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Verwaltungsvorlage (Auswirkungen des GFG 2016 auf die Haushalts- und Finanzwirtschaft der Stadt Krefeld - Antrag der CDU-Fraktion vom 27.07.2015 und Verwaltungsvorlage -)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
285 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:10
Verwaltungsvorlage (Auswirkungen des GFG 2016 auf die Haushalts- und Finanzwirtschaft der Stadt Krefeld - Antrag der CDU-Fraktion vom 27.07.2015 und Verwaltungsvorlage -) Verwaltungsvorlage (Auswirkungen des GFG 2016 auf die Haushalts- und Finanzwirtschaft der Stadt Krefeld - Antrag der CDU-Fraktion vom 27.07.2015 und Verwaltungsvorlage -) Verwaltungsvorlage (Auswirkungen des GFG 2016 auf die Haushalts- und Finanzwirtschaft der Stadt Krefeld - Antrag der CDU-Fraktion vom 27.07.2015 und Verwaltungsvorlage -) Verwaltungsvorlage (Auswirkungen des GFG 2016 auf die Haushalts- und Finanzwirtschaft der Stadt Krefeld - Antrag der CDU-Fraktion vom 27.07.2015 und Verwaltungsvorlage -)

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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 11.08.2015 Nr. 1702 /15 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 20/1-jü/1716 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 17.09.2015 Betreff Auswirkungen des GFG 2016 auf die Haushalts- und Finanzwirtschaft der Stadt Krefeld - Antrag der CDU-Fraktion vom 27.07.2015und Verwaltungsvorlage - Beschlussentwurf: Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 1702 /15 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Am 24.07.2015 hat das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW die 1. Arbeitskreisrechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2016 bekannt gegeben. Diese Meldung basiert auf dem Landessteueraufkommen der Monate Oktober 2014 – Juni 2015. Für die Monate Juli bis September 2015 wurde hierbei eine Prognose unterstellt. Insofern wird bis zur endgültigen Verabschiedung des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2016 noch eine Anpassung an das tatsächliche Landessteueraufkommen für ein Quartal vorgenommen werden müssen. Der Haushaltsplan 2015 der Stadt Krefeld sieht für die Zuweisungen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz für das Jahr 2016 Zuwachsraten von 4,9 % aufgrund der Orientierungsdaten des Landes vom 04.07.2014 vor. Die aktuelle Arbeitskreisrechnung sieht für den Bereich der Schlüsselzuweisungen nunmehr abgesenkte Steigerungsraten von 3,28 % vor. Die Investitionspauschalen hingegen wurden nunmehr mit 6,32 % gesteigert. Im Bereich der Bildungs- und Sportpauschale sind keine Veränderungen vorgenommen worden. Gegenüber der Haushaltsplanung ergibt sich folgendes Bild gegenüber den vorläufigen Zahlen aus der Modellrechnung: (in Euro) Schlüsselzuweisungen Investitionspauschalen Bildungspauschale Sportpauschale Ansatz lt. Haushalts1. Arbeitskreisplan 2015 rechnung 138.503.824 151.845.698 7.542.677 7.613.238 8.515.826 8.457.879 120.000 613.110 Differenz 13.341.874 70.561 - 57.947 493.100 Somit ergeben sich aufgrund der 1. Arbeitskreisrechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetzes 2016 Verbesserungen zum Haushalt in Höhe von 13.847.588 Euro. Durch die Verbesserungen bei den Schlüsselzuweisungen wird der bisher veranschlagte negative Finanzierungssaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit 2016 von rd. ./. 17 Mio. Euro auf rd. ./. 4 Mio. Euro verringert. Die Auswirkungen für den investiven Bereich sind eher als geringfügig anzusehen. Hintergrund für die überproportionalen Verbesserungen ist, dass Krefeld bei den Meldungen für die maßgebliche Referenzperiode 01.07.2014 -30.06.2015 insgesamt einen Rückgang bei der Steuerkraftmesszahl von -4,7 % zu verzeichnen hatte, während landesweit bei den Kommunen ein Zuwachs von 2,1 % zu verzeichnen war. Dies hat zwei Ursachen: Zum Einen sind die Gewerbesteuer-Einzahlungen Krefelds in der maßgeblichen Referenzperiode gegenüber dem Vorjahr um 10 Mio. Euro zurückgegangen. (Diese Tatsache wurde im Rahmen der Etatberatungen 2015 bereits mehrfach erörtert und war einer der Gründe, warum der Konsolidierungszeitraum auf das Jahr 2020 ausgeweitet werden musste.) Zum Anderen erfolgten die Einzahlungen für die Realsteuern im 1. Halbjahr 2015 auf der Basis der Hebesätze des Vorjahres. Eine Anpassung der Hebesätze erfolgte in der Ratssitzung am Begründung Seite 3 18.06.2015 rückwirkend zum 01.01.2015. Die Nachzahlungen aus der Erhöhung der Hebesätze werden erst im 2. Halbjahr 2015 kassenmäßig dem Haushalt zufließen. Für die Berechnung der Steuerkraftmesszahl des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2016 sind allerdings schon die neuen Hebesätze zu berücksichtigen. D.h. das kommunale Steueraufkommen wurde durch die aktuellen – höheren Steuersätze – geteilt und mit den gesetzlich vorgeschriebenen, gewogenen Vervielfältigern (für die Grundsteuer A: 217 v.H.; Grundsteuer B: 429 v.H. und Gewerbesteuer 415 v.H.) multipliziert. Zusammen mit den Einzahlungen aus den Gemeindeanteilen an der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie den Kompensationsleistungen, den Zahlungen nach dem Einheitslastenabrechnungsgesetz und der Gewerbesteuerumlage ergibt sich die Steuerkraftmesszahl. Insofern wurde das Steueraufkommen Krefelds kraft Gesetz in dieser Abrechnungsperiode zusätzlich zu dem verringerten Aufkommen „künstlich“ schlechter gerechnet als es tatsächlich ist. Die Auswirkungen der späten Anhebung der Hebesätze für das Jahr 2015 (Verabschiedung: 18.06.2015) führen dazu, dass die daraus resultierenden Mehreinzahlungen für das 1. Halbjahr erst im 2. Halbjahr eingehen und somit die Referenzperiode für das GFG 2017 (01.07.2015 bis 30.06.2016) "belasten". Insofern ist eher mit einem Rückgang der Schlüsselzuweisungen in 2017 zu rechnen, je nachdem, wie sich die übrigen Einflussfaktoren entwickeln. Insofern ist eine Hochrechnung der Auswirkungen des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2016 auf Folgejahre mit äußerster Vorsicht anzugehen.