Rahmen des Verwaltungsverfahrens die Gelegenheit zur Stellungnahme zu
geben.
Die Stadt Krefeld ist sich der ökonomischen Bedeutung des Verkehrsflughafens sowohl für die
Rhein-Ruhr-Region als auch für Krefeld selbst bewusst. Aufgrund der räumlichen Nähe des
Stadtgebietes und der guten Straßenverkehrsanbindung entfaltet der Flughafen Düsseldorf seine Wirkung in den Bereichen der Geschäfts-, Privat-, Urlaubs- und Touristikreisen sowie des
Frachtverkehrs auch auf Krefeld. Die Stadt Krefeld war in der Vergangenheit deswegen immer
wieder bestrebt, die Anbindung an den Flughafen Düsseldorf durch umweltfreundliche Angebote im öffentlichen Nahverkehr noch weiter zu verbessern.
Gleichzeitig ist Krefeld von einem erheblichen Flugverkehr resultierend aus Starts und Landungen am Flughafen Düsseldorf betroffen, deren Umfang aufgrund der bereits stattgefundenen
Kapazitätserweiterungen in den vergangenen Jahren zugenommen hat und infolge der beantragten Kapazitätserweiterung voraussichtlich deutlich zunehmen werden. Daher werden erhebliche Bedenken aus der Bürgerschaft und der Politik gegen die hier beantragte Kapazitätserweiterung des Flughafens Düsseldorf von 45 auf 60 Slots/h tagsüber geäußert. Auch aus der
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Prüfung des Planfeststellungsantrages durch die Fachbehörden meiner
Verwaltung ergeben sich Einwände gegen das Vorhaben, die mit dieser
Stellungnahme erhoben werden. Die Stadt Krefeld unterstützt damit auch
die diesbezüglichen Bedenken und Belange Ihrer Bürger.
1.
Grundsätzliche Einwände gegen den Planfeststellungsantrag zur KapErw FH DUS
1.1 Flugstrecken, Flugbewegungen und Lärmbelastung über Krefeld
-----
Zunächst soll an dieser Stelle auf den Umfang der Betroffenheit des Krefelder Stadtgebietes
hingewiesen werden. Krefeld ist sowohl bei den Abflugverfahren als auch im Anflugverfahren des Düsseldorfer Flughafens betroffen. Zur Beschreibung dieser Situation wurden die
Flugspuren aus dem Internetportal der Deutschen Flugsicherung, hier beispielhaft für den
11.09.2015 und 17.09.2015, herangezogen und um Ortsangaben ergänzt (vgl. Abb. 01 u.
02).
∙
Deutlich wird, dass der Süden Krefelds, die Stadtteile Fischeln, Oppum und Linn von einer
aus Osten kommenden Anflugstrecke betroffen sind, auf der Flugbewegungen im Wesentlichen in Höhenlagen von 6000 ft.(1.829 m) bis 9000 ft. (2.743 m) über diesen Stadtteilen
stattfinden. Gleichzeitig wird Krefeld von den drei Abflugstrecken MEVEL (SONEB,etc.),
NETEX (LMA) und MODRU gequert, die über den Stadtteilen Gellep-Stratum, Fischeln,
Stahldorf, Lehmheide und Benrad liegen, deren Flugbewegungen ebenso in Höhenlagen
von 3000 ft. (914 m) bis 9000 ft. (2.743 m) liegen.
Ausgehend vom Planfeststellungsantrag zur Kapazitätserweiterung des Düsseldorfer Flughafens kann angenommen werden, dass 37 % aller Abflugbewegungen des Düsseldorfer
Flughafens in den sechs verkehrsreichsten Monaten über die Abflugstrecken MEVEL, NETEX
und MODRU erfolgen und das Stadtgebiet von Krefeld queren (Abb. 04).
Ein vergleichbarer Anteil ergibt sich voraussichtlich auch in den übrigen sechs Monaten eines Kalenderjahres.
Vergleicht man die Flugbewegungen der Abflugstrecken der Betriebsrichtung 23R/L (Abb.
02) mit den Mittelungspegeln des Referenzszenarios und des Prognosehorizontes 2030 im
Planfeststellungsantrag zur Kapazitätserweiterung des Flughafens Düsseldorf 2016 (Abb.
03), so kann auch visuell festgestellt werden, dass die Flugbewegungen mit dem Erreichen
einer Flughöhe von gerade 6.000 ft. in etwa mit dem Mittelungspegel von tags 55 dB(A) zusammenfallen. Flugzeuge mit Flughöhen von 6.000 ft. – 9.000 ft. sind daher nicht mehr
wirksam im Sinne des Fluglärmgesetzes, da sie mittlere Lärmimmissionen von 55 dB(A)
nicht mehr erreichen. Jedoch geht die Stadt
Abb. 01: Flugspuren und Flugrouten über Krefeld im Anflug auf den Verkehrsflughafen
Düsseldorf. Ausgewähltes Bsp. 11.09.2015, 06 – 22 Uhr, Betriebsrichtung Ost. Quelle:
www.dfs.de, Stanley-Track, DFS 2015, ergänzt.
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Abb. 02: Flugspuren und Flugrouten über Krefeld im Abflug vom Verkehrsflughafen Düsseldorf. Ausgewähltes Bsp. 17.09.2015, 06 – 22 Uhr, Betriebsrichtung West. Quelle:
www.dfs.de, Standley-Track, DFS 2015, ergänzt.
Abb. 03: Flug- und Bodenlärm Prognose 2030 für den Tageszeitraum des Flughafen Düsseldorfs in den sechs verkehrsreichsten Monaten. Mittelungspegel. Quelle: ACCONBericht, =1/2016, Bericht-Nr.: ACB-0116/6050/17, Anlage 4.2.2.
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Abb. 04: Flugbewegungen in den Abflugverfahren über Krefeld mit Betriebsrichtung West
am Flughafen Düsseldorf in den sechs verkehrsreichsten Monaten. Quelle: airsight-DESBericht, S. 26 u. Plan-Nr. 38 – 55, PFV KapErw FH DUS 2016: Modellierung der IFRStrecken.
Startrichtung
SÜDWEST
Krefeld (NORD/NORDWEST)
Abflug 23R
MEVEL 8L
SONEB 3L
NETEX 2L
LMA 4L
MODRU 8L
1.623
388
138
2
1.474
MEVEL 9T
SONEB 3T
NETEX 2T
LMA 4T
MODRU 8T
Abflug 23L
Summe:
6.551
2.396
795
5
8.474
8.174
2.784
933
7
9.948
Abflugstrecken 23R/L, NORD/NORDWEST-Richtungen: 21.486 Flugbew., Anteil: 37 %
Abflugstrecken 23R/L, SÜD/SÜDWEST-Richtungen: 20.360 Flugbew., Anteil: 35 %
Abflugstrecken 05R/L, alle Richtungen: 16.386 Flugbewegungen, Anteil: 28 %
Krefeld davon aus, dass diese Flugbewegungen erst mit dem Erreichen einer Flughöhe von
> 9.000 ft. Lärmimmissionen von weniger als 40 dB(A) erreichen, so dass auf den Abflugstrecken über Krefeld erhebliche Fluglärmbelästigungen verbleiben.
Der Vergleich von Flugspuren und Flughöhen der Abflugstrecken 23R/L in einem Tageszeitraum (Abb. 02) mit den Mittelungspegeln des Prognosehorizonts 2030 im PFA KaKonten der Stadt Krefeld
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pErw. FH DUS (Abb. 03) zeigt weiterhin, dass eine Reihe von Flugbewegungen auf den Abflugstrecken MEVEL (SONEB) und NETEX (LMA)
eine Flughöhe von > 6.000 ft. erst über dem Krefelder Stadtgebiet erreichen. Über den südlichen Stadtteilen werden dagegen geringere Flughöhen zwischen
3000 ft. (914 m) und 6.000 ft. (1.829 m) erreicht. Dies lässt den vereinfachten Schluss zu,
dass je nach Abflugstrecke und Flugzeugtyp bis zum Erreichen einer Flughöhe von 6.000 ft.
Lärmimmissionen tagsüber von > 55 dB(A) auftreten können. Treten diese Flüge mit geringeren Flughöhen hintereinander auf einer Abflugstrecke auf, führt dies zu einer entsprechenden Häufung der Lärmimmissionen mit mehr als 55 dB(A) und zu einer zeitweiligen
Anhebung des Mittelungspegels bzw. dadurch zu einer Erhöhung der Lärmbelastung unterhalb der Abflugstrecken.
-----
∙
Eine Beeinflussung der Lärmimmissionen durch Flugbewegungen findet auch durch die
entsprechende Windrichtung (SÜD, SÜDWEST, WEST, NORDWEST) bei einer Betriebsrichtung SÜDWEST des Flughafens Düsseldorf auf den Abflugstrecken 23R/L über
dem Stadtgebiet von Krefeld statt. So ist davon auszugehen, dass aufgrund der vorherrschenden Windrichtung WEST unterhalb der Abflugstrecken und östlich davon die Lärmimmissionen im Stadtgebiet relativ höher sind als westlich der Abflugstrecken.
Gerade in den Stadtteilen Fischeln, Stahldorf, Lehmheide, Benrad und Gellep-Stratum sind
eine ganze Reihe von Wohngebieten von diesen Lärmbelastungen der genannten Abflugstrecken 23L/R betroffen. Nimmt man die Anflugstrecken über Krefeld bei einer Betriebsrichtung Ost (05R/L) hinzu, so kann angenommen werden, dass räumlich gesehen ca.
1/7 der Krefelder Bevölkerung (ca. 32.000 von 230.000 Einwohner) von den Flugbewegungen des Flughafens Düsseldorf und den daraus resultierenden Lärmimmissionen im Stadtgebiet unmittelbar betroffen ist.
Vor dem Hintergrund der beschriebenen Ist-Situation der Flugstrecken und Flugbewegungen über Krefeld macht die Stadt Krefeld bereits an dieser Stelle deutlich, dass die
Lärmbelastung aus dem Flugverkehr für die Krefelder Bevölkerung, insbesondere in den
Wohngebieten bereits hoch ist und weitere Immissionsbelastungen aus zusätzlichen Flugbewegungen aufgrund der Zunahme der Lärmhäufigkeit (Lärmdichte) nicht mehr zumutbar
erscheinen.
1.2 Beantragte Kapazitätserweiterung des Flughafens Düsseldorf
Die geplante und beantragte Kapazitätserweiterung des Flughafens Düsseldorf sieht nunmehr vor, die Anzahl der Slots für An- und Abflüge von derzeit genehmigten 47 auf insgesamt 60 Slots pro Stunde in insgesamt acht verkehrsreichen Stunden des Tages zu erhöhen.
In den acht weniger verkehrsreichen Stunden soll die Anzahl von bisher genehmigten 45
Slots beibehalten werden. Für den Nachtzeitraum werden 33 Landungen/Slots beantragt.
