Daten
Kommune
Krefeld
Größe
273 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:12
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 03.12.2014
Nr.
629 /14/1
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - IV Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat
11.12.2014
Betreff
Änderung der Entgeltregelungen für die Museen der Stadt Krefeld
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt:
1. Die erste Änderung der Entgeltregelung für das Deutsche Textilmuseum und das Burg Linn
vom 14.12.2010 (Krefelder Amtsblatt Nr. 52 vom 30.12.2010, S. 341-352) gemäß der Anlage 1 zu
dieser Vorlage.
2. Die erste Änderung der Entgeltregelung für die Kunstmuseen der Stadt Krefeld vom
14.12.2010 (Krefelder Amtsblatt Nr. 52 vom 30.12.2010, S. 337-338) gemäß der Anlage 2 zu dieser Vorlage.
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja
nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 629 /14/1
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
X nein
P41301010000, P41501010000, P41601010000
4321800 "Eintrittsgelder"
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich dauernde Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
0,00 EUR
Sachkosten
0,00 EUR
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
0,00 EUR
Kosten insgesamt
0,00 EUR
abzüglich
- Erträge
- Einsparungen
-1.250,00 EUR
- 1.250,00 EUR
Bemerkungen
Die Höhe der Mindereinnahmen für den Bereich der Krefelder Museen wird auf ca. 1.250 EUR/Jahr geschätzt.
Begründung
Seite 2
Der Rat der Stadt Krefeld hat in seiner Sitzung am 18.09.2014 beschlossen, in alle Entgeltregelungen für die städtischen Museen und Sporteinrichtungen einen Befreiungstatbestand aufzunehmen, dass Begleitpersonen von behinderten Menschen mit den anerkannten Behinderungsmerkmalen „H“ (Hilflos) und/oder „B“ (Begleitung) kostenlosen Eintritt erhalten.
Zur Umsetzung des Ratsbeschlusses für den Bereich der Krefelder Museen schlägt die Verwaltung die Aufnahme eines entsprechenden Hinweises in die Entgeltregelungen für das Deutsche
Textilmuseum und das Museum Burg Linn sowie die Entgeltregelung für die Kunstmuseen der
Stadt Krefeld entsprechend den beigefügten Anlagen 1 und 2 vor.
Der Kultur- und Denkmalausschuss hat am 25.11.2014 dem Rat eine Beschlussfassung empfohlen.
Wegen eines redaktionellen Fehlers in den Anlagen war eine Änderung der Vorlage erforderlich.