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Verwaltungsvorlage (Änderung der Entgeltregelungen für die Museen der Stadt Krefeld )

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
273 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:12
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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 03.12.2014 Nr. 629 /14/1 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - IV Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat 11.12.2014 Betreff Änderung der Entgeltregelungen für die Museen der Stadt Krefeld Beschlussentwurf: Der Rat beschließt: 1. Die erste Änderung der Entgeltregelung für das Deutsche Textilmuseum und das Burg Linn vom 14.12.2010 (Krefelder Amtsblatt Nr. 52 vom 30.12.2010, S. 341-352) gemäß der Anlage 1 zu dieser Vorlage. 2. Die erste Änderung der Entgeltregelung für die Kunstmuseen der Stadt Krefeld vom 14.12.2010 (Krefelder Amtsblatt Nr. 52 vom 30.12.2010, S. 337-338) gemäß der Anlage 2 zu dieser Vorlage. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen X ja nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 629 /14/1 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: X nein P41301010000, P41501010000, P41601010000 4321800 "Eintrittsgelder" Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich dauernde Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten 0,00 EUR Sachkosten 0,00 EUR Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) 0,00 EUR Kosten insgesamt 0,00 EUR abzüglich - Erträge - Einsparungen -1.250,00 EUR - 1.250,00 EUR Bemerkungen Die Höhe der Mindereinnahmen für den Bereich der Krefelder Museen wird auf ca. 1.250 EUR/Jahr geschätzt. Begründung Seite 2 Der Rat der Stadt Krefeld hat in seiner Sitzung am 18.09.2014 beschlossen, in alle Entgeltregelungen für die städtischen Museen und Sporteinrichtungen einen Befreiungstatbestand aufzunehmen, dass Begleitpersonen von behinderten Menschen mit den anerkannten Behinderungsmerkmalen „H“ (Hilflos) und/oder „B“ (Begleitung) kostenlosen Eintritt erhalten. Zur Umsetzung des Ratsbeschlusses für den Bereich der Krefelder Museen schlägt die Verwaltung die Aufnahme eines entsprechenden Hinweises in die Entgeltregelungen für das Deutsche Textilmuseum und das Museum Burg Linn sowie die Entgeltregelung für die Kunstmuseen der Stadt Krefeld entsprechend den beigefügten Anlagen 1 und 2 vor. Der Kultur- und Denkmalausschuss hat am 25.11.2014 dem Rat eine Beschlussfassung empfohlen. Wegen eines redaktionellen Fehlers in den Anlagen war eine Änderung der Vorlage erforderlich.