Daten
Kommune
Krefeld
Größe
266 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:12
Stichworte
Inhalt der Datei
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Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld
öffentlich
Datum 26.08.2014
Nr.
310 /14
Anlage-Nr.
FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
17.09.2014
Betreff
Einführung und Verpflichtung der sachkundigen Bürgerinnen und Bürger
Beschlussentwurf:
Die Vorsitzende des Ausschusses für Stadtplanung und Stadtsanierung verpflichtet die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger nach folgender Formel:
"Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das
Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der
Stadt erfüllen werde."
Unmittelbare finanzielle Auswirkungen
ja
X nein
Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten
Begründung
Seite 1
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr. 310 /14
Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt:
ja
nein
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element:
Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft:
Personalkosten
Sachkosten
Kapitalkosten
(Abschreibungen oder Zinsen)
Kosten insgesamt
abzüglich
0,00 EUR
- Erträge
- Einsparungen
0,00 EUR
Bemerkungen
Begründung
Seite 2
Gemäß § 58 Abs. 3 i.V.m. § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sowie § 28 Abs. 6 der
Geschäftsordnung für den Rat, die Bezirksvertretungen und die Ausschüsse der Stadt Krefeld werden die
sachkundigen Bürgerinnen und Bürger von den Ausschussvorsitzenden eingeführt und in feierlicher Form
zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet. Die Einführung und
Verpflichtung erfolgt jeweils in der Sitzung, an der die sachkundige Bürgerin / der sachkundige Bürge zum
ersten Mal teilnimmt.