Daten
Kommune
Krefeld
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16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:11
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Antrag der UWG Ratsgruppe im Rat der Stadt Krefeld vom 28.10.2014
TOP
Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 06.11.2014
Nr.
689 /14
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - 66/20 Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität
25.11.2014
Betreff
Abschaltung von Signalanlagen in den Nachtstunden für ausgewählte Kreuzungsbereiche
Antrag der UWG Ratsgruppe im Rat der Stadt Krefeld vom 28.10.2014
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 689 /14
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Von der UWG Ratsgruppe wurde ein Bericht erbeten, ob bestimmte Ampelanlagen auf der Philadelphiastraße und Uerdinger Straße in den Nachtstunden (ca. 22:00 bis 6:00 Uhr) abgeschaltet
werden können.
Dazu kann die Verwaltung folgende Informationen geben:
A) Allgemeines zur Nachtabschaltung von Lichtsignalanlagen (LSA)
Grundsätzlich sind in Krefeld, ebenso wie in anderen deutschen Großstädten, im Hinblick auf die
Nachtabschaltung von Lichtsignalanlagen folgende Aspekte zu berücksichtigen:
Die aktuell gültigen Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) besagen:
„Lichtsignalanlagen sollten ununterbrochen (Tag und Nacht) in Betrieb gehalten werden. Hiervon
kann abgewichen werden, wenn der Grund, der zur Errichtung der Lichtsignalanlage führte, während bestimmter Zeiten entfällt und wenn vorher eingehend geprüft wurde, dass auch bei abgeschalteter Lichtsignalanlage ein sicherer Verkehrsablauf möglich ist bzw. durch das Abschalten
keine anderen Gefahren entstehen. [...]
Die entstehenden volkswirtschaftlichen Verluste können dadurch deutlich höher liegen als die
bewertbaren Einsparungen und eventuelle Nutzen im Hinblick auf die Nachtruhe von Anwohnern
und den Verkehrsablauf“.
(Quelle: Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA 2010), Kapitel 7.3.1)
Analog der vorgenannten Vorgaben der RiLSA wurden die signalisierten Knotenpunkte in Krefeld
in der Vergangenheit bereits mehrfach überprüft. Derzeit sind rund 9% aller Signalanlagen, an
denen die Unfallentwicklung dies zulässt, nachts abgeschaltet. Diese Beurteilung ist auch zukünftig die Maßgabe für ggf. weitere Einzelfallentscheidungen.
Im Jahre 1990 wurde in verschiedenen Kommunen - u. a. auch in Krefeld - in Abstimmung mit
der Polizei und der Straßenverkehrsbehörde ein Versuch durchgeführt, bei dem flächendeckend
zahlreiche Lichtsignalanlagen während der Nachtzeiten abgeschaltet wurden. Das Ergebnis war,
dass sich innerhalb kürzester Zeit die Unfallstatistiken derart verschlechtert hatten, dass die abgeschalteten Signalanlagen umgehend wieder eingeschaltet wurden. Eine solche Testphase erneut oder gar über einen längeren Zeitraum zu beobachten, kann weder von der Straßenverkehrsbehörde, der Polizei oder dem Fachbereich Tiefbau vertreten werden.
Die vorfahrtsregelnden Verkehrszeichen an signalisierten Knotenpunkten dienen als sogenannte
Rückfallebene für den Fall, dass die Signalanlage ausnahmsweise und unplanmäßig ausfällt. Diese Situation kann durch Stromausfall, Unfälle oder extreme Witterungsverhältnisse auftreten.
Um auch dann noch einen geregelten Verkehrsablauf zu ermöglichen, ist jede Kreuzung, die eigentlich signalisiert ist, zusätzlich mit einer Beschilderung gemäß StVO ausgestattet. Dennoch ist
die Notwendigkeit, im Fall eines Ampelausfalls auf die Beschilderung zu achten, offensichtlich oft
mit einer großen Verunsicherung im Fahrverhalten verbunden und vor Ort auch zu beobachten,
was wiederum zu einer erhöhten Unfallgefahr beitragen kann.