Antragsgemäß (S. 14) ergeben sich aus dem Tages- und dem Nachtzeitraum beantragte 8 x
45 + 8 x 60 + 33 = 873 Slots pro Tag. Im Zeitraum eines Kalenderjahrs (365 Tage) ergeben
sich daraus insgesamt 318.645 Flugbewegungen (Abb. 05). Die Antragstellerin geht gemäß
Antrag von einem „Erfahrungswert“ bei der Ausschöpfungsquote von 78 % aus und errechnet hieraus 249.500 slotpflichtige Flugbewegungen im Jahr und 137.500 Bewegungen
in den sechs verkehrsreichsten Monaten. Die Antragstellerin beantragt dabei die StreiKonten der Stadt Krefeld
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chung von Ziffer III.6, Nr. 6.1 (S. 3 des Antragsschreibens), so dass die
Begrenzung der Flugbewegungen in den sechs verkehrsreichsten
Monaten (Betriebsgenehmigung 2005, S. 7, Änderung der Ziffer III.6,
6.1 und Festsetzung von 131.000 Flugbewegungen in den sechs verkehrsreichsten Monaten) ersatzlos gestrichen wird.
Abb. 05: Genehmigte und geplante Slots des Flughafens Düsseldorf, pro Stunde und
rechnerische Ermittlung pro Jahr, mit einer mittleren Ausschöpfungsquote von 78 % „Erfahrungswert“ des FH DUS, Antrag S. 14). Quelle: Angaben über die geplanten Slots aus
dem Antrag des Flughafens Düsseldorf vom 16.02.2016, S. 14 und auf der Grundlage der
Genehmigung zur Änderung der Betriebsregelung für das Parallelbahnsystem des Verkehrsflughafens Düsseldorf, MBV NRW, IIA2-31-213/IIIDL, Ziffer III.6, 6.1 u. 6.2, 2005.
a) Tabelle der genehmigten (Ziffer 6, 6.2 der Genehmigung 2005) und der beantragten Slots (PFA 2016) pro
Stunde und Tag und rechnerisch pro Jahr
Slots pro Stunden
-----
Genehmigte
Slots
Summe
Beantragte
∙
Slots
Summe
Slotanzahl
Tage
im Jahr
Anzahl der
Slots pro
Stunde
pro Tag
45
47
36
8
8
1
360
376
36
365
365
365
131400
137240
13140
---45
60
---8
8
772
360
480
365
365
365
33
1
33
365
----
----
873
365
Jahr
mittlere ausgeausge- 6 verkehrsr.
Anteil 6 verkehrsr.
Tage im
schöpfte
Monate Ausschö- schöpfte
Monate
%
Jahr
184 Tage pfung % Slots/ Tag
Slots/ Jahr Ausschöpfung
78
78
4,7
66240
69184
6624
281780 100,0
131400 41,2
175200 55,0
142048
66240
88320
78
78
3,8
318645 100,0
12045
46,6
48,7
281
293
28
365
365
365
365
78
602
281
374
6072
78
160632
78
78
102492
107047
10249
50544
52790
5054
365
219788
102492
136656
108389
50544
67392
26
365
9395
4633
681
365
248543
122569
365
b) Steigerung der Flugbewegungen rechnerisch um 13 % gegenüber der geltenden Slot-Genehmigung.
c) Steigerung der Flugbewegungen, in den acht verkehrsreichsten Stunden des Tages und sechs verkehrsreichsten Monaten, rechnerisch um 27 % gegenüber der geltenden Slot-Genehmigung
d) Steigerung der Flugbewegungen in den sechs verkehrsreichsten Monaten des Kalenderjahres von genehmigten 131.000 Flüge (Ziffer 6, 6.1 der Genehmigung 2005) auf beantragte 137.500 Flüge (2016), rechnerisch bis zu 5 % gegenüber der geltenden Genehmigung (2005).
e) Obwohl im Antrag des Flughafens Düsseldorf die Zahl der Landung im Nachzeitraum als unverändert beschrieben wird (Antragschreiben, S. 13), handelt es sich mit 33 beantragten gegenüber 36 genehmigten
Landungen (Ziffer III.6, 6.4 der Genehmigung von 2005) um eine Änderung bzw. Verringerung der SlotAnzahl im Nachtzeitraum.
Zur Kapazitätserweiterung gemäß des Antrags des Flughafens Düsseldorf stellt die Stadt
Krefeld fest, dass die beantragten 33 Slots/Landungen im Nachtzeitraum von der Betriebsgenehmigung 2005, in der unter Ziffer III.6, 6.4 insgesamt 36 Landungen genehmigt wurden, abweicht. Der Flughafen Düsseldorf weist in der Begründung seines Antrags (S. 13)
zwar darauf hin, dass sich an der im Zeitraum von 22 – 23 Uhr genehmigten Zahl von 33
Landungen nichts ändern würde. Die Anzahl von 33 Landungen ist aber nicht nachvollziehbar und daher unbegründet, da in der Begründung kein Hinweis auf eine zwischenzeitlich
erfolgte Änderung der Betriebsregelung gegeben wird bzw. hier nicht vorliegt. Wird das
Ziel von 33 Landungen im Nachtzeitraum weiterverfolgt, wäre dies im Zuge des laufenden
Planfeststellungsantrags als Änderung der Betriebsgenehmigung 2005 zu beantragen.
Weiterhin ist festzustellen, dass die Zahl der täglich beantragten 873 Slots und der daraus
berechenbaren Flugbewegungen auch unter Berücksichtigung des Erfahrungswertes der
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Ausschöpfungsquote von 78 % nicht zu den vom Flughafen dargestellten, o. g. Flugbewegungen (Ausschöpfung der Slots mit einem
Verkehrsvolumen von 249.500 Flugbewegungen und 137.500 Flugbewegungen in den 6 verkehrsreichsten Monaten) führen. Stattdessen werden rechnerisch
bei einer Ausschöpfungsquote von 78 % jährlich 248.543 Flugbewegungen und in den sechs
verkehrsreichsten Monaten nur 122.569 Flugbewegungen und ohne Ausschöpfungsquote
jährlich 318.645 bzw. in den sechs verkehrsreichsten Monaten 160.632 Flugbewegungen
beantragt (vgl. Abb. 05).
-----
∙
Der im Antragsschreiben des Flughafens Düsseldorf so genannte „Erfahrungswert“ der Ausschöpfungsrate (78 %) weicht von den Berechnungen der Ausschöpfungsrate aus den Flugbewegungen Jahren 2010 – 2014 (airsight, DES-Bericht, S. 5-9), die mit 84,365 % ermittelt
und sowohl für das Referenz- als auch für das Prognoseszenario angesetzt wurden, deutlich
ab. Es ist, da keine eigenen Berechnungen des Flughafens im Antragsschreiben vorgelegt
werden, nicht erkennbar, warum der Flughafen Düsseldorf vorzugsweise auf die eigenen
Erfahrungswerte setzt. Daher bleibt der Erfahrungswert einer Ausschöpfungsrate von 78 %
unbegründet. Er lässt sich weder in Bezug setzen zu den täglich beantragten 873 Slots und
der hieraus resultierenden Zahl der Flugbewegungen in den sechs verkehrsreichsten Monaten (Abb. 05), noch zu den im Antragsschreiben genannten 134.900 Flugbewegungen des
Prognoseszenarios (Antragsschreiben S. 21) oder der im airsight-DES-Bericht genannten
Ausschöpfungsrate (84,365 %) und den dort ermittelten 138.200 Flugbewegungen (6vrM,
S. 14 des airsight-DES-Berichtes).
Die im Antrag dargelegte und beantragte Zahl von 137.500 Flugbewegungen in den sechs
verkehrsreichsten Monaten lässt sich anhand der beantragten täglich 873 Slots und der
Nachberechnung (Abb. 05) der jährlichen und der Flugbewegungen in den sechs verkehrsreichsten Monaten nicht nachvollziehen. Die vom Flughafen Düsseldorf dargelegten Flugbewegungen für die sechs verkehrsreichsten Monate sind daher unbegründet. Sie lässt sich
auch nicht anhand des Referenz- und des Prognoseszenarios (Antragsschreiben, S. 21) belegen, da die Anzahl um 2.600 Flugbewegungen von der Summe der Flugbewegungen
(134.900) des Prognoseszenarios (Antragsschreiben S. 21) für die sechs verkehrsreichsten
Monate abweicht. Die vom Flughafen Düsseldorf dargelegten Flugbewegungen für die
sechs verkehrsreichsten Monate sind nicht schlüssig abgeleitet und daher unbegründet.
Weder die vom Flughafen Düsseldorf zugrunde gelegte Ausschöpfungsrate (78 %) noch das
ermittelte Flugbewegungsvolumen (137.500 FBW) in den sechs verkehrsreichsten Monaten
sind für die Stadt Krefeld aus den genannten Gründen nachvollziehbar und daher unbegründet.
Die Antragstellerin begründet die Änderung des Flugbetriebes (Antragsschreiben S. 12-15)
mit der Übernachfrage nach Slots in Spitzenzeiten. Demnach habe sich gezeigt, dass der
Rahmen der Genehmigungslage von 131.000 Flugbewegungen in den sechs verkehrsreichsten Monaten trotz höchster Nachfrage mit über 155.000 nachgefragten Flugbewegungen
nicht ausgeschöpft werden konnte. Im Gegenteil seien Fluganmeldungen wegen fehlender
Slots in erheblichem Umfang gänzlich abzulehnen oder zeitlich zu verschieben gewesen,
mit der Folge, dass konkret geplante Flüge nicht hätten stattfinden können. Die beantragten täglichen Slots (873) spiegeln aber nicht die Begründung fehlender Kapazitäten in den
sechs verkehrsreichsten Monaten wider, da für das gesamte Jahr für jeweils acht Stunden
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am Tag 60 Slots beantragt werden. Die in diesem Zusammenhang von
der Antragstellerin aus dem ARC-Gutachten abgeleiteten 178.000
Flugbewegungen (Antragsschreiben, S. 13), würden die von der Antragstellerin in den sechs verkehrsreichsten Monaten des Jahres angegebene höchste
Nachfrage von 155.000 Flugbewegungen (Antragsschreiben, S. 13) am Flughafen Düsseldorf bei weitem übersteigen. In den sechs verkehrsschwächeren Monaten dürfte die Differenz zwischen den beantragten Kapazitäten und der Nachfrage entsprechend noch größer
sein.
