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Verwaltungsvorlage (Einführung und Verpflichtung der sachkundigen Bürgerinnen und Bürger)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
266 kB
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 02:12
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TOP Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Datum 26.08.2014 Nr. 310 /14 Anlage-Nr. FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 17.09.2014 Betreff Einführung und Verpflichtung der sachkundigen Bürgerinnen und Bürger Beschlussentwurf: Die Vorsitzende des Ausschusses für Stadtplanung und Stadtsanierung verpflichtet die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger nach folgender Formel: "Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt erfüllen werde." Unmittelbare finanzielle Auswirkungen ja X nein Finanzielle Auswirkungen und Begründung auf den Folgeseiten Begründung Seite 1 Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 310 /14 Die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt: ja nein Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element: Nach Durchführung der Maßnahme ergeben sich keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Personalkosten Sachkosten Kapitalkosten (Abschreibungen oder Zinsen) Kosten insgesamt abzüglich 0,00 EUR - Erträge - Einsparungen 0,00 EUR Bemerkungen Begründung Seite 2 Gemäß § 58 Abs. 3 i.V.m. § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sowie § 28 Abs. 6 der Geschäftsordnung für den Rat, die Bezirksvertretungen und die Ausschüsse der Stadt Krefeld werden die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger von den Ausschussvorsitzenden eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet. Die Einführung und Verpflichtung erfolgt jeweils in der Sitzung, an der die sachkundige Bürgerin / der sachkundige Bürge zum ersten Mal teilnimmt.