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Verwaltungsvorlage (1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 428 1. Ergänzung – beiderseits Emil-Schäfer-Straße - im Bereich Emil-Schäfer-Straße 81 und 85)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
259 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:11
Verwaltungsvorlage (1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 428 1. Ergänzung – beiderseits Emil-Schäfer-Straße - im Bereich Emil-Schäfer-Straße 81 und 85) Verwaltungsvorlage (1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 428 1. Ergänzung – beiderseits Emil-Schäfer-Straße - im Bereich Emil-Schäfer-Straße 81 und 85) Verwaltungsvorlage (1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 428 1. Ergänzung – beiderseits Emil-Schäfer-Straße - im Bereich Emil-Schäfer-Straße 81 und 85)

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Inhalt der Datei

hier: Satzungsbeschluss TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 26.11.2015 Nr. 1434 /15/1 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 61/mo Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Beschwerdeausschuss 10.12.2015 Rat 10.12.2015 Betreff 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 428 1. Ergänzung – beiderseits Emil-Schäfer-Straße im Bereich Emil-Schäfer-Straße 81 und 85 hier: Satzungsbeschluss Beschlussentwurf: a) Der Bebauungsplan Nr. 428 1. Ergänzung – beiderseits Emil-Schäfer-Straße - wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) gemäß Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung nach Maßgabe der 1. vereinfachten Änderung geändert. b) Die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 428 1. Ergänzung – beiderseits Emil-Schäfer-Straße - wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Buchst. g) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GO) gemäß Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) in der derzeit gültigen Fassung als Satzung beschlossen. c) Der Begründung zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 428 1. Ergänzung – beiderseits Emil-Schäfer-Straße - gemäß § 9 Abs. 8 BauGB wird zugestimmt. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten X nein Begründung Seite 1 Die Vorlage 1434/15 ist bereits im Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung am 16.06.2015 einstimmig beschlossen, wurde aber vor der abschließenden Beratung und Beschlussfassung im Hauptausschuss und Rat von der Verwaltung zurückgezogen. Auf dem ehemals städtischen Änderungsgrundstück befindet sich ein Niederspannungskabel der Stadtwerke Krefeld. Dieses Kabel dient der elektrischen Versorgung mehrere Firmen des Straßenabschnittes und als Verbindungskabel zwischen ONS Emil-Schäfer-Straße 50 und ONS Bethelstraße 38. Es stellt eine Erhöhung der Versorgungssicherheit im Niederspannungsnetz dar. Das Kabel liegt in Verlängerung des Stichs der Emil-Schäfer-Straße und verläuft in südliche Richtung über das Privatgrundstück des Antragstellers. In diesem Bereich ist das Kabel bereits überbaut. Beim Verkauf des Grundstücks an den Antragsteller wurde privatrechtlich eine Grunddienstbarkeit zugunsten der SWK eingetragen, die ein Überbauen des Kabels im Änderungsbereich ausschließt. Nachdem die Vorlage zurückgezogen wurde, haben sich die beiden Parteien nun privatrechtlich geeinigt. Das Angebot der SWK zur Freiräumung, der die uneingeschränkte Nutzbarkeit des Grundstückes wiederherstellt, wurde durch den Eigentümer zwischenzeitlich akzeptiert und in einem privatrechtlichen Vertrag festgehalten. Die Umsetzung des Projektes durch die SWK wird zur Zeit vorbereitet und voraussichtlich Anfang 2016 durchgeführt. Im Rahmen dieser -1 Vorlage wird als Ergänzung des textlichen Teils des Bebauungsplanes und der Begründung auf das Kabel hingewiesen und die Beteiligung der Stadtwerke Krefeld bei weiteren Planungen und Bautätigkeiten gefordert. Mit dieser Vereinbarung kann das städtebauliche Ziel der vereinfachten Änderung uneingeschränkt umgesetzt werden, so dass einer Beschlussfassung nichts mehr im Wege steht. Der weitere Sachverhalt und die Begründung werden in den beigefügten Anlagen dargelegt.