-----
∙
Die Beantragung von 60 Slots an 8 verkehrsreichen Stunden pro Tag für 365 Tage eines Kalenderjahres geht stattdessen über die Begründung der notwendigen Abwicklung höherer
Flugbewegungen in den sechs verkehrsreichsten Monaten hinaus. Eine Notwendigkeit,
auch in den sechs verkehrsärmeren Monaten eines Jahres täglich 873 Slots bereitzustellen,
ist nach den Antragsunterlagen nicht gegeben. Der Flughafen Düsseldorf als Antragstellerin
begründet dies auch nicht. Weder der ARC-Bericht noch der airsight-DES-Bericht empfehlen diese Vorgehensweise des Flughafens Düsseldorf.
Ziel der ganzjährigen Beantragung von 873 Slots am Tag und 60 Slots pro Stunde an 8 Stunden eines Tages ist offenbar das Erreichen einer Genehmigung einer derzeit größtmöglichen Kapazität des Verkehrsflughafens Düsseldorf und nicht allein die Kapazitätserweiterung in den sechs verkehrsreichsten Monaten des Kalenderjahres. Dies würde den Verkehrsflughafen Düsseldorf zwar in die Lage versetzen, eine größtmögliche Flexibiltät gegenüber einer steigenden Nachfrage an Flugbewegungen zu bekommen. Gleichzeitig wäre
aufgrund der hohen Zahl der ganzjährigen Flugbewegungen (318.645/Jahr, 178.000/6vMo)
lange Zeit kein neuer Planfeststellungsantrag für eine weitere Kapazitätserweiterung des
Flughafens mehr erforderlich. Das beantragte ersatzlose Streichen der Ziffer III.6, 6.1 der
Änderungsgenehmigung von 2005, die eine Beschränkung der Flugbewegungen in den
sechs verkehrsreichsten Monaten des Jahres vorsieht (131.000 FBW), soll dieses Ziel einer
unbeschränkten Nutzung unterstützen.
Um der vom Flughafen Düsseldorf begründeten Notwendigkeit der Kapazitätserweiterung
in den sechs verkehrsreichsten Monaten gerecht zu werden, wäre eine Erweiterung der
Slots auf 60/Stunde an 8 Stunden eines Tages nur in den sechs verkehrsreichsten Monaten
eines Kalenderjahres voraussichtlich ausreichend. Die daraus resultierenden Flugbewegungen für das Kalenderjahr und für die sechs verkehrsreichsten Monate lassen sich entsprechend berechnen (vgl. Abb. 06).
Abb. 06: Slots und Flugbewegungen am Flughafen Düsseldorf in den sechs verkehrsreichsten und sechs verkehrsärmeren Monaten eines Jahres, bei einer Kapazitätserweiterung auf 60 Slots/Stunde in den verkehrsreichsten Monaten des Kalenderjahrs
(Quelle: eigene Berechnungen auf Grundlage beantragter Daten)
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Slots/ Tag
Slots/ Stunde Stunden/ Tag verkehrsrei.
Monate
45
8
Beantragte
45
8
360
Slots
60
8
480
33
1
33
----
----
873
Summe
Slots/ Tag
verkehrsar.
Monate
Tage
im Jahr
6 verkehrsrei.
Monate
184 Tage
6 verkehrsar.
Monate
181 Tage
360
184
66240
360
181
65160
184
88320
33
365
12045
12045
753
365
165525
143445
65160
308970
Summe jährliche Flugbewegungen
129110
Ausschöpfungsquote 78 % verkehrsreichste Monate
111887
Ausschöpfungsquote 78 % verkehrsarme Monate
240997
Ausschöpfungsquote 78 % jährlich
139645
Ausschöpfungsquote 84 % verkehrsreichste Monate (airsight-DES-Bericht), ergibt:
-----
∙
Während sich das Volumen der Flugbewegungen der sechs verkehrsärmeren Monate des
Jahres nur wenig verändert, verringert sich die Gesamtzahl der beantragten jährlichen Bewegungen um ca. 10.000 Flugbewegungen, während sich in den sechs verkehrsreichsten
Monaten die beantragten Bewegungen um weitere 5.000 beantragte Flugbewegungen erhöhen würde. Setzt man gegenüber dem „Erfahrungswert“ des Flughafens Düsseldorf die
realistischer, von airsight prognostizierte Ausschöpfungsquote von ca. 84 % an (airsightDES-Bericht, S. 5), so ergibt sich für die sechs verkehrsreichsten Monate einen Volumen
von 139.645 Flugbewegungen. Damit könnten die Annahmen des Flughafens Düsseldorf
über die slotpflichtigen Flugbewegungen und die höchste Nachfrage in den sechs verkehrsreichsten Monaten derzeit voraussichtlich ausreichend abgedeckt werden.
Der Flughafen Düsseldorf verweist in seinem Antrag mehrfach auf die von der Antragstellerin ermittelten Referenz- und Prognoseszenarien für das Jahr 2027. Das von airsight erstellte Referenz- und Prognoseszenario bezieht sich aber jeweils auf das Jahr 2030. Die Angaben der Antragstellerin und des airsight-DES-Berichtes zum Prognosehorizont sind nicht
konform.
Der airsight-DES-Bericht ermittelt zwar eine Verteilung der Flugbewegungen auf die Abflugund Anflugstrecken des Flughafen Düsseldorfs, die insgesamt durch die Kapazitätserweiterung in den sechs verkehrsreichsten Monaten eines Kalenderjahres zustande kommen (Referenz- und Prognoseszenario 2030). Die zusätzlich für die einzelnen Flugstrecken zustande
kommenden Flugbewegungen werden jedoch nicht dargestellt, so dass für die Stadt Krefeld nicht eingeschätzt werden kann, wieviele Flugbewegungen über dem Stadtgebiet zusätzlich entstehen.
1.3 Fluglärm
Das Flug- und Bodenlärmgutachten (ACCON) im Planfeststellungsantrag geht von dem von
airsight (s. o.) erstellten Referenz- und Prognoseszenario 2030 aus. Wie oben ausgeführt,
deckt sich die Antragstellung von täglich 873 Slots mit 60 Slots/Stunde an 8 Stunden eines
Tages ganzjährig nicht mit dem Prognoseszenario 2030 für die sechs verkehrsreichsten
Monate. Die Auswirkungen der ganzjährig beantragten Kapazitätserweiterung lassen sich
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lärmseitig nicht beurteilen, da Aussagen zu den Lärmimmissionen für
die verkehrsärmeren Monate sowohl im Gutachten als auch im Antrag des Flughafens Düsseldorf fehlen.
Sowohl im ACCON-Gutachten als auch im Planfeststellungsantrag selbst fehlen Aussagen
und Darstellungen für die Lärmimmissionen außerhalb der beantragten FluglärmSchutzzonen des Flughafens Düsseldorf. Eine Beurteilung der lärmseitigen Auswirkungen
zusätzlicher Flugbewegungen über dem Krefelder Stadtgebiet ist nicht möglich.
-----
∙
Aus der Flugspurenanalyse (s. o., 1.01) zeigt sich, dass auf den Abflugrouten MEVEL
(SONEB, etc.), NETEX (LMA)und MODRU über dem südlichen Stadtgebiet von Krefeld Flugbewegungen stattfinden, die deutlich unterhalb von 6.000 ft. (1.829 m) liegen und damit
Lärmimmissionen von > 55 dB(A) im Stadtgebiet erzeugen können. Davon betroffen sind
Wohngebiete in den Krefelder Stadtteilen von Fischeln, Stahldorf, Benrad und GellepStratum. Die lärmseitigen Auswirkungen dieser Flugbewegungen zwischen 3.000 ft. und
6.000 ft. werden im Planfeststellungsantrag nicht betrachtet. Ähnliches gilt für das Landeverfahren (Betriebsrichtung 05R/L) und die Platzrunde, die über Krefeld in Flughöhen <
9.000 ft. bis < 6.000 ft. geflogen wird.
Hier sollte in Abhängigkeit der Flugbewegungszahlen und Flughöhen untersucht werden,
welche Lärmimmissionen nach Flughöhenklassen über dem Stadtgebiet erzeugt werden
und tatsächlich lärmerheblich sind. Allein die Berechnung eines Mittelungspegels aus allen
Flugbewegungen lässt keine Beurteilung der zu erwartenden lärmseitigen Auswirkungen
aus den tatsächlichen Flugbewegungen zu.
Da anhand der Flugspurenanalyse erkennbar wird, dass Flughöhen mit einer Lärmrelevanz
von voraussichtlich > 55 dB(A) auftreten und dadurch Wohngebiete im Krefelder Stadtgebiet voraussichtlich erheblich belastet werden können, sollten in den Stadtteilen Fischeln
und Gellep-Stratum zusätzlich zwei bis drei Lärmmessstationen zur Verfizierung der Erheblichkeit des Fluglärms in Krefeld errichtet werden.
1.4 Fluglärmmedizin
Die Planfeststellungsunterlagen zur Kapazitätserweiterung des Flughafens Düsseldorf wurden von der Stadt Krefeld im Rahmen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes geprüft.
Gemäß den Antragsunterlagen soll die Anzahl der Flugbewegungen in den verkehrsreichsten Monaten von aktuell 122.186 auf 138.200 (Prognoseszenario 2030) erhöht
werden. Angaben, zu welchen Tageszeiten die vermehrten Starts und Landungen stattfinden sollen, werden nicht gemacht. Ein entsprechendes Szenarion, welches ein verdichtetes
Flugbewegungsaufkommen zu den kritischen Zeiten (morgens und abends!?) umfasst, wird
im Lärmgutachten nicht berücksichtigt. Dies wird auch von dem Autor der lärmmedizinischen Studie der Charité vom 23.02.2016 kritisiert:
„Womöglich ist der Dauerschallpegel nicht das beste Maß, um Lärmbelastungen in
eine Beziehung zu Herz-Kreislauferkrankungen zu setzen.“
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Obwohl gemäß dem Lärmgutachten mit einem geringen Lärmzuwachs für das Krefelder Stadtgebiet gerechnet werden muss, sollten
folgende Aspekte bei den weiteren Planungen berücksichtigt werden:
Gemäß der lärmmedizinischen Stellungnahme der Charité am 23.02.2016 steht die intensive Fluglärmbelastung (militärischer Tieffluglärm) in einem deutlichen Zusammenhang mit
der Ausschüttung von Stresshormonen. Eine vermehrte Stresshormonausscheidung begünstigt die Kriterien wie Arteriosklerose und erhöht, wie die Caerphilly-Speedwell-Kohortenstudie belegt, das Risiko von Herz-Kreis-Erkrankung. Erhöhte Cortisolwerte (Stresshormon), wie sie z. B. C. Maske et al. bei einer nächtlichen Verkehrslärmbelästigung von
52,8 – 68,5 dB(A) nachwies, haben u. a. diabetogene Wirkung, Immunsuppression, Magengeschwüre, sowie die Förderung des Knochenmark- und Muskulaturabbaus zur Folge. Die
gesundheitlichen Auswirkungen haben eine Latenzzeit von etwa 5-10 Jahren.
