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Verwaltungsvorlage (Abschaltung von Signalanlagen in den Nachtstunden für ausgewählte Kreuzungsbereiche )

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
553 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:11

Inhalt der Datei

Antrag der UWG Ratsgruppe im Rat der Stadt Krefeld vom 28.10.2014 TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 06.11.2014 Nr. 689 /14 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - 66/20 Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität 25.11.2014 Betreff Abschaltung von Signalanlagen in den Nachtstunden für ausgewählte Kreuzungsbereiche Antrag der UWG Ratsgruppe im Rat der Stadt Krefeld vom 28.10.2014 Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität nimmt den Bericht zur Kenntnis. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 689 /14 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Von der UWG Ratsgruppe wurde ein Bericht erbeten, ob bestimmte Ampelanlagen auf der Philadelphiastraße und Uerdinger Straße in den Nachtstunden (ca. 22:00 bis 6:00 Uhr) abgeschaltet werden können. Dazu kann die Verwaltung folgende Informationen geben: A) Allgemeines zur Nachtabschaltung von Lichtsignalanlagen (LSA) Grundsätzlich sind in Krefeld, ebenso wie in anderen deutschen Großstädten, im Hinblick auf die Nachtabschaltung von Lichtsignalanlagen folgende Aspekte zu berücksichtigen: Die aktuell gültigen Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) besagen: „Lichtsignalanlagen sollten ununterbrochen (Tag und Nacht) in Betrieb gehalten werden. Hiervon kann abgewichen werden, wenn der Grund, der zur Errichtung der Lichtsignalanlage führte, während bestimmter Zeiten entfällt und wenn vorher eingehend geprüft wurde, dass auch bei abgeschalteter Lichtsignalanlage ein sicherer Verkehrsablauf möglich ist bzw. durch das Abschalten keine anderen Gefahren entstehen. [...] Die entstehenden volkswirtschaftlichen Verluste können dadurch deutlich höher liegen als die bewertbaren Einsparungen und eventuelle Nutzen im Hinblick auf die Nachtruhe von Anwohnern und den Verkehrsablauf“. (Quelle: Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA 2010), Kapitel 7.3.1) Analog der vorgenannten Vorgaben der RiLSA wurden die signalisierten Knotenpunkte in Krefeld in der Vergangenheit bereits mehrfach überprüft. Derzeit sind rund 9% aller Signalanlagen, an denen die Unfallentwicklung dies zulässt, nachts abgeschaltet. Diese Beurteilung ist auch zukünftig die Maßgabe für ggf. weitere Einzelfallentscheidungen. Im Jahre 1990 wurde in verschiedenen Kommunen - u. a. auch in Krefeld - in Abstimmung mit der Polizei und der Straßenverkehrsbehörde ein Versuch durchgeführt, bei dem flächendeckend zahlreiche Lichtsignalanlagen während der Nachtzeiten abgeschaltet wurden. Das Ergebnis war, dass sich innerhalb kürzester Zeit die Unfallstatistiken derart verschlechtert hatten, dass die abgeschalteten Signalanlagen umgehend wieder eingeschaltet wurden. Eine solche Testphase erneut oder gar über einen längeren Zeitraum zu beobachten, kann weder von der Straßenverkehrsbehörde, der Polizei oder dem Fachbereich Tiefbau vertreten werden. Die vorfahrtsregelnden Verkehrszeichen an signalisierten Knotenpunkten dienen als sogenannte Rückfallebene für den Fall, dass die Signalanlage ausnahmsweise und unplanmäßig ausfällt. Diese Situation kann durch