Daten
Kommune
Krefeld
Größe
259 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:11
Stichworte
Inhalt der Datei
hier: Satzungsbeschluss
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 26.11.2015
Nr.
1434 /15/1
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 61/mo Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Beschwerdeausschuss
10.12.2015
Rat
10.12.2015
Betreff
1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 428 1. Ergänzung – beiderseits Emil-Schäfer-Straße im Bereich Emil-Schäfer-Straße 81 und 85
hier: Satzungsbeschluss
Beschlussentwurf:
a) Der Bebauungsplan Nr. 428 1. Ergänzung – beiderseits Emil-Schäfer-Straße - wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) gemäß Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung nach Maßgabe der 1. vereinfachten Änderung geändert.
b) Die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 428 1. Ergänzung – beiderseits
Emil-Schäfer-Straße - wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 41 Abs. 1
Buchst. g) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GO) gemäß Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) in der derzeit gültigen Fassung als Satzung beschlossen.
c) Der Begründung zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 428 1. Ergänzung – beiderseits Emil-Schäfer-Straße - gemäß § 9 Abs. 8 BauGB wird zugestimmt.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
X nein
Begründung
Seite 1
Die Vorlage 1434/15 ist bereits im Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung am
16.06.2015 einstimmig beschlossen, wurde aber vor der abschließenden Beratung und Beschlussfassung im Hauptausschuss und Rat von der Verwaltung zurückgezogen.
Auf dem ehemals städtischen Änderungsgrundstück befindet sich ein Niederspannungskabel der
Stadtwerke Krefeld. Dieses Kabel dient der elektrischen Versorgung mehrere Firmen des Straßenabschnittes und als Verbindungskabel zwischen ONS Emil-Schäfer-Straße 50 und ONS Bethelstraße 38. Es stellt eine Erhöhung der Versorgungssicherheit im Niederspannungsnetz dar. Das
Kabel liegt in Verlängerung des Stichs der Emil-Schäfer-Straße und verläuft in südliche Richtung
über das Privatgrundstück des Antragstellers. In diesem Bereich ist das Kabel bereits überbaut.
Beim Verkauf des Grundstücks an den Antragsteller wurde privatrechtlich eine Grunddienstbarkeit zugunsten der SWK eingetragen, die ein Überbauen des Kabels im Änderungsbereich ausschließt.
Nachdem die Vorlage zurückgezogen wurde, haben sich die beiden Parteien nun privatrechtlich
geeinigt. Das Angebot der SWK zur Freiräumung, der die uneingeschränkte Nutzbarkeit des
Grundstückes wiederherstellt, wurde durch den Eigentümer zwischenzeitlich akzeptiert und in
einem privatrechtlichen Vertrag festgehalten. Die Umsetzung des Projektes durch die SWK wird
zur Zeit vorbereitet und voraussichtlich Anfang 2016 durchgeführt.
Im Rahmen dieser -1 Vorlage wird als Ergänzung des textlichen Teils des Bebauungsplanes und
der Begründung auf das Kabel hingewiesen und die Beteiligung der Stadtwerke Krefeld bei weiteren Planungen und Bautätigkeiten gefordert.
Mit dieser Vereinbarung kann das städtebauliche Ziel der vereinfachten Änderung uneingeschränkt umgesetzt werden, so dass einer Beschlussfassung nichts mehr im Wege steht.
Der weitere Sachverhalt und die Begründung werden in den beigefügten Anlagen dargelegt.