-----
Im Weiteren berichtet der Autor o g. Stellungnahme von Schlafstörungen, Belästigungsgefühlen und psychischer Erkrankungen bei fluglärmexponierten Anwohnern.
Unter Gesundheit wird nicht nur die Abwesenheit von medizinisch definierten Krankheiten
verstanden – vielmehr umfasst diese auch die Belastungsfreiheit, also die Abwesenheit von
subjektiven Belastungen, Symptomen und negativen Gefühlen (WHO). Lärmbelastungen
gehören heute zu den häufigsten negativen Belastungen in stadtnahen Wohngebieten. Aus
Public Health Sicht sollten daher weitere Belastungen aus Lärmpegelerhöhungen abgelehnt
werden.
∙
Es wird daher angeregt, die neuen Lärmemissionen gemeinsam mit dem Verkehrsprojekt
„Ausbau der A57“, dem Anstieg des Güterverkehrs („Eiserner Rhein“) sowie ggf. weiteren
Großprojekten zu betrachten und zu bewerten.
Das lärmmedizinische Gutachten berücksichtigt außerdem nicht die ganzjährig beantragte
Slotzahl (s.o.) des Flughafens Düsseldorf. Das Gutachten sollte ebenso angepasst werden.
1.5 Umweltverträglichkeitsprüfung
Der Umweltverträglichkeitsuntersuchung fehlt eine Beurteilung des Eintrags von Luftschadstoffen in die Biotoptypen und Böden in Naturschutz- und FFH-Gebieten durch die
Critical Loads.
Die Umweltverträglichkeitsprüfung nimmt keine Abwägung vor bzw. es wird keine Aussage
getroffen über die Auswirkungen der Immissionen außerhalb des Untersuchungsgebietes.
Die Umweltverträglichkeitsuntersuchung bearbeitet die Auswirkungen der Kapazitätserweiterung auf der Grundlage des Prognoseszenarios 2030 und den sechs verkehrsreichsten Monaten des Jahres. Die tatsächlich beantragte, ganzjährige Kapazitätserweiterung wird nicht berücksichtigt. Der Antrag und die Umweltverträglichkeitsuntersuchung sind entsprechend zu überarbeiten.
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2.
Einwände gegen den Planfeststellungsantrag zur KapErw FH DUS,
zur Wahrung des Planungs- und Selbstverwaltungsrechtes der Stadt
Krefeld
Die Stadt Krefeld plant im Stadtteil von Fischeln, aber auch in den Stadtteilen Forstwald,
Lindenthal und Schicksbaum weitere Wohnbauflächen. Sie sind im Flächennutzungsplan
der Stadt Krefeld ausgewiesen, der in 10/2015 wirksam geworden ist.
Die Stadt Krefeld befürchtet, dass mit der zu erwartende Zunahme der Flugbewegungen
durch die beantragte Kapazitätserweiterung des Flughafens Düsseldorf eine Lärmverdichtung (Zunahme der Fluglärm-Häufigkeit) und eine Zunahme der Lärmbelastung der Wohnbauflächen einhergehen wird, die die Planung und Entwicklung der Wohngebiet erschweren wird. Im Einzelfall sind hiervon auch Flächen im Eigentum der Stadt Krefeld betroffen.
Die Planungs- und Entwicklungserschwernis ist, wie in anderen Fällen auch, auf die Fluglärmbelastung zurückzuführen, die objektiv vorhanden ist und subjektiv als dauerhafte
Lärmbelastung von der Wohnbevölkerung empfunden wird. Erst recht dann, wenn eine
Kapazitätserweiterung des Flughafens Düsseldorf geplant ist. Dies kann letztlich dazu führen, dass trotz einer teilweisen Bewältigung der Lärmkonflikte Flächen oder Gebäude mit
Zweckbestimmung „Wohnen“ nur verzögert entwickelt oder veräußert werden können. Für
die Planung und Entwicklung der genannten Wohnbauflächen kann es für die Stadt Krefeld
hilfreich werden, wenn für diese Flächen die Fluglärmimmissionen ermittelt und der Stadt
zur Verfügung gestellt werden.
-----
∙
3.
Stellungnahme des Ratsherrn Jürgen Heitzer vom 08.06.2016
„Den Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im NRW-Landtag, die Flughafenentwicklung betreffend, halte ich für eine geeignete und vernünftige Grundlage.
Bereits als Mitglied der Fluglärm-Kommission der Stadt Krefeld, Ende der 90er und Anfang
2000 ff. habe ich in dem Gremium, welches fast ausnahmslos von hauptamtlichen BM und
Dezernenten und Verwaltungsbeamten besetzt ist, als gewöhnlicher Ratsherr, als der ich
anstelle des damaligen OB verpflichtet wurde, darauf hingewiesen, dass Lärm im Allgemeinen und Fluglärm im Besonderen zu einer der größten gesundheitlichen Belastungen entwickeln wird. Der Flughafen Düsseldorf, einst der zweitgrößte in Deutschland, setzte nach dem
Brand alles daran, seine führende Position wieder zu erlangen.
Der FH Frankfurt, im dichtbesiedelten, zentral gelegenen Südhessen, war an seine Grenzen
gestoßen. München, FJS im dünner besiedelten Freisinger Raum, bot Kapazitätserweiterungen.
Der Düsseldorfer Flughafen ist ein Stadtflughafen, etwa 2 – 2,5 Millionen Einwohner in unmittelbarer Nachbarschaft. Er ist ein Business-Flughafen, das Eingangstor des wichtigsten
europäischen Wirtschaftsraums. Der Flughafen eignet sich aber nur bedingt für die seit 20
Jahren etablierten „Billigfluglinien“.
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80 – 100 € quer durch Europa, Drehkreuz für eine seit Jahren wirtschaftlich angeschlagene, vermutlich nicht überlebensfähige Fluglinie,
die von Ölmilliarden subventioniert, außerhalb der Wettbewerbsfähigkeit läuft und Arbeitsplätze von Fluglinien gefährdet, die bisher wirtschaftlich erfolgreich,
keine Zuschüsse erhalten.
Fazit: Düsseldorf ist ein Geschäftsflughafen. Hier sollte die Infrastruktur modernisiert werden, Touristik- und Pendelverkehr muss bei weiterer Expansion auf vernünftige Alternativen
und Alternativstandorte (Weeze, Mönchengladbach u. a.) geprüft werden.“
4.
-----
Einwände gegen den Planfeststellungsantrag zur KapErw FH DUS, geäußert von den Krefelder Bürgervereinen
4.1 Bürgerverein Fischeln, Hr. Adam, vom 25.05.2016:
„Im Jahr 2014, für den 5. Februar, organisierte der seinerzeitige Vorstand der Arbeitsgemeinschaft Krefelder Bürgervereine (AKB) eine Informationsveranstaltung des Flughafens
Düsseldorf zur geplanten Kapazitätserweiterung in der Hochschule Niederrhein. Die Veranstaltung wurde unabhängig protokolliert. Das Protokoll ist einsehbar unter:
https://www.dus.com/~/media/fdg/dus_com/konzern/unternehmen/kapazitätserweiterun
g/pdfs/protokolle/protokoll_krefeld_2014-02-05.pdf .
∙
Für die AKB und den Bürgerverein Fischeln hatte ich dem Geschäftsführer des Flughafens,
Hr. Thomas Schnalke, folgende Frage gestellt:
Erfolgt die Ausweitung der Flugkapazitäten nur in den Spitzenzeiten oder
auch in den anderen Zeiten? Herr Lange sagte gerade, dass die Flugbewe-gungen
morgens um 6 Uhr extrem sind. Die belasten uns gerade in Fischeln.
Das ist allerdings nicht MODRU, das ist LMA/NETEX. Ich … muss aber jetzt
keine Sorgen haben – ich hoffe, das bestätigen Sie mir –, das ich zwischen
6 und 7 Uhr, weil das nicht zu den Spitzenzeiten gehört, mehr Flugbewegungen erfahre. Ich danke für Ihre Antwort (Seite 17 des o. g. Protokolls).
Darauf antwortete, auf Nachfrage des Moderators, der Leiter der Marketingabteilung, Lutz
Honerla, wie im Protokoll auf Seite 21 wiedergegeben:
Moderator Sven Preger:
Ich habe es eben noch nachgeschaut. Tatsächlich gilt die Stunde zwischen
6 und 7 Uhr momentan nicht als Spitzenzeit. Daher die Frage von vorhin
von Ihnen: Wird es eine Ausweitung auch in den Stunden geben, die nicht
Spitzenzeiten sind? Konkret: Wie ist es in dieser frühen Stunde zwischen
6 und 7 Uhr, in der man vielleicht noch schläft?
Lutz Honerla:
Wir haben morgens in der ersten Stunde bis zu 36 Starts. Das ist das, was
unser Flughafen technisch hergibt. Das wird auch nicht anders sein: 36
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Starts maximal, wenn wir den Koordinierungseckwert von 60
haben.
Das heißt, wir hätten dann keine 60 Starts. Das gibt der Luftraum nicht
her, das geben auch ein paar andere Sachen nicht her. Das heißt, selbst
wenn wir die erste Stunde von 6 bis 7 Uhr zu einer sogenannten 60erStunde machen würden, bleibt es bei maximal 36 Starts. Der Rest kann
dann nur mit Landungen aufgefüllt werden. Das heißt, derjenige, der
die Starts bzw. den Lärm zu erleiden hat, hat dann nicht gleichzeitig
auch noch die Differenz auf 60, als 24 Landungen zu erleiden. Das kann
nicht funktionieren, weil die aus einer anderen Richtung anfliegen.
-----
Im Artikel „Wenn der Flughafen lauter wird“ in der Ausgabe der Rheinischen Post vom 24.
Mai 2016 auf Seite B3 wird die Aussage der Flughafen Düsseldorf GmbH vom 05.02.2016
negiert. Laut Pressebericht sollen samstags ab 6 Uhr sogar mehr als 60 Abflüge geplant
sein, sonntags 58 und von Montag bis Freitag je 49.
Hier wurde, aus heutiger Sicht, auf der Informationsveranstaltung vom Februar 2014, die
Krefelder Bevölkerung und Politik (bewusst?) falsch informiert. Dies m. E. in der Stellungnahme der Stadt Krefeld ausdrücklich genannt und eine rechtlich bindende Aussage des
Flughafens zur Belastung durch Starts eingefordert werden.
∙
Aus meiner Sicht stellen die in der Ausgabe der Rheinischen Post dargestellten Werte für die
Bewohner des Krefelder Südens eine nicht hinnehmbare Lärmbelastung dar. Insbesondere
unter dem Aspekt, dass in den kommenden Jahren mit Fischeln-Südwest ein großes Wohngebiet entstehen soll.“
4.2 Bürgerverein Krefeld-Linn e.V. vom 22.06.2016; Zentrale Stellungnahme der Bürgervereine der Arbeitsgemeinschaft Krefelder Bürgervereine
„Der Bürgerverein erlaubt sich, in der im Betreff genannten Angelegenheit wie folgt Stellung zu nehmen:
1.