Stromausfall, Unfälle oder extreme Witterungsverhältnisse auftreten. Um auch dann noch einen geregelten Verkehrsablauf zu ermöglichen, ist jede Kreuzung, die eigentlich signalisiert ist, zusätzlich mit einer Beschilderung gemäß StVO ausgestattet. Dennoch ist die Notwendigkeit, im Fall eines Ampelausfalls auf die Beschilderung zu achten, offensichtlich oft mit einer großen Verunsicherung im Fahrverhalten verbunden und vor Ort auch zu beobachten, was wiederum zu einer erhöhten Unfallgefahr beitragen kann. So kam es in der Vergangenheit z. B. zu einem schweren Verkehrsunfall mit Verletzten an der Kreuzung Ritterstraße / Oberdießemer Straße, als im Vorfeld die Ampelanlage aufgrund eines technischen Defektes ausgefallen war. An dieser Stelle waren die Unfallbeteiligten offenbar mit Begründung Seite 3 der Situation überfordert, bei ausgefallener oder abgeschalteter Signalisierung auf die Verkehrszeichen zu achten und besonders aufmerksam zu fahren. Insgesamt ist zu beobachten, dass je mehr Ampeln nachts abgeschaltet werden, desto eher erhöht sich das Tempo und damit das Risiko für Fußgänger und Radfahrer. Die möglichen Stromkosteneinsparungen bei der Nachtabschaltung von LSA stehen in keinem Verhältnis zu den volkswirtschaftlichen Schäden, die durch eine höhere Unfallquote zu verzeichnen sind. Im Zeitalter der LED-Technik sind die Stromkosten für Lichtsignalanlagen, die mit dieser modernen Technik ausgerüstet sind, generell deutlich gesunken. Die Stadt Krefeld hat zurzeit insgesamt 137 LSA mit LED-Signalgebern in Betrieb, also weit mehr als die Hälfte aller Ampeln; neue Anlagen werden generell nur noch mit LED-Technik ausgestattet. Somit wird dem Lärmund Klimaschutz, der im Zusammenhang derartiger Debatten gerne herangezogen wird, Rechnung getragen. Allerdings steht die Verkehrssicherheit eindeutig im Vordergrund. B) Bericht Unfallforschung der Versicherer Folgender Bericht zum Thema ist der Internetseite des GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. - Unfallforschung der Versicherer, 2008) entnommen: „Sparen auf Kosten der Sicherheit: Gefährliche Abschaltung von Ampeln bei Nacht Ampeln in der Nacht abzuschalten, provoziert Unfälle. Das wurde in einer Untersuchung, die das Institut für Verkehrsplanung und Straßenverkehr an der TU Dresden im Auftrag der Unfallforschung der Versicherer (UDV) durchgeführt hat, nachgewiesen. Die weit verbreitete Praxis der Städte, Ampeln nachts auszuschalten, ist aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht vertretbar. Für die Studie wurde die „Abschaltpraxis“ der Städte Leipzig und Dresden sowie des Landkreises Harburg untersucht. Obwohl die Verwaltungsvorschrift zur StVO den Kommunen klare Vorgaben dahingehend macht, dass Ampeln in der Regel auch nachts in Betrieb zu halten sind und bei schwächerer Verkehrsbelastung besondere (zum Beispiel verkehrsabhängige) Signalprogramme zu wählen seien, um die Wartezeiten zu minimieren, werden rund drei Viertel aller Ampeln nachts abgeschaltet. Beliebte Argumente gegen den Dauerbetrieb von Signalanlagen sind dabei die • steigende Lärmbelastung, • steigenden Betriebskosten (Stromverbrauch), • steigende Schadstoffbelastung, • sowie seitens der Autofahrer der erhöhte Kraftstoffverbrauch und längere Reisezeiten. Die Untersuchung zeigte, dass sich z. B. in Dresden pro Jahr ca. 300 Verkehrsunfälle mit mehr als 100 Verletzten an abgeschalteten