So kam es in der Vergangenheit z. B. zu einem schweren Verkehrsunfall mit Verletzten an der
Kreuzung Ritterstraße / Oberdießemer Straße, als im Vorfeld die Ampelanlage aufgrund eines
technischen Defektes ausgefallen war. An dieser Stelle waren die Unfallbeteiligten offenbar mit
Begründung
Seite 3
der Situation überfordert, bei ausgefallener oder abgeschalteter Signalisierung auf die Verkehrszeichen zu achten und besonders aufmerksam zu fahren.
Insgesamt ist zu beobachten, dass je mehr Ampeln nachts abgeschaltet werden, desto eher erhöht sich das Tempo und damit das Risiko für Fußgänger und Radfahrer.
Die möglichen Stromkosteneinsparungen bei der Nachtabschaltung von LSA stehen in keinem
Verhältnis zu den volkswirtschaftlichen Schäden, die durch eine höhere Unfallquote zu verzeichnen sind. Im Zeitalter der LED-Technik sind die Stromkosten für Lichtsignalanlagen, die mit dieser
modernen Technik ausgerüstet sind, generell deutlich gesunken. Die Stadt Krefeld hat zurzeit
insgesamt 137 LSA mit LED-Signalgebern in Betrieb, also weit mehr als die Hälfte aller Ampeln;
neue Anlagen werden generell nur noch mit LED-Technik ausgestattet. Somit wird dem Lärmund Klimaschutz, der im Zusammenhang derartiger Debatten gerne herangezogen wird, Rechnung getragen. Allerdings steht die Verkehrssicherheit eindeutig im Vordergrund.
B) Bericht Unfallforschung der Versicherer
Folgender Bericht zum Thema ist der Internetseite des GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. - Unfallforschung der Versicherer, 2008) entnommen:
„Sparen auf Kosten der Sicherheit: Gefährliche Abschaltung von Ampeln bei Nacht
Ampeln in der Nacht abzuschalten, provoziert Unfälle. Das wurde in einer Untersuchung, die das
Institut für Verkehrsplanung und Straßenverkehr an der TU Dresden im Auftrag der Unfallforschung der Versicherer (UDV) durchgeführt hat, nachgewiesen. Die weit verbreitete Praxis der
Städte, Ampeln nachts auszuschalten, ist aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht vertretbar.
Für die Studie wurde die „Abschaltpraxis“ der Städte Leipzig und Dresden sowie des Landkreises
Harburg untersucht.
Obwohl die Verwaltungsvorschrift zur StVO den Kommunen klare Vorgaben dahingehend macht,
dass Ampeln in der Regel auch nachts in Betrieb zu halten sind und bei schwächerer Verkehrsbelastung besondere (zum Beispiel verkehrsabhängige) Signalprogramme zu wählen seien, um die
Wartezeiten zu minimieren, werden rund drei Viertel aller Ampeln nachts abgeschaltet.
Beliebte Argumente gegen den Dauerbetrieb von Signalanlagen sind dabei die
•
steigende Lärmbelastung,
•
steigenden Betriebskosten (Stromverbrauch),
•
steigende Schadstoffbelastung,
•
sowie seitens der Autofahrer der erhöhte Kraftstoffverbrauch und längere
Reisezeiten.
Die Untersuchung zeigte, dass sich z. B. in Dresden pro Jahr ca. 300 Verkehrsunfälle mit mehr als
100 Verletzten an abgeschalteten Ampeln ereignen und die daraus folgenden Unfallkosten rund
2,9 Millionen Euro betragen. Werte, die sich ohne weiteres auf andere Großstädte übertragen
lassen. Die Zunahme an Lärmbelastung, Betriebskosten, Fahrzeiten, Kraftstoffverbrauch und
Schadstoffbelastung ist dagegen marginal und wird wesentlich stärker von der individuellen
Begründung
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Fahrweise als von den Ampelphasen beeinflusst. Demgegenüber stehen deutliche Nachteile,
wenn Ampeln nachts abgeschaltet werden:
•Die Unfallkostenrate verdoppelt sich an diesen Kreuzungen und Einmündungen. Mit
anderen Worten: Ohne Ampeln ist die Kreuzung nachts doppelt so unsicher.