Die angeblich viel höhere Nachfrage als zurzeit an Flügen abgewickelt wird, kann nicht
nachvollzogen werden, denn seit 2008 ging die Anzahl der Flugbewegungen regelmäßig zurück.
Der Bürgerverein wendet sich ausdrücklich dagegen, dass ein stadtnaher Flughafen,
wie es Düsseldorf ist, ungebremst wachsen soll. Er ist durch seine Lage und den Angerlandvergleich in seinem Wachstum begrenzt. Hilfsweise wird sich auf den Vertrauensschutz aus dem Planfeststellungsbeschluss für die Ersatzbahn, die als Ausweichbahn
genehmigt wurde, berufen.
Der Mehrbedarf ist nur vorgeschoben: In der Tat geht es darum, die Vorherrschaft in
NRW sicherzustellen. DUS hat heute schon 60%, die anderen fünf Flughäfen teilen sich
den Rest. Was DUS an sich zieht, fehlt den anderen Flughäfen in NRW (die in der einen
oder anderen Form in öffentlicher Hand sind).
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2.
Eine stündliche Frequenz von 60 Flugbewegungen wird zwangsläufig zu höheren Verspätungen führen, die zu wesentlich mehr
Nachtflügen führen werden. Damit wird die Nachtruhe erheblich stärker eingeschränkt,
als es ohnehin bereits jetzt geschieht.
Die Kapazitätsberechnung mittels einer Simulation ist nicht nachprüfbar. Es kann nur
genehmigt werden, was dauerhaft und unter allen Bedingungen möglich ist.
3.
Wenn der Flugraum enger wird durch eine Zunahme des Flugverkehrs, dann müssen
Flugzeuge ausweichen. Das werden sie in die Tiefe tun, also wird der Fluglärm weit
mehr erhöht als nur durch das reine häufigere Überfliegen. Jeder einzelne Überflug
wird lauter. Dazu wird der Überflug vermehrt in einer Schneise stattfinden, daher wird
es zu einer unerträglich hohen Frequenz mit sehr kurzen Lärmpausen führen. Dazu ist
der momentane Fluglärm reduzierbar durch Maßnahmen des aktiven Lärmschutzes,
wie z.B. CDA. Diese Beseitigung vermeidbaren Lärms wird bei einer Erhöhung des Flugaufkommens nicht mehr möglich sein. Es wird darauf hinweisen, dass das Fluglärmgesetz vorschreibt, dass vermeidbarer Fluglärm auch vermieden werden muss. Es
ist nicht einsichtig, dass die Umstände so verändert werden, dass die Situation so ist,
dass der Lärm nun nicht mehr vermieden werden kann. Das verhöhnt die Sicherheit und
den Schutz, die ein Gesetz dem Bürger bieten sollte. Laut DFS wird bei zunehmendem
Verkehrsaufkommen die Anflughöhe abnehmen, was wiederum zu mehr Lärm führt.
4.
Der Angerlandvergleich sieht nur eine Nutzung der Ersatzbahn vor, die auf einen „Spitzenverkehr“ sowie bei einer Sperrung der Hauptbahn beschränkt ist. Der jetzige Antrag
geht weit über eine Nutzung des Spitzenverkehrs hinaus und widerspricht damit dem
Angerlandvergleich.
-----
∙
Den Angerlandvergleich wird mit dem neuen Antrag ausgehebelt. Auch wenn sich angeblich Privatpersonen nicht auf den Angerlandvergleich berufen können, so wird der
Vertrauensschutz aus dem Planfeststellungsbeschluss für die Ersatzbahn eingefordert.
Dort steht klar: der „Deckel“ von 35 FB/h und 71.000 gewerblichen Flugbewegungen in
den sechs verkehrsreichsten Monaten sorgt dafür, dass „die durch die Anlage der Parallelbahn entstehende zusätzliche Kapazität hinsichtlich des Bezugszeitraumes „sechs
verkehrsreichste Monate des Jahres“ überhaupt nicht und hinsichtlich des Bezugszeitraumes „Stunde“ nicht für zusätzliche flugplanmäßige Flüge ausgenutzt werden darf.
Dies wurde durch die flugbetriebsbeschränkenden Auflagen des Planfeststellungsbeschlusses sichergestellt. Damit wurde den auf einer möglichen Kapazitätserhöhung basierenden Einwendungen weitgehend Rechnung getragen“. (PFB 1983, S.258)
5.
Neben einem strikten Nachtflugverbot von 22.00 bis 06.00 Uhr wird gefordert, dass
ganztägig die lärmmindernden Anflugverfahren praktiziert werden, die dem jeweiligen
Stand der Technik entsprechen. Nach dem beim Anflug auf den internationalen Verkehrsflughafen London-Heathrow seit Jahren ganztags in 93 % der Fälle praktizierten
Landeanflugverfahren werden die Maschinen bis kurz vor dem Aufsetzpunkt im Gleitsinkflug mit nur 25 % des Schubes (Leerlauf der Turbinen) von Lotsen geführt. Umgesetzt auf den Anflug auf DUS ermöglicht diese Technik eine Minderung des Fluglärms
an den Außenwänden der betroffenen Wohnhäuser um ca. 5 dB(A). Bei höherem Lärm-
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aufkommen würde dies nicht umzusetzen sein, da der Luftraum
über NRW bereits jetzt schon sehr dicht ist.
6.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Lärmschutzzonen trotz der Ausweitung des Flugbetriebes und dem Trend zu größeren – und damit lauteren – Flugzeugen nicht größer
werden. Dies gilt umso mehr, als die Lärmschutzzonen aus dem neuen Fluglärmschutzgesetz falsch berechnet worden sind und als zu klein angesehen werden müssen.
Bei der Berechnung der Lärmschutzzonen werden 138.000 Flugbewegungen in den 6
verkehrsreichsten Monaten zugrunde gelegt. Beantragt werden jedoch (45 x 8 + 60 x 8
+33) x 184 = 160.632 Flugbewegungen. Daher sind die Lärmschutzzonen wesentlich zu
klein berechnet. Dadurch wird mir vermutlich zustehender Lärmschutz verwehrt.
7.
-----
∙
Allein bei einem Start eines mittelgroßen Düsenjets werden 20.000 kg CO2 freigesetzt
und weitere Schadstoffe in erheblicher Menge ungefiltert in die Umgebungsluft geblasen. Insbesondere der Feinstaub belastet die Umgebung des Flughafens erheblich. Bei
einer Zunahme der Flugbewegungen nehmen diese Schadstoffe entsprechend ebenfalls
zu.
Luftverkehr ist eine der wenigen Verkehrsarten und Energieverbraucher, die ihre Schadstoffe ungefiltert in die Luft abgeben dürfen. Dies führt insbesondere in einem dicht besiedelten Raum zu erheblichen Umweltbelastungen. Die Genehmigung dieses Antrages
würde diese Belastungen erheblich verschärfen und z.B. die Bemühungen um
Feinstaubbelastungen in den Städten ad absurdum führen.
Im Winter werden die Flugzeuge gegen Eisbildung mit Frostschutzmitteln behandelt.
Die damit kontaminierte Flüssigkeit wird durch spezielle Systeme entsorgt. Bei dem
Vorgang kommt es jedoch zur Verdunstung des Enteisungsmittels. Dieses enthält Stickoxide und andere für den Menschen hochgradig toxisch wirkende Stoffe. Da diese Stoffe eine enorme kanzerogene Wirkung besitzen, steigt durch die Verwendung dieser
Enteisungsmittel das Krebsrisiko erheblich.
Die Verbrennung tausender Liter Kerosins bei den geplanten täglichen Landungen führt
bei den bekannten Abgasinhaltsstoffen (so vor allem Stickstoff, Chlorwasserstoff,
Schwefeldioxyd, Kohlenmonoxyd, Ozon) zu einer zumindest zeitweiligen Überschreitung
der zulässigen Grenzwerte und zu einer deutlichen Erhöhung der Ruß- und Staubanteile
der Luft. Gleichzeitig kommt es dabei zur Bildung von mehreren Hundert verschiedenen
organischen Verbindungen, deren gesundheitsschädigende Wirkungen auf den menschlichen Organismus insbesondere im niederschwelligen Dosisbereich und bei langzeitiger
Kumulierung mit unterschiedlich sich beeinflussenden Mischwirkungen bei weitem
nicht aufgeklärt sind. In der einschlägigen Literatur wird akzeptiert, dass bei Menschen,
die unter einem exogen allergischen Asthma bronchiale leiden, das Risiko einer erheblichen Verschlechterung ihres Leidens im Sinne einer deutlichen Beeinträchtigung ihrer
Lebensqualität richtungsbestimmend erhöht wird, wenn sie unter den oben beschriebenen Bedingungen leben müssen. Eine Verschlimmerung der Erkrankung wird auch in
Folge der ansteigenden Lärmbelastung erwartet. Insbesondere durch die Folgen, dass
nicht bei geöffnetem Fenster geschlafen werden kann (Frischluftmangel) andauernder
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Fluglärm die nervliche / psychische Konstitution zusätzlich beeinträchtigt und hierdurch häufiger Anfälle von Asthma / akuter
Luftnot auftreten.
Die sehr erhebliche Steigung der Emissionen aus den Abgasen lagert sich in der Luft ab
mit der Folge, dass bereits jetzt Augen- und Atembeschwerden zu verzeichnen sind, die
in Zukunft häufiger vorkommen und stärker werden. Ferner legen sich diese Partikel auf
dem Grundstück ab, auf den Gartenaußenanlagen ist ein noch höherer Pilzbewuchs zu
verzeichnen, der sich nur durch noch umfangreichere Reinigungsarbeiten beseitigen
lässt, Reinigungsarbeiten, die Geld kosten und zudem das Material schwächen.
Auch bei den Schadstoffen gehen die Gutachten nur von 138.000 FB aus. Zudem werden nur die Zuwächse der Schadstoffbelastungen, nicht aber deren absolute Werte betrachtet.
-----
∙
8.
Durch die zu erwartenden Auswirkungen der Kapazitätserweiterung des Düsseldorfer
Flughafens wird das Recht auf körperliche Unversehrtheit (gesundheitsgefährdende
Lärm- und Schadstoffbelastungen) verletzt.
Vom verwirklichten Erweiterungsvorhaben werden Emissionen ausgehen, die dazu geeignet sind, Gesundheit der Betroffenen Bürger zu gefährden und zu beeinträchtigen.
Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG verpflichtet den Staat, diese vor derartigen Einwirkungen auf die
Gesundheit bzw. vor der Gefahr deren Beeinträchtigung zu schützen. Eine Planfeststellung kann daher rechtsfehlerfrei nicht erfolgen.
