Daten
Kommune
Krefeld
Größe
270 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Stellungnahme der Stadt Krefeld zur beantragten Kapazitätserweiterung des Flughafens Düsseldorf
- Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses -
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 28.07.2016
Nr.
2957 /16
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat
29.09.2016
Betreff
Luftverkehr; Antrag der Flughafen Düsseldorf GmbH vom 29.02.2016; Verfügung der Bezirks-regierung
Düsseldorf vom 13.04.2016 zur Beteiligung am Verwaltungsverfahren gem. § 8 ff. LuftVG
Stellungnahme der Stadt Krefeld zur beantragten Kapazitätserweiterung des Flughafens Düsseldorf
- Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses Beschlussentwurf:
Der folgende von Oberbürgermeister Meyer und Ratsherrn Wettingfeld am 28.07.2016 gefasste Dringlichkeitsbeschluss wird genehmigt:
Die Stellungnahme der Stadt Krefeld zur beantragten Kapazitätserweiterung des Flughafens Düsseldorf
vom 29.02.2016, Abgabefrist 31.07.2016 wird beschlossen.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 2957 /16
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Der Entwurf der Stellungnahme greift die bisherige eindeutige Positionierung des Rates zur beantragten
Kapazitätserweiterung auf und ist ergänzt durch die Ausführung der Arbeitsgemeinschaft der Krefelder
Bürgervereine.
Die entspricht der einvernehmlichen Abstimmung im interfraktionellen Gespräch am 08. Juni d. J. zusammen mit der AKB.
Da die Stellungnahme der Stadt Krefeld bis spätestens 31.07. d. J. bei der Bezirksregierung Düsseldorf
abgegeben sein musste, aufgrund der Sommerpause aber keine Ratssitzung stattfand, wurde die förmliche Zustimmung absprachegemäß über einen Dringlichkeitsbeschluss des Rates eingeholt.