Ampeln ereignen und die daraus folgenden Unfallkosten rund 2,9 Millionen Euro betragen. Werte, die sich ohne weiteres auf andere Großstädte übertragen lassen. Die Zunahme an Lärmbelastung, Betriebskosten, Fahrzeiten, Kraftstoffverbrauch und Schadstoffbelastung ist dagegen marginal und wird wesentlich stärker von der individuellen Begründung Seite 4 Fahrweise als von den Ampelphasen beeinflusst. Demgegenüber stehen deutliche Nachteile, wenn Ampeln nachts abgeschaltet werden: •Die Unfallkostenrate verdoppelt sich an diesen Kreuzungen und Einmündungen. Mit anderen Worten: Ohne Ampeln ist die Kreuzung nachts doppelt so unsicher. •Die Unfälle sind deutlich schwerer. •Die Unfallstruktur verändert sich negativ. Abgeschaltete Ampeln provozieren die gleichen Vorfahrtsunfälle wie verkehrszeichengeregelte Kreuzungen. Deshalb fordert die UDV eine konsequente Umsetzung der Vorgaben der VwV-StVO, die besagt, dass Ampeln nachts nur in begründeten Ausnahmefällen abgeschaltet werden sollten, beispielsweise Bedarfsampeln vor Schulen oder Kindergärten. Außerdem ist die Anwendung intelligenter, verkehrsabhängiger Signalsteuerung und der Einsatz der Niedervolttechnik (z. B. LED) zu empfehlen.“ C) Zum Antrag der UWG im Detail Die UWG Ratsgruppe schlägt für verschiedene Kreuzungen entlang der Philadelphiastraße und der Uerdinger Straße vor, die LSA nachts von 22:00 – 06:00 Uhr auszuschalten, um (gemäß Antrag) folgende Punkte zu verbessern: a) Sicherheitsaspekt – Wartezeiten vor einer roten Ampel bei einer wenig befahrenen Kreuzung reduzieren b) Lärm- und sonstige Umweltbelästigungen für Anwohner verringern. c) Verbesserung des Verkehrsflusses Zu Punkt a): Seitens der Verantwortlichen des Fachbereichs Tiefbau und der Straßenverkehrsbehörde wird immer zunächst auf die Verkehrssicherheit geachtet. Und die Verkehrssicherheit ist bei eingeschalteter LSA für jeden Verkehrsteilnehmer stets am höchsten, sofern auf die jeweils angezeigten Lichtzeichen geachtet wird. Die Punkte b) und c) sind im Hinblick auf die vorgenannten Erläuterungen abzuwägen. Die Verkehrssicherheit und damit verbunden die Vermeidung von Verkehrsunfällen hat oberste Priorität und sollte damit den Argumenten Lärmbelästigung und Verkehrfluss übergeordnet sein. Vorschlag UWG – 3 Signalanlagen auf der Philadelphiastraße: Zunächst einmal gilt für die Philadelphiastraße, dass die Lichtsignalanlagen während der Betriebszeiten der SWK-Straßenbahnen nicht ausgeschaltet werden können. Es handelt sich zwar nicht um eine reguläre Linienstrecke, aber um eine Umleitungsstrecke, die z. B. aktuell zu Zeiten der Umgestaltung des Ostwall über viele Monate hinweg als Hauptstrecke der Straßenbahnen genutzt wird. Die Linien verkehren von sonntags bis donnerstags bis ca. 1:00 Uhr nachts und dann ab ca. 4:00 Uhr wieder, freitags und samstags sowie feiertags sogar dank der NachtexpressLinien durchgehend. Begründung Seite 5 Kreuzung Philadelphiastraße / Schwertstraße Philadelphiastraße / Alte Linner Straße und Philadelphiastraße / Neue Linner Straße Die LSA ist mit einem Steuergerät der jüngeren Generation ausgestattet und wäre somit technisch zu einer Abschaltung in der Lage. Da die Kreuzung jedoch bereits auf LED-Technik umgerüstet wurde, gäbe es hier kaum Einsparpotenzial, was den Stromverbrauch betrifft. Hinzu kommt, dass die Kreuzung aufgrund ihrer Größe zu viele Unfallrisiken birgt, als dass eine