Insbesondere wird eine Gesundheitsbeeinträchtigung durch die Lärmbelastung in den
frühen Nacht- bzw. Morgenstunden befürchtet, die zu häufigen Unterbrechungen des
Schlafes der Betroffenen führen wird.
Eine wesentliche Beeinträchtigung der Lebensqualität und eine erhebliche Gesundheitsgefährdung bestehen in der viel zu kurzen Nachtruhe, die z.T. weniger 6 Stunden
beträgt. Bereits jetzt kommt es zu so zahlreichen Verspätungen, dass Flugzeuge regelmäßig bis etwa Mitternacht landen. Mit einer Verdichtung des Flugverkehrs ist mit einer Verschärfung dieser Situation zu rechnen.
Fluglärm ausgesetzt zu sein führt erwiesenermaßen zu gesundheitlichen Langzeitschäden, der Betroffene kann dem Fluglärm nicht entrinnen. Nächtlicher Fluglärm führt bei
den Betroffenen zu einer deutlich verkürzten Schlafzeit, stellt eine potentielle Gefährdung der Gesundheit, wodurch Lebensqualität und Gesundheit reduziert werden. Die Situation wird sich mit der beantragten Erweiterung verschärfen.
Seit langem warnen Mediziner, dass Lärm und insbesondere Fluglärm gesundheitliche
Langzeitschäden verursacht. Fluglärm wird vom Menschen als bedrohlich empfunden,
weil er von oben kommt, und als besonderer Stress, weil es kein Entrinnen gibt. Fluglärm verstärkt damit die Stress-Situation, die zu erheblichen gesundheitlichen Schwierigkeiten der Betroffenen führt.
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Die durch einen höheren Lärmpegel bedingten Krankheitsbilder
sind u.a. durch Beeinträchtigungen des Wohlbefindens und der
Leistungsfähigkeit des Betroffenen, eine hormonelle Disregulation, die zu einer verstärkten Ausschüttung von Kortisol und Adrenalin führt. Dies wiederum steigert das Herzinfarktrisiko und wirkt sich auf die Energieversorgung des Körpers
negativ aus (Muskelschwund etc.).
-----
∙
Gesundheitsschäden sind langfristig insbesondere auf Grund der nächtlichen Ruhestörungen durch Fluglärm zu erwarten. Die sich aufgrund der Kapazitätserweiterung
zwangsläufig ergebende Erhöhung des Betriebes auf die Nachtstunde von 22:00 bis
23:00 Uhr und die dadurch bewirkte zusätzliche Stressbelastung durch die Fluglärmimmissionen bewirkt, dass der Fluglärmbetroffene nicht im direkten Anschluss ab 23.00
Uhr in den Schlaf fallen kann, sondern einen zeitlichen Übergang benötige. Die zusätzliche Betriebskonzentration und die dadurch bedingten Fluglärmimmissionen zwischen
morgens 06:00 bis 07:00 Uhr werden den Betroffenen in seiner sensiblen Tiefschlafphase aufwecken. An einen ungestörten Schlaf ab 06.00 morgens ist ohnehin nicht zu
denken. Bei diesem Betriebsprogramm bleiben im günstigsten Fall fünf Stunden fluglärmfreie Nachtzeit, die jedoch nicht ausreicht, um den notwendigen Schlafbedarf abzudecken. Der verkürzte Schlaf reicht zu einer Regeneration nicht aus und bewirkt auf
Dauer Gesundheitsschäden. Diese Schlafstörungen verstärken die Stress-Situation, die
dadurch bedingte erhöhte Ausschüttung von Stresshormonen kann auf Dauer zu Diabetes, verminderter Immunabwehr sowie Bluthochdruck führen. Es ist medizinisch nachgewiesen, dass auch Rhythmusstörungen des Herzens beim Menschen durch Einflüsse
des Nervensystems ausgelöst oder verstärkt werden können. Lärm und ganz besonders
nächtlicher Fluglärm führt zu Schlafstörungen und damit zu nervlichen Störungen sowie
zu Störungen des vegetativen Nervensystems. Durch den ausbaubedingten gesteigerten nächtlichen Fluglärm wird der Herzrhythmus der Wohnanlieger ungünstig beeinflusst und gefährliche oder tödliche Herzrhythmusstörungen können langfristig ausgelöst werden.
Nächtlicher Fluglärm führt zu unerwünschter Aktivierung und belastet den Schlaf. Die
lärmbedingte Aktivierung kann den Schlafablauf stören und zum Erwachen führen. Ein
ungestörter Schlaf bewirkt Gesundheit, Wohlbefinden, Leistungsfähigkeit und Optimismus. Sofern eine längerfristige Störung des Schlafablaufs auftritt, können gesundheitliche Beeinträchtigungen auftreten. Erkenntnisse der Schlafmedizin bestätigen zudem,
dass eine Störung des natürlichen Schlafverlaufs nicht nur im Sinne einer subjektiven
Lästigkeit durch bewusstes Erwachen, sondern auch unterhalb dieser bewusst wahrnehmbaren Schwelle alles andere als gesundheitlich unbedenklich ist. In diesem Zusammenhang sind besonders die Fragmentierung der gesamten Schlafstruktur, die Reduzierung des zur Erholung der geistig-emotionalen Vorgänge erforderlichen REMSchlafes und die damit verbundenen längeren Abschnitte bloß oberflächlichen Schlafes
zu nennen. Dies führt unter anderem zu einer Verminderung der Erholungsfunktion des
Nachtschlafes und dadurch zu einer Herabsetzung der Leistungsfähigkeit.
Über die Folgen nicht erinnerbarer Aufwachreaktionen hinaus konnte die Lärmwirkungsforschung auch vegetative Reaktionen (Arousals) als Ursache für Gesundheitsgefahren identifizieren. Solche Arousals haben die natürliche Aufgabe, vitalbedrohliche
Reize oder Ereignisse durch Aktivierung von Kompensationsmechanismen zu verhinKonten der Stadt Krefeld
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dern. Häufiges Auftreten solcher Arousals im Schlaf führt jedoch
zu einer Deformation biologischer Rhythmen. Diese Deformation
zeigt sich in einem fragmentierten Schlafverlauf ebenso, wie in
einer erhöhten Ausschüttung der Stresshormone Kortisol und Adrenalin, einer Erhöhung
der Magnesiumausscheidung und einer Verringerung der Thrombozyten. Infolgedessen
leidet die Schlafqualität und führt zu Leistungsminderung, Schläfrigkeit und Müdigkeit
am Tag. Damit muss Nachtfluglärm als Distress angesehen werden. Distress ist eine
Beanspruchung des Menschen, die zur Gesundheitsgefährdung führt.
Das entscheidende Kriterium zur Klärung der Frage der Kapazitätserweiterung des Düsseldorfer Flughafens ist der Schutz der Gesundheit des Menschen gegen Fluglärm. Die
neuere Untersuchung von Prof. Hecht (Bundesgesundheitsblatt 2001, 1001 ff.) ermittelt, dass die Menschen beginnend bei Einzelschallereignissen des Luftverkehrs von 48
dB(A) am Ohr des Schläfers aufwachen und - in Übereinstimmung mit den Aussagen
der Lärmwirkungsforscher Bullinger, Greifahn, Kastka und Spreng - dass vegetative Gesundheitsbeeinträchtigungen bei Einzelpegeln von 53 dB(A) beginnen. Eine Überschreitung dieser Werte ist zu vermeiden. Daher ist die Kapazitätserweiterung für den Düsseldorfer Flughafen ungeeignet.
-----
Auch die WHO hat festgestellt, dass Schlafstörungen die häufigste Folge von Lärm sind.
Fluglärm fördere Depressionen, Bluthochdruck, Herzinfarkte und Schlaganfälle, teilte
die Uniklinik Anfang März 2012 in Mainz mit. Besonders für Patienten an der Mainzer
Schmerzklinik habe Fluglärm gravierende Folgen. Äußere Faktoren wie Fluglärm verstärken Schmerzen. Forscher am Uniklinikum untersuchen derzeit den Einfluss von Fluglärm auf das Entstehen von Gefäßerkrankungen. Diese und weitere Studien sollen helfen, zu beweisen, dass es sich bei Fluglärm um Körperverletzung handelt.
∙
9.
Studien haben nachgewiesen, dass Fluglärm die Lernfähigkeit und Lerngeschwindigkeit
von Kindern negativ beeinflusst. Skandalöserweise hat sich ein Mitarbeiter des NRWVerkehrsministeriums auf Nachfrage dazu geäußert, dass Lerndefizite kein Gesundheitsschaden ist. Es wird ein Schutz unserer Kinder vonseiten der Landespolitik gefordert.
Fluglärm beeinträchtigt die schulische Leistungsfähigkeit von Kindern deutlich stärker
als bislang angenommen. Das belegen neue Untersuchungen aus vier Ländern der Europäischen Union. Die Lesefähigkeit und die Gedächtnisfunktionen sind signifikant verschlechtert, wenn die Schulen in einem fluglärmbelasteten Gebiet liegen.
An dem ungünstigen Einfluss von Fluglärm auf die intellektuelle Leistungsfähigkeit von
Kindern kann man aufgrund dieser in vier europäischen Ländern erhobenen Ergebnisse
jetzt nicht mehr zweifeln. Andere Lärmarten hatten interessanterweise nicht den gleichen Einfluss. Es ist anzunehmen, dass auch weitere geistige Funktionen beeinträchtigt
werden, da in dieser Großstudie nur wenige, leicht messbare und quantifizierbare Parameter untersucht werden konnten. In einer Münchner Studie, bei der nicht der Fluglärm in der Schule, sondern der am Wohnort der Schüler berücksichtigt wurde, war unter anderem eine Motivationsverminderung zum Lösen schwieriger Aufgaben gefunden
worden. Eine solche „Nullbock-Haltung“ gibt in einer Zeit, in der die individuelle Leis-
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tungsbereitschaft nicht selten von vitaler Bedeutung ist, besonderen Anlass zur Besorgnis.
Permanente, auch niedrigere Geräuschbelastungen am Tag oder nachts kann auch zu
Lernstörungen bei Kindern führen. So hat eine schwedische Untersuchung in München
gezeigt, dass sich das Langzeitgedächtnis bei Kindern in der Umgebung des Flughafens
Riem nach Schließung des Flughafens um 25 Prozent gebessert hat. Im gleichen Umfang hatte sich die Gedächtnisleistung von Kindern in der Umgebung des neuen
Münchner Flughafens seit dem Betriebsbeginn dort verschlechtert.