•Die Unfälle sind deutlich schwerer.
•Die Unfallstruktur verändert sich negativ. Abgeschaltete Ampeln provozieren die
gleichen Vorfahrtsunfälle wie verkehrszeichengeregelte Kreuzungen.
Deshalb fordert die UDV eine konsequente Umsetzung der Vorgaben der VwV-StVO, die besagt,
dass Ampeln nachts nur in begründeten Ausnahmefällen abgeschaltet werden sollten, beispielsweise Bedarfsampeln vor Schulen oder Kindergärten. Außerdem ist die Anwendung intelligenter,
verkehrsabhängiger Signalsteuerung und der Einsatz der Niedervolttechnik (z. B. LED) zu empfehlen.“
C) Zum Antrag der UWG im Detail
Die UWG Ratsgruppe schlägt für verschiedene Kreuzungen entlang der Philadelphiastraße und
der Uerdinger Straße vor, die LSA nachts von 22:00 – 06:00 Uhr auszuschalten, um (gemäß Antrag) folgende Punkte zu verbessern:
a) Sicherheitsaspekt – Wartezeiten vor einer roten Ampel bei einer wenig
befahrenen Kreuzung reduzieren
b) Lärm- und sonstige Umweltbelästigungen für Anwohner verringern.
c) Verbesserung des Verkehrsflusses
Zu Punkt a): Seitens der Verantwortlichen des Fachbereichs Tiefbau und der Straßenverkehrsbehörde wird immer zunächst auf die Verkehrssicherheit geachtet. Und die Verkehrssicherheit ist
bei eingeschalteter LSA für jeden Verkehrsteilnehmer stets am höchsten, sofern auf die jeweils
angezeigten Lichtzeichen geachtet wird.
Die Punkte b) und c) sind im Hinblick auf die vorgenannten Erläuterungen abzuwägen. Die Verkehrssicherheit und damit verbunden die Vermeidung von Verkehrsunfällen hat oberste Priorität
und sollte damit den Argumenten Lärmbelästigung und Verkehrfluss übergeordnet sein.
Vorschlag UWG – 3 Signalanlagen auf der Philadelphiastraße:
Zunächst einmal gilt für die Philadelphiastraße, dass die Lichtsignalanlagen während der Betriebszeiten der SWK-Straßenbahnen nicht ausgeschaltet werden können. Es handelt sich zwar
nicht um eine reguläre Linienstrecke, aber um eine Umleitungsstrecke, die z. B. aktuell zu Zeiten
der Umgestaltung des Ostwall über viele Monate hinweg als Hauptstrecke der Straßenbahnen
genutzt wird. Die Linien verkehren von sonntags bis donnerstags bis ca. 1:00 Uhr nachts und
dann ab ca. 4:00 Uhr wieder, freitags und samstags sowie feiertags sogar dank der NachtexpressLinien durchgehend.
Begründung
Seite 5
Kreuzung
Philadelphiastraße /
Schwertstraße
Philadelphiastraße /
Alte Linner Straße
und
Philadelphiastraße /
Neue Linner Straße
Die LSA ist mit einem Steuergerät der jüngeren Generation ausgestattet und wäre somit technisch zu einer Abschaltung in der
Lage. Da die Kreuzung jedoch bereits auf LED-Technik umgerüstet wurde, gäbe es hier kaum Einsparpotenzial, was den Stromverbrauch betrifft. Hinzu kommt, dass die Kreuzung aufgrund
ihrer Größe zu viele Unfallrisiken birgt, als dass eine Abschaltung
der Ampel in den verkehrsschwächeren Zeiten zu vertreten sei.
Dieser Auffassung ist auch die Straßenverkehrsbehörde.