Abschaltung der Ampel in den verkehrsschwächeren Zeiten zu vertreten sei. Dieser Auffassung ist auch die Straßenverkehrsbehörde. Die Steuergeräte sind aufgrund des besonders hohen Gerätealters (44 und 50 Jahre) technisch nicht mehr in der Lage, zu bestimmten Zeitbereichen aus- und anschließend wieder eingeschaltet zu werden. Es handelt sich hier um elektromechanische Geräte, bei denen die Signalprogrammwalzen über ein Zahnradgetriebe angesteuert werden. Bei einer nächtlichen Abschaltung und gleichzeitigen Minustemperaturen besteht die Gefahr, dass das Getriebe „einfriert“ und eine Wiedereinschaltung nicht bzw. erst nach höheren Temperaturen wieder möglich ist. Vorschlag UWG – 8 Signalanlagen auf der Uerdinger Straße: Auch entlang der Uerdinger Straße können die Lichtsignalanlagen während der Betriebszeiten der SWK-Straßenbahnen nicht ausgeschaltet werden, da es hier an einigen Haltestellen sog. Zeitinseln als Haltestellensicherungen zum Schutz der Fahrgäste gibt. Hierbei handelt es sich um Vorsignale für den Kfz-Verkehr, die auf Rot schalten, wenn eine Straßenbahn in der Haltestelle steht und Fahrgäste ein- und aussteigen. Die Linien 042 und 043 verkehren von sonntags bis donnerstags bis ca. 1:00 Uhr nachts und dann ab ca. 4:00 Uhr wieder, freitags und samstags sowie feiertags sogar dank der Nachtexpress-Linien auch hier durchgehend. Kreuzung Uerdinger Straße/ Viktoriastraße und Uerdinger Straße/ Grotenburgstraße Uerdinger Straße/ Moltke-/Florastraße Uerdinger Straße/ Roon-/Sprödentalstraße und Das Steuergerät ist aufgrund des Gerätealters (33 Jahre) technisch nicht mehr in der Lage, zu bestimmten Zeitbereichen ausund anschließend wieder eingeschaltet zu werden. Diese Schaltvorgänge würden wahrscheinlich einen Totalausfall der Anlage provozieren. Ersatzteile sind nicht mehr lieferbar, die Ersatzbeschaffung eines neuen Gerätes die Folge. Die Kreuzung verfügt über eine signaltechnische Beeinflussung der Feuerwehr, so dass bei einer Einsatzfahrt über diese Kreuzung mittels der Ampelschaltung sofort alle Wege „freigeräumt“ werden, was auch nachts gewährleistet sein muss. Die Signalsteuerungen an den beiden Kreuzungen verfügen über signalisierte Zeitinseln. Das bedeutet, dass diese Ampelanlagen zu den Betriebszeiten der Straßenbahn und am Wochenende eingeschaltet bleiben müssen. Begründung Uerdinger Straße / Kaiserstraße Uerdinger Straße/ Grenzstraße und Uerdinger Straße/ Sollbrüggenstraße Uerdinger Straße/ Schönwasserstraße Seite 6 Die Signalsteuerungen an den beiden Kreuzungen verfügen über signaltechnisch beeinflusste Haltestellensicherungen. Das bedeutet, dass auch diese Ampelanlagen zu den Betriebszeiten der Straßenbahn und am Wochenende eingeschaltet bleiben müssen. An dieser Kreuzung würde es aus technischer Sicht möglich sein, die Anlage in den verkehrsschwächeren Zeiten auszuschalten. Die Überprüfung der verkehrssicherheitsrelevanten Aspekte ist hier noch nicht erfolgt. Resümee: Zusammenfassend kann zum Vorschlag der UWG Ratsgruppe mitgeteilt werden, dass allein aus technischer Sicht von den 11 Signalanlagen lediglich 5 Anlagen theoretisch ausgeschaltet werden könnten. Die Straßenverkehrsbehörde ist jedoch nach Abwägung aller Aspekte nach wie vor der Ansicht, dass weitere nächtliche Abschaltungen von LSA nicht zu vertreten sind. Seitens der Verwaltung ist aktuell nicht beabsichtigt, weitere Signalanlagen nachts auszuschalten.