-----
Forscher beobachten immer häufiger, dass bei nächtlichem Stress die Kinder mit dem
Atmungssystem reagieren (z.B. Lärmwirkungsforscher Dr. Christian Maschke). Es tritt
dann ein erhöhtes Risiko für Asthma oder andere Erkrankungen der oberen Atemwege
auf. Kinder wachen nicht so schnell bei Lärm auf wie Erwachsene, aber andererseits reagieren sie offenbar unterhalb des Aufwachens stärker als Erwachsene auf Geräusche.
Der kindliche Schlafrhythmus wird durch Fluglärm kräftig durcheinander geschüttelt.
Auch am Tag beeinträchtigt der Fluglärm Kinder. Untersuchungen zeigen, dass es ihnen
schwerer fällt zu lernen. Die Lerninhalte müssen verarbeitet werden. Diese Verarbeitung, die vor allem im Kurzzeit- oder auch ein wenig im Langzeitgedächtnis stattfindet,
kann durch den Lärm ganz erheblich gestört werden.
10. Mehr Fluglärm mindert meine persönliche Lebensqualität.
∙
Durch die Kapazitätserweiterung und dessen Auswirkungen wird die allgemeinen Handlungsfreiheit beeinträchtigt (Kommunikationsstörung durch Lärm, Einschränkung der
Nutzungsmöglichkeit von Wohnung und Garten, Einschränkung der Nutzungsmöglichkeiten der bisherigen Infrastruktur, Einschränkungen der Freizeitbetätigungen
(Wandern, Radfahren, Joggen, etc.).
Das Schlafen bei geöffnetem Fenster ist nur schlecht möglich und diese Situation würde
durch eine weitere Erhöhung des Flugverkehrs und der damit einhergehenden weiteren
Zunahme der Verspätungen in die nächtliche Ruhephase zwischen 22-6 Uhr hinein
deutlich verschlechtert.
Nicht nur bei geöffnetem Fenster stellt der Fluglärm eine beträchtliche Beeinträchtigung meines Schlafes dar. Diese Situation würde sich durch eine weitere Erhöhung des
Flugverkehrs erhöhen und die Länge des ungestörten und nicht unterbrochenen Nachtschlafs würde sich auf ein gesundheitsgefährdendes Niveau verkürzen.
Mit der Erhöhung der Flugbewegungen würden die Betroffenen auch tagsüber vom
Fluglärm stark belästigt. Dies gilt insbesondere beim Aufenthalt auf dem zum Grundstück gehörenden Balkon / Terrasse.
Die Belästigung durch Fluglärm würde auch tagsüber zunehmen. Insbesondere beim
Aufenthalt auf Grundstücksaußenflächen und in nahegelegenen Naherholungsgebieten.
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Darüber hinaus wird die fehlende Betrachtung der zusätzlichen
Verlärmung des in der Nähe meines Wohnortes liegenden Erholungsraums gerügt, z. B. des Baldeneysees oder des Schellenberger Walds, Burg Linn.
In den umliegenden Erholungsgebiet täglich zwischen 6 und über 22 Uhr hinaus einem
als nahezu kontinuierlich erfahrbaren erheblichen Fluglärm ausgesetzt sein werde, falls
den Erweiterungsplänen zugestimmt wird. Es besteht ein berechtigtes, anerkennensund schützenswertes Interesse, sich in seiner Umgebung erholen zu können. Dieses Interesse wäre unzumutbar beeinträchtigt, zumal die Anzahl der geplanten stündlichen
Überflüge so hoch ist, dass die Pausen zwischen den Überflügen nicht mehr als Erholungspausen wahrgenommen werden.
-----
∙
Für die Abwägung sind nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichtes auch Lärmwerte von Bedeutung, die unterhalb der gesundheitlichen Beeinträchtigungs- und Belästigungsschwelle liegen. Als abwägungserheblicher Belang wird vielmehr jede Lärmbelastung angesehen, die nicht nur als geringfügig einzustufen ist. Nach MASCHKE liegt
zum Beispiel der Schwellenwert für die Störung der Erholung zwischen Leq3 = 53 und 67
dB(A). Wenn die Anzahl der stündlichen Überflüge über etwa 20 liegt, ist die Pause zwischen den einzelnen Überflügen nicht mehr wahrnehmbar und daher auch keine Erholung möglich (MASCHKE).
Das Gebiet, das vom Ausbau des Flughafens betroffen ist, wird regelmäßig zur Naherholung. Dabei sind die Ruhe und die intakte Natur schützenswert. Mit dem Ausbau des
Flughafens kommt es zu einer unerträglichen Verlärmung dieses Naherholungsgebietes. Die Erholungsfunktion geht verloren. Durch den Schadstoffausstoß der
Flugzeuge kommt es darüber hinaus zu einer Vergiftung der Umwelt.
11. Durch den geplanten Ausbau des Flughafens werden Eigentumsrechte der Betroffenen
eines mit einem Wohngebäude bebauten Grundstücks gemäß Art. 14 des Grundgesetzes verletzt.
Im Fall der Kapazitätserweiterung wird ein Wertverlust der bebauten Grundstücke befürchtet. Diese Wertminderung bedeutet eine Verletzung des Grundrechts auf Eigentum nach Art. 14 GG. Somit sind mit der Kapazitätserweiterung konkrete wirtschaftliche Nachteile für den Betroffenen verbunden, es handelt sich folglich nicht lediglich um
eine auf der Sozialpflichtigkeit des Eigentums (Art. 14 Abs. 2 GG) beruhende Inhaltsund Schrankenbestimmung des Eigentums, sondern um einen enteignungsgleichen Eingriff.
12. Durch die zusätzliche Lärmbelästigung und die Schadstoffbelastung wird der Erholungscharakter der umliegenden Naherholungsgebiete vernichtet.
Eine weitere Verdichtung bei den Flugbewegungen schadet umliegenden Städten und
behindert damit eine gesunde wirtschaftliche Entwicklung, da qualifizierte Arbeitskräfte und Steuerzahler abgeschreckt werden und damit weniger Kaufkraft und Steueraufkommen entsteht.
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13. Die Umweltschäden werden in den Gutachten zum Antrag des
Flughafens immer nur als „Differenz“ zwischen dem ReferenzSzenario und dem Prognose-Szenario betrachtet. Damit werden
sie kleingerechnet, denn auch das Referenz-Szenario enthält mehr Flugbewegungen als
die aktuelle Situation und erst Recht die, des letzten Planfeststellungsbeschlusses. Das
Prognose-Szenario schöpft dagegen die beantragten Flugbewegungen nicht aus, es
kann daher nicht die vollen Auswirkungen des Antrages berücksichtigen.
14. Das Risiko der Gefährdung des Lebens der Betroffenen durch direkte bzw. indirekte Folgen eines Flugzeugabsturzes steigt beträchtlich mit einem Anstieg und einer Verdichtung des Flugverkehrs.
Das erhöhte Risiko durch den dichter werdenden Flugverkehr wird in den Antragsunterlagen nicht einmal erwähnt. Daher kann bei einer Genehmigung das erhöhte Risiko nicht berücksichtigt werden.
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15. Es wird die Arbeitsplatzpropaganda gerügt, die neue Arbeitsplätze vorgaukelt, die vernichteten Arbeitsplätze auf anderen Flughäfen (u. a. Weeze), bei der Bahn und in anderen Einkaufsgebieten verschweigt und fordere die Erstellung eines unabhängigen Gutachtens.
∙
Nicht die NRW-Wirtschaft benötigt die Kapazitätserweiterung des Düsseldorfer Flughafens, sondern lediglich die Flughafen Düsseldorf GmbH selbst, ggf. noch die Tourismusindustrie mit ihren Pauschalflugreisen. Damit sind überwiegend auch nur die Billigfluggesellschaften gemeint. (s. Abwanderung der Lufthansa). Geschäftsreisende können
schon jetzt alle ihre benötigten Reisen vom Flughafen Düsseldorf aus starten.
Die Flüge, die zum Düsseldorfer Flughafen wandern, entfallen bei anderen Standorten
in NRW. Somit entstehen keine neuen Arbeitsplätze. Wenn Arbeitsplätze entstehen,
dann überwiegend nur im Billiglohnbereich.
Die Idee, dass es für NRW ökonomisch sinnvoll sein könnte, auf mehr Personentransport am Flughafen Düsseldorf in Form von Passagieren, die dort nur umsteigen (Idee
eines "Hub") oder die mit einem Billigflieger in den Süden wollen oder auf Logistik zu
setzen, ist mehr als kontraproduktiv. Während sich also in erfolgreichen Bundesländern
im Süden Hochtechnologie angesiedelt und sie sich gegen die Verschandelung ihrer
Heimat und für die Bewahrung ihrer Lebensqualität und Attraktivität vehement einsetzen, indem sie beispielsweise gegen die Stromtrasse vorgehen, schaffen wir in NRW ein
paar Arbeitsplätze im Niedriglohnsektor und sortieren Päckchen. Dabei verlärmen Flugzeuge unsere Städte und Regionen, damit die Stadt Düsseldorf und zwei ausländische
Investmentfonds ein paar Euro mehr verdienen. Das hört sich nach einem Szenario an,
das definitiv nicht dazu dient, Fachkräfte nach NRW zu locken. Schon jetzt klagen Firmen darüber, dass Kandidaten v.a. mit Kindern in vielen Regionen NRWs schwer zu bekommen sind. Fakt ist, dass die letzte Kapazitätserweiterung 2006 NRW wirtschaftlich
nicht im Geringsten vorangebracht hat und auch eine weitere es nicht tun wird, denn
die derzeitige Infrastruktur ist für die Wirtschaft ausreichend. Der Flughafen Düsseldorf
zieht nur weitere Billigurlaubsflieger an (Ryanair bspl. hat Interesse) und weder die
Sonnenflieger noch Umsteiger werden die Region in irgendeiner Form weiter bringen.
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Cui bono? Der Flughafen gehört zu 50% der Stadt Düsseldorf und
zu 50% ausländischen Fonds. Dazu erwirtschaftet er 60% seines
Gewinns über Non-Aviation, also z.B. über die Geschäfte und Gastronomie vor Ort. Die
Stadt Düsseldorf hat so gut wie kein Fluglärmproblem, das verteilt sich auf die Nachbarkommunen. Natürlich hat Düsseldorf unter diesen Umständen größtes Interesse an
einer Erweiterung, aber das geschieht auf Kosten des Umlandes, z.B. Essen, Ratingen,
Kaarst, Meerbusch etc. Wertverlust von Immobilien, gesundheitliche Schäden, Beeinträchtigung von Kindern, Verminderung von Lebensqualität und der Attraktivität von
Städten und Kommunen sowie immense Umweltschäden sind sehr hohe gesamtwirtschaftliche Kosten, die deutlich die sehr lokalen Gewinne übertreffen, die der Flughafen
erwirtschaften kann. Das ist eine Rechnung, die einen großen Minusbetrag am Ende
hat!