Die Steuergeräte sind aufgrund des besonders hohen Gerätealters (44 und 50 Jahre) technisch nicht mehr in der Lage, zu bestimmten Zeitbereichen aus- und anschließend wieder eingeschaltet zu werden. Es handelt sich hier um elektromechanische
Geräte, bei denen die Signalprogrammwalzen über ein Zahnradgetriebe angesteuert werden. Bei einer nächtlichen Abschaltung
und gleichzeitigen Minustemperaturen besteht die Gefahr, dass
das Getriebe „einfriert“ und eine Wiedereinschaltung nicht bzw.
erst nach höheren Temperaturen wieder möglich ist.
Vorschlag UWG – 8 Signalanlagen auf der Uerdinger Straße:
Auch entlang der Uerdinger Straße können die Lichtsignalanlagen während der Betriebszeiten
der SWK-Straßenbahnen nicht ausgeschaltet werden, da es hier an einigen Haltestellen sog. Zeitinseln als Haltestellensicherungen zum Schutz der Fahrgäste gibt. Hierbei handelt es sich um
Vorsignale für den Kfz-Verkehr, die auf Rot schalten, wenn eine Straßenbahn in der Haltestelle
steht und Fahrgäste ein- und aussteigen. Die Linien 042 und 043 verkehren von sonntags bis
donnerstags bis ca. 1:00 Uhr nachts und dann ab ca. 4:00 Uhr wieder, freitags und samstags sowie feiertags sogar dank der Nachtexpress-Linien auch hier durchgehend.
Kreuzung
Uerdinger Straße/
Viktoriastraße
und
Uerdinger Straße/
Grotenburgstraße
Uerdinger Straße/
Moltke-/Florastraße
Uerdinger Straße/
Roon-/Sprödentalstraße
und
Das Steuergerät ist aufgrund des Gerätealters (33 Jahre) technisch nicht mehr in der Lage, zu bestimmten Zeitbereichen ausund anschließend wieder eingeschaltet zu werden. Diese Schaltvorgänge würden wahrscheinlich einen Totalausfall der Anlage
provozieren. Ersatzteile sind nicht mehr lieferbar, die Ersatzbeschaffung eines neuen Gerätes die Folge.
Die Kreuzung verfügt über eine signaltechnische Beeinflussung
der Feuerwehr, so dass bei einer Einsatzfahrt über diese Kreuzung mittels der Ampelschaltung sofort alle Wege „freigeräumt“
werden, was auch nachts gewährleistet sein muss.
Die Signalsteuerungen an den beiden Kreuzungen verfügen über
signalisierte Zeitinseln. Das bedeutet, dass diese Ampelanlagen
zu den Betriebszeiten der Straßenbahn und am Wochenende
eingeschaltet bleiben müssen.
Begründung
Uerdinger Straße /
Kaiserstraße
Uerdinger Straße/
Grenzstraße
und
Uerdinger Straße/
Sollbrüggenstraße
Uerdinger Straße/
Schönwasserstraße
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Die Signalsteuerungen an den beiden Kreuzungen verfügen über
signaltechnisch beeinflusste Haltestellensicherungen. Das bedeutet, dass auch diese Ampelanlagen zu den Betriebszeiten der
Straßenbahn und am Wochenende eingeschaltet bleiben müssen.
An dieser Kreuzung würde es aus technischer Sicht möglich sein,
die Anlage in den verkehrsschwächeren Zeiten auszuschalten.
Die Überprüfung der verkehrssicherheitsrelevanten Aspekte ist
hier noch nicht erfolgt.
Resümee:
Zusammenfassend kann zum Vorschlag der UWG Ratsgruppe mitgeteilt werden, dass allein aus
technischer Sicht von den 11 Signalanlagen lediglich 5 Anlagen theoretisch ausgeschaltet werden
könnten.
Die Straßenverkehrsbehörde ist jedoch nach Abwägung aller Aspekte nach wie vor der Ansicht,
dass weitere nächtliche Abschaltungen von LSA nicht zu vertreten sind.
Seitens der Verwaltung ist aktuell nicht beabsichtigt, weitere Signalanlagen nachts auszuschalten.