-----
∙
Die wirtschaftlichen Argumente für den Ausbau des Flughafens Düsseldorf tendieren
scheinbar Richtung Allgemeinwohl, sind aber in Wahrheit von Streben nach Gewinnmaximierung auf Kosten anderer gesteuert.
a) Zum Argument von wegfallenden Arbeitsplätzen: Wenn es keine Kapazitätserweiterung in DUS gibt, dann bleibt alles wie gehabt, auch die Zahl der Arbeitsplätze,
denn der Bedarf ist ja gleich. Es wird suggeriert, dass Arbeitsplätze gefährdet seien.
Wenn eine Kapazitätserweiterung kommt, dann werden ein paar wenige Arbeitsplätze im Billiglohnsegment geschaffen, denn wen braucht man zusätzlich, um
paar mehr Flieger nach Mallorca & Co abzufertigen?
b) Zur dringend benötigten Mobilität von angeblich 18 Mio. Menschen: Angesichts
dieser Zahl muss man davon ausgehen, dass es um die Gesamtbevölkerung NRWs
geht. Nun gibt es in NRW ganze 6 (!) Flughäfen, von denen die meisten nicht ansatzweise ausgelastet sind, da der Bedarf nicht besteht. Hinzu kommt, dass das
Land NRW schon bereit sein müsste, sich ins eigene Fleisch zu schneiden, bzw. in
das von Bund und Kommunen, wenn es DUS die Expansion auf Kosten der anderen
NRW-Flughäfen erlaubt. Diese sind nämlich größtenteils direkt oder indirekt in öffentlicher Hand, während DUS zu 50% privaten ausländischen Investoren gehört.
Von den anderen 50% profitiert ausschließlich die Stadt Düsseldorf.
c)
Mobilität in unserer Region Teil 2: Auch mit der vorhandenen Kapazität ist noch
keiner, der fliegen wollte, auf der Erde geblieben und man hat noch keine Vorstandschefs großer Unternehmen für die Beförderung ihrer Mitarbeiter öffentlich
lamentieren hören.
Der Umstand, dass die Flugbewegungen seit 2008 nicht signifikant zugenommen haben, zeigt, dass es kein nachhaltiges Interesse an der Kapazitätserweiterung gibt.
Der Anteil der Geschäftsreisenden an den Passagieren ist deutlich unter 50%; das zeigt,
dass für wirtschaftlich bedeutsame Flüge bzw. Passagiergruppen kein Engpass besteht.
Der Flughafen selber bestätigt, dass er im Billigflugbereich wachsen will, dieser Sektor
hat für NRW keine nachhaltige wirtschaftliche Bedeutung und Billigflüge könnten geKonten der Stadt Krefeld
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nauso gut von anderen Flughäfen, wie Weeze, die nicht ausgelastet sind, abgewickelt werden.
Eine Steigerung des subventionierten Billigtourismus – und das ist das erklärte Ziel des
Flughafens DUS – schadet dem Hotel- und Gaststättengewerbe in NRW.
Das Land NRW schadet sich durch eine Kapazitätssteigerung in DUS selbst, denn DUS
steht z.B. mit dem Flughafen Köln/Bonn in Wettbewerb, und nur an letzterem Flughafen ist NRW beteiligt, während DUS zur Hälfte privaten Investoren gehört und zur anderen der Stadt Düsseldorf.
Mit einer Genehmigung der Kapazitätserweiterung fördert das Land den aggressiven
Verdrängungswettbewerb, den der Flughafen Düsseldorf betreibt, und der andere Flughäfen, in die aus öffentlichen Mitteln investiert wurde und deren potentielle Gewinne
auch den öffentlichen Kassen zugutekämen, weiter schädigt.
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Der Flughafen wickelt seinen eigenen Angeben nach nur etwa 30% geschäftlichen Verkehr ab. Wenn nur 10% des Urlaubsverkehrs von anderen Flughäfen NRWs übernommen würde (und diese brauchen es dringend), wäre sogar in Spitzenzeiten genug Kapazität für (gesamt)wirtschaftlich notwendige Flüge vorhanden.
∙
Die wirtschaftliche Bedeutung des Flughafens DUS wird überbewertet, vor allem was
den Job-Faktor angeht. Der Flughafen beschäftigt heute direkt ehr weniger Mitarbeiter
als vor der letzten Erweiterung. Die angegebene Steigerung erfolgte in der FlughafenCity und dies ist keineswegs an den Flugbetrieb gebunden. Zudem bedeutet die Anziehungskraft des Gewerberaums Flughafencity keinesfalls ein Plus an wirtschaftlicher Aktivität in NRW, sondern größtenteils eine Verlagerung von anderen Standorten. So
wurden/werden die Arbeitskräfte in der Flughafen-City von andern Regionen NRWs abgezogen, was Strukturprobleme in NRW verschlechtert und weitere Arbeitsplätze im
ohnehin wohlhabenden Düsseldorf konzentriert.
Das Land NRW profitiert nicht von einer etwaigen Kapazitätserweiterung, sondern nur
der Flughafen als privates Unternehmen sowie seine Eigentümer, die Stadt Düsseldorf
und ausländische Investoren. In NRW gibt es Flughäfen, die noch z.T. beträchtliche Kapazität haben und die z.T. in Landesbesitz sind bzw. in denen Kommunen finanziell engagiert sind. Jeder Euro, der dort abgezogen wird, geht den Steuerzahlern in NRW verloren. Das Land NRW ist m.E. verpflichtet, der ungleichen Konkurrent- und Verdrängungssituation durch Stattgabe einer Kapazitätserweiterung für DUS keineswegs
stattzugeben.
Das Ministerium möge bei der Frage einer Kapazitätserweiterung des Flughafens DUS
die Vor- und Nachteile für Gesamt-NRW abwägen. Die Erweiterung würde den Inhabern des Flughafens nutzen, also der Stadt Düsseldorf und zwei privaten Investoren.
Auch für die Stadt Düsseldorf und das neue Gewerbegebiet um den Flughafen könnten
einige positive Effekte entstehen, aber lokal eben stark begrenzt. Eine NRW-weite Perspektive gebietet hingegen zu berücksichtigen, dass es in NWR weitere Flughäfen gibt,
die Kapazität haben und wichtig für die Infrastruktur des Landes sind. Zudem sind viele
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Flughäfen z.T. in Landesbesitz bzw. (indirekt) in kommunalem Besitz. Diese Investition der öffentlichen Mittel gilt es zu schützen.
Das Argument, dass eine Kapazitätserweiterung das Land NRW wirtschaftlich relevant
besser an Ziele in der Welt anbindet, ist nicht stichhaltig. Die Fluggesellschaften stellen
den Mix ihrer Flugziele nach wirtschaftlichen Aspekten zusammen und entscheiden sich
im Moment zu einem großen Teil (weit mehr als 50%) für Ferienziele. Jedes dieser touristischen Ziele könnte zugunsten eines überwiegend von Geschäftsleuten genutzten
Fluges genutzt werden, wenn es sich ökonomisch lohnen würde. Das tut es offenbar
nicht. Somit kann man nicht annehmen, dass sich dies mit einer Kapazitätserweiterung
ändern würde.
Dies alles ist für die Betroffenen bereits heute unzumutbar.
Im Übrigen sind die Einwendungen von Herrn Christoph Lange und von Herrn Georg
Regniet sowie die Aussagen der von den Bürgerinitiativen beauftragten Gutachten vollinhaltlicher Bestandteil dieser Stellungnahme.“
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5.
∙
Fazit
Die Stadt Krefeld lehnt die hier ganzjährig und unbegrenzt beantragte Kapazitätserweiterung des Flughafens Düsseldorf ab. Wie in dieser Stellungnahme dargelegt, ist es anhand
der Planfeststellungsunterlagen nicht nachvollziehbar, aus welchen Gründen eine ganzjährige Ausdehnung der Kapazitätserweiterung des Flughafens Düsseldorf erfolgen soll. Die
Beurteilung der aus den ganzjährig beantragten Flugbewegungen resultierenden Lärmbelastung, insbesondere über dem Krefelder Stadtgebiet ist nicht möglich, da das hier beantragte Slot-Volumen in den Untersuchungen des Planfeststellungsantrags nicht berücksichtigt wird.
Die Stadt Krefeld regt daher an, die beantragte Zahl der Slots an die Untersuchungsergebnisse anzupassen oder die Untersuchungen (DES, Fluglärm, Luftschadstoffe) auf der
Grundlage der hier beantragten Slots neu vorzunehmen.
Deswegen lehnt die Stadt Krefeld auch die Streichung der Ziffer III.6, 6.1 der Änderungsgenehmigung vom 09.11.2005 ab. Da die Kapazitätserweiterung vor allem in den
sechs verkehrsreichsten Monaten stattfinden soll und das hier beantragte Slot-Volumen
ohne Abschätzung der Umweltauswirkungen über dieses Maß hinausgeht, ist aus Sicht der
Stadt Krefeld die Einschränkung der Flugbewegungen gemäß Ziffer III.6, 6.1 der Betriebsgenehmigung 2005 in der verkehrsreichsten Zeit nach wie vor erforderlich. Die Einschränkung des Flugverkehrs in den sechs verkehrsreichsten Monaten sollte auf eine plausible
Prognose der Ausschöpfungsquote der beantragten Flugbewegungen festgeschrieben werden.
Da der Planfeststellungsantrag aus Sicht der Stadt Krefeld nicht plausibel und unvollständig
ist und dadurch die inhaltlichen und formalen Voraussetzungen zur Beurteilung der Umweltauswirkungen, insbesondere der Lärmbelastung fehlen, wird die hier beantragte Kapazitätserweiterung des Flughafens Düsseldorf von der Stadt Krefeld insgesamt abgelehnt.
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Die Lärmbelastungen, die durch die zusätzlich beantragten Flugbewegungen erwartet werden müssen, werden daher aus Gesundheitsgründen als nicht zumutbar eingestuft.
Für eine begründete Antragstellung erwartet die Stadt Krefeld stattdessen:
-----
▪
eine antragsgemäße Beurteilung der prognostizierten Flugbewegungen unter Berücksichtigung der o. g. Vorgaben
▪
eine antragsgemäße Beurteilung der Auswirkungen auf die Lärmimmissionen und die anderen Umweltbelange unter Berücksichtigung der o. g. Vorgaben
▪
eine Beurteilung zur Fluglärmmedizin unter Berücksichtigung der o. g. lärmmedizinischen Aspekte
▪
eine Darstellung der zu erwartenden zusätzlichen Flugbewegungen und
der lärmseitigen Auswirkungen auf den Abflugstrecken über Krefeld
▪
die Einrichtung von Lärm-Messstationen auf dem Krefelder Stadtgebiet
Ich bitte Sie, die Stellungnahme der Stadt Krefeld und der Bürgervereine in Krefeld zu berücksichtigen und zu prüfen. Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
∙
Thomas Visser
2.
Wvl.
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